(Armin Laschet [CDU]: Sie sind seit sechs Jahren Minister! Das muss Ihnen doch nicht jetzt einfallen! – Weitere Zurufe von der CDU)
Erstens: Bodycams. Ich glaube, dass Bodycams so, wie sie diskutiert werden, ein wenig überhöht werden – hin zum Allheilmittel.
Sie werden als das Mittel dargestellt, um Übergriffe gegen Polizeibeamtinnen und -beamte grundsätzlich zu verhindern. Ich glaube das nicht. Wir haben hier mehrfach darüber diskutiert.
Wir wissen, dass es in einigen Bundesländern Trageversuche gibt – in unterschiedlichster Qualität, an unterschiedlichsten Einsatzorten und mit unterschiedlichster Qualität, was die wissenschaftliche Begleitung angeht. Ich weiß, dass Kolleginnen und Kollegen des Parlaments sich vor Ort in anderen Bundesländern den Einsatz angeschaut haben und mit Erkenntnissen zurückgekommen sind.
Ich habe mich in den Ländern, die diese Trageversuche durchführen, mit meinen Länderkollegen ausgetauscht. Ich glaube, dass das Ziel der Innenministerkonferenz im Herbst, diese Trageversuche zu bewerten und die Übertragbarkeit nach Nordrhein-Westfalen zu bewerten, nicht mehr ausreicht.
Deshalb ist es richtig, dass die regierungstragenden Fraktionen einen Gesetzentwurf zur Ermöglichung der Nutzung von Bodycams angekündigt haben.
Hier ist aber klar und deutlich zu sagen: Wir müssen uns bei diesem Gesetzentwurf, mit dem wir diesen gesetzlichen Rahmen bekommen, daran orientieren, was unsere Beamtinnen und Beamten in NordrheinWestfalen tatsächlich brauchen.
Was wir nicht brauchen, ist ein Trageversuch wie in Hessen. Dort gehen in Sachsenhausen statt zwei Polizeibeamten vier Polizeibeamte mit einer Kamera auf Streife. Und dann wird festgestellt, dass die Zahl der Übergriffe zurückgeht.
Wir müssen diesen Trageversuch dahin bringen, wo die Beamtinnen und Beamten tatsächlich dem Risiko eines Übergriffs ausgesetzt sind. Das sind übrigens weniger die Demonstration und das Fußballspiel, sondern mehr die alltäglichen Einsatzsituationen, insbesondere im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt. Ein Viertel der Übergriffe gegen Polizeibeamte findet im Einsatzgeschehen „häusliche Gewalt“ statt.
Das heißt: Der gesetzliche Rahmen muss so gefasst sein, dass genau diese Einsatzsituationen mit in diesen Trageversuch einbezogen werden können.
Wenn wir diesen gesetzlichen Rahmen haben, werden wir dafür sorgen, dass in fünf Behörden Nordrhein-Westfalens – sowohl im ländlichen Raum als auch in Ballungszentren – Beamtinnen und Beamte mit rund 200 dieser Kameras ausgestattet werden, um zu erforschen und zu erproben, ob Schulterkamera und zugleich Bildschirm auf der Brust tatsächlich präventiv wirken, indem sie dem polizeilichen Gegenüber zeigen: Sie werden jetzt aufgenommen – nach Ankündigung.
Damit das kein Placebo bleibt, ist uns eine seriöse wissenschaftliche Begleitung wichtig, um zu sehen, ob dies tatsächlich ein Einsatzmittel ist, das die Zahl der Übergriffe gegen Polizeibeamtinnen und -beamte reduziert. Nach dieser wissenschaftlichen Evaluierung werden wir wissen, ob diese Folge tatsächlich eintritt. Bloße Behauptungen, das sei so, nutzen den Beamtinnen und Beamten, die im täglichen Dienst von Übergriffen betroffen sind, überhaupt nicht. Dies werden wir so tun, meine Damen und Herren.
Zweitens haben Sie die Verschärfung des Strafmaßes angesprochen, Herr Kruse. Ich sage Ihnen ganz offen: Es ist immer der Reflex von Parteien, von Fraktionen, von Abgeordneten: Wir machen ein Gesetz; damit wird die Welt draußen anders, und wir lehnen uns wieder in unseren Sitz zurück.
Herr Kruse, Sie wissen doch genauso gut wie ich, dass das Strafmaß 2011 erhöht worden ist. Und mit welcher Wirkung? Ist denn die präventive Wirkung eingetreten, die insbesondere Mitglieder Ihrer Fraktion, Ihrer Partei erwartet haben? Sind die Zahlen zurückgegangen? Haben Straftäter sich überlegt, wegen eines höheren Strafmaßes Polizeibeamte nicht mehr anzugreifen? – Die Realität ist doch, dass trotz der Erhöhung des Strafmaßes die Zahl der Übergriffe zugenommen hat.
Wir haben in diesem Land ein ausreichendes Strafmaß. Übergriffe gegen Polizeibeamte sind verboten. Das Strafmaß, das existiert – bis hin zu einer Verurteilung zu sieben Jahren mit Haft, zuletzt angewendet wegen eines Übergriffs in Mönchengladbach gegenüber einer Polizeibeamtin/einem Polizeibeamten –, ist ausreichend, wird von der Justiz genutzt. Manchmal wünscht man sich als Innenminister, dass dieser Rahmen noch stärker genutzt wird. Aber er ist da. Und, ich glaube, er ist ausreichend.
Was wir statt dieser Placebo-Symbolpolitik der Straferhöhung machen müssen, ist das, was unseren Beamtinnen und Beamten im wirklichen Leben auch hilft: Das ist die bestmögliche Ausstattung zum eigenen Schutz.
richtig darauf zu reagieren, deeskalierend zu wirken, bei sich selbst den Eigenschutz über alles zu stellen und nicht in Einsätze zu geraten, in denen die Gefahrenabwehr über dem Eigenschutz steht. Das ist das Entscheidende.
Dieses Rüstzeug geben wir unseren Polizeibeamtinnen und -beamten in Nordrhein-Westfalen in ihren Rucksack für den täglichen Dienst mit. Das tun wir. Das werden wir auch weiterhin tun. Ich bitte, zu beachten, dass das unseren Beamtinnen und Beamten mehr hilft als jede Symbolpolitik. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Angriffe auf Polizisten, Rettungssanitäter und Feuerwehrleute sind Angriffe auf Staatsbürger in Uniform, die in besonderer Weise unserem Land dienen und es repräsentieren. Es sind damit Angriffe auf unsere Gesellschaft, auf unseren Rechtsstaat und somit auf uns alle.
Was aber macht die rot-grüne Landesregierung, um diese Einsatzkräfte bestmöglich zu schützen? – So gut wie nichts. Es wird immer erst dann reagiert, wenn etwas Schlimmes passiert ist. Stattdessen soll eine Kennzeichnungspflicht für Beamte in Einsatzlagen eingeführt werden, damit man sie nachher noch identifizieren kann, damit man möglicherweise herausfinden kann, wo sie wohnen, wo die Familien sind, damit man als Aktivist möglicherweise noch dagegen vorgehen kann. Das wird dann als Transparenz verkauft.
Da wird ein Polizeibeauftragter gefordert, ein Polizeibeauftragter, der die Bürger vor der Polizei schützen
Wir müssen nicht die Bürger vor der Polizei schützen, wir müssen die Polizei endlich vor Gewalttätern schützen!
Meine Damen und Herren, damit Sie nicht glauben, ich betrachte das als Theoretiker: Ich bin selber auf Streife gewesen in Köln, in der Stolkgasse, in der Innenstadtwache, dort, wo es brennt, auf den Kölner Ringen.
was es heißt, wie Polizeibeamte angepöbelt werden, angemacht werden. Da kommen dann Gruppen von Betrunkenen und sagen: Ich weiß, wo du wohnst. Ich krieg dich! Ich mach dich fertig! Ich mach dich platt! Was willst du eigentlich? – Ich will die Schimpfwörter gar nicht alle wiederholen. Und die Polizei steht dann da gegenüber und kann kaum etwas tun. Die Respektlosigkeit ist greifbar.
Schauen Sie sich doch einmal an, was die Polizeibeamtin des Landes Nordrhein-Westfalen, Tania Kambouri, in ihrem Buch geschrieben hat, in dem sie sehr deutlich beschrieben hat, was es inzwischen heißt, Polizist, insbesondere Polizistin zu sein, welche Respektlosigkeit man jeden Tag erlebt, wie man angegriffen, angepöbelt wird und jeden Tag die eigene Gesundheit riskiert.
Wo waren die aufmunternden Worte, Herr Jäger? Haben Sie sich mit ihr getroffen? Haben Sie sie eingeladen? Was haben Sie denn getan?