Ich möchte das hier nicht bewerten – denn auch dazu haben wir eine differenzierte und kritische Einstellung –, aber zu keiner Zeit war von „flächendeckender Videoüberwachung“ die Rede. Nicht nur Herr Minister Jäger hat das ausgeschlossen, sondern auch Frau Kollegin Düker hatte sich hier Parlament im Januar klar und deutlich gegen die flächendeckende Videoüberwachung ausgesprochen. Frau Kollegin Schäffer hatte zudem noch im März hier in der Debatte betont, dass eine anlasslose flächendeckende Videoüberwachung in ganz Nordrhein-Westfalen außer Scheinsicherheit gar nichts bringe.
Jetzt fordert die Verkehrsministerkonferenz schamlos eine flächendeckende tageszeitunabhängige Videoaufzeichnung in öffentlichen Verkehrsmitteln. Ja, sie benutzen tatsächlich das Wort, das Innenminister und Sicherheitspolitiker immer wieder vermeiden: flächendeckend. Dieser Beschluss ist einstimmig gefallen.
Herr Minister Groschek, ich frage mich in diesem Zusammenhang schon: Wie haben Sie unser Bundesland in der Verkehrsministerkonferenz repräsentiert?
War die Position abgesprochen? Wussten etwa die anderen Mitglieder der Landesregierung davon, dass Sie eine flächendeckende Videoüberwachung fordern würden?
Und wenn ja, was heißt das für die bisherigen Erklärungen hier im Haus, man wolle gar keine flächendeckende Videoüberwachung? Hierzu erwarten wir gleich ein paar schlüssige Erklärungen. Ich hoffe, die werden Sie uns geben. Denn auch wenn es in der Forderung „nur“ um die öffentlichen Verkehrsmittel geht, ist das Vorgehen doch sehr bedenklich.
In dem Beschluss spricht die Verkehrsministerkonferenz konkret ein Dokument an, und zwar die „Orientierungshilfe Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln“. Dieses Dokument hat der Düsseldorfer Kreis – das ist ein Gremium der obersten Aufsichtsbehörden, die in Deutschland die Einhaltung des Datenschutzes überwachen, also die Bundes- und Landesdatenschutzbeauftragten – im September letzten Jahres verabschiedet.
„Eine generelle, zeitlich und räumlich durchgängige Videoüberwachung des gesamten Fahrgastbereichs ist nach § 6b BDSG in aller Regel unverhältnismäßig und somit unzulässig.“
Und nun sehen die Verkehrsminister in ihrem Beschluss genau diese Feststellung „mit Sorge“, wie man dort lesen kann.
Meine Damen und Herren, mir machen nicht die unabhängigen Beauftragten für den Datenschutz Sorgen, sondern dieser Verkehrsminister. Hier wird eine Gesetzesänderung gefordert, um dem Datenschutz die rechtliche Grundlage zu entziehen. Ich finde es, ehrlich gesagt, eine skandalöse Forderung.
Im weiteren Beschlusstext steht dann: Die Feststellung der Datenschutzbeauftragten würde der Entwicklung eines Sicherheitskonzeptes entgegenstehen. – Ich frage mich, was sich Herr Minister Groschek unter einem Sicherheitskonzept vorstellt. Wenn man zwischen den Zeilen liest, dann ist das Sicherheitskonzept immer gleichgestellt mit Videoüberwachung – das ist alles. Da gibt es keine ernsthafte Evaluation, keine evidenzbasierte Entscheidungsfindung – nichts. Das lässt sich alles im gleichen Beschluss nachlesen.
Die Verkehrsministerkonferenz möchte eine flächendeckende und tageszeitunabhängige Videoaufzeichnung in öffentlichen Verkehrsmitteln schaffen und bittet gleichzeitig die Innenminister um eine Bewertung zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung.
Herr Minister Groschek, warum fordern Sie das, wenn Sie gleichzeitig keinerlei Belege dafür haben, dass Videoüberwachung Straftaten überhaupt verhindert? – Ich hoffe, dass Sie das gleich aufklären können.
Grundsätzlich bleibt festzuhalten: Eine anlasslose flächendeckende Videoüberwachung lässt sich nicht
verfassungskonform umsetzen. Immer und überall überwacht zu werden, ist völlig unverhältnismäßig. Ein solch massiver Eingriff in die Grundrechte der Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Personenverkehrs muss strikt abgelehnt werden.
Klären Sie uns über Ihre Pläne auf. Wollen Sie einen Big-Brother-Staat aufbauen? Wollen Sie flächendeckende Videoüberwachung durch die Hintertür vielleicht auch auf Straßen und Fußgängerzonen einführen? – Auf Ihre Ausführungen sind wir gespannt. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe Ihnen, Herr Herrmann, in den letzten zehn Minuten aufmerksam zugehört und mir meine Notizen gemacht. Den Notizzettel brauchte ich nicht zum Rednerpult mitzunehmen, denn ich konnte in der Sache nicht viel Neues notieren. Sie bringen hier im Rahmen einer Aktuellen Stunde nach einer mehrmonatigen Debatte auch in den Fachausschüssen den dritten Aufguss zum Thema „Videobeobachtung“. Inhaltlich tragen Sie hier Ihrerseits bekannte Positionen vor.
Dass Sie sich mit Ihrer politischen Haltung zum Thema „Videobeobachtung auf Bahnhöfen, Straßen und Plätzen“ und mit der Art und Weise, wie Sie das hier diskutieren und anführen, in der Mitte der Gesellschaft befinden, glauben doch nur Sie. Deshalb finden Sie auch, dass dieses Thema zum wiederholten Male tagesaktuell behandelt werden sollte.
Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Herrmann, sind wir inhaltlich schon weiter. Die Menschen erwarten von uns – das wissen Sie doch ganz genau –, dass wir uns auf ihre berechtigten Sorgen und Ängste einstellen und politisch reagieren.
Unser Kompass dabei ist klar – damit wir uns da recht verstehen –: Wir wollen dies mit der gebotenen Verhältnismäßigkeit tun. Das ist aus meiner Sicht der Ansatz.
Bereits im Januar dieses Jahres haben wir zu diesem Thema hier erstmalig – das war ein Antrag der CDU – diskutiert. Dazu habe ich schon verkehrspolitisch Stellung bezogen. Immer mehr Verkehrsunternehmen gehen dazu über, in ihren Bussen und Bahnen, aber auch an Haltestellenanlagen Videobe
obachtungssysteme zu installieren. Hintergrund dieser Entwicklung sind einerseits die in den letzten Jahren verstärkt aufgetretenen Fälle von Vandalismus und gezielter Sachbeschädigung
und andererseits aber auch der verstärkte Wunsch der Fahrgäste, der Menschen, die unterwegs sind, nach Erhöhung der Sicherheit. Das können Sie in diesem Zusammenhang nicht einfach außer Acht lassen, sodass die Politik sich hier einfach wegschleichen könnte.
Videobeobachtung soll insbesondere einer sicheren Beförderung dienen und Eigentumsstörungen verhindern helfen. Aufzeichnungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind sozusagen immer ereignisbezogen. Es gibt ja keine flächendeckende Videoüberwachung in Fahrzeugen von Verkehrsunternehmen. Der Fahrerarbeitsplatz ist ausgenommen,
und es wird auch nicht der ganze Bereich in Fahrzeugen videobeobachtet. Das wissen Sie ganz genau. Der Eindruck, den Sie hier erwecken möchten, das wäre sozusagen flächendeckend, jeder müsse sich beobachtet fühlen, entspricht doch nicht der Realität. Das ist doch abwegig, wenn Sie das hier vortragen.
Die Zulässigkeit von Videoüberwachung ist ja immer eine Frage der Abwägung – das habe ich bereits erörtert – von bestehenden Rechtspositionen und Obhutspflichten einerseits und betroffenen Rechtsgütern andererseits. Das Eigentum zu schützen ist genauso wichtig, wie das Sicherheitsbedürfnis der Fahrgäste zu respektieren.
Man muss zu Abwägungen kommen. Es kommt auf die Regeln und auf die Wirkung an, meine Damen und Herren. Das ist entscheidend. Die Regeln sind ja bekannt. Es geht um das Hausrecht von Eigentümern und darum, dass die Beobachtung überall auf den Plätzen angezeigt wird, und darum, dass man mit den ausgewerteten Bildern zweckentsprechend umgeht.
Ich will etwas aus der Realität, aus meiner Erfahrung sagen: Ich war 15 Jahre lang als Mitarbeitervertreter immer mit dabei, wenn entsprechende Auswertungen stattgefunden haben. Das geschah meistens mit Zustimmung der Beschäftigten der Unternehmen, die durchaus Interesse daran hatten, dass man in die Aufzeichnungen schaut, aber immer gemeinsam, mindestens nach dem Sechsaugenprinzip. Es war natürlich so organisiert, dass man sich nur dann,
wenn Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte entsprechenden Zugriff aufgrund von Vorgängen organisieren mussten, die Bilder angeschaut hat.
Nun kann man zu der Erkenntnis gelangen, dass die Videoanlagen die ihnen immer wieder zugesprochene Wirkung in der Realität gar nicht entfalten. Sie erwecken in der Öffentlichkeit den Eindruck, das sei alles eine Datensammelwut und habe wenig Sinn.
Das ist doch abwegig, was Sie hier vortragen. Die Geschäftsberichte der Unternehmen sprechen doch eine ganz andere Sprache. Sie können in den Unternehmensberichten nachlesen, welche Wirkungen bei der EVAG und bei den anderen Unternehmen ausgelöst wurden, als man vor 15 Jahren Videoüberwachung in den Fahrzeugen und auf den Plätzen eingeführt hat. Es hatte eine positive Wirkung: Rückgänge von Übergriffen, nicht nur auf Personal, sondern auch auf Fahrgäste in öffentlichen Räumen – das ist alles nachzulesen.
Dann kann man darüber reden, ob das verhältnismäßig sei. Dazu sage ich Ihnen: Ja sicher ist das verhältnismäßig. Das ist doch völlig klar. Wenn es Übergriffe auf das Fahrpersonal und auf Fahrgäste gibt, dann muss man immer wieder abwägen, ob es die richtigen Instrumente gibt. Und wenn sich die Wirkung einstellt, meine Damen und Herren, dann ist das aus meiner Sicht auch zeitgemäß, dass wir dieser in der Form machen.
Das Land unterstützt das mit seinem Kompetenzcenter, das über viele Jahre auch die Unternehmen bei der Frage begleitet, ob man sich auf dem richtigen Niveau befindet und noch zeitgemäß ist. Wenn es also auf die Wirkungen ankommt, dann ist das Prinzip, der Fahrgast muss sich betreut und potenzielle Täter beobachtet fühlen, richtig.
Entsprechende Rückmeldungen erhalten wir täglich auch aus den Wahlkreisen. Das, was wir in Diskussionen mit Bürgerinnen und Bürgern hören, ist der Wunsch, die Verkehrsunternehmen mögen genau hinschauen. Natürlich ist es in Ordnung, wenn man dazu eine Debatte führt, auch eine innenpolitische, und die ist in den letzten vier Monaten auch geführt worden.
Nähern Sie sich etwas stärker der Realität an und tun Sie hier nicht so, als stünden Sie mit Ihren Ausführungen in der Mitte der Gesellschaft. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! George Orwell schilderte mit seinem Roman „1984“ die düstere Vision eines totalen Überwachungsstaates. So klingt auch der Antrag der Piraten. Ich lese noch einmal den Titel vor: