Das Beispiel ist Folgendes: Die EIB, bei der dafür die Zuständigkeit liegt, hat im April eine Vereinbarung mit Großbritannien über die Förderkredite des sozialen Wohnungsbaus mit 1 Milliarde € abgeschlossen. Da kann man nur sagen: Klar, Großbritannien steht nach den Verwerfungen der Finanzmarktkrise durchaus vor großen Herausforderungen, hat auch gesellschaftlich starke Tendenzen hin zur Armut in breiten Bevölkerungsteilen. Und sich dann das Thema „Wohnungsbau“ herauszunehmen, macht total Sinn. Eine Milliarde dann dafür auszulösen und in dem Bereich zu investieren – einverstanden!
Für ganz Großbritannien 1 Milliarde! – Das werden wir allein mit der NRW.BANK nur in diesem Jahr schon schafffen, und zwar genau in diesem Bereich, im sozialen Wohnungsbau. Also brauche ich kein EIB, wenn ich die NRW.BANK und deren Struktur habe, um zum Beispiel im sozialen Wohnungsbau eine solche Investition auszulösen. Das können wir mit eigenen Mitteln unbürokratischer und erfolgversprechender direkt machen. Das ist so ein Beispiel, anhand dessen man sich das noch einmal genau vor Augen führen muss.
Und natürlich – das hat Herr Neuhaus in dem entsprechenden Ausschuss ja auch noch einmal deutlich hervorgehoben – hat die NRW.BANK von Anfang an, weil sie den Hut dafür – auch für andere – aufgesetzt bekommen hat, sehr intensiv geprüft, welche Möglichkeiten es gibt. Da gab es eine Ursprungsliste, in der alle alles, was Ihnen vor Augen geschwebt hat, anmelden konnten.
Sie erinnern sich auch, Herr Wüst: Auf der ersten Liste stand das Polizeipräsidium in Aachen. Da waren sehr viele Projekte. Und das, was die Ministerpräsidentin erwähnt hat, war, dass aus der Wirtschaft heraus, aus NRW heraus, das angemeldet worden war, was an Volumen nicht frei erfunden, sondern aus der MICUS-Studie abgeleitet – da ist von 3,4 Milliarden € die Rede – und dort ebenfalls in diese Ideen eingespeist worden ist.
Wenn man sich das im Detail anschaut, geht es da auch nicht um den einen Big Bang, sondern auch da – das erleben wir gerade bei den Förderprogrammen zum Thema „Breitband“ – geht es doch darum, das regional, in dem Fall also auf Kreisebene, auf kommunaler Ebene, wieder herunterzubrechen. Da sagt die EIB aber – ich komme gleich noch einmal auf die Beispiele, die in Deutschland bisher diskutiert worden sind –, dass Infrastrukturmaßnahmen unterhalb von 200 Millionen € gar nicht zugelassen werden sollen.
Wenn wir uns dann diese Dimension anschauen, wenn Breitbandausbau mit einer NGA-Strategie im Kreis Euskirchen dafür ansteht, dann ist es eben viel klüger, sich in Berlin um Geld zu bewerben, sich sicher sein zu können, dass Nordrhein-Westfalen die
40 % Kofinanzierung übernimmt, anstatt sich mit denen in Brüssel bzw. in Luxemburg herumzuschlagen, um darüber auch noch irgendeine Krücke zu finden. Man ist viel schneller und effektiver am Ziel, wenn man die deutschen und nordrhein-westfälischen vorhandenen Mittel in Anspruch nimmt, als über diesen Umweg zu gehen.
Das ist ein klares Beispiel dafür, woran es liegt, dass Dinge sich am Ende im EFSI vielleicht noch wiederfinden.
Unermüdlich hat Herr Wüst eine weiteren Versuch unternommen, eine Frage stellen zu dürfen. Ich denke, die lassen Sie jetzt zu. – Herr Kollege Wüst.
Also habe ich Sie jetzt richtig verstanden, dass die Ausführungen der Ministerpräsidentin, NRW habe in einer Höhe von 3,7 Milliarden € angemeldet, hier vor dem Plenum des nordrhein-westfälischen Landtags am 29. Januar 2015 richtig waren – also, das Zitat ist richtig –, aber sie hat es irgendwie falsch verstanden, oder es ist irgendwie anders nachher gekommen, dass man so etwas nicht mehr braucht. Das müssen Sie jetzt noch einmal genau erklären.
Die richtige Interpretation ist vielmehr – Sie haben gerade zwei Interpretationsmöglichkeiten gegeben haben nach der Bedeutung dieses Zitates gefragt; ich erkläre es Ihnen jetzt ganz genau –: Aus NRW heraus sind – „unter anderem“ hätte man noch in Klammern hinzufügen können – diese 3,7 Milliarden aus dem IKT-Cluster heraus angemeldet gewesen. Es sind andere – ich habe Ihnen ein Beispiel dafür genannt – Dinge ebenfalls in der ursprünglichen Liste mit angemeldet gewesen.
Jetzt geht es darum, dass diese Ideensammlung von damals durch die Gespräche der NRW.BANK mit den europäischen Institutionen konkretisiert wird. Herr Neuhaus hat es Ihnen auch ausführlich erläutert, dass wir jetzt in der Phase sind, in der die Verträge unterschrieben werden können. Das heißt, es
kann zu diesem Zeitpunkt aus unserem Land heraus noch keine Antragstellung seitens der Unternehmen geben, weil diese Detailfragen erst unmittelbar vor der Sommerpause abschließend geklärt werden.
Dann kommen Sie und sagen, dort wären 315 Milliarden zu holen und andere hätten das schon getan. – Insofern will ich gerne die von Ihnen gerade genannten Beispiele aufgreifen. Combined Heat and Power Plant Kiel ist das erste. Was heißt „Heat and Power Plant“ auf Deutsch? Das ist Kraft-WärmeKoppelung, ist ein modernes Kraftwerk. Es ist okay, wenn die in Kiel sagen: Da kriegen wir noch 150 Millionen Unterstützung aus diesem Bereich.
Die Landesregierung baut keine Kraftwerke. Die Kraftwerke werden zum Beispiel von den Stadtwerken Düsseldorf gebaut, und das sehr erfolgreich und erst vor kurzem hier nur wenige 100 m entfernt ans Netz gegangen. Das geht also auch ohne.
Und in Köln ist eines durch die Rhein-Energie vor wenigen Monaten ans Netz gegangen, auch sehr erfolgreich, eine vergleichbare Anlage.
Es steht jedem Unternehmen frei, dort Mittel zu beantragen. Wir als Landesregierung bauen diese Kraftwerke nicht, aber wir haben so erfolgreiche kommunale Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, die es mit eigenen Mitteln und eigener Kraft und den zur Verfügung stehenden Unterstützungen durch das Land schaffen, diese Dinge ins Werk zu setzen. Punkt 1.
Punkt zwei: SaarLB Reproject Finance Guarantee, 150 Millionen. – Ich gebe ehrlich zu, dass ich mir nicht die Zeit genommen habe, um mir im Detail dieses Projekt des Reproject-Finance-Guarantee-Themas der SaarLB anzusehen.
Aber zur Aufklärung – die Tabelle liegt Herrn Wüst ja auch vor –: Es gibt zwei Blöcke. Es gibt die EFSIProjekte durch die EIB, und es gibt die EFSI-Projekte durch den EIF, also durch den Fonds. Wo auch jeweils das angesiedelt wird – es geht in jedem Falle immer um das Thema „Garantie“. Das kam in der Begrifflichkeit der SaarLB gerade auch zum Ausdruck. Das ist offensichtlich bei der EIB angesiedelt. Das Projekt der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen ist beim EIF angesiedelt und umfasst ein Volumen von 400 Millionen €.
Wenn Sie auf solche Dinge abstellen, dann gehört zur Wahrheit, die ganze Geschichte zu erzählen und deutlich zu machen, wie stark wir durch die NRW.BANK, durch die NRW-Bürgschaftsbank, genau in diesem Bereich von Haftungsfreistellungen, von Garantien schon längst unterwegs sind – auch
Das dritte von Ihnen genannte Projekt war die A6 Wiesloch/Rauenberg nach Weinsberg, ein PPPProjekt. Ich mache jetzt nicht die Debatte auf, die wir sicherlich an anderer Stelle noch einmal führen können, wie sinnvoll oder klug das ist oder nicht ist. Aber ich appelliere: Wenn man so einen Tagesordnungspunkt anmeldet und mit solchen Argumenten kommt, dann muss man auch die ganze Geschichte erzählen.
Dieses Projekt, A6 Wiesloch, ist sehr viel älter als der Juncker-Plan. Dieses Projekt war längst angemeldet und genehmigt und ist dann aus haushaltstechnischen Gründen umgebucht worden in den EFSI. Das jetzt zur Erfolgsgeschichte zu machen und zu sagen „Oh, da könnt ihr mal sehen, da haben andere etwas gemacht, was ihr nicht gemacht habt!“, das ist schon ein starkes Stück.
Es ist eine reine Umbuchung in den EFSI, ein längst genehmigtes Projekt, weit vor den Richtlinien. Es war im Januar 2015 schon genehmigt, und erst im Sommer des Jahres 2015 sind die Richtlinien auf den Weg gebracht worden.
Man kann also über dieses Thema lange streiten: Wie effektiv ist der Juncker-Plan? Was kann damit gemacht werden? Die NRW.BANK ist sich jedenfalls ihrer Verantwortung dafür sehr bewusst. Sie ist über das Programm Enofin mit einem Konsortium, mit weiteren Förderbanken, dabei, Handlungsfreistellungen für Darlehen an innovative mittelständische Unternehmen zu ermöglichen. Ebenfalls wird sie sich an einem Dachfonds beteiligen. Das kennen Sie auch; das will ich an dieser Stelle gar nicht im Detail ausführen.
Eines muss aber klar sein: Es ist nach Deutschland – Stand jetzt – aus diesem Juncker-Plan kein einziger Euro geflossen. Es gibt für die drei gerade genannten Projekte schon Unterschriften, aber es ist aus diesem Juncker-Plan in kein einziges der 16 Bundesländer ein einziger Euro geflossen.
Daraus hier eine Debatte machen zu wollen, um nachzuweisen, dass hier wieder irgendetwas schiefläuft – eine solche Debatte, Herr Brockes, können wir an anderer Stelle ja gerne führen. Aber das, meine Damen und Herren, ist ein ziemlicher Rohrkrepierer. Ich weiß nicht, ob der Juncker-Plan am Ende ein Rohrkrepierer sein wird. Sicher bin ich mir da nicht. Der CDU-Antrag ist jetzt schon ein solcher Rohrkrepierer.
Vielen Dank, Herr Minister. – Für die CDU-Fraktion hat sich Kollege Dr. Optendrenk zu Wort gemeldet. Bitte schön.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Präsident! Ich bin schon ein wenig überrascht, Herr Minister, wie Sie jetzt das, was die Ministerpräsidentin und auch der dankenswerterweise jetzt hier anwesende Finanzminister im Jahre 2015 zur Bedeutung des JunckerPlans für Nordrhein-Westfalen dargestellt haben, versucht haben kleinzureden.
Das ist normalerweise nicht Ihr Stil. Normalerweise versuchen Sie, Optimismus zu erzeugen, wie in der vergangenen Woche auch, mit Maßnahmen, die vielleicht das große Loch oder den großen Streit oder die Zerrissenheit in der Koalition möglichst kaschieren und davon ablenken sollen, dass Sie zur Stagnation in Nordrhein-Westfalen nur eine Antwort haben, die lautet: Es sind immer andere schuld.
Diese Stagnation schadet nicht nur der Wirtschaft, sondern schadet den Menschen in Nordrhein-Westfalen, weil es um Perspektiven für bezahlte, für gute Arbeit geht – etwas, was Sozialdemokraten eigentlich am Herzen liegen müsste.
Was Sie hier gemacht haben, war, stattdessen wieder einen Antrag einfach kleinzureden, zu sagen, den hätten Sie nicht stellen müssen, das Thema sei gar nicht so wichtig.
Dann kann ich mir nur nicht erklären, Herr Minister, warum denn die Frau Ministerpräsidentin in ihrer bekannten Mega-Rede vom 29. Januar 2015 wörtlich erklärt hat – Kollege Wüst hat es schon einmal zitiert –:
Darüber hinaus hat NRW – nicht irgendein Unternehmen in NRW und auch nicht irgendeine Wirtschaft in NRW, sondern „NRW“ – auch für das sogenannte Juncker-Investitionspaket von circa 315 Milliarden € für EU-Investitionsvorhaben IKT-Projekte mit dem Schwerpunkt Breitband von 3,7 Milliarden € angemeldet.
Das hat, glaube ich, nicht so furchtbar viel mit der Studie zu tun, die Sie eben genannt haben, mit den anderen Summen, die aus dem Umfeld der NRW.BANK vorgestellt und veröffentlicht worden sind.
Herr Minister, die Wahrheit ist: Die Ministerpräsidentin hat eine große Ankündigung gemacht, weil sie eine große Zahl haben wollte. Die Landesregierung hat aber keine Idee, wie sie das mit Leben erfüllen soll.