André Kuper

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Vielen Dank. – Herr Minister, wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden in diesem Jahr, also in 2017, im Landesdienst sachgrundlos befristet eingestellt?
Vielen Dank. – Herr Minister, kann ich davon ausgehen, dass Sie die Antwort auf die von mir gerade gestellte Frage noch schriftlich nachliefern?
Gut.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Richtung der beiden Vorredner nur zwei kleine Anmerkungen:
Erstens. Ja, das GFG hat mehr Geld auf die Kommunen verteilen können, aber nicht dank, sondern trotz Ihres Regierungshandelns.
Denn es hätte erheblich mehr Geld sein können, wenn Sie im Wirtschaftsbereich und bei den Steuereinnahmen nur ansatzweise so gut wären wie der Bundesdurchschnitt.
Zweitens. Immer wieder kommt die Mär von der Verbesserung der Situation der Kommunalfinanzen mit
diesem Beispiel der Nothaushaltskommunen, bei denen man die Zahl von über 100 auf acht oder neun verringert hat.
Dazu muss man auch wieder sagen: nicht dank mehr Geld, was in den Kommunen ankommt, sondern dank einer Makulatur, indem Sie nämlich die Gesetzesdefinition dieser beiden Begriffe verändert haben.
Das ist schon sehr offenkundig, nicht wirklich redselig und leutselig.
So zeigt sich dieser Antrag letztlich für uns als reiner Offenbarungseid, als Ablenkungsmanöver von dem, was Sie in sieben Jahren Regierungszeit nicht geschafft oder – in Bezug auf die SPD – in 50 Jahren hier so auf den Weg gebracht haben. Es ist also maximal ein Antrag, der zum Blenden geeignet ist. In der Fachszene kommen Sie damit nicht durch. Das werde ich Ihnen an fünf Beispielen zeigen. Sonst hätte es anderer Inhalte im Antrag bedurft.
Es fängt schon damit an: Wenn Sie eine solche Geschichte ernsthaft machen wollen, brauchen Sie eine Grundgesetzänderung. Die fordern Sie aber im Beschluss nicht. Warum? – Weil Sie in den Verhandlungen beim Länderfinanzausgleich gerade Gegenteiliges auf den Weg gebracht haben! An der Stelle handelt es sich also um einen reinen Showantrag.
Auch wenn man Ihr sonstiges Verhalten als Landesregierung hinterfragt und es auf diese Forderungspunkte abprüft, muss man sagen: Fehlanzeige, also auch an der Stelle nur Show.
Ich zeige es anhand dieser fünf Beispiele:
Die Belastungen der Kommunen, die von der Bundesebene kommen, sind durch den Bundesrat mit zu verabschieden. Wenn Sie im letzten Punkt des Antrags schreiben, dass sich die Landesregierung bei einer Aufgabenübertragung an die Kommunen dafür einsetzen soll, dass sie nicht finanzbelastet werden, müsste man sich ja fragen – das ist das Wort –: Wie ist die Tat?
Da braucht man nur zwei Taten aus den letzten Tagen anschauen: vom 16. Dezember 2016 und vom 10. Februar 2017. Die Landesregierung hat dem Bundesteilhabegesetz, sprich der Kostenmehrung im Bereich der Eingliederungshilfe, zugestimmt. Und die Landesregierung hat auch beim Unterhaltsvorschuss zugestimmt. Also: konträr, genau das Gegenteil. Ihre Worte und Ihre Taten sind zwei völlig verschiedene Welten.
Meine Damen und Herren, dann blendet Ihr Antrag aus, dass die schlechte Lage in den NRWKommunen auch mit NRW und der NRWLandesregierung zusammenhängt.
Bundesweit machen die Kommunen ein Plus; in NRW machen sie Minus.
Das muss man selbstkritisch hinterfragen. Aber Selbstkritik liegt Ihnen nicht. Fachlich wissen wir aber, der Kommunalisierungsgrad ist die Ursache.
Nur zwei Beispiele:
Erstens. Wieder die Eingliederungshilfe: In 10 Ländern der 16 Bundesländer wird die Eingliederungshilfe entweder voll oder zumindest bis zur Hälfte vom Land finanziert. Wie ist es in Nordrhein-Westfalen? – Umgekehrt, 100 % Kommunalbelastung. Wenn man weiß, dass es pro Jahr 1,2 Milliarden € sind, wird schon da eine Ursache des Desasters deutlich.
Zweitens. Unterhaltsvorschuss, von mir schon eben genannt: Im Bundesdurchschnitt beträgt die Belastung der Kommunen 24 %. Belastung in NRW? – 80 %. Auch hier wird anhand der Taten wieder Ihre Kommunalfreundlichkeit deutlich. Ich wiederhole an der Stelle: Das, was Sie beantragen, ist unglaubwürdig.
Wenn man dann mal in Richtung der Sozialkosten schaut – zum Beispiel Kosten je Fall, Fallzahlen – stellt man fest, dass die Kosten in Nordrhein-Westfalen deutlich höher sind als in anderen Bundesländern.
Wir haben beantragt, das analysieren zu lassen. Wir wollten eine entsprechende Taskforce. Wer hat das abgelehnt? – Nicht mal die Transparenz wollen Sie herstellen. Das haben Sie als Regierungskoalition abgelehnt. Von daher ist Ihr Antrag auch diesbezüglich schlichtweg unglaubwürdig.
Bei der Eingliederungshilfe, die im Antrag genannt wird, fragt man sich: Wer bürdet dem Land, wer bürdet den Kommunen ganz speziell die Kosten auf? – Das ist bei dieser Geschichte das Land durch die Bestimmung „Träger der Eingliederungshilfe“. Von daher sind Sie konnexitätspflichtig, und das müssen Sie auch an der Stelle sehen.
Ein nächster Punkt: Der Bund hat bereits Entlastungen vorgenommen, und es braucht noch weitere Entlastungen. Aber ich will nur zwei Zahlen nennen. 2010 waren es 2,8 Milliarden pro Jahr, jetzt sind wir bei 5,8 Milliarden. Genau das ist der richtige Trend und der richtige Weg.
Aber beste Bundeszahlungen und Mehrleistungen des Bundes bringen nur dann etwas, wenn Sie als Land sie auch in die Kommunen durchreichen. Da
haben wir gerade mit der Bundesintegrationspauschale erlebt, dass Sie im letzten Jahr 434 Millionen € nicht direkt an die Kommunen weitergeben, sondern sie entweder im Landeshaushalt verbraten oder aber zur Finanzierung Ihrer eigenen Projekte nutzen.
Ich komme zum Schluss. Beim letzten Punkt „Wie gehen Sie selber mit Konnexität um?“ haben Sie sich nicht mit Ruhm bekleckert. Ich nenne nur die Stichworte „Vergabegesetz“, „Inklusion“ und „Hygieneampel“.
Das sind Belege dafür, dass Sie es mit der Konnexität und den Taten dazu nicht so genau nehmen. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit unserem Antrag fordern wir die NRW-Landesregierung erneut auf, im Bundesrat der Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsländer zuzustimmen. Bislang haben Sie sich dem verweigert, obwohl fast die Hälfte der zu uns nach Deutschland eingereisten Asylbewerber aus diesen sogenannten Maghreb-Staaten hier bei uns in NRW ist. Die Landesregierung sollte dafür da sein, die Interessen NRWs zu vertreten. Dem kommt sie an der Stelle nicht nach.
Meine Damen und Herren, wenn man nach der Anerkennungsquote für Asylantragsteller aus diesen Ländern fragt und wissen möchte, wo sie liegt, dann stellt man fest, dass sie bei unter 2 % liegt. Das heißt, 98 % der Antragsteller werden hier abgelehnt.
Deshalb hat im Mai letzten Jahres der Deutsche Bundestag mit Stimmen von CDU/CSU und SPD dieses Gesetz zur Einstufung der sogenannten MaghrebStaaten als sichere Herkunftsländer beschlossen. Seither aber liegt dieses Gesetz im Bundesrat zur finalen Abstimmung. Bislang konnte die notwendige Mehrheit zur Abstimmung nicht erreicht werden, auch und insbesondere wegen der Ablehnung der grün-roten Landesregierung hier in NRW.
Die Bundesregierung verfolgt mit der Einstufung der drei Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer auch das Signal, all diejenigen davon abzuhalten, die allein aus wirtschaftlicher Not und nicht aus asylrechtlichen Gründen auf den gefährlichen, den teuren und illegalen Weg über Schlepper nach Europa und nach Deutschland kommen wollen. Mit Ihrer Blockadehaltung in den regierungstragenden Fraktionen erweisen Sie NRW und diesen Menschen ein Bärendienst.
Weder die Ereignisse der Kölner Silvesternacht 2015 noch der Terroranschlag von Berlin haben bis heute zur Einsicht bei Ihnen geführt. Ihre Haltung zu sicheren Herkunftsländern ist im Übrigen von Doppelmoral geprägt. Sie verweigern sich einerseits der Einstufung zu sicheren Herkunftsländern, haben aber gleichzeitig im vergangenen Jahr im Hintergrund über das MIK auf Bundesebene gefordert, dass Asylbewerber aus solchen Ländern zukünftig nicht mehr NRW zugewiesen werden.
Meine Damen und Herren, der grüne baden-württembergische Ministerpräsident hat die Notwendigkeit der von uns beantragten Regelungen erkannt und signalisiert Zustimmung hierzu, und das, obwohl die meisten Asylbewerber aus den Maghreb-Staaten hier bei uns in NRW sind und obwohl der Kölner
Hauptbahnhof in NRW und nicht in Baden-Württemberg liegt.
So ist es auch nicht verständlich, warum Frau Ministerpräsidentin Kraft einerseits ihre Zustimmung im Bundesrat verweigern will, gleichzeitig aber öffentlich erklärt, dass „insbesondere Menschen aus den Maghreb-Staaten schnellstens unser Land verlassen müssen.“
Besser wäre es, zusätzlich für Lebensperspektiven in den dortigen Ländern zu sorgen und die Lebensbedrohung der Betroffenen bei einer Flucht zu uns nach Deutschland zu verringern. Der von den regierungstragenden Fraktionen heute vorgelegte Entschließungsantrag ist echt schwach und ein reines Ablenkungsmanöver. Im Kern fordern Sie nur: schnell raus. Das haben wir aber vor Ihnen schon ein paarmal gefordert.
Wir dagegen sagen: Nachhaltiger wäre es, wirtschaftliche Bleibeperspektiven dort vor Ort zu erhöhen und unter anderem mithilfe dieser Herkunftsländerregelung dafür zu sorgen, dass die Menschen erst gar nicht zu uns kommen.
Meine Damen und Herren, die Wirkung dieser Regelung ist 2014/15 bei der Westbalkanländerregelung gesehen worden. Sie führt dazu, dass Menschen, wenn sie nicht wirklich verfolgt sind, daheim bleiben. Das führt zur Verringerung von Asylzahlen.
Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, bewirken etwas anderes, nämlich dass Menschen aus den Maghreb-Staaten ihre Heimat aufgeben, sich mit ihrem letzten Geld in die Hände von Schleppern begeben und das Lebensrisiko der Mittelmeerquerung auf sich nehmen – letztlich alles in der Hoffnung, hier bei uns Asyl zu bekommen. Und dann werden sie zu 98 % abgelehnt und sollen – um es noch einmal mit den Worten der Frau Ministerpräsidentin zu sagen – „schnellstens unser Land wieder verlassen“. Nein, meine Damen und Herren, das ist der falsche Weg.
Von daher ist die Frage an Sie: Was tun Sie, meine Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, um das Leid, Lebensrisiko, Schleppertum und weitere unnütze Wege der Flucht für Menschen aus den Maghreb-Staaten zu vermeiden?
Mit der Zustimmung zu unserem Antrag könnten Sie Ihren Worten Taten folgen lassen. Außerdem geben wir Ihnen mit der von uns beantragten namentlichen Abstimmung eine Gelegenheit zur individuellen Positionierung. – Danke fürs Zuhören.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich ist zu sagen: Eine Abschiebung erfolgt nicht im rechtsfreien Raum. Einer solchen Entscheidung geht immer ein mehrstufiges, rechtlich normiertes Verfahren im Einzelfall voraus. Daher kann man sagen: Erstens wird alles rechtmäßig überprüft, und zweitens macht sich niemand eine solche Abschiebeentscheidung leicht. Daher wäre ein wie von den Piraten geforderter genereller Abschiebestopp genau das falsche Signal, gerade vor dem Hintergrund
des Attentäters von Berlin, der abgelehnt und ausreisepflichtig war.
Wer aus Deutschland abgeschoben wird, hat in der Regel den Rechtsweg ausgeschöpft. Dort, wo absolut kein Bleiberecht besteht, muss ein Aufenthalt in Deutschland auch beendet werden – am besten natürlich freiwillig.
Diese freiwillige Rückkehr gibt es auch im Falle von Afghanistan in großer Zahl. Die Internationale Organisation für Migration, IOM, die unter dem Dach der Vereinten Nationen steht, führt alle paar Tage solche freiwilligen Rückführungen durch. Es sind allein in den letzten zwölf Monaten mehr als 3.000 gewesen. Ich bin der Meinung: Wenn auf der einen Seite 3.000 freiwillig zurückkehren, dann können auf der anderen Seite auch diejenigen, die zwangsweise zurückkehren müssen, zurückgeführt werden.
Wie der Kollege gerade schon gesagt hat: Die IOM prüft vor jeder Rückkehr noch einmal einzeln alles durch und hält auch vor Ort mit den Heimgereisten entsprechenden Kontakt. Deshalb haben sie ein gutes Bild über die Sicherheitslage, die sehr dezidiert und sehr unterschiedlich im Land ist.
Leider reisen aber nicht alle freiwillig aus, daher benötigen wir auch die zwangsweise Abschiebung.
Wer aus Prinzip gegen Abschiebung ist, wer hinter jeder Abschiebung grundsätzlich eine Menschenrechtsverletzung sieht, gefährdet in letzter Konsequenz künftige Chancen auf eine Bleibeperspektive in Deutschland für wirklich schutzbedürftige Menschen. Das kann nicht unser Ziel sein.
Wenn Sie, meine Damen und Herren von den Piraten, mit Ihrem Begriff der Sammelabschiebung suggerieren wollen, dass nicht jedes einzelne menschliche Schicksal detailliert überprüft worden ist, dann ist das falsch und muss hier zurückgewiesen werden. Das macht den Eindruck, Sie wollten nur entsprechende Stimmung erzeugen. Denn jeder Einzelne, der von einer Abschiebung betroffen ist, wurde im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens überprüft, und letztlich wurde eine rechtmäßige Abschiebeverfügung zur Ausreise erlassen. Somit ist es immer eine Einzelfallentscheidung. Ob der Einzelne am Schluss mit mehreren Betroffenen oder allein die Reise antreten muss, macht daraus kein Sammelverfahren.
Der Kollege Dahm hat es eben gesagt: In NordrheinWestfalen haben wir noch ergänzende Regelungen. Es werden nur diejenigen abgeschoben, die entweder Gefährder, Straftäter oder Männer sind, die jeglichen Integrationswillen haben vermissen lassen. Das darf man an dieser Stelle auch einmal betonen.
Zusätzlich sorgt der Bund dafür, dass alle zurückgeführten Personen in Afghanistan vom afghanischen Flüchtlingsministerium, von den IOM-Mitarbeitern,
von der IPSO – der gemeinnützigen humanitären Organisation für psychosoziale Betreuung –, von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Deutschen Botschaft und von der Bundespolizei vor Ort in Empfang genommen werden. Das zeigt ein dichtes Netz der Versorgung, und das zeigt, dass die Fürsorge noch über die Grenzen Deutschland hinaus wirkt.
Wenn Innenminister Jäger jetzt einen generellen Abschiebestopp verfügen würde, wäre es das falsche Signal und würde unser Asylrecht letztlich konterkarieren.
Meine Damen und Herren, zum Schluss meiner Rede darf ich noch in Richtung der Grünen sagen: Das, was Sie gemacht haben, ist a) inkonsequent und b) zum Teil Makulatur. Wenn Sie nämlich einerseits vom NRW-Innenminister fordern, auf Abschiebungen nach Afghanistan zu verzichten, und sich gleichzeitig mit zehn anderen Landesregierungen – darunter NRW – darauf verständigt haben, solche nicht zu blockieren, dann ist das eine sehr differenzierte Betrachtung.
Für mich ist dies ein Stück weit eine Scheindebatte und eine Ablenkungsdebatte, wohl um vom Kernproblem abzulenken. Denn in NRW haben wir sehr viel mehr – eine hohe Zehntausenderzahl – abgelehnte Asylbewerber, die aus anderen Ländern kommen, die ausreisepflichtig sind und die auch zeitnah zurückgeführt werden könnten. Das passiert aber nicht. An der Stelle kommen Sie als Landesregierung Ihrer Organisationsaufgabe und Verantwortung nicht ausreichend nach. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Wir konnten zu Beginn dieser Debatte schon feststellen, dass wir hier eine interessante Inszenierung erleben – die Inszenierung eines Bundesthemas, das man gerne hierher in den Landtag verlagern möchte, um so von den Missständen auf Landesebene abzulenken.
Im Jahre 1863 wurde mit dem Allgemeinen Deutschen Arbeiterverein der Vorläufer der SPD gegründet. Das ist inzwischen 153 Jahre her, und von diesen 153 Jahren hat die SPD stolze 118 Jahre auf der Oppositionsbank gesessen
und 35 Jahre lang Regierungsverantwortung in Deutschland getragen.
Sie können ruhig schreien, das ist mir egal. – Zum Vergleich: Die CDU wurde bekanntlich
erst nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet und hat schon 44 Jahre in der Regierungsverantwortung gestanden.
Vor diesem Hintergrund ist es in gewisser Weise verständlich, dass die Beschlüsse eines CDU-Bundesparteitages von Sozialdemokraten offenbar schon als offizielles Regierungshandeln angesehen werden,
über das der NRW-Landtag am besten noch gleich, am selben Tage, in einer Aktuellen Stunde diskutieren muss. Warum wir nun in einer Aktuellen Stunde über dieses Thema diskutieren, mag jeder für sich persönlich beurteilen. Ihnen allen sollte jedenfalls aus eigener Erfahrung bekannt sein, dass sich Parteitagsbeschlüsse nur selten eins zu eins im Regierungsprogramm wiederfinden.
Aber sei es drum, meine Damen und Herren: Sie wollen die Debatte, und Sie sollen sie auch bekommen.
Bevor SPD und Grüne beim Thema „Optionspflicht“ weiter versuchen, Legendenbildung zu betreiben, wie es meine Vorredner zum Teil schon gemacht haben, möchte ich der guten Ordnung halber erst mal noch einiges klarstellen: Sowohl die Ministerpräsidentin Kraft als auch unser Fraktionsvorsitzender Armin Laschet befinden sich zurzeit – das war schon längerfristig zugesagt – bei der Verabschiedung des langjährigen Chefredakteurs vom „Kölner Stadtanzeiger“. – Dies nur zur Klarstellung; zum Zeitpunkt der Einladung war diese Aktuelle Stunde noch gar nicht angesetzt.
Ich komme zur Optionspflicht, die von SPD und Grünen hier und heute so massiv bekämpft wird. Wer hat sie denn erfunden? – Das ist eine rot-grüne Erfindung! Sie ist nämlich im Rahmen der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts durch die damalige rotgrüne Bundesregierung im Jahr 2000 eingeführt worden.
Sie sind es gewesen! In der Drucksache 14/533 des Deutschen Bundestages findet sich Folgendes – ich zitiere –:
„Insbesondere unter Ordnungsgesichtspunkten besteht ein staatliches Interesse, die Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit einzuschränken. (...)
Kinder ausländischer Eltern, die aufgrund des Geburtsortsprinzips oder durch Einbürgerung im Rahmen der Altfallregelung für vor Inkrafttreten des Gesetzes Geborene die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, haben daher nach Vollendung des 18. Lebensjahrs binnen fünf Jahren zwischen der deutschen und der von den Eltern abgeleiteten ausländischen Staatsangehörigkeit zu wählen. Eine solche Entscheidungspflicht ist zulässig.“
So weit die Begründung von Rot-Grün. – Da Sie somit selbst Urheber der Optionspflicht sind, muss man sich für diese scheinheilige Debatte heute fast fremdschämen.
Sie tun gerade so, als sei das ein Relikt aus dem damaligen Staatsangehörigkeitsrecht von 1913 – dabei haben Sie es vor 16 Jahren ins Gesetz geschrieben.
Wenn Sie daher die Optionspflicht in Ihrem Antrag als „Gift für die Integration“ bezeichnen, sollten Sie dringend Ihre eigene Giftküche aufsuchen und Ihre Parteikollegen zur Rede stellen; denn die haben Ihnen das Süppchen eingebrockt.
Sie führen weiter aus, die Optionspflicht löse einen hohen bürokratischen Aufwand aus. Das ist, mit Verlaub, blanker Unsinn. Das Ganze gilt erst mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres, und da erst im Jahr 2000 darüber beschlossen wurde, wird die Wirkung erst im Januar 2018 eintreten, liegt also noch in der Zukunft. Von daher ist Ihre Behauptung nicht nachvollziehbar.
Fakt ist jedenfalls: Die Große Koalition auf Bundesebene hat 2013 vereinbart, die Optionspflicht für diejenigen abzuschaffen, die in Deutschland aufgewachsen sind und dadurch enge Beziehungen zu Deutschland haben. Diese Vereinbarung wurde 2014 umgesetzt. Weil die CDU selbstverständlich koalitionstreu ist, wird sie sich in der laufenden Wahlperiode an diese Regelung halten und daran nichts ändern. Darauf hat die Kanzlerin zu Recht hingewiesen.
Fakt ist aber auch, dass Koalitionsvereinbarungen – anders als das Grundgesetz – keiner Ewigkeitsgarantie unterliegen, sondern mit dem Ende der Wahlperiode erledigt sind. Auch das ist nichts Neues, sondern eine demokratische Selbstverständlichkeit.
Dass auf Parteitagen Beschlüsse gefasst werden, die sich mit dem Inhalt von Koalitionsvereinbarungen auch mal nicht decken, ist ebenfalls nichts Ungewöhnliches. Das müssten gerade Sie von der nordrhein-westfälischen SPD am besten wissen; denn bei Ihnen hat es in den letzten Jahren auf Parteitagen immer wieder abweichende Beschlüsse – auch von Koalitionsverträgen – gegeben.
Zuletzt konnten wir das noch gestern erleben, als es um den Landesentwicklungsplan ging. Auf Ihrem Landesparteitag war beschlossen worden, alle Flughäfen im Land gleichermaßen einzustufen. Gestern jedoch haben Sie all das mit Ihrem Beschluss hier in diesem Hohen Hause links liegenlassen.
Man kann das Gleiche auch in Richtung der Grünen feststellen. Hier braucht man nur an den Braunkohleausstieg 2025 zu denken. Da sagt selbst Herr Priggen, dass das so nicht möglich und reiner Unsinn sei.
Ich könnte noch viele weitere Dinge bringen.
Dass Sie uns das vorwerfen, ist nicht nachvollziehbar. Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen, liebe Genossinnen und Genossen und liebe Damen und Herren von den Grünen!
Wann und wie die Parteitagsbeschlüsse umgesetzt werden, entscheidet zunächst einmal die Partei, und letztlich entscheiden darüber die Wählerinnen und Wähler. Das gilt auch für diese Optionspflicht.
Wir erleben hier gerade eine rot-grüne Klamaukveranstaltung. Sie wird nicht das Geringste daran ändern.
Die Debattenbeiträge meiner Vorredner haben deutlich gemacht, dass es Ihnen in Wahrheit nicht um ein Sachthema geht, sondern um eine rein wahlpolitische Diskussion.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den letzten Tagen, Wochen und Monaten sind Hunderttausende von Flüchtlingen zu uns nach Nordrhein-Westfalen gekommen. Nun ist es extrem wichtig, dass diese Menschen gut integriert werden. Hierfür brauchen die Verantwortlichen in den Städten und Gemeinden eine ausreichende finanzielle Ausstattung und Finanzunterstützung.
Derzeit gibt es zwar Kostenerstattungen für den Flüchtlingsbereich, also für Unterkunft und Versorgung, aber eben nicht für den integrativen Bereich. Aber ohne eine ausreichende Finanzierung der Integrationsarbeit erfolgt eine Integration nach Kassenlage der Kommunen – und das kann es nicht sein.
Meine Damen und Herren, bislang waren wir uns hier im Plenum eigentlich einig in der Beurteilung, dass die Integration vor Ort geleistet wird und die Kommunen dafür auch eine finanzielle Ausstattung brauchen. Auch Sie in den regierungstragenden Fraktionen haben das so gesehen
Zuletzt haben Sie in Ihrem Entschließungsantrag zum Integrationsplan für NRW noch einmal ausgeführt – ich zitiere –:
„Auch künftig muss das Land […] sicherstellen, dass die Kommunen in Nordrhein-Westfalen finanziell so ausgestattet sind, dass sie die Aufgabe der Integration der Flüchtlinge bewältigen können.“
Diesen Worten müssen Sie nun Taten folgen lassen. Daran werden Sie gemessen. Doch da ist derzeit Fehlanzeige.
Vorbeugend sage ich an dieser Stelle auch schon einmal in Richtung der Kollegen Hübner und Krüger: Wir diskutieren bei diesem Tagesordnungspunkt nicht über Flüchtlingskosten, auch nicht über die Unterbringung und Versorgung und auch nicht über dementsprechende Finanzanteile von Bund und Land oder deren Verteilung. Hier geht es um die Kosten der integrationsfördernden Maßnahmen – und da zeigen Sie keinerlei Engagement.
Die Bundesregierung hat Ihnen in den letzten Wochen und Monaten einiges an Geldsegen gebracht. NRW wird noch einmal 1 Milliarde € für die Unterbringung der Flüchtlinge und 434 Millionen € speziell als Integrationspauschale des Bundes bekommen.
Ihr SPD-Parteivorsitzender, Wirtschaftsminister Gabriel, sagte – ich zitiere –, dass gerade die Mittel der Integrationspauschale des Bundes auch für die Kommunen gedacht sind.
Und wie wird das in NRW umgesetzt? Alles in den Landeshaushalt! Weiterleitung zu den Kommunen: Fehlanzeige, null.
Am Ende gern; im Moment nicht.
Ja, klar. – Andere Bundesländer haben eine Weiterleitung beschlossen oder angekündigt. Beispielsweise geben Baden-Württemberg zwei Drittel sowie das Saarland und RheinlandPfalz ein Drittel der Pauschale weiter.
Selbst Ihr kommunalpolitischer Sprecher auf Bundesebene, Bernd Daldrup, sagte, hier bestehe noch Diskussionsbedarf mit den Kolleginnen und Kollegen in NRW; er hoffe darauf, dass er sich mit ihnen noch verständigen könne. Das warten wir einmal ab.
Aber wenn Sie, meine Damen und Herren, in die gesamte kommunale Familie hineinschauen, dann können Sie feststellen, dass alle Oberbürgermeister, egal ob CDU oder SPD, die Weiterleitung fordern. Sie verweigern sich an der Stelle.
Wenn Sie an der einen oder anderen Stelle erklären, Teile dieses Bundesgeldes nach Ihrem Gutdünken für spezielle Landesprojekte einsetzen zu wollen, dann verkennen Sie von Rot-Grün einmal mehr, dass jede Region und die Anforderungen im Land sehr unterschiedlich sind.
Stattdessen setzen Sie wieder einmal auf zentrale Gleichmacherei und Regulierungspolitik. Sie wollen mit dem goldenen Zügel auch im Integrationsbereich jeden Cent und Euro steuern und sagen, wofür das Geld zu verwenden ist. Dadurch werden viele ehrenamtliche Tätigkeiten und Aktivitäten vor Ort nicht pragmatisch möglich. Das ist Verhinderungspolitik und nicht Integrationspolitik.
Meine Damen und Herren, im Ergebnis reden Sie als Landesregierung und regierungstragende Fraktionen zwar von der Wichtigkeit der Integration, machen sich aber bei den Taten einen schlanken Fuß und wollen hier immer wieder mit leierkastenartige Phrasen aus der Vergangenheit ablenken.
Das wird Ihnen nicht gelingen. Damit lassen wir Sie nicht durchkommen. Leiten Sie die Pauschale an die Kommunen weiter, damit an dieser Stelle positiv für die Integration gearbeitet wird. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Ja.
Herr Dahm, jetzt habe ich eigentlich mit einer intelligenteren Frage gerechnet,
weil ich ja schon vorbeugend in Richtung der Kollegen Hübner und Krüger gesagt habe: Wir reden hier nicht über Flüchtlingskosten und deren anteilige Finanzierung durch Bund, Länder und Kommunen, sondern über die Integrationspauschale.
Es geht um die Aufgabe der Integration. Da ist bis jetzt Fehlanzeige bei Ihnen. Der Bund wird seiner Verpflichtung gerecht. Die Pauschale soll entsprechend weitergeleitet werden. Das ist hier und heute unsere Forderung. – Danke.
Vielen Dank, Frau Kollegin. Frau Kollegin, Sie haben ja eben die Bürgermeister als „irre“ bezeichnet, die keine Schulden aufnehmen wollen.
Sind dies Schulden des Landes für die Kommunen, oder müssen die Kommunen hier Schulden aufnehmen? Und wenn sie Schulden aufnehmen müssen, was Sie ja wissen: Wie ist es denn mit der Anrechnung?
Wir haben gestern ein Gespräch mit dem Bankenverband geführt, der sehr deutlich sagt: Es spielt keine Rolle, ob die Kommune diese Schulden zurückzahlt oder nicht. Es ist eine weitere Verschuldung der Kommune und engt ihren Spielraum ein. – Sehen Sie das anders?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Uns wäre es lieber gewesen, wir hätten diese Reden zu Protokoll geben können. Ich denke, angesichts der Uhrzeit wäre das angemessener gewesen. Da wir aber gebeten worden sind, hier zu reden, machen wir das auch.
Ich kann für unsere Fraktion sagen, dass wir uns der Stimme enthalten. Es geht ja nicht, wie man denken mag, um die eigentliche Entfristung, sondern im Kern darum, die Berichtspflicht für zwei Gesetze, die so oder so in naher Zukunft geändert werden müssen, hier abzuschaffen. Das macht Sinn. Weil wir aber natürlich nicht für die Abschaffung von Berichtspflichten der Landesregierung an den Landtag sein können, enthalten wir uns im Ergebnis. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will mich zunächst einmal an die Piraten wenden. Frau Kollegin Brand, Sie haben Ihren Antrag im Sinne der Betroffenen und einer gelungenen Integration sicherlich gut gemeint. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass er auch gut gemacht ist. Im Gegenteil: Dieser Antrag der Piraten ist aus unserer und meiner Sicht falsch und geht an der Praxis und den Bedürfnissen in unseren Städten und Gemeinden völlig vorbei. Daher werden wir ihn auch ablehnen.
Integration kann man nicht dem Zufall überlassen, sondern muss gestaltet werden. Diese Wohnsitzauflage ist eine von vielen integrationsfördernden Maßnahmen, letztlich entwickelt aus dem Bundesintegrationsgesetz.
Meine Damen und Herren, in Bezug auf die Frage, ob wir so etwas brauchen oder nicht, kann man sich mit zwei Zahlen schon ganz gut orientieren, denke ich. In Nordrhein-Westfalen sind wir derzeit mit 29 % der anerkannten Flüchtlinge bundesweit das Flüchtlingsland Nummer eins. Auf Platz 2 folgt Niedersachen mit nur 11 %. Das spricht aus unserer und meiner Sicht eine ganz deutliche Sprache der Notwendigkeit des Handelns.
Insofern ist die Wohnsitzauflage für uns als Union ein geeignetes Integrationsinstrument. Sie ist doch gerade dazu geeignet, irgendeine Art von Ghettobildung zu verhindern und die Integrationsmöglichkei
ten vor Ort in den Städten und Gemeinden zu optimieren. Sie ist notwendig, um die Integrationsleistungen, die auch begrenzt sind, besser steuern zu können und eine gleichmäßigere Verteilung innerhalb der Städte und Gemeinden zu erreichen.
Wir wollen die Integration der Menschen in eine Stadtgesellschaft fördern. Auf der anderen Seite dürfen wir aber nicht Städte und Ballungsräume mit der Integrationsaufgabe überfordern. In der Vergangenheit hat sich eben doch gezeigt, dass Asylberechtigte nach ihrer Anerkennung den Wohnsitz wechseln und es zu sehr ungleichen Verteilungen kommt.
In Bezug auf die Frage, ob das notwendig ist, möchte ich noch einmal eine Zahl nennen. Wenn man sich die räumliche Verteilung der anerkannten Flüchtlinge anschaut und nur die Top Acht der Nicht-EUAusländer oder Asylzugänge nimmt, dann zeigt sich, dass rund die Hälfte dieser Personen in lediglich 33 von 402 Kreisen und kreisfreien Städten lebt.
Wenn Sie meinen, dass das eine gleichmäßige Verteilung ist, die keinerlei Handlungsnotwendigkeiten erzeugt, kann ich das nicht verstehen.
Da können wir Ihre Haltung auch nicht weiter teilen.
Meine Damen und Herren, wir haben über dieses Thema der Wohnsitzauflage schon bei der Einbringung des Gesetzes in der vergangenen Plenarrunde sehr intensiv diskutiert. Ich möchte es mir und Ihnen ersparen, all die Gründe, die damals genannt worden sind, hier zu wiederholen.
Deshalb danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit bis hierhin. Sollte der Bedarf entstehen, werde ich meine restliche Zeit für eine zweite Runde nutzen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei aller Notwendigkeit eines Hilfsprogramms für notleidende Kommunen ist es immens wichtig, dass solch ein Programm die richtigen Ansatzpunkte enthält und richtig ausgestaltet ist, um eine nachhaltige Konsolidierung der Kommunalfinanzen zu erreichen.
Wenn wir uns fragen, ob der Stärkungspakt den beiden Kriterien entspricht, können wir nur feststellen: Nein! Der Stärkungspakt wird diesen Anforderungen nicht gerecht. Er ist nämlich nicht nachhaltig, und er ist auch nicht dazu geeignet, die schlechte Situation der Kommunen nachhaltig zu beseitigen und zu verbessern. Das liegt an mindestens fünf Fehlern im System. Auf die will ich gerne eingehen.
Der erste Fehler, Herr Dahm – Sie müssen es leider ertragen –: Der rot-grüne Stärkungspakt zwingt die Kommunen zu Steuererhöhungen. Das ist unbestritten.
Die Stufe 3 wird die Expansion des bundesweit schärfsten Steuererhöhungsprogramms werden; das sage ich Ihnen jetzt schon voraus. Die dritte Stufe macht NRW noch mehr zum kommunalen Hochsteuerland. Die Bürgerinnen und Bürger werden es bezahlen müssen. Aber sie werden es Ihnen dann auch entsprechend danken.
Zweiter Fehler: Die tatsächliche Situation vor Ort bleibt unberücksichtigt. Der Stärkungspakt nimmt den Empfängerkommunen – das haben diese deutlich in zig Statements und Zwischenberichten dokumentiert – jegliche Flexibilität. Letztlich hat man nur die Chance, Steuern zu erhöhen und Leistungen zu reduzieren. Das bewirkt den Niedergang vor Ort in einer beschleunigten Form.
Dritter Fehler: Sie bieten keinerlei Lösung der Altschuldenproblematik. Der Stärkungspakt senkt nämlich nicht die Altschulden. Die lassen Sie vor Ort zurück. Und trotz bester Konjunktur mit hohen Steuereinnahmen und geringen Zinsaufwendungen wachsen die Kassenkredite, wenn man den Zeitraum 2010 bis heute nimmt, weiter: um 9 % bei den Stufe1-Kommunen und um 27 % bei den Stufe-2-Kommunen.
Wenn Sie, Herr Minister, aktuelle Zahlen aus diesem Jahr zu Kassenkrediten nennen, dann sollten sie bitte dazusagen, dass die Kommunen eine andere Art der Finanzierung gefunden haben, die sich darunter nicht findet: Die sechs Stärkungspaktkommunen haben innerhalb von vier Jahren 1 Milliarde € als Schuldscheindarlehen aufgenommen. – Diese Summe haben Sie derzeit bei der Kassenkreditberechnung nicht berücksichtigt. Von daher ist das eine Milchmädchenrechnung, eine reine Nebelkerze.
Vierter Fehler: Die Auswahl der Kommunen ist zu stark begrenzt. Der potenzielle Teilnehmerkreis ist zu eng gezogen. Hier wiederhole ich gerne unsere Kritik zur zweiten Stufe: Nur fünf Kommunen erfüllen Ihre ausgeschriebenen Antragskriterien. Das stinkt aus unserer Sicht zum Himmel. Denn es gibt noch mindestens 40 weitere Kommunen, denen es ebenso schlecht geht und die sich mit einer ebenso hohen Pro-Kopf-Verschuldung in einer Notlage befinden. Aber die lassen Sie alle im Stich.
Am Ende gerne.
Fünfter Fehler: Sie haben eine unsichere Annahme in der Finanzierung Ihres Stärkungspakts. Und die kommunale Refinanzierung kritisieren wir auch. 40 % der geplanten Mittel der Stufe 3 sind Mittel von Kommunen, die Sie sich von anderen holen. Die Hilfen der Stufe 2 werden vollständig aus kommunalen Mitteln finanziert. Die dritte Stufe wollen Sie jetzt aus Hoffnungswerten finanzieren, also aus den freiwerdenden Planwerten der Stufe.
Da muss man sich auch wieder fragen: Sind alle Stärkungspaktkommunen im Plan, dass sie das Geld überhaupt haben? Ich habe dazu teilweise andere Nachrichten. Von daher bleibt die Frage offen. Es ist
also gar nicht klar, ob die Kommunen die Milliarden, die sie für die Finanzierung brauchen, auch haben.
Außerdem lehnen wir in diesem Zusammenhang nach wie vor den Kommunalsoli, den Sie ja so bejubeln, ab. An der Stelle muss man sagen: Nur sechs der Kommunen haben einen tatsächlich ausgeglichenen Haushalt. 19 der Zahlerkommunen sind selber in der Haushaltssicherung. Von daher ist Ihre Formulierung „Reich stützt arm“ an der Stelle falsch.
Aus all diesen Gründen – es gibt noch viel mehr mögliche Gründe – werden wir auch diesen Entwurf ablehnen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ja.
Zunächst einmal, lieber Kollege Hübner: Sie sind mittlerweile jahrelang in der Regierung und versuchen immer wieder mit irgendwelchen Fragen eine Replik auf Zeiten der Vorgängerregierung zu machen. An der Stelle werden sie mich nicht auf Ihrer Seite haben.
Hinsichtlich Ihrer Frage, was die kommunalen Spitzenverbände und weitere sagen, kann man auf die Anhörung, die im März dieses Jahres zum Stärkungspakt erfolgt ist, verweisen. Da hat es eine Vielzahl von Äußerungen gegeben, zum Beispiel von den kreisangehörigen Empfängerstädten. Deren Bürgermeister haben gesagt: Eine Lösung der Altschuldenproblematik liefert der Stärkungspakt nicht.
Die Gründe habe ich Ihnen eben alle genannt.
Oder: Am Stärkungspakt teilnehmende Kommunen sind gezwungen, auf der einen Seite die Steuern zu erhöhen und zeitgleich die Leistungen zu senken.
Der Bund der Steuerzahler hat Sie kritisiert.
Oder: Ich kann auch noch mal den SPD-Kämmerer Herrn Busch aus Bochum zitieren, der gesagt hat:
Letztlich wurden notwendige Kassenkredite durch Stärkungspaktmittel und kommunale Kredite der Stärkungspaktkommunen durch Kreditaufnahmen anderer mitfinanzierender Kommunen ersetzt.
Wen wollen Sie noch? Von mir aus den Bund der Steuerzahler, der sagte, dass mit diesem Stärkungspakt nach vier Jahren ein wesentliches Ziel der nachhaltigen Etatsanierung nicht erfüllt wurde.
Meine Damen und Herren, ich könnte noch eine Stunde vorlesen; das erspare ich Ihnen. – Danke schön für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, das kann man so natürlich nicht im Raum stehenlassen. Wenn Sie das eine nicht im Raum stehenlassen, dann müssen wir das andere auch nicht im Raum stehenlassen.
Wenn Sie sich gerade damit preisen, dass Sie die Anzahl der Nothaushaltskommunen reduziert haben, dann muss man ganz deutlich sagen: Reine Makulatur!
Das war natürlich Ihre einfachste Aufgabe. Wie haben Sie es gemacht? Sie haben einfach mal eben die Definition dessen, wer Nothaushaltskommune ist und wer Haushaltssicherungskommune ist, verdreht, die Zahlen getauscht. Das war die Lösung des Problems an der Stelle.
Ansonsten können wir hier nur wieder das wahrnehmen, was tagtäglich passiert: immer nur der Ruf nach dem Bund, wenngleich der Bund in diesem Jahr Milliarden mehr in Richtung Kommunen auf den Weg gebracht hat, was wir auch komplett richtig finden.
Meine Damen und Herren, Sie verschweigen auch, wenn es um die Aufgabenbelastung der Kommunen geht, dass wir hier in NRW bundesweit den höchsten Kommunalisierungsgrad haben. Das heißt, Sie sind diejenigen, die den Kommunen sehr viele Aufgaben auflasten, und zwar ohne die entsprechende Finanzmittelausstattung mitzugeben.
Vor dem Hintergrund dieser Situation können die Kommunen noch so strampeln. Wenn Sie es nicht an der Wurzel anpacken, wird es nicht gelingen. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Integration der Flüchtlinge, die mittelfristig oder dauerhaft hier in NRW bleiben, wird die große landespolitische Aufgabe der nächsten Jahre sein. Eine erfolgreiche Integration bedarf erheblicher und auch koordinierter privater wie wirtschaftlicher als auch öffentlicher Ressourcen – vom Integrations- und Sprachkurs über das Bildungssystem bis hin zur Arbeitsmarktintegration genauso wie der Wohnraumbeschaffung und der gesellschaftlichen Integration. Hierbei sind nicht nur das Ehrenamt und die finanziellen Mittel knapp, sondern auch Infrastrukturen und qualifiziertes Personal eine knappe Ressource.
Meine Damen und Herren, unser Fraktionsvorsitzender hat in seiner Rede heute Morgen gesagt, wir würden einen anderen Integrationsplan schreiben. Wir haben in einer Vielzahl von Anträgen hier im Landtag bereits dargelegt, wie sich die CDU-Landtagsfraktion eine erfolgreiche Integrationspolitik vorstellt. Einige Aspekte will ich hier gern noch einmal darstellen.
Das Erste, was zu tun ist, ist, einen kompakten, klaren, pragmatisch fokussierten Plan aufzustellen. Was liefern Sie? Ein Sammelsurium. Wer Ihren Antrag liest, fühlt sich so wie derjenige, der das erste Mal durch einen fremden Supermarkt geht. Die Regalreihen sind unübersehbar, die Orientierung fällt schwer. Die Regale sind voll mit allem Möglichen, aber man findet nicht das, was man am dringendsten braucht. Sie wollen einen prächtigen und üppig beladenen Vollsortimenter errichten. Aber damit haben Sie sich verhoben. Genau das ist Ihnen nämlich nicht gelungen.
Dennoch fand ich es richtig, meine Damen und Herren, dass wir versucht haben, zusammen einen besseren Antrag zu formulieren als den, den Rot-Grün zunächst vorgelegt hatte. Manche Passage, die wirklich grotesk anmutete, ist zum Glück in der nun vorhandenen Version beseitigt worden. Ich erinnere an die besondere integrationspolitische Bedeutung, die Sie dem Schutz vor Haustürgeschäften und Abzocke bei Handyverträgen beimessen wollten. An der jetzigen Version merkt man, dass die Beratungen mit den Kollegen von CDU, FDP und Piraten für Sie inspirierend und hilfreich waren.
Hinzu kommt, meine Damen und Herren: Für einen Integrationsplan des Landes nimmt die Bundespolitik einen viel zu breiten Raum ein. Um im Bild zu bleiben: In viel zu vielen Regalen steht ein Zettel mit der Aufschrift: Dieses Produkt finden Sie in einem anderen – oder genauer: in einem Berliner – Geschäft.
Meine Damen und Herren, ich finde, das Integrationsland Nordrhein-Westfalen macht sich zu klein, wenn es in jedem zweiten Absatz seines Plans nur alleine auf den Bund zeigt.
Vieles von dem, was Sie als integrationspolitische Maßnahmen verkaufen, ist keine. Stattdessen haben Sie alte rot-grüne Ladenhüter ins Schaufenster gestellt – beispielsweise mit Ihrer Forderung nach der elektronischen Gesundheitskarte, die in den Kommunen aufgrund der schlechten Konditionen niemand will.
Wenn ich bilanzieren soll, warum wir den Integrationsplan auch in der geänderten Form ablehnen, will ich das mit den Worten eines DGB-Vertreters sagen, der in der Anhörung am 27. April 2016 sehr deutlich zu Protokoll gegeben hat – ich zitiere mit der Erlaubnis des Präsidenten Herrn Michael Hermund vom DGB NRW –:
„Wir brauchen keinen Plan …, der Regelungen enthält: Das und das müsste geregelt sein, aber der Bund oder andere sind zuständig. – So ein Papier brauchen wir nicht. Der Plan braucht auch dann keine 50 Seiten zu haben. Ich finde, er könnte kurz und knackig sein und das enthalten, was das Land in eigener Regelungskompetenz leisten müsste oder muss oder kann. Ich will jetzt hier nicht schulmeisterlich sein. Es gibt die Kultushoheit und, und, und. Es gibt die Schulhoheit und, und, und. Deswegen: nur die Sachen, die das Land regeln sollte und muss.“
Und was liegt uns jetzt vor? Mehr als 30 Seiten in den Punkten I bis III mit Handlungsfeldern. Alleine die Schilderung der Ausgangslage und das sogenannte Leitbild machen schon fünf Seiten Prosa aus. Meine Damen und Herren, das ist es nicht.
Was müssen die Rahmenbedingungen für Integration sein?
Einige unserer Schwerpunkte:
Das Erste aus unserer Sicht: Kommunen stärken, denn hier wird die eigentliche Integrationsarbeit geleistet. Die Kommunen mit ihren Bürgern, Unternehmen, Verbänden, Vereinen und Ehrenamtlern leisten Überragendes, und dafür brauchen Sie die Unterstützung.
Daraus ergeben sich mindestens drei von Rot-Grün abweichende Forderungen an die Landesregierung:
Erstens. Wir brauchen eine Integrationspauschale, welche die Kommunen in die Lage versetzt, passende Rahmenbedingungen für Integration vor Ort zu schaffen.
Das kann auch mit Rahmenbedingungen des Landes verbunden sein. Aber es müssen Entscheidungsmöglichkeiten vor Ort in den Kommunen für die Integrationsarbeit bleiben. Im Jahre 2016 stehen uns dafür anteilige Bundesmittel in Höhe von 434 Millionen € bereit, die wir als Union genauso wie der Städte- und Gemeindebund vollständig an die Kommunen weitergeleitet sehen wollen. Deshalb haben
wir es im Haushaltsausschuss so beantragt. Sie haben es abgelehnt.
Zweitens. NRW ist mit 30 % das Flüchtlingsaufnahmeland Nummer eins in Deutschland, gefolgt von Niedersachsen mit 11 %.
Deshalb brauchen die Kommunen und auch die Zuwanderer dringend zum Gelingen der Integration eine landesrechtliche Wohnsitzauflage. Baden-Württemberg und Bayern haben das zeitnah auf den Weg gebracht. Sie haben sich etwas mehr Zeit gelassen. Sie sind es gemütlich angegangen – zum Schaden der Kommunen und der Integrationsarbeit. Gestern haben Sie nun im Kabinett die Wohnsitzauflage für NRW beschlossen – endlich, möchte ich sagen.
Aber warum tritt sie dann erst am 1. Dezember in Kraft und gilt nicht für die Hauptmenge der bereits zu uns gekommenen Eingereisten oder der jetzt in diesen Tagen einreisenden Flüchtlinge? Diese und viele Probleme bleiben mit dem Entwurf ungelöst.
Man muss auch sehen: Da die ankommenden Flüchtlinge mit Bleibeperspektive in der Regel innerhalb der Ankunftszentren binnen 48 Stunden anerkannt werden, hat die FlüAG-Verteilung alter Art ihre Bedeutung verloren. Umso mehr kommt es jetzt darauf an, mit der Wohnsitzverteilung für gerechte und gleichmäßige Verteilung im Land zu sorgen.
Daher lehnen wir Ihren neuen Verteilungsschlüssel ab, denn damit legalisieren Sie letztlich die ungerechte Flüchtlingsverteilung aus Ende 2015, indem Sie ganz andere, neue Umverteilungskriterien bringen. Da befürchten wir und ich eine klare Zusatzbelastung des ländlichen Raumes. Sie können das so machen – keine Frage. Aber das ist falsch, und das ist nicht der Weg der CDU.
Drittens. Wir brauchen dringend Wohnraum, geschätzt – es gibt da unterschiedliche Zahlen – mindestens 200.000 Wohnungen. Da ist es unhaltbar und geradezu zynisch, wenn Sie im Bereich „III. Rahmenbedingungen“ an die Kommunen appellieren, die kommunale Bauleitplanung aktiv zur Wohnraumschaffung zu nutzen, und dieselben Kommunen gleichzeitig mit Ihrem Landesentwicklungsplanentwurf bezüglich der zukünftigen möglichen Wohngebietsentwicklung massiv ausbremsen. Das geht nicht. Das akzeptieren wir so nicht.
Meine Damen und Herren, Integration braucht Klarheit und Verbindlichkeit. Da stimme ich Joachim Stamp zu. Das ist auch unsere Überzeugung. Deshalb fordern wir die gesetzlichen Grundlagen für verbindliche Integrationsvereinbarungen des Landes, die analog zum Bundesintegrationsgesetz gestaltet werden.
Außerdem wollen wir, dass Flüchtlinge mit Bleibeperspektive neben Sprachkenntnissen auch Kurse zu den Grundregeln unseres Zusammenlebens belegen. Das muss verpflichtend sein und auch möglichst mit entsprechenden Tests dokumentiert werden, denn Sprache ist der Schlüssel zur Integration.
Meine Damen und Herren, Aufgabe der politischen Bildung muss es sein, die Grundlagen und die Grundprinzipien unserer gesellschaftlichen und politischen Ordnung – beispielsweise Demokratie, Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit, Meinungs- und Religionsfreiheit, Nichtdiskriminierung und Toleranz – auch den neu zu uns gekommenen Menschen zu vermitteln. Deshalb müssen Integrationsbemühungen darauf abzielen, Rechte einerseits, aber auch Pflichten allen in Deutschland Ankommenden früh zu vermitteln, um mögliche Probleme von Anfang an zu meiden.
Wir wollen allen Generationen eine Chance geben. Die nachhaltigste Form der Integration bietet die Teilhabe am Arbeitsleben, das Miteinander in Kita, Schule, Ausbildung, Studium sowie in den Vereinen und der Gesellschaft. Deshalb müssen wir den Flüchtlingen auch die Chance auf Teilhabe ermöglichen. Und das braucht eine schnellstmögliche Erfassung von Kompetenzen wie auch eine schnellstmögliche Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen. Und dazu gehört für mich auch eine Verlängerung der Schulpflicht nach bayerischen Vorbild bis zum 25. Lebensjahr.
Meine Damen und Herren, es kann doch beispielsweise nicht richtig sein, dass wir einen jungen syrischen Schüler, der kriegsbedingt fünf Jahre keine Schule in Syrien besuchen konnte, in NRW mit Erreichen seines 18. Lebensjahres aus der Regelschule verbannen. Das ist nicht unsere Politik.
Ich komme jetzt zum Schluss.
Aus unserer Sicht haben Sie, meine Damen und Herren von Rot-Grün, nicht begriffen, worauf es ankommt.
Sie haben sich für ein Sammelsurium, genannt Integrationsplan, entschieden. Das wieder einmal eine verpasste Chance für unser Land. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die dramatischen Vorfälle von Burbach im Herbst 2014 waren ein ganz massiver Einschnitt in der Flüchtlingsunterbringung hier bei uns in Nordrhein-Westfalen. Das mediale Echo, das folgte, plus die ganz markante Kritik, die folgte, haben letztlich dazu geführt, dass sich der Innenminister mit dem Thema der Flüchtlingsunterbringung erstmals so richtig intensiv beschäftigte, was er vorher eher vernachlässigt hat.
In der Aufarbeitung dieser Missbrauchsfälle von Burbach gelobte der Innenminister Besserung. Neben einer obligatorischen lückenlosen Aufklärung wurde auch ein Paradigmenwechsel angekündigt. Dieser Paradigmenwechsel in der Flüchtlingsunterbringung wurde seitens des Innenministers immer wieder thematisiert und beschworen. Auf dem Flüchtlingsgipfel, an dem wir teilnahmen, wurde das auch immer wieder versprochen. Es gab ein Eckpunktepapier mit den NGOs im Dezember letzten Jahres. Es gab noch einmal neue Handlungsempfehlungen im Mai dieses Jahres. Das heißt: Angekündigt wurde sehr viel, einiges vielleicht sogar auch umgesetzt.
Aber angesichts der aktuellen Umstände und Vorwürfe bleibt festzuhalten, dass Sie, Herr Minister, in der Umsetzung dieses Paradigmenwechsels nicht weit gekommen sind.
Die aktuellen Vorwürfe in diesen Landeseinrichtungen wiegen schwer, auch aus unserer Sicht: einerseits die Vorwürfe in Burbach, andererseits die Vorwürfe in Olpe. Aber all diese Vorwürfe und Ungereimtheiten in einer Landeserstaufnahmeeinrichtung dürfen nicht hingenommen werden. Es kann nicht sein, dass wir das dulden, dass wir zugucken.
Egal wie schwierig die Situation im vergangenen Jahr in der Flüchtlingserstaufnahme und Unterbringung gewesen ist: Eine reine Entschuldigung für derartiges Verhalten kann es nicht geben. So etwas können wir hier nicht tolerieren.
Es helfen auch nicht immer wieder neue Vorgaben in schriftlicher Form, neue Eckpunkte, neue Handlungsempfehlungen. Wir brauchen adäquates Handeln. Wir brauchen richtige Personalauswahl. Wir brauchen eine gute Aufsicht und jemanden, der die
Aufgabe auch in der Prüfung und Überprüfung ernst nimmt.
Das heißt: Um solche Situationen künftig auszuschließen, helfen Anträge wie dieser heute einerseits weiter. Allerdings, muss ich andererseits sagen, gehen die Formulierungen dieses Piratenantrags über das hinaus, was zweckmäßig ist. Daher werden wir uns bei diesem Antrag enthalten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die CDU spricht sich mit diesem Antrag sehr ausdrücklich für die Einstufung der Maghrebstaaten zu sicheren Herkunftsländern aus. Meine Damen und Herren, es ist ein Baustein von vielen, zum Beispiel neben dem Personalaufbau im BAMF, dem Asylpaket I und II, dem Datenaustauschverbesserungsgesetz, dem Umbau im BAMF zu einem integrierten Flüchtlingsmanagement, dem Integrationsgesetz, EUMaßnahmen und all den anderen Dingen, die zu einer Verfahrensbeschleunigung und zu einer beschleunigten Rückführung beitragen können.
Aber die Frage hier und heute ist nun: Wie geht NRW mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung um? Wie verhalten Sie sich? Da erwarten wir ganz klar Ihre Zustimmung.
Da ich davon ausgehe, dass Sie den sehr wohlformulierten Antrag in allen Einzelheiten gut gelesen haben, brauche ich diesbezüglich auch nicht näher darauf einzugehen.
Aber ich möchte meinen Wortbeitrag hier mit Erlaubnis der Präsidentin mit einem Zitat aus der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ von heute beenden, wo es nämlich im Kommentar von Herrn Altenbockum heißt:
„Es hilft im Streit über das Asylrecht leider gar nicht, die Grünen mit dem Hinweis auf die Wirklichkeit überzeugen zu wollen. Bevor Staaten zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden, sieht die so aus: Nur einem winzigen Teil der Antragsteller aus diesen Staaten wird Asyl zugesprochen; die Verfahren sind aber so lang, dass die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass auch die Bewerber bleiben, die keinen Anspruch darauf haben. So ist es im Fall der Maghrebstaaten.
Was läge näher, die Verfahren zu verkürzen, die Möglichkeiten der Rückführung zu verbessern, aber jenem winzigen Teil die Aussicht auf Anerkennung nicht zu rauben? Denn auch wer aus einem sicheren Herkunftsland kommt, kann „sein“ Recht auf Asyl durchsetzen. Das alles ist mit bürokratischer Hilfe verbunden, ihr darf aber ein Staat nicht ausweichen, der einen weltweiten Sog auf Flüchtlinge aller Art entwickelt. Die Grünen verfolgen das Gegenteil. Sie unterstützen den Sog, wollen keine Härte und wundern sich, dass die Legitimität des Asylrechts leidet. Die dürfen andere schützen – unter Buh-Rufen entrückter Grüner.“
Meine Damen und Herren, mehr braucht man dazu nicht zu sagen. – Danke für die Aufmerksamkeit.