Ich sage Ihnen, Herr Lohn, die Tatsache, dass der Frauenanteil in den höheren Beförderungsämtern in Nordrhein-Westfalen so niedrig ist wie sie ist, ist ein Beleg dafür, dass die bisherigen Instrumentarien völlig untauglich waren, um das in der Verfassung verbriefte Grundrecht auf Gleichberechtigung und Gleichstellung zu verwirklichen. Wir müssen diesen Weg gehen, wenn wir Frauenförderung in diesem Land ernst meinen, Herr Lohn. Ich würde mich freuen, wenn Sie nicht nur Bedenken äußern würden, sondern auch mal konstruktive Beiträge leisten würden, wie man dieses Ziel erreicht. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister Jäger. Sie sind zu schnell zum Platz zurückgegangen, Herr Minister. Es gibt noch eine angemeldete Kurzintervention von Herrn Kollegen Witzel von der FDP-Fraktion. – Vielen Dank für die Rückkehr ans Pult. – Herr Witzel, Sie haben 1:30 Minuten.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Innenminister, Sie haben mich persönlich angesprochen. Ich spreche Sie auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an, das zu Art. 33 Abs. 2 ein sogenanntes Prinzip der Bestenauslese entwickelt hat und dem entnommen hat, dass es auf einen möglichst ausdifferenzierten Leistungsvergleich zwischen Beförderungsanwärtern abhebt.
Die Rechtsprechung der letzten Jahre geht gerade in die Richtung, mehr Detailschärfe und Präzision in die Kriterienwahl hineinzubekommen. Nur durch die Berücksichtigung konkreter Einzel- und Teilleistungen und auch der in früheren Zeiträumen erbrachten Anstrengungen sind Möglichkeiten gegeben, gerade die Eignung für ein konkret zu übernehmendes Beförderungsamt zu ermitteln. So stellt dieses Amt mitunter spezifische Anforderungen, denen ein Bewerber oder eine Bewerberin trotz der formal identischen Gesamtnote im besonderen Stärkenprofil im geforderten Bereich gerade mehr entspricht als seine oder ihre Mitwettbewerber.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ist in diesem Fall dem konkret besser geeigneten Bewerber geschlechtsunabhängig der Vorrang bei der Beförderungsentscheidung einzuräumen. Nach dem Gesetzentwurf dieser Landesregierung wäre hingegen für den Fall nicht erreichter Zielquoten im Beförderungsamt einer weiblichen Bewerberin mit derselben Gesamtnote der Vorrang einzuräumen.
Die Differenzierung würde dadurch gerade ignoriert. Wie nehmen Sie dazu Stellung, wenn Sie bedenken, wie viele Jahre erbrachter Leistung …
Ich dachte immer, die Kurzinterventionen seien dazu da, die Debattenkultur im Parlament lebhafter zu machen.
Doch, dazu kann ich etwas sagen. Mir ist eine Frage gestellt worden. Wie ich die beantworte, müssen Sie schon mir überlassen.
Herr Witzel, Sie blenden völlig aus, dass wir in der Verfassung gelegentlich konkurrierende Grundrechte haben.
Ein Grundrecht bezieht sich in der Tat auf Eignung, Leistung und Befähigung bei der Beurteilung und Beförderung von Beamten. Sie ignorieren aber völlig das Grundrecht auf Gleichberechtigung und Gleichstellung.
Herr Dr. Papier kommt zu dem richtigen Schluss, dass eine totale Scheineinteilung, eine scheinbar mathematische Beurteilung im Nachkommabereich, dazu führt, dass Frauen letztendlich von Beförderungsämtern insbesondere im Höheren Dienst ferngehalten werden. Damit wird hier, sagt er, ein Grundrecht verletzt. Das werden wir ändern. In diesem Land wird es zukünftig eine bessere Frauenförderung geben, ohne dass die von Ihnen behauptete Geschlechtsdiskriminierung von Männern stattfindet. Denn wir werden in diesem Land eine völlige Ausdifferenzierung – jetzt kommt es noch einmal! – bei gleicher Note von Mann und Frau beenden. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich darf noch vor der Abstimmung darauf hinweisen, dass die Abgeordneten Jürgen Berghahn, Christian Dahm, Dr. Dennis Maelzer und Ernst-Wilhelm Rahe – alle von der SPD-Fraktion – gemäß § 47 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung dem Sitzungsvorstand eine kurze schriftliche Begründung zu ihrer Abstimmung überreicht haben. Die liegt bereits vor und wird dem Plenarprotokoll beigefügt. (Siehe Anlage)
Wir kommen erstens zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/12197. Wer stimmt dieser Änderung zu? – Die FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – SPD, Grüne, CDU und Piratenfraktion. Gibt es Enthaltungen? – Bei vier Enthaltungen von der Piratenfraktion ist der Änderungsantrag mit überwiegender Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung Nr. 2: Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/12198. Wer stimmt diesem Änderungsantrag der Fraktion der FDP zu? – Die FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – SPD, Grüne und CDU. Wer enthält sich? –
Wir kommen zur dritten Abstimmung: Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/12199. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – SPD und Grüne. Wer ist gegen diesen Antrag? – CDU und Piraten sind gegen diesen Antrag. – Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der FDP-Fraktion ist dieser Änderungsantrag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen angenommen.
Wir kommen zur vierten Abstimmung: Gesetzentwurf Drucksache 16/10380. Hier empfiehlt der Innenausschuss in Drucksache 16/12136, den Gesetzentwurf in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/10380 in der soeben geänderten Fassung unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Innenausschusses. Wer stimmt dem so zu? – SPD und Grüne stimmen dem so zu. Wer stimmt dagegen? – Piraten, CDU und FDP stimmen dagegen. Gibt es Enthaltungen? – Gibt es nicht. Gleichwohl ist die Mehrheit eindeutig. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/10380 in der Fassung der Beschlussempfehlung und unter Berücksichtigung der eben erfolgten Änderungen in zweiter Lesung verabschiedet.
Wir kommen zur fünften Abstimmung: Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/12127. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? SPD und Grüne. Wer stimmt dagegen? – CDU, FDP und die Fraktion der Piraten. Gibt es Enthaltungen? – Enthaltungen sehe ich nicht. Damit ist dieser Entschließungsantrag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen.
Wir kommen zur sechsten Abstimmung: Entschließungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/12196. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die CDU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – SPD und Grüne stimmen dagegen. Wer enthält sich? – Die Piratenfraktion und die FDP enthalten sich. Gleichwohl ist diese Entschließung mit Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen zur siebten Abstimmung, nämlich über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/12223. Wer stimmt dieser Entschließung zu? – Die FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – SPD und Grüne stimmen dagegen. Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der Piratenfraktion ist auch dieser Entschließungsantrag mit der Mehrheit des Hohen Hauses abgelehnt.
Sie hat sich auch enthalten? – Pardon! Das nehmen wir mit auf. Es ist so entschieden bei Enthaltung von CDU und Piraten.
Ich eröffne die Aussprache. Für die Piratenfraktion hat das Wort der Fraktionsvorsitzende, Herr Marsching, heute im herrlich blauen Sweatshirt. Sie haben das Wort, Herr Kollege. Bitte schön.
Schwarz? Wunderbar! Ein Jackett ist es nicht. Aber vielleicht wird es noch ein Jackett während der Rede. Sie haben das Wort, Herr Kollege. Bitte schön.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer zu Hause! Grundsätzlich gilt – ich glaube, da sind wir uns alle einig –: Werbung hat an Schulen nichts verloren.
Warum ist das so? Schule ist eine öffentliche Institution. Wir haben den Schulzwang, wir haben die Schulpflicht, und wir können es nicht rechtfertigen, wenn Kinder und Jugendliche beim Besuch einer Schule einem Einfluss ausgesetzt wären, der nicht unmittelbar etwas mit dem Erziehungs- oder Bildungsauftrag der Schule zu tun hat. Offensichtlich ist das bei Werbung nicht der Fall.
Bei Sponsoring ist das Ganze ein bisschen komplizierter. Denn das Schulgesetz erlaubt Sponsoring. Aber da gibt es eine Grauzone; denn jeder Einzelfall muss beurteilt werden. Das Schulsponsoring ist dann erlaubt, wenn schulische Zwecke überwiegen. Es ist also durch den Schulträger und die Schulleitung abzuwägen, ob ein jeweiliges Sponsoring tatsächlich zulässig ist oder nicht. Die jüngeren Fälle zeigen, dass dies aus unterschiedlichen Gründen nicht immer so gut funktioniert. Zwar hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung im Jahr 2010 eine Broschüre herausgebracht. Das wird die Frau Ministerin gleich noch zehnmal betonen.
Einmal. Okay. Ich werde mitzählen. – Aber wir sehen, das Problembewusstsein ist möglicherweise trotzdem nicht überall vorhanden, denn sonst käme es nicht zu diesen Fällen.
Seit Beginn der Legislaturperiode fragen wir hier: Wie sieht es aus mit Werbung? Wie sieht es aus mit Schulsponsoring? Schon im Frühjahr 2013 auf eine
Kleine Anfrage der Kollegin Rydlewski zu Sammlungen von Schülerdaten durch Gutscheinaktionen an Schulen bekommen wir die Antwort: a) die Gutscheinaktion sei unzulässig, b) es wären nur aus zwei Regierungsbezirken wenige Fälle bekannt, c) man werde – Zitat – kurzfristig im Rahmen von Dienstbesprechungen die Bezirksregierungen noch einmal auf die geltende Rechtslage hinweisen und diese bitten, die Schulen in entsprechender Weise zu unterrichten.
Im Herbst 2015 dann wird durch LobbyControl bekannt, dass Schulen mit RWE eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen haben. Dazu wird dann ein Bericht angefordert. Da sagt das Ministerium: a) es sind ja nur zwei Fälle bekannt, b) die Vereinbarungen sind unwirksam und widersprechen dem Schulgesetz – sehr löblich –, c) nach bisherigen Erfahrungen seien die Schulleitungen in der Regel der Thematik der Einflussnahme durch Dritte gegenüber sehr sensibel und würden verantwortungsbewusst entscheiden. Dann kommt noch d): Die zuständigen Bezirksregierungen – das habe ich schon einmal gehört – werden gebeten, die Schulen darauf hinzuweisen, dass die Kooperationsvereinbarungen überprüft werden müssen und die Anwendungspraxis der geltenden rechtlichen Regelung angepasst werden muss.
Jetzt haben wir innerhalb von einer Woche zwei Fälle von unzulässigem Sponsoring, und das an einer größeren Anzahl von Schulen.
Das ist nicht im Sinne der Schülerinnen und Schüler. Das ist aber auch nicht in unserem Sinne; denn es gefährdet die Akzeptanz der Institution Schule.
Erstes Beispiel: Amazon. LobbyControl hat schon am 5. November über die Amazon-Aktion berichtet. Das Ministerium hat aber erst dann reagiert, als das hessische Kultusministerium die weitere Teilnahme an ähnlichen Veranstaltungen untersagt hat. Die „Frankfurter Rundschau“ zitiert das Kultusministerium Hessen mit den Worten, es sei offensichtlich, dass es dem Unternehmen ausschließlich um das eigene Image in der Öffentlichkeit gehe. Jetzt hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung letzte Woche – allerdings nachdem wir den Antrag eingereicht haben – gegenüber der Presse die Teilnahme als unzulässig erklärt.