Peter Preuß
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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sich zum Geburtstag oder anderen Anlässen alles Gute und vor allem Gesundheit zu wünschen, ist nicht nur eine Floskel, sondern bringt zum Ausdruck, wie wichtig den Menschen Gesundheit ist.
Unser Gesundheitssystem ist wohl das beste der Welt. Es ermöglicht allen Menschen den Zugang zu einer bestmöglichen medizinischen Versorgung. Wir werden alles tun, um diese Errungenschaft, die auf einem breiten Konsens der Akteure einschließlich der Patienten beruht, zu erhalten.
Das duale System aus gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung hat sich doch bewährt. Es gewährleistet nicht nur die bestmögliche medizinische Versorgung, sondern schafft auch Innovationen, mit dem Ziel, die Versorgung zukunftsfest und qualitativ ständig den neuen Herausforderungen an Medizin und Versorgung anzupassen und zu verbessern. Allein der Wettbewerb der Systeme führt zu besseren Leistungen und geringen Kosten.
Sie wollen unter der irreführenden Bezeichnung „Bürgerversicherung“ dieses bewährte System
grundlegend verändern. Sie können, Herr Kollege Yüksel, mit Ihrem Entschließungsantrag, der sich vordergründig nur mit Finanzierungsfragen befasst, insbesondere mit der Frage der paritätischen Beitragsfinanzierung, die Ihre Bundesregierung im Jahr 2005 abgeschafft hat, nicht darüber hinwegtäuschen, was Sie wirklich wollen.
Sie wollen die Systeme von PKV und GKV weitgehend angleichen. Sie wollen das Vergütungssystem der Ärzte vereinheitlichen. Die Folgen sind fatal: Wegfall des innovativen Wettbewerbs und der Wahlfreiheit, höhere finanzielle Belastungen für Krankenkassen, Versicherte und Arbeitgeber, Förderung der Zweiklassenmedizin.
Sie sagen zwar, dass Sie genau diese durch eine Einheitsversicherung abschaffen wollen – genau das Gegenteil wird aber eintreten. Denn das duale Versicherungssystem ist am ehesten geeignet, eine Zweiklassenmedizin zu verhindern.
Der nächste Punkt ist der hohe bürokratische Aufwand. Die Umstellung des bisherigen dualen Systems auf eine Bürgerversicherung würde Jahrzehnte dauern – was Sie in Ihrem Entschließungsantrag sogar selbst andeuten – und mit einem unvertretbar hohen bürokratischen Aufwand und Kosten verbunden
sein, was nicht ohne Wirkung auf die Leistungen für die und die Beiträge der Versicherten sein wird und auch nicht sein kann.
Die negativen Auswirkungen auf die Arbeitsplätze bei der Privaten Krankenversicherung sind eben schon von meiner Vorrednerin genannt worden.
Und vor allem: Aufgrund der dann notwendigen Absenkung des Leistungskatalog droht lediglich eine Minimalversorgung der Bevölkerung. Sie wollen doch eine Grundversorgung neu definieren. Der Patient soll sich weitgehend über Zuschläge zusätzliche Leistungen erkaufen können, und für den einzelnen Patienten führt genau das letztendlich zu einer Verteuerung der Gesundheitskosten.
Sie führen zwar ins Feld – das würde ich an Ihrer Stelle auch tun –, dass Sie das Maß des Leistungskataloges über das Maß hinaus, das schon heute Standard ist, ausweiten wollen, lassen aber ungeklärt, welche Auswirkungen dies auf die Gebührenordnung der Ärzte haben wird, und somit lassen Sie diese – das haben wir mehrfach auf Podiumsdiskussionen erlebt – im Unklaren.
Wenn diese Leistungen aus dem dann neu zu gestaltenden Leistungskatalog von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, hat das zur Folge, dass es für die Kassen teurer wird und es gleichzeitig zu einer Reduzierung der Einnahmesituation der Ärzteschaft kommt.
Es gibt keinen Grund, meine Damen und Herren, ein funktionierendes Krankenversicherungssystem abzuschaffen. Zusammenfassend kann man sagen, dass die Bürgerversicherung – oder auch Einheitsversicherung, wie ich sie bezeichne – nicht dazu geeignet ist, den Menschen Vorteile zu bringen. Deshalb stimmt die CDU-Fraktion dem Antrag der FDP zu. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Antragsteller beschreiben schlimme Zustände und Sachverhalte, die selbstverständlich nicht akzeptabel sind. In der Tat berichten Medien auch in Deutschland über das aus den USA kommende Phänomen des Union Busting.
Wenn man einmal genau hinschaut, bleibt allerdings unklar: Welche konkreten und vor allen Dingen greifbaren Sachverhalte sind eigentlich gemeint? Mobbing? Druckausübung? Das ist sehr allgemein gehalten, und da wäre die Frage zu klären: Um welche Sachverhalte geht es, die nicht ohnehin schon gesetzlich geregelt sind?
Die Arbeit der Betriebsräte ist im Rahmen der Mitbestimmung im Betriebsverfassungsgesetz geregelt und gesichert. § 119 Betriebsverfassungsgesetz regelt explizit Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder. Auch die Gründung von Betriebsräten ist im Betriebsverfassungsgesetz klar geregelt. Die Mitbestimmung ist wesentlich für die Sozialpartnerschaft und ein wichtiges Instrument für einen Interessenausgleich in den Betrieben.
Nun ist aber die Frage: Was soll denn genau geregelt werden? Es gibt Arbeitgeber, die mit den Betriebsräten und Betriebsräte, die mit den Arbeitgebern sowieso vertrauensvoll zusammenarbeiten, weil nur so bestimmte Dinge in den Betrieben im Interesse der
Unternehmen und der Arbeitnehmer bestmöglich und konfliktfrei gestaltet werden können. Es gibt aber auch Arbeitgeber, die ein gestörtes bis ablehnendes Verhältnis zu den Betriebsräten pflegen – aus welchen Gründen auch immer. Darüber hinaus gibt es Situationen, in denen Konflikte und unterschiedliche Interessenlagen sozusagen in der Natur der Sache liegen.
Gerade deshalb sind Betriebsrat und Arbeitgeber nach dem Betriebsverfassungsgesetz unter Beachtung der geltenden Tarifverträge zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet. Zur Sicherstellung der Betriebsratsarbeit genießen die Betriebsräte einen besonderen Schutz, auch einen Kündigungsschutz. Selbstverständlich darf die Wahl eines Betriebsrates oder seine Arbeit nicht behindert werden, sonst droht Strafe.
Wenn Sie mit dem vorliegenden Antrag also die Schließung von Gesetzeslücken fordern, müssen Sie auch sagen, wo welche Lücken bestehen, damit sie gegebenenfalls geschlossen werden können.
Wenn alles reibungslos läuft, brauchen wir keine gesetzliche Regelung. Im Falle des Union Busting gibt es das Betriebsverfassungsgesetz, das den Betriebsrat umfassend schützt.
Der Antrag hier bleibt schwammig und vage. Sie widersprechen sich auch selbst in Ihrem Antrag. Auf der einen Seite fordern Sie rechtliche Änderungen, und auf der anderen Seite soll das Union Busting durch eine wissenschaftliche Studie erst einmal genauer erforscht werden, um daraus Handlungsempfehlungen ableiten zu können.
Wenn Sie also Grauzonen und praktische Methoden ansprechen, ohne sie näher zu beschreiben und Vorschläge zu machen, wie denn dieses Phänomen eingedämmt werden soll, ist der Antrag aus unserer Sicht nicht abstimmungsfähig. Ein politischer Diskurs über Konflikte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern muss in den Gewerkschaften und in den Arbeitgeberverbänden geführt werden. Die Politik hat sich da herauszuhalten. Die Gesetzeslage ist aus unserer Sicht eindeutig.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Nach der Rede meiner Vorrednerin bleibt fast gar nichts anderes übrig, als den Antrag abzulehnen,
weil der Gesetzentwurf so schlechtgeredet worden ist. So schlecht ist er überhaupt nicht! Man muss sich nur sachlich damit auseinandersetzen.
Die Diskussion um das Bundesteilhabegesetz wird mit hoher Emotionalität geführt. Es geht um mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Es geht aber auch um einen grundsätzlichen Systemwechsel. Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen sind zukünftig keine Sozialhilfe. Den Betroffenen soll ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden.
Der Koalitionsvertrag von SPD und CDU in Berlin wird umgesetzt. Die im Vorfeld des Gesetzentwurfs formulierten Wünsche der Verbände werden nicht
alle erfüllt werden können. Frau Nahles als zuständige Ministerin orientiert sich offenbar an dem Machbaren. Konstruktiv haben die Koalitionsfraktionen in Berlin an dem Gesetzesvorhaben gearbeitet. Seit Vorlage des Gesetzentwurfs gibt es viel Kritik; es bestehen Unsicherheiten und Sorge, schlechtergestellt zu werden. Diese Bedenken müssen selbstverständlich ausgeräumt werden.
Es gibt zahlreiche Änderungsvorschläge, die nun im Gesetzgebungsverfahren geprüft werden. Ich gehe davon aus, dass der Gesetzentwurf letztlich nicht ohne Änderungen, Klarstellungen oder Präzisierungen beschlossen wird. Das bleibt abzuwarten.
Die Anhörung am 7. November 2016 zum Gesetzentwurf in Berlin hat – ich war dabei und habe mir das angehört – bei allen Schwächen, die der Gesetzentwurf zeitigt, doch ein recht positives Bild ergeben. Die fundamentale Frage, ob der Entwurf aufgrund der vielen Kritikpunkte zurückgezogen werden sollte, wurde von den Sachverständigen allerdings klar verneint. Kommt dieses Gesetz nicht, hätten wir alle die Chance verpasst, die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem herauszulösen.
Meine Damen und Herren, zu dem vorliegenden Antrag. Es werden einige positive Aspekte genannt – Herr Neumann hat sie vorgetragen –, aber eben auch Kritikpunkte, die jedoch nicht wirklich neu sind – sie von den Verbänden vorgetragen worden und längst Gegenstand des Beratungsverfahrens zum Gesetzentwurf. Das ist also keine eigenständige Denkleistung der rot-grünen Koalition hier im Landtag.
Es gibt viele positive Dinge, zum Beispiel die verbindliche Teilhabeplanung im Zusammenhang mit der häufig angesprochenen Schnittstellenproblematik Eingliederungshilfe/Pflege. Hier geht der Entwurf in die richtige Richtung. Der Sorge der Menschen, in die Pflege abgedrängt zu werden, steht allerdings auch die Möglichkeit gegenüber, alle Akteure in der Koordinierung gemäß § 22 SGB IX und im Gesamtplanverfahren gemäß § 17 SGB IX einzubeziehen.
Das Wunsch- und Wahlrecht werden gestärkt, Beratungsmöglichkeiten verbessert. Die Orientierung an der ICF ist grundsätzlich richtig. Weitere Punkte sind: Vereinfachung des Antragsverfahrens; Erhöhung der Freibeträge für Erwerbseinkommen und Barvermögen; Möglichkeiten der Assistenzleistungen auch für höhere Studienabschlüsse. Nicht zuletzt wird die bessere Teilhabe am Arbeitsmarkt durch ein Budget für Arbeit gefördert.
Es gibt sicherlich noch eine ganze Reihe von weiteren Punkten, aber natürlich auch Kritik. Ich teile zum Beispiel die Skepsis gegenüber der Fünf-aus-neunRegelung, denn es ist überhaupt nicht klar, nach welchen Kriterien das erfolgen soll. Das ist auch bekannt in Berlin, wenn ich das so salopp sagen darf. Aber man muss natürlich auch sehen: Sie selbst machen
auch keinen konkreten Gegenvorschlag. Aber das Thema ist dort angekommen. Es wird dort behandelt. Geklärt werden muss, ob eine solche Regelung verlässlich ist und auch eine entsprechende Grundlage bietet. Das gilt im Prinzip auch für das Poolen. Das ist längst angekommen.
Im Übrigen gilt, dass die Anliegen der Länder längst in Berlin angekommen sind. Die Parlamentarische Staatssekretärin, Frau Lösekrug-Möller, hat in der Sitzung des Bundesrats am 23. September dieses Jahres von 126 Änderungsvorschlägen aus den Ländern – auch aus NRW – gesprochen, die jetzt diskutiert werden.
Es gibt also keinen Grund, jetzt in Panik zu verfallen. Das Gesetzgebungsverfahren muss all diese Punkte aufnehmen. Wir werden sehen, was dabei herauskommt.
Wir werden den Antrag nicht ablehnen – trotz meiner Vorrednerin und des Schlechtredens des Gesetzentwurfes. Es geht hierbei um die Sache. Wir sind es den Menschen mit Behinderung schuldig, dass wir uns ernsthaft mit der Sache auseinandersetzen.
Es ist ein Gesetz – ich will nicht von „Jahrhundertwerk“ sprechen –, das die nächsten Jahrzehnte gelten soll und sicherlich noch nicht das Ende, sondern der Beginn eines Inklusionsprozesses darstellt. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Digitalisierung der Arbeitswelt wird unsere beruflichen Tätigkeiten nachhaltig beeinflussen. Die bereits bestehende Entwicklung hin zur Wissensgesellschaft wird durch die Digitalisierung weiter fortgesetzt.
Der digitale Wandel läuft im globalen Maßstab ab und bringt selbst weit entfernte Regionen und Personen in engen Kontakt miteinander. Dies hat zur Folge, dass der weltweite Wettbewerb sowie die internationale Arbeitsteilung zunehmen werden – eine Arbeitsteilung bis ins Kleinste. Sowohl in den Büros als auch in den Fabriken wird die digitale Arbeit immer mehr zum Standard. Knapp ein Viertel der Produktion in Deutschland läuft bereits heute voll- oder hochautomatisiert ab.
Dieser Wandel bietet für Unternehmen wie im technologiestarken Deutschland viele Chancen. Industrie 4.0 mit den neuen Produktionswelten ermöglicht Produktivitätssteigerungen, mehr Kundennähe und bietet zum Beispiel dem Maschinen- oder Automobilbau große Exportchancen.
Darüber hinaus ermöglicht der digitale Arbeitswandel vermehrt Arbeitsmodelle wie die Telearbeit und weitere neue Arbeitsformen. Während die Arbeit in der Fabrik meist zeit- und ortsgebunden ist, können viele Dienstleistungen und Verwaltungstätigkeiten mit digitalen Arbeitsmitteln potenziell von jedem Ort und zu jeder Zeit ausgeübt werden. Dies bietet neue Freiräume für ein stärker selbstbestimmtes Arbeiten und verbesserte Möglichkeiten, Arbeit, Familie und Freizeit flexibler nach den individuellen Bedürfnissen auszubalancieren. Das hat auch die Anhörung im Ausschuss zu diesem Thema sehr deutlich ergeben.
Diese Entwicklung kann aber auch zu einer zeitlichen und räumlichen Entgrenzung von Arbeit führen. Die Arbeit wird nicht mehr in den Unternehmen während der üblichen Kernarbeitszeiten erbracht, sondern auch am Abend und am Wochenende. Die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit verschwimmen. In Zukunft wird die Erledigung der Aufgabe im Vordergrund stehen. Was bedeutet es für die bekannten Arbeitsmodelle, wenn Aufträge im Internet vergeben werden, sich mehrere Beteiligte daranmachen, sie gemeinsam virtuell zu erledigen – und das auch noch in unterschiedlichen Zusammensetzungen?
Die CDU-Landtagsfraktion sieht in der Digitalisierung der Arbeitswelt eine Herausforderung und eine Entwicklung, die man aktiv beeinflussen kann und beeinflussen muss. Sie bietet Chancen auf Wohlstand und qualifizierte Arbeit, birgt aber auch Herausforderungen für die Beschäftigten und für die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen.
Durch die Digitalisierung werden sich Tätigkeitsfelder und Berufsbilder verändern. Es ist die Aufgabe der Politik, die damit verbundenen Veränderungsprozesse im Interesse der Menschen zu begleiten und
die richtigen Rahmenbedingungen durch Maßnahmen im Bereich der Arbeitswelt, des Rechts, der Infrastruktur sowie der Bildungsangebote zu setzen. Mobile Arbeit oder grenzüberschreitende Telearbeit müssen durch entsprechend angepasste und flexible arbeitsrechtliche Regelungen flankiert werden.
Allerdings sollte man nicht den Fehler machen, zu versuchen, vorauseilend Dinge zu regulieren, die noch gar nicht zu fassen sind. Herr Minister Schmeltzer hat bei dem vorherigen Tagesordnungspunkt sehr deutlich gemacht, dass sich die Auswirkungen der Digitalisierung noch nicht fassen lassen, und er hat sehr deutlich darauf hingewiesen, dass auf der Bundesebene bereits intensiv über das Thema diskutiert wird. Im April des vergangenen Jahres startete der große, durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales angestoßene Dialog „Arbeiten 4.0“. Der Dialog soll Ende 2016 mit einem Weißbuch seinen Abschluss finden.
Meine Damen und Herren, das ist auch der Grund, warum wir derzeit keine Notwendigkeit sehen, eine Studie zu dem Thema „Click- und Crowdworking in Nordrhein-Westfalen“ durchzuführen, wie es in dem Antrag der Piratenfraktion und jetzt auch in dem vorliegenden Entschließungsantrag gefordert wird. Stattdessen sollten unserer Ansicht nach zunächst die Ergebnisse des Dialogs in Ruhe abgewartet und dann ausgewertet werden, um in einem nächsten Schritt nach möglichen Handlungsoptionen zu suchen. Deshalb lehnen wir die Anträge heute ab. – Danke schön.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Da das Thema „Klinik Brüggen“ hier mehrfach angesprochen worden ist, möchte ich vorab sagen: Es ist tragisch, wenn austherapierte Krebspatienten sterben, nachdem sie ihre letzte Hoffnung auf Leben in eine Behandlungsmethode mit einem bestimmten Medikament gesetzt haben. Ich möchte an dieser Stelle aber auch festhalten, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Therapie und Tod bisher nicht bewiesen ist.
Die Gesundheitsministerin Frau Steffens hat dennoch sofort nach dem Bekanntwerden der tragischen Todesfälle eine Novellierung des Heilpraktikergesetzes auf Bundesebene gefordert. Wir finden das jetzt auch in dem FDP-Antrag wieder.
Bevor man einer Änderung des Heilpraktikergesetzes das Wort redet, sollte geklärt werden, ob es tatsächlich Regelungsbedarf gibt, welche Regelungen sinnvoll sind, welche Maßstäbe man setzen will und, was viel grundsätzlicher zu diskutieren wäre, wie man es mit dem Beruf des Heilpraktikers hält. Will man die Tätigkeit des Heilpraktikers aufwerten oder will man sie einschränken? In Österreich ist die nichtärztliche Behandlung von Krankheiten sogar strafbewehrt verboten. In Deutschland ist die Erteilung der
Heilpraktikererlaubnis an bestimmte Eignungsvoraussetzungen geknüpft. Die Tätigkeit steht unter Erlaubnisvorbehalt der zuständigen Behörde.
Es ist ein Irrglaube, mehr Patientensicherheit dadurch erreichen zu können, dass Heilpraktiker speziell ausgebildet werden. Sie sollen sogar studieren können. Ich kann mir schon vorstellen, wie dann der Begriff des Schmalspurarztes oder des Miniarztes geprägt werden wird.
Der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat in der vergangenen Woche im Bundestag richtigerweise erklärt, dass es nicht der Patientensicherheit diene, wenn man Behandlungsmethoden ohne jede wissenschaftliche Evidenz vorschnell gleichsam mit dem Gütesiegel eines staatlich anerkannten Gesundheitsberufes versieht und – ich füge mit meinen Worten hinzu – damit eine Wirksamkeit von Behandlungsmethoden vortäuscht, die diese Methoden gar nicht haben.
Die eigentliche Frage ist: Wie kann es sein, dass ein nicht zugelassenes Medikament, das aber gleichzeitig verboten ist, zu Therapiezwecken eingesetzt werden darf?
Zu hinterfragen ist also nicht in erster Linie die berufliche Qualifikation des Behandlers, sondern die Behandlungsmethode. Dazu ist festzustellen, dass der Heilpraktiker bei der Anwendung einer invasiven Behandlungsmethode genauso wie ein Arzt für den geltenden Sorgfaltsmaßstab einzustehen hat. Die Frage, ob der Sorgfaltsmaßstab bei den genannten Todesfällen missachtet wurde, können wir nicht klären. Das ist dem Ermittlungsverfahren vorbehalten.
Klar muss aber sein: Wenn die Behandlung mit einem nicht klinisch getesteten Medikament im Raume steht, hat man die Finger davon zu lassen.
Das gilt selbstverständlich sowohl für den Heilpraktiker als auch für den Arzt.
Eine spezielle Berufsausbildung in Deutschland würde zu einer Aufwertung des Heilpraktikerberufs führen. Die Abgrenzung zum Arztberuf wäre viel schwieriger zu treffen, als dies nach der heutigen Rechtslage der Fall ist. Was genau ist dem Heilpraktiker erlaubt und was nicht? Schon jetzt dürfen bestimmte Tätigkeiten nur von einem Arzt ausgeübt werden. Es gilt, neben der erforderlichen persönlichen Eignung des Behandlers, des Heilpraktikers der sogenannte Arzt- bzw. Facharztvorbehalt. Demnach dürfen beispielsweise Heilpraktiker verschreibungspflichtige Medikamente nicht verordnen.
Soll dieser Vorbehalt wegen der besseren Ausbildung des Heilpraktikers dann entfallen? Die Frage ist zu stellen: Wenn man ihn besser ausbildet, könnte er
unter Umständen solche Methoden anwenden bzw. solche Medikamente verordnen.
Aber genau dieser Vorbehalt dient doch der Patientensicherheit. Vor diesem Hintergrund ist nicht die Frage nach der Ausbildung in den Vordergrund zu stellen, sondern die Frage, ob es der Patientensicherheit nicht besser dient, den Katalog des Arztvorbehalts zu erweitern. So könnte man wie in der Schweiz weitere invasive Tätigkeiten ausschließen.
Meine Damen und Herren, selbstverständlich muss genau geprüft werden, ob und wenn ja, welche Lücken beim Patientenschutz vorliegen. Diese müssen dann selbstverständlich beseitigt werden.
Bitte keine politischen Schnellschüsse! Eine mögliche Reform des Heilpraktikergesetzes darf nicht dazu führen, dass bei Patienten der Eindruck entsteht, dass es sich bei Heilpraktikern um alternative Ärzte handelt.
Ich bin sofort so weit, Frau Präsidentin. – Wir werden im Ausschuss über die Einzelheiten sprechen. Wir freuen uns auf eine interessante Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben verabredet, dass wir nur kurz darüber sprechen. Eigentlich ist das Thema „Soloselbstständigkeit“, wenn man einmal alle Aspekte berücksichtigt, allerdings so komplex, dass man es in einer Plenarrede gar nicht aufarbeiten kann. Trotzdem möchte ich unabhängig von der Frage, ob wir überhaupt irgendetwas im Rahmen unserer Zuständigkeit bewegen können, doch drei Punkte nennen.
Erstens. Es ist gut, dass es Menschen gibt, die sich selbstständig machen wollen, die unternehmerisch handeln und denken, die innovativ sein wollen und die Eigenverantwortung übernehmen. Das ist wichtig für unsere soziale Marktwirtschaft. Das muss man erst einmal festhalten.
Zweitens. Wir müssen uns aber natürlich mit den Folgen der Soloselbstständigkeit befassen, nämlich zum Beispiel mit der Frage der sozialen Absicherung der Soloselbstständigen. Ich darf einmal daran erinnern, dass für die verkammerten Selbstständigen, die freiberuflich tätig sind, Versorgungswerke geschaffen worden sind, um ihre soziale Absicherung zu ermöglichen. Das ist ein wichtiger Punkt; denn man wird im Rahmen der Ausschussberatungen sicherlich auch beleuchten müssen, warum viele Soloselbstständige Aufstocker sind. Das ist nämlich eine nicht unwesentliche Zahl.
Drittens. Außerdem stehen wir vor der Frage der Scheinselbstständigkeit. Ich wäre schon daran interessiert, zu erfahren, welche rechtssicheren Kriterien die FDP sieht, um eine vernünftige Abgrenzung zwischen Angestelltentätigkeit bzw. Angestelltenverhältnis und Scheinselbstständigkeit vorzunehmen.
In § 7 Sozialgesetzbuch IV gibt es die ganz klare Regelung, dass wesentliche Anhaltspunkte für eine Beschäftigung die Tätigkeit nach Weisung, also die typische Weisungsgebundenheit, aber auch die Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers bzw. des Auftraggebers sind. Das ist dann auch
noch differenziert durch entsprechende Rechtsprechung zu betrachten, die klar vorgibt, unter welchen Voraussetzungen man von einer Scheinselbstständigkeit zu sprechen hat.
Es muss ja durchaus einen Grund haben, dass die bei Überprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung erkannte Scheinselbstständigkeit klar steigt. Wie im Antrag selbst aufgeführt ist, waren es 2009 noch 19 %, Herr Kollege, während es 2013 nach Ihren Angaben schon 45 % waren. Die Anzahl der festgestellten Scheinselbstständigkeiten ist also gewaltig gestiegen. Damit haben wir durchaus auch ein soziales Problem im Bereich der Soloselbstständigen.
Damit können wir uns gerne im Ausschuss beschäftigen. Meines Erachtens müssen wir uns aber einig sein, dass Scheinselbstständigkeit einen Missbrauch darstellt und zu bekämpfen ist. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe für die CDULandtagsfraktion mehrfach in Redebeiträgen auch hier im Plenum deutlich gemacht, wie selbstverständlich und wichtig es für uns ist, für alle Menschen gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen, zu organisieren und, soweit nötig, die gesetzlichen Grundlagen hierfür zu schaffen.
Benachteiligungen müssen beseitigt werden: in den Köpfen wie im Handeln auf allen staatlichen Ebenen.
Die UN-Behindertenrechtskonvention beinhaltet den Auftrag, bestehende Landesgesetze an die Vorgaben der UN-Konvention anzupassen. Der Auftrag besteht darin, alle staatlichen Ebenen zur Öffnung aller Lebensbereiche für Menschen mit Behinderungen zu verpflichten. Es geht nicht darum, irgendein Inklusionsgesetz zu formulieren, sondern darum, ein wirksames, handwerklich gut gemachtes Gesetz zu verabschieden.
Das von der Landesregierung vorgelegte und heute zu beschließende Inklusionsstärkungsgesetz bleibt weit hinter diesem Anspruch zurück.
Es ist schon eine Zumutung für die betroffenen Menschen, dass sie heute ein Gesetz zur Kenntnis nehmen müssen, das im Wesentlichen aus weitgehend unverbindlichen Erklärungen besteht, und das sieben Jahre nach Ratifizierung der UN-Behindertenrechtkonvention.
Meine Damen und Herren, es ist doch nicht zu übersehen, dass der vorliegende Gesetzentwurf deutlich von der Strategie geprägt ist, Kosten zu vermeiden.
Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen sind nicht bereit, auch die Finanzverantwortung für Inklusion in Nordrhein-Westfalen zu übernehmen. Konnexitätsregelungen fehlen.
Der Gesetzentwurf besteht aus Appellen und weitgehend unverbindlichen Formulierungen. Die Experten erklärten in der Anhörung deshalb, dass – ich zitiere – nicht zu erwarten sei, dass das Ziel des Inklusionsstärkungsgesetzes, die Stärkung der Sozialen Inklusion behinderter Menschen, erreicht wird.
Ein weiteres enttäuschendes Kernstück des Gesetzes sind Zielvereinbarungen, die mit den Verbänden geschlossen werden sollen. Es ist aus unserer Sicht ein grundlegender Fehler des Gesetzentwurfs, den Menschen mit Behinderungen die Aufgabe zu übertragen, selbst für Inklusion und den Abbau von Barrieren zu sorgen. Die ratifizierte Konvention verpflichtet demgegenüber die Landesregierung, die – ich zitiere – volle Verwirklichung zu gewährleisten und zu fördern.
Meine Damen und Herren, die Auswertung der Anhörungen hat einen umfassenden Nachbesserungsbedarf aufgezeigt. Mein Vorredner hat eben hier dargestellt, dass einige Anregungen aus der Anhörung aufgenommen worden seien. Das kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich dabei um allgemeine Formulierungen handelt, die im Grunde nicht weiterhelfen.
Deshalb, meine Damen und Herren, legen wir einige Änderungsanträge vor. Wir wollen mit unseren Anträgen auf die besonderen Lebenssituationen von Menschen mit Behinderungen aufmerksam machen, die für andere so nicht erlebbar sind, und konkrete Verbesserungsvorschläge vorlegen.
Ein CDU-Antrag, den wir ursprünglich gestellt hatten, hat sich erledigt. Er betrifft das Wahlrecht für Menschen, die unter Vollbetreuung stehen. Unser Antrag – Herr Kollege Neumann hat ja dazu auch Ausführungen gemacht – ist übernommen worden. Das Recht, wählen zu dürfen, ist jedenfalls ein Bürgerrecht, auf dem unsere Demokratie aufbaut, und es kann nicht davon ausgegangen werden, dass unter Vollbetreuung stehende Menschen nicht in der Lage wären, eine Wahlentscheidung zu treffen. Insofern ist das in der Tat ein guter Schritt in die richtige Richtung.
Die Teilhabemöglichkeiten für Menschen, die Kommunikationsdienste benötigen, müssen abgesichert und schrittweise ausgeweitet werden. Leichte Sprache eröffnet Menschen mit Lernschwierigkeiten Selbstständigkeit. Sie haben darauf ein Recht wie blinde Menschen auf Blindenschrift. Wir wollen Eltern mit Behinderung wirksam unterstützen und notwendige Fahrten schwerbehinderter Kinder auch in die
inklusive Schule sicherstellen. Wir wollen eine politische Partizipation,
die die Expertise und Selbstbestimmung der Selbsthilfeverbände anerkennt und nutzt, nicht eine kontrollierte Pseudopartizipation.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Gleichwohl bleibt der dringende Appell an die Landesregierung bestehen, nicht weiter den einfachsten Weg zu suchen, sondern sich nach den Bedürfnissen der Betroffenen zu richten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ich den vorliegenden Antrag zum ersten Mal las, habe ich mich gefragt: Aus welchem Anlass wird der Antrag gestellt? Gibt es Handlungsbedarf? Was ist die Absicht dieses Antrages? Nach den Reden meiner Vorredner, insbesondere von Herrn Kollegen Bischoff, ist mir klar, dass das eine Feierstunde sein sollte – eine Bilanz,
wie Herr Kollege Bischoff gesagt hat, ohne dass erkennbar geworden ist, welcher weitere Handlungsbedarf in dem Bereich möglicherweise besteht.
Wir wissen, das Mindestlohngesetz ist seit Januar 2015 in Kraft. Es ist das Ergebnis der Vereinbarung der Großen Koalition in Berlin im Koalitionsvertrag. Es ist möglich geworden, nachdem die CDU Deutschlands auf ihrem Leipziger Bundesparteitag im November 2011 die Einführung einer flächendeckenden Lohnuntergrenze beschlossen hatte. Daran war der uns allen bekannte Karl-Josef Laumann als Bundesvorsitzender der CDA wesentlich beteiligt,
dass diese Beschlussfassung zustande gekommen ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was den Antrag angeht, so wird durchweg ein positives Bild seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns am 1. Januar 2015 gezeichnet. Ich stelle das in keiner Weise in Abrede, will aber der guten Ordnung halber wiederholen, was der Kollege Bischoff gesagt hat: Schutz vor Dumpinglöhnen, mehr Wettbewerb, Verringerung der Zahl der Aufstocker, also derjenigen, die ansonsten Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssten, flächendeckende Einführung spätestens 2018, eine Million Beschäftigte, insbesondere Frauen, sollten davon profitieren, Stabilität in den Sozialversicherungssystemen, keine signifikanten Preissteigerungen. Dokumentationen, meine sehr verehrten Damen und Herren, müssen natürlich aus Gründen der Kontrolle sein.
Jetzt kann man nach einem Jahr Bilanz ziehen. Aber Tatsache ist auch, dass am Ende die Fakten zählen, und dafür sieht das Gesetz eine Evaluierung im Jahre 2020 vor. Dann wird man sehen, wie die Auswirkungen dieses Gesetz tatsächlich sind.
Das Mindestlohngesetz ist also längst beschlossen, und die Auswirkungen sind erkennbar. Warum das heute zum Gegenstand einer parlamentarischen Initiative oder Debatte gemacht wird, ist auf der einen Seite verwunderlich.
Auf der anderen Seite habe ich den Eindruck, dass dadurch die rot-grüne Landesregierung eine Schwäche offenbart. Denn man muss ja ein solches Thema nicht ins Parlament bringen, wenn es keinen Handlungsbedarf gibt oder wenn es ein solches Erfolgsrezept ist, wie es im Einzelnen dargestellt worden ist.
Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhangt interessiert sicherlich auch die Frage, was aus den vom nordrhein-westfälischen Arbeitsministerium im Januar 2015, also unmittelbar nach Einführung
des Mindestlohngesetzes, angekündigten flankierenden Maßnahmen zur Durchsetzung des Mindestlohnes geworden ist. Was ist denn auf der Grundlage des damals gefassten Beschluss seitdem gemacht worden? Gab es wirklich Handlungsbedarf? Mit welchem Erfolg sind welche Maßnahmen durchgesetzt worden?
Es entstand der Eindruck, dass der damalige Minister davon ausging, dass sich die vom Mindestlohn betroffenen Unternehmen nicht gesetzestreu verhalten würden. An dieser Stelle muss ich sagen: Dieses Misstrauen, das hier gestreut wird, ist an keiner Stelle gerechtfertigt, und das weisen wir auch zurück.
Meine Damen und Herren, ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss. Da werden wir sicherlich auch hören, welche Ergebnisse sich aus den sogenannten flankierenden Maßnahmen ergeben haben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Digitalisierung unserer Welt führt nicht nur in eine rosige Zukunft. Leider ist sie auch mit neuen Formen der Kriminalität und neuen Unsicherheiten verbunden.
Die Angriffe durch Schadsoftware auf Krankenhäuser in den vergangenen Wochen, die Angriffe auf Verwaltungen und Unternehmen bis hin zu privaten Computern zwingen alle Nutzer, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen und sie ständig zu verbessern. Die Auswirkungen von Angriffen auf ITSysteme von Krankenhäusern sind in der Presse hinlänglich dargestellt worden. Wir haben auch im Gesundheitsausschuss bereits darüber gesprochen. Auch wenn die Gesundheitsministerin dort versichert hat, dass die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten zu keinem Zeitpunkt gefährdet gewesen sei, dass es bisher nur um Daten oder nur um die Verschiebung von Operationen oder die Verlegung von Terminen gegangen sei, darf politisch verantwortungsvolles Handeln jedoch nicht außer Acht lassen, dass solche Attacken selbstverständlich zu großer Verunsicherung bei Patientinnen und Patienten führen.
Nicht auszudenken, was passiert, wenn medizinische Geräte in OP-Sälen oder auf Intensivstationen angegriffen würden und dies zu Ausfällen führen würde. Wenn ich zum Beispiel in der Presse lese, dass medizinische Apparate auf dem Sicherheitsniveau der 80er- oder 90er-Jahre sind – Hacker haben in deutschen Kliniken ein leichtes Spiel, heißt es dort –, dann dürfen wir uns nicht mit Äußerungen, es sei nichts passiert, beruhigen.
Cyberkriminalität ist ein schnelllebiges Geschäft, und die kriminellen Entwickler scheinen uns mehr als nur einen Schritt voraus zu sein. Das kann und darf nicht sein. Deswegen muss gehandelt werden.
Meine Damen und Herren, grundsätzlich ist es selbstverständlich Sache der Krankenhäuser, für ITSicherheit auf einem Niveau, das dem Stand moderner Sicherheitstechnik entspricht, zu sorgen.
Herr Kollege Düngel, es geht an der Stelle auch nicht ums Geld, sondern es geht um die Betriebsorganisation, die die Krankenhäuser sicherzustellen haben, wobei ich selbstverständlich weiß, dass die Investitionskostenförderung der Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen nicht ausreichend ist. Aber hier geht es in erster Linie um die Betriebsorganisation.
Viele Krankenhäuser sind sich der Probleme bewusst und arbeiten zum Beispiel mit eigenen ITSicherheitsexperten zusammen. Krankenhäuser
brauchen in der Tat Konzepte, um ihre Netzwerke und die sensiblen Patientendaten zu sichern und einen möglichen Zugriff von außen auf das Netzwerk und computergestützte Geräte zu verhindern.
In diesem Zusammenhang möchte ich sagen: Es ist keine Lösung, einheitliche Standards festzulegen, sondern hier sind – natürlich mit Rücksicht auf die individuellen Bedürfnisse der jeweiligen Krankenhäuser und deren Organisation – individuelle Konzepte erforderlich.
Worum geht es uns, meine sehr verehrten Damen und Herren? Uns geht es um die Versorgungssicherheit. Denn was passiert, wenn landesweit – flächendeckend, wie in diesem Fall – 30 Krankenhäuser gleichzeitig derart betroffen sind, dass nichts mehr geht? Dann ist die medizinische Versorgung der Bevölkerung sehr wohl gefährdet, und dann geht es nicht mehr um einen zu regelnden Einzelfall. Da ist in der Tat die Landespolitik, insbesondere auch das Gesundheitsministerium, Frau Ministerin Steffens, gefordert, und zwar, wenn Sie so wollen, vorsorgend.
Aus diesem Grund, der leider nicht unwahrscheinlich erscheint, brauchen wir spezifische Notfallpläne für den Fall von Cyberattacken auf Krankenhäuser. Ich habe im Ausschuss danach gefragt. Sie haben darauf geantwortet. Aber, wie gesagt, bei der Frage, was passiert, wenn gleichzeitig viele Krankenhäuser flächendeckend betroffen wären, sodass eben nichts mehr geht – ich vereinfache das jetzt –, ist in der Tat die Landespolitik gefordert. Für diesen Fall müssen Maßnahmen her – es müssen ja nicht unbedingt gesetzliche Maßnahmen sein –, die zumindest die Versorgung der Patienten vor Ort dann auch sicherstellen. Das muss im Ausschuss noch einmal detailliert erörtert werden. Aber in der Sache muss die Landesregierung federführend sein; sie darf sich an der Stelle nicht wegducken.
Auch präventive Handlungsempfehlungen, Beratungen, ein Warnsystem bei akuten Bedrohungen sind Themen, über die wir dann sprechen müssen. Der
Überweisung an den Ausschuss stimmen wir selbstverständlich zu. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank, Herr Kollege Sommer, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie sprechen die ganze Zeit von sozialem Arbeitsmarkt und zeitlich befristeten Projekten.
Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass es sich bei dem Gegenstand des Antrags nicht um den sozialen Arbeitsmarkt in dem Sinne handelt, in dem wir ihn immer besprechen, insbesondere nicht um zeitlich befristete Projekte, sondern dass der Antrag ein – ich darf es einmal so sagen – gigantisches Investitionsprogramm und Konjunkturprogramm für Handwerk und Mittelstand initiieren soll, verbunden
mit den entsprechenden Beschäftigungseffekten für die genannten Personengruppen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Tribüne! Die Inklusion ist eines der wichtigsten gesellschaftspolitischen Themen in Nordrhein-Westfalen. Inklusion muss im Bewusstsein der Menschen stattfinden. Sie muss zur Selbstverständlichkeit in unserer Gesellschaft werden. Politik muss mit gutem Beispiel vorangehen. Sie muss dort, wo es notwendig ist, die Rahmenbedingungen für ganz unterschiedlich betroffene Personengruppen schaffen.
So müssen sich beispielsweise Gehörlose verständigen können. Dazu bedarf es Gebärdensprachdolmetschern. Wir haben sicher alle schon erlebt, dass auf diversen Veranstaltungen, insbesondere auf Veranstaltungen der Sozialverbände, selbstverständlich ein Gebärdensprachdolmetscher anwesend war, um es gehörlosen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu ermöglichen, der Veranstaltung und vor allem dem, was dort gesprochen wurde, zu folgen.
Leider haben wir in der vorletzten Woche hier im Landtag ein schlechtes Beispiel erleben müssen. Zur Anhörung zum Inklusionsstärkungsgesetz fehlte ein Gebärdensprachdolmetscher, der das gesprochene Wort für die anwesenden Gehörlosen hätte übersetzen können. Die Anhörung wurde zu Recht abgebrochen. Da wird aus Inklusion gerade bei dem Thema „Inklusionsstärkung“ das Gegenteil. Bittere Realität wurde sichtbar, und das darf nicht wieder passieren, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Es ist nicht hinnehmbar und realitätsfern, wenn gehörlose Menschen langfristig planen müssen, um die Unterstützung eines Gebärdensprachdolmetschers in Anspruch nehmen zu können. Deswegen müssen wir das Problem im Sinne dieser Menschen jetzt anpacken und lösen. Genau darauf zielt unter Antrag. Wir brauchen mehr Gebärdensprachdolmetscher.
Es gibt ein erschreckendes Missverhältnis zwischen der Zahl der Gehörlosen und der Zahl der Gebärdensprachdolmetscher. Es gibt hier im Land keine anerkannte Berufsausbildung zum Gebärden
sprachdolmetscher. Auch die nötigen Gebärden
sprachdolmetscher und Gebärdensprachdozenten werden bei uns nicht ausgebildet. Auch das muss sich selbstverständlich in unserem Land ändern.
Im Rahmen eines Konzepts, das wir fordern, müssen Ausbildungsgänge auf unterschiedlichen Niveaus unter Einbeziehung der Verbände entwickelt werden. Zudem muss auch die Anerkennung und die Einstufung von Gebärdensprachdolmetschern geregelt werden, die bereits tätig sind.
Meine Damen und Herren, deshalb bitte ich sehr um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag.
Ich möchte noch ganz kurz etwas zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen sagen. Im ersten Augenblick habe ich mich gefragt: Worin besteht eigentlich der Unterschied zu unserem Antrag? Ich hatte die Befürchtung, dass es allein um eine parteipolitische Position geht. Aber wenn man genau hinsieht, gibt es tatsächlich Unterschiede, denen wir nicht zustimmen können.
Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Gebärdensprache eine eigenständige Sprache ist und keine Kommunikationshilfe. Gerade darauf haben die Verbände im Rahmen der schriftlichen Anhörung zum Inklusionsstärkungsgesetz hingewiesen.
Zum Zweiten nehmen Sie eine Erweiterung auf Schwerhörige und Taubblinde vor. Das ist im Zusammenhang mit unserem Antrag nicht sachgerecht, weil es auch um spezielle Bedarfe einer bestimmten Gruppe geht, die eigene Forderungen hat. So gibt es zum Beispiel ganz unterschiedliche Unterstützungsbedarfe. Taubblinde haben andere Unterstützungsbedarfe als andere gehörlose Menschen. In dem Bereich gibt es zum Beispiel seit 2008 ein Projekt, das inzwischen 80 ausgebildete Assistenten erbracht hat.
Ich bitte Sie, das nicht alles miteinander zu vermischen, sondern auf die unterschiedlichen Unterstützungsbedarfe einzugehen. – Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Neumann, ob sich dieser Gesetzentwurf als Meilenstein herausstellt, wird sich erst noch erweisen. Schaut man in die Begründung des vorliegenden Gesetzentwurfs, dann erkennt man sofort, worum es geht, nämlich um die Sicherung der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Hinter diesem Anspruch bleibt der Gesetzentwurf allerdings deutlich zurück. Er scheint so etwas wie eine Verlegenheitslösung zu sein, um drei Jahre nach der Vorlage des Aktionsplanes etwas vorweisen zu können.
Außerdem scheint die Landesregierung den Begriff „Inklusion“ kleinzureden. Denn es geht ja nicht nur um die Anpassung der landesrechtlichen Vorschriften an die UN-Konvention, sondern es geht darum, Teilhabe zu organisieren, dabei sein zu können. Es geht darum, aus dem Blickwinkel der Betroffenen Teilhabe zu ermöglichen und den Zugang zu unserer Gesellschaft für jeden zu gewährleisten – unabhängig vom Grad seiner geistigen oder körperlichen Einschränkungen.
Um es mit dem Kollegen Neumann zu halten, der im Zusammenhang mit der Debatte um das Bundesteilhabegesetz mal ausgeführt hat – ich zitiere etwas verkürzt –: Unser Maßstab an Gesetzgebung in Sachen Inklusion ist die Lebenswirklichkeit der Menschen vor Ort, ihr Wunsch auf Teilhabe.
Genauso ist es. Es geht um die Lebenssituation von Menschen. Es geht um ihren Wunsch auf eigentlich selbstverständliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, ohne jedes Mal darum kämpfen zu müssen.
Herr Minister Schneider, Ihr Nachfolger wird im weiteren Gesetzgebungsverfahren klären müssen, wo denn der Lebenswirklichkeit im vorliegenden Entwurf tatsächlich Rechnung getragen wird. An der einen oder anderen Stelle sind Zweifel angebracht.
Schaut man in § 1 des Entwurfs, sieht man: Da werden Träger öffentlicher Belange aufgefordert, die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention zu verwirklichen. Das klingt so, als wollte man sagen: Wir tun da nichts, Träger öffentlicher Belange schaut mal, ob ihr es könnt.
Ohne auf Einzelheiten des Gesetzesentwurfs eingehen zu wollen, sehen wir derzeit Ungenauigkeiten in den Formulierungen, Ermessensspielräume, Kann- und Soll-Vorschriften – mit Formulierungen wie „man solle darauf hinwirken“ und „man sei gehalten“. Oder anders ausgedrückt: Man müsste mal dieses oder jenes tun. Meine Damen und Herren, auch Sanktionen finden sich in dem Gesetzentwurf an keiner Stelle.
Wir werden im Rahmen der weiteren Beratungen im Ausschuss selbstverständlich an diesem Gesetz mitarbeiten. Wir wollen allerdings, dass ein Gesetz entsteht, das den Anspruch erhebt, Inklusion zu garantieren. Wir wollen die Normsetzung weitgehend verbindlich gestalten.
Ich will nicht verschweigen, dass es in diesem Gesetzentwurf eine Reihe von Punkten gibt, die wir ausdrücklich begrüßen. Die sind auch von Herrn Minister Schneider vorgetragen worden, zum Beispiel die Einführung von Wahlhilfeschablonen, aber auch das von uns seit nun drei Jahren beantragte Anrecht gehörloser Eltern auf Gebärdendolmetscher für Gespräche in Kitas, Schule und Ähnliches. Aber es gibt auch viele andere Punkte, die kritisch zu hinterfragen und aus unserer Sicht noch nicht ausreichend geregelt sind, zum Beispiel die Frage
nach den Schülerfahrtkosten und der Fürsorgepflicht gehörloser Eltern in Kita und Schule.
Auch die Frage nach dem Inklusionsbeirat ist noch im weiteren Verfahren zu erörtern. Wir werden die Frage stellen, ob die tatsächlich Betroffenen die Maßnahmen der Landesregierung aushandeln, prüfen, missbilligen, oder ob allein die Vertreter von Kommunen, Einrichtungsträgern, Dienstleistern und Gewerkschaften hierbei das Sagen haben, insbesondere wenn das Ministerium auch noch die Fachbeiräte mit selbstgewählten Experten besetzen kann. Das ist nämlich alles wichtig für die Mitsprache der Menschen, die mit einer Beeinträchtigung leben.
Der Gesetzentwurf muss an wesentlichen Punkten überarbeitet werden. Wir werden im Rahmen unserer weiteren Beratungen im Ausschuss im Gesetzgebungsverfahren daran mitwirken und unsere Vorschläge machen. Wir freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss.
Meine Damen und Herren, am Schluss der Rede möchte ich, wie das auch mein Vorgänger getan hat, mich persönlich, aber auch für meine Fraktion recht herzlich bei Ihnen, Herr Minister Schneider, für die gute Zusammenarbeit bedanken.
Wir waren uns nicht immer einig. Das liegt in der Natur der Sache. Aber die Auseinandersetzung und die Zusammenarbeit waren stets fair. Dafür möchte ich mich auch im Namen der Kollegen recht herzlich bedanken.
Man kann auch sagen: Wenn wir Sie als Opposition sozusagen mit dem Rücken an die Wand gebracht haben, haben Sie sich immer als tapferer Schneider erwiesen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Eine Patientenberatung, die Patientinnen und Patienten unabhängig und neutral berät und gesundheitliche Fragen fachlich kompetent beantwortet, hat eine wichtige Funktion in unserem Gesundheitssystem.
Ende dieses Jahres endet die fünfjährige Förderperiode der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland, die aus einer Bietergemeinschaft gemeinnütziger Organisationen besteht. Ab 2016 vergibt der GKV-Spitzenverband die Fördermittel für eine auf
sieben Jahre verlängerte Periode im Einvernehmen mit dem Patientenbeauftragten neu.
Zu diesem Zweck wurde ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt, das zurzeit noch nicht abgeschlossen ist. Das Verfahren zur Ausschreibung der zukünftigen Trägerschaft ist gesetzlich geregelt in § 65b SGB V.
Das juristische Kolloquium von Herrn Kollegen Garbrecht habe ich sehr wohl vernommen – das fand ich sehr interessant –, aber wir und die Beteiligten sind nun einmal an die gesetzlichen Vorschriften gebunden, und deshalb ist auch diese Vorschrift anzuwenden, die vom Bundestag – übrigens mit Zustimmung der Sozialdemokraten – beschlossen worden ist.
Meine Damen und Herren, die Ausschreibungen sichern im Übrigen den Wettbewerb um die besten Ideen und das beste Ergebnis.
Zwingende Kriterien für alle Bieter waren Neutralität, Unabhängigkeit, Qualität und die Regionalität der Beratung. Den Zuschlag kann nur ein Bieter erhalten, der gemäß den gesetzlichen Vorgaben des SGB V neutral und unabhängig ist.
Die Unabhängigkeit, die hier beschworen wird, ist eben eine wesentliche Voraussetzung für die Vergabe. Insofern ist es absurd, wenn ich das einmal so sagen darf, dass Sie ausgerechnet dem Patientenbeauftragten Karl-Josef Laumann, den hier jeder kennt, unterstellen, die Unabhängigkeit der Patientenberatung gefährden zu wollen. So geht das nicht, meine Damen und Herren.
Obwohl das Ausschreibungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und weiterhin der Vertraulichkeit unterliegt, die auch dem Vergabeverfahren wesentlich ist, konnten wir in der Zeitung bereits lesen – darauf ist schon hingewiesen worden –, wer den Zuschlag bekommen haben soll. In diesem Zusammenhang werden heftige Vorwürfe gegenüber den möglichen künftigen Patientenberatern und Kritik an dem Vergabeverfahren geäußert. Auch in der letzten Sitzung des AGS wurde das thematisiert. Ich halte das für einen unglaublichen Vorgang, der mit Unterstellungen und Behauptungen verbunden ist.
So wird zum Beispiel behauptet, dass die europaweite Ausschreibung das Ziel gehabt habe, die bisherigen Anbieter aus dem Rennen zu werfen. Damit wird der Vorwurf erhoben, dass die Ausschreibung in eine bestimmte Richtung manipuliert war. Sowohl dem Patientenbeauftragten als auch dem GKVSpitzenverband wird somit ein unlauteres Verhalten vorgeworfen, und zwar ohne einen Beleg, den wir kennen, weder für die Angebote noch die einzelnen Kriterien, die letztlich zum Zuschlag führen werden bzw. geführt haben. Hier bleibt schlichtweg abzuwarten, wie der Zuschlag aussieht und wie dieser im
Einzelnen begründet wird, meine Damen und Herren.
Ich wiederhole noch einmal, dass die Vertraulichkeit und die Verschwiegenheit vereinbart waren. Insofern verbietet sich hier eine Debatte über Dinge, die wir überhaupt nicht kennen.
Die Gefahr dabei ist natürlich, dass hier der gezielte Versuch unternommen wird, mit unbewiesenen Behauptungen die Politik zu instrumentalisieren, um die Vergabe entsprechend zu beeinflussen. Dagegen müssen wir uns mit allen Mitteln zur Wehr setzen, meine Damen und Herren. Denn wir sind kein Parlament, das Klientelpolitik betreibt.
Es gibt keinerlei Hinweise darauf – das darf ich abschließend bemerken –, dass das Ausschreibungsverfahren nicht korrekt abgelaufen ist. Daher ist auch die Forderung von SPD und Grünen nach einem neuen Vergabeverfahren schlichtweg absurd. Anstatt Aktionismus an den Tag zu legen, wäre es doch sinnvoll, erst einmal die öffentliche Bekanntgabe und die detaillierte Begründung der Entscheidung abzuwarten.
Die CDU-Landtagsfraktion lehnt den Antrag selbstverständlich ab. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es vorwegzunehmen: Wir stehen alle gemeinsam, und nicht erst seit heute, vor der politischen Frage, ob wir für Menschen, die seit vielen Jahren arbeitslos sind, Beschäftigung, individuelle Betreuung – auch gesundheitliche – und Qualifizierung für den Arbeitsmarkt organisieren oder ob wir sie einfach alleinlassen und ihren Lebensunterhalt über Hartz IV finanzieren.
Es geht um Menschen, die trotz guter Konjunkturlage, trotz guter Wirtschaftslage, trotz sinkender Arbeitslosenzahlen und trotz vielfältiger Qualifizierungsmaßnahmen keine oder nur geringe Chancen haben, auf dem Arbeitsmarkt eine Beschäftigung zu finden. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Diverse Vermittlungshemmnisse wie fehlende Schul- und Berufsabschlüsse, gesundheitliche Beeinträchti
gungen, aber auch ein höheres Alter – oftmals treffen gleich mehrere Vermittlungshemmnisse aufeinander.
Sich diesen Menschen zuzuwenden und ihnen Rahmenbedingungen zu geben, in denen sie wieder eine Perspektive für sich und ihre Familien entwickeln können, ist eine gesellschaftspolitische Auf
gabe, eine Herausforderung nicht nur im Bund, sondern auch im Land Nordrhein-Westfalen. Die CDU stellt sich dieser Verantwortung.
Aber auch diese Landesregierung muss sich an dem messen lassen, was sie erreicht, und nicht an dem, was sie uns erzählt. Ich finde es sehr bemerkenswert, dass in dem vorliegenden Antrag, den wir zu beraten haben, ausgeführt wird, dass von der Bundesebene zusätzliche Mittel eingefordert werden, vom Land aber über ergänzende Maßnahmen nur eigene Mittel im bisherigen Umfang, also nach dem Motto „Weiter so“, bereitgestellt werden sollen.
Die Bilanz für Nordrhein-Westfalen ist ernüchternd. Da hilft es nicht, dass man in dem vorliegenden Antrag auf andere Bundesländer verweist, in denen es ähnliche Probleme gebe, denn NRW steht im Vergleich zu anderen Ländern bei der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit schlechter da, und das hat nicht nur strukturelle Gründe. Es führt aber auch dazu, dass das Land Nordrhein-Westfalen eine besondere Verantwortung bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und insbesondere der Langzeitarbeitslosigkeit hat.
2013 waren in NRW im Durchschnitt 42 % aller Arbeitslosen länger als ein Jahr ohne Beschäftigung. Damit standen wir bundesweit auf Platz 2. Schlimmer noch: Im Vergleich zum Vorjahr hatte sich die Zahl sogar um 5,5 % erhöht.
Leider findet man in dem Antrag kein Wort dazu, dass die Zahl der Langzeitarbeitslosen in NRW höher ist als in den anderen Bundesländern. Man findet auch kein Wort zum Erfolg oder gegebenenfalls auch Misserfolg landeseigener Programme. Wie gesagt: Das Land steht hier in einer besonderen Verantwortung.
Ja, gerne.
Wir reden jetzt nicht über den Haushalt und Haushaltsberatungen.
Es geht vielmehr um den Einsatz von Mitteln, um Programme, die häufig Gegenstand der Beratungen in den Ausschüssen sind. Die Frage stellt sich nur, ob die Programme, die dort entwickelt werden, entsprechend wirksam und geeignet sind, um letztendlich eine Lösung herbeizuführen. Es geht nicht alleine um finanzielle Belange.
Meine Damen und Herren, es ist doch in Wirklichkeit der politischen Auseinandersetzung zwischen Grün und Rot geschuldet, dass Sie den Antrag gerade jetzt einbringen, zu einem Zeitpunkt, zu dem sich die Bundesregierung durch die Bundesarbeitsministerin Frau Nahles – SPD – der Langzeitarbeitslosen in besonderer Weise annimmt. Ein Teil der Bundeszuschüsse für die Bundesagentur für Arbeit speziell für Qualifizierungsmaßnahmen soll im Rahmen eines eigenen Programms für Langzeitarbeitslose genutzt werden. Dadurch sollen besondere Beschäftigungsmaßnahmen gefördert werden. Die Anhörung zu diesem Thema hat am vergangenen Montag im Bundestag stattgefunden. Ich habe als Zuhörer an dieser Veranstaltung teilgenommen, die sehr interessant war.
Sie wissen, dass der Antrag, wie er jetzt vorliegt, in Berlin nicht ankommen wird bzw. dass er so nicht wirksam werden wird. Deshalb ist es doch eher geboten, sich im Ausschuss mit diesem Bundesprogramm auseinanderzusetzen, statt heute einen solchen Antrag einzubringen. Dabei habe ich noch nicht einmal etwas dagegen; wir werden im Ausschuss noch im Einzelnen darüber diskutieren. Wir müssen uns aber schon im Klaren darüber sein, dass der Antrag so, wie er jetzt vorliegt, an dem aktuellen Wissens- und Diskussionsstand vorbeigeht.
Es ist also ein Scheingefecht, das wir hier im Plenum in Richtung Bund führen. Entweder traut die SPD ihrer Ministerin im Bund nicht zu, ein Thema wirksam anzugehen, oder sie lässt sich von den Grünen vorführen, weil diese das Vorhaben der Bundesregierung durch Frau Nahles, sich diesen Menschen zuzuwenden, so nicht mittragen wollen.
Ich möchte an dieser Stelle für die CDU-Fraktion ganz klar sagen: Ich vermute, dass wir zwar offen sind für den sozialen Arbeitsmarkt – also für die öffentlich geförderte Beschäftigung –, dass wir es aber nicht zulassen werden, dass dieser Arbeitsmarkt ein zweiter Arbeitsmarkt im geschlossenen Sinne sein wird. Vielmehr muss er immer auch die Perspektive und besondere Maßnahmen beinhalten, die es möglich machen, auf dem ersten Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen.
Wir als CDU sind dafür, Beschäftigung zu organisieren. Das ist für uns ein wichtiges sozialpolitisches
Anliegen. Frau Maaßen, ich darf daran erinnern, dass wir darüber zum Beispiel bei Verbänden schon oft miteinander diskutiert haben. Die Frage, die uns schon lange beschäftigt, lautet doch, in welcher Form das letztendlich wirksam geschehen kann. Dabei ist sicherlich auch der Bundesgesetzgeber gefordert. Es reicht aber nicht aus, nur auf den Bund zu verweisen.
Realistisch gesehen kommt eine Beschäftigung im Rahmen eines sozialen Arbeitsmarktes nur für einen relativ geringen Teil der Langzeitarbeitslosen in Frage. So waren laut Schätzungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung im Jahr 2011 rund 100.000 bis 200.000 Personen als außerordentlich arbeitsmarktfern einzustufen.
Der soziale Arbeitsmarkt kann also für diejenigen Arbeitslosen nützlich sein, für die jegliche Art der Qualifikation nicht ohne Weiteres realisierbar ist. Er muss aber immer auch – ich sagte es eben bereits – die Perspektive eröffnen, durch Maßnahmen wieder den ersten Arbeitsmarkt zu erreichen. Es geht also nicht um die bloße Beschäftigung, um strukturelle Tagesabläufe, sondern – das ist eben schon gesagt worden – es geht um die Zukunftsperspektive, um die Teilhabe am gesellschaftlichen Geschehen, darum, einen dauerhaften Arbeitsplatz zu bekommen, und um die Sicherung des Lebensunterhalts.
Der soziale Arbeitsmarkt ist sicherlich kein Allheilmittel gegen Langzeitarbeitslosigkeit. Er darf nicht dazu führen, dass sich Arbeitslosigkeit durch öffentliche Beschäftigung verfestigt, in dem es keine Aussicht gibt, den ersten Arbeitsmarkt zu erreichen. Er ist kein geschlossener Markt.
Bei allen Überlegungen muss auch berücksichtigt werden, dass der im Antrag angesprochene Aktivpassiv-Transfer eins zu eins wohl nicht funktionieren dürfte, sondern zusätzlich öffentliches Geld in Anspruch genommen werden muss.
Grundsätzlich gilt aber: Der Zugang zum ersten Arbeitsmarkt muss durch kompetente und intensive Betreuung, durch systematische Kompetenzdiagnostik sowie individuelle Förderung erhalten und verbessert werden. Damit Langzeitarbeitslosigkeit wirksam beseitigt werden kann, müssen die verschiedenen Ursachen genau in den Blick genommen werden. Langzeitarbeitslosigkeit kann nur durch Prävention und ein Maßnahmenpaket verringert werden, das auf die einzelnen Vermittlungshemmnisse der betroffenen Menschen abgestimmt ist. Man sieht sehr deutlich: Es handelt sich um ein ausgesprochen komplexes Thema.
Ein Ansatz besteht sicher darin, die Zahl der Schulabbrecher und der Menschen ohne Berufsabschluss zu reduzieren. Etwa 44 % der Langzeitarbeitslosen in Nordrhein-Westfalen haben keinen Berufsabschluss. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 37 %. Hier muss Nordrhein-Westfalen deutlich mehr
tun. Da darf man nicht nur fordern: Bitte weitermachen wie bisher!
Wirksame Qualifizierungsmaßnahmen sind hierbei notwendig, zum Beispiel auch in Form von Teilqualifizierungen oder Modulausbildungen für Menschen, für die die Hürden der dualen Ausbildung zu hoch sind. Die Finanzierung sollte dabei so gestaltet werden, dass sie für die betroffenen Menschen einen ausreichenden Anreiz darstellt, die Qualifizierung zu beginnen und zu beenden.
Auch die gesundheitlichen Bedürfnisse der betroffenen Langzeitarbeitslosen müssen stärkere Berücksichtigung finden. Langzeitarbeitslose leiden überdurchschnittlich oft an gesundheitlichen Beeinträchtigungen; bundesweit sind es ca. 40 %. Deshalb müssen gesundheitliche Aspekte stärker in die Betreuung und Förderung arbeitsloser Menschen einbezogen werden.
Aber natürlich sind auch Arbeitgeber aufgefordert, die Potenziale der Arbeitslosen zu nutzen und ihre Personalpolitik stärker für Langzeitarbeitslose zu öffnen. Hierfür muss aber auch der Zusammenhang zwischen Wirtschafts- und Sozialpolitik erkannt werden. Eine gute Wirtschaftspolitik in NordrheinWestfalen ist Grundvoraussetzung für die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit.
Auf die Erörterung dieses doch sehr komplexen Themas im Ausschuss freuen wir uns. Ich denke, dass auch ein Expertengespräch fällig ist. Die CDUFraktion stimmt der Überweisung in den Ausschuss selbstverständlich zu. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Krankenhäuser sind für die medizinische Versorgung unserer Bevölkerung unverzichtbar. Es ist Aufgabe einer Landesregierung, die Rahmenbedingungen zu
schaffen, unter denen Krankenhäuser auch in Zukunft ihre Leistungen im Interesse der Patientinnen und Patienten sachgerecht erbringen können. Rahmenbedingungen müssen die bedarfsgerechte flächendeckende Versorgung ermöglichen.
Diese Chance für das, was Sie, Frau Lück, eben auch eingefordert haben, ist vertan. Das Gesetz hätte man sich eigentlich auch sparen können.
Das vorliegende Krankenhausgestaltungsgesetz
des Landes hätte die Möglichkeit geboten, die grundsätzlich gute medizinische Versorgung in unserem Land auch ohne unnötige Bevormundung durch die Landesregierung zukunftsfest zu machen. Es hätte im Hinblick auf die demografische Entwicklung, die zunehmende Nachfrage nach Gesundheitsdienstleistungen im stationären Bereich, den medizinisch-technischen Fortschritt, die Qualität und die Finanzierbarkeit zukunftsweisende Impulse geben können.
Das Gesetz bedient sich der gut klingenden Vokabeln wie „Transparenz“, „Kooperation“ und „Patientenorientierung“. Dahinter verbergen sich, wie die Krankenhausgesellschaft in der Anhörung deutlich zum Ausdruck gebracht hat, Misstrauen gegenüber den Krankenhäusern, der weitere Aufbau von Bürokratie, die Schwarz-Gelb übrigens beim Krankenhausgestaltungsgesetz reduziert hatte,
und die Schaffung von Doppelstrukturen.