Vielen Dank, Frau Ministerin. – Damit stelle ich fest, dass die Mündliche Anfrage 78 der Kollegin Gebauer erledigt ist.
der Frau Abgeordneten Schmitz zu behandeln. Diese zu behandeln, schaffen wir aber heute nicht mehr, weil die uns zur Verfügung stehende Stunde bereits bei Weitem überschritten ist.
Ich darf Sie fragen, Frau Kollegin, ob Sie Ihre Frage in der nächsten Fragestunde mündlich beantwortet haben möchten oder schriftlich. Sie nickten bereits beim ersten Teil meiner Frage. Dann bitte ich die Landesregierung, das als ersten Punkt der nächsten Fragestunde so vorzusehen.
Ich eröffnet die Aussprache und erteile für die antragstellende FDP-Fraktion als erster Rednerin Frau Abgeordneter Gebauer das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
(Christof Rasche [FDP]: Sie hatten die Gele- genheit, die Präsidentin und einen Präsiden- ten zu begrüßen!)
Das Ruhen der Schulpflicht im Zusammenhang mit dem Inklusionsprozess ist Gegenstand dieses vorliegenden FDP-Antrags. Dieses Ruhen der Schulpflicht oder das temporäre Aussetzen des Schulbesuchs kann zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen im Einzelfall eine Schutzfunktion für die jeweilige Person sein. Es kann aber auch zum Schutz für die Schulgemeinde als Ganzes passieren. Aber egal, aus welchem Grund: Das kann, das darf und das muss die Ausnahme sein bzw. bleiben.
Was passiert an unseren Schulen? – Wir erhalten zurzeit verstärkt Rückmeldungen von Eltern und Lehrern dahingehend, dass die Zahl der Schülerinnen und Schüler ansteigt, die eben leider über eine längere Zeit keine Schule besuchen. Hierbei handelt es sich oftmals um Kinder mit dem Förderbedarf „emotionale und soziale Entwicklung“. Bei diesen Schülerinnen und Schülern kommen allgemeine Schulen mitunter – nicht immer, aber mitunter – an ihre Grenzen und fühlen sich am Ende des Tages dazu gezwungen, zu drastischen Maßnahmen zu greifen.
In der Anhörung zu diesem Antrag haben verschiedene Experten auch genau dieses Problem thematisiert. Beim Lesen der Stellungnahmen zur Anhörung fühlten wir uns leider in dem Anliegen in unserem Antrag mehr als nur bestätigt.
Ich möchte hier in diesem Zusammenhang Frau Prof. Dr. Faber vom Landschaftsverband Rheinland gerne einmal zitieren, die gesagt hat:
„Dieser Förderbedarf bringt es wiederholt mit sich, dass ganze Klassen- bzw. Schulsysteme ihre Funktionen nicht mehr zuverlässig für alle erfüllen können und bei den betroffenen Schülerinnen und Schülern zu den letzten Optionen, die das Schulrecht vorsieht, gegriffen werden muss: dem vorübergehenden Ausschluss vom Unterricht bis hin zur Entlassung. Derartige Maßnahmen laufen aber dem Ziel der Inklusion diametral entgegen.“
Meine Damen und Herren, Frau Prof. Faber hat völlig recht. Die Umsetzung der Inklusion darf nicht zur Exklusion von Kindern mit Handicaps aus dem Schulsystem führen.
Frau Prof. Faber hat dann hier in der Anhörung mündlich weiter ausgeführt, dass dieser Weg immer öfter beschritten werde. Es würden aber die entsprechenden Statistiken dazu fehlen.
Rot-Grün hat im Entschließungsantrag zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz gefordert, die Frage in Bezug auf das Ruhen der Schulpflicht in die Evaluation aufzunehmen und gegebenenfalls Änderungen vorzunehmen.
Tatsächlich aber liegen der Landesregierung gar keine Zahlen vor. Das heißt, dass sie keine Entwicklungen erkennen kann. Ich gehe hier noch einmal einen Schritt weiter: Sie möchte dies auch nicht. Denn auf meine Frage im Rahmen einer Kleinen Anfrage, ob denn diese Erfassung nicht notwendig sei, fiel der aus meiner Sicht – ich muss es an dieser Stelle leider sagen – doch beschämende Satz:
Ich frage Sie, ich frage die Landesregierung, ich frage Sie, Frau Ministerin: Wann, wenn nicht nach diesen Aussagen der Experten, müsste das Ministerium die Aussagen revidieren, es bestünde – erstens – kein Zusammenhang zwischen dem Ruhen der Schulpflicht und dem Inklusionsprozess und – zweitens – es lägen keine Anhaltspunkte für einen Anstieg der entsprechenden Fallzahlen vor?
Auch das möchte ich hier ganz deutlich zum Ausdruck bringen: Es geht hier nicht um das reine Erheben von Zahlen, und es geht auch nicht um das Zählen um des Zählens willen. Vielmehr geht es darum, auffällige Anstiege zu erfassen und die Gründe dafür zu erheben. Natürlich geht es am Ende des Tages um ein gezieltes Gegensteuern. Deshalb appelliere ich heute wiederholt an die Landesregierung: Werden Sie hier aktiv. Wer in diesem Zusammenhang nicht handelt, macht sich schuldig. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! In einem sind wir uns einig, Frau Gebauer: Die Inklusion darf nicht zur Exklusion führen. Das ist ein Grundsatz, der für uns immer gegolten hat und den ich auch an anderer Stelle, in anderen Reden hier zu anderen Anträgen immer und immer wieder wiederholt habe: Unser Ziel ist es, den gemeinsamen Unterricht von Kindern fortzuführen und zum Regelfall zu machen.
Ich stimme Ihnen auch in der Analyse zu, dass die Aufhebung der Schulpflicht die härteste Sanktion ist, die es im schulischen Regelwerk gibt. Ich weiß aus eigener Erfahrung – ich habe viele Jugendliche betreut, die diese Sanktion erfahren haben –, was für ein grundlegender Einschnitt das in die persönliche Biographie bedeutet. Umso mehr müssen wir darauf achten, dass wir uns dem Thema der Aufhebung der Schulpflicht zuwenden und sagen: Das ist der Punkt, den wir vermeiden wollen.
Richtig ist, dass hohe Hürden für die Aufhebung der Schulpflicht im Gesetz gestellt worden sind und dass man eben nicht ganz einfach sagen kann: Wir heben die Schulpflicht auf, weil uns das gerade passt. Es müssen eine ganze Menge von Bedingungen erfüllt sein wie die Bedingungen, dass die Gefahr für den Schüler selber oder für andere gegeben ist oder dass eine Krankheit den Schüler davon abhält, der Schulpflicht zu folgen. Das ist richtig so und das soll bleiben.
In einem kann ich Ihnen nicht folgen, Frau Gebauer, das muss ich ganz ehrlich sagen. Mich hat dieser Antrag der FDP-Fraktion ein Stück weit verwundert. Ich kenne die FDP als Partei, die ständig darauf beharrt, Bürokratie abzubauen.
Nun lese ich einen Antrag, der sagt: Wir haben ein Phänomen. Dieses Phänomen wollen wir in den Griff bekommen, indem Statistiken erstellt werden sollen. Wie die Statistiken gemacht werden sollen, ist eine Frage, die ich sehr fragwürdig finde.
Natürlich habe ich zugehört, Herr Dr. Stamp. Wenn Sie mir zuhören, kommen Sie vielleicht zu dem Ergebnis, dass ich Ihnen zugehört habe. Lassen Sie mir die Zeit, meine Argumentation auszuführen. Dann könnten Sie vielleicht abschließend feststellen, ob ich zugehört habe oder nicht. Ich habe zugehört, und ich bin der Meinung, dass es kein adäquates Mittel ist, per Statistik festzustellen, ob die Schulpflicht häufiger ausgesetzt wird als vorher – nicht isoliert.
Deshalb ist unser weich formulierter Satz im Entschließungsantrag im Zusammenhang mit der gesamten Evaluation richtig platziert. Ich will Ihnen erstens sagen, warum ich glaube, dass es keinen Sinn macht, eine losgelöste Statistik zu erstellen.
Zweitens möchte ich ganz deutlich sagen: Was mich an dem Antrag sehr befremdet hat, ist, dem Ministerium Bequemlichkeit vorzuwerfen. Das ist meines Erachtens nach eine Unterstellung. Man könnte auch einmal nachfragen: Wo liegen die Gründe?
Ich möchte Ihnen ganz deutlich sagen: Es sollen einige wenige Fälle sein. Wir haben gesagt, diese einigen wenigen Fälle sollen in die Gesamtevaluation. Sie sagen jetzt: Wir gehen in die Sonderstatistik. Diese Sonderstatistik muss vor Ort in der Schule erbracht werden. Ich frage mich, wo Sie sich doch sonst immer so für die Ressourcen einsetzen: Was bringt uns das, wenn wir die Sonderpädagogen, die Lehrer damit belasten, angesichts des schon sehr vielfältigen Unterrichtsausfalls jetzt auch noch Statistiken zu führen, die wir nicht in einen Rahmen einbinden können?
Frau Kollegin VoigtKüppers, Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche. Frau Kollegin Gebauer würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.
Es gibt einen Auftrag zur Evaluation des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes. Da geht es auch um den eventuellen Anstieg vom Ruhen der Schulpflicht mit allen Paragraphen, die dazu gehören. Das ist nicht nur § 40, sondern das sind auch die §§ 53 und 54.
Wie wollen Sie diese Evaluation gestalten, wenn Sie gar keine Zahlen haben? Nur mit Hilfe von Zahlen können Sie einen eventuellen Anstieg überhaupt feststellen. Da geht es nicht um Statistiken. Die Zahlen müssen her, damit wir überhaupt in der Lage sind, im Rahmen einer Evaluation einen vermeintlichen Anstieg feststellen zu können. Ohne Zahlen wird uns das nicht gelingen.
Frau Gebauer, erster Punkt: Ich brauche für zuverlässige Untersuchungen einen bestimmten Zeitraum. Unter Umständen können in verkürzten Zeiträumen Entwicklungen stattfinden, die nicht die Allgemeinheit des Prozesses darstellen.
Zweiter Punkt: Jetzt schon stellen wir fest, die Exklusionsquote sinkt nicht, die Inklusionsquote steigt. Das heißt: Wir haben insgesamt mehr Schüler im System. Das würde bedeuten: Es ist vielleicht in absoluten Zahlen ein Anstieg da, in relativen Zahlen ist überhaupt kein Anstieg da. Das ist eine Vermutung, die ich zurzeit hege. Ich kann sie nicht belegen. Ich kann sie aber nur in einem sinnvollen Kontext belegen. Insofern macht eine losgelöste Statistik keinen Sinn.
Deshalb müssen wir leider diesen Antrag ablehnen. Wir sind natürlich gerne bei Ihnen, wenn wir darüber reden, wie wir vermeiden können, dass es zur Aussetzung der Schulpflicht kommt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.