Damit sind wir an dem entscheidenden Punkt angelangt: Diese Orientierungshilfe ist eine Seite der ewigen und unverzichtbaren Abwägung bei staatlichem Handeln zwischen Freiheit und Sicherheit. Eine zweite Seite ist der Wunsch jedes Fahrgastes des öffentlichen Personennahverkehrs, sein Fahrtziel gesund und ohne unzulässige Einschränkung seiner Grundrechte zu erreichen.
Das ist nicht automatisch gewährleistet, dazu braucht es Rahmenbedingungen. Die Landesregierung muss dafür Sorge tragen, diese zu gewährleisten. Die Aufgabenträger des öffentlichen Nahverkehrs müssen dafür Sorge tragen, die Verkehrsunternehmen und deren Beschäftigte müssen dafür Sorge tragen, die Fahrzeughersteller und -lieferanten müssen dafür Sorge tragen, nicht zuletzt tragen die Kolleginnen und Kollegen der Bundes- und der Landespolizei täglich dafür Sorge, diese Rahmenbedingungen zu gewährleisten.
Deshalb ist es legitim, wenn der Landesverkehrsminister dieser Koalition über Verbesserungsmöglichkeiten im ÖPNV nachdenkt. Es braucht die ständige Beobachtung, Evaluation und Überarbeitung aller rechtlichen und technischen Zusammenhänge, um das komplexe System der öffentlichen Verkehre am Laufen zu halten. Ohne umfassende Sicherheitskonzepte wäre es unverantwortlich, tagtäglich Millionen Menschen quer durch die Republik zu transportieren. Zweifelsohne ist dies auch ein Thema für die Verkehrsministerkonferenz.
Ein Baustein – ich betone: ein Baustein – eines Sicherheitskonzepts kann auch die Videoüberwachung sein; ein Baustein von vielen. Mehr Personal vor Ort in den Tagesrandzeiten bleibt unverzichtbar. Wo nötig, werden die Wartungs- und Reinigungsintervalle verkürzt. Es gibt das vom Land eingerichtete Kompetenzcenter Sicherheit. Es gibt die Datenbank der Zentralstelle für Regionales Sicherheitsmanagement und Prävention, in der alle sicherheitsrelevanten Vorfälle erfasst werden. Die Aufgabenträger sind bereits auf vielen Ebenen aktiv.
Wenn man diese Anforderungen an den ÖPNV mit der Orientierungshilfe des Düsseldorfer Kreises zusammendenkt, dann werden schnell einige Punkte sichtbar, über die wir in der heutigen Zeit diskutieren
müssen. Genau das tun wir – fortwährend. Ich darf sagen, dass wir es begrüßt hätten, wenn sich, wie vor 15 Jahren, alle Beteiligten – die Datenschutzbeauftragten, die Verkehrsunternehmen, die Verbände – zusammengesetzt und gemeinsam eine möglichst konsensuale Position zum Thema „Sicherheit und Videoüberwachung im ÖPNV“ ausgearbeitet hätten.
Es ist kein Geheimnis, dass beide Seiten aktuell auseinander liegen, was ihre Sicht der Dinge betrifft. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, also der Dachverband der öffentlichen Verkehrsunternehmen, der VDV, fordert die Aufhebung aller Einschränkungen, die Datenschützer dagegen fordern eher ihre Verschärfung. Es wäre im Interesse aller und ein positives Zeichen gewesen, diese Klärung zu leisten und gemeinsam die stattgefundenen technischen Weiterentwicklungen auf Basis der Erfahrungen der letzten 15 Jahre nachzuvollziehen. Vielleicht gelingt es noch – wir Grüne würden uns sehr darüber freuen.
Diese Diskussion ist aber kein Konflikt innerhalb der Koalitionsfraktionen, weshalb die Initiative der Piraten hier ins Leere läuft. Die Bürgerinnen und Bürger lassen sich mit solchen Anträgen, Anfragen und auch Aktuellen Stunden nicht beeindrucken – das gilt auch für den hier wiederholten CDU-Antrag.
Wir stehen für die Freiheit und für die Sicherheit der Bevölkerung des Landes Nordrhein-Westfalen. Und Sie können sicher darauf zählen, dass wir dies auch weiterhin tun. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Antragsteller haben ihre Beantragung der Aktuellen Stunde mit der Frage überschrieben „Wollen wir Videoüberwachung total?“ – Das kann ich für die Freien Demokraten recht schnell und in aller Kürze beantworten: Nein, wollen wir nicht.
Wir wollen stattdessen lieber eine echte, eine tatsächliche Stärkung der inneren Sicherheit. Die Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen brauchen doch mehr einsetzbare Köpfe auf der Straße statt noch mehr Bilder von der Straße. Deswegen brauchen wir
definitiv mehr Personal bei der Polizei, bei den Sicherheitsbehörden, aber auch bei der Justiz. Damit wäre der Sicherheit im Land wesentlich mehr gedient. So weit, so bekannt und so oft hier im Grunde auch schon diskutiert.
Das ist letztendlich der eigentliche Knackpunkt; denn ohne flankierende, ohne ergänzende Maßnahmen kann Videobeobachtung keine Wirksamkeit entfalten. Ansonsten diskutieren wir hier tatsächlich über Scheinsicherheiten. Klar ist doch: Die Kamera selbst verhindert keine Straftaten. Das tun wirklich nur die eingesetzten und physisch notwendigen Beamten, die einschreiten. Das ist entscheidend. Letztlich dient eine Kamera mehr der Beweissicherung im Nachgang.
Herr Herrmann, Sie zielen auf die Ausweitung der Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln ab. Auch darüber haben wir schon vielfach – auch noch Anfang des Jahres – diskutiert. Daran kann ich mich erinnern. Die Sicherheitslage in Bussen und Bahnen, an Haltestellen und an Bahnhöfen in NordrheinWestfalen gibt dazu auch allen Grund.
Fakt ist nun einmal: Mittlerweile werden in NordrheinWestfalen im Grunde fast täglich Fahrgäste im öffentlichen Nahverkehr angepöbelt, beleidigt, bestohlen und sogar angegriffen und verletzt. Gerade Frauen beklagen sich vermehrt darüber, dass sie angepöbelt und sogar bedrängt werden.
Herr Herrmann, wir sind einer Meinung: Gegen Belästigung und gegen Straftaten hilft keine vollständige Videoüberwachung. Das gilt erst recht, wenn es nicht als taktisches Einsatzmittel genutzt wird und nicht jemand tatsächlich an der Stelle einschreitet.
Was ist also stattdessen zu tun? Herr Kollege Rehbaum, Sie haben gesagt, Fahrgäste haben Anspruch auf mehr Sicherheit. Das teile ich. Aber Fakt ist: Während Polizeibeamte der Bundespolizei gemäß ihres klaren gesetzlichen Auftrags Bahnhöfe und Züge bestreifen, fehlt in Bussen, U-Bahnen und Straßenbahnen sowie an Haltestellen in Nordrhein-Westfalen vielerorts schlicht eine ausreichende Polizeipräsenz.
Auch technische Sicherheitseinrichtungen wie Notsprecheinrichtungen in Bussen und Bahnen oder an Haltestellen können hier eine angemessene Präsenz zur Erhöhung der Sicherheit nicht ersetzen. Gerade an solchen neuralgischen Punkten müssen daher uniformierte Beamte und zivile Einsatztrupps im Rahmen von Ordnungspartnerschaften mit den Ord
nungsämtern oder den Verkehrsunternehmen in Zukunft verstärkter Flagge zeigen. Auch das würde der Sicherheit wesentlich mehr dienen.
Klar ist aber: Wenn immer neue Aufgaben für die Polizei hinzukommen, muss es an anderer Stelle auch eine Entlastung geben. Das ist übrigens ein Umstand, den diese Landesregierung in den letzten Jahren leider viel zu oft aus dem Blick verloren hat.
Meine Damen und Herren, ich bin aber davon überzeugt: Nur mit Technik werden wir die tatsächliche Sicherheit nicht steigern können. So wird das nicht gehen. Wir brauchen auch eine sichtbare Präsenz von Beamten, von Uniformierten, von Sicherheitsmitarbeitern. Das wäre eine effektive, eine tatsächliche Steigerung der inneren Sicherheit. Vorschläge haben wir dazu schon vielfach hier im Hause unterbreitet. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich will die Anregung von Herrn Beu aufgreifen. Ich glaube, es ist eine gute Idee, den Anstoß der Länderverkehrsminister dazu zu nutzen, alle Beteiligten an einen Tisch zu holen. Nordrhein-Westfalen hat Erfahrung im Auflösen Gordischer Knoten in der Verkehrspolitik und im Bauen von politischen Brücken. Also werden wir uns auch dieser Mühe unterziehen und schauen, ob hier nicht der Tisch stehen kann, an dem der Datenschutz und der Personenschutz im Sinne eines attraktiven – weil sicheren – ÖPNV neu abgewogen wird.
Wir müssen uns vergegenwärtigen, dass nur ein subjektiv als sicher empfundener ÖPNV auch ein attraktiver ist. Nur ein attraktiver ÖPNV gewinnt Fahrgäste. Ein als unsicher empfundener ÖPNV verliert Fahrgäste. Deshalb ist die Sicherheit im ÖPNV auch für die Zukunft des ÖPNV wichtig.
Wir erleben keine quantitative Steigerung von Übergriffen auf Fahrgäste und Beschäftigte. Aber wir erleben ein qualitativ erschreckend wachsendes Maß an Brutalität und Skrupellosigkeit. Die Gewaltbereitschaft eines Teils der Nutzer gegenüber den Opfern wächst rücksichts- und erbarmungslos.
Diesen Verbrechern muss mit allen Mitteln, die der Rechtsstaat zur Verfügung stellen kann, das Handwerk gelegt werden. Dazu zählt auch ein gesellschaftliches Klima, welches Gewalt grundsätzlicher und konsequenter ächtet, als das heute offensichtlich in Teilen unserer Gesellschaft der Fall ist.
Wir wissen, dass Videobeobachtung natürlich nur ein Baustein einer komplexen Sicherheitsarchitektur sein kann. Deshalb will ich in Erinnerung rufen, dass wir schon im Januar verabredet haben, am 25. dieses Monats zusammen mit dem VRR – stellvertretend für die Aufgabenträger in Nordrhein-Westfalen – eine Sicherheitskonferenz durchzuführen, um alle Aspekte der Sicherheit einschließlich der Intensivierung der Ordnungspartnerschaften zwischen unterschiedlichen beteiligten Sicherheitsbehörden zu diskutieren.
Es geht bei dem Beschluss der Länderverkehrsminister darum, die Diskussion anzustoßen, ob das, was datenschutzrechtlich geboten ist, mit dem im Einklang steht, was sicherheitsmäßig geboten erscheint. Steht es bundesweit in einer einheitlichen Interpretation der Rechtsanwendung? Wie bekommen wir eine einheitliche Sicherheitsphilosophie hin?
Wir werden Busse und Bahnen in unserem Land natürlich nicht zu einem rollenden Überwachungsstaat machen. Wir wollen aber auch nicht zulassen, dass Busse und Bahnen rollende Angsträume sind. Deshalb müssen wir neu abwägen. Herr Beu und Herr Löcker haben breit dargestellt, wie differenziert und anspruchsvoll das immer wieder erneute Errichten und Austarieren einer Sicherheitsarchitektur ist. In diesem Sinne fühlen wir uns dem Land und den Nutzern und Beschäftigten des ÖPNV verpflichtet. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Groschek. – Nun hat sich für die Piratenfraktion noch einmal Herr Kollege Herrmann gemeldet.
Vielen Dank, Herr Präsident! Kollege Löcker hat in seiner Rede eben Eigentumsdelikte erwähnt. Ich bin schon ein bisschen schockiert, hier flächendeckende Videoüberwachung für Eigentumsdelikte einsetzen zu wollen.
Herr Rehbaum – wo ist er?, da oben –, Sie haben eben einen Fall geschildert, in dem eine junge Frau bedrängt wurde. Frage: Waren das die Kameras, die die junge Frau gerettet haben, oder waren es vielleicht die Fahrgäste, die mit im Zug waren? Die Frau ist in die Toilette gedrängt worden. Wollen Sie da auch Kameras einrichten?
Das muss dazu gesagt werden. Wenn solche Beispiele nicht funktionieren, dann sollten Sie sie besser lassen.
Herr Kollege Beu hat eben gesagt, dass sich Bündnis 90/Die Grünen natürlich an Gesetze halten. Davon gehe ich grundsätzlich natürlich aus.
Aber hier muss noch einmal ganz klar gesagt werden, dass die Verkehrsministerkonferenz beschlossen hat, die Innenminister aufzufordern, die Datenschutzgesetze zu ändern, und zwar so zu ändern, dass eine flächendeckende Videoüberwachung möglich sein wird.
Deswegen auch unsere Frage: Machen Sie das dann mit, um sich danach an das geänderte Gesetz zu halten und auch zu sagen, okay, wir machen ja nur das, was gesetzlich geregelt ist, eben flächendeckende Videoüberwachung?
Es würde nämlich nicht nur die Verkehrsbetriebe betreffen, wenn das Bundesdatenschutzgesetz geändert würde, sondern natürlich auch universell gelten. Insofern halten wir das für ein Stück aus dem Tollhaus. So ein Beschluss gehört von einer die Freiheit und Bürgerrechte achtenden Regierung sofort aufgehoben. Daran werden Sie im weiteren Verfahren sicherlich noch gemessen werden.
Eine grundsätzliche Frage – da bin ich eben durch die Äußerung von Minister Groschek auch nicht viel schlauer geworden –: Eine Verkehrsministerkonferenz, Verkehrsminister, die sich weder mit Prävention noch mit Strafverfolgung auskennen und beschäftigen, warum befürworten sie dann solche Kameras?