Ralf Witzel

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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bundesländervergleich zeigt uns regelmäßig: Nordrhein-Westfalen ist ein starkes Land. Sonst hätte es die sieben Jahre Rot-Grün auch nicht überstanden.
Nordrhein-Westfalen ist bei all dem spitze, bei dem wir es uns nicht wünschen: bei Schulden, bei den Steuersätzen im Land und in den Kommunen, bei Stau, bei Kriminalität, bei Unterrichtsausfall, bei der Arbeitslosigkeit, bei immer stärkerer bürokratischer Überregulierung und bei der Gängelung von Menschen und Betrieben. – Umgekehrt hinkt NordrheinWestfalen überall dort hinterher, wo dies außerordentlich bedauerlich und schmerzlich ist, nämlich bei der Start-up-Kultur und Unternehmensgründungen,
bei Selbstständigen und beim Verkehrswegebau.
Deshalb ist man ja in Nordrhein-Westfalen und insbesondere im Ruhrgebiet – das ist auch eine wichtige Betrachtungsfacette dieses Antrags – schon froh, wenn man nicht auf den Abstiegsplätzen liegt. Sie feiern sich als rot-grüne, noch amtierende Mehrheit in diesem Hause schon für durchschnittliche Werte, wenn man irgendwo Mittelmaß ist.
Herr Kollege, das ist in der Tat nicht unser Anspruch. Das reicht uns nicht aus. Wir wollen den Ehrgeiz haben, dass wir zur Spitze gehören.
Wir wollen, dass wir in Nordrhein-Westfalen härter arbeiten, um mit zur Spitze zu gehören. Das setzt mehr Einsatz, mehr Leistung und vonseiten der Politik selbstverständlich auch bessere Rahmenbedingungen voraus.
Unser Ziel als FDP-Landtagsfraktion ist es, besser zu sein als der bundesweite Trend – aber doch nicht durch Ansätze, wie Sie sie haben, indem Sie Martin Schulz hinterherlaufen. Das ist Ihr Modell: Martin
Schulz soll den bundesweiten Trend der Wirtschaftsentwicklung senken, damit die Lücke in NordrheinWestfalen nicht mehr so sehr auffällt. Das ist nicht unser Anspruch. Wir wollen, dass sich Deutschland insgesamt gut entwickelt, insbesondere auch deshalb, weil wir in Nordrhein-Westfalen bei den Indikatoren erfolgreich sind.
Deshalb gehört es auch zu dieser Debatte, dass man für eine sachliche Bewertung politischen Wettbewerbern Respekt entgegenbringt an den Stellen, an denen sie es verdient haben. Vieles von dem, was Kanzler Gerhard Schröder mit seiner Agendapolitik betrieben hat, war richtig. Viele Reformen, die er auf den Weg gebracht hat, waren richtig. Sie haben uns an verschiedenen Stellen auch geholfen, dass sich die Bundesrepublik Deutschland in den letzten Jahren besser entwickelt hat als andere europäische Länder.
Deshalb ist es so fatal, dass Sie sich vorgenommen haben, diese Reformen, die Ihre Parteifreunde in den letzten Jahren auf den Weg gebracht haben, jetzt mit Martin Schulz wieder rückabwickeln zu wollen. Das ist der verkehrte Weg.
Gerade weil auch das Ruhrgebiet in dem Antrag als wichtiger Teil angesprochen ist, auch als Beispiel dafür, wo der Reformstau besonders groß ist, bin ich meinem Kollegen sehr dankbar, dass er wichtige Fragen angesprochen hat, die aber eine völlig andere Betrachtung verdienen. Wir haben es doch an wesentlichen Stellen im Ruhrgebiet mit einer durchgängigen grünen Investitionsblockade zu tun. Sie tun doch seit Jahren alles, um das weltweit modernste Kraftwerk, Datteln 4, nicht ans Netz zu nehmen. Sie unternehmen alles, damit es keine Gewerbeflächenentwicklung bei newPark gibt.
Stattdessen überbieten Sie sich mit Staatsausgaben für Radautobahnen.
Da gilt dann für Sie kein Planungsrecht mehr, da gelten keine Umweltverträglichkeitsprüfungen, damit Pendler von Dortmund bis Duisburg mit Rikschas durch die Gegend fahren können,
Sie schreiben Mindestbreiten vor für die Fußwege, für den überregionalen Fußverkehr,
und Sie machen den Landesbetrieb Straßen.NRW zuständig für eine Streupflicht, weil ja gerade dann, wenn draußen Glatteis ist, besonders viele Menschen mit Rikschas auf der Radautobahn unterwegs sind. Das ist Ihre Verkehrspolitik, und die halten wir für grundlegend falsch.
Ja, selbstverständlich. Immer gerne.
Herr Kollege Klocke, es ist richtig: Der Löwenanteil der Finanzierung für die Radautobahnprojekte kommt aus Bundesmitteln.
Diese Mittel werden vom Land in diesem Jahr mit einem einstelligen Millionenbetrag ergänzt und vom RVR weiter unterstützt, aber natürlich auch, weil Sie das Signal gesendet haben, dass Sie diese Mittel für diese Zwecke wollen. Es ist ja kein Zufall, dass die Mittel – auch bei dem Löwenanteil, der vom Bund kommt – für den Radwegebau, für diesen Zweck des Verkehrswegebaus, ausgegeben werden. Das Land hat das ja entsprechend ergänzt.
Deshalb haben Sie, Herr Kollege Klocke, – das ist ja Ihr Ziel, das haben Sie ja vor wenigen Wochen hier im Hohen Haus begründet –, die Radautobahnen verkehrsrechtlich gesehen zu Landesstraßen erhoben,
damit sich der Landesbetrieb Straßen.NRW mit darum kümmert. Tun Sie doch nicht so, als hätten Sie nichts damit zu tun
und als seien das irgendwelche Segnungen des Bundes, mit denen Sie nichts zu tun haben wollen! Das jedenfalls ist nicht die Zukunft der Mobilität. Wir müssen deshalb die Fesseln der rot-grünen Blockade sprengen.
Wir müssen die Politik des grünen Misstrauens gegenüber Bürgern und Betrieben beenden. Wir brauchen weniger Regulierung in diesem Land, wir brauchen weniger Verbote. Deshalb werden die Menschen in Nordrhein-Westfalen in ein paar Wochen die Grünen in ihrer Regierungsrolle abwählen,
damit die Chance besteht, dass in diesem Land die ganze Remmel-Bürokratie schnellstens abgewickelt werden kann, um wieder neue Perspektiven für Wirtschaft und Beschäftigung zu eröffnen. – Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Das ist keine Selbstverständlichkeit, aber heute darf ich ausdrücklich unterstützen und unterstreichen, was die Kollegin Beer gesagt hat, und diesen Ball aufgreifen. Sie sind mir da im Verfahren zuvorgekommen.
Sie waren eher; Sie waren schneller; Sie waren ehrgeiziger vom Tempo her. Das sei Ihnen zugestanden. In der Sache sind wir uns natürlich völlig einig, und Sie werden mir, liebe Frau Kollegin Beer, deshalb zugestehen, dass ich Ihre Worte aufgreife und namens
der FDP-Landtagsfraktion ganz, ganz herzlich dem scheidenden Vizepräsidenten Gerhard Papke danke für die Tätigkeit als Abgeordneter in den letzten 17 Jahren. Es war eine spannende Zeit in ganz unterschiedlichen Funktionen. Jede für sich hatte ihre Herausforderung; jede für sich war spannend.
Ich möchte Ihnen deshalb – und zwar für viele von Ihnen, die in den letzten Legislaturperioden die Gelegenheit zum Dialog hatten – den allerherzlichsten Dank aussprechen und mich entschuldigen, dass ich technisch dieses Instrument wählen musste, um das am Ende dieser Plenarsitzung im Rahmen einer persönlichen Erklärung, die aber auch für alle meine Kollegen gilt, noch loszuwerden. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ausführungen meiner Vorrednerin waren bezeichnend. Sie verdeutlichen an dieser Stelle, wo die Unterschiede in der Debatte liegen.
Sie haben auf eine interessante Expertenanhörung verwiesen. Ja, die hat es in der Tat gegeben. Jetzt greifen Sie sich diejenigen heraus, die als Kritiker von Schuldenbremsen bekannt sind, und sagen: Von denen haben wir Lob bekommen. – Die hätten Sie dafür gelobt, dass die Regelung, die Sie hier vorlegen, so weich ist, dass Sie die jederzeit abändern können. Es ist von Experten bei der Anhörung klar festgestellt worden, dass Sie sich im unteren Spektrum der Möglichkeiten bewegen. Umgekehrt haben Sie verschwiegen, dass die Befürworter von Schuldengrenzen diesen Gesetzentwurf ausdrücklich kritisiert und fachlich im Einzelnen dargelegt haben, dass er völlig wirkungslos ist und es einen Etikettenschwindel darstellt, hier das Wort „Schuldenbremse“ zu verwenden.
Wir als FDP-Landtagsfraktion wollen unverändert und in Fortsetzung aller bisherigen Debatten zu diesem Thema eine Regelung, die auch tatsächlich als Schuldenbremse greift. Das setzt eben das Vorhandensein verschiedener Bestandsmerkmale voraus. Das ist auch zugleich der Grund, Herr Kollege Zimkeit, warum wir Ihre Frage, weshalb wir keine Änderungsanträge zu diesem Gesetzentwurf gestellt haben, ganz einfach beantworten können: Das ist so, weil wir es nicht für ausreichend halten, im Rahmen einer einfachgesetzlichen Regelung Verabredungen zu treffen, die jederzeit mit jeder einfachen politischen Mehrheit wieder abänderbar sind.
Wir brauchen keine Änderungsanträge zu diesem einfachrechtlichen Gesetz, sondern wir brauchen eine Regelung in der Verfassung, die Bestandskraft hat und die eben nicht von einfachen Mehrheiten abänderbar ist – je nachdem, wie es der Zweckopportunismus gerade als sachdienlich erscheinen lässt. Es sollte vielmehr mindestens qualifizierte Mehrheiten geben, dass also Änderungen von breiten Kreisen des Hauses getragen sein müssen.
Ihre Ausgestaltung sorgt dafür, dass jedes aktuelle Gesetz, jedes aktuelle Haushaltsgesetz gegen diese Vorschriften in der Landeshaushaltsordnung verstoßen kann, indem sie einfach geändert werden. Dann
wird natürlich die aktuellere Beschlusslage gelten. Das wird dann im Rahmen eines Haushaltsbegleitgesetzes – so wie Sie vieles andere im Haushaltsgesetzgebungsverfahren auch ändern – mal eben einfach mit erledigt. Damit werden die Vorschriften, die einem nicht mehr passen, außer Kraft gesetzt oder abgeändert.
Das Zweite ist: Es muss neben der Verankerung in der Verfassung klare Sanktionen geben, die tatsächlich dafür sorgen, dass hart eingefordert, hart reagiert wird, wenn sich aufgrund der finanziellen Entwicklung Verstöße offenbaren.
Das Dritte – was auch ganz zentral ist – ist die Klagebefugnis vor dem Verfassungsgerichtshof. Das haben Sie nicht gerne, weil Sie da mehrfach Niederlagen kassiert haben. Auch die Amtszeit unseres Finanzministers hat mit einer sehr spektakulären Niederlage vor dem Verfassungsgerichtshof begonnen. Da haben wir verfassungsrechtlich Neuland betreten, bis hin zur einstweiligen Anordnung, mit der Ihnen untersagt worden ist, so zu verfahren, wie Sie das vorhatten und es von den Regierungsfraktionen im Parlament auch getragen worden ist. Gerade diese praktischen Beispiele zeigen, wie wichtig es ist, dass diese Klagemöglichkeit besteht.
Jetzt muss man mit der unsinnigsten Legende aufräumen, die seit Wochen hier erzählt wird, nämlich: Die Oppositionsfraktionen in diesem Haus – jedenfalls soweit CDU und FDP angesprochen worden sind – hätten eine Verfassungsregelung der Schuldenbremse nicht gewollt. Das ist wirklich vollkommener Unsinn – um nicht neudeutsch von Fake News zu sprechen.
Wenn man eine wirksame Schuldenbremse für eine generationengerechte Politik will, dann verständigt man sich auch zwischen den Fraktionen auf einen solchen Gegenstand. Aber wenn Sie das so definieren und sagen: „Wir machen zur Voraussetzung für alle Gespräche über eine Schuldengrenze in der Verfassung, dass die Forderung nach dem Wahlalter ab 16 Jahren und andere Forderungen erfüllt werden“, und dann, wenn das Paket als Gesamtes nicht zustande kommt, erklären, CDU und FDP hätten keine Verfassungsverankerung der Schuldenbremse gewollt, ist das nun wirklich kompletter Unsinn. Das ist intellektuell völlig unredlich.
Der Grund ist, dass Sie in der Landesverfassung keine harte Regelung einer Schuldenbremse wollen. Wenn das kein Streitpunkt wäre und wenn es für diese Regelung einer Schuldenbremse in der Verfas
sung in diesem Hause in seiner jetzigen Zusammensetzung eine verfassungsändernde Mehrheit geben würde, wäre auch eine Regelung zustande gekommen. Sie waren es, die das nicht gewollt haben.
Wir können über eine Schuldenbremse auch losgelöst von völlig anderen, sachfremden Gesichtspunkten entscheiden.
Deshalb wird uns das Thema in der nächsten Legislaturperiode, wenn es neue Mehrheitsverhältnisse in diesem Haus gibt, erneut beschäftigen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident, für die Gelegenheit einer Nachfrage. – Herr Finanzminister Dr. Walter-Borjans, Sie haben gerade gesagt, im Kontext dieser Fragestellung der CDU stehe das Thema „Glaubwürdigkeit“. Das animiert mich zu meiner Nachfrage.
Sie wissen aus zurückliegenden Plenardebatten, dass wir als FDP-Landtagsfraktion durchaus Verständnis für bestimmte Konstellationen von Befristungen haben; das haben wir auch deutlich gemacht.
Meine Frage an Sie: Wenn Sie sich den Hochschulbereich anschauen, der gerade für viele junge Menschen der Berufseinstieg ist – auch schon studienbegleitend –, und die Stellen ja, weil sie nicht als Planstellen im Landeshaushalt ausgewiesen sind, sondern aus im Regelfall globalen Mitteln des Wissenschaftsbereichs finanziert werden, zu einem sehr hohen Anteil befristet sind – nicht nur für den Sachgrund der Fertigstellung einer Promotion, sondern auch für diejenigen, die sich ihr Studium nebenher am Lehrstuhl verdienen –: Über welche Dimensionen reden wir da und wie bewerten Sie das?
Vielen Dank, Herr Präsident, für die Gelegenheit zu einer weiteren Nachfrage. – Herr Finanzminister, ich darf für die FDP-Landtagsfraktion meiner Frage noch voranstellen: Wir sind nicht diejenigen, die eine Agenda-Revisionspolitik betreiben wollen. Wir schätzen in den Fällen, in denen es sich anbietet, durchaus Instrumente flexibler Arbeitspolitik. Es ist eher Martin Schulz, der da immer seine Bedenken artikuliert.
Man beobachtet sehr häufig, dass Menschen über befristete Beschäftigung einen Einstieg ins Arbeitsleben finden, absehbar entfristet werden und dauerhaft ihre berufliche Perspektive anschließen können. Wie verhält sich dieses Phänomen der Übernahme von ursprünglich befristet Eingestellten in eine später zur Kontinuität werdende Beschäftigung im Landesdienst? Wie sehen die Phänomene in den Ressorts aus? Welche Zahlen liegen Ihnen dazu vor?
Vielen Dank, Herr Präsident, für die Gelegenheit zu einer ersten Nachfrage. – Herr Finanzminister, Sie haben eben gesagt, Sie hätten zu dem Thema schon häufig berichtet. Das ist formal richtig. Mir wäre es lieber gewesen, Sie hätten weniger häufig berichtet, aber bei den Berichterstattungen jeweils mehr gesagt, was dann weniger Nachfragebedarf veranlasst hätte.
Ich darf darauf hinweisen: Vieles ist heute bekannt, weil die Opposition regelmäßig nachgefragt hat und nicht, weil immer proaktiv über die Entwicklung informiert worden ist. Deshalb sind bis heute verschiedenste Fragen nicht beantwortet. Darauf zielt auch mein erster Fragenkomplex ab.
Wir haben in der Mündlichen Anfrage ausdrücklich darum gebeten, darzulegen, wann Sie persönlich erstmals tätig geworden sind. Sie haben gerade gesagt, Sie müssten hier ja nicht die Chronologie vortragen. Weil es aber eine Entwicklung gibt, dass regelmäßig, ständig Neuigkeiten bekannt werden, wäre das schon meine Bitte und auch die Frage: An welchen Stellen und zu welchen Zeitpunkten haben Sie jeweils persönlich die Aufklärung in welchen Gremien und mit welchen Mitteln vorangetrieben?
Vielen Dank, Herr Präsident, für die Gelegenheit zur Nachfrage. – Herr Finanzminister Dr. Walter-Borjans, wir haben uns in der Vergangenheit häufig über die Wahrnehmung von Führungsverantwortung in Landesunternehmen unterhalten. Das geschah nämlich immer dann, wenn auch einmal etwas schiefging und wenn es Skandale gab. Deshalb kennen Sie unsere Haltung: Von hochdotierten Führungskräften muss man auch im Falle grober Fehlleistungen die Übernahme von Verantwortung einfordern. Das gebietet auch der faire Umgang mit dem Steuerzahler. Deshalb die Frage an Sie: Werden Sie als Finanzminister – falls sich die gravierenden Vorwürfe bei der Portigon AG letztlich bestätigen – die verantwortlichen Manager der WestLB sowie auch die Vorstände für die Vorgänge in Regress nehmen bzw. zur Rechenschaft ziehen, wenn sich das alles so bewahrheitet?
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich will natürlich heute die Gelegenheit zur letzten Frage an den Finanzminister in einer Fragestunde nutzen.
Wenn Sie einmal all das Revue passieren lassen, worüber wir in den letzten Jahren zu dem Thema „Cum-Ex-Aufarbeitung bei der WestLB“ diskutiert haben, nämlich über die Fragen, wer sich an welcher Stelle wie eingebracht hat und ob die Auswahl der Beteiligten richtig war, und mit dem Wissen von heute die Dinge neu zu entscheiden hätten: Erkennen Sie bei den Aufklärungsbemühungen Versäumnisse und Fehler bei der Portigon AG selber oder auf der Eigentümerseite?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben schon häufiger an dieser Stelle in diesem Hohen Hause über die Frauenquote und ihre Auswirkungen zum Nachteil der Menschen in Nordrhein-Westfalen sprechen müssen. Der Anlass, der ja immer hier aufgebaut wird, muss natürlich zurechtgerückt werden: Fakt ist nämlich, dass seit der schwarz-gelben Regierungszeit, seit Ende der 14. Legislaturperiode nicht nur die Mehrzahl der Landesbediensteten in NordrheinWestfalen weiblich ist, sondern ausdrücklich auch die Mehrzahl der Landesbediensteten im höheren Dienst weiblich ist. Sie leben da also noch in einer Vorstellungswelt, wie sich strukturell der Aufbau des öffentlichen Diensts verteilt, die schon seit dem Ende der Regierungszeit von Schwarz-Gelb nicht mehr der Realität entspricht.
Was Sie hier mit Ihrer Frauenquote verursacht haben, ist, dass in mittlerweile 155 Behörden eine negative Betroffenheit von der Frauenquote vorliegt, dass dort Klagen streitig sind, dass Hunderte von Beamten nicht mehr befördert werden können, weil es landesweite Blockaden gibt, dass es zwischen den einzelnen Behörden ein Maximum an Ungerechtigkeit gibt, weil in bestimmten Polizeipräsidien nach völlig anderen Grundsätzen Beförderungen und Stellenbesetzungen erfolgen und die Frauenquote ganz anders umgesetzt wird als in der Nachbarbehörde. Es ist Beförderungswillkür, wenn es keine landeseinheitlichen festen Maßstäbe mehr gibt, sondern der pure Zufall entscheidet, bei welchem Ressort man als Landesbeamter arbeitet, in welcher Dienststelle, in welchem Umfang man persönlich für seine Karriere negativ betroffen ist.
Deshalb muss sich dringend etwas ändern. § 19 Abs. 6 gehört abgeschafft, wie es auch die Gewerkschaften entsprechend fordern. Wir haben deshalb einmal eine Achtmonatsbilanz von der Landesregierung angefordert, welche Blockaden es durch die Frauenquote gegeben hat. Die Ergebnisse sind frappierend: 104 Finanzämter sind negativ betroffen, 21 Behörden im Bereich des Innenministeriums, Polizeibehörden sowie diverse regionale Polizeipräsidien, LKA, Ausbildungsbehörde LAFP sowie der Arbeitsschutz der Bezirksregierung Köln, darunter auch ausdrücklich mehrere Polizeipräsidien, wo sich die betroffenen Männer über repressive Maßnahmen beschweren, wenn sie im Rechtsstaat ihre Rechtsposition auch hier in Anspruch nehmen wollen. Und betroffen ist die Justiz mit Amtsgerichten und im Bereich der JVAs.
Insofern: Ab A8 beginnend – das ist auch kein Solitärthema für einige wenige Führungspositionen – sind landesweit 155 Behörden betroffen. Das Thema
hat die Fläche in Nordrhein-Westfalen wirklich negativ erreicht.
Deshalb ist es ja kein Wunder, zu sehen, wie darauf auch die Betroffenen reagieren. Ich darf auf die einschlägigen Stellungnahmen der Gewerkschaften hinweisen: Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft bezeichnet Ihr Vorgehen bei der Frauenquote als Rechthaberei auf dem Rücken der Beschäftigten. Die GdP fordert Sie auf, § 19 Abs. 6 Landesbeamtengesetz schnellstens in dieser Legislaturperiode wieder aufzuheben. Der Bund der Kriminalbeamten sagt: Die Landesregierung hat sich und der Polizei mit diesem Gesetz einen Bärendienst erwiesen. Die eigentlichen Probleme der Frauenförderung werden dabei nicht gelöst, sehr wohl aber neue geschaffen. – Dem ist wenig hinzuzufügen.
Daher ist es auch ausdrücklich wichtig und richtig, dass wir an der Stelle eine Kurskorrektur bekommen. Man wundert sich ja schon, wie sich die SPD in der Koalition hier von den Grünen über den grünen Tisch ziehen lässt: Ausschließlich SPD-Ressorts sind negativ betroffen; SPD-Minister selber haben die Erkenntnis, wie falsch diese Regelung des § 19 Abs. 6 LBG ist, wie negativ sich das auswirkt. Sie müssen dann immer versuchen, ihre Fachorganisationen in ihren Ressortbereichen irgendwie zu beruhigen. Dann gibt es Beförderungswellen in diesem Land in einem ungeahnten Ausmaß von bislang 4.600 Stellen. Dann gibt es immer mehr Härtefälle, zu denen Männer erklärt werden, um da noch einmal ein bisschen überbrückend zu tun.
Sie haben als rot-grüne Landesregierung nur noch ein einziges Ziel: irgendwie ohne weiteren großen Schaden den Termin der Landtagswahl zu überstehen. Jedem hier in diesem Saal ist klar, dass diese Regelung des § 19 Abs. 6 den 14. Mai nicht überleben wird. Das muss in jeder Hinsicht politisch wie rechtlich sichergestellt werden. Dazu wird die FDPLandtagsfraktion selbstverständlich auch ihren Beitrag leisten. Wir brauchen eine Lösung in dieser Sache.
Selbstverständlich, Frau Kollegin. Ich habe ja nichts zu befürchten in der Argumentation hier.
Vielen Dank, Frau Kollegin KoppHerr, dass Sie mir die Gelegenheit geben, unseren Ansatz für Frauenförderung in diesem Hohen Hause darzustellen.
Eines ist besonders wichtig; das haben Ihnen auch viele Experten bei den Anhörungen vermittelt: Es gibt Merkmale bei der Beurteilung von Bediensteten, bei denen wir eine besondere Verantwortung dafür haben, dass sie sich – insbesondere für Frauen – nicht nachteilig auswirken. Für Frauen, die in Teilzeit arbeiten, und auch für Männer, die in Teilzeit arbeiten – nur gibt es diese Konstellation bei Frauen häufiger –, genauso wie bei familienbedingten Unterbrechungszeiten – das gilt für Männer wie für Frauen, aber natürlich für Frauen prozentual sehr viel stärker – müssen wir sicherstellen, dass sich diese Umstände nicht negativ auf die Beurteilungen auswirken, dass es also nicht dazu kommt, dass jemand schlechter bewertet wird oder weniger herausfordernde Aufgaben bekommt, mit denen er seine Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen kann, weil er in Teilzeit arbeitet oder familienbedingte Unterbrechungszeiten hat.
Frau Kollegin, wenn ich Ihre Frage noch dahin gehend beantworten darf und Sie mir bitte zuhören würden: Genau das haben die Experten gesagt. Das sagen Ihnen die Gewerkschaften. Wir müssen im Verfahren der Personalbeurteilung diesen Anspruch sicherstellen.
Die einschlägigen Verfassungsrechtler sagen Ihnen aber auch: Wenn einmal ein Leistungsurteil gefällt worden ist, ist es nicht zulässig, auf irgendeinem Weg gegen Art. 33 Abs. 2 zu verstoßen und dann bei Landesbeamten nicht mehr nach Eignung, Leistung und Befähigung für die Beförderung oder die Stellenbesetzung zu verfahren. Deshalb müssen wir uns ansehen, wie gut die Personalbeurteilungsrichtlinien sind, aber können ausdrücklich nicht nachträglich an dem Ergebnis der Leistungsfeststellung durch Korrekturverfahren etwas vornehmen, das nicht verfassungskonform ist. Das ist unser Ansatz, und in dem Sinne werden wir uns auch weiter einsetzen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Von der Überstundenproblematik sind sachlogisch natürlich alle Ressorts betroffen. Wir haben die Problematik in der Tat mit den Experten in der Anhörung am Beispiel der Polizei dargestellt, weil die Problematik dort besonders frappierend ist.
Ich möchte aber ausdrücklich sagen: Es handelt es sich nicht um ein reines Problem bei der Polizei, sondern auch in anderen Ressorts findet sich die Problematik, dass Bedienstete des Landes Arbeitsleistungen erbringen und durch Kappungsstichtage oder andere Verfallsregelungen mengenbedingt oder zeitlich bedingt einen Teil dessen, was sie erarbeitet haben, weder finanziell noch durch Freizeitausgleich erstattet bekommen.
Für uns als Parlamentarier ist es selbstverständlich, dass Landesbeamte eine besondere Loyalitätspflicht und Treuepflicht haben, und dass auch wechselseitig ein besonderes Treueverhältnis zwischen Dienstherrn und Landesbeamten bestehen muss.
Eine weitere Sache ist zu berücksichtigen: Große Einsatzlagen bei der Polizei sind häufig nicht kalkulierbar, weil Katastrophen nicht kalkulierbar sind. Oftmals ergeben sich Kriminalitätsphänomene, die nicht vorhergesehen werden können. Dann benötigen wir die Verfügbarkeit des Personals. Wir müssen Polizeibeamten oftmals mit kurzem zeitlichem Vorlauf sagen, dass sie ihre Wochenendplanung ändern und das zweite und dritte Mal in Folge wichtige Termine bei Freunden und Familienmitgliedern ganz kurzfristig wieder absagen müssen, weil es die dienstlichen Notwendigkeiten so gebieten.
Wenn wir all das im Rahmen eines Loyalitätsverhältnisses einfordern, dann muss es eine Selbstverständlichkeit sein, dass der Leistungsgrundsatz gilt und jemand das, was er erbracht und an Arbeit geleistet hat, rechtssicher an anderer Stelle zurückerstattet bekommt, sobald es geht. Deshalb haben die Experten bei der Anhörung durchgängig gesagt: Wir benötigen unterschiedliche Maßnahmen.
Das Allerwichtigste jedoch, was dieser Antrag fordert und wofür es die Zustimmung aller Betroffenen gibt, ist ein zugesagter Verfallsschutz, damit jeder Landesbeamte weiß: Wenn ich zusätzlich Arbeit erbringe, die über die mir regulär bezahlte Wochenarbeitszeit hinausgeht, dann kann ich mir sicher sein, es wird den einen oder anderen Weg geben, auf dem mir dies zurückerstattet wird. Ich laufe nicht Gefahr, mein drittes und viertes Wochenende in Folge bei einem polizeilichen Großeinsatz zu verbringen, weil ir
gendwo ein Attentat angedroht wurde, eine Bombendrohung oder eine Gewaltlage vorhanden ist, und ich für meinen Einsatz wieder keinen Ausgleich bekomme.
Des Weiteren haben uns alle Experten im Zuge einer ausgesprochen qualifizierten und sachlichen Anhörung gesagt, dass wir über diese kurzfristige Zusage hinaus und jenseits von kleineren Erprobungsmodellen endlich Lebensarbeitszeitkonten benötigen. Es kommt den persönlichen Bedürfnissen von Landesbeamten entgegen, wenn sie in jüngeren Jahren sagen können: Ich bin leistungsfähig und besonders fit; da arbeite ich gerne die eine oder andere Stunde mehr
und freue mich dann, wenn ich gerade bei harten, fordernden Tätigkeiten wie bei der Polizei weiß: Ich kann in späteren Jahren einen Entlastungseffekt einlösen.
Das haben uns die Betroffenen bei der Anhörung gesagt. Es gibt keinen Grund mehr, noch lange etwas auszuprobieren. Wir müssen jetzt handeln. Das wird vom Land erwartet.
Das einzige Problem bei Lebensarbeitszeitkonten ist der zeitliche Planungsvorlauf. Der muss passend sein. Darauf muss sich in der Personalentwicklung natürlich auch eine Behörde einstellen können. Aber das Modell als solches ist sehr sinnvoll. Deshalb, glaube ich, gibt es viel Handlungsbedarf. Das ist ein guter Anlass, diesen Antrag zu verabschieden.
Um es noch einmal klar zu sagen – das ist vorhin Thema gewesen –: Die Überstunden im Polizeibereich werden von gewerkschaftlicher Seite aus im Jahr 2016 als weiterhin stark steigend eingeschätzt. Der Innenminister weigert sich, die Zahlen vorzulegen. Wir haben immer wieder danach gefragt. Deshalb fordern wir Innenminister Jäger auf, das heute hier nachzuholen und die Erkenntnisse, die er bislang über die Überstundenberge und das dienstliche Geschehen des Jahres 2016 hat, hier transparent darzulegen. Das ist jetzt Ihre Aufgabe als Landesregierung. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Minister Jäger, Ihre inhaltlichen Ausführungen – oder besser gesagt: Nichtausführungen – zu der Problematik sprechen ja für sich. Es kann sich dann jeder anschauen, was Sie zu dieser Problematik an Lösungsvorschlägen haben und was Sie dazu hier sagen können.
Ich möchte mich aber ausdrücklich der Frage anschließen, die auch andere Fraktionen gestellt haben und der Sie heute wieder ausgewichen sind. Niemand hat gesagt, Sie sollen einen vollständigen Überstundenbericht des Umfangs vorlegen, wie er in den letzten Jahren später im Jahresablauf veröffentlicht wurde.
Wir haben Sie als Opposition jedoch schriftlich aufgefordert, uns die Daten von den Polizeipräsidien, bei denen die Zahlen feststehen, die vor Ort der örtlichen Presse bereits als abschließende Zahlen mitgeteilt worden sind, und wo Sie keinen Rückfragebedarf mehr wegen vermeintlicher Unstimmigkeiten vor Ort bei Polizeipräsidien haben, zu übermitteln und eine Einschätzung zu geben – mit dieser Teilmenge der nicht mehr strittigen Daten –, ob das stimmt, was wir von gewerkschaftlicher Seite berichtet bekommen, dass gerade aufgrund der Einsatzfülle des Jahres 2016 der Überstundenberg weiter gestiegen ist.
Warum weigern Sie sich, die bei Ihnen nicht mehr rückfragebedürftigen Daten vorab zu veröffentlichen und der Opposition auf Anfrage zur Verfügung zu stellen? Wann werden Sie bereit sein, das zu tun – vor dem 14. Mai oder erst danach?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir ziehen heute auch so etwas wie eine personalpolitische Schlussbilanz dieser Landesregierung. Viele der Themen – auch bei den Vorrednern – haben sich darin abgebildet.
Ich möchte direkt bei meiner Vorrednerin anknüpfen, was Verfahrensfragen angeht. Sie haben uns als Opposition in den letzten fünf Jahren immer als konstruktiv in Bezug auf Verfahrensfragen erlebt, wenn es um Landesbedienstete ging.
Deshalb haben Sie als Fraktionen der noch amtierenden Koalition genauso wie der Minister der noch amtierenden Regierung uns häufiger in den letzten Jahren dafür gedankt, dass vieles in Verfahrensfragen möglich geworden ist, wann immer Sie bei Haushalten nachbessern und noch einmal Einstellungsermächtigungen etc. aussprechen wollten. Das verstehen wir auch unter einer sachorientierten konstruktiven Opposition. Genauso müssen Sie damit leben, dass wir dann natürlich im Detail ein bisschen gründlicher auf die Sachen schauen.
Wir haben selbstverständlich entschieden, dass wir, wenn die Gewerkschaften, wenn die Beamtenver
bände das große Anliegen haben, dass dieser Landtag in der 16. Legislaturperiode die Beschlüsse rechtskonform fasst und das nicht dem neuen überlässt, dem nicht im Wege stehen. Daran halten wir uns natürlich. Das mag jetzt jeder für sich so interpretieren, wie er will. Vieles spricht natürlich dafür, dass man diesen Wunsch insbesondere dann hat, wenn man sich auf neue Mehrheitsverhältnisse im Landtag einrichtet, sonst würde es ja auch dieses Zeitdrucks nicht bedürfen; das sei mal dahingestellt.
Dieser Gesetzentwurf hat inhaltlich Licht und Schatten. Es ist schon über Eintrittstermine für die Regelungen gesprochen worden, aber natürlich auch über die Entlastung, die ursprünglich bei den Versorgungsabschlägen für die Beamten nicht vorgesehen war. Zur vollständigen Wahrheit gehört natürlich, dass diese Landesregierung bereits massiv die Einzahlung in den Pensionsfonds reduziert hat und auch vorhat, das zukünftig nicht in der verabredeten Form mehr zu leisten. Insofern ist längst die inhaltliche Grundlage an der Stelle so weit entfallen.
Die Attraktivität des öffentlichen Dienstes gerade für junge Menschen ist ein sehr wichtiges Thema, dem wir uns zukünftig verstärkt widmen müssen. Für uns muss es ganz entscheidend sein, dass wir da, wo der Staat Kernaufgaben zu erfüllen hat, wo hoheitliche Aufgaben angesprochen sind, die auch nur der Staat erledigen kann, gute, qualifizierte und motivierte Bewerber bekommen. Das ist ein Thema, Herr Finanzminister, worüber wir mehrfach in zurückliegenden Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses gesprochen haben. Wir haben auch über Rekrutierungsprobleme in Abhängigkeit von der Arbeitsmarktlage insgesamt gesprochen. Insofern ist es hier natürlich wichtig, ein Signal zu senden.
Sie haben darauf verwiesen, dass Sie gerade für Auszubildende und für junge Menschen im öffentlichen Dienst Verbesserungen mit dieser Tarifeinigung erreicht haben. Das ist an einigen Stellen der Fall. Zur vollständigen Wahrheit gehört aber auch: längst nicht an allen Stellen. Sie kennen die Proteste von Jugend- und Auszubildendenvertretungen gegen unbezahlte mehrjährige Ausbildungseinsätze in nordrhein-westfälischen Einrichtungen. Und da haben Sie uns, Herr Finanzminister, ganz aktuell einen Bericht zum dortigen Lagebild vorgelegt und auch berichtet, dass es da nicht zu Einigungen bei den Tarifgesprächen gekommen ist.
Interessant ist schon die Strukturfrage der Daten, die Sie uns übermittelt haben. An anderer Stelle interessiert Rot-Grün ja diese Aspekte immer sehr: 77 % der Auszubildenden in diesen Verhältnissen – also mehrere Jahre unbezahlt, 1.600 Praxisstunden unbezahlt für öffentliche Einrichtungen – sind immerhin weiblich in Nordrhein-Westfalen. Also auch hier eine Strukturkomponente, die Sie sich unter Genderaspekten anschauen sollten.
Interessant ist – das war natürlich nicht überraschend –, dass Sie im Wahljahr versucht haben, zu schnellen Gesprächsergebnissen zu kommen und den Konflikt nicht mehr heraufbeschwören wollten, den Sie in früheren Jahren eingegangen sind. Natürlich gehört zu einer Legislaturperiodenbilanz aber auch: Die Ausgangshöhe dieser Vergütung, auf die jetzt die Weiterentwicklung des Tarifs gezahlt wird, ist deshalb höher, weil CDU und FDP auch auf dem Klageweg für die Beamten vieles erreicht haben, weil Sie mehr als die Hälfte der Eins-zu-eins-Anpassung einsparen wollten. Richtig ist, dass Sie das so nicht mehr vorhaben.
Das sollte auch der Kurs für die nächsten Jahre bleiben: die Dinge mit Augenmaß zu betreiben. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege Klocke, das liegt natürlich an Ihren Ausführungen, die an unterschiedlichen Stellen wenig sachkundig waren.
Weil das genau so ist, weise ich Sie darauf hin, dass Ihre Ausführungen zu den finanzpolitischen Zielen völlig unzutreffend sind. Sie haben bei der letzten Stufe der Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 5 % auf 6,5 % kommuniziert, Sie bräuchten 400 Millionen € für den Landeshaushalt.
Diese Mehreinnahme von 400 Millionen € im Vergleich zu der früheren Situation würden Sie heute erzielen, wenn Sie im Jahr 2017 auf die letzte Erhöhung um 1,5 % verzichteten. Das heißt: Sie könnten die Hälfte Ihrer Beinahe-Verdopplung sofort rückgängig machen und würden die von Ihnen artikulierten finanzpolitischen Ziele durch die laufenden Steuereinnahmen trotzdem erreichen – es sei denn, Sie wollten uns hier erzählen, dass Steuererhöhungen für die Grünen ein Selbstzweck und damit schon ein Wert an sich sind.
Bei der Frage der Zinsen handelt es sich ökonomisch um zwei Seiten einer Medaille. Genauso, wie Sie für die Kreditaufnahme weniger zahlen müssen, brauchen Sie natürlich auch länger für das Ansparen, wenn es keine Habenzinsen mehr gibt. Insofern ändert sich da unter dem Strich gar nichts – es sei denn, dass Sie an große Erbschaften denken, die direkt für den Immobilienerwerb verwendet werden. Ansonsten besteht eine Proportionalität zwischen Haben- und Sollzinsen; sie entwickeln sich immer entsprechend.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Gebhard hat gerade gesagt, man merke an der heutigen Debatte, dass die Legislaturperiode zu Ende gehe. Ich finde, Frau Kollegin, wir merken an der Diskussion heute, dass die Zeit einer rot-grünen Mehrheit in diesem Parlament dem Ende entgegengeht
und nur noch zwei Monate dauern wird.
Das Thema, das wir heute beraten, ist ein sehr ernsthaftes. Es ist eine personalpolitische Schlussbilanz der rot-grünen Landesregierung zum Ende ihrer Amtszeit. Das hat zum einen eine finanzielle Dimension, auf die wir schon häufig hingewiesen haben. Für das, was Sie, Herr Finanzminister, an Haushaltsrechnung für das Jahr 2016 vorlegen und wofür Sie sich feiern lassen – ein vermeintlich ausgeglichener Haushaltsabschluss –, muss man schon einmal hinter die Kulissen schauen, was die Ursachen dafür sind.
Damit meine ich nicht nur die Bestbedingungen, sondern auch die Frage, wie Sie den Haushalt definiert haben, was mit hineinspielt und was nicht. Dazu gehört natürlich auch, dass man, wenn man mehrere Tausend Stellen nicht besetzt hat, entsprechend Geld spart – zusätzlich zu allen anderen Verschiebebahnhöfen, zum Beispiel, dass der BLB die Schulden des Landes aufnimmt oder Sie für den Pensionsfonds und damit für die Vorsorge des Personals in der Zukunft nicht mehr die Vorsorge treffen wollen, die politisch verabredet gewesen ist.
Ich will ausdrücklich sagen, auch bei dieser personalpolitischen Schlussbilanz der Regierung: Wir werden uns so verhalten, wie wir das die gesamte Legislaturperiode über bei Haushaltsfragen gemacht haben, nämlich sehr abwägend im Einzelfall zu schauen, welchen Maßnahmen man zustimmt, bei welchen man sich enthält und an welcher Stelle man klar die Ablehnung signalisiert. So haben wir das in jedem Haushaltsberatungsverfahren belegbar an unterschiedlichsten Stellen gemacht.
Deshalb sage ich, Frau Kollegin Gebhard – auch wenn Sie gerade offenbar anderweitig beschäftigt sind –: Wenn Sie ein vernünftiges Konzept vorlegen, die Zahl der Polizeianwärter hier zu vergrößern,
wenn Sie das auch für die nächste Legislaturperiode vorhaben und die Frage beantworten, warum Sie das jetzt nicht auf den Weg gebracht haben, denke ich, dass Sie bei der FDP-Landtagsfraktion auf Unterstützung zählen können. Wir werden uns hier konstruktiv bemühen, die Weiterentwicklung, die wir brauchen, auch in der Personalausstattung der Polizei zu erreichen.
Offenbar haben Sie als Regierung aber selber keinen abschließenden Überblick, wie das mit der Stellenbesetzung bei Ihnen so aussieht. Deshalb bekommen wir alle paar Wochen wieder neue und korrigierte Zahlen zu zurückliegenden Stichtagen vorgelegt.
Weil wir das Thema sehr sachlich sehen, gestehe ich Ihnen auch zu: Es gibt überall in der Verwaltung wie auch in der Wirtschaft und bei Verbänden, da, wo Personal in großen Einheiten tätig ist, Fluktuationsquoten. Man hat es bei mehreren Hunderttausend Beschäftigten weder bei Unternehmen noch im öffentlichen Dienst immer in der Hand, sofort über Nacht jede Position wieder besetzen zu können, wenn jemand einen verlässt, was man vielleicht auch einmal bedauert. – Zugestanden.
Wir wollen auch zugestehen, dass Sie sich im Haushalt als Landesregierung Einstellungsermächtigungen beschließen lassen, um Vorsorge zu treffen. Und wenn nicht alle Sachverhalte das komplette Jahr über so eintreten, sei auch zugestanden, dass man dann im Vollzug damit sinnvoll verfährt. Alles andere wäre an dieser Stelle vielleicht auch nicht richtig.
Tatsache ist auch – das hat Kollege Abel gerade herausgearbeitet –: Es gibt Bereiche, bei denen wir ausdrücklich der Auffassung sind, dass Stellenvakanzen ein Zugewinn für unser Land sind. Insbesondere im Umweltbereich erhöht es die persönliche Freiheit von Menschen und die Produktivität von Unternehmen.
Es baut unsinnige Bürokratie ab, wenn Hunderte von Stellen nicht besetzt sind, wenn man bedenkt, wie sich Minister Remmel die letzten Jahre mit neuen Stellen vollgesogen hat. Das fing beim rot-grünen Amtsantritt an und ging über die Haushaltsberatungen der nächsten Jahre weiter. Der Finanzminister hat ihm mehr Stellen bewilligt. Das hat ihm immer noch nicht gereicht. Dann haben Sie als Koalitionsfraktionen noch was draufgepackt. Es ist gut, dass diese Politik des Aufwuchses der Ökobürokratie in diesem Land in zwei Monaten beendet sein wird, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Es gibt aber – so differenziert wir die Problemfelder hier gerade gesehen haben – auch Bereiche, in denen das nicht so zu bewerten ist. Das sage ich auch ganz klar. Dort ist Personalmangel tatsächlich ein
Problem für die Gesellschaft, weil Menschen das spüren und es mit Nachteilen verbunden ist. Im Bereich der inneren Sicherheit, bei Polizei und Justiz, und in der Finanzverwaltung ist es nicht gut, wenn die Austrittszahlen zu hoch und die Eintrittszahlen zu gering sind.
Frau Kollegin Gebhard hat darauf hingewiesen: Wir haben vorgestern ein sehr qualifiziertes Sachverständigengespräch mit den Fachverbänden im Bereich des Polizeipersonals gehabt. Wir müssen auch den Fragestellungen nachgehen. Warum haben wir 10 % Durchfallquote bzw. endgültiges Nichtbestehen bei der Polizeianwärterausbildung? Dadurch verlieren wir direkt wieder mehrere Hundert Leute, die im Ausbildungsbetrieb begonnen haben.
Am Dienstag ist sehr viel über die Rahmenbedingungen gesprochen worden, die für das Personal nicht immer attraktiv sind, wenn man auf die Überstundenberge schaut. Die Polizeibeamten müssen ihren Familien oftmals Wochenende für Wochenende erklären, dass sie aufgrund der Sicherheitslage doch wieder zur Verfügung stehen müssen und damit einen riesigen Überstundenberg aufbauen, obwohl sie eigentlich laut Dienstplanung frei hatten. Die Landesregierung ist nicht einmal bereit, zu sagen: Wir geben euch die Sicherheit, dass ihr jede Überstunde, die ihr leistet, auch zurückbekommt.
Ihr müsst sie jetzt machen; wir bitten um Verständnis, dass die Sicherheitslage das erfordert. Aber wir als Land sind bereit, rechtssicher zuzusagen: Das ist Arbeitszeit, die wird an euch zurückgegeben! – So ein Signal wäre jetzt erforderlich, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Sie von der Landesregierung haben den öffentlichen Dienst frustriert. Da sind wir bei den Rahmenbedingungen und bei Ihrer Tarifpolitik.
Sie haben den Leuten signalisiert: Es ist in Ordnung, wenn sich die Bezüge im öffentlichen Dienst anders verändern als in anderen Branchen.
Sie haben klar definiert, wer aus Ihrer Sicht zu den Besserverdienern gehört, die mehrere Jahre lang nicht einmal mehr einen Inflationsausgleich benötigen. Damit haben wir Sie vor dem Verfassungsgerichtshof gestoppt. Das waren keine attraktiven Rahmenbedingungen.
Was machen Sie gegenwärtig mit der Frauenquote? In manchen Ressorts herrscht objektiv Personalmangel.
Der Finanzminister weiß das aus seiner Finanzverwaltung. Innenminister Jäger kennt die Personalbesetzungsprobleme bei der Polizei. Genau das sind die beiden Bereiche, in denen Sie die meisten Klagen Betroffener haben. Hunderte von Beförderungsstellen kommen jetzt durch die Konkurrentenklagen nicht zum Zuge, weil sich die Grünen ideologisch hinstellen und jede Veränderung blockieren.
Das sind keine attraktiven Rahmenbedingungen für den öffentlichen Dienst. An diesen Stellschrauben müssen Sie arbeiten, damit sich nicht weiterhin das, was Sie an Planstellenanstieg kommunizieren, nicht im Ist der Stellenbesetzung widerspiegelt. Das muss von Aufgabenkritik begleitet werden. Vielleicht ist auch zukünftig nicht mehr jede Aufgabe so personalintensiv zu erledigen wie bisher. Aber in den Bereichen, in denen es um die Kerntätigkeit des Staates geht, muss der Staat handlungsfähig sein, um das Vertrauen der Menschen zu erreichen. Da gibt es noch viel zu arbeiten. Das werden wir auch weiterhin in den nächsten Wochen und Monaten thematisieren. Dieser Herausforderung muss sich auch der neue Landtag stellen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Finanzminister, Sie haben mich gerade angesprochen. Ihnen ist bekannt, dass wir mehrfach im Plenum gesagt haben: Wir gönnen jedem Beamten seine Beförderung, die er sich mit Leistung verdient hat.
Das, was wir kritisiert haben, ist, dass Sie offenbar so viel Zutrauen in die Richtigkeit der neuen Frauenquote haben, dass Sie, nachdem sie beschlossen war, zwei Tage später nach alten Recht entschieden haben, in einem stark abgekürzten Verfahren binnen drei Wochen anderthalbtausend Stellen besetzen zu müssen. Wenn Sie sich doch so auf das neue Dienstrecht gefreut haben, hätten Sie ja nur alles regulär laufen lassen müssen. Dann wäre das anders ausgegangen.
Sie haben in der letzten Woche eingeräumt, dass, wenn Sie es alleine zu entscheiden gehabt hätten, Sie nicht alles eins zu eins bei der Ausgestaltung von § 19 LBG so gemacht hätten, wie das mehrheitlich in der Regierung entschieden worden ist.
Was mich aber mit Blick auf Ihre eigene Finanzverwaltung interessiert, ist der Umstand, dass Ihnen die Deutsche Steuer-Gewerkschaft ausdrücklich sagt: Es gibt ein Besetzungsproblem. Es fehlen Hunderte von Stellen. Das ist ein Risiko für Steuergerechtigkeit, für die Gleichmäßigkeit des Vollzugs von Gesetzen. – Nach den Zahlen, die Sie vorgelegt haben, ist seit dem Jahre 2010 in der Finanzverwaltung die Diskrepanz zwischen Soll- und Ist-Besetzung noch nie so hoch gewesen wie im letzten Jahr 2016. Insbesondere im Kapitel OFD und Finanzämter ist die Anzahl der unbesetzten Stellen massiv gestiegen. Die tatsächliche Anzahl von besetzten Stellen …
… ist seit dem Jahre 2010 um über 500 gesunken. Wie verträgt sich das mit den Zielen Ihrer Politik?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema des heute hier vorliegenden Antrags bedarf einer differenzierten Betrachtung. Man kann nicht jeden Sachverhalt über ein und denselben Kamm scheren. Der Grundsatz ist sicherlich für uns alle – das ist auch bei allen Vorrednern hier deutlich geworden – die unbefristete Anstellung, insbesondere im öffentlichen Dienst. Sicherlich ist es aber auch die Idealvorstellung für die sonstige private Wirtschaft.
Zugleich gilt: Es gibt im Einzelfall gute Gründe für Befristungen. Das ist auch der Grund, warum wir uns im Haushalts- und Finanzausschuss in der letzten Woche näher von den Ressorts haben darlegen lassen, in welchen Konstellationen es zu Befristungen kommt. Das können Fälle sein, in denen das zum Beispiel schwangerschaftsbedingt ist, in denen Probezeiten angesprochen sind, in denen Ausbildungsabschnitte betroffen sind oder in denen es um eine Abdeckung von vorübergehenden Personalengpässen geht. Es geht bis hin zu Fragen der Anwärterübernahme, wenn man das Ziel hat, sich in bestimmten Bereichen personell verstärken zu wollen,
eine anwärtergestützte Ausbildung aber einen zeitlichen Vorlauf hat und in der Zwischenphase Lösungen benötigt werden, um direkt etwas für den entsprechenden Bereich in dem Ressort zu tun.
Das gilt zum Beispiel auf dem Feld der inneren Sicherheit bei der Polizei. Dort ist es, auch wenn das vielleicht nicht der Idealfall der Ausbildung und der Rekrutierung ist, trotzdem hilfreich, für die Überbrückungszeit andere, flexible Instrumente zu wählen, bis eine steigende Anzahl von Polizeikommissarsanwärtern nach abgeschlossener Ausbildung im Dienst angekommen ist, damit eine Entlastung in akuten Arbeitssituationen gegeben ist. Deshalb bietet sich hier eine differenzierte Betrachtung an.
Klar von den nachvollziehbaren Befristungen zu unterscheiden sind aber ausdrücklich Konstellationen, die von der Sache her nicht geboten sind und die es, wie man zugeben muss, wenn man ehrlich ist, die letzten Jahre natürlich im öffentlichen Dienst auch gegeben hat. Wie so häufig, wurden hier auch historische Beispiele genannt. Das ist ein Sachverhalt gewesen, den wir, von Rot-Grün hinterlassen, 2005 auch in schwarz-gelber Regierungszeit vorgefunden haben.
Dabei handelt es sich beispielsweise um das damals sehr intensiv diskutierte Phänomen von immer neuen Kettenverträgen im Schulbereich. Die schwarz-gelbe Landesregierung hat bewusst gesagt: Wenn man sich die Demografie im Lehrerbereich und die Prognose der Schülerzahlen für die nächsten Jahre anschaut, ist es doch nur sachgerecht, mindestens in dem Umfang, in dem man in jedem Fall neue Lehrkräfte im System benötigt, aus immer wieder neu und teilweise nur auf Schulhalbjahre befristeten Kettenverträgen auszusteigen und daraus reguläre Planstellen zu machen. Das hat die schwarz-gelbe Landesregierung in der 14. Legislaturperiode auch getan und für mehrere Tausend Stellen reguläre Planstellen eingerichtet.
Da kann es auch kein Grund sein – so wie das damals begründet worden ist –, über die Sommerpause die Lehrkräfte einzusparen. Sie mussten dann zur Arbeitsagentur gehen, um im neuen Schuljahr auf Basis eines neuen befristeten Vertrags wieder angestellt zu werden.
Mit den Bediensteten auf Dauer und über Jahre solche Lösungen zu praktizieren, ist würdelos. Deshalb muss das in den Bereichen, in denen es von der Sache her nicht erforderlich ist, unterbleiben. Wir haben an den Stellen, an denen wir das konnten, unseren Beitrag dazu geleistet.
Das gilt für die studentischen Beschäftigungen und für Tätigkeiten im Hochschulbereich an sich, die auch schon Thema dieser Debatte gewesen sind.
In der Praxis bekommen die Betroffenen laut ihren eigenen Beschreibungen von ihren Professoren oftmals wenige Wochen vor Ablauf einer Beschäftigung auf Zuruf noch einmal für ein Semester eine Vertragsverlängerung, weil dann gerade noch Mittel da sind. Dann setzt das große Windhundrennen der Lehrstühle ein, und es muss möglichst schnell die Tinte unter die Verträge, um diese bei den jeweiligen Verwaltungsstellen einzureichen und nach Düsseldorf zu schicken, weil man gerade noch rechtzeitig an bestimmten Sonderprogrammen partizipieren möchte. Wer dabei zwei Tage zu spät ist, der hat das Nachsehen.
Diese Instrumente müssen wir in unserem Land nicht praktizieren. Daran sollten wir arbeiten.
Das darf keine Generalkritik daran sein, sich im Einzelfall flexible Möglichkeiten zur Eröffnung befristeter Verträge offenzuhalten. Das, was wir für den öffentlichen Dienst in Anspruch nehmen, müssen wir natürlich auch umso mehr der privaten Wirtschaft zugestehen, die nicht auf einer solchen Absicherungsbasis operieren kann, wie es dem Staat möglich ist.
Deshalb ist völlig klar: Wenn dieses Instrument im öffentlichen Dienst in Anspruch genommen wird, darf man gegen den einen oder anderen privaten Unternehmer, der sich ebenfalls für dieses Modell entscheidet, auch nicht den Zeigefinger heben, wenn diese Entscheidung im Einzelfall nachvollziehbar ist.
In diesem Sinne sollten wir an der Fragestellung auch in Bezug auf den öffentlichen Dienst weiter arbeiten. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, für die Gelegenheit zu einer ersten Nachfrage. – Frau Ministerin Löhrmann, zu der grundsätzlichen Einordnung, die Sie eingangs zu diesen Fällen vorgenommen haben, will ich ausdrücklich sagen, dass ich meinerseits zunächst keine Ergänzung vorzunehmen habe. Sie haben notwendige Dinge gesagt, die man sicherlich auch im Umgang mit sich radikalisierenden Beamten – das gilt auch für Lehrkräfte im Schuldienst – im Blick haben sollte.
Meine Nachfrage bezieht sich auf einen Punkt, an dem wir auch noch übereinstimmen: Selbstverständlich gebietet es der Rechtsstaat, dass keine Vorverurteilungen vorgenommen werden. Sie haben aber auch über ungeklärte Sachlagen gesprochen.
Deshalb möchte ich Sie fragen: Wenn ein Lehrer – für die gesamte Schulgemeinde ersichtlich – mit einem umgedrehten Kennzeichen an seinem Fahrzeug auf dem Schulparkplatz vorfährt und der Pädagoge – ausweislich von Zeugenaussagen – dieses Vorgehen auch seinen Schülern ausdrücklich als Zeichen des Protests gegen Ordnungsbehörden zur Nachahmung empfiehlt: Was sagt Ihnen dieses Verhalten über die Einstellung der Lehrkraft? Und welche Maßnahmen des Landes sind in diesem Zusammenhang zu ergreifen?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich wollte der Antwort des Innenministers nicht vorgreifen. Frau Löhrmann hat gerade an Herrn Minister Jäger verwiesen. Ich stelle meine Frage zurück, bis er im Zusammenhang geantwortet hat.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, für die Gelegenheit zu einer weiteren Nachfrage, zu der mich Schulministerin Löhrmann mit dem Hinweis motiviert hat, vieles sei jetzt neu zu bewerten oder erst neuerlich bekannt.
Meine Frage zielt darauf ab, dass durch die Berichterstattung der „WAZ“ vom 25. Februar 2017 ein denkwürdiges Bild über inakzeptable Zustände in unseren Schulen sowie über die mangelnde Handlungsfähigkeit bzw. den fehlenden Handlungswillen der Schulaufsicht des Landes gezeichnet wird. Das wird aber mit einer Zeitschiene unterlegt. Offenbar
gibt es im Bereich Ihres Ressorts seit drei Jahren Erkenntnisse, die brach liegen, sodass vieles, was jetzt durch die Berichterstattung öffentlich geworden ist, nicht materiell neu, sondern bei Ihnen schon seit Jahren aktenkundig ist und bei Ihnen nicht zu Handlungen geführt hat.
Deshalb meine Frage an Sie auch vor dem Hintergrund dieser von den Medien dargestellten Zeitschiene mit dem Wissen von heute: Wie ist der Sachverhalt zu bewerten? Welche einzelnen Fehler und Unterlassungen sind am vorliegenden ReichsbürgerFall des Essener Berufskollegs von Landesbehörden bzw. Landesbediensteten begangen worden? Bitte Klartext: Wer hat konkret in den letzten Jahren was zu verantworten und versäumt?
Herr Präsident! Meine sehr geehrte Damen und Herrn! Mit der massiv verschärften Frauenquote haben sich SPD und Grüne selbst in die Sackgasse hineinmanövriert. Sie haben in den letzten Wochen und Monaten jede Ausfahrt verpasst und heute die letzte Chance zur Kehrtwende.
Trotz der angedrohten dienstlichen Nachteile haben 85 Landesbeamte bereits Klage eingereicht, und es werden kontinuierlich mehr. In den nächsten Tagen werden auch Frauen Klagen einreichen, da das von Rot-Grün verursachte Chaos und die Beförderungswillkür dafür gesorgt haben, dass in den betroffenen Bereichen niemand mehr befördert wird – kein Mann und keine Frau.
Alle Fraktionen sind in dieser Woche von Finanzbeamtin Daniela angeschrieben worden; Sie kennen das Schreiben.
Es ist ein fünfseitiger, sehr persönlicher Brief, in dem jemand all seine persönlichen Lebensumstände, Berufsbiografien auf den Tisch legt. Finanzbeamtin Daniela macht uns allen die Absurdität der Auswirkungen dieser Regelung in der Praxis deutlich.
Damit Daniela bevorzugt befördert werden kann, sind ihre besser bewerteten männlichen Kollegen über Nacht um 350 Plätze auf der Rangliste an ihr vorbei nach hinten gerauscht. Die benachteiligten Männer haben logischerweise Klage eingereicht. Bei dem von Justizminister Kutschaty angekündigten Vorgehen, nämlich dem Gang vor den Europäischen Gerichtshof, vergehen sicherlich fünf Jahre bis zu einer Klärung.
Bei leistungsgerechter Bewertung wäre Daniela nicht 2016, aber im Frühjahr 2017 befördert worden. Daraus wird nun nichts. Daniela möchte nicht gegenüber ihren Kollegen bevorzugt werden, sondern sie möchte dann an der Reihe sein, wenn es ihr nach ihrer Leistung auch zusteht.
Deshalb schreibt uns Finanzbeamtin Daniela wörtlich – an alle Abgeordneten gerichtet –:
Die Neufassung des Landesbeamtengesetzes hat nach meiner Erfahrung ein heilloses Chaos angerichtet und Ungerechtigkeiten verursacht. Zahlreiche Beförderungsstellen sind gesperrt, bei zu befürchtender Ausschöpfung sämtlicher
Rechtswege vielleicht auf viele Jahre. Was mich am meisten betrübt, ist die Kompromisslosigkeit der Landesregierung bei der Durchsetzung dieser verfehlten Politik ohne Rücksicht auf die fatalen Folgen in der Beamtenschaft.
Der aktuelle Frust in den Behörden ist fatal, meine sehr geehrten Damen und Herren, und muss deshalb schnellstens beseitigt werden. Alle Versuche auf Änderung der Rechtslage sind im letzten halben Jahr hier im Landtag bei allen Initiativen, die wir dazu gestartet haben, an der Mehrheit gescheitert.
Mit einer Klage vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster haben wir nun die Gelegenheit, innerhalb von wenigen Wochen für Rechtsklarheit für alle Betroffenen zu sorgen. Die verfassungsrechtliche Überprüfung gesetzlicher Normen ist ein Individualrecht eines jeden Abgeordneten. Sie kommt allerdings nur zustande, wenn ein Drittel der Abgeordneten sie auch unterstützt. Wir möchten all den Danielas und Daniels helfen, die draußen im Land tagtäglich ihre Arbeit für diesen Staat leisten.
Wir appellieren angesichts der untragbaren Situation an jeden einzelnen von Ihnen, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sich unserer Verfassungsklage anzuschließen.
Ich darf in ganz besonderer Weise einen Appell an die SPD richten. Sie sind Arbeitnehmerpartei. Ihre Kollegen Dahm, Maelzer und Rahe haben schon bei der Gesetzesverabschiedung die Bedenken erkannt, sie hier artikuliert und dagegen protestiert. Nur, die SPD-Minister leiden in ihren Ressorts unter dem Frust der Betroffenen, damit die Grünen weiter ihre Trophäe vor sich hertragen können.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen von der SPD, spätestens dann, wenn man erkennt, dass in der Praxis mit der Politik, die man beschlossen hat, das genaue Gegenteil dessen eintritt, was eigentlich die Zielsetzung war, sollte man umkehren.
Ich darf einen zweiten Appell an die Kolleginnen und Kollegen der CDU richten. Wir sind uns in der Sache völlig einig, dass diese Regelung keinen Bestand haben kann. Aber dann müssen wir auch gemeinsam
nach den bestehenden Quoren handeln, um tatsächlich für Ergebnisse zu sorgen.
Wir schlagen bereits seit einem halben Jahr dieses Instrument vor. Wir hätten längst, wenn wir es frühzeitig eingeleitet hätten, eine verfassungsrechtliche Klärung. Eine solche Normüberprüfung dauert wenige Monate. Wir möchten heute noch einmal an Sie appellieren: Geben Sie sich einen Ruck! Lassen Sie uns für die Beamten in Nordrhein-Westfalen Rechtsklarheit schaffen.
Wir haben gestern über die mangelnde Attraktivität des öffentlichen Dienstes debattiert, über den Stellenwert des Landes als Arbeitgeber. Jetzt müssen wir konkret handeln, um zu Verbesserungen zu kommen. Es geht nicht darum, uns persönlich einen Gefallen zu tun. Um uns geht es hier gar nicht. Es geht um unser Land, es geht um die Landesbeamten, es geht um Tausende von Kollegen in den Behörden, bei Kommunen, in Landesbehörden, im öffentlichen Dienst, in öffentlichen Unternehmen. Zeit zu handeln! Schließen Sie sich unsere Initiative an.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schon wenn ich rein sprachlich der Logik des Kollegen Abel folge, muss ich mich jetzt mit den Ausführungen meiner Vorrednerin auseinandersetzen. Das will ich aber gerne tun und Ihnen auch vonseiten der FDP-Landtagsfraktion eine klare Orientierung geben.
Wir sind nicht die Partei, die im Verdacht steht, für Sozialneid zu stehen, missgünstig auf das Gehalt zu schauen, was sich Menschen erarbeitet und wofür sie viel geleistet bzw. viel Verantwortung übernommen haben.
Nein, wir sind von unserer Orientierung her grundsätzlich der Auffassung: Wer hart arbeitet und viel Verantwortung trägt, der darf auch mehr verdienen als derjenige, der das nicht tut.
Völlig unbestritten ist, dass qualifiziertes Personal für Kreditinstitute benötigt wird. Dieses Personal soll motiviert sein. Und es ist völlig unbestritten, dass wir wettbewerbsfähige Bedingungen brauchen.
Bei alldem, was Sie auch an grundsätzlich Richtigem zur Bedeutung von Sparkassen im Drei-Säulen-System gesagt haben, muss man natürlich trotzdem auf Folgendes schauen: Derjenige, der eine öffentliche Absicherung hat, der erlebt, dass es helfende Hände im Hintergrund gibt, die im Zweifel auch schützend tätig werden, trägt nicht das Risiko, das jemand in der Wirtschaft hat, wo man nicht über Systemrelevanz oder öffentliche Eigentümer entsprechend abgefedert ist.
Wenn gerade SPD und Grüne hier vortragen, die Sparkassen hätten ja so viel an Regulierung vonseiten der EU zu tragen, dann haben sie Recht. Das ist so. An vielen Stellen muss man sich auch fragen: Macht das – die ganzen Dokumentationspflichten – für jedes regionale Institut so Sinn? Aber dann fangen Sie doch auch selber an, diesem Grundsatz zu folgen, und machen Sie es denen nicht nach.
Sie haben gerade erst die Übertragung der Frauenquote für die Sparkassen beschlossen, die ihnen jetzt die Bude einrennen und darstellen, mit welchem zusätzlichen Dokumentationsaufwand das verbunden ist, welche Mehrkosten hierdurch entstehen und an welchen Stellen sie – durch all das, was die neue Gesetzgebung jetzt völlig sinnfrei an dieser Stelle vorsieht – bei Personalentscheidungen blockiert sind. Sie sollten auch dort, wo Sie es im Rahmen der Landesgesetzgebung beeinflussen können, glaubwürdig Ihren eigenen Beitrag dazu leisten.
Bemerkenswert ist das Verständnis, das SPD und Grüne zu Fragen der Gehaltsbemessungen vorgetragen haben. Da interessiert mich, wie der Finanzminister vieles sieht, der ja gerne sagt: Wir müssen nicht nur diskutieren, was legal, also im Rahmen der Rechtsordnung ist, sondern auch, wo man ein gutes Gefühl hat und etwas für legitim hält. Das gilt insbesondere für öffentliche Unternehmen.
Herr Kollege Zimkeit, wenn Sie vor der personellen Resterampe warnen, wenn man zu maßvoll in der Gehaltspolitik ist – das vor dem Hintergrund dessen, was Sie uns seit Wochen über die Ausrichtung von Herrn Schulz sagen, die Debatte in der letzten Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses –, wenn Sie sagen, dass höhere Löhne jetzt das Gebot der Stunde seien, frage ich Sie: Wen meinen Sie damit eigentlich?
Die SPD stellt sich doch hin und sagt öffentlich, als wichtigen Teil ihrer Kampagne im Wahljahr 2017: Wir brauchen einen Deckel für Managerboni;
wir brauchen die Deckelung von Vorstandsbezügen. – Da wird doch der Eindruck verbreitet, den man an der einen oder anderen Stelle auch bekommen kann, dass einige dort sehr ordentlich hinlangen und dafür nicht nur beste Leistungen in Verantwortungspositionen abgeliefert haben.
Aber wenn das Ihre Skala bzw. Ihr Maßstab ist, dann muss auch die Frage gestattet sein: Welche Voraussetzungen sind eigentlich in öffentlichen, kommunalen Kreditinstituten notwendig, um Gehälter zu bekommen, die über dem 500.000-€-Deckel der FMSA liegen? Jedes Institut, das diese Stützung durch irgendwelche öffentlichen Gelder bekommt, ist bei 500.000 €, selbst beim Vorstandsvorsitzenden, gedeckelt. Bei dem Unterstützungsregime, das die Sparkassen auch bei der kommunalen Eigentümerschaft im Hintergrund haben, muss man schon begründen, wenn ein regional tätiges Institut Gehälter zahlt, die über 500.000 € hinausgehen.
Dafür mag es im Einzelfall Gründe geben. Die Beispiele der Piratenfraktion zeigen aber, dass es sehr viele gibt, die sehr deutlich darüber hinausgehen.
Warum dann bei einem regionalen Institut mehr gezahlt wird als bei einem überregional tätigen, bei dem es um eine ganz andere Bilanzsumme geht, die zu verantworten ist – diese Frage muss legitimerweise auch diskutiert werden.
Dazu haben Sie viel angekündigt in den letzten Jahren und gerade bei der Alterssicherung wenig auf den Weg gebracht. Sie haben unverbindliche Empfehlungen vorgelegt. Der Prozess hat viele Jahre gedauert. Ich habe nicht die Zeit, ihn ausführlich darzustellen. Lesen Sie in den Vorlagen des Finanzministers nach,
wie er selbst seinen Verdruss mitgeteilt hat, dass es an dieser Stelle nicht richtig beherzt weitergeht, obwohl Sie den Sparkassen alle Wünsche erfüllt haben.
So haben Sie etwa die Sparkassenverbandsfusion abgeblasen. Da haben Sie auch Deals abgeschlossen, …
… bei denen ich glaube, dass Sie, wenn Sie ehrlich sind, auch nicht alles so oder
so schnell bekommen, wie Sie es sich selbst vorgestellt haben. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu meinem Vorredner kann man nur sagen:
Das Erlebnis einer Regierung, abgewählt zu werden, haben Sie in den nächsten Wochen noch vor sich.
Aber natürlich komme ich gerne Ihrem Wunsch nach, auf aktuelle Zahlen Bezug zu nehmen, nämlich auf die, die uns der Finanzminister mit Datum vom 6. Februar 2017 – sie sind also wenige Tage alt – letzten Donnerstag im Haushalts- und Finanzausschuss erläutert und vorgelegt hat.
Demnach sind 3 % der Stellen im Landesdienst nicht besetzt. Bei rund 300.000 Stellen macht dies nach Adam Riese landesweit etwa 9.000 Vakanzen aus. Da eine Stelle in der Kalkulation der Landesregie
rung durchschnittlich Kosten von rund 50.000 € verursacht, spart der Finanzminister fast eine halbe Milliarde Euro, wenn ganzjährig eine Nichtbesetzungsquote von 3 % anhält. Dies ist neben all den bereits bekannten Haushaltstricks eine wertvolle weitere Erklärung für die Interpretation der rot-grünen Schlussbilanz.
Gravierender als das Aufhübschen der Haushaltszahlen, Frau Kollegin, ist allerdings der Mangel an den für die Bürger ursprünglich vorgesehenen, aber effektiv dann nicht erbrachten Dienstleistungen. Eine unbesetzte Planstelle im Haushalt gibt noch keinen Unterricht. Eine vakante Polizeistelle schützt kein Opfer vor Kriminalität. Fehlendes Personal im Finanzamt verursacht längere Bearbeitungszeiten bei der Steuererklärung.
Für den Fall, dass Sie der Opposition nicht glauben wollen, hat meine Kollegin bereits ein sehr interessantes Zitat von Hannelore Kraft aus Zeiten vorgetragen, als sie noch keine Ministerpräsidentin war. In der Plenardebatte am 17. Dezember 2009, Plenarprotokoll 14/139, hat sie klar Stellung bezogen, wie sie das mit Soll- und Ist-Zahlen sieht. Dann endet sie damit, dass nur Ist-Zahlen – Zitat – „Daten und Fakten“ seien.
Wie sehen die aktuellen Ist-Zahlen per Monat Februar 2017 aus? Das ist die Frage, um die es heute geht. Die Daten zeigen: Natürlich gibt es in Nordrhein-Westfalen ein Problem, insbesondere weil an den völlig falschen Stellen Vakanzen bestehen. Viele Bürger und viele Betriebe in diesem Land würden es begrüßen und hielten es ausdrücklich für einen Zugewinn an Lebensqualität und unternehmerischer Betätigungsmöglichkeit, wenn bei Herrn Remmel ein paar Hundert Stellen nicht besetzt wären, der sich in dieser und in der letzten Legislaturperiode so mit neuen Planstellen vollgesogen hat.
Dann wären viele Menschen glücklich. Dann gäbe es weniger den erhobenen Zeigefinger. Aber die Stellen fehlen in Kernbereichen, in denen Bürger Dienstleistungen vermissen.
Im Schulbereich sind die Vakanzen von unter 4.000 auf über 4.300 Nichtbesetzungen angestiegen. Bei der Polizei sind fast konstant rund 1.000 Stellen nicht besetzt.
In der Finanzverwaltung sind über 1.000 Stellen unbesetzt. Um 500 Vollzeitstellen ist der tatsächliche
Personalbestand bei der OFD und in den Finanzämtern seit dem rot-grünen Regierungsantritt 2010 gesunken. Die Verwaltung kämpft mit einer viel zu hohen Anzahl von Eigenkündigungen, wie uns der Finanzminister noch vor wenigen Tagen im Fachausschuss dargestellt hat, die gerade bei qualifizierten Kräften festzustellen sind und im höheren Dienst besonders häufig vorkommen. Das heißt, das Land hat als Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen an Attraktivität verloren.
Natürlich sind die Gründe dafür auch hausgemacht. Wenn gerade qualifizierte Kräfte in die Wirtschaft wechseln, dann hat dies der rot-grüne Gesetzgeber mit forciert. Welche Signale haben Sie durch Ihre Tarifentscheidungen ausgesendet? Sie haben gesagt: Wer im höheren Dienst ist, der hat ab A13 ohnehin genug. Der verzichtet für mehrere Jahre auf jedwede Anpassung und bekommt nicht einmal den Inflationsausgleich. – Wir haben das per Gericht korrigiert. Aber was war Ihr Signal?
Welches Signal senden Sie für leistungsbereite, aufstiegsorientierte Leute bei einer Frauenquote aus? Sie sagen den Betroffenen ausdrücklich: Ihr könnt hier richtig reinhauen und Leistung erbringen, es lohnt sich am Ende doch nicht. – Mittlerweile bleiben viele Männer und Frauen auf der Strecke, weil in vielen Bereichen Listen gesperrt sind und gar nicht mehr befördert wird.
Parallel wachsen dann die Überstundenberge bei der Polizei auf etliche Millionen Stunden an. In den nächsten Jahren ist keine Perspektive absehbar, wie diese wieder abgebaut werden sollen.
Der zentrale Unterschied zu früheren Regierungen ist nicht, dass es da eine Nichtbesetzungsquote gab. Die gibt es überall, die gibt es auch in Unternehmen allein durch die natürliche Fluktuation. Es ist völlig klar: 100 % Prozent Besetzung ist nie erreichbar.
Aber wir haben es heute mit einer Qualität von Aufgabenerledigungen zu tun, wie gerade der Bereich innere Sicherheit oder die immensen Herausforderungen der Flüchtlingskrise zeigen, die deutlich macht, dass jede unbesetzte Stelle umso mehr ins Gewicht fällt.