Am 1. Juli 2016 haben Sie § 19 Abs. 6 Landesbeamtengesetz eingeführt, die Bevorzugung von Frauen bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und Leistung.
Ich wundere mich schon sehr, dass das Innenministerium bis heute nicht einmal Empfehlungen für die Personalverantwortlichen auf den Weg gebracht hat. Sie lassen das einfach laufen, stoppen damit Hunderte von Beförderungen und stoßen eine Klagewelle und hohe Unzufriedenheit im öffentlichen Dienst an.
Meine Damen und Herren, mit dem Landesgleichstellungsgesetz setzen Sie das jetzt noch einmal fort. Wir benötigen im öffentlichen Dienst aber ganz etwas
anderes: Wir benötigen eine positive Leistungsbereitschaft. Das erreicht man durch Gerechtigkeit und Transparenz,
durch das Aufzeigen von erfolgreichen Laufbahnen, durch viele gute Weiterbildungsangebote, durch innovative Regelungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, durch Berufungs- und Beurteilungskriterien, die wirklich so transparent sind, dass jeder sie verstehen kann.
Sie produzieren mit den Gesetzen der Vergangenheit genau das Gegenteil, nämlich Frust und damit hohe Krankenstände. Damit werden Sie dem Anspruch, den Sie sich selbst gesetzt haben, überhaupt nicht gerecht.
Wir möchten, dass das Recht von Eltern, auf eine volle Stelle zurückkehren zu können, wenn sie einmal in Teilzeit waren, nicht beschnitten wird.
Wir möchten die Wertigkeit der Gleichstellungsbeauftragten auch dadurch klarstellen und sichtbar machen, indem genau diese Stellen immer öffentlich ausgeschrieben werden müssen. Transparenz und Wollen fehlen diesem Gesetzentwurf an vielen Stellen. Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Nordrhein Westfalen hat auch bei diesem Politikthema etwas Besseres verdient. – Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gleichstellung von Frauen und Männern in NRW macht mit diesem Gesetz einen großen Schritt in Richtung von mehr Geschlechtergerechtigkeit, auch wenn Sie das konsequent kleinreden wollen.
Frau Kollegin Kopp-Herr hat es schon angesprochen: Das LGG aus dem Jahre 1999 hat sich bewährt, ja – aber die regelmäßigen Berichte zur Umsetzung des LGG zeigen trotzdem noch weiteren Handlungsbedarf. Auf der auch von Frau Kopp-Herr angesprochenen Veranstaltung des DGB zum LGG sagte eine Teilnehmerin über diese Novellierung schlicht, aber nicht minder erfreut: Mein Tiger zahnt. – Und genau das ist die Ausrichtung dieses
Gesetzes. Wir wollen dem Tiger tatsächlich Zähne geben. Ich glaube, das ist mit diesem neuen Gesetz auch gelungen.
Es geht darum, einen wichtigen und vor allem auch „zahnvollen“ Beitrag zur Umsetzung des verfassungsrechtlichen Auftrages zur Durchsetzung der Gleichberechtigung nach Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz zu leisten.
„Dieses Gesetz dient der Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Nach Maßgabe dieses Gesetzes und anderer Vorschriften zur Gleichstellung von Frauen und Männern werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Ziel des Gesetzes ist es auch, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer zu verbessern.“
Man kann sich aber auch wie die Opposition an den drei Affen orientieren: nichts sehen, weil man zum einen nicht sehen möchte, dass das Gesetz selbstverständlich Frauen und Männer in den Blick nimmt; nicht sehen aber auch, weil es weiterhin Frauen sind, die strukturell benachteiligt sind. Die Zahlen belegen das.
Herr Witzel, es wird doch nicht richtiger, was Sie hier immer formulieren, wenn die FDP sich einfach die Augen zuhält und hofft, dass die Realität der strukturellen Benachteiligung von Frauen mirakulöserweise einfach verschwunden ist, wenn Sie nur lange genug hinter Ihren Händen verborgen bleiben.
Nichts hören, weil man konsequent nicht hinhören will, wenn es um die Zahlen, Daten und Fakten geht. Sie ignorieren sie, wenn sie nicht in Ihr Bild passen.
Nichts sagen – schaut man sich den Entschließungsantrag der FDP-Fraktion an, dann wird einem einmal mehr deutlich, dass diese ehemalige Bürgerrechtspartei zum Thema „Chancengleichheit für Frauen“ wirklich nichts mehr zu sagen hat.
Frau Schneider hat sich vorhin in ihren Ausführungen zum Haushalt sogar zu der Aussage verstiegen, dass große Teile des Emanzipationshaushaltes „ideologisches Unkraut“ seien. Ich glaube, die Frauen von Nordrhein-Westfalen wissen ganz genau, wo sie gleichstellungspolitisch an der richtigen Adresse sind und vom wem sie eher weniger zu erwarten haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf stellt auch keine Gleichmacherei oder gar Feminisierung dar. Und, Herr Witzel, ganz ehrlich: Was für ein Gesellschaftsbild muss man eigentlich haben, wenn man Frauen als Wettbewerbsnachteil stigmatisiert?
Ich möchte noch mal auf den Gesetzentwurf zurückkommen; denn dieses Gesetz nimmt drei Schwerpunkte besonders in den Blick. Das ist zum einen die Quotenregelung, die nun nach dem Beamtenrecht auch für den Tarifbereich nachvollzogen werden soll – darüber werden wir morgen noch einmal ausführlich debattieren –, das ist zum anderen die Quotierungsregelung für die Gremien, damit in wesentlichen Gremien demnächst auch ein Mindestanteil von 40 % Frauen vertreten sein wird. Insbesondere mit Blick auf beispielsweise Sparkassenverwaltungsräte wird deutlich, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht.
Zum Schluss geht es um die Stärkung der Position der Gleichstellungsbeauftragten; denn sie sind unsere wichtigsten Partnerinnen, wenn es um die Umsetzung der Gleichstellung in den Kommunen geht. Frau van Dinther, dabei haben wir mit einem ganzen Maßnahmenpaket versucht, die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten weiter zu stärken, so wie es an dieser Stelle richtig ist.
Das betrifft zunächst die Rechtswidrigkeit einer Maßnahme bei nicht ordnungsgemäßer Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten. Ich glaube, das ist vielleicht das, was Sie mit Transparenz meinen, aber in Ihrem Entschließungsantrag nicht geschrieben haben.
Nächster Punkt ist das Klagerecht bei der Verletzung ihrer Rechte, um noch einmal deutlich zu machen, dass die Gleichstellungsbeauftragten auch wirklich adäquat zu beteiligen sind. Ein weiterer Punkt ist das Recht auf Fortbildung. Das ist ein ganz wichtiger Bereich, den die Gleichstellungsbeauftragten hier belegen, und dementsprechend ist es wichtig, dass wir das Recht auf Fortbildung derart festgeschrieben haben.
Zuletzt komme ich zum Recht auf Hinzuziehung externen Sachverstandes. Ich glaube, auch das ist noch einmal ein wichtiger Beitrag, um die Durchsetzung von Gleichstellung in den Kommunen zu stärken.
Alle diese Maßnahmen, die wir in dem Landesgleichstellungsgesetz zusammengefasst haben, tragen dazu bei, mehr Gleichstellung in Nordrhein-Westfalen zu ermöglichen. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie jetzt nicht nur auf den letzten Drücker den einen oder anderen mehr oder weniger polemischen Beitrag bringen, sondern dass Sie sich an der Diskussion im Sinne der Gleichstellung von Frauen und
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Grünen vollziehen heute, wie es auch in den Ausführungen meiner Vorrednerin deutlich geworden ist, eine Rolle rückwärts hinein in die 80er-Jahre und zelebrieren ihr Bild vom Verteilungskampf der Geschlechter.
Das ist nicht unsere Vorstellung. Wir als FDPLandtagsfraktion setzen auf moderne Partnerschaft in einer gendergerechten Gesellschaft,
die die Verantwortung ausdrücklich für beide Geschlechter im Blick hat. Deshalb ist es völlig unverständlich, warum Sie als SPD und Grüne das, was Ihnen die Gerichte gerade im Dienstrecht in einer Reihe von Fällen bereits als verfassungswidrig bescheinigt haben, jetzt auch noch ins LGG übertragen wollen, dort für Tarifangestellte und für öffentliche Unternehmen. Sie löschen nicht den Brandherd, sondern Sie kippen noch mehr Öl ins Feuer.
Deshalb sprechen die Gewerkschaften verständlicherweise auch von einer Kampfansage an den öffentlichen Dienst. Alle Gerichte haben bislang ihre rot-grüne Frauenquote als verfassungswidrig verworfen. Zahlreiche Beförderungslisten werden beklagt und sind bereits zusammengebrochen. Das Ergebnis ist, dass dann weder Frauen noch Männer befördert werden. Welch ein Rohrkrepierer!