Protokoll der Sitzung vom 20.04.2016

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Voigt-Küppers. – Für die CDU-Fraktion erhält Frau Dr. Bunse das Wort.

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Frau Voigt-Küppers, jetzt kommen wir nicht so nah zueinander wie vorhin in meiner Rede, oder wir haben unterschiedliche Anträge gelesen.

Es geht hier nicht um Bürokratieabbau.

(Eva Voigt-Küppers [SPD]: Bürokratieaufbau!)

Es geht um das Thema „Exklusion“ oder „Segregation“. Es geht auch nicht darum, ob Statistik eine Art Behandlungsmethode ist. Es geht um mehr. Sie

selbst haben als Landesregierung in der Drucksache 16/4218 geschrieben – ich darf daraus zitieren –:

„Die allgemeine Schulpflicht ist eine bildungspolitische Errungenschaft, die das Recht auf Bildung für alle Menschen begründet.“

Weiter erfährt man, dass die Frage gestellt werden muss, ob das Festhalten an einer gesetzlichen Regelung, die in Einzelfällen das Ruhen der Schulpflicht ermöglicht, noch zeitgemäß ist. Es wird betont, dass über die Verfahren hinsichtlich des Ruhens der Schulpflicht keine genauen zahlenmäßigen Angaben vorliegen.

Meine Anmerkung dazu: Ich gehe davon aus, dass die Schulleitungen hierüber entsprechende Fakten festhalten und diese auch abrufbereit in den Schulen vorzufinden sind.

Den Ausführungen der Landesregierung ist weiter zu entnehmen, dass das Verfahren unter Einbindung von Schule bzw. Schulaufsicht und Eltern durch hohe Hürden gekennzeichnet ist, um so das Recht auf Schulbildung zu schützen.

Interessant ist, dass sinngemäß angekündigt wird, eine zukünftige Entwicklung auf dem Boden des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes genau zu betrachten und, so wörtlich, „gegebenenfalls Änderungen vorzunehmen bzw. vorzuschlagen“. Wenn Sie eine Änderung herbeiführen wollen, müssen Sie ja zunächst einmal wissen, welche Änderung Sie herbeiführen wollen. Und da sind Zahlen manchmal ganz hilfreich.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Die FDP hat zu diesem Thema bisher zwei Anfragen gestellt. Und es sind, wie ich finde, hierzu zwei recht dürftige Antworten seitens der Regierung erfolgt. Heute unternimmt die FDP – ich finde, sehr im Sinne der betroffenen jungen Menschen, von deren Eltern und auch Lehrerinnen und Lehrern – einen weiteren Versuch und stellt wieder einen Antrag mit der simplen Aufforderung, zu prüfen, in wie vielen Fällen es in NRW zu einem zeitlichen begrenzten oder unbefristeten Ausschluss von Schülerinnen und Schülern vom Schulunterricht kommt.

Die entsprechenden Regelungen im Schulgesetz – das haben wir gehört – finden wir in § 40 – der ist meist bezogen auf das Aussetzen der Schulpflicht im Zusammenhang mit schwerer Krankheit – sowie in den §§ 53 und 54, bezogen zum Beispiel auf das Vorliegen von Selbst- oder Fremdgefährdung durch Schülerinnen und Schüler. Ich glaube, um diese Fälle geht es. Frau Gebauer hat dazu vorhin Frau Prof. Dr. Faber zitiert. Die hat es wirklich auf den Punkt gebracht. Wir waren alle in der Anhörung. Man kann die Aussagen von Frau Prof. Faber auch nicht so oder so interpretieren. Sie ist – das haben Sie gerade zitiert – schon sehr deutlich geworden. Dazu

kann ich nur ganz kurz sagen: Das Problem ist erkannt, aber Sie als Landesregierung verweigern sich schlicht, nach Lösungsansätzen zu suchen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Sie verweigern sich schlicht, Daten und Fakten zu erheben und die dann anschließend zu dokumentieren. Sie sagen aber: Die Schulpflicht ist ein hohes Gut. Und Sie wollen kein Kind zurücklassen.

Wissen Sie was? Ich schenke Ihnen hier durchaus den Glauben, dass Sie das auch so meinen. Warum aber verweigern Sie denn dann Kindern unter Umständen ihr Recht auf die Teilhabe an Bildung an unseren Schulen? Und was hindert Sie daran, das entsprechende Datenmaterial – wie von der FDP gefordert – zu erheben und dem Fachausschuss zugänglich zu machen? Ich frage mich an dieser Stelle: Haben Sie schlicht kein Vertrauen mehr in sich selbst und Ihre Ansprüche? Haben Sie Angst vor den Ergebnissen?

(Beifall von der CDU und der FDP)

Ich hoffe – der Antrag geht ja zurück in den Ausschuss –, dass wir noch einmal ernsthaft darüber sprechen werden. Vielleicht kriegen wir dann doch Ihre Zustimmung. Denn ich finde, Schule ist heute eigentlich ein moderner Dienstleister. Und es ist die Aufgabe dieser Landesregierung, die Schulen auf dem Weg zu einer gelingenden Inklusion mit entsprechenden personellen und materiellen Ressourcen auszustatten. Zu einem auf Verbesserung angelegten Monitoring – das wollen Sie ja immer – gehört schlicht die Erhebung von Daten und Fakten und nicht das Wegschauen. – Danke.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt Frau Schmitt-Promny das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Viel Neues kann ich Ihnen zu diesem Antrag jetzt nicht mehr vortragen. Trotzdem möchte ich Ihnen ein paar Gedanken vorstellen.

Die FDP bringt mit ihrem Antrag ihre Sorge zum Ausdruck, dass sich beim Aussetzen des Schulbesuches eine Erhöhung der Fallzahlen abzeichnen könnte. Interessanterweise zitieren Sie dazu – auch im Hinblick auf die Frage von Exklusion und Inklusion – Frau Prof. Dr. Faber, die – das ist der Hintergrund ihrer Aussagen – eigentlich die Förderschulen des LVR beschreibt. Der LVR aber hat keine Regelschulen, in denen Inklusion zu leisten ist, sondern diese Fälle betreffen, soweit es um den LVR geht, nur die Förderschulen.

Wir teilen aber Ihre Sorge dahin gehend, dass ein solcher Ausschluss in keinem Falle eine von der Schule gewünschte Gestaltungsmaßnahme sein darf. Dem stehen auch die Bedingungen, die für einen Schulausschluss einzuhalten sind, entgegen. Wenn eine Schule das Aussetzen der Schulpflicht vorschlägt, ist dies als Ultima Ratio einzuschätzen, als eine letzte Maßnahme in einer Situation, in der andere Unterstützungsmaßnahmen nicht ausreichend hilfreich waren, um den Problemen dieses spezifischen Kindes begegnen zu können.

Einem Aussetzen des Schulbesuches eines Kindes oder Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind berechtigterweise hohe Hürden vorgeschaltet. Der § 40 des Schulgesetzes geht davon aus, dass vor einem solchen Schritt alle Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung ausgeschöpft sind. Das gilt es, aufzuzeigen. Ein Gutachten der Unteren Gesundheitsbehörde ist zwingend einzuholen, und die Eltern sind anzuhören. Eine Entscheidung liegt dann bei der Schulaufsicht.

Die Bedingungen zeigen auf, dass das Aussetzen des Schulbesuches keine Steuerungsmaßnahme einer Schule ist und sein darf. Auch dieses Aussetzen setzt die Schulpflicht und das Recht des Kindes oder Jugendlichen auf Teilhabe an Bildung nicht außer Kraft. Deshalb wird in der weiteren Begleitung des Kindes das Ziel verfolgt, eine Rückführung in die Schule zu erreichen. Das Kind bleibt vom Status her ein Schüler bzw. eine Schülerin seiner abgebenden Schule.

In Hilfeplangesprächen – meine Damen und Herren, das halten wir für das Erforderlichste – soll geklärt werden, welche Unterstützungsmaßnahmen für das betroffene Kind und auch seine Familie verfolgt werden können.

Bei der Anhörung zum Unterstützungszentrum für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung am 9. März wurden uns durchaus gute Beispiele gezeigt. Entscheidend bei der Aufgabenstellung ist die Frage: Wie kann die Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen in einer so zugespitzten Problemlage von der Familie sowie den sozialen Hilfe- und Bildungsinstitutionen positiv begleitet werden?

Die FDP aber geht mit ihrem Antrag – nach zwei Kleinen Anfragen 2014 und 2015 – nun zum dritten Mal dem Thema „Aussetzen des Schulbesuches“ nach. Das Ministerium verweist in seinen Antworten auf die sehr geringen Fallzahlen und hält eine gesonderte statistische Erfassung nicht für geboten. Kann man diesen Hinweis wirklich mit Bequemlichkeit der Ministerin abtun?

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

Einen Beleg, inwieweit durch eine fehlende statistische Erfassung individuelle Lebens- und Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen betroffen sind, liebe Frau Gebauer, bleibt die FDP schuldig. Und auch in der Anhörung zum Thema konnten keine belastbaren Zahlen vorgelegt werden.

Das Aussetzen der Schulpflicht stellt alle Beteiligten vor hohe Anforderungen. Es ist zudem nicht nur eine Frage der Regelschulen, die sich auf den Weg zu einer inklusiven Schule gemacht haben. Auch an Förderschulen kann diese besondere Situation zu bewältigen sein. Das Verfahren und seine Bestimmungen zeigen auf, dass es ein sehr sorgfältiges Verfahren ist.

(Beifall von den GRÜNEN)

Gegensteuern, meine Damen und Herren, kann man nicht aus Zahlen heraus. Es ist wieder das Element der statistischen Erhebung, von der aus Sie uns weismachen wollen, dass das ein Lösungsansatz ist.

(Zuruf von Yvonne Gebauer [FDP])

Nein, Frau Gebauer, das ist es nicht. Es geht darum, für die Kinder aus den konkreten Situationen heraus Lösungen zu schaffen. In diesem Zusammenhang den Begriff der Bequemlichkeit zu verwenden – das möchte ich noch einmal sagen –, ist eine bewusste Verunglimpfung und hat nichts mit einer sachlichen Klärung der Frage zu tun.

(Beifall von den GRÜNEN und Eva Voigt-Küp- pers [SPD])

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Piraten hat jetzt Frau Kollegin Pieper das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich sympathisiere mit diesem Antrag der FDP, weil er eigentlich in eine richtige Richtung geht. An dieser Stelle möchte ich aber ausdrücklich sagen, dass diese Problematik zunächst einmal nichts mit Inklusion zu tun hat.

(Beifall von Jochen Ott [SPD])

Diese Problematik hat es immer gegeben. Es hat sie immer an der allgemeinen Schule gegeben. Es gibt diese Fälle auch an Förderschulen. Es gab sie, und es gibt sie immer noch.

Die Frage kann also nur sein, ob die Zahl der betroffenen Schüler steigt. Das kann ganz viele unterschiedliche Gründe haben. Es muss auch nichts mit der Inklusion zu tun haben. Vielleicht sind Lebensbedingungen schwieriger geworden.

Dass man das eruiert, finde ich durchaus sinnvoll. Ich würde es aber nicht so gerne nur auf den Inklusionsprozess beziehen wollen. Das fände ich schade.

Bei den Schülern, bei denen die Schulpflicht dann tatsächlich länger ruht, ist auch immer die Schulaufsicht mit eingebunden. Das heißt nichts anderes, als dass die Schule gar keine Mühe haben dürfte, diese Zahlen vorzulegen. Das kann nämlich die Schulaufsicht machen. Dort müssen die Zahlen ja vorliegen. Wenn mir jemand hier erklärt, das sei ein zu hoher Aufwand, dann stimmt das einfach nicht; denn die Bezirksregierungen müssen die Zahlen haben, wenn sie in diesen Prozess eingebunden sind. Das ist also schon einmal nicht so, wie es hier geschildert wird.

Frau Voigt-Küppers hat gerade ausgeführt, dass die Hürden unheimlich hoch sind, bis es so weit ist. Ja, das stimmt. Aber ich möchte jetzt noch ein bisschen aus der Praxis schildern, um einmal zu zeigen, wie man diese Hürden tatsächlich umgeht.

Ich habe mit Eltern autistischer Schüler aus dem entsprechenden Verband gesprochen. Immer noch gibt es Fälle, in denen autistische Schülerinnen und Schüler, die in der inklusiven Schule unterrichtet werden, mit den normalen Ordnungsmaßnahmen der Schule belegt werden, was ein Unding ist. Das heißt: Wenn ich aus meiner Sicht heraus richtig handele und auf dem Schulhof aggressiv reagiere, greifen die Ordnungsmaßnahmen. Ich kann Ihnen Fälle benennen, in denen diese Schüler nach einer gewissen Zeit tatsächlich zu Hause sitzen. – Das ist der erste Punkt.

Frau Kollegin Pieper, Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche. Frau Kollegin Voigt-Küppers würde Ihnen gern eine Zwischenfrage stellen.

Na klar. Gerne.

Danke, Frau Pieper. – Ich habe eine Frage bezüglich des Aufwandes, den eine solche Erhebung verursachen würde. Stimmen Sie mir zu, dass die Zahlen alleine zunächst nichts aussagen, sondern dass man sie in ein Untersuchungsdesign einordnen müsste? Und stimmen Sie mir zu, dass es ja auch notwendig ist, die Gründe aufzuführen, die zu dieser Maßnahme des Ausschlusses geführt haben, und dass das genau das ist, was die Schulen belasten würde?