Bei diesen Worten wird einem ja angst und bange. Angst ist beim Thema „Videoüberwachung in Zügen und Bussen“ das entscheidende Stichwort. Angst, Unsicherheitsgefühl, ein mulmiges Gefühl sind die ständigen Begleiter bei Fahrgästen, insbesondere in den Randzeiten und nachts.
Dieses mulmige Gefühl ist leider gerade in NRW nicht unbegründet. Hier drei Schlagzeilen von einem einzigen Tag im Januar 2016: „Pöbeleien gegen das Personal im Niers-Express“, in der „Rheinischen Post“ 24. Januar 2016. „Schaffner werden von Schwarzfahrern aufs Übelste beschimpft!“, ebenfalls in der „Rheinischen Post“. „Versuchte Vergewaltigung im Regionalexpress!“, WZ 24. Januar 2016.
Fakt ist, dass es in den letzten Wochen und Monaten in nordrhein-westfälischen Bussen und Bahnen unsicherer geworden ist. Der einzelne Busfahrer, der einzelne Zugbegleiter, der einzelne Triebfahrzeugführer – jeder tut, was er kann, doch die veränderten Rahmenbedingungen erfordern eine neue Sichtweise.
Etwa 6 Millionen Menschen nutzen jeden Tag Busse und Bahnen in Nordrhein-Westfalen. Sie sind auf die Zuverlässigkeit der Verkehrsangebote ebenso angewiesen wie auf die Sicherheit während der Beförderung. Und Busse und Bahnen sind, anders, als es die Piraten sehen, Teil des öffentlichen Raums.
Fahrgäste, Zugbegleiter und Fahrpersonal haben Anspruch auf mehr Sicherheit. Dies zu gewährleisten, ist eine gemeinsame Aufgabe und grundsätzliche Verpflichtung erstens des Staates und zweitens aller Verkehrsunternehmen.
In vielen Fällen ist das Wissen der Täter, unbeobachtet und anonym zu sein, ein begünstigender Tatauslöser. Es ist erwiesen, dass Videoüberwachung abschreckend wirkt und entscheidend bei der Aufklärung von Straftaten hilft. Diese Informationen haben wir ganz offiziell von der Bundespolizei.
In vielen, aber eben noch nicht in allen Bussen und Bahnen ist bereits Videotechnik installiert. Dies dient nicht nur der Abschreckung und Aufklärung, sondern gibt den Fahrgästen ein persönliches Sicherheitsgefühl.
Wenn Sie, liebe Kollegen, hier solche Forderungen stellen, bedenken Sie aber auch, welches Signal an die Zugbegleiter und an die Busfahrer ausgesendet wird. Ich habe einen Fall vor Augen, den ich persönlich betreut habe. Ein Busfahrer wurde krankenhausreif geschlagen, als er sich einmischte, und zwar von einem Fahrgast, der sich unbeobachtet glaubte und massiv ein Mädchen belästigte.
Deshalb ist neben der flächendeckenden Videotechnik eine verstärkte Präsenz von Begleitpersonal in Bussen, Bahnen und Bahnhöfen unabdingbar.
Uniformiertes Personal gibt den Fahrgästen, besonders nach Einbruch der Dunkelheit, ein Gefühl der Sicherheit. Die Zugbegleiter selbst, wenn man sie fragt, wünschen sich in den Nachtstunden Doppelbesetzungen im Interesse ihrer eigenen Sicherheit.
Flankierend zu diesen Sofortmaßnahmen ist ein Sicherheitskonzept für den ÖPNV in Nordrhein-Westfalen dringend nötig, das auch den veränderten Herausforderungen im Bereich der inneren Sicherheit gerecht wird.
Ein solches Konzept sollte die Landesregierung zügig zusammen mit den drei Zweckverbänden erarbeiten. Dazu hatten wir bereits im Januar 2016 als CDU folgenden Antrag gestellt: Sofortprogramm „Sicherheit in Bussen und Bahnen – die Landesregierung ist gefordert“. Darin hatten wir ein Sicherheitskonzept unter anderem mit mehr Videoüberwachung gefordert. Wir wollen erreichen, dass es in Bus und Bahn sicherer wird. Leider wurde unser Antrag re
flexartig von Rot und Grün abgelehnt – ein frustrierendes Signal für Tausende Zugbegleiter, Busfahrer, Straßenbahnfahrer und Lokführer, die sich über den CDU-Antrag gefreut hatten.
An dieser Stelle vielen Dank an die Piraten für diese Aktuelle Stunde. Denn Sie geben uns damit die Gelegenheit, unseren Antrag und unsere sinnvollen Forderungen noch einmal im Plenum vorzustellen.
Darüber hinaus ist das Thema „Videoüberwachung im ÖPNV“ zurzeit aktueller denn je. Die Verkehrsminister der Länder haben sich auf ihrer Frühjahrskonferenz in Heringsdorf am letzten Freitag für eine deutlich stärkere Videoüberwachung in Bussen und Bahnen ausgesprochen. Die Vorgabe des Datenschutzes soll dabei selbstverständlich gewahrt bleiben.
Die grüne Fraktion im Deutschen Bundestag ist jedoch dagegen. Konkret sollen die Datenschutzbestimmungen den Regelungen im Bundespolizeigesetz angepasst werden. Diese erlauben Videoaufnahmen im Eigentum der Deutschen Bahn, um Gefahren wie Sachbeschädigungen oder terroristische Anschläge abzuwehren, und deren einmonatige Speicherung.
Der verkehrspolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag warnte vor einem Einstieg in die Totalüberwachung des öffentlichen Raums im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben. Das klingt bei den Piraten ganz ähnlich. Die Sprecherin für innere Sicherheit der Grünen im Bundestag sagte dazu, dass Videoüberwachung lediglich Ermittlungen unterstützen, Straftaten jedoch nicht verhindern könne.
Dies ist ein klarer Widerspruch zu den Erfahrungen der Bundespolizei. Und jeder, der einmal Videoaufzeichnungen in Bussen und Bahnen eingeführt hat, der kann über den Rückgang von Vandalismus und Übergriffen im Fuhrpark berichten.
Ich habe größte Sorgen, dass sich Rot-Grün in NRW bei der Videoüberwachung in Bus und Bahn nicht einig ist und NRW damit bei einem wichtigen Thema der inneren Sicherheit erneut sprach- und handlungsunfähig ist.
Einen nordrhein-westfälischen Sonderweg darf es beim Einsatz von Videoüberwachung in Bus und Bahn nicht geben. Bundesweite länderübergreifende Standards sind absolut sinnvoll. Es kann nicht sein, dass ein Busfahrer die Videoüberwachung abschalten muss, wenn er mit seinem Linienbus in Willingen oder in der Eifel oder im Münsterland über die Landesgrenze fährt, nur, weil sich Rot und Grün in Düsseldorf nicht einigen können.
Für uns als CDU ist sonnenklar: Die Sicherheit von Fahrgästen und Personal hat Vorfahrt, und wer nichts zu verbergen hat, der hat auch nichts gegen den Einsatz von Videotechnik in Bus und Bahn.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und GRÜNEN: Sagen Sie heute den Fahrgästen, Zugbegleitern und Fahrpersonal klipp und klar, ob Sie flächendeckende Videoaufzeichnungen für mehr Sicherheit in Bus und Bahn wollen oder nicht. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist kein Zufall, dass die Kolleginnen und Kollegen der Piratenfraktion uns in ihrem Antrag direkt ansprechen, denn wenn es um Grundrechte geht, sind Bündnis 90/Die Grünen die kompetente Partei.
Manche Grundrechte haben wir schon verteidigt, als sie noch nicht allgemein akzeptiert oder noch nicht in Gesetzen festgeschrieben waren, beispielsweise den Umwelt- und Naturschutz oder auch den Datenschutz. Die Bürgerrechtsbewegungen der 1970erJahre waren Anlass zur Gründung unserer Partei, der westdeutschen Grünen.
Diese Werte und diese Menschen bilden das Fundament, auf dem meine Fraktion steht: Die Grünen im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Deshalb begrüßen wir Grüne die Orientierungshilfe zur Videoüberwachung des Düsseldorfer Kreises von September 2015. Sie ist ein wichtiger Leitfaden für die Weiterentwicklung des Datenschutzes im öffentlichen Personennahverkehr in Deutschland.
Weil nicht jeder weiß, worüber sich der Düsseldorfer Kreis – der Düsseldorfer Kreis ist bekanntlich die Arbeitsgemeinschaft der Datenschützerinnen und Datenschützer des Bundes und der Länder – Gedanken im Zusammenhang mit dem in Rede stehenden Thema gemacht hat, möchte ein paar Stichworte nennen.
In dieser Orientierungshilfe für die Videoüberwachung im ÖPNV geht es erstens um die generelle Zulässigkeit der Videoüberwachung, zweitens die Maßnahmen vor Einrichtung einer Videoüberwachung und drittens die Grundsätze zur Durchführung dieser
Videoüberwachung. Diese Erwägungen werden detailliert vollzogen und weitreichende Forderungen werden formuliert.
Dem wird ein Grundsatz vorangestellt, den auch diese Landesregierung immer vertreten hat und weiterhin vertreten wird. Wir sagen: Jede optisch-elektronische Überwachung des öffentlich zugänglichen Raumes muss dem Bundesdatenschutzgesetz und dem Landesdatenschutzgesetz entsprechen. Dies gilt natürlich auch für die Bahnhöfe, für die Haltestellen, für die Stadtbahnen und für die Busse – für alle Anlagen des ÖPNV.
Damit sind wir an dem entscheidenden Punkt angelangt: Diese Orientierungshilfe ist eine Seite der ewigen und unverzichtbaren Abwägung bei staatlichem Handeln zwischen Freiheit und Sicherheit. Eine zweite Seite ist der Wunsch jedes Fahrgastes des öffentlichen Personennahverkehrs, sein Fahrtziel gesund und ohne unzulässige Einschränkung seiner Grundrechte zu erreichen.