Es ist ein Grundrecht, seine Meinung zu äußern, Herr Herrmann. Aber darüber, ob es ein Grundrecht ist, in einer Demokratie anonym zu agieren, kann man leidlich streiten.
(Frank Herrmann [PIRATEN]: Manchmal muss man seine Meinung anonym äußern! Das ist höchstrichterlich so entschieden!)
Herr Herrmann, lassen Sie mich bitte ausreden. – Es gibt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. In der Tat wird momentan auf europäischer Ebene darüber entschieden, ob das mit der Europäischen Menschenrechtskonvention übereinstimmt.
Es gibt auch viele Fragen, die zu klären sind. Ich will nicht so tun, als ob das alles problemlos wäre; denn wenn Daten erhoben werden, muss immer auch geklärt werden, wie es mit der Datensicherheit aussieht und wie das gehandelt wird. Ich tue an dieser Stelle nicht so, als ob man keine Probleme damit hätte. Ich denke, dass meine Kollegin Verena Schäffer gleich noch vertieft darauf eingehen wird.
Meines Erachtens muss man sich aber mit der Frage beschäftigen, ob Ihre These richtig ist, dass nur ein anonymer mobiler Internetzugang quasi das Kriterium dafür ist, dass man einen freien Zugang zu Informationen hat und seine Meinung frei äußern kann.
(Frank Herrmann [PIRATEN]: Das ist die letzte Bastion! Wir sind grundsätzlich für Anonymi- tät! Alle anderen Sachen sind schon regis- triert!)
Herr Herrmann, das haben Sie in Ihrem Antrag behauptet. Das bestreite ich an dieser Stelle sehr deutlich. Sie tun quasi so, als sei Straßenverkehr nur möglich, wenn keiner ein Kfz-Kennzeichen hat, weil man in einer Gesellschaft nur dann Mobilitätsfreiheit herstellen kann.
(Torsten Sommer [PIRATEN]: Beim Einkaufen muss ich mich demnächst schon in der Innen- stadt anmelden!)
Vielmehr haben Kfz-Kennzeichen in einer Gesellschaft schon einen Sinn. Natürlich muss man sicherstellen, dass bei Kfz-Kennzeichen der Datenschutz und anderes gewährleistet sind.
(Torsten Sommer [PIRATEN]: Sie melden sich demnächst schon an, wenn Sie in der Innen- stadt einkaufen gehen, ganz ordentlich mit Karte!)
Herr Kollege, das ist ein bisschen schwierig. Stellen Sie eine ordentliche Zwischenfrage. Sie wissen, dass ich immer gerne bereit bin, eine Frage zu beantworten.
Herr Kollege van den Berg, Ihre Aufforderung ist sofort erhört worden, wie nicht anders zu erwarten war. – Bitte schön.
Die Anonymität im Netz ist im Endeffekt ja nichts anderes als ein Widerspiegeln der Anonymität, die besteht, wenn ich mich ganz normal über irgendwelche Straßen bewege oder mich in irgendwelche Städte begebe. Wenn ich die Denke in Bezug auf das Internet, auf deren Grundlage Sie hier eine Vollregistrierung fordern, nachvollziehe, komme ich zu dem Schluss, dass Sie von jedem Menschen, der irgendeine Straße in irgendeiner Innenstadt benutzt, fordern, dass er sich vorher namentlich registriert. Wollen Sie das wirklich?
Nein, das ist nicht Fakt; denn wir haben zum Beispiel an ganz vielen Stellen Freifunknetze geschaffen, und wir haben in den letzten Monaten die Abschaffung der Störerhaftung vorangetrieben. Dadurch ist natürlich auch weiterhin eine anonyme Teilhabe am Internet möglich.
Sie tun so, als ob die mobile Nutzung des Internets quasi ein Grundrecht und die einzige Möglichkeit von Teilhabe an der Demokratie sei. Ich glaube, dass man das mit Fug und Recht hinterfragen und am Schluss natürlich auch juristisch bewerten kann.
Meine Damen und Herren, etwas anderes stört mich an dem Antrag ebenfalls. Es ist nämlich mitnichten so, dass durch das, was jetzt gesetzlich passiert, In
halte erfasst werden. Vielmehr wird lediglich überprüft, ob die angegebenen Daten mit realen Daten übereinstimmen. Ich glaube, dass das ein Weg ist, den zu gehen man in einer Demokratie von Staatsbürgern auch ein Stück weit einfordern kann.
Sie haben eine andere Auffassung, sehen darin eine – Zitat – „Gefährdung der freien Meinungsäußerung“ und verknüpfen das mit einer anonymen Demokratie.
Das ist ein Bild, das wir in der SPD-Fraktion nicht teilen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir glauben sehr wohl, dass das Leitbild eines Bürgers, der sich demokratisch einmischt und sagt: „Ich bin der und der und tue das gerne“, in einer Demokratie eigentlich mehr geschützt werden muss, damit dem Betreffenden nichts widerfährt und er das an jeder Stelle frei und offen tun kann.
Sie fordern stattdessen, dass man quasi alles hinter einem Schleier sagen soll und sich hinter einem Schleier einmischen soll. Ich glaube, dass es das falsche Bild von demokratischer Mitwirkung ist, das Sie an dieser Stelle vermitteln. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege van den Berg. – Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Hegemann das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie erleben jetzt etwas, was Sie nicht alle Tage erleben können: Ich schließe mich den Worten meines Vorredners an.
Ich will auch gar nicht weiter in die Sache einsteigen. Ich wehre mich nur dagegen, dass Sie mangels Mandat im Bundestag den Landtag zum wiederholten Mal mit Dingen beschäftigen, für die er null Regelungskompetenz hat.
Sie glauben doch wohl selber nicht, dass ein Gesetzentwurf, den die SPD in Berlin mitformuliert hat, im Bundesrat von der SPD abgelehnt wird.
Jetzt kann ich Ihnen noch eines sagen: Die einzige Möglichkeit Ihrer Mitwirkung, die bestünde – und das ist die unwahrscheinlichste –, wäre, dass Sie an einer Regierung in Berlin beteiligt werden. Sie werden noch nicht einmal dem nächsten Bundestag angehören. Das Einzige, bei dem Sie ganz sicher sein können, ist, dass der Antrag hier abgelehnt wird.
Meine Damen und Herren, mit der Formulierung von CDU/CSU und SPD ist begründet worden, woher man die Kompetenz nimmt, diesen Gesetzesentwurf so zu beschließen. Deshalb muss ich ausnahmsweise einmal vorlesen, weil es um eine Rechtsauskunft geht. Die sollen Sie ja nachprüfen können.
Es gibt eine ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes, die aus Art. 73 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe d des Grundgesetzes herrührt. Das hat mit der Landesverfassung nichts zu tun. Da geht es um die Änderung des BND-Gesetzes aus Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 des Grundgesetzes und um die Änderungen – Sie kennen das – aus Art. 10 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b des Grundgesetzes. Es ergeben sich die Änderung des Bundespolizeigesetzes aus Art. 73 Abs. 1 des Grundgesetz und die Änderung des VIS
Die Kompetenz des Bundes ist unbestritten. Es gibt keinen Spielraum, den wir ausfüllen können. Auch gibt es kein Landesinteresse, wo man sagen könnte: Da widerspricht der Bund völlig dem Landesinteresse.
Ich sage Ihnen aber: Immer, wenn es um die Bekämpfung von organisierter Kriminalität geht, machen Sie sich einen schlanken Fuß. Dass Sie herumschreien und sagen, dass in Nordrhein-Westfalen nichts passiere, ist der eine Teil. Da sind wir ja vielleicht sogar manchmal einer Meinung mit der Beurteilung des Ministers. – Das kann er auch nicht gut haben; er packt schon seine Sachen ein.
Es geht aber nicht, meine Damen und Herren – das gilt allerdings auch für Teile der Grünen –, dass immer, wenn neue Bekämpfungsmaßnahmen von der Politik auf den Tisch gelegt werden, irgendwelche Heerscharen kommen und sagen: Das geht überhaupt nicht; das führt zur Einschränkung von Meinungsfreiheit, zur Einschränkung von Bewegungsfreiheit und zur Einschränkung von Telekommunikationsfreiheit.
Meine Damen und Herren, die Kriminellen sind uns immer einen Schritt voraus. Vor 20 Jahren brauchten wir über Prepaid-Handys nicht zu diskutieren. Da war