Eigentlich ist meine Frage immer noch die gleiche. Wenn Sie hier sagen, es gäbe an keiner Schule in NRW ein generelles Handyverbot, hätte ich gerne gewusst, wie Sie „generelles Handyverbot“ definieren.
Generelles Handyverbot heißt, die Schülerinnen und Schüler können ihr Handy mit in die Schule bringen, aber wenn eben die Schulkonferenz beschließt, dass sie während des Unterrichts nicht genutzt werden können, dann ist das für mich nachvollziehbar, weil es eben – wie ich es auch dargestellt habe – eine Form der Ablenkung ist. Es gibt auch Schulen, die eine Handyzone haben, in der Schülerinnen und Schüler der Oberstufe mit diesen Handys kommunizieren, arbeiten oder sonstwas machen können.
Die Landesregierung hat kein Verbot erlassen. Darum braucht sie auch nicht dafür zu werben. Da ist jeder Einzelne gefordert. Wer die Ministerin bei Schulbesuchen begleitet hat, der weiß,
Aber die Landesregierung aufzufordern, sich jetzt starkzumachen, ist doch ein Schaufensterantrag, genau wie Sie zu Anfang gesagt haben: Die Schülerinnen sagen dieses und jenes. – Sie solidarisieren sich mit den Schülerinnen und Schülern in der Hoffnung, dass Sie irgendwann ihre Stimmen bekommen, damit Sie länger hier im Parlament bleiben können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe Ihren Antrag gelesen. Ich habe ihn sogar mehrfach gelesen und sage Ihnen ganz ehrlich – ich versuche auch, das jetzt ganz ruhig abzuarbeiten –: Ich habe zuerst wirklich gedacht, es wäre der 1. April.
Mich hat der Antrag wirklich enttäuscht – das sage ich Ihnen ganz ehrlich –, und ich bin eine der wenigen im Ausschuss, die keine Lehrerin ist. Ich betrachte das immer noch aus Elternperspektive. Ich bin eine lange Zeit in der Schulkonferenz gewesen, und ich glaube, die Realität ist eine etwas andere. Ich vermute, dass Sie die eigentlich auch kennen. Darum verstehe ich Sie nicht in diesem Antrag.
Wenn wir ihn Zeile für Zeile durchgehen – diejenigen, die den Antrag nicht gelesen haben, lesen ihn jetzt; damit ist Ihnen Ihre Sorge genommen – lesen wir, dass Sie kein generelles Handyverbot fordern. Vielleicht hätten Sie einmal definieren müssen, was Sie überhaupt unter einem generellen Handyverbot verstehen.
Dann beklagen Sie, dass Handynutzungsordnungen einen restriktiven Charakter haben. – Das hätten Sie auch mal näher beschreiben können. Sie konstatieren außerdem:
und Schülern auf der einen Seite und dem Lehrpersonal auf der anderen erreicht mittlerweile bedenkliche Ausmaße.“
Diese Diskrepanz mag ja irgendwo gegeben sein, aber sie ist nicht so generell – und da sage ich einmal „generell“ –, wie Sie sie hier bezeichnen.
Sie regen mit Nachdruck an … Lassen Sie mich doch einmal ausreden. Dann können Sie gleich, wenn Sie wollen, auch ein paar Zwischenfragen stellen. In der Schule darf man übrigens auch generell nicht dazwischenplappern. Das hat auch manchmal seinen Sinn.
„Sowohl Lehrerinnen und Lehrer als auch die Eltern sind aufgerufen, das Smartphone als Alltagsgegenstand in der Lebenswirklichkeit von Jugendlichen zu begreifen.“
Davon fühle ich mich als Mutter beleidigt. Ich möchte Sie fragen, ob Ihnen dieser Antrag wirklich ernst ist und ob Sie wissen – das ist gerade auch angeklungen –, dass hier auch viele junge Menschen, sprich Schülerinnen und Schüler, zuhören. Auch denen ist bewusst – das hat Ihnen gerade Herr Feuß erklärt –, dass es an jeder Schule eine Schulkonferenz gibt, wo mit Drittelparität entschieden wird. Das heißt, auch Schülerinnen und Schüler können dort ihren Beitrag leisten.
Wir wollen aber einmal Ihren aufgezeigten Lösungsweg durchgehen: Werbung für die Nutzung von Smartphones ist sicherlich ein guter Weg, aber wichtig und nötig, finde ich, ist immer die Akzeptanz aller Beteiligten vor Ort, und das heißt „vor Ort in der Schule“.
Ein generelles Handyverbot gibt es meiner Meinung nach nicht, weil hier die Schulkonferenz entscheidet. Ich finde, das geht ein bisschen zu weit. Ich würde mir jedenfalls nicht anmaßen, den Schulkonferenzen zu sagen, wie sie zu entscheiden haben.
Welcher Schulleiter, frage ich Sie einmal ernsthaft, verbietet es einem Lehrer, das Smartphone im Unterricht zu nutzen, wenn er die Kompetenz mitbringt, dieses Smartphone als Medium im Unterricht einzusetzen, und den erwarteten pädagogischen Mehrwert aufzeigt? Geht es bei dem von einzelnen Schulkonferenzen ausgesprochenen Handyverbot nicht auch um den Umgang mit Handys zum Beispiel außerhalb des Unterrichts? Gelegentlich sind doch auch pädagogische Gründe die Ursache.
Muss hier nicht zuallererst daran gedacht werden, dass an allen Schulen des Landes die nötigen Voraussetzungen für die Nutzung schuleigener, aber auch privater Geräte geschaffen werden? Meiner Meinung nach muss zum Beispiel sichergestellt sein, dass es einen pädagogisch gefilterten Zugang zum Internet gibt. Das ist eine Frage, mit der man sich beschäftigen kann. In welcher der vielen möglichen Funktionen soll das Smartphone im Unterricht eingesetzt werden: als Fotoapparat, als Videokamera oder wie?
Ein erfolgreiches und kollaboratives Lernen setzt unserer Meinung nach mehr als nur ein technisches Endgerät voraus, auf das Sie sich hier eingeschossen haben.
(Beifall von der CDU und der SPD – Michele Marsching [PIRATEN]: Und nichts anderes steht im Antrag!)
Ich möchte Ihnen etwas vorlesen. Ich bin schließlich auch schon ein etwas älteres Modell und habe gestern einen 32-jährigen jungen Lehrer befragt. Dieser hat ganz einfach gesagt – ich darf ihn zitieren –: Die in Fortbildungen oder in praktischen Anwendungen im Unterricht erworbenen Kenntnisse der Lehrerinnen und Lehrer sollten möglichst breit kommuniziert werden, um die Chancen dieser digitalen Technologie für andere Lehrerinnen und Lehrer erfahrbar zu machen und daraus dann, wenn gewollt, eigene Unterrichtsansätze entwickeln zu können.
Dieser – in Anführungsstrichen – „Weckruf“, den Sie mit Ihrem Antrag verfolgen, geht ganz einfach an der Realität vorbei. Selbstverständlich ist das Smartphone an Schulen Bestandteil des Konzepts „Bring your own device“. Ich denke, darauf haben Sie auch angespielt.