Protokoll der Sitzung vom 06.10.2016

Ja, warum nicht?

Das ist nett. – Bitte schön, Herr Kollege Herrmann.

Vielen Dank, Herr Bolte, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben schon mitbekommen, dass ich in meiner Rede eine Sicherheitslücke erwähnt habe, die staatlichen Stellen auch in Deutschland seit über zehn Jahren bekannt ist und die eben nicht in einem DisclosureSystem öffentlich gemacht wurde, sondern bis heute geheimgehalten wurde?

Ich habe Ihrer Rede durchaus aufmerksam zugehört, kann Ihnen aber versichern, dass die Prinzipien in den Leitlinien unserer entsprechenden Behörden zur Anwendung kommen.

Zu dem konkreten Fall, wie weit da Landesbehörden involviert sind, haben Sie jedenfalls nichts gesagt, sondern Sie haben das referiert, was ich auch aus der medialen Berichterstattung wahrgenommen habe. Das sind sicherlich Fälle, über die man sprechen muss. Ich aber habe die konkrete Relevanz für die zuständigen Stellen in Nordrhein-Westfalen in Ihrer Rede nicht wahrgenommen.

Wenn es denn der Wahrheitsfindung dienlich ist, können wir darüber sicherlich im Ausschussverfahren sprechen. Dann müssen wir aber auch über die Erfolge sprechen, die wir für sichere Kommunikation in Nordrhein-Westfalen erreicht haben. Ich habe eben die Anträge angesprochen, die wir hier gemeinsam auf den Weg gebracht haben, genauso wie das E-Government-Gesetz.

Ich glaube – und da sind wir uns, lieber Kollege Herrmann, tatsächlich absolut einig –, es ist wichtig, dass öffentliche Stellen ein Stück weit als Top-Runner in dieser ganzen Frage auftreten und dass wir mit den öffentlichen Stellen eine sichere Infrastruktur und sichere Kommunikationswege bereithalten, damit die Leute im Land auch sehen: Das bringt mir etwas; es

bringt mir auch in meiner persönlichen Sphäre etwas, wenn ich mich mit diesem Thema auseinandersetze.

Aber nichtsdestotrotz finde ich bei diesen Themen, die Sie hier immer wieder – auch nicht völlig zu Unrecht – einbringen, schon wichtig, dass wir uns mit dem konkreten landesrechtlichen Rahmen auseinandersetzen. Ich habe jedenfalls nicht gesehen, dass es landesrechtliche oder landespolitische Bestrebungen durch Landesbehörden gibt, irgendwo Backdoors in Softwareprodukte einzubauen oder Verpflichtungen dazu vorzusehen. Das ist durchaus vernünftig, denn das würden wir natürlich auch nicht mitmachen.

So viel zu den konkreten Forderungen, die Sie in Ihrem Antrag umrissen haben. Ich bin gerne bereit, mich im Ausschuss davon überzeugen zu lassen, dass meine Vorredner und ich nicht recht hatten und dass Ihr Antrag doch noch revolutionär Neues bringt und er nicht überflüssig ist. Ich glaube aber, nach dem, was uns auf dem Papier vorliegt, dass er Letzteres ist. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Bolte. – Die FDP-Fraktion wird vertreten von Herrn Lürbke.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich mache es mal kurz, liebe Fraktion der Piraten: Ihre Problembeschreibung und Ihre Sorge über Art und Umfang der Bedrohung durch elektronische Angriffe teile ich, aber ich habe mit dem in Ihrem Antrag dargestellten Lösungsansatz doch Probleme.

Es erscheint fraglich, inwieweit die im Antrag genannten Verbesserungsvorschläge nach dem Motto „digitale Gefahrenabwehr“ bedeutet, dass jetzt das Land offen, transparent und zeitnah vor bekannten Gefahren warnen muss. Ob das so alleine geeignet ist, die genannte Problematik wesentlich zu verbessern – ich glaube, das sollten wir uns im Ausschuss noch mal genauer anschauen. Ich freue mich natürlich sehr auf die intensive Beratung. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Lürbke. – Nun spricht Herr Minister Jäger.

Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Piratenfraktion, im Grunde ist zu Ih

rem Antrag eigentlich fast alles gesagt. Er ist gut gemeint. Ob er wirklich dringend erforderlich ist, lasse ich dahingestellt.

Keine der beschriebenen Forderungen ist neu. Wir sind über CERT NRW bereits seit Langem Partner im deutschen CERT-Verbund, dem VerwaltungsCERT-Verbund und dem BSI. Wir arbeiten dort eng zusammen, wenn es um die Gewährleistung des bestmöglichen Sicherheitsniveaus geht. Auch eine Geheimhaltung von Sicherheitslücken, wie Sie es unterschwellig in Ihrem Antrag darstellen, findet nicht statt. Im Gegenteil: NRW setzt sich für eine sichere Kommunikation über elektronische Medien ein – ohne Lücken und ohne Hintertüren. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Weitere Wortmeldungen haben wir nicht.

Also kommen wir zum Vorschlag „Überweisung des Antrags Drucksache 16/13033“. Wer stimmt der Überweisung zu, zunächst an den Innenausschuss – federführend – und an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, abschließende Abstimmung im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung, wer will das so? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Einstimmig so gewollt und damit so überwiesen.

Ich rufe auf:

11 Gesetz über die Errichtung einer Anstalt öf

fentlichen Rechts „d-NRW AöR“ (Errichtungs- gesetz d-NRW AöR)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/12313

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses Drucksache 16/13048

zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Für die SPD-Fraktion ist Herr Kollege Ganzke an das Pult getreten. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren das Gesetz über die Einrichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts, welches am 29. September 2016 federführend bei uns im Innenausschuss beraten wurde. Ziel des Gesetzes und damit auch Ziel der Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts ist es, eine bewährte Form der Zusammenarbeit von Land

und Kommunen im Bereich des E-Governments weiterhin abzusichern.

Die zu gründende Anstalt wird die bisher von der „dNRW Besitz-GmbH und Co. KG“ wahrgenommenen Aufgaben übernehmen und Dienstleistungen auf vertraglicher Grundlage anbieten. Dies ist unserer Ansicht nach zu begrüßen. Getragen wird die Anstalt vom Land und auf freiwilliger Basis auch von kommunalen Gebietskörperschaften. Diese gemeinsame Trägerschaft zeigt, dass die kommunale Familie diese Gründung unterstützt und darin auch einen Mehrwert sieht.

In den Beratungen im Innenausschuss wurde fraktionsübergreifend die transparente Gestaltung der beabsichtigten Gründung besonders hervorgehoben. Diesem Beispiel einer guten Zusammenarbeit zwischen Land und dem kommunalen Bereich wird die SPD-Fraktion gerne zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Kollege Ganzke. – Die CDU-Fraktion wird vertreten von Frau Korte.

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die derzeitigen d-NRWGesellschaften entwickeln Konzepte zu Themen der Informations- und Kommunikationstechnologie im Allgemeinen und zum E-Government im Speziellen. Momentan besteht d-NRW aus einem privaten Bereich, nämlich der „d-NRW Betriebs-GmbH und Co. KG“, und einem in öffentlicher Hand befindlichen Bereich, der „d-NRW Besitz-GmbH und Co. KG“. Die Beteiligungen an der Besitz-GmbH sind wiederum in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, einer GbR, zusammengefasst.

Diese komplizierten Strukturen mit einer Vielzahl von Organisationseinheiten und Gremien verursachen in der Praxis einen erheblichen Steuerungs- und Abstimmungsaufwand. Aus diesem Grund sieht der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung die Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts mit dem Namen „d-NRW AöR“ vor. Diese soll als Rechtsnachfolgerin in die Rechte und Pflichten der „d-NRW Besitz-GmbH und Co. KG“ eintreten. Dadurch sollen Reibungsverluste reduziert werden.

Ob d-NRW mit dem vorliegenden Gesetzentwurf tatsächlich in eine zukunftsfähige und leistungsstarke Organisationsstruktur überführt wird, erscheint aus Sicht der CDU-Fraktion überaus fraglich. Skepsis ist bereits deswegen angebracht, weil durch den Gesetzentwurf lediglich die bisherigen Besitzgesellschaften zusammengefasst werden, nämlich die „dNRW Besitz-GmbH und Co. KG“ und die „d-NRW

Besitz-GmbH Verwaltungsgesellschaft“. Die Betriebsgesellschaft ist von dieser Veränderung aber gerade nicht betroffen und wird unverändert fortbestehen.

Im Ergebnis wird durch die von der Landesregierung vorgeschlagene Gründung einer AöR also eine neue staatliche Stelle geschaffen, ohne dass bestehende Parallelstrukturen beseitigt würden.

Ob der derzeitige Steuerungs- und Abstimmungsaufwand zwischen den verschiedenen Organisationseinheiten dadurch tatsächlich beseitigt werden kann, ist ungewiss. Nach einer wirklichen Bündelung von Ressourcen sieht das Ganze jedenfalls nicht aus.

Hinzu kommt, dass die Landesregierung auf Seite 2 des Gesetzentwurfs anführt, man habe „im Rahmen einer ausführlichen Organisationsuntersuchung“

auch Alternativen zur Errichtung der jetzt geplanten AöR überprüft, zum Beispiel die Gründung eines Zweckverbandes oder einer Genossenschaft. Diese hätten sich jedoch als weniger oder gar nicht zielführend erwiesen. Eine genauere Begründung dafür fehlt im Gesetzentwurf allerdings; sie ist auch im Rahmen der parlamentarischen Beratungen nicht nachgereicht worden.

Meine Damen und Herren, aus Sicht der CDUFraktion hat die rot-grüne Landesregierung weder den Beweis erbracht, dass die vorgeschlagene Gründung einer neuen staatlichen Stelle erforderlich ist, noch hat sie damit tatsächlich ein effizienteres Verwaltungshandeln dokumentiert. Deshalb werden wir den Gesetzentwurf der Landesregierung ablehnen. – Ich danke fürs Zuhören.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Korte. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Bolte.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Korte, ich schwanke ein bisschen; denn einerseits würde ich Ihnen gerne ein Fleißkärtchen für diese ausführliche Beschäftigung mit einer letzten Endes doch relativ einfachen Rechtsformänderung schenken, auf der anderen Seite haben Sie gerade bemängelt, dass die Landesregierung zu wenige Informationen gegeben und auch keine nachgereicht habe.

Es war jetzt das erste Mal, dass sich überhaupt jemand aus Ihrer Fraktion zu dem Gesetzentwurf positioniert hat. Wenn Sie mehr Informationen gewollt hätten, hätten Sie die auch abfragen können.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Nichtsdestotrotz: Ich glaube, die Arbeit von d-NRW hat sich bewährt. Aus unserer Sicht ist das tatsächlich eine relativ kleine, formale Rechtsformänderung, die zu mehr Transparenz beitragen kann. Insofern würde ich mich sehr über Ihrer aller Zustimmung freuen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)