Für uns ist jedenfalls wichtig, dass Regelungen zur Generationengerechtigkeit und zur Stärkung der Bürgerrechte hier Eingang finden.
Wenn am Ende in Bezug auf das Wahlrecht mit 16 Jahren eine Herausnahme aus der Verfassung erfolgt, dann ist das eine politische Entscheidung, die man treffen kann. Lassen Sie mich nur eines zu der hier angesprochenen Begeisterung sagen: Die Steigerung der Wahlbeteiligung durch 16-Jährige können Sie empirisch nicht nachweisen.
Schauen Sie in Bremen nach. Dann sehen Sie die Ergebnisse. Das ist de facto nicht der Fall. Insofern kann man das machen, aber muss es nicht machen.
Wir haben die Bereitschaft gehabt, uns in dieser Hinsicht zu öffnen. Uns ist wichtig, im Gesamtpaket ein gutes Ergebnis zu erreichen. In diesem Sinne hoffe ich auf gute Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren hier im Saal und natürlich im Stream! Herr Dr. Wolf, bei der Gleichheit der Wahl geht es eben nicht darum, zu überlegen, ob wir noch zusätzlichen Bevölkerungsgruppen die Wahl ermöglichen. Nein, wir müssen dezidiert und ausdrücklich jedes Mal aufs Neue begründen, warum wir Menschen ausschließen. So herum ist doch die juristische Aufhängung – und nicht: Vielleicht gönnen wir irgendwem, zusätzlich wählen zu dürfen.
Wie Kollege Körfges schon sagte, haben Psychologen statistisch bewiesen, dass Menschen mit 14 Jahren im Schnitt die Folgen ihrer Handlungen genauso absehen können wie Menschen über 14. Dann reicht es eigentlich, zu sagen: Lasst uns noch einen Puffer einbauen. Wir nehmen eine Grenze von 16 Jahren. Dann sind wir damit durch. – Damit würden wir dem Grundgesetz Genüge tun, statt es an der Volljährigkeit festzumachen.
Ich bringe einmal ein ganz aktuelles Beispiel. Im Bundestag ist im Zusammenhang mit den neuen Terrorüberwachungsgesetzen entschieden worden,
dass der Bundesverfassungsschutz inzwischen auch 14-Jährige überwachen darf. Repression geht also ab 14 Jahren los. Im Guten wollen wir aber noch nicht einmal Menschen ab 16 Jahren dabeihaben. Das ist völlig obskur und grotesk. So funktioniert Demokratie nicht.
Die Krux des Ganzen liegt meiner Meinung nach übrigens darin, wie die gesamten Beratungen der Verfassungskommission verlaufen sind. Wir sind dem hehren Ziel gestartet, einer möglichst großen Öffentlichkeit möglichst viel Transparenz darzustellen und es dem außerparlamentarischen Bereich zu ermöglichen, möglichst viel ins Parlament hinein mitarbeiten zu können. Dafür haben wir die Sitzungen gestreamt. Wir haben öffentlich angekündigt. Auf der Website des Landtags hatten wir zuerst einen ganz großen Bereich, durch den man eigentlich zu einem Mitmachportal weitergeleitet werden sollte. Das hat am Anfang nicht geklappt. Dieses Mitmachportal ist auch niemals so verwirklicht worden, wie wir uns das am Anfang vorgestellt hatten.
Je weniger Sitzungen dann öffentlich durchgeführt wurden und je mehr Sitzungen in den nichtöffentlichen Bereich verlagert wurden, desto mehr schwand die Bereitschaft zur konsensualen Einigung.
und zwar fast alle im öffentlichen Teil. Da gab es wenige abschweifende Meinungen. Das haben wir alles eingefangen.
Zu diesen Dingen haben wir im nichtöffentlichen Teil tatsächlich nur noch an textlichen Details gearbeitet. Die eigentlichen Verabredungen sind im öffentlichen Teil erfolgt.
Genau die Dinge, an denen es jetzt scheitert, sind im nichtöffentlichen Teil gelaufen. Das ärgert mich ganz besonders.
Ich habe meine Fraktion mehrfach und unter viel Gegenrede überzeugt und gesagt: Lasst uns das nichtöffentlich mitmachen. Das Ziel ist es das wert. – Ich muss mich bei meiner Fraktion ganz persönlich aufrichtig entschuldigen. Das war es nicht wert. Es tut mir aufrichtig leid. Alle anderen Fraktionen haben mich hier Lügen gestraft.
Es gab ein extrem großes Entgegenkommen von Rot und Grün gegenüber Schwarz und Gelb. Das kann man gar nicht anders sagen. Sie hatten eigentlich eine Lösung fix – eine Lösung, für die ich in meiner Fraktion übrigens Prügel kassiert hätte, richtig kräftig, und das zu Recht.
Jetzt stellen Sie sich hinterher hin und sagen: Nein, das gab es alles gar nicht. – Das ist sachlich nicht richtig, Herr Lienenkämper. Sie hatten eine Lösung.
Ja, falsch; richtig; sehr schön. – Das erinnert mich ein bisschen an diverse Legendenbildungen, wenn es bei Konservativen mit Lösungen nicht klappt.
Auch da eine Lösung, die extrem konservativ und CDU-nah ist: Von 8 % auf 5 % wollte man das Eingangsquorum senken. Das macht im wirklichen Leben tatsächlich kaum einen Unterschied. Sie brauchen auf jeden Fall – ob es jetzt 600.000 oder 1 Million Menschen sind – einen riesigen Aufschlag in Nordrhein-Westfalen, um einen Volksentscheid überhaupt auf die Beine zu stellen. Und dann ein Entscheidungsquorum von 15 % beizubehalten, macht es noch einmal viel schlimmer.
Da muss ich der FDP vorwerfen: Das mit dem Urheberrecht vertreten Sie nur nach außen; denn die Individualverfassungsbeschwerde haben die Piraten in die Verfassungskommission eingebracht.
Doch, von Anfang an, von der ersten Diskussion an. Das weiß ich. Das habe ich mit meinem Referenten zusammen geschrieben.
Statt sich hier hinzustellen und zu sagen: „Das ist unsere Forderung“, kann man wenigstens so ehrlich sein wie Herr Körfges und sagen: Sie haben uns überzeugt. – Das würde zur politischen Ehrlichkeit dazugehören. Das schaffen Sie auch nicht.
(Beifall von den PIRATEN – Martin-Sebastian Abel [GRÜNE]: Es ist richtig scheiße, wenn man das Urheberrecht nicht einhält!)
Das hat die FDP-Fraktion in diversen Programmen stehen. Und jetzt sagen Sie, Sie könnten das in der Fraktion nicht durchsetzen. Ich glaube, dass auch das nicht ganz ehrlich ist. Ich glaube einfach: Sie haben eine Verabredung mit der CDU, dass die Sachen nur mit Ihnen zusammen laufen und nicht getrennt.
(Zurufe von der CDU und der FDP: Niemals! – Gegenruf von Michele Marsching [PIRATEN]: Nein, niemals!)
Sie spielen wieder wie in den 80er- und 90er-Jahren und Anfang der 2000er-Jahre den Appendix der CDU.
Dieser Weg hat Sie schon einmal aus dem Bundestag herausgeführt. Das wollen Sie doch nicht wirklich weitermachen. Dann seien Sie aber wenigstens so ehrlich, wenn Sie jetzt sagen, das sei nicht so, dass Sie alle Punkte wieder einfangen, wo Sie in irgendwelchen Landesprogrammen das Wahlalter ab 16 Jahren fordern. Fangen Sie das schön wieder ein!