Kai Abruszat

Sitzungen

16/4 16/5 16/6 16/8 16/9 16/11 16/12 16/14 16/15 16/17 16/20 16/22 16/24 16/28 16/31 16/34 16/36 16/37 16/39 16/40 16/41 16/43 16/45 16/47 16/49 16/53 16/56 16/57 16/58 16/60 16/61 16/62 16/65 16/66 16/72 16/76 16/77 16/80 16/81 16/83 16/85 16/86 16/87 16/88 16/93 16/94 16/95

Letzte Beiträge

Ganz herzlichen Dank. – Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, hier in meiner vorletzten Rede in diesem Hohen Hause zu zwei wichtigen und wirklich bedeutsamen Themen der kommunalen Finanzen sprechen zu können. Zunächst will ich mich dem gemeinsamen Entwurf zum Thema Fremdwährungskredite zuwenden.
Wir sind seitens der Freien Demokraten weit davon entfernt, zu sagen, dass Fremdwährungskredite schlecht sind. Auch wir sind der Meinung, dass es unter äußersten Vorsichtsmaßnahmen möglich sein muss und erlaubt sein soll, dieses Instrumentarium auch zum Zwecke der Zinssicherung einzusetzen. Was wir jedoch vermeiden wollen – da unterscheiden wir uns als gemeinsamer Antragsteller mit den Kollegen der CDU von den Regierungsparteien –, ist, dass Fremdwährungskredite einen gefährlich hohen Anteil am Gesamtportfolio des Kreditengagements einer Kommune haben.
Deswegen haben wir diesen Entwurf eingereicht. Ich glaube, er könnte einen wirksamen Schutz unserer Kommunen vor spekulativen und unseriösen Finanzgeschäften bieten. Zugleich würde er auch den Städten und Gemeinden in Nordrhein
Westfalen hinreichenden Freiraum lassen, um sinnvolle Finanzierungsmöglichkeiten auszunutzen. Es geht nicht um Gängelung der kommunalen Familie. Auch geht es nicht um Gängelung von Bürgermeistern und Kämmerern; denn dann hätte ich verständlicherweise für diesen Antrag auch in unserer Fraktion nicht votiert.
Der zweite Bereich, verehrte Kolleginnen und Kollegen, der uns in dieser verbundenen Debatte beschäftigt, betrifft die Frage, ob und inwieweit es ein Gebot der Vernunft ist, eine Kommunalfinanzagentur – wie es die Kollegen der CDU fordern – einzuführen, um Kommunen im Zins- und Schuldenmanagement zu unterstützen. Ich will Ihnen sagen, dass wir uns grundsätzlich dieser Idee der Union erst einmal positiv zugewendet haben. Es war, glaube ich, ein Ansatz, der angesichts der kommunalen Finanzsituation sehr bedenkenswert gewesen ist. Deswegen waren wir auch ergebnisoffen in die Beratungen gegangen und haben uns auch in der Frage der Anhörung im Ausschuss ergebnisoffen gezeigt.
Für die gebündelte kommunale Kreditbeschaffung, also für eine solche Kommunalfinanzagentur, spricht in jedem Fall, dass es zu erwartende Skaleneffekte und möglicherweise Kostenreduzierungen bei der Geldbeschaffung gibt. Anderseits – so haben wir unsere Bedenken artikuliert – könnte jedoch gerade eine solche Bündelung zu Wettbewerbsverzerrungen führen, vielleicht auch das wichtige Kriterium der Angebotsvielfalt auf dem Markt unterlaufen.
Ein ganz entscheidender Punkt, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist die Rolle der
NRW.BANK. Die NRW.BANK ist ein verlässlicher Partner unserer rund 400 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.
Wir haben die Sorge, dass die NRW.BANK, wenn wir eine Kommunalfinanzagentur auf den Weg bringen, in eine schwierige Lage kommt, weil sie nämlich einerseits Beraterin ist, andererseits aber auch Anbieterin auf dem Markt sein müsste. Das ist, glaube ich, angesichts der Tatsache, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass die NRW.BANK schon heute 14 Milliarden € kommunale Kredite in ihren Bilanzen hat, ein Punkt, den wir nicht wegdiskutieren können. Das kann zu deutlichen Interessenskonflikten führen.
Daher wäre für uns als freidemokratische Fraktion hier im Hause die Einführung der Kommunalfinanzagentur – so wie beantragt – als eher unglücklich anzusehen. Deswegen werden wir uns bei diesem Punkt gleich enthalten.
Insgesamt gesehen: Lassen Sie uns weiter die kommunalen Finanzen – hier im Parlament, aber auch in den Fachausschüssen – im Auge haben. – Ganz herzlichen Dank.
Unwiderruflich, Frau Präsidentin.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im ländlichen Raum in Nordrhein-Westfalen wohnen die meisten Menschen.
Im ländlichen Raum in Nordrhein-Westfalen gibt es die meisten Arbeitsplätze. Im ländlichen Raum in Nordrhein-Westfalen gibt es die meisten Ausbildungsplätze.
Im ländlichen Raum in Nordrhein-Westfalen wird eine unglaubliche Wertschöpfung generiert, ohne die das Land Nordrhein-Westfalen definitiv nicht auskommt.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, trotz zahlreicher Debatten zum Thema „Breitbandausbau“ liegen weite Teile dieses starken, liebenswerten ländlichen Raums
immer noch in Digital-Sibirien.
Das kann so nicht weitergehen. Deswegen ist der Antrag der CDU-Fraktion ein geeignetes Diskussionsfeld, sich dieses Themas anzunehmen. Das müssen wir alle ernst nehmen!
Es geht bei diesem Thema nicht um parteipolitische Geländegewinne.
Das ist mir, wie Sie wissen, ja völlig fremd.
Es geht bei diesem Thema um gleichwertige Lebensverhältnisse für alle Menschen in NordrheinWestfalen.
Es geht um wesentliche Bestandteile der örtlichen Daseinsvorsorge in unserem Land, und es geht auch um Wettbewerbsfähigkeit für die zahlreichen starken, mittelständischen Unternehmen und Familienunternehmen im ländlichen Raum.
Ich habe die Ahnung, dass die Koalitionsfraktionen diesen guten Antrag gleich ablehnen werden.
Aber wenn der Antrag zumindest eines bewirkt, nämlich Sie dahin gehend zum Nachdenken zu bewegen,
dass Sie ländlichen Raum nicht weiter vernachlässigen, dann hat er schon seinen Zweck erfüllt.
Die Frau Landtagspräsidentin hat es eingangs gesagt: Das ist heute meine unwiderruflich letzte Rede. Das ist, wie mein Mitarbeiter mir eben noch sagte, mein hundertster Debattenbeitrag in dieser Wahlperiode.
Ich kann Ihnen sagen: Ich habe das Mandat im Landtag Nordrhein-Westfalen unglaublich gerne ausgeübt. Jeder von uns, der ein Mandat im Landtag Nordrhein-Westfalen hat, sollte sich jederzeit vergewissern, was für einen großen Vorzug es bedeutet, über die Freiheit und Unabhängigkeit dieses Mandates zu verfügen und dabei für die Bürgerinnen und Bürger des größten und schönsten Bundeslandes in Deutschland tätig sein zu können.
Ich würde mir sehr wünschen, wenn das, was ich in dieser Zeit erfahren habe, auch vielen von Ihnen widerfährt – nämlich Kollegialität auch über Fraktionsgrenzen hinweg. Dass ich mich bei meiner eigenen Fraktion, bei meinen Kolleginnen und Kollegen, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meiner Fraktion natürlich besonders bedanke, ist klar.
Aber ich habe meine Tätigkeit diesem Haus auch so verstanden, immer auch Brücken zu den anderen Fraktionen zu schlagen. Ich habe immer versucht, in meinem politischen Gegenüber nie den Gegner und Feind, sondern höchstens den Andersdenkenden zu sehen.
Ich möchte mich – ohne jemanden zu vernachlässigen – ganz besonders bei der SPD-Fraktion bedanken, bei unserem Kommunalausschussvorsitzenden Christian Dahm, bei Michael Hübner als langjährigem kommunalpolitischen Sprecher, beim Kollegen André Kuper, meinem Pendant seitens der CDUFraktion im Kommunalausschuss. Das gilt auch für die Kollegen Mario Krüger von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Herrn Herrmann von den Piraten.
Ganz besonders möchte ich mich bedanken bei meinen Mitstreitern im Kreis Minden-Lübbecke: bei Ernst-Wilhelm Rahe und Inge Howe von der SPDFraktion, bei Kirstin Korte, die nicht ganz unschuldig ist, dass ich jetzt ein neues Amt habe, und bei Friedhelm Ortgies von der CDU-Fraktion.
Meine Damen und Herren, ich bin der festen Überzeugung: Die Landesregierung wird die klugen Kleinen Anfragen des Abgeordneten Abruszat durchaus vermissen.
Lassen Sie mich abschließend sagen: Ich gehe mit Wehmut, aber auch mit Freude auf ein neues Amt. Vergessen Sie nie, wie wichtig es ist, unsere kommunale Familie am Leben zu erhalten. Lassen Sie
die kommunale Politik immer im Zentrum dieses Hohen Hauses stehen. Und wenn Sie im Kommunalausschuss mal einen klugen Sachverständigen in kommunalen Fragen brauchen, rufen Sie im Rathaus von Stemwede an. – Ein herzliches Glückauf und vielen Dank.
Danke schön.
Ganz herzlichen Dank, lieber Reiner Priggen.
Ganz herzlichen Dank. – Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute die Änderung des wichtigsten Regelwerkes in Nordrhein-Westfalen, nämlich die Änderung unserer Landesverfassung. Man kann schon Zweifel daran haben, ob die bisherige Debatte geeignet ist, den Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen dahin gehend zu beeindrucken, dass wir uns bisher mit juristischer, staatsrechtlicher Qualität hinreichend mit der Thematik befasst haben.
Ich sage das deshalb so deutlich, weil die Änderung einer Landesverfassung keine Petitesse ist. Diesen Eindruck konnte ich eben bei den Vorrednern gewinnen. Ich weiß, Sie haben sich intensiv mit dieser Frage befasst; auch wir tun das sehr intensiv.
Wir haben in diesem Hause im Jahre 2013 eine umfassende Expertenanhörung zu der Frage durchgeführt. Da ging es zwar nicht um die Änderung der Landesverfassung, sondern um die Änderung einfachgesetzlicher Regelungssysteme; und dennoch gelten die Grundsätze der höchstrichterlichen Rechtsprechung bei dieser Frage auch hier und heute.
Es ist am Ende die Kardinalfrage, ob wir den Grundsätzen höchstrichterlicher Rechtsprechung durch unsere Debatte und durch die Änderung der Verfassung auch nachkommen.
Meine Damen und Herren, Herr Kollege Nettelstroth, da reicht es aus meiner Sicht nicht, zu sagen, man sei zuversichtlich – so haben Sie es eben hier am Redepult ausgeführt –, diese Grundsätze einzuhalten. „Zuversichtlich“ reicht nicht. Man muss sich schon sicher sein, dass es am Ende des Tages keine verfassungswidrige Verfassungsnorm ist.
Denn das wäre verheerend, weil wir ja heute schon wissen, dass die Piratenfraktion die Änderung beklagen wird. Es wäre verheerend, wenn der Verfassungsgerichtshof dann zum Beispiel rechtsradikalen Splitterparteien, die gegen diese Änderung vorgehen werden, mit einem entsprechenden Urteilstenor
recht geben und die Auffassung solcher Kläger auch noch höchstrichterlich bestätigen würde.
Das ist das, was ich zunächst an Bedenken unserer Fraktion definitiv mit auf den Weg geben will. Und ich will …
Ja, gerne.
Sehr gerne.
Ganz herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Walter-Borjans, Sie sagten es bereits: Wir haben das Thema schon häufiger beraten, auch hier im Plenum in der letzten Plenarwoche.
Wenn ich es noch richtig weiß, haben Sie in der letzten Plenarwoche zum Thema der Privatisierungsmöglichkeiten für die PFS ausgeführt, dass diese im Juli 2015 in ihren Ausprägungen durch neue Entscheidungen und Auflagen der EU geschmälert worden seien. In diesem Zusammenhang folgende ergänzende Frage mit der Bitte um Antwort: Gibt es Anstrengungen der Landesregierung, und wenn ja, welche, damit die EU von neuen Privatisierungsauflagen abgehalten kann, um an der ursprünglichen Planung einer möglicherweise gewinnbringenden Veräußerung festhalten zu können?
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz eignet sich definitiv nicht für Parteiengezänk hier im nordrhein-westfälischen Landtag. Das ist deutlich geworden. Die FDP-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen wird gleich, wie auch schon im Fachausschuss, mit guten Gründen diesem Gesetz zustimmen.
Es ist gut, dass das Geld, das aus Berlin stammt und für unsere Städte und Gemeinden in Nordrhein
Westfalen vorgesehen ist, jetzt auch ankommt, dass es verwendet werden kann und einen Teil dazu beiträgt, dass der Investitionsstau in unserer kommunalen Familie ein Stück weit abgemildert wird. Deswegen ist das heute ein gutes Gesetz.
Ein bisschen Wasser in den Wein gießen möchte ich aber dennoch, weil wegen des Verteilmechanismus nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz nicht alle Kommunen davon profitieren können. Ich will sagen: Wir haben uns sehr für den Verteilmechanismus „Gemeindefinanzierungsgesetz“ ausgesprochen, weil es uns wichtig ist, dass wir Rechtssicherheit haben. Wir wollen nicht nur, dass das Geld schnell ankommt, sondern auch, dass es rechtssicher ankommt.
Aber wir sollten hier im Landtag NordrheinWestfalen auch den Blick dafür behalten, dass es die eine oder andere vermeintlich reiche Gemeinde gibt, die ebenfalls Hilfe gebrauchen könnte, die aber keine Hilfe bekommt.
Man denke beispielsweise – der Kollege Rasche applaudiert gerade – an die Stadt Erwitte – eine Stadt, die sich seit Jahren im Nothaushalt befindet, die rein rechnerisch aber abundant ist und die kommunale Zwangsabgabe zahlen muss. Sie erhält aus dem Gesetz heute keinen Cent. Das gehört dann auch zur Wahrheit dazu. Nichtsdestotrotz werden wir gleichen diesem Gesetz so zustimmen.
Ich würde mich freuen, Herr Minister, meine Damen und Herren, wenn die Landesregierung ihre Bemühungen in Berlin zur Stärkung der kommunalen Finanzen in Nordrhein-Westfalen auch dadurch verbessern würde, dass sie beim Thema „Eingliederungshilfe“ etwas mehr Tempo an den Tag legen und so Erfolge zeitigen würde. Dann hätten auch solche Städte wie Erwitte und andere über die umlagefinanzierten Systeme noch etwas mehr Spielraum.
Lassen Sie mich abschließend noch auf ein Detail des Gesetzes eingehen. Im Gesetzentwurf steht, dass die Prüfung der Verwendungsnachweise auf die örtliche Rechnungsprüfung verlagert werden soll. Das heißt: Die jeweilige Kommune soll die zweckmäßige Verwendung ihrer Fördermittel selbst prüfen.
Ob das eine kluge Entscheidung ist, die wir hier im Gesetz zu verankern haben oder zu verankern gedenken, darf man zumindest hinterfragen. Ich darf, Herr Minister, darauf hinweisen, dass wir in anderen Feldern – zum Beispiel bei der Selbstbeaufsichtigung im Stadtbahnbau – nicht die besten Erfahrungen damit gemacht haben.
Auf der anderen Seite will ich aber abschließend sagen: Das Gesetz verdient unsere Zustimmung. Wir werden gleich bei der Abstimmung das kommunale Investitionsförderungsgesetz als FDP-Fraktion
mittragen. – Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ganz herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Etwas humorvoll gesprochen: Es gibt Irrtümer. Es gibt Fehler. Und es gibt diesen Gesetzentwurf der Kolleginnen und Kollegen der Piratenfraktion.
Meine Damen und Herren, es ist so viel Richtiges gesagt worden. Ich will betonen: Deutschland hat eine repräsentative Demokratie. Damit sind wir gut gefahren. Deutschland hat zahlreiche direktdemokratische Instrumente auf lokaler Ebene, gerade hier auch in Nordrhein-Westfalen, durch entsprechende Vorstöße in der Vergangenheit. Das, was wir nicht brauchen, sind Regelungen, die faktisch zu einer Abschaffung der repräsentativen Demokratie führen.
Dieses entwertet die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Vertreterinnen und Vertreter in den kommunalen Parlamenten. Das würde am Ende vor Ort zu unsachgerechten und chaotischen Verhältnissen führen. Deshalb ist dieser Gesetzentwurf, wie alle Fachleute sagen, nicht zustimmungsfähig. Deswegen stimmen wir gleich mit Nein. – Ganz herzlichen Dank.
Ganz herzlichen Dank, Herr Präsident. Mit Blick auf die fortgeschrittene Zeit möchte ich es kurz machen.
Meine Damen und Herren, die kommunalen Spitzenverbände begrüßen das Vorhaben, über das wir heute sprechen. Auch die Gemeindeprüfungsanstalt unterstützt dieses Vorhaben.
Dennoch, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist festzustellen, dass zahlreiche Kommunen in Nordrhein-Westfalen ihre Rechtspflichten bereits erfüllt haben oder auf dem besten Weg dorthin sind. Sie haben unter Beweis gestellt, dass eine halbwegs termintreue Umsetzung des Gesamtabschlusses möglich ist. Deswegen werden wir heute diesem Gesetzentwurf so nicht zustimmen, sondern uns wohlwollend enthalten.
Abschließend möchte ich noch etwas an den Kollegen Hübner richten. Mein lieber Herr Kollege Hübner, wir haben immer ein so kollegiales Miteinander. Deswegen sei es mir gestattet, Folgendes zu sagen: Der Kollege Hübner ist heute hier zur Debatte genauso pünktlich erschienen wie viele Kommunen bei ihren Gesamtabschlüssen. Ich sage das in Anführungsstrichen.
Insofern ist das ein ganz wichtiger Punkt, den wir hier ansprechen. Wir brauchen termintreue Ge
samtabschlüsse, nicht nur für die Finanzstatistik, sondern auch für den gesamten Überblick. Das hat der Kollege Krüger eben zu Recht ausgeführt. Aber das führt uns am Ende zu einer wohlwollenden Enthaltung. – Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Vorbereitung auf die heutige Debatte sind mir zwei Sätze eingefallen. Der eine stammt von Abraham Lincoln, der zur Bürokratie einmal erklärt hat:
„Ausführungsbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine Erklärung erklärt.“
Man könnte es als Zweites mit Otto von Bismarck viel einfacher sagen, der einmal treffend bemerkte:
„Die Bürokratie ist es, an der wir alle kranken.“
Ich finde, diese beiden wegweisenden Worte haben bisher mehr zur Debatte beigetragen als die Äußerungen meiner Vorredner. Denn das Thema „Bürokratieabbau“ stand nicht immer im Zentrum der bisherigen Debatte, und das finde ich sehr schade. Denn, meine Damen und Herren, die Forderungen nach Normenkontrolle und Bürokratieabbau sind zwar, wie auch die Zitate gezeigt haben, fast so alt wie die Verwaltungsstrukturen selbst, aber sie sind notwendig. Denn je dichter das Netz von Regulierungen wird, die unseren Lebensalltag strukturieren, desto lauter werden auch die Forderungen nach Einfachheit und Übersichtlichkeit.
Wir finden es seitens der FDP-Fraktion in der Tat paradox, dass wir auf der einen Seite zu Recht immer wieder über die hoffnungslos verschuldeten öffentlichen Haushalte sprechen und von Generatio
nengerechtigkeit reden, andererseits aber ständig immer neue Aufgaben und Pflichten kreieren, die wiederum hohe Folgekosten nach sich ziehen.
Deswegen ist es wichtig, wenn wir es mit der Konsolidierung unserer öffentlichen Haushalte ernst nehmen wollen, dass wir diesen Teufelskreis durchbrechen und das Thema „Bürokratie“ bzw. „Bürokratieabbau“ auch in das Zentrum der Landespolitik stellen. Das ist völlig richtig und wichtig.
Dass das Ganze nicht immer von Erfolg gekrönt ist, sieht man im Übrigen auch im Rahmen der kommunalen Familie selbst. Wir hatten in Berlin vor einigen Jahren eine Gemeindefinanzkommission, angesiedelt beim Bundesfinanzminister. Mit großen Erwartungen gestartet, hat man versucht, Punkte zu finden, bei denen man am Ende Bürokratie abbauen, Verwaltung verschlanken und Kosten einsparen kann.
Lang und breit ist über Standards diskutiert worden. Sie wissen, was dabei herausgekommen ist; die Quintessenz lautet im Prinzip: Alles bleibt, wie es ist. Es fehlt also am Ende auch an einer Mentalität, sich mit dem Thema „Bürokratieabbau“ entsprechend zu befassen.
Deswegen ist es gut und richtig, dass sich die Union mit ihrem heutigen Vorstoß dieses Themas annimmt und im Übrigen auch mit ihrem Verschlag die Initiative aus unserer gemeinsamen Regierungszeit aus der 14. Wahlperiode noch einmal aufgreift und reaktiviert.
Im Kern geht es um die Frage: Müssen bestimmte kommunale Aufgaben zwingend überall auf die gleiche Art und Weise erledigt werden? Ist es nicht sinnvoller, gemeinde-individuelle Lösungen zuzulassen, wenn der jeweilige Normenzweck trotzdem erfüllt werden kann? – Wir als Freie Demokraten sind jedenfalls davon überzeugt, dass das geht. Wir wollen nicht, dass hinter jeder noch so kleinen öffentlichen Aufgabe eine Armada von Gesetzen, Verordnungen, Erlassen lauert und die kommunale Selbstverwaltung durch Bürokratie so eingeschränkt wird, dass sie vielfach nur noch eine Worthülse ist.
Meine Damen und Herren, nun wollen wir aber auch nicht glauben, dass der Gesetzentwurf, der in der Tat die Revitalisierung der kommunalen Selbstverwaltung zum Gegenstand hat, ein großer Wurf ist, der am Ende alles löst. Das ist seitens der antragstellenden Fraktion sicherlich auch nicht so gemeint. Wir müssen vielmehr den Blick auch darauf lenken, dass vieles von dem, was unsere Kommunen bei der Art und Weise ihrer Leistungserbringung handlungsleitend strukturiert, bundesrechtlichen und auch europarechtlichen Vorgaben geschuldet ist. Der Aspekt der europarechtlichen und bundesrechtlichen Vorgaben führt eben auch zu einer überbordenden Bürokratie.
Aber: Der Vorstoß der Kollegen der Union ist ein Anfang; er ist ein Schritt in die richtige Richtung. Jedes Parlament, auch der Landtag von NordrheinWestfalen, sollte deshalb bei seiner eigenen Zuständigkeit beginnen.
Anders als mein Vorredner – Kollege Krüger – begrüßen wir ausdrücklich, dass der Gesetzentwurf einen wichtigen Aspekt beinhaltet, nämlich quasi das stellvertretende Antragsrecht für die kommunalen Spitzenverbände. Das ist vielleicht für eine Stadt wie Dortmund nicht das Entscheidende, weil eine Stadt wie Dortmund über einen großen Apparat verfügt, der auch vieles selbst machen kann, auch im Sinne von Bürokratieabbau, mit guten Ideen und Initiativen.
Gerade kleine und mittlere Kommunen mit engeren Personalstrukturen jedoch haben bereits heute alle Hände voll zu tun, ihr Tagesgeschäft zu erledigen. Deswegen ist es gut, wenn wir hier auch die kommunalen Spitzenverbände viel stärker einbeziehen, als das bisher der Fall gewesen ist.
Lassen Sie mich abschließend sagen: Der Vorstoß der Union geht in eine richtige Richtung. Er ist nicht der Stein der Weisen, aber er ist ein guter Anstoß, um über Bürokratie, vor allen Dingen über Bürokratieabbau zu diskutieren. Entscheidend wird am Ende sein, was die Kommunen aus diesen Initiativen ableiten und machen. Entscheidend wird auch ein, wie wir uns selbst bei unserer eigenen Gesetzesarbeit an Bürokratieabbau messen lassen. Auch das ist eine Selbstverpflichtung für jedes gesetzgebendes Parlament. – Ganz herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Ganz herzlichen Dank, Herr Präsident! – Frau Kollegin Düker, wenn Sie in dieser Stunde Opposition wären, hätten Sie vor dem Hintergrund dessen, was das Land in der Frage der Flüchtlingspolitik finanziell leistet, hier in der Tat den Untergang des christlichen Abendlandes verkündet.
Das will ich an dieser Stelle einmal sagen. Sie sollten der CDU also nicht vorwerfen, Anträge zu stellen, die geeignet sind, dass wir dieses Thema sachlich diskutieren, so wie Sie das auch wollen.
Selbstverständlich, Frau Kollegin Düker, kann man sich auch die Frage stellen: Was ist eigentlich neu an diesem Antrag der CDU?
Ich komme darauf gleich noch zu sprechen, will aber zunächst sagen, dass die Herausforderungen natürlich gewaltig sind. Das ist nicht nur zu Beginn dieser Debatte angeklungen, sondern auch vorhin im Rahmen der Nachtragshaushaltsdebatte. Da wir in diesem Jahr allein in Nordrhein-Westfalen 88.000 Erstanträge auf Asyl plus mehrere Tausend Folgeanträge erwarten, wissen wir, dass diese Herausforderung gewaltig ist.
Wir wissen auch, dass trotz einer Vielzahl von Initiativen aus diesem Hause das Land NordrheinWestfalen bei der Kostenübernahme im Vergleich der Bundesländer immer noch ganz hinten liegt. Das muss und darf man an dieser Stelle auch sagen, meine Damen und Herren.
Deswegen hat die CDU das Recht, die Landesregierung mit diesem Antrag an ihre Verantwortung zu erinnern.
Meine Damen und Herren, im Grunde genommen läuft es nach den üblichen Spielregeln auch bei diesem Thema: Seitens Rot-Grün wird die Strategie verfolgt, die finanzielle Verantwortung für zwingend notwendige Maßnahmen eher auf der Bundesebene zu suchen und die Kommunen bei der Flücht
lingsversorgung eher ein wenig im Regen stehen zu lassen. Das ist die Taktik, die Sie verfolgen.
Das anzusprechen ist Pflicht einer Oppositionspartei. Daher ist es auch richtig, dass wir in dieser Plenarwoche erneut über diese Frage sprechen.
Nun zu der Fragestellung: Was ist neu an diesem CDU-Antrag? – Neu ist, dass jetzt das Ergebnis des Flüchtlingsgipfels des Bundes und der neuesten Entwicklungen auf der europäischen Ebene begrüßt wird.
Ob man diese Ergebnisse wirklich begrüßen kann, wage ich zumindest zu bezweifeln.
Schauen wir uns zunächst die europäische Ebene an. Die gerechte Verteilung der Lasten der Flüchtlingsunterbringung auf der europäischen Ebene ist ungeklärt. Ich darf daran erinnern, dass es Länder wie Tschechien oder die Slowakei gibt, aber auch baltische Staaten, die erheblichen Widerstand gegen den Vorschlag der EU-Kommission angemeldet haben. Wenn ein tschechischer Ministerpräsident der EU-Kommission sogar vorwirft, die Debatte mit den neuesten Vorschlägen für ein Quotensystem – ich zitiere – „unnatürlich zu beschleunigen“, dann ist das beschämend. Es schadet der Migrationsdebatte in Europa und in Deutschland. Deswegen sind Ergebnisse auf der europäischen Ebene bisher Mangelware. Das gehört zur Wahrheit.
Kommen wir zu den Ergebnissen des Flüchtlingsgipfels auf Bundesebene. Für viele war auch das eher Grund zur Enttäuschung und nicht Grund zur Freude. Konkrete Entlastungen und auch dynamische Entlastungen für die Kommunen hat es nicht gegeben. Auch wenn es richtig ist, Schnellverfahren für Herkunftsländer mit geringer Anerkennungsquote durchzuführen und die Bewerber bis dahin in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu belassen, muss man sagen, dass das nicht neu ist. Wir wissen, dass mit den Menschen aus dem Kosovo schon so verfahren wird. Auch die Ankündigungen, Sprachkurse für Flüchtlinge zu öffnen, ist erst einmal nur eine Ankündigung.
Das Einzige, was konkret geschehen ist, ist die Personalaufstockung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf jetzt 4.200 Beschäftigte. Auch da hilft ein Blick in den Koalitionsvertrag der Großen Koalition, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Dort steht als Ziel, die Bearbeitungsdauer von Asylanträgen auf drei Monate abzusenken.
Seit dem letzten Jahr sind wir momentan bei rund sieben Monaten. Auch das gehört zur Wahrheit. Und wenn jetzt immer noch 200.000 unbearbeitete Asylanträge beim BAMF liegen, dann kann man vielleicht zu der Erkenntnis gelangen, dass die Personalaufstockung zwar dringend geboten ist, aber
viel zu spät gekommen ist. Das, so finde ich, muss deutlich werden.
Meine Damen und Herren, einig sind wir uns meines Erachtens bei einer Feststellung: Der Bund muss für die Asylbewerber und für die Flüchtlingskontingente des Bundes und die Länder für die jeweiligen Landeskontingente die Verantwortung haben. Wenn das so stringent organisiert würde, dann käme es auch nie zu diesen langen Verfahrensdauern und diesem enormen Bearbeitungsstau von diesen vielen Anträgen. Dann gäbe es auch nicht die Ankündigung, 2.200 Personen einzustellen, sondern sie wären längst da und würden schon lange arbeiten. Auch das gehört zur Wahrheit.
Wie Sie sehen, meine Damen und Herren auch von der Union: Ein uneingeschränktes Lob in Richtung Berlin ist aus meiner Sicht jedenfalls noch nicht angebracht.
Solange sich die Grundsatzentscheidung, dass derjenige, der die Kosten verantwortet, diese am Ende auch bezahlt, auch bei diesem wichtigen Themenfeld der Flüchtlingspolitik nicht durchgesetzt hat, bleibt es dabei, dass wir diese Baustellen haben, über die wir reden. Da ist das Land natürlich weiter in der Pflicht.
Am Ende, meine Damen und Herren – das lassen Sie mich abschließend sagen –, kommt es auch auf die Qualität der Flüchtlingsversorgung an. Die Qualität der Flüchtlingsversorgung in den Kommunen ist ein ganz entscheidender Gesichtspunkt für eine gelungene Integration.
Da bleibt es eine unumstößliche Tatsache: Wir stehen im Vergleich zu anderen Ländern viel schlechter da. Herr Kollege Körfges, Sie haben, ich meine, zu Beginn Ihres Wortbeitrages heute einen netten Ausspruch getan. Und mit einem Zitat von Ihnen möchte ich meine Rede beschließen. Sie haben gesagt:
„Nicht quaken, sondern machen!“
Dann machen Sie und legen etwas Vernünftiges, was dauerhaft zustimmungsfähig ist und
was die Herausforderungen der Flüchtlingspolitik in Nordrhein-Westfalen auch mit Herz annimmt, vor. – Ganz herzlichen Dank.
Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unser Ruhrgebiet braucht dringend eine Perspektive. Was es aber nicht braucht, ist das heute zur Abstimmung stehende RVR-Gesetz.
Was das Ruhrgebiet braucht, sind Impulse für Wachstum und Beschäftigung. Was das Ruhrgebiet nicht braucht, ist ein künstlich durch Direktwahl aufgepepptes sogenanntes Ruhrparlament,
es sei denn, Sie meinen mit „mehr Wachstum und Beschäftigung“ mehr Versorgungsposten. Dann könnte das Gesetz natürlich einiges dafür tun.
Im „Westfälischen Anzeiger“, Herr Kollege Eiskirch, steht heute wunderbar zu lesen – ich zitiere –:
„Mehr lukrative Posten und luxuriöse Dienstwagen sind sicher, aber die erhoffte Verbesserung für das vom Strukturwandel gebeutelte Ruhrgebiet bleibt ungewiss.“
Ein ganz tolles Zitat, meine Damen und Herren!
Ich möchte jetzt erst fortfahren. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin nicht der Auffassung, dass wir in NordrheinWestfalen einen Mangel an Bürokratie oder Verwaltungsebenen hätten. Wir haben die Landesministerien, die Regierungsbezirke, die Landschaftsverbände, wir haben die Kreise, wir haben die Kommunen, und Sie setzen durch die strukturelle Änderung beim RVR quasi eine zusätzliche sechste Bürokratieebene dauerhaft dazwischen.
Anstatt wirklich einmal darüber einmal nachzudenken, im Zusammenhang mit der fortschreitenden Digitalisierung über Verwaltungsebenen zu sprechen, werden hier zusätzlich neue Strukturen geschaffen. Das ist für uns nicht der richtige Weg. Diese neue Ruhrparlamentsebene ist eher eine para-parlamentarische Einrichtung,
und sie passt auch überhaupt nicht zur gesamten Architektur im Aufbau unseres Landes. Das ist doch der entscheidende Punkt!
Meine Damen und Herren, wenn Sie sich schon auf meine Rede einlassen, dann will ich Ihnen sagen: Sie entwerten durch dieses Gesetz vor allen Dingen den Landtag selbst.
Sie entwerten vor allen Dingen den Landtag selbst; denn der Landtag ist die Volksvertretung aller Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen.
Das muss hier einmal festgestellt werden.
Ich habe Herrn Eiskirch, Herrn Kuper und Herrn Krüger zugehört. Wenn ich diese Reden zusammenfasse und einen Strich darunter ziehe, komme ich zu dem Ergebnis, dass ja eigentlich alles ganz toll ist und dass Sie sich eigentlich alle einig seien. Die Wahrheit sieht offensichtlich anders aus.
Ich weiß, dass es laut Presse bei der SPD-Fraktion Gegenstimmen gegeben haben soll.
Ich weiß, dass es bei der CDU-Fraktion gegenüber diesem Gesetzesvorstoß erhebliche Vorbehalte gegeben hat und auch gibt.
Tun Sie also bitte nicht so! Führen Sie in dieser Debatte die Bürger in Nordrhein-Westfalen nicht hinter die Fichte, indem Sie sagen, alles sei Friede, Freude, Eierkuchen. Das RVR-Gesetz ist alles andere als ein unumstrittenes Gesetzesvorhaben Ihrer Parteien.
Nicht nur die Abgeordneten aus einigen Regionen Nordrhein-Westfalens haben zu Recht Bedenken; es sind auch die Landschaftsverbände – das ist angeklungen –, es sind auch Regionalräte. Ich darf daran erinnern, dass wir das in der Anhörung entsprechend gehört haben.
Natürlich ist interkommunale Zusammenarbeit auch auf einer regionalen Ebene ein Schlüssel. Da haben wir keinen Nachholbedarf; wir haben in den letzten Jahren viele Parlamentsinitiativen in dieser Sache ergriffen. Aber ich sage Ihnen, was uns stört: Uns stört dieser isolierte Blickwinkel. Ich gebe Ihnen noch ein Zitat von Herrn Prof. Oebbeck mit auf den Weg.
Dieses Zitat hat gar nichts mit rechtlichen Dingen zu tun, sondern mit der Gesetzessystematik, mit der Sie begonnen haben. Ich zitiere:
„Dass das Vorhaben in irgendeiner Weise in eine Konzeption für die Entwicklung der Verwaltung im Lande eingebettet wäre, die dann auch andere Teile des Landes einbeziehen müsste, ist nicht erkennbar.“
Dieser isolierte Blickwinkel wird der Sache definitiv nicht gerecht.
Weil dieses Gesetz die Probleme des Ruhrgebiets nicht löst, gilt der alte Grundsatz von Montesquieu, der zu Recht gesagt hat:
„Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.“
Deswegen werden wir das auch ablehnen. – Ganz herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Körfges, die FDP-Fraktion freut sich über den Geldsegen, der jetzt nach Nordrhein-Westfalen kommt. Aber Ihre Sektkorkenknallerei hier am Rednerpult war völlig unangebracht.
Zur Wahrheit gehört doch, meine Damen und Herren, Folgendes: Sie haben einen Eiertanz veranstaltet, Herr Kollege Körfges, nämlich im Vorfeld der Koalitionsverhandlungen 2013 in Berlin. Sie haben einen Eiertanz veranstaltet, indem Sie gesagt haben: Wir wollen etwas für die Kommunen tun. – Sie haben im Grunde genommen bei Ihrem Mitgliederentscheid, der Grundlage für den Beitritt zu dieser Koalition gewesen ist, gesagt: Jetzt soll der große Durchbruch bei der Eingliederungshilfe für Behinderte kommen.
Herr Kollege Körfges, von der im Koalitionsvertrag avisierten Entlastung in Höhe von bundesweit 5 Milliarden € pro Jahr ist in dem Gesetzentwurf hier und auch in den anderen Gesetzentwürfen überhaupt gar keine Rede. Ich darf Sie daran erinnern, Herr Kollege Körfges, dass eine spürbare, substanzielle, dauerhafte Entlastung bezüglich der Sozialkosten, der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen auf die kommende Wahlperiode ab 2018 vertagt wor
den ist. Die Rente mit 63 war Ihnen doch wichtiger. Das hätten Sie hier mal sagen sollen.
Das, was übrig geblieben ist, Herr Kollege Körfges, war doch dieses Trostpflästerchen mit der Übergangsmilliarde. Das ist doch das einzige, was bisher bei der Eingliederungshilfe für Behinderte feststeht. Alles andere sind vage Absichtserklärungen, mit denen die Kämmerer, mit denen Sie telefoniert haben, in der Praxis überhaupt nichts anfangen können.
Dass das hätte anders gehen können, verehrte Kolleginnen und Kollegen, hat ja wohl die Bundesregierung, die davor amtiert hat, gezeigt. Die Grundsicherung im Alter mit der vollständigen Übernahme insbesondere dieser dynamisch wachsenden Soziallast,
Herr Kollege Körfges, ist in der Regierungszeit von CDU/CSU und FDP gemacht worden.
Das ist ja wohl ein ganz, ganz klarer Punkt.
Aber nun lassen Sie uns mal, Herr Minister Jäger, auf die Einzelheiten dieses Programmes kommen, damit wir jetzt mal über die Fakten sprechen. Wir sprechen hier heute über die Jahre, Herr Minister Jäger, 2015, 2016, 2017 und 2018. Wenn das wirklich so ist, dass 32 % nach Nordrhein-Westfalen kommen, was wir ja hoffen, was aber noch keineswegs sicher ist – Stichwort „Bundesrat“ –, dann bedeutet das für die Kommunen in NordrheinWestfalen rund 280 Millionen € im Jahr.
Das ist definitiv besser als nichts. Bei 396 Städten und Gemeinden sowie den Kreisen in unserem Land ist das aber auch nicht übermäßig viel. Es ist vor allen Dingen nichts Dauerhaftes, weil dieses Investitionsprogramm lediglich befristet angelegt ist. Die dauerhafte Entlastung ist eben nicht erfolgt.
Herr Kollege Mostofizadeh, ich hätte nie gedacht, dass ich Sie hier einmal als Kronzeugen zitieren würde. Sie haben am Montag in der „WAZ“ gesagt:
„Wichtiger wäre es gewesen, wenn Union und SPD endlich das zentrale Versprechen ihres Koalitionsvertrags eingelöst hätten: eine Entlastung von fünf Milliarden Euro jährlich bei den kommunalen Eingliederungskosten für Behinderte.“
In der Tat, Herr Kollege Mostofizadeh! Ich hoffe, dass Sie das hier gleich auch kritisch würdigen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will noch ein wenig Wasser in den Wein gießen. Die rund 280 Millionen € sind nämlich gar keine 280 Millionen €, selbst wenn Sie das hier so erklären, Herr
Minister. Warum? – Sie sind deshalb nicht für die Kommunen in dieser Höhe verfügbar, weil im Moment gleichzeitig noch ein weiteres Gesetzgebungsverfahren des Bundes in der Pipeline ist, nämlich das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags. Das Bundeskabinett wird diesen Gesetzentwurf in der kommenden Woche auf den Weg bringen. Das hat Konsequenzen, und zwar bei dem Anteil der Kommunen an der Einkommensteuer. Damit werden sie 120 Millionen € weniger erhalten.
Bilanzieren wir also einmal: 280 Millionen € minus 120 Millionen €. Somit bleiben nur noch 160 Millionen € für 373 Städte und Gemeinden, 30 Kreise, die Städteregion Aachen und 23 kreisfreie Städte – es sei denn, Herr Minister Jäger, Sie wollten hier gleich noch erklären, dass Sie im Kabinett des Landes Umschichtungen vornehmen. Vielleicht nehmen Sie ja dem Umweltminister ein bisschen Geld weg und geben den Kommunen etwas mehr Geld. Das wäre auch einmal eine gute Idee. Ich ahne aber schon, dass Sie sich da leider nicht durchsetzen werden, wenn ich die bisherige Koalitionsarithmetik zugrunde lege.
Lassen Sie mich noch ein paar Ausführungen zu der Fragestellung machen, wie wir eigentlich die Bundesmittel aus Berlin verteilen sollen. Herr Kollege Körfges hat schon einiges dazu gesagt. Sie haben schon angedeutet, wie Sie sich das vorstellen.
Eines ist klar: Wir brauchen eine gerichtsfeste Verteilung der Mittel. Rechtssicherheit ist an dieser Stelle ein hohes Gut.
Der Verteilermaßstab mit den drei Komponenten Schulden, Arbeitslosigkeit und Einwohner ist aber für sich genommen auch nicht sachgerecht. Das alleine kann es nicht sein. Wenn wir in NordrheinWestfalen gleichwertige Lebensverhältnisse bieten wollen, müssen auch die Kommunen bedacht werden, die bei diesem Verteilermaßstab das Nachsehen haben; denn alle Kommunen in NordrheinWestfalen benötigen Investitionen in Infrastruktur, in Barrierefreiheit, in Verkehr, in Innenstadtentwicklung. Deshalb brauchen wir einen gerechten Verteilermaßstab.
Herr Kollege Körfges, das, was am Konjunkturpaket II richtig war, nämlich der Verteilermaßstab und das bürokratiearme, niederschwellige Verteilen, ist in der Tat eine tolle Blaupause. Daran sollte sich die Landesregierung orientieren. Das ist von SchwarzGelb hier toll umgesetzt worden; gar keine Frage.
Herr Kollege Körfges, ich ahne ja schon, dass Sie die Mittel in Nordrhein-Westfalen eher nach dem Motto „Kommunal-Soli“ verteilen wollen. Das ist durchaus meine Sorge.
Diejenigen, die bisher ordentlich gewirtschaftet haben und wenig Schulden oder keine Schulden gemacht haben,
haben bei Ihnen dann das Nachsehen, Herr Kollege Körfges. Am Ende belohnen Sie das schlechte Wirtschaften in den Kommunen auch noch.
Wenn Sie damit diesen Verteilungsmaßstab meinen, werden wir sicherlich nicht an Ihrer Seite sein. Das ist nicht sachgerecht.
Ich finde es schön, dass Sie hier dazwischenrufen, Herr Kollege Ott. Das zeigt ja, dass ich genau die richtige Stelle getroffen habe.
Meine Damen und Herren, um es zusammenzufassen, will ich drei Punkte nennen.
Erstens. Herr Minister, die Unterrichtung heute hat nicht die erforderliche Klarheit gebracht. In weiten Teilen ist die Messe eben noch nicht gelesen. Das haben Sie auch selber deutlich gemacht. Der Widerstand zahlreicher Bundesländer im Bundesrat ist vorprogrammiert.
Zweitens. Wir freuen uns, wenn aus Berlin Geld für die nordrhein-westfälischen Kommunen herüberkommt. Wie dargestellt, ist es aber viel weniger als gedacht. Es wird durch andere Effekte wieder konterkariert. Die notwendige und auch zugesagte strukturelle Entlastung ist es definitiv nicht. Es ist zwar mehr als Kosmetik, aber definitiv kein Durchbruch für die Kommunen, meine Damen und Herren.
Drittens. Von einem fairen Verteilerschlüssel sind wir noch meilenweit entfernt. Das Gesetzgebungsverfahren ist ja auch erst im Gange. Die heutige Debatte zeigt aber: Wir müssen sehr wachsam sein, damit Sie hier keine Verteilermaßstäbe aufbauen, die am Ende in der kommunalen Familie Sorgen und Unfrieden stiften. Das ist ein ganz entscheidender Punkt. Alles andere würde nämlich für Enttäuschung bei den Kommunen und den kommunalen Akteuren sorgen. Diese Enttäuschung sollten wir alle ihnen ersparen. – Ganz herzlichen Dank.
Ganz herzlichen Dank. – Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Jäger, Sie benutzen ja ganz oft Kurt Schumacher als Kronzeugen.
Nein?
Er hat doch den Satz geprägt, den Sie auch gerne verwenden, dass Politik mit der Wahrnehmung der Wirklichkeit und Betrachtung der Wirklichkeit zusammenhängt.
Das haben Sie auch schon häufiger gesagt. Diese Wirklichkeitsbetrachtung sollten wir an den Anfang der heutigen Debatte stellen.
Dass wir eine enorme kommunale Verschuldung haben, die mehr als 60 Milliarden € beträgt, ist bekannt. Wir wissen auch, dass die kommunale Not groß ist und dass die Kassenkredite sich explosionsartig vermehrt haben.
Außerdem wissen wir, dass viele Kommunen immer wieder dazu neigen, sich in Hochrisikogeschäfte zu verstricken. Das gilt gerade auch für hochverschuldete Ruhrgebietsstädte. Ich erwähne hier nur das Thema „STEAG-Kauf“, das Thema „Fußballstadien bauen, obwohl man im Stärkungspakt ist“, das vom Kollegen Kuper bereits angesprochene Thema „Stärkungspakt-Konsolidierungspflichten, die nur
halbherzig erfüllt werden“ und das Thema „andere Wagnisgeschäfte“.
All diese Fragen, meine sehr geehrten Damen und Herren, müssen wir in den Kontext einbetten, wenn wir über Fremdwährungskredite sprechen. Es geht immerhin um nicht mehr und nicht weniger als 1,4 Milliarden €, die von nordrhein-westfälischen Kommunen in Schweizer Franken aufgenommen worden sind. Vielleicht sollten wir uns an dieser Stelle einmal dem Beispiel der Stadt Essen zuwenden. Dort gibt es ein Fremdwährungskreditvolumen von 450 Millionen Schweizer Franken aus früheren Jahren.
Das Ganze ist ein gewaltiges Problem. Das kann niemand wegdiskutieren, glaube ich. Allein in Essen sprechen wir über Verluste von rund 50 Millionen €. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass wir hier auch darüber nachdenken, ob man nicht seitens des Landes bzw. seitens der Kommunalaufsicht andere Grenzen einziehen muss. Diese Überlegungen lagen und liegen dem Gesetzentwurf zugrunde.
Nun will ich auch sagen: Fremdwährungskredite in Gänze schlechtzureden, ist gar nicht unser Ansatz. Auch Kommunen muss es erlaubt sein, sich unter Wahrung großer Vorsichtsmaßnahmen des Instru
ments der Fremdwährungskredite zu bedienen, wenn sie Zinssicherungsmaßnahmen treffen wollen.
Insgesamt gesehen müssen wir aber feststellen, dass wir bestehende Regelungen für kommunale Kreditgeschäfte nachbessern müssen. Nachbessern heißt nicht, dass wir das verbieten wollten. Das betone ich ausdrücklich, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Es geht uns vielmehr um nicht mehr und nicht weniger als darum, Fremdwährungskredite zu einer genehmigungspflichtigen Ausnahme zu machen. Damit wird nicht der Fremdwährungskredit unterbunden. Die Landesregierung wird aber mit ihrer Kommunalaufsicht in einen solchen Prozess einbezogen. Das geschieht aus unserer Sicht – und das ist der Tenor dieses Gesetzentwurfs – zum Schutz unserer kommunalen Familie.
Meine Damen und Herren, unser Gesetzentwurf sieht daher nicht nur eine explizite Nennung dieses Verbots vor, sondern auch einen Passus, der rechtswidrig getätigte Spekulationsgeschäfte betrifft. Ich halte es für ganz wichtig, dass wir uns mit der Frage befassen, wie das ansonsten zu handhaben ist. Nur wenn wir den Gesetzentwurf richtig interpretieren, erhält auch das ansonsten sehr abstrakte Spekulationsverbot tatsächlich wirksame Folgeerscheinungen.
Meine Damen und Herren, die Genehmigungspflicht und das Verbot der Spekulation stehen im Raum. Das wollen wir jetzt im Ausschuss erörtern. Wir werden den Gesetzentwurf ja heute überweisen. Beide Maßnahmen können äußerst wirksam sein. Beide Maßnahmen sind auch mit dem Recht auf kommunale Selbstverwaltung vereinbar. Ich glaube, es ist klug, diese Leitplanken für eine geordnete kommunale Finanzierung zu setzen.
Über diese Leitplanken sprechen wir dann hoffentlich auch mit Experten und Sachverständigen gemeinsam. Wir als antragstellende Fraktionen laden Sie seitens der Koalitionsfraktionen gerne dazu ein. – Ganz herzlichen Dank.
Ganz herzlichen Dank, Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Direkte Demokratie muss bürgerfreundlich und
rechtssicher sein. – Das war der Titel eines Antrags der FDP-Landtagsfraktion in dieser Wahlperiode, dem leider damals die Kolleginnen und Kollegen der CDU nicht zustimmen konnten.
Wir haben im damaligen Beratungsverfahren von den Sachverständigen gehört, dass es auch heute noch sinnvoll ist, die Bürger in die Pflicht zu nehmen, einen Kostendeckungsvorschlag zu machen. Die Verwaltung muss aber in jedem Fall prüfen, ob dieser Vorschlag nachvollziehbar ist. Wenn das nicht der Fall ist, soll die Kommunalverwaltung die Initiatoren des Bürgerbegehrens bei der Formulierung eines adäquaten Kostendeckungsvorschlages unterstützen. Das war der entscheidende Punkt der damaligen Expertenanhörung.
Ich kann Ihnen sagen, Herr Kollege Nettelstroth: Ich habe große Sympathie für Ihren Antrag, aber er geht mir in seiner Präzision nicht weit genug.
Weil wir seinerzeit dieses Antragsverfahren durchgeführt haben, würden wir uns heute, nachdem Sie uns seinerzeit bei unserem Antrag nicht unterstützen konnten, enthalten. Diese Enthaltung zeigt, dass wir gegenüber Ihrer Initiative aufgeschlossen sind. Aber sie muss aus meiner Sicht im Interesse der Bürger noch stärker präzisiert werden. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Danke schön.
Ganz herzlichen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin Schäfer, Sie haben beispielsweise das Thema Haushaltsmittelrückflüsse angesprochen. Ich möchte an der Stelle noch mal einsteigen, weil mich das aus kommunaler Sicht und aus Sicht der Haushaltskontrolle besonders interessiert.
Wir haben folgenden Tatbestand festzustellen: 2011 haben wir 23 Millionen € an Mitteln, die für Kindpauschalen vorgesehen waren, aber nicht verwertet worden sind, 2012 haben wir 40 Millionen und 2013 sind es 76 Millionen, also für diese dreijährige Betrachtungsweise in toto rund 140 Millionen €. Da lohnt es schon, das unter den Gesichtspunkten
Haushaltsklarheit, Haushaltswahrheit und verwaltungstechnische Abwicklung kritisch zu hinterfragen.
Wie erklären Sie sich diese kontinuierlich erheblich angestiegenen Rückflüsse in den letzten Jahren? Und was prognostizieren Sie für die kommende Zeit?
Ganz herzlichen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Einteilung von Wahlkreisen betrifft das Wahlrecht für dieses Hohe Haus. Und das ist keine Petitesse, sondern das hat, Herr Minister Jäger, unter ganz klaren rechtlichen Rahmenbedingungen zu erfolgen. Die Wahlkreiseinteilung muss über jeden Zweifel erhaben sein. Es darf nicht auch nur der Hauch von wahlmanipulatorischen Vorgaben in Rede stehen. Das ist klar.
Herr Minister, ich glaube, Sie haben sich bei Ihrer Wahlkreiseinteilungsübersicht ein bisschen angelehnt – es ist ja nur ein Vorschlag, das sei hier zugute gehalten – an die Regelungen, die wir aus den Vereinigten Staaten kennen. Ich weiß nicht, ob Sie das sogenannte Gerrymandering kennen.
Oh!
Tja! So nennt die Politikwissenschaft die bekanntlich dem Stimmengewinn dienende Manipulation der Grenzen von Wahlkreisen bei einem Mehrheitswahlsystem.
Nun will ich nicht – weil ansonsten der Kollege Körfges wieder sagt, ich sei hier der Chefhistoriker, oder umgekehrt –
Anleihe nehmen am 19. Jahrhundert, als das Gerrymandering in den Vereinigten Staaten angewandt worden ist. Aber, meine Damen und Herren, Herr Minister, eines ist doch völlig klar: Es gibt in Ihrer Vorlage mindestens drei klare Beispiele,
die deutlich machen, dass es erhebliche Zweifel daran gibt, dass hier Objektivität und Parteineutralität gewahrt worden sind.
Herr Präsident, gestatten Sie mir, diese drei Beispiele zu nennen. Danach bin ich gerne bereit, Zwischenfragen zu beantworten.
Erstens. Gehen wir einmal zur Stadt Essen. Ich freue mich, dass der Kollege Mostofizadeh besonders gut zuhört, denn er kommt ja aus Essen. Wenn dort im Wahlkreis Nr. 68 Dinge herausfiletiert werden, sodass man den Eindruck haben kann – vielleicht sogar muss, Herr Minister –, dass dieser Wahlkreis so geschnitten wird, dass demnächst Sozialdemokraten diesen Wahlkreis unbedingt gewinnen sollen und müssen, dann ist das ein Tatbestand, über den wir hier reden müssen.
Damit Sie nicht sagen, wir haben nur Beispiele aus dem kreisfreien Raum, nenne ich Ihnen auch Beispiele aus dem ländlichen Raum. Was Ihnen im nördlichen Ostwestfalen an Protest im Hinblick auf Ihren Vorschlag entgegengeschallt ist, spricht Bände. Sie werden es mir nachsehen, wenn ich an dieser Stelle deutlich sage: Die Gemeinde Stemwede im Kreis Minden-Lübbecke dem Kreis Herford zuzuschlagen, ist in der Tat ein Stück aus dem Tollhaus bei der Wahlkreiseinteilung. So geht das nicht!
Natürlich werfen wir auch einen Blick auf den Niederrhein.
Herr Minister, das Problem des Einwohnerschwunds in Ihrer eigenen Stadt Duisburg und in Krefeld soll durch eine Neueinteilung der Wahlkreise zulasten der kreisangehörigen Kommunen Rheinberg, Kempen und Tönisvorst gelöst werden. Es soll Nichtzusammenhängendes zusammenge
passt werden, um – so erscheint es zumindest – eine sozialdemokratische Hochburg zu schmieden.
Ich muss Ihnen sagen: Das geht so nicht!