Protokoll der Sitzung vom 04.12.2014

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man merkt doch, wenn die Plenarsitzung abends sehr lang gedauert hat. Ich dachte, dass um diese Uhrzeit schon mehr Kolleginnen und Kollegen anwesend sein würden. Ich begrüße aber diejenigen, die schon da sind, ganz besonders herzlich zu unserer heutigen, 73. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen. Mein Gruß gilt den Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.

Für die heutige Sitzung haben sich sieben Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen.

Wir treten nunmehr ein in die Beratung der heutigen Tagesordnung.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt

1 Vereidigung eines Mitglieds des Verfas

sungsgerichtshofs für das Land NordrheinWestfalen

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, mit Schreiben vom 28. November dieses Jahres hat mir die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, dass die Landesregierung Herrn Peter Kamp mit Wirkung vom 1. Dezember zum Präsidenten des OLG Köln ernannt hat. Er ist damit als einer von zwei lebensältesten OLG-Präsidenten kraft Amtes Mitglied des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein

Westfalen.

Im gleichen Schreiben hat Frau Ministerpräsidentin Kraft darum gebeten, die Vereidigung von Herrn Kamp in einer Plenarsitzung in dieser Woche vorzunehmen. Dieser Bitte bin ich natürlich in unser aller Namen gerne gefolgt.

Ich darf deshalb zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Kamp, der gleich vor dem Plenum den Eid ablegen wird, ganz herzlich im Landtag NordrheinWestfalen begrüßen.

(Allgemeiner Beifall)

Genauso herzlich begrüße ich die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, Frau Dr. Ricarda Brandts, sowie die Vizepräsidentin Frau Anna-José Paulsen, die an der Rückwand im Plenarsaal Platz genommen haben, um der Vereidigung, wie so oft, zu folgen. Auch Ihnen ein herzliches Willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Ich bitte alle anwesenden Kolleginnen und Kollegen, soweit es Ihnen möglich ist, sich für die Vereidigung von den Plätzen zu erheben, und ich bitte Herrn Kamp, zu mir zu kommen.

(Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.)

Nach § 5 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen leisten sämtliche Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs, bevor sie ihr Amt antreten, vor dem Landtag den in dieser Vorschrift formulierten Eid:

„Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

Sehr verehrter Herr Kamp, damit sind Sie jetzt verpflichtet. Ich gratuliere Ihnen im Namen des Hohen Hauses ganz herzlich dazu.

Im Vorgespräch haben wir schon gesagt, dass es immer etwas schwierig ist, „Auf gute Zusammenarbeit!“ zu sagen, aber alle im Haus wissen, wie das gemeint ist. Auf gute Zusammenarbeit und von Herzen alles Gute für Ihr neues Amt!

(Allgemeiner Beifall)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir setzen nun die gestern unterbrochenen Haushaltsberatungen vor.

Ich rufe auf:

2 Gesetz über die Feststellung des Haushalts

plans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/6500

Und:

1. und 2. Ergänzung Drucksachen 16/6710 und 16/6990

Beschlussempfehlungen und Berichte des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksachen 16/7500 bis 16/7507, 16/7509 bis 16/7515 und 16/7520

zweite Lesung

Und:

Finanzplanung 2014 bis 2018 mit Finanzbericht 2015 des Landes Nordrhein-Westfalen

Drucksache 16/6501

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 16/7521

In Verbindung mit:

Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2015 (Gemeindefinanzierungsgesetz 2015 – GFG 2015)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/6502

Und:

Ergänzung Drucksache 16/6990

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksachen 16/7517

zweite Lesung

Ich will daran erinnern: Das im Ältestenrat vereinbarte Beratungsverfahren mit der Reihenfolge der zu beratenden Einzelpläne und den vorgeschlagenen Redezeiten können Sie auch für den heutigen Tag der Tagesordnung entnehmen.

Nach Beendigung der Aussprache über einen Einzelplan erfolgt die Abstimmung über diesen Einzelplan in zweiter Lesung von insgesamt drei Lesungen. Liegt ein Änderungsantrag zu einem Einzelplan vor, wird zunächst über diesen abgestimmt. Heute nachzuholen ist noch die Einzelabstimmung über den Einzelplan 20. Das haben wir Ihnen gestern mehrfach mitgeteilt. Heute ist auch über das Haushaltsgesetz und das Gemeindefinanzierungsgesetz zum Abschluss der zweiten Lesung der insgesamt drei Lesungen abzustimmen. Auch ist über die Rücküberweisung des Haushaltsgesetzes und des Gemeindefinanzierungsgesetzes zu entscheiden.

Da die Beratungen zum Haushalt voraussichtlich um 12:30 Uhr beendet sein werden, ist eine abstimmungsfreie Zeit heute nicht vorgesehen. Sollte sich der Vormittag völlig anders gestalten, werden wir das im sitzungsleitenden Präsidium noch einmal beratschlagen. Aber bitte gehen Sie davon aus, dass wir am Ende der Haushaltsplanberatungen in zweiter Lesung die Abstimmungen durchführen werden, egal, bei welcher Uhrzeit wir dann gelandet sind.

Mit all diesen Vorbemerkungen rufe ich dann auf:

Einzelplan 15 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter

Ich weise auch hier auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 16/7515 hin.

Ich eröffne die Aussprache. Für die CDU-Fraktion hat Herr Kollege Preuß das Wort.

Frau Präsidentin! Meine liebe Kolleginnen und Kollegen! Am vergangenen Sonntag – das haben Sie gestern mehrfach gehört – war Halbzeit. Ich will jetzt nicht darüber fabulieren, ob man mit einer erschöpften Mannschaft die zweite Halbzeit überstehen kann. Ich will auch nicht auf einzelne Haushaltsansätze eingehen. Der Haushalt ist weitgehend unspektakulär. Wir haben durchaus zur Kenntnis genommen, dass zum Beispiel der Ansatz im Bereich der pauschalen Förderung der Krankenhäuser für kurzfristige Anlagegüter und der Ansatz für die Förderung der Fachseminare für die Ausbildung von Altenpflegekräften erhöht worden sind. Wir wissen alle, dass die Gelder, die hier ausgewiesen sind, bei weitem nicht ausreichen, um die Probleme in den Griff zu bekommen.

(Vizepräsident Dr. Gerhard Papke)

Was an dem Haushalt fehlt, ist eine Perspektive für die Zukunft. Es fehlen die Strukturkonzepte, die nötig sind, um sich den Herausforderungen und Veränderungen in der Zukunft überhaupt stellen zu können. Kurz gesagt: Der Haushalt gibt keine Antworten auf die drängenden Fragen der Zeit.

(Beifall von der CDU)