Diesem Änderungsantrag werden wir zustimmen, Frau Asch, weil wir es für wichtig halten, dass die Kommunen die finanziellen Mittel erhalten, damit das Ganze auch bei den Eltern ankommt.
Die Berechnungsgrundlage – da entlassen wir Sie nicht aus der Haftung, Frau Asch – finden wir aber nicht richtig. Deswegen werden wir uns bei der Gesamtabstimmung enthalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Bürger im Stream! Erlauben Sie mir folgende Bemerkung: Das Gesetz, über das wir gleich abstimmen werden, hat aus Sicht der Piraten einen ganz entscheidenden Fehler. Im Entstehungsprozess dieses Gesetzes sind
die Bedürfnisse der wichtigsten Interessengruppe mal wieder zu wenig berücksichtigt worden. Eigentlich kommen sie kaum zu Wort: die Kinder. Um sie geht es doch letztendlich.
Zuerst muss das Geld eingeklagt werden. Dann wird auch noch mit den Kommunen um das Geld gefeilscht. Unsere Kinder sind aber doch auf eine angemessene Bildung angewiesen. Wir dürfen hier keine Scheuklappen aufsetzen. Die frühkindliche Bildung bis zum dritten Lebensjahr ist maßgeblich für die folgende Entwicklung.
Die Landesregierung meint wohl immer noch, der U3-Ausbau sei ohne große Kosten zu realisieren. Bildung kann und darf aber niemals billig sein. Die Folgekosten von billiger Bildung möchte ich Ihnen hier jetzt gar nicht vorrechnen. Das Dumme ist nur, dass sie nicht direkt heute zu Buche schlagen, sondern dass die Kinder sie zahlen müssen. Es darf einfach nicht sein, dass der nächsten Generation Möglichkeiten verbaut werden, indem zu wenig in ihre Bildung investiert wird.
Es zeigt sich immer wieder, dass die Interessen der Kinder nicht genug vertreten werden. Das ist auch klar: Als Wählergruppe sind sie ja nicht existent. Ich muss sagen: In dem Moment träume ich doch hin und wieder von einem Wahlalter ab null.
Dies ist für uns Piraten aber kein Grund, genauso zu verfahren. Wir Piraten werden in Zukunft genau darauf achten, ob die Bedürfnisse von Kindern wirklich beachtet werden. Wir werden die Kinder immer wieder in den Mittelpunkt der Betrachtungen rücken.
Wir Piraten meinen, dass es zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht im Interesse der Kinder wäre, gegen diesen Gesetzentwurf zu stimmen. Schließlich benötigen die Kommunen dringend und vor allem zeitnah das Geld für den Ausbau der Kitaplätze. Eine Verzögerung wäre nicht zu verantworten. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir Piraten auch die aktuellen Änderungsanträge von SPD und den Grünen. Sie wollen dieses Jahr den Betrag von 74,5 Millionen € schon auszahlen, was erst im nächsten Jahr eingeplant war. Das gefällt uns sehr gut.
Allerdings verändert diese Vorgehensweise nichts an der Qualität der U3-Bildung. Vielmehr versucht die Landesregierung hier verzweifelt, ihre Versäumnisse aufzuholen. Ausgebildetes Fachpersonal werden Sie mit solchen Maßnahmen nicht plötzlich aus dem Hut zaubern können.
Trotzdem kann ich nur empfehlen, für den genannten Gesetzentwurf und für den Änderungsantrag zu stimmen. Wir begrüßen diese Investitionen in die Bildung unserer Kinder. Wir werden jedoch zum Haushalt 2013 Anträge stellen, die für eine angemessene Finanzierung der frühkindlichen Bildung sorgen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich möchte zwei Punkte voranstellen, um sehr deutlich die Basis für dieses Gesetz klarzumachen.
Zum einen hat Frau Scharrenbach von der Geschichtsklitterung gesprochen. Dazu sei angemerkt: Richtig ist, dass damals fast alle Fraktionen dieser technischen Änderung im Gesetz zugestimmt haben. Aber, Herr Hafke, die SPD und die Bündnisgrünen haben damals nicht zugestimmt, dass die Landesregierung jedes Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden zur Kostenfolgeabschätzung verweigert.
Das war die Aufgabe der Landesregierung. Und diese Aufgabe hat die schwarz-gelbe Landesregierung nicht wahrgenommen. Insofern ist es richtig, was die Vorredner von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gesagt haben, dass wir nämlich aufräumen mussten, was Sie uns als Baustelle hinterlassen haben.
Der zweite Punkt, warum es auch so schwierig war, diesen Gesetzentwurf tatsächlich in eine Form zu bekommen, ist die Tatsache, dass wir bei der Regierungsübernahme keinerlei statistische Daten, keinerlei belastbares Material darüber vorgefunden haben, welche Zahlen nach dem Tagesausbaubetreuungsgesetz vorhanden gewesen sind. Es gab keine Erhebung dazu. Und das Tagesausbaubetreuungsgesetz – darauf möchte ich noch einmal hinweisen – hat im Grunde genommen die Kommunen verpflichtet, und zwar alleine die Kommunen, für den U3-Ausbau zu sorgen.
Als man gemerkt hat, dass die Kommunen das allein nicht schaffen, hat es den Krippengipfel gegeben. Da haben sich Bund und Länder verständigt, zu unterstützen. Es wäre sehr klug gewesen, in Nordrhein-Westfalen in 2007 einmal den Status quo festzuhalten. Dann wären die Verhandlungen mit den Kommunen leichter geworden.
Wir haben es aber trotzdem hinbekommen. Dafür möchte ich den kommunalen Spitzenverbänden, die sehr fair und konstruktiv mit uns verhandelt haben, ganz herzlich auch von dieser Stelle aus danken. Ich gebe auch gerne den Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses weiter, worum mich Herr Jörg gebeten hat. Denn ich weiß, wie intensiv an dieser Stelle verhandelt worden ist.
Schließlich bin ich auch dem Ausschuss dafür dankbar, dass er die zügige Beratung ermöglicht hat. Ich freue mich darüber, dass wir den Kommunen jetzt auch noch durch den Änderungsantrag
diese 181 Millionen €, die es in toto sind, unbürokratisch, schnell und in einem Zug überweisen können, denn das hilft uns tatsächlich auch bei der weiteren Beschleunigung im U3-Ausbau. Wir werden noch darüber debattieren. Die Beschleunigung brauchen wir. An dieser Stelle sind wir uns alle einig.
Herr Hafke, noch eines: Wir haben in diesem Gesetz einen Dynamisierungsfaktor. Das heißt, wir gucken jedes Jahr noch einmal, ob die Zahlen stimmen. Wenn Sie jetzt fragen, wer weiß, ob wir über 144.000 Plätze hinaus noch weiter finanzieren, dann weise ich darauf hin: In diesem Gesetz steht, dass wir das machen müssen. Jeden Platz, der in Nordrhein-Westfalen entsteht, werden wir weiter als Land mitfinanzieren. Und das ist eine enorme Leistung dieses Landes Nordrhein-Westfalen für die Familien in unserem Land.
Abschließend möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass es in der Tat ab dem 1. August 2013 eine Unterstützung des Landes für jeden U3-Platz in Höhe von 55 % geben wird. Wir steigern damit unseren Anteil um 20 % von 35 % auf 55 %. Ich denke, das ist auch ein gutes Signal für die Kommunen, für die Träger und für die Familien in unserem Land.
Ich bin ganz sicher, dass es auch helfen wird, in dieser Situation, die nach wie vor beim U3-Ausbau noch schwierig ist – das bestreitet niemand –, eine Planungssicherheit in Nordrhein-Westfalen zu entwickeln, auf die sich dann alle, zumindest was diese Landesregierung angeht, verlassen können. Auch noch einmal an die Adresse der Piraten: Das ist im Sinne unserer Kinder, für die wir nun wirklich viel in diesem Land tun wollen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und noch einmal für die parteiübergreifende, koalitions- und oppositionsübergreifende Zustimmung. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin Schäfer. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit schließe ich die Beratung zum Tagesordnungspunkt 7.
Ich komme zu den Abstimmungen. Wir stimmen erstens über den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/1321 ab. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und die Piraten. Stimmt jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? – Ebenfalls nicht. Damit ist dieser Änderungsantrag einstimmig angenommen.
Jugend empfiehlt uns in der Beschlussempfehlung Drucksache 16/1241, den so geänderten Gesetzentwurf im Übrigen unverändert anzunehmen. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Piraten. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der FDP. Mit diesem festgestellten Abstimmungsergebnis ist der Gesetzentwurf in zweiter Lesung angenommen.
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Herrn Kollegen Herrmann das Wort.
Verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Kraft, Sie sind gerade noch im Saal. Mit unserem Antrag zu einem Transparenzgesetz für Nordrhein-Westfalen möchten wir ganz besonders Ihre Einladung zu einer offenen und konstruktiven Zusammenarbeit aus Ihrer Regierungserklärung annehmen.
Schon vor etwas mehr als elf Jahren haben alle Fraktionen in diesem Haus zusammengearbeitet und mit dem Gesetz für die Informationsfreiheit in NRW die Grundlage geschaffen, die Politik aus den Hinterzimmern zu holen und das Handeln der Verwaltung für den Bürger nachvollziehbar zu machen. Aber das waren eben nur die Grundlagen. Im Laufe der Zeit haben sich Ecken und Kanten gezeigt. Deshalb muss nun der nächste Schritt erfolgen.
Frau Kraft, Ihre Partei, die SPD, hat in Hamburg dazu eine großartige Vorlage geliefert. Die Regierung hat dort am 13. Juni dieses Jahres das Hamburger Transparenzgesetz beschlossen, das gestern vor einem Monat in Kraft getreten ist. Ich darf aus § 1 Abs. 1 den Zweck des Gesetzes zitieren, nämlich
„Informationen unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten unmittelbar der Allgemeinheit zugänglich zu machen und zu verbreiten, um über die bestehenden Informations
möglichkeiten hinaus die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handelns zu ermöglichen.“
Der entscheidende Punkt dabei lautet: „unmittelbar der Allgemeinheit zugänglich zu machen“. Damit ist Offenheit grundsätzlich zum Prinzip und zur Pflicht gemacht. Das, meine Damen und Herren, sollte auch für uns in Nordrhein-Westfalen eine Selbstverständlichkeit werden.
Von dieser Pflicht sind verfassungsrechtlich zwingend gebotene Bereiche und Vorgänge wie Steuerfestsetzung oder Aufgaben des Verfassungsschutzes ausgenommen. Der herausragende Punkt bleibt aber das Prinzip der Offenheit.
Frau Ministerin Löhrmann, Sie erwähnten ein Transparenzgesetz im Koalitionsvertrag, aber in Ihrem Antrag zu einer Open-Government-Strategie für Nordrhein-Westfalen findet sich dazu leider nichts. Wir möchten Ihnen mit unserem Antrag die Hand reichen und damit Ihren Antrag vervollständigen. Denn Offenheit ist die notwendige Grundlage jeglicher Art von authentischem Open Government.
Dieser Antrag soll auch ein Startschuss für alle nicht berufspolitischen Menschen sein, die progressiv ein Transparenzgesetz in Nordrhein-Westfalen mitentwickeln möchten. Auch die Kommunen sind aufgerufen, sich zu beteiligen. Denn die Aufgabe ist am Ende sicherlich, im gesamten Land NordrheinWestfalen das Prinzip des offenen Handelns von Politik und Verwaltung zu verankern. Wir hoffen auf eine breite Zustimmung und eine breite Beteiligung bei der Ausarbeitung des Gesetzes.