Protokoll der Sitzung vom 10.11.2016

16/13301, „Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen – Absenkung der Altersgrenze für das aktive Wahlrecht auf 16 Jahre“, dessen erste Lesung unter Tagesordnungspunkt 3 vorgesehen war, zurückgenommen. Hierüber hat die Präsidentin des Landtags mit der Drucksache 16/13418 unterrichtet.

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die SPDFraktion Herrn Kollegen Körfges das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag greifen drei antragstellende Fraktionen eines der Anliegen auf, die wir in der Verfassungskommission nicht zu einem verfassungsändernden Konsens haben führen können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe immer noch die Vermutung, es lag eher an den Prinzipien, die wir der Arbeit zugrunde gelegt haben, und weniger an dem politischen Willen über die Fraktionen hinweg, dass wir es nicht geschafft haben, da noch mehr zu regeln.

Ich will an der Stelle ganz ausdrücklich auch der Behauptung widersprechen, wir hätten durch andere Anträge, die anschließen an die Arbeit der Verfassungskommission, den Wert dieser Kommission infrage gestellt.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Au contraire, ganz im Gegenteil, meine Damen und Herren: Hier geht es doch darum, dass wir von der wertvollen Arbeit der Verfassungskommission in unseren weiteren Anträgen Gebrauch machen, daran anschließen und versuchen, hier noch zu konsensualen Lösungen zu kommen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Deshalb bin ich dankbar dafür, dass wir uns als antragstellende Fraktionen darauf einigen konnten, hier nicht die Herabsetzung des Wahlalters in der Verfassung zum Thema zu machen, sondern einfach die Streichung des Wahlalters, damit wir hier über den in der Verfassungskommission vorbereiteten Kompromiss tatsächlich reden können. Das macht es doch auch denjenigen, die dem Anliegen gegenüber skeptisch sind, womöglich einfacher. Denn es wäre dann einfachgesetzlich zu revidieren, sich mit der Streichung des Wahlalters nicht länger einer Absenkung einfachgesetzlich in den Weg zu stellen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, das ist ein vernünftiger Weg; ich halte den für konsensfähig.

Apropos Skepsis: Ich erlaube mir, ohne dass ich jetzt hier ein verfassungsgeschichtliches Kolloquium halten will, einen Hinweis darauf, dass alle Argumente aller Skeptiker seit Beginn des vergangenen Jahrhunderts immer wiederkehrend sind, angefangen von der Diskussion über die Abschaffung des Dreiklassenwahlrechts in Preußen über die Einführung des Frauenwahlrechts bis hin zu der Absenkung des Wahlalters von 21 auf 18 Jahre.

Ich bin im Übrigen der damaligen sozialliberalen Bundeskoalition immer noch dankbar dafür, dass ich seinerzeit mit 18 im Jahre 1972 die Möglichkeit gehabt habe, an der Bundestagswahl teilzunehmen, und zwar, weil damals für viele junge Menschen die Fragen von Engagement und Partizipation ganz eng zusammenhingen. Alle diejenigen, die damals skeptische Argumente gebraucht haben, können diese

bei denjenigen wiederfinden, die heute skeptisch gegen die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre sind.

Ich will sagen, weshalb ich Hoffnung habe, dass wir den Mut finden, an der Stelle zu einem Kompromiss zu gelangen. Ich hatte zunächst sogar in der Verfassungskommission große Hoffnung darauf, dass sich die FDP unserem Anliegen anschließen würde. Denn es gibt da Parteitagsbeschlüsse, es gibt Statements, und es gibt in Niedersachsen eine Initiative der FDP zu diesem Thema. Deshalb waren wir schon ein wenig enttäuscht darüber, dass es nicht gelungen ist, zumindest den Kompromiss hinzubekommen. Das lag aber wohl mehr an taktischen Verbindungen als an inhaltlichen Zweifeln, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Von daher wollen wir uns noch einmal auf den Weg machen. Wir wollen versuchen, die Hoffnungen vieler junger Menschen wahrzunehmen und nicht einfach die Kritik an uns abprallen zu lassen. Da gibt es verschiedene Dinge, die nach der Beendigung der Arbeit der Verfassungskommission veröffentlicht worden sind. Zum Beispiel die Jungen Liberalen: „Verpasste Chance der FDP beim Wahlrecht ab 16“. Oder aber der Landesjugendring: „politisches Kungelgeschäft“. Wenn man sich bemüht hätte, hätte sich eine Mehrheit finden lassen.

Oder aber: Wissen Sie, wer Carina Prinzka, Janann Safi, Lucio Dröttboom und Dominik Hoppe sind? Ich kann Ihnen das sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das waren die Fraktionssprecher von SPD, Grünen, FDP und Piraten beim Jugendlandtag. Die Beratungen dieses Jugendlandtags sollten wir uns alle noch einmal vor Augen führen, wenn es darum geht, wirklich gute Argumente für eine Absenkung des Wahlalters zu finden.

Ich will an der Stelle aber auch auf eine wirklich wahnsinnig tolle Zusammenfassung, nämlich die Zusammenfassung des BDKJ, hinweisen. Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend hat uns in einer ganz überzeugenden Gegenüberstellung von Argumenten klargemacht, dass es im Prinzip immer wieder eher Vorurteile statt Fakten sind, mit denen sich Menschen gegen eine Absenkung des Wahlalters und eine Anpassung des Wahlrechts aussprechen.

Ich habe darüber hinaus gar nicht vor, jetzt hier noch viel zu missionieren. Aber all diejenigen, die sich nicht die Mühe gemacht haben, die Studie der Bertelsmann Stiftung zu lesen, sind gut beraten, wenn sie sich wenigstens die Überschriften einmal auf der Zunge zergehen lassen.

Zum Beispiel: „Was Hänschen lernt, verlernt Hans nimmermehr.“ Das lehrt uns nämlich, dass es lebenslang prägend ist, wenn man jung dazu animiert wird, sich an demokratischen Prozessen zu beteiligen.

Oder aber: „Wie Wählen ab 16 das politische Interesse Jugendlicher stärkt“. Das zeigt die Stabilisierung des politischen Interesses durch Teilnahme an Wahlen.

Zu guter Letzt: Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich verlange gar nicht sehr viel Mut. Denn bei einer Abschätzung – auch derjenigen, die skeptisch sind – der möglichen Risiken und Nebenwirkungen: Was kann dem Landtag Nordrhein-Westfalen, was kann den Menschen in unserem Land, was kann den Jugendlichen denn passieren, wenn wir das Wahlalter auf 16 absenken? Wo sind denn da die Gefahren? Ich sehe keine Gefahren, und ich sehe noch nicht einmal irgendeinen Anlass für politische Besorgnis, selbst für parteipolitische Besorgnis.

Wir reden von zugegeben 300.000 Wählerinnen und Wählern. Vor denen muss aber – da bin ich sehr zuversichtlich und vertraue auch den jungen Menschen und ihrer Urteilsfähigkeit – doch niemand bei uns Angst haben. Ganz im Gegenteil, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wenn wir es schaffen, dass diese jungen Menschen die Repräsentationsbasis, die Legitimationsbasis unserer Arbeit verstärken, haben wir für die Jugend etwas getan, für die Politik im Lande etwas getan und im Endeffekt auch für uns selbst etwas getan.

Ich glaube, wir sind gut beraten, wenn wir in den Ausschüssen versuchen, an der Stelle zu einem Kompromiss zu gelangen. Das würde dann, lieber Kollege Wolf, an der Stelle womöglich auch Kompromissbereitschaft in anderen Bereichen fördern. – Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf weitere Beratungen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Körfges. – Für die grüne Fraktion spricht nun Herr Engstfeld.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Warum bringen wir diesen Gesetzentwurf ein? Es sind ja drei Fraktionen.

(Beifall von Hans-Willi Körfges [SPD])

Ich bin der Piratenfraktion sehr dankbar, dass sie ihren Gesetzentwurf zurückgezogen und sich unserem Gesetzentwurf angeschlossen hat. Ich glaube, das ist der Sache dienlich und sehr hilfreich.

Warum machen wir das? – Weil wir bis zum Ende der Legislaturperiode jede Möglichkeit und jede Chance nutzen wollen, dass unsere Jugendlichen, die 16- bis 18-Jährigen, hier in Nordrhein-Westfalen an unserer Demokratie und an unseren demokratischen Spielregeln partizipieren können. Das ist jede Mühe wert. Deswegen machen wir das.

(Beifall von den GRÜNEN, der SPD und den PIRATEN)

Wir machen das auch, weil wir in diesem Hohen Hause eigentlich eine politische Mehrheit für die Einführung des Wahlalters 16 haben. Die SPD-Fraktion ist dafür. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, meine Fraktion, ist dafür. Die Piratenfraktion ist dafür. Das ist schon eine einfache Mehrheit.

In den Anhörungen der Verfassungskommission haben sich alle Sachverständigen und alle gesellschaftlichen Gruppen für die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Landtagswahlen ausgesprochen. Wir haben dafür eine breite gesellschaftliche Mehrheit.

Ich habe keinen Kommentar in den Medien – egal in welchem Medium – gelesen, der sich kritisch gegenüber einem Wahlalter 16 gezeigt hätte. Warum gelingt es uns nicht – deswegen machen wir diesen Anlauf noch einmal –, diese politische Mehrheit, diese einfache Mehrheit in diesem Hohen Haus, diesen Rückenwind aus der Gesellschaft und diese positiven Kommentierungen in den Medien in verfassungsändernde Mehrheiten zu überführen? Das muss uns doch noch in dieser Legislaturperiode gelingen!

In der Verfassungskommission ist uns das nicht gelungen – da möchte ich den Kollegen Körfges unterstützen – letztlich aufgrund taktischer Motivation. Denn wir hatten eine Blockade von CDU- und FDPFraktion, die dadurch entstand, dass beide Fraktionen weder eigen- noch selbstständig in der Verfassungskommission agierten, sondern sich zusammengeschweißt und nicht mehr einzeln abgestimmt haben. Es gab ja durchaus Nuancen.

Ich habe die große Hoffnung, dass die CDU-Fraktion und gerade auch die FDP-Fraktion in diesem Beratungsprozess wieder zur Eigenständigkeit und Selbstständigkeit zurückfinden, damit es in dieser Legislaturperiode doch noch eine Lösung für die Einführung des Wahlalters von 16 Jahren gibt.

(Beifall von den GRÜNEN, der SPD und den PIRATEN)

Meine Damen und Herren, Jugendliche sind heute wesentlich selbstständiger als vor vielen Jahren. Sie sind heute wesentlich mobiler. Sie sind kürzer an der Schule. Sie sind kürzer an der Universität. Sie besitzen auch früher einen Führerschein. Wir verlangen von den 16- bis 18-Jährigen heutzutage, eigenmächtig die Weichen für die Zukunft ihres persönlichen Lebens zu stellen. Wir verlangen teilweise, dass sie für das erste Semester an den Universitäten, für Ausbildung und für Arbeit die eigene Stadt und ihr Elternhaus verlassen.

Wenn das so ist und wenn wir ihnen so eine große persönliche Verantwortung für ihr Leben in die Hand legen, muss es doch auch möglich sein, dass sie die

gleiche Verantwortung bei der Gestaltung des politischen und gesellschaftlichen Rahmens in diesem Land wahrnehmen dürfen. Das ist doch naheliegend.

(Beifall von den GRÜNEN, der SPD und den PIRATEN)

Ich werde nie verstehen, warum unsere Demokratie in Nordrhein-Westfalen Jugendliche ausschließen will. Ich werde nie verstehen – dahinter steht vielleicht eine Grundannahme, die ich nicht teile –: Sollen Jugendliche etwa politisch dümmer als Erwachsene sein? Das kann doch nicht wahr sein. Nein, das ist so nicht.

(Beifall von Dagmar Hanses [GRÜNE])

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU- und der FDP-Fraktion, wer politisch interessiert ist, ist das nicht erst mit 18 Jahren. Das fängt doch wesentlich früher an. Sie haben bisher immer argumentiert – das ist mein letzter Punkt hier –, das Wahlrecht müsse man an die Geschäftsfähigkeit und an die Strafmündigkeit von 18 Jahren koppeln.

(Zuruf von den GRÜNEN: In anderen Bundes- ländern gilt auch das Wahlrecht ab 16!)

Zur Geschäftsfähigkeit möchte ich Ihnen Folgendes sagen: Hinter der Geschäftsfähigkeit, die man in Deutschland mit 18 Jahren erlangt, steht ein Schutzgedanke. Jugendliche sollen a) vor krummen Geschäften und b) vor Vertragsabschlüssen geschützt werden, die sie nachher, weil sie das vielleicht nicht überblicken, schädigen. Das ist ein Schutzgedanke.

Das volle Strafrecht gilt erst ab 18 Jahren, weil es eine gewisse Schutzfunktion hat, sodass Jugendliche nicht sofort die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen. Diesen Schutzgedanken kann man doch nicht auf das allgemeine Wahlrecht übertragen. Denn wir müssen Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren in Nordrhein-Westfalen nicht vom Wahlzettel fernhalten. Sie sollen in unserer Demokratie mitmachen dürfen.

(Beifall von den GRÜNEN, der SPD und den PIRATEN)

Wir wollen sie einbinden. Denn viele politische Bereiche – ich nenne nur Schule und Sport – betreffen die Jugendlichen ganz direkt in unserem Land. Sie sollen mitbestimmen dürfen. In einer alternden Gesellschaft braucht die junge Generation eine starke Stimme.

Alles spricht dafür. Gehen Sie noch einmal in sich. Diskutieren Sie! Ich hoffe, dass wir eine konsensuale Lösung am Ende des Tages finden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN, der SPD und den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Engstfeld. – Nun spricht für die Piratenfraktion Herr Düngel.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Von meinen beiden Vorrednern ist schon einiges gesagt worden. Dem stimme ich natürlich vollumfänglich zu. Ich werde versuchen, in meiner Rede diese einzelnen Punkte nicht noch einmal zu erwähnen.