Doch anscheinend wird von einigen in diesem Hause genau das nicht akzeptiert und respektiert, was den eigenen Wünschen nicht entspricht.
Die heutige Einbringung dieser Gesetzentwürfe dokumentiert, dass die Arbeit der Verfassungskommission nicht ernst genommen wird und die Abstimmungsergebnisse in der Kommission nicht respektiert werden.
Für die Zukunft haben wir genau damit erreicht, dass es weniger Akzeptanz für Gremien wie die Verfassungskommission geben wird. Dies bedauere ich sehr.
Schauen wir uns das Konstrukt der Individualverfassungsbeschwerde einmal genauer an. Eine Verfassungsbeschwerde ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der spezifische Rechtsbehelf des Bürgers gegen den Staat. Die Richtung „gegen den Staat“ soll sicherstellen, dass alle Akte
der gesetzgebenden, vollziehenden und richterlichen Gewalt auf ihre Grundrechtsmäßigkeit nachprüfbar sein sollen. Die Möglichkeit einer Popularklage, mit der eine vermeintlich erfolgte Grundrechtsverletzung allgemein und ohne eigene Verletzung gerügt wird,
Eine Individualverfassungsbeschwerde ist beim Bundesverfassungsgericht und in elf Bundesländern möglich. Im Rahmen der Verfassungshoheit können die Länder Grundrechte normieren und eigene Verfassungsgerichte errichten. Die Länder können somit selbstständig über die Zuständigkeiten der errichteten Landesverfassungsgerichte entscheiden.
Hinsichtlich der Einführung einer Individualverfassungsbeschwerde ist somit Nordrhein-Westfalen nicht an die Handhabung der anderen Bundesländer gebunden. Neben Nordrhein-Westfalen verzichten derzeit auch Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein auf die Möglichkeit der Individualverfassungsbeschwerde.
Tatsächlich besteht auch kein Bedarf. Ihre Einführung auf Landesebene ist nicht zwingend erforderlich, um den Einwohnern von Nordrhein-Westfalen einen angemessenen Rechtsschutz zu gewähren, da Gegenstand der Verfassungsbeschwerde beim Bund nicht nur Bundes-, sondern auch Landesrecht sein kann.
Man kann zwar argumentieren, dass die Aufwertung der Bedeutung des Verfassungsgerichtshofs eine Stärkung der Landesverfassung an sich und eine Rechtsschutzmöglichkeit im Lande bei Grundrechtsverletzungen positive Folgen der Öffnung dieses Rechtswegs wären.
Wenn uns allerdings daran gelegen ist, die Landesverfassung zu stärken, ist fraglich, ob eine so essenzielle Ausweitung der Rechte der Bürger und eine essenzielle und grundlegende Erweiterung des Aufgabenbereichs des Verfassungsgerichtshofs durch ein einfaches Gesetz vorgenommen werden darf oder ob nicht die Verfassungsänderung in diesem Fall ein Muss ist.
Außerdem ist fraglich, ob die vorgeschlagenen künftigen zulässigen Prüfungsgegenstände ausreichend klar formuliert sind oder ob nicht eine stärkere Subsidiarität der Landesindividualverfassungsbeschwerde notwendig ist.
All dies sind Fragen, die wir im Grunde schon erörtert haben. Wir werden sie aber selbstverständlich in den Ausschüssen nochmals intensiv erörtern. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nachdem wir im letzten Plenum die Punkte, die breiter Konsens zwischen allen Fraktionen in der Verfassungskommission waren, beschlossen haben, ist es völlig legitim, nachvollziehbar und verständlich, noch einmal die Punkte einzureichen, die den Fraktionen besonders am Herzen liegen.
Herr Kollege Kamieth, das ist nicht ein Diskreditieren der Verfassungskommission, ganz im Gegenteil. Letztlich waren es Sie, war es die CDU-Fraktion, die an wichtigen Punkten auf der Bremse stand, blockiert und einen breiteren Konsens verhindert hat.
Ich finde, das Anliegen der FDP hat ja durchaus seinen Charme. Wir haben von Anfang an gesagt, dass eine Einführung der Individualverfassungsbeschwerde durchaus sympathisch klingt. Wenn sie dazu beiträgt, dass der Zugang zum Recht erleichtert wird, wenn das Vertrauen in Rechtsstaatlichkeit gestärkt wird, wenn die Identifikation von Bürgerinnen und Bürgern mit der Verfassung und damit letztendlich auch mit Nordrhein-Westfalen gesteigert wird, dann gibt es durchaus Gründe, die dafür sprechen. Es wurde schon gesagt: Elf andere Länder bieten diesen Rechtsweg an.
Doch das, was im Punkt „Individualverfassungsbeschwerde“ in der Verfassungskommission offen geblieben ist, beantwortet die FDP mit diesem Gesetzentwurf leider nicht. Deshalb möchte ich noch einmal begründen, warum ich große Bedenken habe, wie das angelegt ist.
Zunächst zu dem Punkt „Rechtsschutzlücke“. Wir sehen keine Rechtsschutzlücke in der Gewährung von Grundrechten. Wir bezweifeln das. Sie argumentieren in Ihrem Gesetzentwurf eher rechtssystematisch, aber es ist aus unserer Sicht nicht zwingend erforderlich.
Weil wir ein Verfassungsgericht haben, sollte man es auch anrufen können – das kann man mal so stehenlassen, aber das, was Sie beschreiben, ist uns eher zu klein und zu wenig, um diesen Aufwand zu betreiben.
Sie garantieren eben durch Art. 4 Abs. 1 der Landesverfassung aus dem Grundgesetz bezogene Grundrechte. Und was die überschießenden Grundrechte in unserer Landesverfassung in der Rechtsfolge beim Klageweg heißen, lassen Sie offen, beispielsweise wenn wir uns den Punkt ansehen, was das bezogen auf das Recht auf Arbeit heißt, was die Rechtsfolge sein würde, wenn ein arbeitsloser Mensch aus Nordrhein-Westfalen klagen würde und dieses Grundrecht einfordert.
Ein weiterer Punkt ist die Subsidiarität. Wir wollen selbstverständlich keine Instanzen der Grundrechte. Sie lassen das völlig offen. Wir wollen keinen Wettlauf mit Karlsruhe. Kann man nach einer gescheiterten Klage in Karlsruhe dann noch einmal in der Folge nach Münster gehen? Wie soll das ausgestaltet werden? – Das bleibt völlig offen.
Die Kosten des Rechtsweges könnten hier aufgezeigt werden. Sie haben auch definiert, wie viele Richterinnen und Richter verankert sein sollen, und gesagt, dass das selbstverständlich auch etwas kostet. Rechtsstaatlichkeit kostet etwas; das teilen wir. Wenn Sie aber selber schon im Gesetzentwurf den Aufwand der abgewiesenen, nicht zulässigen Klagen jetzt schon bei 95 % sehen, bleibt es völlig unklar, was das heißt.
Ein weiterer Punkt ist die jetzige Angliederung an das OVG. Wie das in Ihrer Vorstellung angesiedelt werden soll, ist auch völlig unklar.
Deshalb: Wenn Sie nicht im weiteren Verfahren Ross und Reiter nennen, können wir dem so nicht zustimmen. Wir teilen aber Ihr Anliegen, sind durchaus gesprächsbereit und freuen uns auf die weiteren Beratungen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren sowohl hier als auch im Stream! Ja, Ross und Reiter zu nennen – ich komme da einmal angaloppiert –, ist relativ einfach: Es geht um die überschießenden Rechte.
Wir haben das in der Verfassungskommission sehr deutlich herausgearbeitet. Aktuell ist das zum Beispiel das Kleingartenwesen. Das mag dem einen oder anderen vielleicht ein Schmunzeln auf das Gesicht zaubern, hat aber tatsächlich zur Folge, dass viele Menschen, die sich im Kleingartenwesen engagieren, hier ein Grundrecht haben, das in unserer Landesverfassung verbrieft ist.
Grundrecht eingeklagt werden könnte. In Karlsruhe ist das schwer einzuklagen, weil sich dieser Passus im Grundgesetz nicht findet. – Schwierig.
Nächster Punkt: Wir legen uns da quasi seit Jahrzehnten Handschellen an. Machen wir nämlich noch einen weiteren überschießenden Grundrechtseintrag in unsere Verfassung, gilt das Gleiche wie für das Kleingartenwesen.
Deshalb halte ich diesen Antrag der FDP-Fraktion für ganz hervorragend. Ich möchte mich ganz persönlich bei Herrn Wedel und bei Herrn Dr. Wolf für diesen wunderbaren Entwurf bedanken. Es ist ein richtig klasse Entwurf.
Jeder, der in dieser Verfassungskommission aktiv mitgearbeitet hat, weiß das auch. Sich jetzt hier hinzustellen und das Gegenteil zu behaupten, ist unredlich. – Na, interessiert ihn nicht, war klar.
Aber genau das ist der Punkt. Das hat Frau Kollegin Hanses eben schön dargestellt. Die CDU hätte durchaus die Macht – wirklich die Macht –, zusammen mit den anderen Parteien hier zu gestalten, das Staatswesen für jeden einzelnen Menschen positiv zu verbessern.
Was tun Sie? – Sie reagieren mit Blockieren, mit keinem Willen. Sie wollen einfach nicht gestalten. Null! Sie haben überhaupt keinen Gestaltungswillen. Das ist erschreckend. Ich habe bei der ganzen Verfassungskommission nicht verstanden, wie eine so große Volkspartei sagt: mir doch völlig egal. – Das ist unglaublich. Dass Sie dafür auch noch vom Wähler belohnt werden, ist für mich unverständlich. Diese Mutlosigkeit ist nicht zu verstehen.
Kommen wir zu dem, was Herr Dr. Wolf hier zu Anfang gesagt hat. Es geht um den Rechtsschutz des Individuums. Das sollte für uns ein sehr, sehr hohes Gut sein. Das müsste für ein Bundesland, das, wenn es als einzelnes Land in Europa Mitglied in der Europäischen Union wäre, glaube ich, an siebter oder achter Stelle stehen würde, was Bevölkerung und Wirtschaftskraft angeht, eine Selbstverständlich sein.