Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/12370 mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU und des Kollegen Schulz bei Enthaltung der FDP-Fraktion und der restlichen Mitglieder der Fraktion der Piraten angenommen.
Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache
16/12373. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? –
Wer enthält sich? – Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 16/12373 der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimme des Abgeordneten Schulz bei Enthaltung der FDP und der restlichen Mitglieder der Fraktion der Piraten angenommen.
Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, die Reden zu Protokoll zu geben. (Siehe Anlage 2)
Somit kommen wir zur Abstimmung. Der Hauptausschuss empfiehlt in Drucksache 16/12371, den Gesetzentwurf Drucksache 16/11153 in der Fassung des vom Ausschuss beschlossenen Änderungsantrags anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 16/12371 und nicht über den Gesetzentwurf selbst.
Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/12371 mit den Stimmen von SPD und Grünen gegen die Stimmen der Fraktion der Piraten bei Enthaltung der FDP-Fraktion und der CDU-Fraktion angenommen.
Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, die Reden zu Protokoll zu geben. (Siehe Anlage 3)
Wir kommen somit zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 16/12372, den Gesetzentwurf Drucksache 16/11845 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/11845 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung.
men? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/11845 in zweiter Lesung mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Enthaltung der Piraten angenommen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/12315
Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, die Reden zu Protokoll zu geben. (Siehe Anlage 4)
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt in Drucksache 16/12315, den Gesetzentwurf Drucksache 16/11843 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/11843 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung.
Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/11843 angenommen mit Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion der FDP und der Fraktion der Piraten gegen die Stimmen der Fraktion der CDU.
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion der FDP und der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/12364 – zweiter Neudruck
Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, die Reden zur ersten Lesung zu Protokoll zu geben. (Siehe Anlage 5)
Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – das ist die Drucksache 16/12364 zweiter Neudruck – in der ersten von zwei Lesungen. Die Fraktionen haben sich im Ältestenrat darauf verständigt, eine Überweisung nicht zu empfehlen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Gesetzentwurfes.
Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/12364 – zweiter Neudruck – in der ersten Lesung einstimmig angenommen.
Wir kommen jetzt, wie zwischen den Fraktionen im Ältestenrat vereinbart, unmittelbar zur zweiten Lesung. Dies ist, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, nach § 78 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung zulässig, wenn niemand widerspricht. – Ich sehe keinen Widerspruch.
Dann rufe ich die zweite Lesung dieses Gesetzentwurfes auf. Das ist die Drucksache 16/12364 zweiter Neudruck. Eine Aussprache zur zweiten Lesung ist nicht vorgesehen.
Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/12364 – zweiter Neudruck – in der zweiten Lesung, das heißt zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf.
Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Auch hier stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/12364 – zweiter Neudruck – in zweiter Lesung einstimmig verabschiedet worden ist.
rung der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen und nach § 92 SGB XI (APG DVO NRW)
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 16/12374