„Nun will die Regierung, angetrieben von den Grünen, die durch das Vorhaben unbedingt ihre Klientel zufriedenstellen müssen, mit der Brechstange ran und missachtet die Entscheidung der Einigungsstelle, welche sich gemäß den Beteiligungsrechten des Landespersonalvertretungsgesetzes ablehnend positioniert hat. Das ist schon ein ganz schlechter Stil. Personalvertretungsrechte werden so mit Füßen getreten.“
Dass durch den vorliegenden Gesetzentwurf gleichzeitig – Herr Stotko, auch wenn Sie das anders sehen – eine der CDU-Forderungen, die wir bereits 2014 aufgestellt haben, nun eingebracht wird, nämlich das Tragen von Bodycams, und dass dafür jetzt eine Rechtsgrundlage geschaffen wird, …
Ich komme zum Schluss. – … begrüßen wir ausdrücklich. Einen Kuhhandel nach dem Motto „Kennzeichnungspflicht als politischer Preis für Bodycams“ hatten wir dabei allerdings nicht im Sinn. Auch die Polizeigewerkschaften haben in den letzten Monaten deutlich gemacht, dass sie diesen faulen Kompromiss ablehnen.
Wer die Personalvertretungsrechte so mit Füßen tritt, der kann nicht auf unsere Zustimmung hoffen. Deswegen lehnen wir dieses Gesetz ab. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach diesem nicht unbedingt an Fakten reichen Wortbeitrag des Kollegen Sieveke darf ich feststellen: Wir bringen heute einen Gesetzentwurf zum Abschluss, der der Polizei in Westfalen guttun wird, der die Polizei in Nordrhein-Westfalen voranbringen wird, der den Menschen in unserem Land hilft, weil sie sicher leben können und weil ihre Rechte besser geschützt werden.
Dieser Gesetzentwurf enthält zwei große Punkte. Der erste betrifft § 15c, Bodycams, ein Thema, zu dem wir schon viel Dampfplauderei von der CDU gehört, aber nie einen konkreten Entwurf gesehen haben, wie das in Gesetzesform gebracht werden soll.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, man muss bei so einem Gesetz immer abwägen. Das haben wir in letzten Monaten sehr intensiv getan, inhaltlich und grundrechtlich.
Zur inhaltlichen Abwägung erinnere ich daran: Wir haben lange Zeit – auch mit Recht – eine skeptische, abwartende Haltung gegenüber den Modellversuchen gehabt, insbesondere dem Modellversuch in Hessen. Denn bei diesem Versuch ging es eher um Symbolpolitik und weniger um tatsächliche Verbesserungen.
Dann haben wir uns den Versuch in Rheinland-Pfalz sehr genau angeschaut und festgestellt: Es scheint tatsächlich eine präventive Wirkung von Bodycams auszugehen. Aus diesem Modellversuch gibt es Erfahrungswerte, die wir sehr ernst nehmen. Es gibt weniger Solidarisierungseffekte, bei denen sich Unbeteiligte in kritische Situationen einmischen. Das sind erste Erfahrungswerte, auf deren Basis wir uns zu einem eigenen Modellversuch entschlossen haben. Aber wir machen ihn richtig und nicht nur als populistische Symbolik.
Die grundrechtliche Abwägung haben wir im Ausschuss sehr lange und ausführlich behandelt. Bodycams stellen natürlich einen Eingriff in Grundrechte dar. Bei jedem Grundrechtseingriff muss man abwägen: Ist das verhältnismäßig? In diesem Fall
Wir versehen den Eingriff mit klaren Schutzrechten für die Betroffenen. Die Daten werden verschlüsselt, manipulationssicher erhoben und verarbeitet. Der Versuch wird so intensiv wissenschaftlich begleitet wie kein Versuch zuvor. Die Daten werden sicher aufbewahrt. Über eine Löschung nach zwei Wochen wird nach dem Vieraugenprinzip entschieden.
Und wir schaffen klare Transparenzregeln. Wer in einem Polizeieinsatz gefilmt wird, hat das Recht auf Einsicht. Damit stärken wir den Rechtsstaat.
Beim Einsatz in Wohnungen gelten umfangreiche Schutzklauseln für die Betroffenen. Zu Recht werden hier hohe Maßstäbe an die Verhältnismäßigkeit angelegt. Da haben wir auch auf Hinweise aus der Anhörung umfangreich reagiert. Wir haben die Normen noch einmal klarer gefasst, den Einsatz in Wohnungen konkret benannt und mit tatsächlichen Schranken versehen. Damit ist der Kernbereich der privaten Lebensführung klar geschützt, so wie es verfassungsrechtlich und politisch geboten ist.
Alles in allem ist das Gesetz in diesem Punkt absolut ausgewogen. Ich möchte mich bei den Sachverständigen bedanken, die uns mit vielen guten Ratschlägen begleitet haben.
Aber Bodycams sind nur ein kleiner Teil einer ganzen Kette von Präventionsmaßnahmen wie der professionellen Ausbildung, einer Deeskalationsstrategie und der professionellen Ausrüstung der nordrheinwestfälischen Polizei. Dazu gehört auch die Tatsache, dass diese Regierung so viel Polizei eingestellt hat wie keine Regierung zuvor.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nun zur Kennzeichnungspflicht: Wir werden mit diesem Gesetzentwurf eine individualisierte Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamtinnen und -beamte in der Bereitschaftspolizei und in Alarmeinheiten einführen. Wir sind der festen Überzeugung, damit mehr Bürgernähe und mehr Transparenz zu erreichen. Wir haben die Bedenken ernst genommen – das will ich klar sagen – und setzen deshalb auf eine anonyme bzw. pseudonyme Kennzeichnung.
Aber wir setzen mit dieser Kennzeichnung auch ein klares Zeichen. Die Polizei in Nordrhein-Westfalen arbeitet bürgerorientiert, rechtsstaatlich und professionell. Genau aus dem Verständnis heraus erwächst auch diese Regelung zur Kennzeichnung. Denn es ist das Wesen des demokratischen Rechtsstaats, dass er sich in seinem Handeln prüfen lässt.
Es ist das Wesen des demokratischen Rechtsstaats, dass Vorwürfe rechtssicher und abschließend geklärt werden, wenn sie erhoben werden, weil sich Bürgerinnen und Bürger von staatlicher Gewalt falsch behandelt fühlen. Das ist eben kein Ausdruck, wie es uns die CDU unterstellt hat, einer – Zitat – staatsfeindlichen Gesinnung, sondern hier geht es um ein klares Eintreten für und ein tiefes Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat,
Meine Damen und Herren, genau wie Bodycams nur ein kleiner Teil der Prävention sind, ist auch die Kennzeichnung nur ein Baustein im Beschwerdemanagement, im rechtsstaatlichen Auftreten der Polizei. Aber beide Punkte verbessern die Bedingungen für die Polizei in Nordrhein-Westfalen. Das ist gut für die Polizei, für die Rechtsstaatlichkeit und für die Sicherheit der Menschen in unserem Land. – Ganz herzlichen Dank.
Die FDP-Fraktion hat bereits im Januar 2016 mit einem Entschließungsantrag klar gefordert, einen anlassbezogenen und situationsangemessenen Einsatz von Bodycams bei der nordrhein-westfälischen Polizei zu ermöglichen – sowohl zur Eigensicherung der eingesetzten Beamten nach dem Polizeigesetz als auch zur Beweissicherung erkannter Straftaten nach den weiteren rechtlichen Bestimmungen, wie sie heute etwa durch Beweissicherungskräfte erfolgt.
Der Einsatz der Aufnahmegeräte ist richtigerweise durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen und den betroffenen Personen mitzuteilen.
Ich will aber einen anderen Punkt ansprechen. Denn es mutet schon merkwürdig an, dass bei diesem Pilotprojekt die Erprobung offenbar mehr durch rotgrüne politische Vorgaben als durch sachlich überzeugende Anwendungsmodelle gesteuert zu sein scheint; ich habe das schon im Innenausschuss angesprochen.
Jedenfalls hört man aus dem LZPD, dass man beispielsweise Modelle ohne Monitor gar nicht testen wolle, gar nicht testen dürfe – aufgrund von Vorgaben aus Düsseldorf. Das ist schon bemerkenswert, weil das in anderen Ländern anders gehandhabt
wird. Da gibt es unterschiedliche Modelle, auch ohne Monitor. Im Sinne der Sache sollten Sie die Vorgaben noch einmal überprüfen.
In dem Gesetz geht es aber auch um die Kennzeichnungspflicht, über die wir gerade schon diskutiert haben.
Angebrachter wäre es, die Sorgen der Beamten ernst zu nehmen und sie nicht, wie der Innenminister, wie Sie von Rot-Grün, ein wenig spöttelnd wegzuwischen. Ich meine, in einer Zeit, in der Übergriffe auf Polizeibeamte immer neue Dimensionen erreichen, ist der jetzige Vorstoß wirklich unglücklich gewählt und umgesetzt.
Wenn Beamte ihre Uniform nicht mehr als Schutz, sondern als Grund für Angriffe empfinden und wir viele schwerverletzte Beamte zu beklagen haben, halte ich es für falsch, solch eine Maßnahme auf diese Art und Weise durchzuboxen.
Zudem ist das Ganze – Kollege Sieveke hat es dankenswerterweise gerade richtig angesprochen – schlechter Stil, besonders wenn man den Hauptpersonalrat so offensichtlich aushebelt. Ich erinnere an die Auflösung des Kölner SEK. Auch da war der SPD die Mitbestimmung des Personalrats vor Ort politisch hinderlich.
Herr Stotko, Sie erzählen etwas von vertrauensbildenden Maßnahmen – Herr Bolte hat das auch getan – durch die Kennzeichnungspflicht. Die Polizeigewerkschaften sprechen von einem Generalverdacht. Die FDP fragt sich: Warum werden dann im Gegenzug nicht auch Verstöße gegen das strafbewehrte Vermummungsverbot nach dem Versammlungsgesetz konsequenter geahndet?
Gedenken Sie, auch hier die Maßgaben für Ihre Einsatzpraxis so zu ändern, dass die Polizeibeamten künftig sehen, wen sie vor sich haben, oder eine Pflicht zum Mitführen von Ausweisen bei Versammlungen vorzugeben?
Ich nenne ein Beispiel – das hatten wir heute Morgen auch schon –: Im Hambacher Forst lassen die Störer nicht nur ihre Ausweise zu Hause, nein, sie maskieren sich, sie feilen sich selbst die Fingerkuppen ab. Ich glaube, da sollten Sie heran. Das ist doch das Thema.
Was erleben wir denn dieser Tage im Hambacher Forst? Seit vier Jahren errichten dort radikale Gewalttäter Barrikaden und Fallen, verüben schwere Straftaten und Angriffe insbesondere auf Mitarbeiter der RWE. Polizeibeamte der Bereitschaftspolizei müssen dort durchs Unterholz jagen in der Gefahr,