Protokoll der Sitzung vom 20.04.2016

Da brauche ich keine Ratschläge. Wir hatten dieses Thema sehr früh auf der Tagesordnung

(Zuruf von Armin Laschet [CDU])

und haben es mit allen Beteiligten einem guten Weg zugeführt. – Herzlichen Dank.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Herr Minister, jetzt haben wir den Salat: Jetzt müssen Sie noch einen Moment stehen bleiben und die Frage noch gestatten. Wir wollen das Parlament ja ein bisschen lebendig halten. Herr Hovenjürgen, Sie haben noch eine Frage an den Minister; die schließen wir gleich an. – Sie sind doch bereit, Herr Minister, oder?

Unbedingt.

Ja, das habe ich geahnt. – Bitte schön, Herr Hovenjürgen.

Herr Minister, nachdem Sie unsere Kritik an dem möglicherweise zu erwartenden Verhalten der Landesregierung wahrgenommen hatten, haben Sie dann Ihren eigenen Antrag angekündigt. Können Sie sich denn vorstellen, trotzdem der Initiative dieser drei Bundesländer, der auch Brandenburg beigetreten ist, beizutreten, um hier ein gemeinsames solidarisches Verhalten hinzubekommen?

Sie können von einem ausgehen – das habe ich ja gerade schon einmal kurz erwähnt –:

Wir kämpfen als Landesregierung in den Vorgesprächen mit den anderen Bundesländern dafür, dass der Antrag aus Nordrhein-Westfalen eine Mehrheit findet. Im Übrigen werden diese Gespräche ganz sicher dazu führen, dass es nicht so viele unterschiedliche Anträge gibt, dass nachher keiner mehr eine richtige Mehrheit hat, sondern dass es am Freitag im Bundesrat ein klares und deutliches Signal vieler Bundesländer für den Erhalt der Stahlindustrie, gegen die Dumpingmethoden aus China und für eine vernunftorientierte Reform des europäischen Emissionshandels geben wird. Dessen bin ich sicher. Die Gespräche werden wir bis Donnerstagabend führen, und dann werden wir eine gemeinsame Haltung möglichst vieler Länder dazu haben. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Jo- sef Hovenjürgen [CDU]: Das haben wir erfolg- reich angestoßen! – Zuruf von der Regie- rungsbank: Wir haben den Weg abgekürzt! War ein Rohrkrepierer!)

Vielen Dank, Herr Minister Duin. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit kommen wir zur Abstimmung, und zwar empfiehlt der Ältestenrat die Überweisung des Antrags Drucksache 16/11707 an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk – federführend – sowie an den Ausschuss für Europa und Eine Welt. Alle fünf Fraktionen haben sich zwischenzeitlich auch hier darauf verständigt, den Antrag auch an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu überweisen. Die abschließende Aussprache und Abstimmung erfolgt dort nach Vorlage im federführenden Ausschuss. Ich gehe davon aus, dass diese Überweisung Ihre Zustimmung findet. Oder gibt es jemanden, der dagegen ist? – Niemand. Gibt es Enthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Dann ist es einstimmig so überwiesen, wie es auch von uns allen vorgesehen war.

Ich darf noch darauf hinweisen, dass der Entschließungsantrag, den die FDP-Fraktion gestellt hat, erst unmittelbar nach Abstimmung über den Antrag Drucksache 16/11707 hier im Plenum abzustimmen sein wird. Aber dieses Verfahren ist ja allen auch geläufig.

Ich rufe auf:

8 Genitalverstümmelung ist eine Menschen

rechtsverletzung – der Verletzung von Körper und Seele von Mädchen und Frauen entschieden entgegentreten

Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/11705 – Neudruck

Ich eröffne die Aussprache und erteile Frau Kollegin Kopp-Herr für dieses Thema das Wort. Bitte schön, Frau Kopp-Herr.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat betrifft unser Antrag „Genitalverstümmelung ist eine Menschenrechtsverletzung“ ein ganz anderes

Thema als das gerade diskutierte Thema „Stahlstandort“, und dennoch ist es genauso wichtig. Denn

jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit. Weibliche Genitalverstümmelung verstößt gegen dieses Recht.

Das wird auch durch eine Resolution der Vereinten Nationen deutlich, die weibliche Genitalverstümmelung verurteilt und ihre Beseitigung fordert. Die Initiative zu dieser Resolution ging übrigens von einer Gruppe afrikanischer Staaten aus, wie es der Elfte Menschenrechtsbericht aus der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestags beschreibt. Viele Länder Afrikas gehören zu den sogenannten Prävalenzländern. In dem Menschenrechtsbericht ist weibliche Genitalverstümmelung übrigens das Brennpunktthema.

Die Ausprägung weiblicher Genitalverstümmelung ist unterschiedlich. Sie reicht von der teilweisen oder vollständigen Entfernung der äußeren Geschlechtsorgane bis zum Vernähen der Vagina; es bleibt lediglich eine kleine Öffnung. Aber unabhängig von der Ausprägung bedeutet weibliche Genitalverstümmelung einen Eingriff in die körperliche und seelische Gesundheit von Mädchen und Frauen, unter der sie häufig ein Leben lang leiden.

Das, was sich so sachlich anhört, jagt mir alleine beim Vortragen wirklich einen Schauer über den Rücken. Denn weibliche Genitalverstümmelung findet nicht in einer klinisch-sterilen Operationssaalatmosphäre statt, sondern oftmals auf einem dreckigen, sandigen Boden mit Instrumenten, die ich hier gar nicht näher beschreiben möchte.

Wichtig ist mir, auch noch einmal festzuhalten, dass unter diesen Umständen der weiblichen Genitalverstümmlung natürlich ein selbstbestimmtes und erfülltes Sexualleben mehr als eingeschränkt ist. Das kann sich ja jeder und jede von uns vorstellen.

Weltweit sind nach dem Elften Menschenrechtsbericht der Bundesregierung, des Runden Tisches NRW gegen Beschneidung von Mädchen sowie der Beratungsstelle „Stop Mutilation e. V.“ mehr als 150 Millionen Frauen betroffen und leben mit verstümmelten Genitalien. Jährlich wächst die Zahl der betroffenen Frauen und Mädchen. Auch in Deutschland und damit in Nordrhein-Westfalen leben betroffene Frauen und Mädchen.

Im Übrigen ist die Androhung weiblicher Genitalverstümmelung oder die Genitalverstümmelung auch ein Fluchtgrund. Das lässt sich mit allen uns zugewiesenen Menschen bzw. Mädchen und Frauen in Flüchtlingseinrichtungen im Übrigen auch besprechen und klären; sie können es erzählen.

Eine Empfehlung der Bundesärztekammer beschreibt neben den physischen und psychischen Symptomen und den Möglichkeiten der medizinischen Versorgung die Notwendigkeit der psychoso

zialen Beratung. Beseitigung – so merkt die Empfehlung an – kann nur über politische Aktivitäten geschehen. Genau hier setzen wir an.

Seit vielen Jahren arbeitet der eingangs erwähnte Runde Tisch NRW gegen Beschneidung von Mädchen und Frauen an diesem Thema. Ganz aktuell bezieht er die zu uns geflüchteten Mädchen und Frauen aus den sogenannten Prävalenzländern mit ein. Wir sind für diese oftmals ehrenamtlich geleistete Arbeit sehr dankbar und werden die Arbeit weiterhin unterstützen.

Wie dem Runden Tisch NRW ist es uns mit dem Antrag wichtig, dass das Thema der weiblichen Genitalverstümmelung deutlicher in die Öffentlichkeit gerückt und diskutiert wird. Wir möchten erreichen, dass verschiedene Professionen wie Polizei, Justiz, pädagogisches Personal sensibilisiert und informiert werden, wenn sie mit diesem Thema in Berührung kommen. Sie sollen in die Anstrengung gegen die Praxis weiblicher Genitalverstümmelung eingebunden werden. Außerdem wollen wir dazu beitragen, dass Präventionsmaßnahmen entwickelt werden, um mögliche Opfer weiblicher Genitalverstümmelung zu schützen und zu unterstützen.

Der Schutz und die Unterstützung der bedrohten und betroffenen Mädchen und Frauen ist uns ein hohes Anliegen. Das zeigt die große politische Beteiligung fast aller im Landtag vertretenen Parteien an diesem Antrag. Ich verzichte bewusst auf die Auflistung unserer Feststellungen und unserer Bitten an die Landesregierung. Sie sind im Antrag nachzulesen.

Ich freue mich über die breite Unterstützung und auf eine vertiefende Diskussion im Ausschuss. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den PIRATEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Kopp-Herr. – Für die grüne Fraktion spricht nun Frau Kollegin Paul.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung. Diese archaische Praxis ist leider bei weitem kein Relikt vergangener Zeiten. Laut Expertinnen und Experten leben weltweit mehr als 150 Millionen Frauen und Mädchen mit verstümmelten Genitalien. Frau Kollegin Kopp-Herr hat es gerade angesprochen. Sie hat auch angesprochen, was man als Beschneidung versteht, nämlich die Praxis, bei der die Genitalien von Frauen und Mädchen teilweise oder vollständig entfernt werden – und das mit erheblichen gesundheitlichen Folgen für die Betroffenen.

Für viele Frauen und Mädchen bedeutet die Verstümmelung ein lebenslanges Trauma. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl lebenslanger körperlicher

Beeinträchtigungen. Diese reichen von Unfruchtbarkeit, Komplikationen bei Schwangerschaft und Geburt, eine eingeschränkte Sexualität, starke Schmerzen beim Wasserlassen oder der Monatsblutung, um nur ein paar Beispiele zu nennen, leider bis hin zu in nicht seltenen Fällen auch dem Tod. Um das ganz deutlich zu sagen: Es gibt für diese Praxis keinerlei medizinische Begründung.

(Beifall von den GRÜNEN und den PIRATEN)

Sie dient allein der sexuellen und körperlichen Unterdrückung von Frauen und Mädchen. Die meisten Mädchen werden im Alter zwischen vier bis 14 Jahren Opfer dieser Praxis, allerdings leider auch schon deutlich früher. Mädchen werden durch diese Verstümmelung gezeichnet für ihr gesamtes Leben.

Allerdings ist auch festzuhalten: Weibliche Genitalverstümmelung ist kein alleiniges Problem des geografischen Südens. Terre des Femmes weist darauf hin, dass auch in Deutschland mindestens 60.000 Frauen und Mädchen aus sogenannten Prävalenzländern leben, in denen diese Menschenrechtsverletzung nach wie vor praktiziert wird. Es ist davon auszugehen, dass Familien aus diesen Ländern auch in Deutschland an dieser kulturellen und traditionellen Praxis festhalten und ihre Töchter beschneiden lassen wollen oder aber – und das finde ich besonders erschreckend – dass Angehörige auch gegen den Willen der Eltern die Kinder beschneiden lassen wollen, beispielsweise wenn sie die Ferien in den Herkunftsländern ihrer Familien verbringen. Weibliche Genitalverstümmelung – das wird daraus deutlich – ist auch ein Thema in Deutschland und es ist ein Thema in Nordrhein-Westfalen.

Waris Dirie hat durch ihre Autobiographie „Wüstenblume“ das Thema „weibliche Genitalverstümmelung“ vor knapp 20 Jahren einer breiten Öffentlichkeit bewusst gemacht. Viele Menschen waren damals schockiert von der Geschichte eines Mädchens, die als Fünfjährige beschnitten wurde und mit 13 Jahren vor der Verheiratung mit einem sehr viel älteren Mann floh. Viele Jahre später nutzte sie ihre Bekanntheit als Modell – sie hat eine Modellkarriere gestartet –, um von ihren Erfahrungen stellvertretend für die Millionen Opfer zu berichten und ein Ende dieser Qual einzufordern. Darüber hinaus ist sie UNSonderbotschafterin im Kampf gegen weibliche Genitalverstümmelung geworden.

Seinerzeit war das mediale Echo groß. Doch heute müssen wir leider feststellen, dass das Thema weitgehend aus den öffentlichen und politischen Debatten verschwunden ist. Tabuisierung bis hin zu öffentlicher Ignoranz des Themas führt aber dazu, dass weiterhin Mädchen und Frauen verstümmelt werden und mit den teils schwerwiegenden Folgen nicht nur leben müssen, sondern auch weitgehend damit alleingelassen werden.

Um dem entgegenzuwirken – Frau Kollegin KoppHerr hat es bereits erwähnt –, hat sich 2007 der Runde Tisch NRW gegen die Beschneidung von Mädchen gegründet. Er bringt Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Ministerien, Behörden, Berufsverbänden, Menschenrechtsorganisationen und Beratungsstellen zusammen. Zentrales Anliegen des Runden Tisches ist es, zu informieren, zu sensibilisieren, aber auch politische Handlungsempfehlungen zu entwickeln. Diese wichtige Arbeit des Runden Tisches greifen wir mit unserem Antrag auf und auch die uns unlängst zugegangenen Handlungsempfehlungen, die der Runde Tisch erarbeitet hat.

Für die im Landtag vertretenen Parteien steht einhellig fest … Ich bin sehr froh, dass es gelungen ist, zu diesem Thema einen breiten Konsens herzustellen. Ich hoffe sehr, dass es uns gelingen wird – der Antrag wird überwiesen –, einen gemeinsamen Antrag aller hier vertretenen Fraktionen hinzubekommen. Für die im Landtag vertretenen Parteien steht einhellig fest: Weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung.

Wir wollen die wichtige Arbeit des Runden Tisches NRW und der Beratungsstelle stop-mutilation weiterhin unterstützen. Nicht zuletzt stellt Genitalverstümmelung einen Sorgerechtsmissbrauch und eine Form der Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII dar.

Wir wollen aber auch insbesondere dazu beitragen, das Thema öffentlich zu enttabuisieren und Fachkräfte in Polizei, Justiz, im Gesundheitsbereich, den sozialen Diensten und im Bildungsbereich zu sensibilisieren. Über entsprechende Handlungsleitfäden wollen wir die Aufklärung und Sensibilisierung unterstützen, aber auch konkrete Hilfen und rechtliche Handlungsmöglichkeiten im Einzelfall unterstützen. Wir wollen Frauen und Mädchen, die von Genitalverstümmelung betroffen oder bedroht sind, unterstützen und möglichst auch schützen. Wir wollen gemeinsam hinschauen und das Thema wieder ins öffentliche Bewusstsein rücken.

Zum Abschluss möchte ich mich noch einmal ganz besonders bei den engagierten Mitgliedern des Runden Tisches NRW und den Initiativen für ihre unermüdliche Arbeit in diesem Bereich bedanken.

(Beifall von den GRÜNEN, der SPD und den PIRATEN)

Vielen Dank, Frau Paul. – Für die dritte antragstellende Fraktion, die Piraten, spricht Herr Olejak.