Protokoll der Sitzung vom 12.05.2016

(Stefan Fricke [PIRATEN]: Zwei!)

Zwei, Entschuldigung. Mit zwei Enthaltungen bei den Piraten ist ansonsten der Antrag vom Plenum einstimmig angenommen worden.

Ich rufe auf:

8 Verkehrssicherheit gewährleisten – Diskrimi

nierung von Cannabiskonsumenten verhindern!

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/11887

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, eine Aussprache ist heute nicht vorgesehen.

Wir kommen somit zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/11887 an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr. Die abschließende Aussprache und Abstimmung sollen nach Vorlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

9 Aktivitäten der LIES! GmbH und verbundener

Organisationen unverzüglich unterbinden

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/11903

Auch hier möchte ich darauf hinweisen: Alle Fraktionen haben sich inzwischen darauf verständigt, heute

keine Aussprache durchzuführen, sondern die Überweisung des Antrages Drucksache 16/11903 zu empfehlen, und zwar an den Innenausschuss – federführend –, an den Integrationsausschuss sowie an den Rechtsausschuss. Die abschließende Aussprache und Abstimmung sollen nach Vorlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. Wer kann dem seine Zustimmung geben? – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist auch diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

10 Die Chancen der Digitalisierung im Wissen

schaftsbereich nutzen – landesweit koordinierte Lizensierung von digitalen Bibliotheksbeständen eröffnet neue Spielräume

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/8454

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Innovation, Wissenschaft und Forschung Drucksache 16/11816

Der Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/8454 wurde gemäß § 82 Abs. 2 Buchstabe b unserer Geschäftsordnung vom Plenum an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung mit der Maßgabe überwiesen, dass eine Aussprache und Abstimmung erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgen. Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses liegen vor.

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die SPDFraktion Frau Kollegin Hammelrath das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion haben wir uns bereits, wie schon gesagt, mehrfach befasst, unter anderem sehr intensiv in einer Anhörung und der anschließenden Diskussion im Ausschuss. Das ist dem Thema angemessen, denn digitale Bibliotheksbestände sind ein wichtiges Werkzeug der heutigen Wissenschafts- und Hochschullandschaft. Wissenschaft und Forschung sind der Motor für Entwicklung und Fortschritt in vielen wichtigen Bereichen unserer Gesellschaft.

Doch mit dem vorliegenden Antrag zur Lizenzierung digitaler Bibliotheksbestände beweist die CDUFraktion nicht ihr Interesse an Fortschritt, sondern lediglich ihr Interesse daran, Kritik und dann auch noch überaus plumpe und unzutreffende Kritik an der Landesregierung zu üben und dies wieder einmal und

einmal mehr zulasten der Hochschulen und des Wissenschaftsbereichs. Denn warum sonst sollten Sie die seit vielen Jahren bestehenden und funktionierenden Strukturen und Kooperationen in unserem Land derart außer Acht lassen?

Darin zeigt sich – leider nicht zum ersten Mal – die Ignoranz gegenüber den Leistungen unserer nordrhein-westfälischen Wissenschaftslandschaft, ein Sachverhalt, auf den bei der Anhörung im April von allen – von allen – geladenen Sachverständigen mehr als deutlich hingewiesen wurde.

Ich will aber noch einmal auf die zentralen Forderungen eingehen, um sie dann mit der Realität abzugleichen.

Da ist die Forderung nach landesweiter Koordinierung beim Einkauf von Lizenzen und die nationale Lizenzierung. – In unserer Anhörung haben nun wirklich alle Sachverständigen darauf hingewiesen, dass es bereits seit 40 Jahren das Hochschulbibliothekszentrum NRW gibt, das bereits seit 1999 Lizenzverhandlungen für elektronische Medien führt und ab 2006 mit Konsortien zur Unterstützung von Open-Access-Angeboten. Dieses Modell ermöglicht auch jetzt schon die Teilnahme nicht nur von NRW, sondern von nationalen und internationalen Bibliotheken. Bei der Internationalität von Wissenschaftsinhalten ist das die einzig sinnvolle Vorgehensweise.

Wie erfolgreich hier gearbeitet wird, macht die Größenordnung der Beteiligung deutlich. Im Jahr 2013 haben 560 öffentliche und wissenschaftliche Bibliotheken an verschiedenen Konsortien des HBZ teilgenommen. Von fehlender Vernetzung und Koordination kann somit keinesfalls die Rede sein.

Auch in Sachen nationaler Lizenzierung muss sich NRW nicht verstecken. Seit 2014 leistet das HBZ einen wichtigen Beitrag als Mitglied der Arbeitsgruppe für die nationale Lizenzierung. Zusätzlich sind hier noch die Allianzlizenzen zu nennen. Diese vergibt die Deutsche Forschungsgemeinschaft in NRW in Abstimmung mit dem HBZ.

Es wäre wirklich angemessen, liebe CDU, wenn Sie die Leistungen der vielen Mitwirkenden an dieser Arbeit endlich anerkennen.

Kommen wir zur zweiten zentralen Forderung, der nach der steuerlichen Gleichbehandlung von elektronischen und gedruckten Medien. – Bei dieser Forderung sind wir uns ja einig, aber die Entscheidung wird vom Bund getroffen. Was soll da beschriebenes Papier? Denn wir wissen doch, wer im Bund die Regierung stellt.

Also machen Sie, liebe CDU-Kolleginnen und -Kollegen doch genau das, was wir als SPD auch machen: Sprechen Sie mit Ihren Leuten auf der Bundesebene. Machen Sie Druck. Dann bewegt sich ja vielleicht etwas in die richtige Richtung.

Ein zentraler Punkt in Anbetracht der aktuellen Herausforderungen kommt dafür in Ihrem Antrag eindeutig zu kurz, liebe Damen und Herren der CDUFraktion. Um die Herausforderungen einer digitalen Welt bestehen zu können, braucht das Land nicht etwa neue Maßstäbe in Sachen Lizenzierung. Vielmehr geht es um die Möglichkeiten, die uns das digitale Zeitalter bietet wie zum Beispiel Open-AccessLösungen. Diese lässt der vorliegende Antrag völlig außer Acht. Die Sachverständigen haben darauf hingewiesen und zahlreiche Möglichkeiten aufgezeigt, die sich sogar ohne Ausweitung der Mittel realisieren lassen.

Klar ist: Fortschreitende Digitalisierung fordert von uns fortschrittliche Ideen und ein schlüssiges Gesamtkonzept. Ihr Antrag dagegen ignoriert Vorhandenes, ignoriert Qualität, ignoriert eigene Einflussmöglichkeiten und vernachlässigt wichtige Aspekte. Eben aus diesen Gründen lehnen wir den Antrag ab.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Hammelrath. – Für die CDU-Fraktion spricht Frau Kollegin Thönnissen.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Hammelrath, lassen Sie mich eingangs sagen: Nichts ist so gut, dass man es nicht noch verbessern kann. Möglicherweise haben Sie die Intention unseres Antrags nicht verstanden, oder Sie lehnen ihn deswegen ab, weil er von der CDU kommt.

(Beifall von Christina Schulze Föcking [CDU])

Die CDU hat in der Tat bereits mehrere Anträge mit Vorschlägen zur Digitalisierung im Wissenschaftsbereich gestellt. Dieser hier liegt mir am Herzen. Das hat zwei Gründe: Er ist auf den Tag genau so lange in diesem Haus unterwegs wie ich selbst, und ich komme aus der Universitätsstadt Aachen und weiß von daher, dass die Bibliotheken zunehmend unter den Lizenzierungskosten für digitale Medien leiden. Das schadet unseren Hochschulen. Die Kosten steigen stetig, die zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen leider nicht.

Meine Damen und Herren, wir bezeichnen die heutige Zeit gerne als Informationszeitalter. Informationen sind und Bildung ist eine Ware, sozusagen der Rohstoff für alles andere, für die Wirtschaft, für die Wissenschaft und auch für die Politik. Wer aktuell zukunftsweisend und global forschen und lehren will, der braucht permanenten schnellen und direkten Zugriff auf die entsprechenden Datenbanken.

Tagesaktuelle Daten lassen sich – das wissen wir alle auch aus eigener Erfahrung – am ehesten in digitaler Form abrufen. Damit dies möglich ist, müssen

Institute und Bibliotheken entsprechende Lizenzen erwerben. Diese sind eben oft nur bei wenigen großen Verlagen zu bekommen.

In der Konsequenz – das ist doch das, was Ihnen mit Sicherheit nicht recht sein kann – behelfen sich die Hochschulen nämlich damit, dass sie unterschiedliche Nutzergruppen bei unterschiedlichen Inhalten ausschließen. Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein. Davon, dass es nicht zeitgemäß ist, brauchen wir hier gar nicht zu reden.

Es gibt ja Alternativen. Andere Bundesländer sind hier wesentlich weiter als Nordrhein-Westfalen, und der Blick über die Landesgrenze hinaus lohnt sich auf jeden Fall. Es gibt gute Beispiele, wie auch in Nordrhein-Westfalen langfristig bessere Lösungen zur Lizenzierung elektronischer Medien erarbeitet werden können; denn auch in diesem Bereich ist wie in vielen anderen ein Strukturwandel im Gange, und den dürfen wir hier keinesfalls verschlafen.

(Beifall von der CDU)

Es geht hier um nichts Geringeres als um NordrheinWestfalen als national und international anerkannten Wissenschafts- und Forschungsstandort. Diesen Status dürfen wir sowieso grundsätzlich nicht verlieren, aber schon gar nicht, weil es uns nicht gelingt, die Chancen der Digitalisierung im Wissenschaftsbereich optimal zu nutzen.

(Beifall von der CDU)

Das haben uns auch die Sachverständigen bei der Expertenanhörung bestätigt, und sie zeigten sich grundsätzlich erfreut, dass die Thematik es endlich auf die Tagesordnung des Landtags geschafft hat. Gerade die Notwendigkeit einer besseren und koordinierten Abstimmung wurde seitens der Sachverständigen ebenfalls bestätigt.

Das Kernanliegen unseres Antrages ist es, die Bibliotheken und damit die Hochschulen gegenüber den großen Verlagen in eine bessere Verhandlungsposition zu bringen. Es ist doch ganz klar und eindeutig, dass ich einem großen Kunden bessere Konditionen einräume als vielen kleinen; denn einen großen Kunden möchte ich als Anbieter nicht verlieren.

Hierzu braucht es eine landesweite Koordinierung beim Einkauf von Lizenzen. Hierzu braucht es die Absprache mit anderen Ländern bzw. mit dem Bund, und das mit dem Ziel einer nationalen Lizensierungslösung. Hierzu braucht es eben auch die steuerliche Gleichbehandlung von analogen und elektronischen Medien.

Unseren Vorstoß für die steuerliche Gleichbehandlung hält übrigens auch das Hochschulbibliothekszentrum für absolut unterstützenswert. Von den Experten wurde ebenfalls konstatiert, dass von einer Landeslizenz alle Bibliotheken im wissenschaftlichen