Protokoll der Sitzung vom 06.07.2016

(Norbert Meesters [SPD]: Schade!)

Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz werden Sie das Wasser nicht sauberer machen. Sie schwächen den Standort Nordrhein-Westfalen und packen die zentralen Probleme nicht an. Deshalb lehnen wir dieses Wassergesetz ab.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Deppe. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht als nächster Redner Herr Kollege Markert.

Lieber Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Deppe, als Jurist würde ich sagen, dass dies ein untauglicher Versuch war, zum Gesetz zu sprechen. Das war eine Mischung aus „Wasch mir den Pelz und mach mich nicht nass“ und

(Rainer Deppe [CDU]: Der Oberlehrer ist da!)

„Alle wollen zurück zur Natur, nur nicht zu Fuß“.

(Der Saaldiener reicht dem Redner ein Glas mit frischem Wasser.)

Sie bringen mir frisches Wasser, das finde ich gut. Das ist ein gutes Stichwort. Wasser ist nämlich in der Tat das wichtigste Lebensmittel. Um den Schutz des wichtigsten Rohstoffes, damit wir dieses wichtige Lebensmittel weiterhin auch aus dem heimischen Wasserkran gut genießen können, geht es heute, und dafür ist das neue Landeswassergesetz in NordrheinWestfalen ein erster, ein guter, ein gelungener Baustein.

Sie haben eben einige Herausforderungen beschrieben, Sie haben vom „Blauen Planeten“ gesprochen. Herr Deppe, man hätte vielleicht sogar von Ihnen noch mehr erwarten können.

Dieses neue Gesetz, weil Sie den Hochwasserschutz angesprochen haben, ist landesweit tatsächlich erstmals eine Grundlage dafür, einheitliche Standards für Wasserschutzgebiete zu schaffen. Darum geht es nämlich. Es geht um den Trinkwasserschutz. Und diese einheitlichen Standards für Wasserschutzgebiete sind im Vergleich zu anderen Bundesländern – und Sie wollten ja ein Benchmarking, und Sie wollten wissen, warum wir weiter gehen als andere Bundesländer – eine ganz wichtige Grundlage für den Trinkwasserschutz.

(Beifall von den GRÜNEN)

Zweitens. Wir sind zunehmend, gerade wieder in diesem Sommer, von Starkregenereignissen gebeutelt. Wir haben in Wesel und an vielen, vielen anderen Stellen gesehen und wissen, wie wichtig Hochwasserschutz ist. Das ist der zweite ganz wichtige Punkt des neuen Landeswassergesetztes, dass wir nämlich festschreiben, dass es für Hochwasserschutzanlagen in Zukunft einen Statusbericht geben muss,

damit die Kommunen und Deichverbände tatsächlich nachweisen, in welchem Zustand diese Hochwasserschutzanlagen sind. Das ist gut und ist auch vor dem Hintergrund des Klimawandels ein ganz wichtiger Punkt, bei dem wir uns zurecht von anderen Bundesländern positiv abheben.

(Beifall von den GRÜNEN und Jochen Ott [SPD])

Der dritte Punkt betrifft die Gewässerkonzepte, die man hier anführen muss. Koordinierte Maßnahmen von Kommunen und Trägern, wasserwirtschaftlicher Pflichten zur Verbesserung der ökologischen Qualität der Gewässer werden zukünftig dokumentiert. Sie werden aufeinander abgestellt.

Herr Deppe, es ist doch gut, dass wir das machen. Denn 90 % der heimischen Gewässer sind in keinem guten ökologischen Zustand im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Das können Sie doch nicht kleinreden. Da können Sie doch nicht auf wirtschaftliche Belange hinweisen.

Das ist ein ganz wichtiger Schritt hin zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und auch hin zu einem nachhaltigen Gewässerschutz. Wenn Sie sich hier so sehr für den Blauen Planeten einsetzen, dann müssen Sie das doch wertschätzen, was hier passiert. Und Sie müssen doch zur Kenntnis nehmen, dass, wenn wir unsere Hausaufgaben nicht machen, wie bei den Nitratbelastungen unseres Grundwassers, wir dann zurecht von der Europäischen Kommission mit Vertragsverletzungsverfahren überzogen werden. Und das zahlen dann am Ende alle Bürger, auch die mit einem kleinen Portmonee. Das kann doch nicht christlich in Ihrem Sinne sein.

(Beifall von Martin-Sebastian Abel [GRÜNE] – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Ich will, weil der Kollege Meesters schon einige Highlights des Landeswassergesetzes hier herausgegriffen hat, noch zwei weitere Stichpunkte ansprechen.

Ja, wir sind ein Industrieland. Wir sind ein Land, in dem man Nutz- und Schutzinteressen gegeneinander abwägen muss zum Wohle der Bevölkerung. Wir haben an schwierigen Stellen, bei der Wasserkraft beispielsweise, genau das getan. Wir haben abgewogen. Und wir haben nicht ein einfaches Anzeigeverfahren bei der sogenannten kleinen Wasserkraft ins Gesetz geschrieben, sondern wir haben gesagt: Nein, wir machen einen richtigen Abwägungsprozess im verwaltungsrechtlichen Sinne zwischen den Nutz- und Schutzinteressen. – Herr Deppe, falls Sie es noch nicht getan haben, können Sie es in § 28 Abs. 4 des neuen Gesetzes nachlesen.

Auch im Bereich der Landwirtschaft haben wir den Gewässerrandstreifen eingeführt. Wir haben gesagt, bis 2022 gibt es dort ein Förderprogramm, weil wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass wir beim Eintrag

von Pflanzenschutzmitteln und von Düngemitteln hier nicht weiterkommen. Wir stehen auf der Stelle. Aber wir haben eben auch eines getan: Wir haben auch die Möglichkeit eingeräumt, eine Ausnahme zu regeln, nämlich dann, wenn ich mich korrekt im Sinne des Gewässerschutzes verhalte. Das sind Beispiele dafür, wie wir diese Nutz- und Schutzinteressen ernstnehmen und wie wir hier abgewogen haben.

Als Umweltpolitiker hätte ich mir übrigens auch bei einem anderen Thema, nämlich beim Abgrabungsrecht, noch mehr gewünscht – aber hier geht das Gesetz auch einen ersten guten Schritt, um eben gerade in den Wasserschutzgebieten den Trinkwasserschutz voranzutreiben.

Meine Damen und Herren, wir müssen beim Landeswassergesetz konstatieren, dass es ein erster, ein guter, ein wichtiger Schritt nach vorne ist. Nordrhein-Westfalen geht hier im Vergleich zu den anderen Ländern einen beherzten Schritt nach vorne.

Wir haben noch viel Arbeit vor uns, die Europäische Wasserrahmenrichtlinie muss bis 2027 umgesetzt werden. Wir haben neue Herausforderungen, Stichwort „Mikroplastik“. Wir haben neue Herausforderungen bei der Medikamentenreduzierung. Wir haben auch weiterhin große Herausforderungen hinsichtlich des Nitrateintrags.

Daran werden wir weiter arbeiten; denn es geht um die wichtigste Ressource, es geht um unser Trinkwasser. Deswegen gilt: Wasser ist unsere Zukunft. Wir haben uns auf den Weg gemacht. – Prost.

(Der Redner trinkt einen Schluck Wasser. – Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Markert. – Für die FDP-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Höne das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als hätte es eines weiteren Beleges bedurft: Auch in diesem Wassergesetz sehen wir, dass Minister Remmel und mit ihm zusammen die Grünen den ländlichen Raum gängeln – Privateigentum wird entwertet, Wirtschaftswachstum, so überhaupt vorhanden, wird abgewürgt. In kurzen Worten: Dieses Wassergesetz beweist wieder einmal, wie gerne die Grünen mit dem Geld anderer Leute über das Eigentum anderer Leute entscheiden wollen, hier von Düsseldorf aus.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Das wird gleich wieder Ihr Narrativ sein, nach dem Motto, der Opposition wäre am Ziel des Wasser- bzw. des Gewässerschutzes nichts gelegen. Aber es ist völlig klar, dass wir uns hier auf die kritischen Punkte konzentrieren, und hier verweisen wir auf die Anhörung. Der Kollege Deppe hat es angesprochen:

Es geht im Besonderen um den Weg, nicht um die Ziele.

Bei dem Weg, den Sie einschlagen, kommt es zu erheblichen Einschränkungen für Eigentümer – durch die Ausweitung von Gewässerrandstreifen, durch die Beschränkung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs an den Gewässern, durch die Schaffung von Vorkaufsrechten, die Ausweitung von Genehmigungspflichten, durch die Erhöhung der Zulassungsanforderungen und durch die grundsätzliche Befristung von Genehmigungen. Sie kehren erneut in einem weiteren Fachbereich von kooperativen Ansätzen ab und drehen ihnen den Rücken zu.

Dies alles führt zu mehr Bürokratie und zu erheblichen Mehrkosten für Eigentümer, Bürger und Unternehmen, Kosten, die in unseren Nachbarländern nicht zu tragen sind.

Allein im Bereich der Landwirtschaft – der Kollege Deppe hat es eben angesprochen – gehen durch die Einschränkungen bei den Randstreifen und das daraus wahrscheinlich folgende Umbruchverbot von Grünland 150 Millionen € verloren. Eine Direktenteignung in einem so hohen Millionenbereich: Unerhört!

(Norbert Meesters [SPD]: Gehen Sie davon aus, dass die Landwirte nichts unternehmen, um das zu verhindern?)

Wie immer wird das Wassergesetz allein wohl kaum die komplette Wirtschaft bzw. den kompletten ländlichen Raum zum Einstürzen bringen. Aber bei Ihnen ist es ja ein bisschen wie mit diesem Holzspiel „Jenga“: Mit jedem neuen Gesetz aus Ihrem Hause, Herr Minister, ziehen Sie einen weiteren Klotz heraus, und mittlerweile steht der Turm auf so wackligen Füßen, dass sich die Leute gar nicht mehr in die Nähe trauen und aus dem Wirtschaften in diesem Bereich aussteigen. Das ist die Gefahr, die an dieser Stelle besteht.

Dies alles reichte Ihnen noch nicht aus, es kam noch ein Änderungsantrag im Umweltausschuss von SPD und Grünen zur Kanalkaufofferte. Entweder habe ich es überhört, oder dieser miese Kuhhandel zwischen den Koalitionsfraktionen ist Ihnen selber so peinlich, dass Sie es gerade in den Reden gar nicht angesprochen haben, obwohl es keine Petitesse war, die Sie dort mit hineingenommen haben.

(Beifall von der FDP)

Ich kann Ihnen nur sagen, dass Sie den Kommunen damit einen Bärendienst erweisen; denn ob die Regelung gebührenrechtlich haltbar ist, ist nach wie vor ungeklärt. Herr Kollege Meesters, Sie haben eben noch einmal darauf verwiesen, wie sehr Sie doch vermeintlich mit allen Akteuren und mit allen Betroffenen im Gespräch bleiben. Für die Kommunen, die ja nun kein ganz unwesentlicher Gesprächspartner sind, stimmt das so nicht. Das Kostenrisiko verbleibt

weiterhin bei der Kommune. Ich zitiere sehr gerne Herrn Queitsch aus der Anhörung:

„Nunmehr ist diese Regelung“

gemeint ist die Kanalkaufofferte –

„aus dem Entwurf genommen worden. … Wir haben in unserer Stellungnahme deutlich gemacht, dass wir es als richtig empfinden, es so zu belassen, wie es momentan ist.“

Allein dies hätte schon dazu führen müssen, dass Sie, wenn Sie denn die Betroffenen immer einbinden wollen, die Finger von diesem Thema lassen. Dabei haben wir noch nicht einmal über die in diesem Bereich noch offenen Fragen zur Umsatzsteuer gesprochen. Stattdessen haben Sie selber, am parlamentarischen Verfahren vorbei, ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben, was nicht Bestandteil der Anhörung war, was nicht Bestandteil einer ausführlichen fachlichen Diskussion im Umweltausschuss war, um dann auf dieser Grundlage den Änderungsantrag einzubringen. Was hat das denn mit dem Dialog mit den Betroffenen zu tun? – Überhaupt nichts!

(Beifall von der FDP und der CDU)

Das haben auch die kommunalen Spitzenverbände Anfang dieser Woche noch einmal entsprechend kommentiert und uns die aktuelle Bewertung zugestellt. Ich zitiere nochmals aus dem Schreiben der kommunalen Spitzenverbände:

„Uns ist nicht bekannt, dass bisher eine vertiefende Betrachtung dieser Fragen im Kontext der Kanalnetzübernahme erfolgt ist.“

Sie haben also in diesem Koalitionskuhhandel auf Grundlage eines Geheimgutachtens am parlamentarischen Verfahren vorbei Änderungen reingegeben und das noch nicht einmal mit den Betroffenen besprochen. Die Quittung dafür haben Sie in dieser Stellungnahme noch einmal bekommen.

Meine Damen und Herren, kennzeichnend für Ihr Vorgehen ist beispielhaft das grundsätzliche Abgrabungsverbot in Wasserschutzgebieten. Da machen Sie sich die Welt wieder schön einfach, indem Sie wieder nur von Schwarz und Weiß ausgehen. Wo bleiben denn die Differenzierungen nach der Intensität der Eingriffe, der Dauer der Eingriffe usw.?