Protokoll der Sitzung vom 10.11.2016

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Körfges. – Für die grüne Fraktion hat nun Herr Engstfeld das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es relativ kurz machen. Wir haben die Verfassung geändert. Diese Verfassungsänderungen ziehen jetzt einfachgesetzliche Nachjustierungen nach sich – im Landeswahlgesetz, im Verfassungsgerichtshofgesetz sowie in weiteren Gesetzen. Das hat der Kollege Hans-Willi Körfges ganz hervorragend dargestellt und inhaltlich begründet. Dem kann von grüner Seite nur zugestimmt werden. Es muss nichts mehr hinzugefügt werden.

Ich freue mich auch für meine Fraktion auf die weiteren Beratungen. –– Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Engstfeld. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kollege Jostmeier.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ganz so kurz, wie der Kollege Engstfeld das gerade gemacht hat, kann ich es nicht machen. Das ist auch nicht zu erwarten, lieber Stefan.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor drei Jahren haben wir den Beschluss zur Einsetzung der Verfassungskommission hier gefasst. In diesem Prozess hat es eine sehr intensive und konstruktive Zusammenarbeit zwischen allen Fraktionen gegeben.

Wir hatten – darauf hat der Kollege Kamieth beim vorherigen Tagesordnungspunkt bereits hingewiesen – insgesamt 15 Sitzungen der Kommission. Wir hatten neun Runden der Obleute. Wir hatten fünf große Sachverständigenanhörungen. Wir hatten ein

Symposium zum Thema „Individualverfassungsbeschwerde“. Wir hatten zwei umfangreiche Gutachten zur landesrechtlichen Verankerung der Schuldenbremse. Wir hatten unzählige Gespräche zwischen Fraktionen, Fraktionsvorsitzenden, Betroffenen, Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Verbänden usw. usf.

(Stefan Engstfeld [GRÜNE]: Wir haben gut ge- arbeitet!)

Das wollte ich gerade, lieber Kollege Engstfeld, im Ergebnis hinzufügen.

Das Ergebnis dieser Arbeit kann sich trotz der Kritik, die uns in einigen Medien begegnet ist, sehen lassen. Das Ergebnis war nicht schlecht. Natürlich wäre noch mehr möglich und machbar gewesen.

Ich habe hier ein paar Stichworte stehen. Herr Kollege Körfges, ich will nur auf das Thema Wahlalter zurückkommen. Das, was Sie und Herr Kollege Engstfeld hier beim vorherigen Tagesordnungspunkt vorgetragen haben, war nur die halbe Wahrheit. Wir hätten zu einem Ergebnis kommen können. Sie wollten das aber in Sachen Schuldenbremse, die Sie sowieso nicht gewollt haben und auch heute nicht wollen,

(Zuruf von Martin-Sebastian Abel [GRÜNE])

aber auch beim Thema „Wahlalter“ nur zu Ihren Konditionen – mit dem Kopf durch die Wand. Deshalb haben wir da nicht mitgemacht.

(Zuruf von Stefan Engstfeld [GRÜNE])

Die Gesprächsbereitschaft haben wir erklärt.

Persönlich muss ich sagen: Ich bin Vater von vier Söhnen. Sie können sich gut vorstellen, dass das Thema „Wahlberechtigung und Politik“ in unserem Haushalt eine Rolle gespielt hat und nach wie vor spielt. Auch mit 20 Jahren haben meine Söhne noch gefragt: Papa, kannst du mir einmal sagen, was ich bei dem, was ich an Informationen durch die Schule und anderswo bekomme, wählen soll? – Es gibt also für beides gute Gründe, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Nadja Lüders [SPD]: Da ist in der Erziehung aber etwas schiefgelaufen! – Weitere Zurufe)

Da ist nichts schiefgelaufen, liebe Kollegin.

(Zurufe)

Mir ist Folgendes wichtig: Alle diese Themen, die heute mit Einzelanträgen erneut zum Thema gemacht werden, haben wir diskutiert. Wenn Rot-Grün dies alles nun erneut auf die Tagesordnung bringt, hätten wir uns in der Verfassungskommission viel Zeit und Arbeit sparen können. Das gilt sowohl für diesen Tagesordnungspunkt 4 als auch für den vorherigen Tagesordnungspunkt 3 und den kommenden Tagesordnungspunkt 5.

Sie von Rot-Grün müssen sich schon die Frage gefallen lassen, ob die Wiederholung dieser Themen heute in separaten Tagesordnungspunkten nicht auch ganz erheblich der Effekthascherei dient.

Meine Damen und Herren, durch das im vorletzten Plenum im Oktober dieses Jahres verabschiedete Gesetz haben wir die Verfassung entsprechend geändert. Herr Kollege Körfges hat darauf hingewiesen.

Nicht abschließend geregelt haben wir die Heraufsetzung des Höchstalters der Mitglieder für den Verfassungsgerichtshof. Es sind 68 oder 70 Jahre. Die weitere Begründung kann ich mir hier jetzt sparen. Herr Körfges, insofern stimme ich dem, was Sie an Sachstand, an Für und Wider, dargestellt haben, zu.

Insofern stimmen wir natürlich auch der Überweisung an den Hauptausschuss zu. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Jostmeier. – Für die FDP-Fraktion hat Herr Dr. Wolf das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Zuge der Beratungseffizienz will ich an dieser Stelle auf die Einbindung in den großen Kontext verzichten und nur einiges herausgreifen, da der Kollege Körfges nun wirklich alles schon sehr umfassend beleuchtet hat – was innerhalb der kurzen Zeit auch gar nicht so leicht war; das ist ja ein ziemliches Konvolut.

Ich möchte auf zwei Punkte hinweisen. Da setze ich einfach auch ein Stück auf Fairness. Wir hatten in dieser Verfassungskommission Konsenslösungen angestrebt. Nach meiner festen Erinnerung gab es zwei Punkte, die wir wirklich vereinbart hatten.

Das war einmal das Dissenting Vote. Das hat der Kollege Wolf an anderer Stelle vorhin schon einmal ins Spiel gebracht. Das war unser Wunsch und Wille. Das fehlt. Das ist ja nicht schlimm. Das kann man nacharbeiten.

Das andere Thema war die Aufgabe der Altersbeschränkung.

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Das war in der Ob- leuterunde besprochen! Da gebe ich Ihnen recht!)

Beides war konsentiert. Ich will auch noch einmal sagen, warum mir das so wichtig ist. Mir ist es nicht nur deshalb wichtig, weil ich selbst fortgeschrittenen Alters und deswegen natürlich auch verdächtig bin, möglicherweise Altersbeschränkungen nicht zu wollen. Nein, in all den Jahren, in denen ich hier am Pult stehe, war es für mich immer wichtig, gegen Alters

diskriminierung zu kämpfen. Es ist einfach nicht richtig und nicht fair, wenn man einem 71-, 72- oder 75Jährigen von vornherein abspricht, Verfassungsrichter sein zu können.

Wir haben das bei Bürgermeistern und Landräten in zwingender Konsequenz aufgelöst, weil wir es auch bei Ministerpräsidenten, Ministern und anderen nicht haben. Wir benötigen es auch hier bei den Richtern nicht.

(Hans-Willi Körfges und Marc Herter [SPD] führen ein Gespräch.)

Herr Körfges, es wäre schön, wenn Sie mir Ihr Ohr schenken könnten.

(Marc Herter [SPD]: Genau darüber reden wir gerade!)

Ich wollte jetzt mit Herrn Körfges reden; Entschuldigung. – Wir wollten doch sicherstellen, dass jemand, der beispielsweise auf zehn Jahre gewählt werden soll, nicht möglicherweise dann schon in relativ jungem Alter ausgeschlossen ist. Das heißt: Wenn Sie sagen, dass hinterher ein Alter von 71, 72 oder 73 Jahren herauskommt, ist es auch kein Drama. Am Ende wird doch niemand mehr zwingend jemanden wählen, der schon sehr, sehr fortgeschrittenen Alters ist.

Deswegen ist die Angst vor dem Verzicht auf die Altersgrenze aus meiner Sicht völlig unerklärlich. Wir müssen das einfach nur herausnehmen. Es liegt ja in unserer Hand, bei der Wahl der Verfassungsrichter auf diejenigen zurückzugreifen, die das nach unserer Auffassung hinterher am besten lösen werden. Insofern werbe ich darum, diese Absprache, die wir fest getroffen hatten, auch einzuhalten. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Wolf. – Für die Piratenfraktion spricht jetzt Herr Olejak.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer hier im Saal! Herr Körfges, einleitend zuerst einmal vielen Dank für diese hervorragende Zusammenfassung. Sie spart allen schon einmal sehr viel Zeit.

Deswegen konnte ich gerade den Beitrag von Herrn Kollegen Jostmeier in dieser leicht epischen Breite der persönlichen und fraktionstechnischen Rechtfertigung über die Arbeit der Kommission nicht ganz nachvollziehen – aber nun gut; sei es drum –; denn eigentlich befinden wir uns hier im Rahmen der Tätigkeit der parlamentarischen Geschäftsführung,

nämlich letztendlich in der Umsetzung der nun bereits beschlossenen Verfassungsänderungen für das Land, die wir jetzt in den rechtlichen Rahmen kübeln müssen.

Ein kleiner Aspekt in dieser Hinsicht von unserer Seite aus: Es gibt einen Punkt im Rahmen des Bundeswahlgesetzes, der bei Parteien, die eventuell zukünftig nicht mehr anerkannt werden, hier mit in das Landeswahlgesetz hineinfließt. Es gibt da eine Beschwerdefrist. Diese ist aus dem Bundeswahlrecht entlehnt und beträgt vier Tage. Das ist einer der wenigen Punkte, über den man aus unserer Sicht vielleicht noch einmal reden könnte.

Ansonsten ist es mehr oder weniger eine rein technische Umsetzung, die nicht mehr dieser großartigen epischen Ausrollung in diesem Parlament bedarf. Ich möchte mich daher ganz herzlich bei allen Beteiligten bedanken und freue mich auf die Debatte im Hauptausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Olejak. – Nun spricht für die Landesregierung Herr Minister Kutschaty in Vertretung von Herrn Minister Jäger. Bitte schön, Herr Minister Kutschaty.