Protokoll der Sitzung vom 14.09.2016

Wenn Sie auf andere Länder hinweisen und sagen, Sie hätten vielleicht anderen Ländern zugestimmt, entgegne ich: Diese Länder haben am Ende unserem Antrag zugestimmt. Deswegen kann die Initiative nicht falsch gewesen sein, die wir dort mit auf den Weg gebracht haben.

(Beifall von der SPD)

In Brüssel setzen wir uns bei der Europäischen Kommission und den Abgeordneten des Europäischen Parlaments für entsprechende Regelungen ein. Wir verlangen insbesondere von der Bundesregierung, dass sie sich noch intensiver als bisher bei der EUKommission für den Erhalt der deutschen Stahlindustrie unter fairen Wettbewerbsbedingungen einsetzt.

Wir fordern eine wirkungsvolle Außenhandelspolitik und von den zuständigen Behörden, dass sie die handelspolitischen Schutzinstrumente konsequent und transparent nutzen und beschleunigt anwenden.

Wir erwarten von der EU-Kommission die Prüfverfahren bei Anti-Dumping deutlich zu verkürzen. Die EU soll China den Marktwirtschaftsstatus nur dann verleihen, wenn tatsächlich alle fünf technischen Kriterien der EU erfüllt sind. Erste wirksame Strafzölle hat Europa gegen die chinesischen Stahlunternehmen mittlerweile erhoben. Die Preise steigen langsam.

Meine Damen und Herren, der Entwurf der ETSRichtlinie sieht ambitionierte Minderungsziele für den Zeitraum bis 2030 vor. Für mich steht außer Frage, dass die europäischen Klimaschutzziele bis 2030 erreicht werden müssen. Dabei muss aber sichergestellt werden, dass für die Carbon-Leakage-gefährdete Industriebranchen weiterhin eine zielgerichtete Zuteilung der freien Zertifikate erfolgt. Nur dann verhindern wir, dass energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, ins Ausland abwandern oder schließen.

Die neue ETS-Richtlinie muss bald geklärt werden, damit Unternehmen wieder verlässlich planen können. Insbesondere muss bis 2017 die überarbeitete Carbon-Leakage-Liste vorgelegt werden, die derzeit erst für 2019 vorgesehen ist.

Wir haben uns in diesem Sommer unter anderem an die Europaabgeordneten aus NRW gewandt, damit die NRW-Forderungen in den weiteren Verhandlungen in den EU-Ausschüssen berücksichtigt werden. Nach dem, was wir aus Brüssel hören, sind wir dabei auf einem guten Weg.

Ich will das noch einmal klar zusammenfassen. Wenn es zu einer Schließung eines deutschen Stahlwerks käme und dieser Stahl künftig irgendwann im außereuropäischen Ausland produziert wird, ist auch für das Klima innerhalb der Europäischen Union nichts gewonnen. Deswegen müssen wir uns an diesem Punkt gemeinsam so hart dafür einsetzen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD, der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Duin. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Das bleibt so. Dann schließe ich die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 4.

Wir kommen zur Abstimmung. Wir haben insgesamt drei Abstimmungen durchzuführen.

Erstens stimmen wir über den Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/11674 ab. Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk empfiehlt in Drucksache 16/12858, den

Antrag abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag selbst und nicht über die Beschlussempfehlung.

Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das ist die CDU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Piraten. Demzufolge enthält sich die FDP-Fraktion. Mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis ist damit der Antrag Drucksache 16/11674 der Fraktion der CDU abgelehnt.

Wir kommen zur zweiten Abstimmung, und zwar über den Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/11707. Hier empfiehlt der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk in Drucksache 16/12859, den Antrag anzunehmen.

Wir kommen auch hier zur Abstimmung direkt über den Antrag und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? – Das sind SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – CDU, FDP und die Piraten. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Antrag Drucksache 16/11707 mit dem vorgenannten Abstimmungsergebnis angenommen.

Wir stimmen drittens ab über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/11765. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? – Das ist die FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Piraten. Die Enthaltungen sind demzufolge bei der CDU-Fraktion. Dann ist mit dem eben genannten Abstimmungsergebnis der Entschließungsantrag der FDP Drucksache 16/11765 auch abgelehnt worden.

Ich kann somit den Tagesordnungspunkt 4 schließen.

Ich rufe auf:

5 Empfehlung der Kommission zur Ermittlung

des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten umsetzen – Rundfunkbeitrag absenken

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/12849

Ich eröffne die Aussprache, und Herr Kollege Nückel hat für die antragstellende Fraktion der FDP nun das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! 37,5 Milliarden € – das ist eine stolze Summe, aber es ist auch ein einzigartiges Geschäftsmodell. Die öffentlich-rechtlichen Sender sind auch die einzigen in Deutschland, die sich ihren Jackpot im Groben selbst

festlegen können, indem sie einfach verkündigen, was sie mehr auszugeben gedenken oder in reformresistenten Strukturen versickern lassen wollen.

37,5 Milliarden € – von einem Tausendstel könnten Sie 20 Lokal-TV-Sender senden lassen. 37,5 Milliarden € – dieser gigantische Beitrag steht im öffentlichrechtlichen Rundfunk für die Jahre 2017 bis 2020 zur Verfügung, das sind fast 9,4 Milliarden € im Jahr.

Im Vergleich zur letzten Beitragsperiode steigen die Einnahmen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten um 2,5 Milliarden € oder rund 7,5 %. Ein üppiges Plus, wie ich finde.

Den Rundfunkanstalten, aber auch der rot-grünen Landesregierung, ist dieses Plus, dieser kräftige Zuschlag, jedoch offensichtlich nicht genug. Die Rundfunkanstalten hatten in der Tat einen Mehrbedarf, ganz pompös, von 3,5 Milliarden € angemeldet. Die lästige KEF, die für die Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten zuständige Kommission, identifiziert immerhin Einsparpotenziale von rund einer Milliarde, sodass der Mehrbedarf etwas geringer ausfällt.

Geringer heißt aber eben – das muss man hier noch einmal wiederholen –: 2,5 Milliarden € plus in den nächsten vier Jahren. Es sind 9,4 Milliarden € pro Jahr insgesamt, was ich auch wiederholen möchte.

Die angesprochene KEF hat Einnahmen, Ausgaben und den Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in ihrem aktuellen 20. Bericht eingehend unter die Lupe genommen. Sie hat ermittelt, dass zur Deckung des genannten Finanzbedarfs ein monatlicher Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,20 € erforderlich ist. So müsste der Beitrag um 30 Cent pro Monat gesenkt werden.

Dass die Rundfunkanstalten angesichts ihrer üppigen Mehreinnahmen nun Zeter und Mordio schreien, zeigt allerdings auch die Geisteshaltung in zahlreichen wohlausgestatteten Intendantenbüros. Zumindest folgt es aber einer gewissen Logik, denn die Anstalten wollen immer mehr Geld.

Dass aber auch die rot-grüne Landesregierung in NRW vorweg die Empfehlung der KEF schlichtweg ignoriert, ist ein starkes Stück. Aber auch schon beim letzten Mal hat man die KEF leider nicht ernst genommen.

Die Bürgerinnen und Bürger sollen stärker abkassiert werden, weil SPD und Grüne den Wünschen des WDR hinterherrennen – dem WDR, dessen mediagroup 150 bis 170 Stellen abbauen will, weil ihr der Beschluss des Landtags zum Thema „Radiowerbung“ nicht passt. Das ist nicht nur zynisch, das ist angesichts der zugestandenen Mehreinnahmen sogar schlicht unverschämt. – So ist eben der öffentlich-rechtliche Medien-Goliath.

Kommen wir aber wieder zum David, der KEF: Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs ist ja nicht irgendein professorales Gremium, das aus akademischem Interesse den Finanzbedarf der Rundfunkanstalten ausrechnet. Nein, die KEF ist auf Grundlage des von den Ländern geschlossenen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages eingerichtet worden und hat einen gesetzlichen Auftrag. Sie hat dabei auch die Programmautonomie der Rundfunkanstalten zu beachten und die Einhaltung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu überprüfen. Sie kommt eben zu dem Ergebnis, dass der Rundfunkbeitrag ab 2017 sinken muss.

Als FDP-Fraktion sind wir der Meinung, dass der Rundfunkbeitrag auch deshalb sinken sollte, um endlich gewisse Reformanreize zu setzen. Reformanreize, die zur Reduzierung von Sendern, aber auch der Verdrängungsangebote gegen Private führen. Denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ist schon sehr groß und intransparent, und er ist zu teuer.

Natürlich gibt es da eine gewisse arrogante, selbstherrlich nicht vorhandene Kritikfähigkeit der Verantwortlichen. Aber mit ein paar folgenlosen Worten von Horst Seehofer zur Zusammenlegung von ARD und ZDF ist es freilich nicht getan – ohnehin unglaubwürdig, weil die CSU jede Expansion mitgetragen hat und Bayern die Absenkung der Gebühren ja auch mit verschleppt.

Aber es ist ja auch nicht Horst Seehofers Idee. Seehofer hat wieder abgeschrieben, und zwar bei Ulrich Wilhelm, dem Intendanten des Bayerischen Rundfunks. Denn der hat gesagt: Wenn man noch einmal die Gelegenheit hätte, neu anzufangen, würde man sicherlich nicht ARD und ZDF, sondern nur eine Anstalt aufbauen.

Kurz gefasst: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht eine Reform- und Schlankheitskur.

Die Redezeit.

Deswegen bitten wir Sie, unserem Antrag zuzustimmen. Der Rundfunkbeitrag muss sinken. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Nückel. – Für die SPD-Fraktion spricht nun Herr Kollege Vogt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Nückel! Wir diskutieren heute über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung. Auch wenn ich Ihnen gleich begründen

werde, warum der FDP-Antrag schlecht gemacht ist und er von uns abgelehnt wird, bin ich Ihnen dennoch dankbar, dass Sie hier dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt haben. So haben wir erneut die Gelegenheit, unsere Position zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk klarzumachen. Auch die CDU hat hier nun die Gelegenheit, zu den fatalen Vorschlägen ihrer Parteifreunde aus Bayern Stellung zu nehmen.

Meine Damen und Herren, unsere Demokratie lebt von gut informierten Bürgerinnen und Bürgern, die von einer vielfältigen Medienlandschaft partizipieren können.

Neben den privaten Medienangeboten im TV, im Hörfunk und im Netz, neben einer Vielzahl von Verlagen ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk seit Jahrzehnten fester und wichtiger Bestandteil unserer Medienlandschaft. Hier in NRW trägt der WDR mit sechs Hörfunkwellen im TV und auch – dem veränderten Nutzungsverhalten entsprechend – im Netz zur Medien- und Meinungsvielfalt bei.

Wenn wir uns andere Länder ansehen – da brauchen wir nicht weit weg zu gehen; wir können Nachbarn in Europa betrachten –, dann stellen wir fest, dass wir wohl hier den besten öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben, den wir finden können. Dass dieser weiterentwickelt werden muss, dass dieser sich den technischen Entwicklungen und neuen Verbreitungswegen anpassen muss, das ist selbstverständlich. Mit dem WDR-Gesetz haben wir hier in NRW eine gute Ausgangsbasis für diesen Weiterbildungsprozess geschaffen.

Wir haben Aktivitäten im Netz ermöglicht, wir haben für mehr Transparenz in Aufsichtsgremien gesorgt, wir haben Kooperationen mit privaten Dritten abgesichert, und wir haben die Hörfunkwerbung reduziert, Letzteres auch, um die Akzeptanz für den öffentlichrechtlichen Rundfunk zu erhöhen. Die Werbereduzierung, die natürlich auch finanzielle Auswirkungen für den WDR hat, wurde einstimmig in diesem Parlament beschlossen. Guter und qualitativ hochwertiger Journalismus kostet auch Geld, meine Damen und Herren, genauso wie die technische Weiterentwicklung oder Tarifsteigerungen.

Um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gerechter zu finanzieren, haben wir hier zuvor schon das gerätebezogene Gebührenmodell umgestellt. Jetzt wird der Beitrag durchaus gerechter über Wohnungen bzw. Betriebsstätten berechnet. Das neue Modell hat dazu geführt, dass Mehreinnahmen erzielt wurden.

Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass die Mehreinnahmen zum Teil für eine länderübergreifende Werbereduzierung im TV genutzt werden. So kann die TV-Werbung reduziert und die Akzeptanz für die öffentlich-rechtlichen Sender erhöht werden. Die Menschen zahlen Beiträge für journalistische Inhalte, für Unterhaltung, für Kultur und auch für Sport, jedoch nicht, um Werbung vorgesetzt zu bekommen.