Herr Schulz, ich finde den Widerspruch bemerkenswert. Einerseits werfen Sie dieser Landesregierung vor, dass sie einen Informationsaustausch im Kapitalverkehr haben will. Andererseits legen Sie bei den Einkünften aus Kapital jetzt aber Wert auf eine viel höhere Kontrolle, wie sie bei Einkünften aus Arbeit auch selbstverständlich ist. – Das ist der erste Punkt.
praktisch fix ist, das heißt, dass jemand sagen kann: Ich werde ja jetzt die nächsten 30 Jahre nicht mehr geprüft; dann kann ich 20 Jahre machen, was ich will. Vielmehr muss jedes Unternehmen auch bei einer geringeren Prüfungsquote jedes Jahr damit rechnen, dass es eine Betriebsprüfung hat, auch wenn die Wahrscheinlichkeit klein ist.
Dass wir beim richtigen Einsatz von Ressourcen uns die Großen mit den enormen Nachversteuerungsvolumina besonders ansehen, weil die dafür Institutionen haben, die auch wissen, dass das auf sie zukommt, das finde ich erst einmal völlig in Ordnung, und ebenso, dass man nicht die Kleinen sozusagen mit jährlichen Prüfungen drangsaliert. Dass man, wenn die Kapitalanlagen haben, diese kontrolliert, finde ich völlig in Ordnung. Die Kleinen müssen ja auch die Arbeitseinkünfte ihrer Mitarbeiter dem Finanzamt melden.
Wenn wir das richtig machen – und wir haben durchaus eine automatische Prüfung, wo Auffälligkeiten liegen –, dann wird normalerweise richtig versteuert, und dann ist die Abweichung, die sich vielleicht für die letzten zehn Jahre ergibt, sehr überschaubar. Aber das Risiko, geprüft zu werden, ist auf jeden Fall vorhanden. Was wir hinkriegen müssen, ist: Das Risiko muss so sein, dass jemand sich nicht in Sicherheit wiegen kann – das ist vollkommen klar –, und als Zweites muss es natürlich auch entsprechende Sanktionen geben, wenn man sich nicht an die Regelungen gehalten hat. Auch das ist völlig klar.
Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Piratenfraktion hat direkte Abstimmung beantragt. So verfahren wir dann auch. Wir stimmen ab über den Inhalt des Antrages Drucksache 16/11886. Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 16/11886 mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Piratenfraktion bei Enthaltung der CDU-Fraktion abgelehnt ist.
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner für die antragstellende CDU-Fraktion – er ist schon unterwegs – dem Kollegen Hovenjürgen das Wort. Bitte sehr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Nach zum 24. April 2016 haben mutmaßlich militante Braunkohlegegner zum wiederholten Mal einen Anschlag auf den Tagebau in Hambach verübt. Unbekannte legten unterhalb einer Kabelbrücke mit mehr als 50 30.000-V-Leitungen Feuer. Das ist leider kein Einzelfall. Vor gut drei Wochen sägte ein Unbekannter einen Strommast am Tagebau Inden an. Wäre dieser Mast zu Fall gekommen, hätte das dramatische Folgen nach sich ziehen können; denn die Leitung war nicht nur über eine nahe gelegene Straße, sondern auch über die Autobahn 4 zu führen, zur sogenannten „Schaltanlage Zukunft“.
Auch im Zusammenhang mit den Bewohnern des sogenannten Wiesencamps in Morschenich wurden diverse Straftaten registriert. Immer wieder kam es zu gewalttätigen Übergriffen. Bereits im Februar dieses Jahres wurden Sicherheitskräfte und RWE
Mitarbeiter bei Protesten tätlich angegriffen. Als die Polizei am 11. April 2016 das Camp der Tagebaugegner im Hambacher Forst durchsuchten, stellten Einsatzkräfte unter anderem Schleuder, Wurfeisen und Feuerwerkskörper sicher.
In einem Bericht an den Rechtsausschuss vom 13. April 2016 stellte die Landesregierung fest, dass dem Landeskriminalamt im Zusammenhang mit den Aktivitäten gegen den Braunkohletagebau im Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis zum 4. April 2016 74 strafrechtlich relevante Sachverhalte, darunter 31 Gewaltdelikte, gemeldet wurden.
Damit wir uns richtig verstehen: Protest ist in diesem Land möglich. Das Demonstrationsrecht ist in diesem Land verbrieft. Aber Gewalt gegen Menschen und Sachen ist inakzeptabel, meine Damen und Herren,
Meine Damen und Herren, wer sieht, wie die Aktivisten im Netz agieren, der weiß, dass es dort auch um Selbstdarstellung der Szene geht. Es wird immer deutlicher, dass der gewaltsame Protest gegen die Braunkohlewirtschaft eine neue Eskalationsstufe erreicht hat. Viele Aktivisten scheinen Verletzte oder sogar Todesopfer in Kauf zu nehmen. Viel zu lange haben bestimmte Gruppierungen und einzelne Politiker mindestens den Eindruck erweckt, dass die Gewalt ein legitimes Mittel beim Erreichen politischer Ziele ist.
Meine Damen und Herren, sie ist es nicht. Sie ist zu verurteilen, und sie ist durch den Staat zu unterbinden.
Bisher wurde nur durch glückliche Umstände verhindert, dass es durch diese Sabotage zu Verletzten oder sogar zu Toten kommen konnte. Die Landesregierung muss hier endlich handeln und darf sich nicht in falsch verstandener Zurückhaltung üben. Braunkohle ist ein Teil der Stromerzeugung im Land und wird auch auf längere Zeit als Energiequelle benötigt.
Ihre Förderung und das Tätigsein der Unternehmen und der Menschen in diesen Unternehmen beruht auf einer Rechtslage und auf Genehmigungen, die rechtsstaatlich abgesichert sind. Deswegen hat das Unternehmen, haben auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Recht, den Staat für den Schutz ihres Handelns und ihrer Arbeit in Anspruch zu nehmen.
Es ist nicht akzeptabel, meine Damen und Herren, wenn hier im Landtag der Versuch des Werkschutzes, die Polizei zu unterstützen, als kritikwürdiger Tatbestand dargestellt wird.
Der Werkschutz hat die Aufgabe, das Unternehmen zu schützen. Und wenn die Polizei hinzugezogen werden muss, ist es selbstverständlich, dass der Werkschutz auch die Polizei bei ihrer Arbeit unterstützt – wie es übrigens alle Bürger tun sollten: unsere Polizei bei ihrer Arbeit unterstützen.
Meine Damen und Herren, alle Parteien, die in unserem demokratischen Rechtsstaat politische Verantwortung tragen, müssen sich klar dazu bekennen, dass Gewalt und Straftaten keine Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele sein können und dürfen. Das gilt auch für deren Jugendorganisationen. Hier brauchen wir endlich klare und eindeutige Aussagen der gesamten Landesregierung und der sie tragenden Parteien.
Ich darf hier auch noch einmal ganz deutlich sagen: Ich hoffe, dass wir in den Ausschussberatungen zu einer gemeinsamen Sprachregelung und zu einer gemeinsamen Haltung kommen, dass in einer Auseinandersetzung, die man in einem politischen und in einem öffentlichen Diskurs führen kann, Gewalt nichts zu suchen hat.
Vielen Dank, Herr Kollege Hovenjürgen. – Für die SPD-Fraktion erteilt ich Herrn Kollegen van den Berg das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Hovenjürgen, wir sind zwar Kollegen im Wirtschaftsausschuss, aber Sie sind nicht mit mir im Innenausschuss. Sie können sich gerne von den Kolleginnen und Kollegen aus dem Innenausschuss berichten lassen, dass wir dort sehr intensiv über dieses Thema beraten haben.
Insofern ist die Aufforderung „Endlich handeln!“ eine etwas schwierige Formulierung; denn wir haben erst kürzlich nach einem Bericht des Innenministers festgestellt, dass wir es gut finden – übrigens parteiübergreifend –, dass der Ermittlungsdruck dort im Hambacher Forst verstärkt worden ist.
Es ist festgestellt worden, dass dort eine andere Stufe der Gewalt stattfindet. Früher ging es vor allen Dingen gegen Sachen; jetzt aber sind Personen betroffen. Wir haben uns auch darüber unterhalten, dass das, was dort an Wurfgeschossen und Zwillen im Einsatz ist, rein gar nichts mit jugendlichen Aktivitäten zu tun hat. Vielmehr hat mir die Einsatzhundertschaft in den Gesprächen vor Ort bestätigt, dass ihre Schutzausrichtung dafür nicht geeignet ist.
Diese Beamten haben – ebenso wie Mitarbeiter des Unternehmens und Dritte – Angst, diesen Raum zu betreten. Deswegen hält man es für gut, dass die Polizei so viel Präsenz vor Ort zeigt. Beim Polizeipräsidium Aachen ist eine gemeinsame Ermittlungsgruppe eingerichtet worden. Die Einsatzhundertschaften dort sind präsent und sorgen dafür, dass die Mitarbeiter sicher arbeiten können.
Wir haben auch darüber gesprochen, dass es nicht sein kann, dass sich die Menschen der Strafverfolgung entziehen können, wenn Identitäten verschleiert werden. An dieser Stelle erinnere ich an § 127b Strafprozessordnung. Diese Vorschrift ermöglicht auch bei einer nicht festgestellten Identität die Anordnung einer Hauptverhandlungshaft.
Ich möchte in diesem Zusammenhang kritisch anmerken, dass ich nicht den Eindruck habe, dass Justiz und Staatsanwaltschaft an allen Stellen die nötige Sensibilität an den Tag legen. Wenn ich im Internet einen Aufruf finde – ich zitiere –: „Sämtliche Sicherungen des Rechtsstaates sind durchgebrannt, lasst uns dem Monsterstaat die Zähne ausschlagen.“, und der zuständige Staatsanwalt mir daraufhin erklärt, dass es ihm nicht ausreichend sei – Zitat –, „eine konkludente Bezugnahme auf solche Taten mit deren nötiger Gewissheit“ – Zitat Ende – herzustellen, dann frage ich mich schon: Stimmt diese Wirklichkeit,
gesagt in einer warmen Staatsanwaltsstube, mit der der Beamtinnen und Beamten im Hambacher Forst noch überein? An diese Sachen müssen wir kritisch herangehen und unsere Position wirklich deutlich machen.
Sie haben gerade eine Spur gelegt, Herr Hovenjürgen, und zwar zur grünen Parteijugend. Sie haben so getan, als ob das quasi die geistigen Brandstifter seien, die zu der Gewalt im Hambacher Forst aufgerufen hätten.
(Josef Hovenjürgen [CDU]: Ich habe die Grü- nen nicht beim Namen genannt! Das habe ich nicht gemacht!)
Ich sage Ihnen außerdem: Diejenigen, die die Dinge verharmlosen, finden wir eher bei Herrn Döschner und beim WDR. Dort wurde gesagt: „Vielleicht sollte der Innenausschuss Putin und Assad einladen. Die haben bestimmt gute Tipps für den richtigen Umgang mit Terroristen (Fassbomben, Giftgas etc.)“