Mit dem Koalitionsvertrag hatte sich Rot-Grün eine flächendeckende, bedarfsgerechte und ohne Hürden zugängliche gesundheitliche und medizinische Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger in NRW zum Ziel gesetzt.
Mit dem Koalitionsvertrag sollte außerdem die medizinische und gesundheitliche Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen sowie in sozial benachteiligten Stadtteilen gesichert und verbessert werden. Mit dem Koalitionsvertrag wollte man insbesondere dem sich abzeichnenden Ärztemangel entgegenwirken. All das ist positiv.
Mit dem Koalitionsvertrag hat die Landesregierung zugesagt, die Akteure im Gesundheitswesen dabei zu unterstützen, dass die Arbeitsbedingungen der in der medizinischen Versorgung beschäftigten Menschen verbessert werden. Mit dem Koalitionsvertrag hat sich Rot-Grün ausdrücklich zum Sonderfonds Krankenhäuser bekannt. All das ist positiv.
Fakt ist, dass das Gesundheitsministerium erst im vergangenen Frühjahr festgestellt hat, dass schon heute in 92 Gemeinden in NRW eine Gefährdung der hausärztlichen Versorgung droht und in 48 weiteren Gemeinden diese Gefährdung zumindest auf mittlere Sicht möglich ist.
Fakt ist, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht sichergestellt ist, was erhebliche Auswirkungen auf die Attraktivität des Berufes eines Arztes, insbesondere einer Ärztin, hat.
Fakt ist, dass immer mehr abgewiesene Studienbewerber im Ausland studieren und unserem Arbeitsmarkt als geeignete Ärzte verloren gehen, also nicht nach Deutschland zurückkehren.
Fakt ist, dass aufgrund des demografischen Wandels die Behandlungsintensität unserer älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger steigt.
Fakt ist schließlich, dass mit dem medizinischen Fortschritt auch der Bedarf an Gesundheitsleistungen steigt.
„Hausärztemangel in ländlichen Räumen“, ist bei den Menschen hochemotional besetzt. Wir müssen uns um diese Themen kümmern. Allein die Faktenlage zeigt aber, dass nichts von dem, was sich die Koalition im Koalitionsvertrag vorgenommen hat, verwirklicht, geschweige denn einer Problemlösung nähergebracht wurde.
Ich finde es besonders auffällig und bin darüber verärgert, dass sich die Landesregierung zunehmend der Verantwortung für diese Fragestellungen entzieht, indem sie permanent auf die Zuständigkeit des Bundes verweist.
Dabei zeigt gerade der Bund – nicht nur durch das Versorgungsstrukturgesetz, sondern auch durch konkrete Förderprogramme wie die betriebliche Kinderbetreuung des Bundesfamilienministeriums –, dass es Handlungsmöglichkeiten gibt, um zum Beispiel die Vereinbarkeit von Familie und Beruf herzustellen.
Der Marburger Bund hat eine Kampagne zur flexibleren und familiengerechten Gestaltung von Arbeitsverhältnissen in Krankenhäusern entwickelt. Auch einzelne Krankenhäuser haben Arbeitszeitmodelle entwickelt, um ihren Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Da muss das auch stattfinden, und da sind die Regelungen durchaus richtig angesiedelt. Aber es wäre auch die Aufgabe der Landesregierung, diese Vorschläge aufzugreifen, zu transportieren und landesweite Modelle hierfür zu entwickeln und zu fördern.
Niemand – auch nicht die Opposition im Landtag – erwartet, dass alle Probleme dieses Landes, die zum Teil sehr mit der gesellschaftlichen Entwicklung im Zusammenhang stehen, auf einen Schlag gelöst werden. Wir erwarten aber, dass eine Regierung die Probleme des Landes erkennt, auf Entwicklungen reagiert und sich um die Probleme kümmert.
Aber das Gegenteil ist der Fall. Die Landesregierung erweist sich gegenüber guten Vorschlägen zur Problemlösung resistent. Das Thema „Schlaganfallversorgung“ zum Beispiel, zu dem wir konzeptionelle Vorschläge zur Optimierung der medizinischen Versorgung der betroffenen Patientinnen und Patienten gemacht haben, ist schlichtweg verworfen worden.
Es ist nicht erkennbar, dass sich die Landesregierung unserem Vorschlag nach einer weiteren medizinischen Fakultät in Bielefeld nähern würde. Hier könnten mehr Studienplätze und eine Anreizfunktion für den ostwestfälischen Raum geschaffen werden.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, sich den Herausforderungen des Gesundheitssystems zu stellen und sich darum zu kümmern. Das ist ein zentrales Thema, und im Haushalt finden wir dazu keinerlei Akzente. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen. Herr Preuß, Fakt ist auch, dass die vier Jahre Schwarz-Gelb in der Gesundheitspolitik in Berlin verlorene Jahre waren.
Fakt ist, einerseits sagen Sie, der Haushalt ist unspektakulär, und andererseits kritisieren Sie ihn als nicht auskömmlich. Das erleben wir in den Haushaltsberatungen der letzten Tage – auch im Plenum –, dass Sie einerseits sagen, all das ist nicht ausreichend, aber andererseits bemängeln, RotGrün würde viel zu viel Geld ausgeben. – Sie müssen sich mal entscheiden, was Sie denn nun wollen.
Fakt ist, um bei Ihren Worten und Ihrer Diktion zu bleiben, Herr Preuß – da sind wir uns auch einig, und das zeigt auch die Arbeit im Gesundheitsausschuss –, der demografische Wandel stellt für uns eine besondere Herausforderung dar, und zwar nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern auch in der Bundesrepublik Deutschland.
Insoweit ist der Zwischenruf der Ministerin richtig, dass es auch eine Bundesebene, die für Gesundheitspolitik zuständig ist, gibt, anstatt nur auf den Landeshaushalt zu verweisen, den wir zu verantworten haben, und dort alle Probleme abladen zu wollen, die zum Teil hausgemacht waren: in Ihrer Zeit, als Schwarz-Gelb im Bund regierte.
Zumindest für Rot-Grün gilt: Unser Ziel ist eine am Menschen orientierte Politik ist, die die gesellschaftlichen Veränderungen in den Blick nimmt. Schon jetzt ist jeder vierte Einwohner in NordrheinWestfalen über 60 Jahre alt, und wir wollen allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben mit einer qualitativ hochwertigen pflegerischen Versorgung ermöglichen.
Bezüglich des GEPA-Gesetzes wollte ich Sie eigentlich loben. Ich mache es trotzdem. Auch wenn Sie gerade geschimpft haben, haben Sie konstruktiv mitgearbeitet. Am 1. Oktober haben alle Fraktionen bis auf wenige der Piraten dem Gesetz zugestimmt. Daran hat die CDU-Fraktion auch konstruktiv und gut mitgearbeitet. Insoweit sollten Sie nicht die Dinge kritisieren, die Sie mit uns gemeinsam im Guten verwirklicht haben. Das macht Sie auf Dauer unglaubwürdig.
Bezüglich dieses Reformgesetzes haben wir einen Stil gewahrt, der nicht nur die Oppositionsparteien einbezogen hat, sondern getreu dem Motto, Betroffene zu Beteiligten zu machen, haben wir ein hervorragendes Gesetz, ein zukunftsfestes Gesetz auf den Weg gebracht. Alle Beteiligten des Sozial- und Gesundheitswesens haben sich intensiv daran beteiligt und haben hervorragende und vernetzte Lösungen erarbeitet. Diese zukunftsnotwendigen Entscheidungen haben wir gemeinsam am 1. Oktober hier im Plenum beschlossen.
Zwar wollen wir jedem Bewohner unseres Landes ein möglichst langes und selbstbestimmtes Leben im gewohnten Quartier ermöglichen, doch auch für den Pflegefall brauchen wir eine Infrastruktur mit mehr Personal sowie bessere Arbeits- und Rahmenbedingungen. Gesundheits-, Alten- und Pflegepolitik muss sich genauso den Berufstätigen im Gesundheitswesen widmen, wie diese sich ihren Patienten widmen. Denn diese Berufe sind – wie ich aus eigener Erfahrung weiß – mit erheblichen psychischen und physischen Höchstleistungen verbunden.
Ein zentrales Element des Haushalts sind die Fachseminare der Pflegekräfte, welche das Land Nordrhein-Westfalen durch eine Erhöhung in diesem Haushalt von 5,5 Millionen € auf insgesamt 60 Millionen € unterstützen wird.
Ein wichtiger Impuls für den Pflegestandort Nordrhein-Westfalen – so meinen wir – war auch die gesetzliche Festschreibung der finanziellen Beteiligung des Landes an den Ausbildungskosten für Pflegeberufe. Auf diesem Wege machen wir Berufe im Gesundheits- und Pflegewesen attraktiver und schaffen Planungssicherheit für Schülerinnen und Schüler sowie für die ausbildenden Einrichtungen und Schulen.
Der Einzelplan 15 des vorgelegten Haushalts baut auf allen diesen Errungenschaften auf und wird den Ansprüchen an eine sich verändernde Gesellschaft gerecht, da er Leistungen und Förderungen bereitstellt und die Mittel trotz der Haushaltslage von 35 Millionen € auf 910,7 Millionen € erhöht.
Die Ziele des Entwurfs bleiben die Sicherung und Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Wohn- und Versorgungsinfrastruktur für ältere und bedürftige Menschen, die bedarfsgerechte Förderung pflegerischer und medizinischer Dienstleistungen sowie die attraktive Gestaltung von Aus- und Weiterbildung im Bereich der Gesundheitsberufe.
Wenn man sich den Haushalt einmal genau ansieht – ich hatte gerade genannt, 910,7 Millionen € umfasst der Etat –, dann stellt man fest, dass 56 % in die Krankenhausförderung gehen, immerhin eine Summe, die Sie, Herr Preuß, ebenfalls kritisiert haben, von 515 Millionen €. Im Rahmen des Krankenhausgestaltungsgesetzes übernimmt das Land
Nordrhein-Westfalen die Investitionskosten wie Baupauschalen, die Wiederbeschaffung von kurzfristigen Anlagegütern und kurzfristigen Nothilfen, um auch weiterhin quantitativ und qualitativ Patienten- und Leistungserbringeransprüchen zu genügen.
In diesem Schwerpunkt haben und mussten wir die Ansätze deutlich erhöhen, um der Kosten- und Bedarfsentwicklung gerecht zu werden. Wir sprechen hier von einem Betrag von 24 Millionen € zugunsten der krankenhäuslichen Leistungserbringer.
Eine patientengerechte Gesundheitspolitik bedarf neben einer hochwertigen leistungsstarken Humanversorgung im Krankheitsfall genauso sehr auch einer aktiven Präventionspolitik. Deshalb werden wir auch weiterhin präventive Maßnahmen wie die Finanzierung des Krebsregisters, Aufklärungskampagnen zu HIV und Aids oder Suchtprävention fördern
Sehr geehrte Damen und Herren, eine erfolgreiche und zukunftsorientierte Gesundheits-, Alten- und Pflegepolitik bedarf einer starken menschlichen Zuwendung, welche durch politische Maßnahmen gefördert und finanziert werden muss. Die stetige Re