Die sind doch stinkesauer, dass in Berlin nichts passiert. Machen Sie hier also keine Zwischenrufe, sondern halten Sie sich an der Stelle an die Fakten!
Meine Damen und Herren, ganz besonders bemerkenswert finde ich, dass auch die Grünen durch ihren Landesvorsitzenden Sven Lehmann vor zwei Tagen erklärt haben – Zitat –:
„Die Bundesregierung erkauft sich ihren schön klingenden Haushalt, indem sie die Städte und Gemeinden weiter am Hungerhaken hängen lässt.“
Das sagt Herr Lehmann, Herr Kollege Mostofizadeh, Ihr Landesvorsitzender. Da kann ich nur sagen: Er hat recht! Er hat recht, wenn er sagt: Die Interessen der NRW-Kommunen müssen in Berlin endlich wahrgenommen werden. – Das ist das Entscheidende.
Wir könnten an dieser Stelle auch über die Schulsozialarbeit reden – oder über die Frage, warum Andrea Nahles das jetzt auslaufen lässt. Das könnten wir auch alles machen. In dieser Aktuellen Stunde wollen wir das aber nicht tun, sondern uns darauf beschränken, die Frage der Sozialkosten in den Blickpunkt zu stellen.
Eines will ich noch sagen, Herr Kollege Laschet: Erstens ist die 1 Milliarde ab 2015 finanziell, was die Bedeutung für Nordrhein-Westfalen angeht, ein Tropfen auf den heißen Stein. Das wissen Sie auch. Zweitens bin ich mal gespannt, wie Sie diese 1 Milliarde am Ende verteilen wollen. Wollen Sie sie im Hinblick auf den Anteil an der Umsatzsteuer oder im Hinblick auf die Kosten der Unterkunft verteilen? Das macht für Nordrhein-Westfalen einen erheblichen Unterschied aus. Ich bin gespannt, wie die NRW-Abgeordneten im Deutschen Bundestag sich gegenüber den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern durchsetzen werden. Das wird noch eine interessante Angelegenheit werden.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Abruszat, es hätte dieser unsinnigen Aktuellen Stunde aus unserer Sicht nicht bedurft, um die Gemeinsamkeiten im Interesse der Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen zu betonen.
Wir waren im Ausschuss für Kommunalpolitik auf dem richtigen Weg. Wenn das in die gemeinsame Entschließung mündet, ist das im Interesse der Kommunen in Nordrhein-Westfalen gut, richtig und vernünftig. Erlauben Sie mir aber die Bemerkung, dass Sie und Ihre Aktuelle Stunde damit nun wirklich überhaupt nichts zu tun haben.
Im Gegenteil: Man hat ja den Eindruck, dass sich die FDP – ich mache mal eine Anleihe bei Keynes – in Sachen Kommunalfreundlichkeit antizyklisch verhält. Immer, wenn Sie in Regierungsverantwortung sind, folgt den Ankündigungen aus der Oppositionszeit – ich erinnere an 2006 und 2007; Sie haben ja vier Jahre in Berlin Gelegenheit gehabt, alle Ihre Ankündigungen auch im Interesse der Kommunen umzusetzen – nada, nichts, null. Es gibt keinen Euro für die Kommunen. Wenn Sie sich dann wieder in der Opposition befinden oder – dann kennt die Kommunalfreundlichkeit gar keine Grenzen mehr – überhaupt nicht mehr in einem Parlament sind, machen Sie sich zum Sachwalter kommunaler Interessen.
Ich finde, das ist antizyklisches Verhalten. Die Bürgerinnen und Bürger, die kommunalfreundlich denken, tun ganz offensichtlich gut daran, bei den Wah
An dieser Stelle darf ich des Weiteren auf die schwierige – Sie haben es selber angesprochen – Feststellung in der Einleitung zur Beantragung dieser Aktuellen Stunde hinweisen. Wer hat den Fiskalpakt bezüglich der Grundsicherung im Alter denn erfunden? Ich kann Ihnen den Vorgang noch einmal ganz klar darstellen. Da reicht ein Blick in die Archive, zum Beispiel in den „Stern“ vom 29. Juli 2012. Ohne den Regierungswechsel in Nordrhein-Westfalen, ohne eine rot-grüne NRW-Landesregierung hätte es diese Länderposition im Bundesrat nicht gegeben.
Dann hätten Sie, die Sie damals noch in Verantwortung waren, keinen Cent herausgerückt. Insoweit: Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin Kraft, vielen Dank, Rot-Grün in Nordrhein-Westfalen! Wir bewirken etwas, während Sie nur reden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier sind eben die Oberbürgermeister aus dem Ruhrgebiet gelobt worden.
Richtig! Wir stellen uns mit unserer Initiative an die Seite der Kommunen und wollen dafür sorgen, dass die guten Vereinbarungen aus dem Berliner Koalitionsvertrag auch umgesetzt werden, und zwar zeitnah.
Herr Kollege Abruszat, dann irritiert mich allerdings ein wenig, dass Herr Kollege Nückel in einer Pressemitteilung der FDP Ruhr – dass es so etwas gibt, wusste ich gar nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen – zu dieser Aktion der Oberbürgermeister sagt: „Weit gereist und wenig erreicht.“
Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben für die Kommunen eine Menge erreicht. Lassen Sie mich das an ein paar Dingen festmachen.
Damals haben hier – Sie haben eben versucht, es ein bisschen in den allgemeinen Einmütigkeitsgedanken einfließen zu lassen, was ich ja in Ordnung finde –, CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und noch eine andere Fraktion, gemeinsam beschlossen: Wir fordern vom Bund die hälftige Beteiligung an den Soziallasten. – Das war eine große und historische Stunde in diesem Landtag. Darauf bin ich sehr stolz.
Richtig ist, dass Sie nachher im Detail diesem Punkt zugestimmt haben. Genauso richtig ist aber, dass die FDP damals so lange mit dem Kopf geschüttelt
hat, bis sie ein Haar in der Suppe gefunden hat, sodass sie sich nur enthalten konnte und anders als alle anderen Fraktionen dem Gesamtvorgang nicht hat zustimmen können.
Insoweit hätte es dieser Aktuellen Stunde nicht bedurft; denn wir wissen ja, was zu tun ist, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Zum Beispiel haben wir die Landesregierung darum zu bitten, dafür zu sorgen, dass die Entlastung im Bereich der Eingliederungshilfe zeitnah umgesetzt wird, und zwar in Höhe von 5 Milliarden. Das steht im Koalitionsvertrag. Ich habe diesem Vertrag nicht nur zugestimmt, sondern auch gesagt: Ich setze mich wegen genau dieses Punktes für die Umsetzung ein. – Da können Sie sich auf uns verlassen. Wir werden dafür sorgen, dass diese 5 Milliarden umgesetzt werden und dass die Kommunen die Entlastung bekommen.
Herr Kollege Abruszat, ein bisschen vermisst habe ich Ausführungen zu dem weiteren Anlass. Ich finde, man muss in diesem Zusammenhang auch berücksichtigen, dass das Bundesleistungsgesetz und die Eingliederungshilfe auch etwas mit Menschen mit Handicaps und ihrer gleichberechtigten Teilhabe zu tun haben.
Auch das ist ein wichtiger Aspekt; denn es darf nicht passieren, dass wir die berechtigten kommunalen Interessen womöglich gegen die Interessen dieser Menschen stellen. Insoweit haben wir zwei Ziele miteinander zu verbinden.
Darüber hinaus haben Sie in Ihrer Regierungszeit – das habe ich eben schon mal gesagt – null, nada, nichts geschafft, während wir jetzt für 2015 und 2016 jeweils 1 Milliarde zur Verfügung stellen. Wenn Sie sich die Entschließung, die Sie ja mittragen, genau ansehen, werden Sie merken, dass wir uns an dieser Stelle gut treffen können. KdU ist der richtige Einfall im Interesse von Nordrhein
Westfalen. Genau so muss das Geld nach unserer Meinung verwandt werden. Die Entlastung bei den Kosten der Unterkunft ist gut und vernünftig.
Lassen Sie mich zu einem letzten und aus meiner Sicht – auch wegen der gemeinsamen Kraftanstrengung – überragend wichtigen Punkt kommen, nämlich dem Stärkungspakt. Da gilt im Übrigen das Bibelwort: „Im Himmel ist mehr Freude über einen reuigen Sünder als über 99 Gerechte.“ Sie haben ja in einem Akt der tätigen Reue als FDP seinerzeit mit uns gemeinsam den Stärkungspakt verabschiedet. Dafür vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Zweitens muss es dann auch für die Kommunen möglich sein und für die Kommunalaufsicht erlaubnisfähig sein, dass das in Ansatz gebracht und genehmigt wird.
Deshalb möchten wir uns auch dafür einsetzen und die Landesregierung in dem Bestreben unterstützen, dass durch eine Veranschlagung in der mittelfristigen Finanzplanung genau das passieren kann. Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen brauchen Planungssicherheit. Sie haben uns an ihrer Seite.
Willkommen im Klub, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP! Ich freue mich im Interesse unserer Kommunen über die große Einmütigkeit an der Stelle. Ich kann nur sagen: Dann kann das, was wir in Berlin im Interesse der Kommunen verhandelt haben, ja nicht so schlecht gewesen sein. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich darf mich zunächst einmal den startenden Worten des Kollegen Körfges anschließen: Dieser Aktuellen Stunde hätte es nicht bedurft, um unsere gemeinsame Position an der Stelle zu bestätigen.
Eine Zahl sagt mehr, als die ganzen Vorwürfe, die zunächst von der FDP-Fraktion hier in den Raum gestellt worden sind, nämlich 6,5 Milliarden € Entlastung in NRW für die Kommunen durch den Bund. Das ist eine sehr gute Leistung. Das ist eine Summe, um die allein die nordrhein-westfälischen Kommunen in den kommenden Jahren – von 2014 bis 2017 – vom Bund entlastet werden. Bei dieser Summe kann wohl keiner ernsthaft von den Kommunen als Verlierer der Großen Koalition sprechen.
Mit diesen 6,5 Milliarden € wird eines ganz deutlich: Der Bund kommt seiner Verpflichtung und Verantwortung für die Kommunen nach, und das, obwohl nach dem Grundgesetz die Länder für die kommunale Ausstattung verantwortlich sind. Umso mehr ist es zu begrüßen, dass der Bund viel zur Verbesserung der Kommunalfinanzen beiträgt.
Wir alle wissen: Das war nicht immer so. In den Zeiten der rot-grünen Bundesregierung wurde 2003 der Grundstein für die heutige besorgniserregende Lage der Kommunen gelegt. Im Zuge der Hartz-IVGesetzgebung wurde den Kommunen mal eben die Finanzverantwortung unter anderem für die Grundsicherung aufgebürdet. Das sind heute mehr als 4,7 Milliarden € jedes Jahr. Und das sind die Soziallasten, die heute die Haushalte der Städte und Gemeinden dominieren und sprengen.