Danke schön. – Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal und daheim!
Wir haben es im Markt der Lottoannahmestellen natürlich durchaus auch mit Wettbewerb zu tun. Nach meiner Übersicht gibt es zumindest neun Online-Lottoannahmemöglichkeiten. Sie haben natürlich ein ganz anderes Schicksal als die Lottoannahmestellen vor Ort. In den Orten, in denen wir leben, wollen wir ja gerne in maximal 3, 4 oder 5 km Entfernung die nächste Annahmestelle für Lotto finden.
Letztendlich wird es natürlich auch darauf ankommen, zu beobachten, ob und inwieweit das Netz der Lottoannahmestellen weiterhin Garant sein kann für den wesentlichen Auftrag, der ebenfalls mit Lottoeinnahmen verbunden ist, die Wohlfahrtspflege im Lande Nordrhein-Westfalen zu unterstützen.
Da sind die Lottoannahmestellenbetreiberinnen und -betreiber fast Erfüllungsgehilfen des Landes. Das sollten wir bei der ganzen Situation nicht außer Acht lassen.
Nicht umsonst hat es ja – das muss man sehen – trotz des vielleicht begründeten Interesses an Gebührenerhöhungen ein nicht unbeträchtliches Angebot von WestLotto an den Verband der Lottoannahmestellenbetreiberinnen und -betreiber gegeben. Dieses Angebot wird als nicht ausreichend erachte – auch unter Berücksichtigung des Kostendrucks, den Herr Witzel hier schon dargestellt hat.
In der Tat ist es nicht nur die Entgegennahme von Geld und das Herausgeben eines Scheins, sondern auch die Schaffung der Infrastruktur, die überhaupt Voraussetzung dafür ist, dass eine Lottoannahmestelle eine entsprechende Genehmigung bekommen kann.
Das kann eben nicht einfach eine Bude sein, sondern das muss ein ordnungsgemäßes Ladengeschäft sein, was auch eine ordnungsgemäße Sicherung und ein ansprechendes Ambiente erfordert. Nicht jeder bekommt die Konzession für eine solche Lottoannahmestelle, sondern nur derjenige, der auch die räumlichen und sonstigen Voraussetzungen dafür schafft. Das müssen wir ebenfalls im Auge behalten.
Deswegen noch einmal: Ich empfinde große Sympathie für diesen Antrag. Ob er im Ergebnis am Ende auch so herauskommt, müssen wir gucken. Ich freue mich jedenfalls auf die Beratungen im Ausschuss. Vielleicht schaffen wir es auch, Rot-Grün dazu zu bewegen, in diese Richtung mitzudenken. Am Ende
Danke schön, Herr Schulz. – Nun spricht in Vertretung von Herrn Finanzminister Dr. Walter-Borjans Herr Minister LerschMense für die Landesregierung. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die FDPFraktion verkennt in ihrem Antrag zwei wesentliche Punkte.
Erstens existiert trotz der sicherlich schwierigen wirtschaftlichen Lage der Lottoannahmestellen eine angemessene Vergütung für diese Annahmestellen.
Zweitens ist WestLotto auf die Annahmestellen im letzten Jahr zugegangen und hat einseitig Maßnahmen ergriffen, die den Annahmestellen auch finanziell zugutekommen. Es ist deshalb nicht notwendig, auf WestLotto einzuwirken, um die Vergütung der Annahmestellen anzupassen.
Die Annahmestellen erhalten im Wesentlichen eine am erzielten Umsatz in den Annahmestellen ausgerichtete Provision. Da die Umsatzprovisionen linear wirken, führt ein guter Vertriebserfolg natürlich zu einer höheren Umsatzprovision. Aufgrund dieser Systematik muss eine Umsatzprovision anders als etwa Löhne und Gehälter zum Beispiel auch nicht von Jahr zu Jahr den Lebenshaltungskosten angepasst werden. Stagniert allerdings der Umsatz, wie das bei Lottoprodukten in den letzten Jahren leider der Fall ist, handelt es sich dabei um ein Geschäftsrisiko, das vom Unternehmen WestLotto genauso zu tragen ist wie von den Annahmestellen.
Im Übrigen gehen die Umsätze in den beiden anderen Sortimentsbereichen der Annahmestellen – Tabakwaren und Zeitschriften – ebenfalls zurück. Auch das ist natürlich ein Geschäftsrisiko, das von den Annahmestellen zu tragen ist. Das alles unterschlägt die FDP in ihrem Antrag.
Richtig ist, dass die Bezirksregierungen zum 1. Oktober 2014 die Gebühren für die Erteilung einer Konzession von 100 € auf 1.250 € für eine Fünfjahreslizenz erhöht haben. Pro Jahr ergibt sich damit ein Betrag von 250 € – ein Betrag, der aus meiner Sicht durchaus tragbar ist. Anlass für diese Anhebung der Lizenzgebühren war eine Beanstandung des Rechnungsprüfungsamtes Arnsberg, das eine Erhöhung der Erlaubnisgebühren gefordert hat.
Es entstand zwischen dem Annahmestellenverband, der einen Teil der Annahmestellen im Land vertritt, und WestLotto eine rechtliche Auseinandersetzung darüber, wer denn nun diese Gebührenerhöhung zu tragen habe.
Mein Kollege Dr. Walter-Borjans hat sich in die Gespräche zwischen dem Annahmestellenverband und WestLotto eingeschaltet und persönlich mit Herrn Buller, dem Vorsitzenden des Verbandes, gesprochen.
Im Laufe der Gespräche hat WestLotto dem Annahmeverband ein Angebot zur einvernehmlichen Beilegung der Angelegenheit gemacht. Danach wollte WestLotto die Hälfte der Erlaubnisgebühren übernehmen. WestLotto hat sich auch bereit erklärt, weitere vertriebsfördernde Maßnahmen einzuführen, aus denen den Annahmestellen zukünftig mit ansteigender Tendenz ein deutlich über den vollen Erlaubnisgebühren liegender Betrag zugeflossen wäre.
Leider hat der Annahmestellenverband das Angebot abgelehnt und Klage gegen WestLotto vor dem Amtsgericht in Münster erhoben.
Unabhängig von der Klageerhebung hat WestLotto aber angekündigt, die vertriebsfördernden Maßnahmen einseitig einzuführen. Die Maßnahmen, zum Beispiel die Einführung bzw. Erhöhung der Kundenkartenprovision, die Einführung einer Provision für die Vermittlung eines Online-Accounts und von Qualitätsboni, kommen den Annahmestellen unmittelbar zugute und erhöhen das Gesamtvergütungsvolumen der Annahmestellen.
Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund ist der Tatbestand einer sachgerechten Vergütung insgesamt gegeben. Die Landesregierung sieht daher keine Veranlassung, in das Vertragsverhältnis zwischen WestLotto und den Annahmestellen einzugreifen.
Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Kollege Witzel hat sich zu einer Kurzintervention gemeldet. Bitte bleiben Sie noch einen Moment vorne, Herr Minister. Herr Witzel bekommt jetzt 90 Sekunden Zeit, um sein Anliegen vorzutragen. Danach können Sie replizieren. – Herr Kollege Witzel.
Wir haben in den letzten Jahren häufiger zusammengesessen, auch auf Ihre Einladung hin, und über die Weiterentwicklung des Glückspielstaatsvertrags beraten. Deshalb weiß ich, dass Ihnen an der Seriosität von Anbietern viel gelegen ist.
Wenn man die Alternative im faktischen Wettbewerb sieht – schauen Sie sich einmal an, was so alles stattfindet in Zockerbuden und Hinterzimmern von Internetcafés und anderer Gastronomie, wo es wahrscheinlich nicht nur um das Glückspiel geht, zumindest in vielen Großstädten nicht –, dann erkennt man schon den Wert des Erhalts der Strukturen von WestLotto, wo ja am Ende des Tages auch die Destinatäre zum Zug kommen.
Ich bitte Sie, das genauso zu berücksichtigen wie das, was Sie und andere Mitglieder der Landesregierung die letzten Jahre hier im Landtag in puncto leistungsgerechter Entlohnung vorgetragen haben.
Seit einem Jahrzehnt hat trotz belegbar drastisch gestiegener Kosten hier keine Anpassung stattgefunden. Es gab viele Reden dieser Regierung zum Wert von Erwerbsarbeit und dazu, dass derjenige, der fleißig arbeitet, am Ende des Tages auch den entsprechenden Lohn dafür haben soll.
Ich glaube, dass Sie die faktischen Entwicklungen jedenfalls nicht landesweit vollständig im Blick haben. Wenn man die privaten Vertriebsstrukturen haben will und nicht eine eigene staatliche WestLotto-Vertriebsstruktur aufbauen will: Wie wollen Sie dann auf die allgemeinen Entwicklungen konkret reagieren? Sehen Sie nicht die Probleme, die in vielen Einzelfällen tatsächlich vor Ort bestehen?
(Jochen Ott [SPD]: Das kommt doch alles in den Ausschuss! Was soll das? – Gegenruf von Stefan Zimkeit [SPD]: Nein, bitte nicht im Aus- schuss!)
Lieber Herr Abgeordneter Witzel, Sie haben die Probleme ja zumindest teilweise richtig beschrieben. Natürlich sind wir daran interessiert, auch weiterhin ein flächendeckendes Lottoannahmestellensystem zu erhalten. Aber wir können natürlich nicht die Augen davor verschließen, dass es auch im Bereich der staatlichen Lotterie, also von Lottoangeboten, einen zunehmenden Markt im Internet gibt, der von vielen Spielern genutzt wird.
Diese strukturellen Veränderungen – das werden Sie sicherlich auch so sehen – können und wollen wir nicht durch staatliche Interventionen verhindern.
Das Problem der illegalen Angebote ist in der Tat, dass hier ein grauer Markt entstanden ist, der zur Stagnation der Umsätze der staatlichen Lotterien beigetragen hat. Diese Umsatzstagnation ist das eigentliche Problem der Lottogesellschaften – nicht eine angehobene Gebühr.
WestLotto hat trotzdem – das habe ich im Einzelnen geschildert – einseitig strukturelle Maßnahmen ergriffen, um die finanzielle Situation der Lottoannahmestellen zu verbessern oder zumindest zu stabilisieren.
Aber wir werden sicherlich in den Ausschussberatungen noch Gelegenheit haben, die strukturellen Probleme in diesem Sektor zu vertiefen und gemeinsam angemessene Lösungen zu finden, die der Erhaltung des staatlichen Lottomonopols dienen, für das Sie sich ja offenbar auch aussprechen. – Herzlichen Dank.