Hartmut Ganzke
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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe antragstellende Fraktion! Wir als SPD-Fraktion werden diesen Antrag ablehnen, wie wir das auch schon im Rechtsausschuss gemacht haben. Ich will auch kurz begründen, warum wir das tun.
Zunächst einmal haben wir am 8. März 2017 eine sehr gute und interessante Sachverständigenanhörung gehabt, in der die anwesenden Sachverständigen die Frage der Aussagekraft von Kriminalitätsstatistiken intensiv begutachtet und mit uns gemeinsam diskutiert haben.
Einvernehmen herrschte dabei unter allen Sachverständigen dahin gehend, dass Statistiken allein über die Kriminalitätswirklichkeit nichts aussagen können.
So deutlich brachte es unter anderem der Sachverständige Prof. Dr. Heinzer auf den Punkt. Dazu bräuchten wir in Nordrhein-Westfalen, aber auch im Bund, wohl ergänzend auch Dunkelfeldstudien, wie es beispielsweise in England, Frankreich und auch in den Niederlanden praktiziert wird.
Und das, liebe antragstellende Piratenfraktion, ist auch der Grund für uns, wie auch der Sachverständige Dr. Heinz ausführte, dass durch Ihre im Antrag durchgeführten und aufgeführten Maßnahmen Ihr verfolgtes Ziel, nämlich eine ehrliche und offene Evaluation kriminalpolitischer Maßnahmen zu ermöglichen, nicht zu erreichen ist.
Das, liebe antragstellende Piratenfraktion, ist für uns auch der Grund, dass unsere Fraktion diesen Antrag ablehnen wird. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich heute zum Plenartag aufgebrochen bin, habe ich kurz am Frühstückstisch mit meinem elfjährigen Sohn gesprochen. Er hat nämlich einen Test geschrieben. Ich habe ihn gefragt: Lieber Raphael, hast du denn die Sachen auch gelernt, die deine Lehrerin gesagt hat? – Da hat er mir gesagt: Ja, das habe ich gemacht. – Ich habe ihm gesagt: Das ist auch gut so, dass man die Sachen lernt, die vorgegeben wurden.
Ich habe mich ein bisschen daran erinnert gefühlt, denn ich habe mich auch ein bisschen auf diese Rede vorbereitet, Herr Kollege Kamieth. Sie haben diese Aktuelle Stunde angemeldet. In der Anmeldung steht: Wir wollen etwas zu dem offenen Vollzug sagen. – Ich habe gerade den Kollegen Wolf gefragt, ob wir hier in einer Generaldebatte sind, um zu diskutieren, wie die Justiz in Nordrhein-Westfalen insgesamt ist.
Ich glaube, Herr Kollege Kamieth, Ihr Beitrag wird leider Gottes dieser Aktuellen Stunde nicht gerecht. Denn wir sprechen in dieser Aktuellen Stunde – das haben Sie angemeldet – über die Fragen des offenen Vollzugs in Nordrhein-Westfalen. Ich gebe zu, zum Schluss Ihrer Rede haben Sie auch ein paar Sätze zum offenen Vollzug in Nordrhein-Westfalen gesagt und das wichtige Resozialisierungsinteresse sowie das Resozialisierungsgebot des Bundesverfassungsgerichts angesprochen. Da dürften wir auf einer Ebene sein.
Wir sind uns auch einig, dass eine Strafe, die von Gerichten ausgesprochen wird, irgendwann beendet ist. Dann ist es für einen guten Vollzug wichtig zu sehen: Wie kann man den Menschen, der diese Strafe bekommen hat, resozialisieren?
Vor diesem Hintergrund war es für mich auch wichtig, dass ich zur Vorbereitung dieser Rede in die Leitlinien für den Strafvollzug in Nordrhein-Westfalen geschaut habe. Darin steht ganz klar, dass wir in Nordrhein-Westfalen einen Behandlungsvollzug haben und auch haben wollen, den wir mit dem Resozialisierungsgedanken absichern.
Es ist ein aktivierender Strafvollzug, für den die SPDFraktion steht, der das verfassungsrechtliche Resozialisierungsgebot mitnimmt. Wir wollen nämlich die Gefangenen befähigen, nach ihrer Entlassung straffrei zu leben. Nach unserer Meinung ist ein solcher
aktivierender Strafvollzug Garant für den bestmöglichen Schutz der Gesellschaft.
Wir wollen nämlich gerade nicht – deshalb sind wir die Anhänger dieses offenen Vollzugs –, dass die Gefangenen nach Ende ihrer Strafhaft möglicherweise mit einem Koffer vor dem Gefängnistor stehen und nicht wissen, wohin sie gehen müssen. Wir wollen nicht, dass Langstrafige nicht wissen, wie sie dorthin kommen, wenn sie denn noch Anhaltspunkte in ihrem bürgerlichen Leben haben.
Das ist wiederum der Grundstein für diesen wirksamen Behandlungsvollzug und der Gegensatz zu einem Verwahrvollzug. Leider Gottes habe ich von Ihnen nicht intensiv gehört, dass wir diese Resozialisierung in den Vordergrund stellen wollen. – Wir wollen einen Vollzug, der auf das Leben in der Gesellschaft nach der Haft vorbereitet. Wir glauben, dass dies bis jetzt immer fraktionsübergreifend im Rechtsausschuss übereinstimmende Auffassung gewesen ist.
Richtig ist, Herr Kollege Kamieth, dass wir in Nordrhein-Westfalen im offenen Strafvollzug – deshalb ist es wichtig, diese Daten zu nennen – mit dem Stand von März 2017 knapp 4.300 Haftplätze haben. Sie haben in Ihrer Einleitung gesagt, dass es etwas mit Nordrhein-Westfalen und mit Berlin zu tun habe. Unsere 4.300 Haftplätze im offenen Vollzug sind ungefähr 23 % der knapp 19.000 Gesamthaftplätze des Landes.
Wenn wir in die statistischen Unterlagen zur Situation im Bund schauen, stellen wir fest, dass es im gesamten Bundesgebiet ungefähr 7.500 Gefangene im offenen Vollzug gibt. Wenn wir dann sehen, dass allein in Nordrhein-Westfalen darauf 3.320 entfallen, wissen wir schon, dass das natürlich der größte Anteil ist, denn das sind knapp 45 %. Dann weiß man auch, dass wir hier eine bundesweite Vorreiterrolle einnehmen.
Auch deshalb ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir in unserem Vollzug versuchen, die Menschen, die in diesen offenen Vollzug kommen, so weit vorzubereiten, dass sie wieder in die Gesellschaft integriert werden können. Das machen wir – das wissen Sie auch, Herr Kollege Kamieth – mit vielen Fallkonferenzen, zu denen auch externer Sachverstand hinzugezogen wird, um zu sehen, ob die Menschen im offenen Vollzug wirklich bereit sind, ihren Platz in der Gesellschaft finden zu können.
Und deshalb, liebe Genossinnen und Genossen, …
Daran sieht man, dass man als Sozialdemokrat im Wahlkampf ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben diesen offenen Vollzug in den letzten Jahren meiner Tätigkeit im Rechtsausschuss immer wieder parteiübergreifend beschworen.
Deshalb ist es aus meiner Sicht nicht richtig, so ein schwarzes Bild zu malen, wie Sie es gemacht haben, Herr Kollege Kamieth, dass es in Nordrhein-Westfalen um große Besorgnisse gehe. Denn klar ist: Auch Sie als Mitglied der Vollzugskommission – ohne dass ich über Interna dieser Kommission rede – wissen, dass der Vollzugskommission keine Fälle genannt worden sind, in denen eine Entweichung eines Gefangenen aus dem offenen Vollzug zu einer besorgniserregenden Eskalation in Nordrhein-Westfalen geführt hätte.
Lassen Sie mich zum Schluss noch eines sagen: Oftmals sind im offenen Vollzug Menschen, die von keinem Richter dieser Welt zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Denn wir wissen alle, dass häufig die Ersatzfreiheitsstrafen von denjenigen, die zu einer Geldstrafe verurteilt worden sind, aufgrund von Mittellosigkeit im offenen Vollzug enden. Niemals hat ein Richter in seinem Urteil angeordnet oder sich auch nur vorgestellt, dass dieser Mensch in Haft kommen soll. Deshalb hat er die Geldstrafe verhängt, und nur vor dem Hintergrund der Mittellosigkeit des Angeklagten kam es dann zu einem offenen Vollzug. Da kann man aus meiner Sicht überhaupt nicht davon reden, dass das eine Gefahr für Nordrhein-Westfalen sei.
Vor diesem Hintergrund zeigt diese Aktuelle Stunde aus meiner Sicht nur eines: nämlich, dass die Justizaufgaben in diesem Land beim Justizminister in sehr guten Händen sind. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! 823 Seiten Bericht, 65 Sitzungen des Untersuchungsausschusses – davon vier Ortstermine –, 132 Zeugenvernehmungen, zwei Sachverständigenbefragungen, Sichtung von 2.300 Akten und ca. 62.500 Seiten Akten und Beiakten der Staatsanwaltschaft Wuppertal – das sind Zahlen und Daten zum BLB-Untersuchungsausschuss.
Einvernehmen ist zwischen allen Fraktionen über den jetzt vorliegenden Abschlussbericht erzielt worden. Alle Fraktionen im Untersuchungsausschusses stimmen dem Bericht im Ganzen zu – bestimmt auch
ein Zeichen für die fraktionsübergreifend gute Zusammenarbeit im Ausschuss, die auch die Frau Vorsitzende gerade schon thematisiert hat.
Das war, liebe Kolleginnen und Kollegen, beim Start in den ersten Untersuchungsausschuss in dieser 16. Legislaturperiode – heute wurde der fünfte eingesetzt – nicht unbedingt absehbar. Jedoch: Als ich mich zur Vorbereitung dieser Rede noch einmal mit unseren Reden zur Einsetzung im Dezember 2012 beschäftigt habe, stellte ich fest, dass alle Redner ausnahmslos eine – Zitat – „sachliche Zusammenarbeit“, eine – Zitat – „lückenlose Aufklärung“ und ein – Zitat – „konstruktives Miteinander“ versprachen. Versprechen und ankündigen ist das eine, sich daran zu halten und zu handeln, das andere. Ich glaube aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass ich nach über vierjähriger Arbeit in diesem Gremium ohne zu zögern sagen kann, dass wir uns daran gehalten haben. Wir haben nämlich unseren Ankündigungen Taten folgen lassen.
Die Vorsitzende des PUA, Frau Kollegin Lüders, hat schon zu einigen Ergebnissen Ausführungen gemacht. Ich glaube auch nicht, dass wir alle in unseren Redezeiten alle Facetten des Berichts beleuchten können; aber einige besondere Momente der zurückliegenden Zeit werde auch ich so schnell nicht vergessen. Da wäre einmal der Ortstermin im Schloss Kellenberg zu erwähnen, bei dem wahrscheinlich nicht nur ich mich fragte, was Menschen dazu bringen konnte, dieses Objekt zu erwerben und – was noch weitaus unverständlicher war – daran zu glauben, aus eben diesem Objekt die geäußerten Wunschvorstellungen wahr werden zu lassen.
Besonders aber werde ich die Vernehmung eines Zeugen nicht vergessen, der bei der Befragung mit seinen weitreichenden Kontakten in ganz Europa kokettierte, jedoch auf die Frage, was er denn konkret für das Projekt getan habe, dem damaligen Ausschussvorsitzenden – und ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten aus dem Abschlussbericht – antwortete:
„Die Stärke, die ich habe oder hatte, die vielleicht andere nicht haben, im In- und Ausland ist, dass ich mit Partnern Termine und Gespräche koordinieren konnte, die mit anderen Verbindungen sehr lange gedauert oder vielleicht überhaupt nicht funktioniert hätten.“
Dann schränkte jedoch der Zeuge im nächsten Satz – ich zitiere weiter – ein:
„In diesem Fall war das natürlich ein bisschen anders. Meine Kontakte in NRW sind zu diesem Zeitpunkt auch nicht so berauschend gewesen.“
Weiterhin, liebe Kolleginnen und Kollegen, erinnere ich mich aber an viele Befragungen mit noch aktiven, aber auch ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BLB, die darauf hinwiesen, dass jetzt – und
damit zum Zeitpunkt ihrer jeweiligen Befragung – beim BLB anders gearbeitet werde als zu den Zeiten, die der Ausschuss untersuchte.
Dazu, dass beim BLB anders und damit nachvollziehbar gearbeitet wurde und wird, führte insbesondere die Entlassung des Geschäftsführers Tiggemann im Jahr 2010 und der Runderlass des Finanzministers Walter-Borjans aus dem Jahre 2012, in dem grundlegende Arbeitsanweisungen für die Geschäftsführung geregelt wurden. Jeder Investitionsentscheidung ist seitdem eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und eine Risikoanalyse zugrunde zu legen. Weiterhin sind Handlungs- und Verfahrensalternativen aufzuzeigen.
Darüber hinaus werden jetzt weitreichende Vorgaben zu den inhaltlichen Anforderungen an Verwaltungsratsvorlagen gemacht. Ausdrücklich sind nunmehr alle Entscheidungen und Prozesse nachvollziehbar zu dokumentieren. Der Erwerb von sogenannten Vorratsgrundstücken ist besonders zu begründen, und die Einbindung des Beauftragten für den Haushalt und des Justiziariats ist sicherzustellen. Hier zeigte und zeigt sich für uns Ausschussmitglieder, dass Anstrengungen unternommen wurden, um eine saubere und transparente Beteiligung aller an Entscheidungen sicherzustellen.
Lassen Sie mich aber auch, liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Ende meiner Ausführungen noch auf das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom Montag dieser Woche gegen den ehemaligen Geschäftsführer des BLB Bezug nehmen. Nach Vorlage unserer Untersuchungsergebnisse, nach welchen wir wie folgt resümierten – und ich zitiere auch hier aus den Feststellungen –: „Die festgestellten Missstände lassen sich vornehmlich auf die Person des auch allein handlungsbevollmächtigten Sprechers der Ge
schäftsführung zurückführen“, fragte sich bestimmt der eine oder andere auch im öffentlichen Bereich, ob dies denn wirklich als Hauptantwort des Ausschusses gewertet werden könne.
Ich bin der Ansicht, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass unsere Annahme durch das Urteil des Landgerichts Düsseldorf klar bestätigt worden ist. Es war eben so, dass Kontrollmechanismen zu dem damaligen Zeitpunkt nicht gegriffen haben. Umso wichtiger ist jedoch, dass diese von mir genannten positiven Eingriffe in den Geschäftsbetrieb durch konkretes Handeln und Erlasslagen schon längere Zeit Wirkung im BLB zeigen.
Auch ich möchte, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Rede beenden mit Dankensworten an die Kolleginnen und Kollegen im Untersuchungsausschuss selbst, an die Referentinnen und Referenten der Fraktionen, an die Vorsitzenden und deren Mitarbeiter sowie an die Mitarbeiter der Verwaltung und des Stenografischen Dienstes, die bei der Begleitung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses
hinsichtlich der Erstellung der Protokolle arbeitsmäßig besonders belastet sind.
Meiner Ansicht nach hat der Landtag mit der Vorlage dieses Abschlussberichtes die Aufgabe wahrgenommen, unabhängig und selbstständig die Sachverhalte zu prüfen, die er – so die juristische Definition des Begriffes „Parlamentarischer Untersuchungsausschuss“ – in Erfüllung des Verfassungsranges als Vertretung des Volkes für aufklärungsbedürftig hält. Insofern können wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, in Bezug auf das, was wir zusammen erarbeitet haben, stolz sein. Ich bedanke mich bei Ihnen für die Aufmerksamkeit. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst, Herr Kollege Dr. Optendrenk, vielen Dank auch für Ihren geografischen und geschichtlichen Exkurs bezüglich Malta. Das zeigt, dass man sich wirklich mit der Sache befassen muss, weil, glaube ich, auch viele Damen und
Herren mit der sogenannten „Malta-Masche“ vielleicht so nichts anfangen können.
Ich glaube auch, dass dieses Thema kurz vor Ende des Plenartages noch einmal ein Thema ist, das uns auch im Rechtsausschuss bestimmt beschäftigen muss. Der sogenannten „Malta-Masche“ Einhalt gebieten – für uns auch ein wichtiger Ansatz in dem zu beratenden CDU-Antrag.
Einigkeit besteht wohl bei allen Fraktionen dieses Hauses, dass diese Masche nicht zum Erfolg führen darf und auch den meist hinter dieser Sache stehenden Anhängern, der sogenannten Reichsbürgerbewegung – das sind nach unserer Ansicht Verschwörungsneurotiker, zumeist auch rechtsextrem –, mit gesetzlichen Mitteln Einhalt geboten werden muss.
Die SPD-Fraktion ist darüber informiert, dass sowohl das Justizministerium als auch das Innenministerium ihre Geschäftsbereiche über die „Malta-Masche“ in Kenntnis gesetzt haben. Möglichen Betroffenen in den Geschäftsbereichen des Justiz- und des Innenministeriums wurde auch individuelle Unterstützung angeboten. Unter anderem auch aufgrund dieser Informationspolitik ist es in Nordrhein-Westfalen zum Glück noch zu keinem Vollstreckungsfall aufgrund der „Malta-Masche“ gekommen.
Darüber hinaus ist durch die Erlasslage bei uns die Gewähr gegeben, über etwaige Aktivitäten von Reichsbürgern im Zusammenhang mit der „MaltaMasche“ umgehend dem Innenministerium zu berichten. Nach unseren Informationen sind auch die Kommunen durch die Ministerien über diese Schutzmechanismen informiert, sodass auch hier die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort bei eventueller Betroffenheit einen Ansprechpartner haben.
Sie, sehr geehrter Herr Kollege Dr. Optendrenk haben gerade über die Gespräche mit den maltesischen Behörden auf höchster Bundesebene gesprochen. Ein Blick auf die Faktenlage wird deshalb dadurch abgerundet, dass gerade das Auswärtige Amt mit den zuständigen maltesischen Behörden vereinbart hat, diese Masche auch strafrechtlich untersuchen zu lassen. Das zeigt unserer Ansicht nach, sehr geehrter Herr Kollege, dass der Beschlussvorschlag Ihres Antrags überholt ist.
Daher begrüßen wir, wie in unserem vorliegenden Änderungsantrag ausgeführt, die umfangreichen Tätigkeiten gerade dieser Landesregierung in Bezug auf die „Malta-Masche“. Unserem Entschließungsantrag können Sie sich gern anschließen. Ihren Antrag werden wir ablehnen. – Ich bedanke mich recht herzlich bei Ihnen für die Aufmerksamkeit. Eine frohe Weihnachtszeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren das Gesetz über die Einrichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts, welches am 29. September 2016 federführend bei uns im Innenausschuss beraten wurde. Ziel des Gesetzes und damit auch Ziel der Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts ist es, eine bewährte Form der Zusammenarbeit von Land
und Kommunen im Bereich des E-Governments weiterhin abzusichern.
Die zu gründende Anstalt wird die bisher von der „dNRW Besitz-GmbH und Co. KG“ wahrgenommenen Aufgaben übernehmen und Dienstleistungen auf vertraglicher Grundlage anbieten. Dies ist unserer Ansicht nach zu begrüßen. Getragen wird die Anstalt vom Land und auf freiwilliger Basis auch von kommunalen Gebietskörperschaften. Diese gemeinsame Trägerschaft zeigt, dass die kommunale Familie diese Gründung unterstützt und darin auch einen Mehrwert sieht.
In den Beratungen im Innenausschuss wurde fraktionsübergreifend die transparente Gestaltung der beabsichtigten Gründung besonders hervorgehoben. Diesem Beispiel einer guten Zusammenarbeit zwischen Land und dem kommunalen Bereich wird die SPD-Fraktion gerne zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf unterstreichen die Koalitionsfraktionen im Rahmen einer Änderung des nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes zwei für sie wichtige Punkte im Bereich der Sicherheit, und zwar gerade beim Verhältnis zwischen Bürger und Polizei.
Zum einen schlagen wir vor, durch die Einführung eines § 6a Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten die Möglichkeit einzuräumen, im Dienst ein Namensschild zu tragen – wobei zu diesem Bereich der Kollege Stotko, der gleich im zweiten Aufschlag für uns ans Mikrofon gehen wird, in seiner Rede inhaltliche Ausführungen machen wird.
Zum anderen – damit werde ich mich befassen – wird durch die Einführung eines neuen § 15c die rechtliche Grundlage für einen Pilotversuch betreffend die sogenannten Bodycams in Nordrhein-Westfalen geschaffen – einen Pilotversuch, der den Polizistinnen und Polizisten in ihrer täglichen Arbeit helfen wird,
gleichzeitig aber nach unserer Ansicht maßvoll und nicht überzogen ist.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich dazu auch anmerken, was uns seitens der Koalitionsfraktionen bewogen hat, dem Parlament gerade diesen Gesetzentwurf vorzulegen.
Zuallererst ist es der nicht hinnehmbare Anstieg von Gewalt gegen unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, auf den wirksam zu reagieren wir als Parlament in der Gesamtheit gefordert sind – dies aber nicht hysterisch und angstmachend, sondern überlegt und zielgerichtet.
Deshalb war es gerade uns als SPD-Fraktion wichtig, nicht nur wortreich auf Erfahrungen in anderen Bundesländern hinzuweisen und dabei möglicherweise Schnellschüsse zu fabrizieren, sondern uns auch in Gesprächen mit den Polizeibeamtinnen und -beamten vor Ort ein Bild über das Für und Wider von Bodycams zu machen.
So ist unter anderem unser Innenarbeitskreis Anfang des Jahres in Mainz gewesen, um sich vor Ort mit den rheinland-pfälzischen Kolleginnen und Kollegen und dort tätigen Polizistinnen und Polizisten über das dort seit Juli 2015 laufende Pilotprojekt auszutauschen.
Das ist auch der richtige Weg, liebe Kolleginnen und Kollegen – nämlich, sich intensiv mit schon laufenden Projekten auseinanderzusetzen und gerade daraus Schlussfolgerungen für sein eigenes Handeln zu ziehen.
Die Schlussfolgerungen, die wir daraus gezogen haben, legen wir Ihnen mit dem neuen § 15c vor. Wir sind der Ansicht, dass wir unsere Einsatzkräfte damit effektiv vor Gewalt schützen können.
Ob das so sein wird, wollen wir bis 2019 untersuchen und prüfen lassen.
Damit eine solche wissenschaftlich begleitete Untersuchung auch den Alltag des Polizeieinsatzes widerspiegelt, soll der Einsatz von Bodycams sich nicht nur auf sogenannte Brennpunkte im öffentlichen Raum beschränken, sondern gerade auch im alltäglichen Einsatz der Beamtinnen und Beamten untersucht werden.
Wir in Nordrhein-Westfalen werden damit bundesweit das erste Land sein, welches Bodycams mit Tonaufnahmen und zur Nutzung in Wohnräumen gesetzlich absichert.
Das ist unserer Ansicht nach deshalb dringend erforderlich, weil nahezu ein Viertel der Straftaten gegen die Polizei bei Einsätzen zur häuslichen Gewalt erfolgt. Gerade bei Einsätzen im Rahmen von Wohnungsverweisungen bei häuslicher Gewalt und Ruhestörungen im Wohnumfeld kam und kommt es zu gewalttätigen Übergriffen, sei es verbaler oder leider auch körperlicher Art.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb ist es erforderlich, zu untersuchen, ob es durch die Einführung von Bodycams zu einem tatsächlichen Rückgang der Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte kommt und ob durch den Einsatz der Bodycams das Verhältnis zwischen Bürger und Polizei gestärkt wird.
Denn es ist der Sinn des vorgelegten Gesetzentwurfs, das bürgernahe Verhältnis zwischen der Polizei und den Bürgerinnen und Bürgern in NordrheinWestfalen weiter zu stärken.
Seitens der SPD-Fraktion freuen wir uns auf sachliche Diskussionen im zuständigen Ausschuss. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Witzel, wenn der Kollege Wedel, der heute Geburtstag hat, heute Abend nach Hause kommt und von seinen beiden Töchtern gefragt wird: „Lieber Papa, was war denn heute die inhaltsschwerste Rede im Parlament, die du anlässlich deines Geburtstags gehört hast?“, weiß ich nicht, ob er unbedingt auf die kommt, die wir gerade gehört haben. Ich sage jetzt auch, warum, Herr Kollege Witzel.
Ich glaube, wir und Sie sprechen doch zu der Antwort der Regierung auf eine Große Anfrage der FDPFraktion. Das ist doch der Tagesordnungspunkt.
Vor dem Hintergrund, dass viele Bürgerinnen und Bürger dieser Plenardebatte folgen, denke ich, dass man sich ein bisschen mit der Antwort auseinandersetzen muss. Ihre Anfrage umfasst 238 Fragen, die Antwort hat einen Papierumfang von 550 Seiten, die Sie auswerten können. Wenn Sie sich hierhin stellen und manches Mal etwas einfache, holzschnitzartige Sätze nach vorne pusten, dann ist das, glaube ich, nicht angemessen.
Ich möchte einige Anmerkungen dazu machen.
Ihre Große Anfrage haben Sie mit diesem ersten Halbsatz begründet: „Mehr Chancen für jeden statt Regeln für alles.“ – Ich denke, Herr Kollege Witzel, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion, mit
diesem Halbsatz kann man punkten. Und Sie hätten, wenn es bei diesem Halbsatz geblieben wäre, glaube ich, auch die Unterstützung nahezu aller Mitglieder des Landtags sicher gehabt. Denn das ist wohl ein Ansatzpunkt, den jeder Politiker hier im Landtag mittragen kann. Es muss so sein, dass jeder in diesem Land die gleichen Chancen hat. Das ist auch eine der wichtigsten Aufgaben der Politik.
Ich glaube aber, dass der geneigte Leser Ihrer Großen Anfrage nur so lange sagt: „Das war eine gute Passage“, bis er den typischen FDP-Satz liest, den man nahezu jedem Antrag Ihrer Fraktion und nahezu jeder Neujahrsrede Ihrer Mandatsträgerinnen und Mandatsträger entnehmen kann, leider auch dieser Großen Anfrage, nämlich – ich zitiere –:
„Ausmaß und Auswirkungen der kontinuierlich anwachsenden Regelungsdichte in NordrheinWestfalen für Bürger, Unternehmen und öffentliche Haushalte sowie Auswege aus dem Bürokratiedickicht für mehr Freiheit, Effizienz und Wachstum“
Ich hatte mich eben versprochen: Es sind 287 Fragen, die Sie stellen. Alleine 23 davon befassen sich mit einer vergleichenden Aufstellung für die Jahre 1970 bis heute. Darunter sind Fragen wie:
„Wie viele Verordnungen wurden differenziert nach Ressorts von 1970 bis heute jeweils pro Wahlperiode des nordrhein-westfälischen Landtags verabschiedet?“
Deshalb legt die Landesregierung insgesamt 550 dicht beschriebene Seiten vor und gibt in der Antwort auf die Große Anfrage auch zur Kenntnis, dass dafür 6.000 Arbeitsstunden von Beschäftigten der Landesregierung aufgewendet wurden – 6.000 Arbeitsstunden, in denen die Beschäftigten daran hätten arbeiten können, den Bürgerinnen und Bürgern die gleichen Chancen am Leben zu ermöglichen, wie Sie, Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion, sie schon in der ersten Spiegelstrich-Anforderung der Großen Anfrage angemerkt haben.
Das unterscheidet Sie und uns. Auch wir sehen eine Kontrolldichte. Und manches Mal fragen auch wir uns – das sage ich auch als Jurist –, ob nicht die eine oder andere Verordnung in unserem Land zu viel ist. Auch unser Ziel ist es, eine wirksame Entbürokratisierung hinzubekommen. Aber dann müssen wir auch so ehrlich sein und sagen, dass man eben nicht einfach nur streichen kann, wie Sie es auch in Ihrem Entschließungsantrag fordern, sondern auch anerkennen muss, dass viele rechtliche Vorgaben und damit auch Bürokratie als Hilfe für Menschen anzusehen sind, die auch bei uns diese bürokratische Hilfe brauchen.
Vor diesem Hintergrund können wir meines Erachtens nicht davon sprechen, wie Sie es gemacht ha
ben, dass es hier nur darum geht, eine wirksame Bürokratieobergrenze einzuführen, einen unabhängigen Gesetzes-TÜV einzuführen, unwirksame Gesetze zu streichen und Bürger zu befreien, wie Sie es in Ihrem Entschließungsantrag formuliert haben. Das ist reine Parteirhetorik; das sehen auch die Bürgerinnen und Bürger.
Ich glaube, dass wir in der Antwort der Landesregierung auch einen Beleg dafür gefunden haben – leider auch einen Beleg für eine Bürokratie, die Sie selbst haben wollten; denn Sie wollten ja die Antworten auf diese ganzen Fragen haben.
Zum Schluss eines, was für uns wichtig ist: In der Antwort auf die Große Anfrage sehen wir, dass zwischen 1970 und heute die überwiegende Zahl der Regierungen für die Bürgerinnen und Bürger und für die Chancengleichheit hier in Nordrhein-Westfalen gearbeitet hat. – Vielen Dank.
Ja, gerne.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Kollege Witzel, zunächst einmal ist das kein Vorwurf gewesen, den ich hier eben gebracht habe. Ich habe aus der Großen Anfrage zitiert, dass 6.000 Arbeitsstunden angefallen sind. Ich habe aber nichts zu Kosten gesagt. Diesen Punkt wollte ich bewusst ansprechen, weil ein Hauptaugenmerk Ihrer Großen Anfrage auf Bürokratieausweitung oder Übererfüllung in diesem Lande gerichtet ist. Ich glaube, dass es mir dann auch möglich ist, Ihnen mitzuteilen, dass ich als Parlamentarier der Ansicht bin, Sie könnten durch eine solche Anfrage möglicherweise auch wieder Bürokratie in einer anderen Art – von Ihnen wahrscheinlich nicht gewollt – Vorschub geleistet haben. Deshalb habe ich diese 6.000 Arbeitsstunden genannt.
Das andere bezieht sich auf einen Punkt, den ich in einem kleinen Halbsatz meiner Rede angesprochen habe. Ich weiß gerade auch als Jurist, dass insbesondere im Bereich der bundesstaatlichen Regelungsdichte und der europäischen Regelungsdichte wir alle – das kann ich, obwohl ich nicht Regierungsmitglied bin, auch für die Regierung sagen, glaube ich – gefordert sind, möglicherweise auf anderen Ebenen dafür zu sorgen, dass diese Regelungsdichte nicht weiter so fortschreitet, wie wir sie manches Mal gerade in unserer Ausgestaltung brauchen und auch bei den Kommunen nachfragen müssen.
Das zur Beantwortung Ihrer Fragen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Lieber Christian Haardt, ich weiß nicht, wie das bei euch in der CDU-Fraktion ist. Bei uns ist das so: Wenn es um Reden im Parlament geht, dann guckt man sich die Tagesordnung an, meldet sich beim Fraktionsvorstand und sagt dann, man möchte zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt reden. Bei uns ist es nicht so, dass man sich einfach meldet und sagt, man will irgendwas im Parlament erzählen. Aber ich denke mal, bei der CDU läuft das so.
Ich meine, das war in den ersten drei Minuten zu erkennen.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, lieber Christian Haardt: Nach dem hier eingebrachten Antrag habe ich als Rechtsanwalt und auch als Strafverteidiger mit Interesse die Ihrem Antrag zugrunde liegenden Entscheidungen des Landgerichts Arnsberg und des Oberlandesgerichts Hamm gelesen und zur Kenntnis genommen, dass diese Gerichte eine Norm, nämlich § 28 des nordrhein-westfälischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes, als keine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Anordnung einer Zwangsmedikation ansehen.
Dieses Gesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Christian Haardt, trat im Jahre 2009 in Kraft. Die angerufenen Gerichte stellen nunmehr fest, dass insbesondere vor dem Hintergrund des grundrechtlichen Schutzes der freien Selbstbestimmung eine
Zwangsmedikation unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr nicht auf die Norm des § 28 gestützt werden kann.
Wir wissen, glaube ich, als Rechtspolitikerinnen und Rechtspolitiker, dass das Untersuchungshaftvollzugsgesetz zur Überarbeitung ansteht. Dieses soll daher auch in diesem Sinne geändert werden.
Daneben arbeitet die Landesregierung auch an einem Gesetzentwurf zur Regelung des Jugendstrafvollzugsgesetzes. Auch bei dieser Änderung wird natürlich auf die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten besonderen Anforderungen bei medizinischen Zwangsbehandlungen eingegangen, ebenso, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Opposition, wie dies bei dem Anfang 2015 hier im Landtag verabschiedeten Strafvollzugsgesetz geschehen ist.
Soweit Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der antragstellenden Fraktion, die Landesregierung auffordern, sich auch die anderen Vollzugsgesetze anzuschauen, so kann ich für die SPD-Fraktion nach Rücksprache mit meinen Kolleginnen und Kollegen aus dem Gesundheits- und Sozialbereich sagen, dass alle Obleute dort im April dieses Jahres die seitens der zuständigen Ministerin vorgestellte Vorgehensweise für den Bereich des Maßregelvollzuges einvernehmlich mittragen. Das Maßregelvollzugsgesetz wurde also seitens der Landesregierung in den Blick genommen.
Was sagt uns das zum Schluss? – Die Regierung arbeitet und handelt auch ohne den vorgelegten Antrag in dessen Sinne.
Wir werden der Überweisung an den Rechtsausschuss nichtsdestotrotz natürlich gerne zustimmen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher hier auf der Tribüne! Herr Kollege Kamieth, man fragt sich immer, wer seitens der antragstellenden Fraktion die Anträge nach vorne bringt. Zweitens fragt man sich immer, wie derjenige seinen Antrag begründet. Sie haben gerade zwei Punkte Ihres Antrags hervorgehoben, auf die ich nun konkret eingehen möchte.
Ich denke, Herr Kollege Kamieth, wir sprechen hier über das Dritte Opferrechtsreformgesetz, das zurzeit natürlich insbesondere auf Bundesebene, im Bundestag, diskutiert wird. Darüber sprechen wir hier, und Sie haben sich einen Punkt aus diesem Gesetz herausgepickt.
Sie wissen genauso gut wie wir, dass am 17. Juni dieses Jahres im zuständigen Rechtsausschuss
des Bundestages eine entsprechende Anhörung stattgefunden hat.
Meine erste Anmerkung zu Ihnen: Ich finde es ganz gut, dass ein SPD-geführtes Justizministerium mit Heiko Maas als Justizminister dieses Opferrechtsreformgesetz nach vorne gebracht hat, natürlich unter einer Bundesregierung, deren Vorsitz Bundeskanzlerin Angela Merkel innehat. Es zeigt sich dann aber auch, dass Heiko Maas derjenige war, der dieses Gesetz mit seinem Ministerium erarbeitet hat.
Worum geht es denn hier? Es geht hier – Kollege Kamieth, das haben Sie gesagt – um die psychosoziale Prozessbegleitung. Das ist eine besonders intensive Form der Begleitung während, vor und auch nach einer Hauptverhandlung. Wir als in der Justiz Tätige wissen, dass es hier zwei Prinzipien des Strafrechtes gibt, nämlich auf der einen Seite die prozessuale Opfervermutung. Aber ganz wichtig ist auch die zweite Komponente, und zwar die Unschuldsvermutung des Angeklagten.
Es ist sehr wichtig, dass wir gerade in dieser Diskussion diese beiden Grundprinzipien unseres Strafrechtes auch gemeinsam sehen und diskutieren.
Noch einmal zurück zu der Anhörung am 17. Juni dieses Jahres! Auch im Bundestag werten alle Fraktionen gerade diese Anhörung aus, genauso wie wir es im Landtag Nordrhein-Westfalen machen. Ich habe mir auch ein paar Stellungnahmen aus der Anhörung zu Gemüte geführt. Für mich waren in diesen Stellungnahmen zwei Sachen ganz wichtig.
Zunächst war ganz wichtig, dass gesagt wurde, dass die Länder ausreichend Zeit haben sollen, sich auf eine sorgfältige Umsetzung dieser neuesten psychosozialen Prozessbegleitung einstellen zu können.
Das Zweite: Es wurde von allen Sachverständigen gesagt, dass die Inhalte und die Grundsätze dieser psychosozialen Prozessbegleitung bundesweit so einheitlich wie möglich geregelt werden sollen.
Sie haben es angesprochen: In Baden-Württemberg gibt es seit 2014 ein Pilotprojekt. In Rheinland-Pfalz gibt es seit September dieses Jahres an der Hochschule in Koblenz jetzt eine wissenschaftliche Weiterbildung in dem Bereich. Das ist bis zum September 2016 ausgelegt.
Wir in Nordrhein-Westfalen tun etwas sehr Gutes. Zunächst einmal beobachtet unsere Landesregierung, wie das Gesetz im Bundestag aussieht, und diskutiert dann im Bundesrat darüber, wie möglicherweise die Länderinteressen eingebracht werden.
Herr Kollege Kamieth, wenn wir im Jahr 2016 noch so ein Modellprojekt auf die Schiene geben sollten,
hätten wir gar nicht die Zeit für eine vernünftige Evaluation;
denn wir wollen ja auch am 01.01.2017 mit dem Gesetz starten.
Das zeigt, dass wir nicht wieder ein eigenes Pilotprojekt nach vorne bringen wollen, sondern sehen wollen, was im Lande passiert.
Eines, Herr Kollege Kamieth, aber noch am Rande: Sie haben versucht, das Handeln des Justizministers in Nordrhein-Westfalen gerade im Bereich der Kinderrechte zu vergleichen und nehmen das, was Ihnen passt. Es kann doch nicht sein, dass Sie versuchen, die wirklich wichtige Implementierung von Kinderrechten gerade mit Dicken wie mir oder mit Dünnen wie Ihnen zu vergleichen. Das war wohl etwas neben der Sache.
Wir werden der Überweisung natürlich zustimmen. Wir freuen uns auf die Diskussion. Aber tendenziell stehen wir Ihrem Antrag sehr, sehr kritisch gegenüber. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Seitens der SPD-Fraktion möchte ich nur kurz drei Dinge erwähnen, die deutlich machen sollen, weshalb wir als SPD-Fraktion den Antrag auf Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes ablehnen und damit der Beschlussempfehlung des Innenausschusses folgen.
Erstens. Die von der CDU und der FDP getragene Landesregierung hat schon im Jahre 2009 unter dem damaligen Innenminister Wolf die Notwendigkeit genau dieser Gesetzesänderung untersuchen lassen. Das Ergebnis damals hieß: Es gibt keinen Bedarf. Und wir als SPD-Fraktion fügen hinzu: Es gab damals keinen Bedarf, und es gibt nach wie vor keinen konkreten Bedarf für diese Änderung.
Das, was hier bereits in der ersten Lesung im Oktober 2013 gesagt wurde, hat für uns Bestand. Kein Bundesfinanzminister und auch keine Bundesregierung haben bislang etwas unternommen, um die Zollverwaltung hinsichtlich ihrer Eingriffsbefugnisse
rechtlich mit der Bundespolizei gleichzustellen. Für uns ist klar: Wenn dieser Bedarf auf Bundesebene gesehen würde oder gesehen wird, dann soll er unserer Meinung nach bundeseinheitlich entsprechend geregelt werden – beileibe nicht mit der Methode eines Flickenteppichs, dass hier in einem Bundesland etwas gemacht wird, in einem anderen etwas anderes gemacht wird und im nächsten darauf verzichtet wird.
Zweite Anmerkung dazu: Schon direkt nach der Anhörung im Innenausschuss, die wir im April dieses Jahres hatten, und auch bei der nochmaligen Beratung im Innenausschuss Ende August haben Kolleginnen und Kollegen der CDU verkündet, dass sich alle Experten – das waren Vertreter der GdP, der Deutschen Polizeigewerkschaft und der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft – vehement für die Gesetzesänderung ausgesprochen hätten.
Auf den ersten Blick mag das auch so gewirkt haben, aber wenn man sich die Stellungnahmen genau angehört und gelesen hat, dann musste man feststellen, dass viele von den Vertreterinnen und Vertretern gesagt haben, es wäre schön, wenn es so etwas gäbe. Aber die tiefergehende Argumentation, warum es denn notwendig ist, dies zu haben, gab es auch von den Sachverständigen nicht.
Deshalb darf ich mit Genehmigung des Präsidenten nur einen Satz aus der damaligen Stellungnahme der GdP zitieren –:
„Die GdP NRW weist aber ausdrücklich darauf hin, dass von der Schließung dieser Lücke in § 9 POG NRW keine Entlastungswirkung für die Polizei NRW ausgeht. Zufallsfunde, zu denen es bei der Tätigkeit des Zolls im Rahmen seiner originären Zuständigkeit kommt, können eine eigenständige Aufgabenwahrnehmung durch die Landespolizei nicht ersetzen, …“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Hinweis der GdP macht durchaus Sinn, denn die GdP fordert seit einigen Jahren die Weiterentwicklung der Vollzugsbereiche der Zollverwaltung in einer Bundesfinanzpolizei und damit eben auch eine bundeseinheitliche Regelung.
Drittens und Letztens. In der Anhörung sagte der Vertreter der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft, es gehe um Rechtssicherheit für die Beamtinnen und Beamten der Zollverwaltung. Auch da sagen wir seitens der SPD-Fraktion: Es gibt diese Rechtssicherheit zurzeit, weil es nämlich ein umfassendes Regelwerk in der Zusammenarbeit zwischen der Polizei auf der einen Seite und den Zollbehörden auf der anderen Seite gibt. Die Erfahrungen zeigen auch, dass diese Zusammenarbeit gut funktioniert. Wir sind der Ansicht: Das sollte man nicht kleinreden, sondern eher diese Zusammenarbeit loben.
Gesamtergebnis für uns, liebe Kolleginnen und Kollegen: Für die Änderung des Polizeiorganisations
gesetzes im Sinne der Vorlage gibt es nach wie vor keinen Bedarf. Wir schließen uns der Empfehlung des Innenausschusses an. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, die Sie einem Redner auch an einem Freitagnachmittag noch Ihr Gehör schenken! Herr Kollege Schulz, nun kennen wir uns bereits seit zwei Jahren aus dem Rechtsausschuss, und ich muss sagen, dass ich die Diskussionen im Rechtsausschuss, die manches Mal wirklich in die Tiefe gehen, durchaus schätze.
Bei Ihrer Rede habe ich mich allerdings zwei, drei Mal gewundert. Auf der einen Seite haben Sie gesagt, Sie wollten keine Unterstellungen machen und im Trüben fischen – das finde ich sehr gut –, auf der anderen Seite haben Sie jedoch auch keine ganz konkreten Fälle genannt, auf die Ihr Antrag zurückgeht. Deshalb bleibt alles, was Sie gesagt haben, etwas schwammig. Aber darauf komme ich gleich in meiner Rede zurück.
Die Abschaffung – und das ist Ihr Ansatz – des in §§ 146 und 147 Nr. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes geregelten externen Weisungsrechtes der Landesjustizverwaltungen gegenüber den Staatsanwaltschaften steht immer wieder – und das haben Sie auch betont, Herr Kollege – in der öffentlichen Diskussion, wie die Ausgabe des „Spiegel“ vom 24. Februar dieses Jahres unlängst belegt. Dazu gab es dort einen ganz großen Artikel.
Mit dem vorliegenden Antrag wollen Sie, liebe antragstellenden Piraten, nach Ihren Angaben – ich zitiere – „eine selbstverwaltete Justiz ermöglichen“ und die „Gewaltenteilung stärken“. So lautet der zweite Teil der Antragsüberschrift. Damit dies ge
mäß Ihrem Wunsch gelingen kann, soll das politische Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten abgeschafft werden.
In diesem Zusammenhang komme ich noch einmal auf das zurück, was Sie gesagt haben, Herr Kollege: Unterstellungen und Eindruck erwecken. – Ich glaube, das ist genau der Punkt. Denn mit dieser von Ihnen gewählten Überschrift erwecken Sie den Eindruck, dass es dieses politische Weisungsrecht und ein Hineingrätschen in Ermittlungsverfahren gerade seitens der Politik gibt. Ich frage mich, ob das wirklich die Realität in Nordrhein-Westfalen beschreibt oder ob das nicht eine ausufernde Beschreibung ist, die der Realität in NordrheinWestfalen in keiner Weise entspricht.
Fraglich ist doch, liebe Kolleginnen und Kollegen der antragstellenden Fraktion, ob mit einer Abschaffung des existierenden Weisungsrechtes der von Ihnen angestrebte Erfolg erreicht würde oder ob damit nicht die Staatsanwaltschaft einzig und allein von einer politischen Verantwortung eines Ministers und damit im Ergebnis auch von der Kontrolle unseres Parlaments ausgenommen wäre. Denn so sehen wir das in der SPD-Fraktion. Das ist doch die Frage, auf die es ankommt.
Auch ich habe mich im Laufe dieser Woche mit vier mir bekannten Staatsanwälten ausgetauscht und sie gefragt, wann sie im Laufe ihres Berufslebens eine externe Weisung erhalten haben. Ein Staatsanwalt ist mein Referent im Untersuchungsausschussbereich, ein anderer Staatsanwalt ist bereits in Pension. Alle vier haben mir mitgeteilt, dass sie in ihrem Berufsleben noch nie eine solche Weisung erhalten haben. Alle haben mir mitgeteilt, dass die gesetzlichen Vorgaben in ihrem Job klar seien, sie seien zunächst einmal grundsätzlich und ausschließlich dem Legalitätsprinzip verpflichtet. Darüber hinaus wurde gesagt, dass der bis zum Jahr 2005 noch geltende Absichtsbericht, in welchem der Staatsanwalt an das Justizministerium eine besondere, beabsichtigte Entscheidung melden musste, durch die Neufassung der Anordnung über Berichtspflichten in Strafsachen – kurz: BeStra – abgeschafft worden ist.
Des Weiteren – und das ist eine Sache aus der Praxis – sagte mir ein Staatsanwalt, dass er mit den vorhandenen, klaren gesetzlichen Vorgaben leben könne. Vorgaben oder Weisungen, welche ungesetzlich oder lediglich politisch motiviert seien, würde er natürlich gerade nicht befolgen und auch nach der vorhandenen Gesetzeslage nicht befolgen müssen. Ich denke, es ist wichtig, noch einmal darauf hinzuweisen: Wenn Staatsanwälte dieses Hereingrätschen wirklich anwenden würden, würden sie ihren Job auch nicht richtig ausüben.
In Nordrhein-Westfalen – das wissen Sie auch, Herr Kollege Schulz – gibt es seit 2001 die zehn Leitlinien zur Ausübung des Weisungsrechtes gegen
über den Staatsanwaltschaften, nach denen auch heute in ständiger Praxis verfahren wird.
Sehr gerne.
Sehr geehrter Herr Kollege Kern, das war wahrscheinlich Gedankenübertragung. Das hätte ich nämlich im nächsten Satz gesagt.
Es gibt eine Ausnahme, auf die ich eingehen möchte, und diese ist gleichzeitig die Antwort auf Ihre Frage ist. Dafür komme ich noch einmal auf die berühmten zehn Punkte zurück.
Gemäß Ziffer 9 macht der Justizminister in Nordrhein-West-falen von seinem Weisungsrecht – das ist der erste Punkt – in anhängigen Ermittlungsverfahren in ständiger Selbstbindung keinen Gebrauch. Jetzt kommt der entscheidende Punkt: Diese grundsätzliche Aussage wird nur für einen einzigen außergewöhnlichen Fall aufgeweicht, nämlich für den, in dem der zuständige Generalstaatsanwalt gegen eine rechtsfehlerhafte staatsanwaltschaftliche Sachbehandlung zu Unrecht nicht einschreitet.
Das ist der Punkt – dazu haben Sie mich gerade gefragt –, warum ich nicht für die völlige Abschaffung dieses Weisungsrechtes bin. Das heißt, es besteht die Möglichkeit. Ein solcher Fall – das fragt man sich von Jurist zu Jurist auch ganz gerne – ist zwar theoretisch vorstellbar, aber eher nicht von
praktischer Relevanz. Doch wenn dies doch vorkommen sollte, läge hierin eine Kontrolle der Richtigkeit der Dienstausübung, jedoch kein politisches Hineingrätschen in eine staatsanwaltschaftliche Ermittlungsarbeit.
In der Rechtslehre – da gebe ich Ihnen auch wieder recht, Herr Kollege Schulz – gibt es verschiedene Ansätze und Argumentationen zum Inhalt Ihres Antrages. Einige Protagonisten in der Rechtslehre schlagen für diesen Bereich sogar eine Grundgesetzänderung vor. Andere wollen die Staatsanwaltschaften unter die Kontrolle der ordentlichen Gerichte stellen. Einige erfahrene Strafverteidiger halten es für nahezu unverantwortlich, die Staatsanwaltschaften von der politischen Verantwortung eines Ministers und damit auch von der parlamentarischen Kontrolle auszunehmen. Andere Strafverteidiger halten es dagegen für erforderlich, dass die Arbeit der ermittelnden Staatsanwälte besser von den Beschuldigten selbst kontrolliert werden kann.
Ja, gerne.
Eine solche Frage müssten wir als Parlamentarier mit unserem Selbstbewusstsein eigentlich immer wie folgt beantworten: Das müsste in dem Bereich ausreichen. – Ich würde als Parlamentarier und Jurist in diesem Bereich gerne sehen, ob das wirklich diesem Anspruch gerecht wird oder ob wir dann möglicherweise die Institution des Ministeriums außen vor lassen. Ich meine das Wechselspiel zwischen dem Ministerium und dem Minister, der politisch natürlich dem Parlament gegenüber verantwortlich ist.
Sie merken, vor dem Hintergrund ist es eine spannende Frage, die wir wohl im Rechtsausschuss ein bisschen weiter diskutieren können. Sie sehen nämlich auch aufgrund dieser Frage, Herr Kollege, dass
es viele Ansätze für einen Umgang mit der Frage gibt, wie Staatsanwaltschaften arbeiten und wie sie wahrgenommen werden.
Unserer Ansicht nach – und ich glaube, das ist der grundsätzliche Widerspruch zwischen uns, Herr Kollege Schulz – geht schon Ihr Begründungansatz, lieber Herr Kollege Schulz, dass nämlich die Exekutive politischen Einfluss auf staatsanwaltschaftliche Entscheidungen nehme oder immer unbedingt nehmen wolle, an der Realität eher vorbei. Hier, in Nordrhein-Westfalen, wird das existierende Weisungsrecht mehr als zurückhaltend wahrgenommen; das haben Sie auch gesagt, Herr Kollege. Hier gilt der Satz, den der „Spiegel“ in seiner Titelgeschichte vom 24. Februar zitiert hat. Ich zitiere: „Wenn einer seine Arbeit ordentlich macht“ – gemeint sind die Staatsanwälte –, „werde ihm normalerweise keiner hineinreden in seine Arbeit.“
Nichtsdestotrotz freuen wir uns auf die Diskussionen im zuständigen Rechtsausschuss. Ich habe mich gefreut, dass ich diese Diskussion schon heute hier mit Ihnen beginnen durfte. Wir werden der Überweisung Ihres Antrages zustimmen. – Ich bedanke mich recht herzlich für die Aufmerksamkeit hier im Parlament.
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wird nicht viele überraschen, dass die SPDFraktion der Beschlussempfehlung des Innenausschusses folgen und Ihren Gesetzentwurf, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion, ablehnen wird. Grund hierfür, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, ist, dass uns Ihr Vorhalt der Politisierung nicht wirklich überzeugt hat und wir aus diesem Grunde Ihren Gesetzentwurf zur Entpolitisierung der Polizei ablehnen werden.
Schon bei der Einbringung des Gesetzentwurfs haben wir darauf hingewiesen, dass Ihre Problembeschreibung zum Gesetzentwurf an der Wirklichkeit vorbeigeht. Anders als von Ihnen suggeriert, genießen unsere Polizei und die sie führenden Polizeipräsidentinnen und Polizeipräsidenten in der Bevölkerung ein hohes Ansehen und hohes Vertrauen. Das ist unserer Ansicht nach deshalb so, weil in Nordrhein-Westfalen jeder Beamte – auch die Polizeipräsidentinnen und Polizeipräsidenten als politische Beamte – nach Eignung, Gesetz und Befähi
gung ausgewählt wird. Dass dies so ist, bestätigten auch die Sachverständigen im Sachverständigengespräch. Von den Sachverständigen sah daher bis auf einen keiner Änderungsbedarf an der jetzigen Ernennungspraxis.
Ein zweiter von Ihnen nicht beachteter Punkt im Gesetzentwurf ist immer wieder die Position der Landrätinnen und Landräte, die den Kreispolizeibehörden in unserem Land vorstehen. Auch hierüber haben wir im Innenausschuss gesprochen und kontrovers diskutiert. Würden Sie Ihren Gesetzentwurf ernst nehmen, müssten Sie nämlich unserer Ansicht nach auch fordern, dass die Landräte und Landrätinnen nicht mehr die Polizei ihrer Kreise leiten dürfen.
Aber auch das kann nicht gewollt sein und ist unserer Ansicht nach auch nicht wünschenswert.
Nach dem Sachverständigengespräch steht deshalb für die SPD-Fraktion darüber hinaus fest, dass auch die Auswahl der Polizeipräsidentinnen und Polizeipräsidenten nicht nur innerhalb der Polizei, sondern auch innerhalb der Bevölkerung als ein demokratischer Vorgang gesehen wird, der sich an Recht und Gesetz orientiert. Dabei, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollten wir es auch belassen.
Den Gesetzentwurf werden wir – wie es der Innenausschuss vorschlägt – ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorab: Die SPD-Fraktion wird ebenso wie jüngst im Innenausschuss am 21.11.2013 diesem Gesetz zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes zustimmen. Denn wir sind der Ansicht, dass dieses Gesetz ein weiterer Baustein hin zu mehr Entlastung für diejenigen Kommunen ist, auf deren Gemeindegebiet eine Aufnahmeeinrichtung für ausländische Flüchtlinge für mindestens sechs Monate betrieben wird.
Wir sehen weiterhin, dass durch dieses Gesetz gerade auch diesen Kommunen seitens des Landes gezeigt wird, dass sie eine Aufgabe übernehmen, die nicht nur im Landesinteresse ist, sondern gerade auch im Interesse der Bundesrepublik Deutschland.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, als Abgeordneter des Wahlkreises Unna und als Einwohner des Unnaer Stadtteils Massen weiß ich auch, was es heißt, mit Menschen aus anderen Nationen zusammenzuleben, denn gerade durch die ehemalige Landesstelle Unna-Massen und auch die derzeitige Nutzung dieser Räumlichkeiten für ausländische Flüchtlinge zeigen die Anwohnerinnen und Anwohner, wie sie tagtäglich mit diesen Menschen umgehen, die aus anderen Kulturkreisen oftmals traumatisiert zu uns nach Nordrhein-Westfalen kommen, um hier vielleicht wieder ein Sicherheitsgefühl zu erleben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Land Nordrhein-Westfalen nimmt, wie auch schon in den Jahren 2012 und 2013 Geld in die Hand, im Jahre 2014 voraussichtlich bis ca. 20 Millionen €. Hiermit werden Kommunen auch direkt entlastet. Diese Entlastung wird fortgeführt, bis der Bundesgesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Existenzminimum im Asylbewerberleistungsrecht umgesetzt hat.
Das ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Geld allein nicht zu machen. Die gesellschaftliche Aufgabe, flüchtende Menschen menschenwürdig aufzunehmen und willkommen zu heißen, kann mit Geld nicht gelöst werden. Wir glauben jedoch, dass durch das vorliegende Gesetz in den 396 Kommunen des Landes offen und fair darüber diskutiert wird, wie das Land seine Aufgaben gemeinsam mit den Kommunen lösen kann.
Daher werden wir der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zustimmen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! NordrheinWestfalen braucht ein Gesetz zur Einführung der untergesetzlichen Normenkontrolle zur Verbesserung der Rechtsschutzmöglichkeiten des einzelnen Bürgers und um Rechtsschutzlücken zu schließen. – So haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion, Ihren Gesetzentwurf begründet.
Seitens der SPD-Fraktion haben wir schon bei der Einbringung dieses Entwurfes angemerkt, dass wir durch ihn eine Rechtsschutzverbesserung für den Bürger nicht sehen und auch keine Rechtsschutzlücken erkennen können. Das hat sich nach unserer Ansicht in der erfolgten Anhörung bewahrheitet, die wir gemeinsam mit dem Ausschuss für Kommunalpolitik durchgeführt haben und die sehr intensiv war.
Für den Bürger ergeben sich durch den vorgelegten Gesetzentwurf unserer Ansicht nach gerade keine unmittelbaren Vorteile. Dieser müsste sich nämlich bei einer durch Landesrecht eingeräumten Normenkontrolle durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten lassen – verbunden mit den dann entstehenden Kosten.
Darüber hinaus entbindet eine abstrakte Normenkontrolle den einzelnen Bürger auch nicht davon, sich weiterhin gegen den Ursprungsbescheid zur Wehr zu setzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier ist zu beachten, dass sich der einzelne Bürger in Sicherheit wiegen könnte, wenn beispielsweise ein Dritter die Normenkontrolle einreicht und der Bürger aus diesem Grunde keine eigene Anfechtungsklage mehr anstrebt.
Die Anhörung hat nach unserer Ansicht klar ergeben, dass es, anders als von Ihnen suggeriert, keine Lücke im Rechtschutzsystem für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land gibt. Vielmehr – darauf wollen wir noch einmal hinweisen – werden bisher in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht nur Satzungen inzident geprüft, sondern auch weitere mögliche Fehler, die in einem solchen Verfahren entstanden sein können.
Ja.
Herr Kollege Wedel, es wäre nicht mein Ernst, wenn ich das gesagt hätte. Ich habe genau Folgendes gesagt: Hier ist zu beachten, dass sich der einzelne Bürger in Sicherheit wiegen könnte – jetzt kommt es! –, wenn beispielsweise ein Dritter diese Normenkontrollklage einlegt und er dann sagt – gerade bei den kommunalen Satzungen, gerade in der Kommune – sagt: Ich brauche, weil dieser Dritte die Normenkontrollklage eingereicht hat, selber nicht mehr zu klagen. – Das war der Punkt. Also der Dritte, natürlich nicht er selber!
Unserer Ansicht nach werden in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht nur die Satzun
gen – ich sagte es – inzident geprüft, sondern es wird auch auf andere Fehler geprüft, die in einem solchen Verfahren entstanden sein können. Diese weitergehende Prüfung, die auch jetzt schon von den Gerichten durchgeführt wird, bietet den Bürgerinnen und Bürgern in NRW einen effektiven und auch einen guten Rechtsschutz. Daher – das ist unsere Ansicht – bedarf es der Einführung einer untergesetzlichen Normenkontrolle nicht.
Der andere wichtige Punkt, den wir intensiv diskutiert haben, ist die Betroffenheit der kommunalen Gebietskörperschaften durch den vorgelegten Gesetzentwurf. Diese Betroffenheit liegt besonders in dem wichtigen Bereich der kommunalen Steuern, Gebühren und Beiträgen. Das hat uns auch die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Anhörungsverfahrens klargemacht.
Die Kommunen – so war die konkrete Aussage – brauchen Planungssicherheit, gerade auch im finanziellen Bereich. Während – eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung voraussetzt – bei der Inzidentkontrolle innerhalb eines Monats Klage eingereicht werden kann, liegt die Frist für den Antrag auf ein Normenkontrollverfahren bei einem Jahr. Eine solche Frist kollidiert nach Ansicht der kommunalen Spitzenverbände und auch nach unserer Ansicht mit der Planungs- und Rechtssicherheit in Bezug auf die Gültigkeit der kommunalen Satzungen und Verordnungen. Gerade das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist für uns ein wichtiges Argument: dass unsere Städte und Gemeinden Planungs- und Rechtssicherheit haben müssen, gerade auch im finanzwirtschaftlichen Bereich. Daher werden wir seitens der SPD-Fraktion dem Beschluss des Rechtsausschusses folgen und den Gesetzentwurf ablehnen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Paradigmenwechsel wollen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Piratenfraktion, mit diesem Gesetzentwurf vollziehen.
So jedenfalls begründen Sie Ihren Gesetzentwurf und beziehen sich hierbei besonders auch auf das im Oktober 2012 im Stadtstaat Hamburg in Kraft getretene Transparenzgesetz. Schon damals, im Oktober 2012, haben Sie einen Antrag im Landtag eingebracht. Der nun vorliegende Gesetzentwurf ist quasi seine Fortschreibung. Auch damals hat die SPD-Fraktion ausgeführt, dass gerade in diesem Bereich Schnellschüsse nicht angebracht sind.
Zwar greift Ihr Gesetzentwurf auch den Grundgedanken des zwischen Rot und Grün geschlossenen Koalitionsvertrages auf, wenn von einem umfassenden Informationsrecht die Rede ist, das hier im Hohen Hause auch keiner bestreitet. Das haben auch wir im Koalitionsvertrag festgelegt. Da heißt es, dass Beteiligung, gerade auch von Bürgerinnen und Bürgern, Transparenz voraussetzt und die Koalitionsfraktionen für mehr Transparenz auf allen Ebenen der Politik sorgen wollen.
Die konkreten Vorschläge zur Umsetzung dieses Ziels bedürfen nach unserer Einschätzung jedoch einer eingehenden und differenzierten Analyse, die im weiteren Verfahren zu geschehen hat. Deshalb, lieber Kollege, freuen wir uns natürlich auch auf die weitere Diskussion, die auch in den Ausschüssen vonstattengehen wird.
Einige konkrete Anmerkungen zu Ihrem Gesetzentwurf aber schon jetzt: Eine Eins-zu-eins-Übertragung des hamburgischen Transparenzgesetzes auf unser großes Flächenland erscheint nach unserer Ansicht nicht ohne Weiteres möglich.
Wir haben im Gegensatz zu einem Stadtstaat eine weit verzweigte, mehrstufige Landesverwaltung mit 396 Städten und Gemeinden sowie Kreisen und Landschaftsverbänden. Hier zeigt sich, dass wir einen von Ihnen angesprochenen Paradigmenwechsel keinesfalls übers Knie brechen können. Vielmehr sollte das in NRW geltende Informationsfreiheitsgesetz im Sinne des Transparenzgedankens weiterentwickelt werden.
So kann nach unserer Ansicht das Informationsbedürfnis des Einzelnen mit der Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Fragestellungen und der freien Zugänglichkeit der Information für alle Nutzer abgewogen werden.
Der Landtag – das haben wir in den letzten Monaten auch gemerkt – hat in den vergangenen Zeiten intensiv die Open-Government-Strategie diskutiert und damit auch gezeigt, dass gerade wir in Nord
rhein-Westfalen das Informationsbedürfnis des Einzelnen nicht nur plakativ sehen, sondern auch intensiv daran arbeiten, dies zu bedienen. Es bietet sich daher nach unserer Ansicht an, in enger Anbindung an die Open-Government-Strategie die technischen Möglichkeiten und auch den entstehenden Aufwand für die öffentlichen Stellen zu prüfen.
Ein weiteres Problem, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Piratenfraktion, haben Sie, zumindest bis jetzt noch nicht wirklich angesprochen, nämlich die Fragen nach der Konnexität. Da die Regeln der Informationsfreiheit für alle öffentlichen Stellen gelten und sich auch Ihr Gesetzentwurf an alle öffentlichen Stellen richtet, hat die Konnexitätsfrage bei unserer gerade weit verzweigten und mehrstufigen Landes- und Kommunalverwaltung eine hohe Bedeutung, die von Ihnen jedenfalls jetzt noch nicht in den Fokus Ihrer Gesetzesbegründung gestellt wurde.
Gerne!
Das kann ich zum jetzigen Zeitpunkt, jedenfalls wenn Sie die Frage auf die Journalisten beziehen, konkret nicht beantworten. Tut mir leid.
Überhört habe ich es nicht. Ich habe auch Ihren Gesetzentwurf gelesen als Vorbereitung für meinen Redebeitrag. Sie haben angegeben, dass im ersten Moment möglicherweise Anlaufkosten zu zahlen beziehungsweise einzustellen sind. Hinterher sagen Sie, das werde kostenneutral laufen. Gerade mit Blick auf die Kosten des Gesetzes glauben wir in der SPD-Fraktion das nicht. Wir gehen davon aus, dass die Zurverfügungstellung der Informationen auch Kosten produzieren wird. Deshalb würde ich unter dem Kostengesichtspunkt zum jetzigen Zeitpunkt nicht davon ausgehen, dass das kostenneutral ist, wie es bei Ihnen angesetzt ist.
Es zeigt sich – das sagen wir auch in der SPDFraktion –, dass in einem Flächenland wie dem unseren, welches 17,5 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner hat, eine vollständige Umsetzung dieses Transparenzgedankens und ein von Ihnen angesprochener Paradigmenwechsel einer wirklich eingehenden und differenzierten Analyse bedarf.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Piratenfraktion, wir freuen uns auf die Diskussion mit Ihnen. Wir stimmen natürlich der Überweisung des Gesetzentwurfes zu. In der Diskussion zur Umsetzung des Informationsbedürfnisses des Einzelnen und der Transparenz öffentlicher Stellen befinden wir uns in der SPD-Fraktion schon längst. Vor dem Hintergrund freuen wir uns auf die Diskussionen mit Ihnen und allen Fraktionen im Hohen Hause. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Schulz, eines vorweg: Wie in der Vergangenheit wird die SPD-Fraktion auch hier im Landtag genau darauf achten, dass allen Bürgerinnen und Bürgern in NRW ein gleicher Zugang zum Recht gewährt wird.
Dies ist nämlich nicht nur nach unserer Auffassung ein klarer Ausfluss des in Artikel 3 Grundgesetz normierten Gleichheitsgrundsatzes. Ebenso wie in anderen Politikfeldern ist es für unsere Fraktion selbstverständlich, dass auch der Zugang zum Recht nicht vom Geldbeutel oder aber wie hier im besonderen Fall nicht vom Bestehen einer Rechtsschutzversicherung abhängig sein darf.
Weiterhin steht für uns auch fest, dass der Zugang zu einer Rechtsberatung gerade auch im Vorfeld eines Rechtsstreites möglich sein muss.
Diese Grundsätze, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden unserer Meinung nach durch die Beratungs-, Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe sichergestellt und für alle Bürgerinnen und Bürger in NRW gewährleistet.
Zu dem seitens der Piratenfraktion konkret angesprochenen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechtes ist anzumerken, dass dieser Gesetzentwurf gerade auf Bundesratsinitiativen aus der 16. und 17. Legislaturperiode zurückgeht und die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe sowie das Beratungshilferecht effizienter gestalten soll.