Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich heiße Sie alle ganz herzlich willkommen zu unserer heutigen, der 53. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen. Mein Gruß gilt unseren Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.
Für die heutige Sitzung haben sich sieben Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden wir wie immer in das Protokoll aufnehmen.
Wir haben die große Freude, auch heute zwei Kollegen zum Geburtstag zu gratulieren: zum einen Herrn Dr. Ingo Wolf aus der Fraktion der FDP, der heute seinen Geburtstag feiert. Herzlichen Glückwunsch, alles Gute, alle guten Wünsche des Hohen Hauses!
Ebenso gratulieren wir Herrn Kollegen Kai Schmalenbach aus der Fraktion der Piraten. Auch Ihnen alles Gute, herzliche Glückwünsche und einen schönen Geburtstag!
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich noch einmal das Thema
ansprechen.Sie alle wissen, dass ich vor der letzten Plenarsitzungswoche im Februar noch einmal schriftlich auf die geltende Beschlusslage in diesem Haus hingewiesen habe. Danach ist die Nutzung von Laptops und Notebooks nicht zulässig, die Nutzung von Tablet-PCs dagegen schon.
Ich habe auch in der letzten Plenarsitzungswoche als Sitzungsleiterin am Mittwoch noch einmal mündlich darauf hingewiesen, dass die Nutzung von Laptops und Notebooks nach der bestehenden Beschlusslage nicht zulässig und deshalb ein Verstoß gegen die parlamentarische Ordnung hier im Haus ist. Grund für meinen Hinweis war der Umstand, dass auch in der letzten Plenarsitzungswoche erneut einige Kolleginnen und Kollegen die genannten Geräte weiter benutzt haben und auch einer Bitte, dies zu beenden, nicht gefolgt sind.
Das Präsidium hat sich aufgrund dieser Tatsache und in Vorbereitung auf die jetzt laufende Plenarsitzungswoche erneut mit dieser Frage befasst und hält daran fest, dass die Ihnen bekannte Beschlusslage gilt und die Nutzung von mobilen Computern daher nur in dem bestehenden Umfang akzeptabel ist. Damit ist gleichzeitig festgehalten, dass die Nut
zung der nicht zugelassenen Geräte einen Verstoß gegen die parlamentarische Ordnung darstellt und rügewürdig ist.
Ich bitte daher noch einmal alle Kolleginnen und Kollegen, diese Beschlusslage zu respektieren und ihre Arbeitsweise entsprechend anzupassen. Sollte dies gleichwohl auch in dieser Plenarsitzungswoche nicht der Fall sein, behält sich die Sitzungsleitung vor, im Einzelfall Rügen aufgrund dieser Verhaltensweise auszusprechen.
Mit diesen Vorbemerkungen und dieser Bitte, die Ihnen nicht unbekannt ist, treten wir nunmehr in die Beratung der heutigen Tagesordnung ein.
Die Fraktion der FDP hat mit Schreiben vom 24. März dieses Jahres gemäß § 95 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu der genannten aktuellen Frage der Landespolitik eine Aussprache beantragt.
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner vonseiten der antragstellenden Fraktion der FDP Herrn Kollegen Abruszat das Wort.
Ganz herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Dass die von uns beantragte Aktuelle Stunde schon eine Folgewirkung gezeigt hat, das kann man daran ablesen, Herr Kollege Körfges, dass es jetzt einen gemeinsamen Entschließungsantrag von SPD, Grünen und FDP gibt, den wir aus Geschäftsordnungsgründen zwar nicht im Rahmen dieser Aktuellen Stunde, aber im Kommunalausschuss behandeln werden. Insofern war es schon deshalb richtig und gut, diese Aktuelle Stunde zu beantragen, damit das Thema wieder auf der Tagesordnung ist.
Wir dürfen nicht zulassen, dass die kommunalen Finanzen nicht zum Gegenstand in der politischen Auseinandersetzung werden; vielmehr brauchen wir klare Lösungen.
Meine Damen und Herren, wir haben in der bis 2013 amtierenden Bundesregierung gemeinsam mit der Union bei der Grundsicherung im Alter einiges auf den Weg gebracht. Da wird Rot-Grün gleich wieder sagen, das sei nur passiert, weil sie im Bundesrat so gekämpft haben.
Fakt ist aber: Das ist zu unserer Regierungszeit auf den Weg gebracht worden. Das ist gut. Wir sollten einmal an das anknüpfen, was wir hier im Landtag 2010 beraten und bei diesem einen Punkt auch einstimmig verabredet haben. Der Beschluss aus Oktober 2010 lautete nämlich: Der Bund muss sich ab 2011 dynamisch zur Hälfte am Aufwand für die Soziallasten beteiligen. – Daran muss sich jetzt auch die neue Bundesregierung messen lassen; das ist völlig klar.
Geschäftsgrundlage für die Politik in Berlin ist ja nichts anderes als der Koalitionsvertrag. Dazu muss man schon ein paar Bemerkungen machen, verehrte Kolleginnen und Kollegen:
Der Koalitionsvertrag hat 185 Seiten. Das ist der längste Koalitionsvertrag, den es in der bundesrepublikanischen Geschichte je gegeben hat. 185 Seiten! Sie haben alles haarklein geregelt. Aber eines haben sie nicht klar verabredet, nämlich die Frage: Wann wirkt denn nun endlich die Entlastung bei der Eingliederungshilfe?
Dass Sie das nicht klar geregelt haben, tritt jetzt offen zutage, Herr Kollege Laschet. Ihr Stellvertreter Steffen Kampeter, stellvertretender Landesvorsitzender, ein sehr geschätzter Kollege aus meiner Heimatregion,
Finanzstaatssekretär bei Wolfgang Schäuble, sagt – ich zitiere aus der „Neuen Westfälischen“ vom 19. März 2014 –:
„auf, nicht noch einmal wahrheitswidrig zu behaupten, es habe über das im Koalitionsvertrag Vereinbarte weitere Zusagen gegeben.“
Da geht es um nichts anderes als die Frage: Wann beginnen denn die Entlastungswirkungen für die Kommunen? – Das haben wir nun regierungsamtlich, nicht nur durch den Finanzstaatssekretär, sondern auch durch die Frau Bundeskanzlerin, die nämlich gesagt hat: In dieser Wahlperiode passiert da gar nichts in Berlin.
In dieser Wahlperiode passiert im Hinblick auf die 5 Milliarden, auf den großen Schluck aus der Pulle, gar nichts.
Meine Damen und Herren, ich habe schon den Eindruck: Es ist nicht richtig angekommen in Berlin, in welcher Situation die NRW-Kommunalfinanzen sind.
„nicht für gerechtfertigt. Sie berücksichtigt weder die insgesamt gute finanzielle Lage der Kommunen noch die Festlegungen im Koalitionsvertrag.“
Das ist Auffassung der Haushaltspolitiker bei der Union in Berlin. Das heißt doch im Umkehrschluss, dass wir weiter Druck und Tempo machen müssen, damit es zu diesen wichtigen Entlastungen kommt. Das ist doch das Entscheidende.
Insofern, Herr Kollege Zimkeit, veranlasst mich Ihre Zwischenbemerkung zu der Bemerkung, dass es offensichtlich das schlechte Gewissen ist; denn Ihre Oberbürgermeister im Ruhrgebiet sind doch auf der Zinne.
Die sind doch stinkesauer, dass in Berlin nichts passiert. Machen Sie hier also keine Zwischenrufe, sondern halten Sie sich an der Stelle an die Fakten!