Protokoll der Sitzung vom 12.05.2016

(Beifall von den PIRATEN)

Noch immer senden wir Aufsätze und Kopien per Post durch dieses Land.

Großverlage sollen weiterhin eine wichtige Rolle spielen dürfen. Aber ihre bisherige Gelddrucklizenz müssen sie definitiv verlieren.

Insofern führt jeder Euro, der in NRW in Open-Access-Publikationen fließt, mittel- und langfristig zu fairen Einkaufsbedingungen für die Hochschulbibliotheken. Es geht also nicht vordergründig um Einsparungen, sondern es geht zunächst auch um Investitionen in die Open-Access-Beratung und in die Infrastruktur in den Hochschulen.

Mit dem Thema „Nationallizenzen“ allein kommen wir auch nicht weiter. Wenn der Verlag Elsevier für ein Jahresabo eines Journals 23.700 € berechnet, droht nicht länger bestimmten Nutzergruppen der Nutzungsausschluss, sondern der Preis ist der Nutzungsausschluss. Das sollte auch im CDU-Antrag stehen.

Allerdings liegt das Problem, Frau Ministerin Schulze, auch auf der Regierungsseite. Sie gestehen den Verlagen weiterhin die Lizenz zum Gelddrucken zu. Sie sagten im Ausschuss bereits zweimal, dass in den vergangenen zehn Jahren 150 Millionen € für Lizenzen bereitgestellt worden sind. Sie führen die Kostensteigerungen als Ausdruck der Qualität der Arbeit an.

Dabei fließt kein einziger Euro davon in die Lehre oder in die Forschung. Der Verlag Elsevier hat zu dem Zeitpunkt, als dieser Antrag noch aktuell war, für Lizenzen über 700 Millionen € Gewinn eingestrichen. Diesen Zusammenhang muss man einfach sehen. Das Geld fließt nicht in eine bessere Literaturversorgung für Forscherinnen und Forscher, sondern in die Taschen der Großverlage, die abzocken.

Das heißt, wir pumpen immer mehr Geld quasi direkt in die Verlage, und darauf darf man nicht stolz sein. Denn so wird es immer teurer. Ich glaube, durch das bisherige Verfahren wird die Marktmacht der Falschen gestärkt. Das Geld müsste anders eingesetzt werden.

Wir müssen Open Access fördern, um aus diesem Teufelskreis herauszukommen. Während unsere Bibliotheken eine Zeitschriftenkrise erleben, fahren einige Verlage so enorme Renditen ein, dass einige schon von Gewinnraten, die man sonst nur im Waffen- und Drogenhandel erzielt, sprechen. – Das ist nicht mein Alarmismus, sondern das stand in der „Süddeutschen“ vom 19. Februar 2016. – Wir finden, es muss wieder um den Lesestoff für die Forscherinnen und Forscher gehen und nicht um Finanzspritzen für die Großverlage.

Ich weiß nicht, ob Sie die Meldung schon erreicht hat. Am 6. Mai dieses Jahres hat die Université de Montréal 2.116 Springer Journals gekündigt.

Während Frau Seidl und Herr Bell aufgrund einer zutreffenden Analyse zu Open Access einen Spielraum für Verbesserungen eröffnet haben, haben Sie, Frau Ministerin Schulze, zumindest im Ausschuss behauptet, wir hätten in NRW kaum Verbesserungspotenzial.

Ich glaube, mit dieser Analyse kommen wir nicht weiter. Wir müssen neue Wege gehen. Wir Piraten denken, Open Access ist der richtige Schlüssel dafür. Hoffentlich werden in der Zwischenzeit Überlegungen angestellt, genau das zu verbessern. Wir würden sehr gerne daran mitarbeiten. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Noch mal in Richtung der Unionsfraktion: wohlwollende Enthaltung. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Dr. Paul. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Schulze.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuss hat sich sehr ausführlich mit den Themen des Antrags befasst. Darauf würde ich gerne zurückkommen. Die Beratungen und das Sachverständigengespräch haben ganz deutlich gezeigt: Im deutschsprachigen Raum existiert ein gewachsenes, arbeitsteiliges und funktionierendes System der konsortialen Erwerbung elektronischer Medien.

Das Hochschulbibliothekszentrum des Landes Nordrhein-Westfalen – das halte ich in der Diskussion für besonders wichtig – spielt in diesem System eine wirklich tragende und unverzichtbare Rolle. Mehr noch, das Sachverständigengespräch hat gezeigt, dass dieses System maßgeblich aus NordrheinWestfalen mitgestaltet wurde, und ich freue mich über das hier über das HBZ geäußerte Lob und schließe mich dem gerne an.

Wenn wie in dem vorliegenden Antrag wiederholt auf Baden-Württemberg verwiesen wird, macht uns das völlig unnötig klein. Frau Seidl hat eben aus der Anhörung zitiert: Das, wofür Baden-Württemberg 2014 ein Konzept – ein Konzept! – erstellt hat, läuft bei uns in Nordrhein-Westfalen seit 1998. Unser HBZ ist nicht von ungefähr einer der wesentlichen Konsortialführer im deutschsprachigen Raum. Im Lizenzjahr 2013 nahmen rund 560 wissenschaftliche und öffentliche Bibliotheken an den verschiedenen HBZKonsortien teil. Diese Zusammenschlüsse machen schon lange nicht mehr an den Ländergrenzen halt.

Wenn wir dann, liebe Frau Thönnissen, wie in Ihrem Antrag beschrieben, die Konsortialaktivitäten auf die Landesebene fokussieren würden, wäre das ein deutlicher Rückschritt gegenüber dem heute schon Erreichten. Wir kooperieren international über die Grenzen hinweg und nicht nur in Nordrhein-Westfalen. Dass das passiert, hat einen guten Grund. Ein schlagendes Argument für die Erwerbskonsortien ist natürlich der Preisvorteil, der sich durch eine solche Nachfragebündelung erzielen lässt. Vorteile von bis zu 75 % gegenüber dem Listenpreis sind dadurch möglich.

Allerdings dürfen wir gleichzeitig die begleitenden Dienstleistungen nicht unterschätzen, die die Konsortialstellen anbieten, um die Hochschulen im Management ihrer elektronischen Ressourcen zu entlasten. Die Administration der Verträge, Onlinebedarfserhebungen und das zentrale Finanzmanagement gehören ebenso dazu wie der Wiederaufbau und die Pflege eines zentralen Statistikportals.

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Bayer?

Nein. – Auch in dieser Hinsicht hat das Sachverständigengespräch einmal mehr zum Ausdruck gebracht, dass die nordrheinwestfälischen Konsortialstellen im HBZ vorbildliche Arbeit leisten.

Ich bin davon überzeugt, dass sich niemand von unseren Fachleuten im HBZ auf dieser Position ausruhen wird. Im Gegenteil: Die Verlagerung von der analogen zur digitalen Bereitstellung von wissenschaftlichen Materialien und Informationen wird sich rasant fortsetzen.

Die Hochschulbibliotheken sind damit ein sehr wichtiger Akteur des digitalen Wandels in Wissenschaft und Forschung, und das Land wird die Hochschulen auch weiterhin unterstützen, die sich daraus ergebenden Chancen zu nutzen. Das HBZ ist dabei als Entwickler innovativer Formen der Informationsvermittlung ein sehr verlässlicher Partner. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Danke schön, Frau Ministerin Schulze. – Nun gibt es eine Kurzintervention, angemeldet von Herrn Kollegen Bayer von der Piratenfraktion. – Ah, wunderbar, er sitzt jetzt ganz vorne, prominent. Bitte, Herr Bayer!

Herr Präsident, herzlichen Dank! – Ich hatte eine Zwischenfrage, als Sie das

HBZ und die Konsortialstelle noch einmal gelobt haben. Das ist auch durchaus gut und richtig. Wie alle hier stellen auch wir fest, dass sie eine großartige Arbeit leisten, und es führt bei Einzelabschlüssen natürlich zu einer Kostenersparnis; das ist unbestritten.

Die Frage ist aber, wie hoch die Kostenersparnis wäre, wenn der Verlagsmarkt eine faire Literaturversorgung zuließe. Haben Sie sich mit dieser Frage beschäftigt?

Überhaupt: Wie sieht die Beschäftigung des Ministeriums mit der Einbindung einer Open-Access-Strategie aus? Welche Szenarien sind Sie diesbezüglich durchgegangen? Wie sehen Sie die Verknüpfung einer Open-Access-Strategie zum Beispiel mit Allianzlizenzen?

Vielen Dank. – Frau Ministerin, 1:30 für die Antwort. Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Bayer, ich glaube, es ist nicht angemessen, im Rahmen einer Kurzintervention zu dem Thema, wie sich die Konsortialführerschaft im Bibliothekswesen darstellt, die gesamte Open-Access-Debatte noch einmal zu führen. Wir haben sie im Ausschuss in aller Ausführlichkeit geführt, und das lässt sich hier nicht in einer Minute in einer Kurzintervention zusammenfassen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin Schulze. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit kommen wir zur Abstimmung.

Es gibt eine Empfehlung des Ausschusses für Innovation, Wissenschaft und Forschung. Er empfiehlt in der Drucksache 16/11816, den Antrag mit der Drucksachennummer 16/8454 abzulehnen.

Wir stimmen nunmehr nicht über diese Empfehlung, sondern über den Antrag ab, und ich bitte um Handzeichen. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die CDU. Wer stimmt dagegen? – SPD und Grüne stimmen dagegen. Wer enthält sich? – Wie angekündigt enthalten sich die Fraktionen der Piraten und der FDP. Gleichwohl ist der Antrag Drucksache 16/8454 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt.

Ich rufe auf:

11 Tierschutz bei der Jagd stärken – Keine un

sachgemäßen Einschränkungen bei Jagdwaffen

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/11833

Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Busen von der FDP-Fraktion das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes vom 7. März 2016 haben bei den Jägerinnen und Jägern für große Irritationen gesorgt. Geurteilt wurde, dass – entgegen der seit Jahrzehnten geübten Praxis – voll- und halbautomatische Waffen mit einem wechselbarem Magazin, das mehr als zwei Schuss Munition aufnehmen kann, …

(Unruhe – Glocke)

… von Jägern nicht mehr benutzt werden dürfen. Jäger dürfen damit auch nicht mehr Eigentümer solcher Waffen sein. Tausende Jäger in Nordrhein-Westfalen wurden durch dieses Urteil daher über Nacht zu illegalen Waffenbesitzern degradiert.

An dieser Stelle besteht dringender Handlungsbedarf des Gesetzgebers. Es ist nicht hinnehmbar, dass die vielen ehrenamtlichen Naturschützer, die im Auftrag des Staates Abschusspläne erfüllen, hier kriminalisiert und im Stich gelassen werden.

Auch wenn für einige Menschen die Benutzung von halbautomatischen Waffen bei der Jagd zunächst befremdlich klingt, kann der Einsatz in manchen Bereichen zu mehr Tierschutz führen.

(Beifall von der FDP – Dr. Joachim Stamp [FDP]: Ja!)

Gerade die vom nordrhein-westfälischen Umweltministerium favorisierten und flächendeckend durchgeführten großen Bewegungsjagden auf Schalenwild zwingen die Jäger zu immer schnelleren Schussfolgen auf hochflüchtiges Wild. Unter diesen Bedingungen ist ein klarer Vorteil, einen Nachschuss ansetzen zu können, ohne durch das manuelle Repetieren der Waffe Zeit zu verlieren. Der Ökologische Jagdverband begrüßt daher auch die Verwendung dieser Waffen.

Es ist also ein dringendes Gebot der Fairness, der Rechtssicherheit und des Eigentumsschutzes, hier schnell zu handeln. Gerade bei dem sensiblen Thema „Waffen“ muss der Gesetzgeber für eine klare Rechtslage sorgen. Es ist nicht hinnehmbar, dass unbescholtene Bürger hier langfristig gefühlt mit einem Bein im Knast stehen, weil nicht gehandelt wird.

Grundsätzlich sind wir es den Jägerinnen und Jägern schuldig, eine bundesweit einheitliche Regelung zu schaffen. Die Zielrichtung des Antrages ist daher auch eine Bundesratsinitiative. Die Flickenteppiche, die durch die Landesjagdgesetze geschaffen wurden, sorgen bei den Jägern bereits für genug Verwirrung.

Wenn keine schnelle bundesweite Lösung in Sicht ist, bleibt uns allerdings die Möglichkeit, durch eine