Die zweite Ministerpräsidentenkonferenz hat – Sie sollten den Beschluss nicht nur lesen können, sondern auch lesen und verstehen wollen – darüber gesprochen, was der Bund, um ein Stück hin zu diesen 50 % zu kommen, den Ländern gibt. Es steht so im Beschluss; bitte nachlesen! Der Bund schafft es jetzt immerhin – mit dem, was er jetzt spitz abrechnet und an Integrationspauschale an die Länder zu deren Entlastung – wörtliches Zitat – gibt, auf 38 %, aber nicht auf 50 % zu kommen.
Ich kann nur sagen: Wenn wir von dem Prinzip „Was für die Kommunen ausgehandelt wird, ist für die Kommunen, und was für die Länder ausgehandelt wird, ist für die Länder“ abrücken wollen, dann ist das mit mir als Finanzminister nicht zu machen. Dann müsste ich jedes Mal mit den Kommunen einen schriftlichen Vertrag machen, wenn wir in Vorlage gehen und an die Kommunen etwas leisten. Das habe ich auch den Kommunalvertretern – auch denen der SPD – so deutlich gesagt.
Kommunen Not haben. Darauf gehen wir ein. Mit 25 Milliarden € hat das Land noch nie so viel von seinem Haushalt an die Kommunen gegeben, wie diese Landesregierung und dieser Landtag mit dieser Mehrheit es tun!
Ich möchte zum Schluss noch einen Punkt nennen, um zu entlarven, was plötzlich die Oppositionsfraktionen CDU und FDP als die großen Anwälte der Kommunen machen. Das ist doch lächerlich!
Ich nehme nur einmal das Beispiel der Grunderwerbsteuer. 2005 gab es am Ende der rot-grünen Regierung für die Kommunen 148 Millionen € Grunderwerbsteuer aus dem Landeshaushalt. Heute sind es 375 Millionen €.
Ja, auch für die Kommunen. Wissen Sie, wie viel es war, als Sie regiert haben? Null, noch nicht einmal null, es waren sogar minus 170 Millionen €. Die haben Sie nämlich noch für die Konsolidierung des Landeshaushaltes abgezogen.
Herr Optendrenk hat übrigens immer bemerkenswerte Tweets. Es gibt einen schönen Tweet von letzter Woche, in dem es heißt: Man wird hier an die Weisheit der Vorväter erinnert, dass der Wilddieb zum Förster wird. – Dazu kann ich nur sagen: Sie sind nur deshalb vom Wilddieb zum schlecht dargestellten Förster für die Kommunen geworden, weil Ihnen die Wähler 2010 die Flinte aus der Hand genommen haben. Ich kann nur hoffen, dass sich das nicht ändert. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Walter-Borjans. – Als nächster Redner hat sich für die FDP-Fraktion noch einmal Herr Dr. Stamp zu Wort gemeldet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht mir im Grunde genommen nur um eine sachliche Richtigstellung, weil der Kollege Sommer vorhin die Frage nach der temporären Verlängerung der Schulpflicht angesprochen hatte, deren Umsetzung wir uns als ganz wesentlichen Punkt wünschen.
Sie haben gesagt, das könnte zum Problem werden, und zwar dann, wenn jemand, der eine Ausbildung hinter sich hat, noch einmal in die Schule muss. Das könnte ihn dann von einer geregelten Arbeit abhalten.
Wir haben ausdrücklich geschrieben, dass es um die Schulpflicht bis zum Abschluss einer Ausbildung für Flüchtlinge unter 25 Jahren geht. In unserem Entschließungsantrag steht also ausdrücklich, dass derjenige, der eine Ausbildung hat, selbstverständlich nicht noch einmal in die Schule gehen muss.
Uns geht es darum, diejenigen ausbildungsreif zu bekommen. Das ist der Wunsch – das darf ich an dieser Stelle noch einmal sagen – von Arbeitgebern, von Gewerkschaften, von der Opposition hier im Hause und von vielen Sozialdemokraten. Ich kann nur noch einmal dringend an Sie appellieren: Gehen Sie alle, insbesondere die Grünen, noch einmal in sich und denken Sie noch einmal darüber nach! Es wäre der richtige Weg.
Nein, Frau Beer, Sie wollen nur ermöglichen, Sie wollen nicht verpflichten, weil es etwas kosten würde. Das sehen wir hier auch. Sie sind nicht bereit, die Gelder entsprechend an die Kommunen weiterzugeben,
Damit kommen wir zur Abstimmung, und zwar erstens über den Antrag der CDU Drucksache 16/13533. Hier ist direkte Abstimmung beantragt. Wer also stimmt diesem Antrag zu? – Die CDU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – SPD, Grüne und die Fraktion der Piraten. Wer enthält sich? – Es enthält sich die FDPFraktion. Das ändert nichts am Ergebnis: Der Antrag ist mit breiter Mehrheit abgelehnt.
Zweitens stimmen wir über den Entschließungsantrag der FDP-Fraktion Drucksache 16/13638 ab. Wer stimmt dem zu? – Die FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – SPD und Grüne stimmen dagegen. Wer enthält sich? – CDU und Piraten enthalten sich. Die Koalitionsmehrheit ist gleichwohl die größere, und damit ist der Entschließungsantrag bei Enthaltung von Piraten und CDU abgelehnt.
Nordrhein-Westfalen muss im Bundesrat den drohenden Kommunalkollaps durch die geplanten Änderungen des Unterhaltsvor
Ich sehe ihn zwar seit zweieinhalb Minuten nicht mehr, aber Herr Nettelstroth steht dafür schon am Pult.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Uns beschäftigt heute der Unterhaltsvorschuss, und zwar in erfreulicher Weise, denn der Bund plant, den Unterhaltsvorschuss von 12 auf 18 Jahre auszudehnen und die zeitliche Beschränkung von 72 Monaten aufzuheben. Das ist eine in sich sicherlich sehr begrüßenswerte Entwicklung.
Auf der anderen Seite fragen wir uns natürlich auch: Wie sieht es mit der Finanzierung aus? Wir nehmen sehr wohl wahr, dass sich mit dieser Ausweitung der Berechtigten der Kreis derer, die demnächst einen entsprechenden Unterhaltsvorschuss beziehen werden, natürlich erheblich vergrößern wird.
Wir haben hierzu entsprechende Berechnungen vorliegen. Der Landkreistag rechnet allein für den kreisfreien Raum mit Mehrkosten in Höhe von mehr als 120 Millionen €. In meiner und der Heimatstadt der Ministerin, die gleich sprechen wird, in Bielefeld, werden die Mehrkosten von derzeit 4,4 Millionen € wahrscheinlich auf 14,8 Millionen € ansteigen. Das ist eine Verdreifachung. Das ist auch damit zu begründen, dass diejenigen, die zwischen 12 und 18 Jahre alt sind, einen höheren Bedarf haben und daher auch höhere Mittel zugewiesen bekommen müssen.
Meine Damen und Herren, warum diskutieren wir das heute in Anknüpfung an die Diskussion von eben? Wenn wir in Bayern, Brandenburg oder SchleswigHolstein wären, dann müssten wir dazu keinen Antrag stellen, um die Beteiligung der Kommunen sicherzustellen; denn dort übernimmt das Land die Kosten zu 100 %. Nordrhein-Westfalen ist das einzige Land, das die Kommunen an den Unterhaltsvorschusskosten, die zu zwei Dritteln vom Land zu tragen sind, mit 80 % beteiligt. Mit 80 %, meine Damen und Herren!
Genau dahin geht unser Antrag, der mehrere Facetten hat. Er enthält zum einen die Forderung, dass zumindest die Mehrkosten, die entstehen, weil wir die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre ausdehnen, entsprechend kompensiert werden müssen. Diesbezüglich soll bitte entweder das Land oder aber das Land in Kooperation mit dem Bund darüber verhandeln, wie eine entsprechende Deckung gewährleistet werden kann. Zum anderen soll das Land von dem Gesamtaufwand ein Drittel der Kosten übernehmen, wovon wir auch noch weit entfernt sind.
Es geht nicht nur darum, dass mit der Leistungsausweitung mehr Aufwendungen verbunden sind, sondern es geht auch darum, dass natürlich auch weitaus mehr Aufwand damit verbunden ist. Schließlich muss eine Vielzahl von Mitarbeitern vor Ort eingestellt werden, um diese Mehranträge entsprechend zu bearbeiten.
Ein zweites Thema ist dabei der Bürokratieabbau. Es besteht leider die Situation, dass viele derer, die Unterhaltsvorschussleistungen in Anspruch nehmen dürfen, auch Sozialleistungen in Anspruch nehmen, und daher eine Doppelinanspruchnahme der Verwaltung stattfindet. Wir sind der Auffassung, dass man das besser koordinieren sollte, damit man die Möglichkeit hat, die entsprechenden Leistungen ordnungsgemäß abzuwickeln.
Das setzt voraus, dass dieses hehre Ziel, zumindest im Bund schon zum 1. Januar 2017 dieses Gesetzesvorhaben umzusetzen, nicht zu erfüllen sein wird. Daraus resultiert unser Antrag, es bis zum 1. Juli umzusetzen, weil wir den Behörden und Kommunen vor Ort die Gelegenheit geben wollen, eine entsprechende Umstellung vorzunehmen, Personal aufzubauen und die sächlichen, personellen und datenmäßigen Voraussetzungen zu schaffen, um diese Leistungen dann auch rechtzeitig entsprechend auszahlen zu können.
Meine Damen und Herren, ein anderer Aspekt ist dabei die Frage nach der Regressierung. In dem Moment, in dem Unterhaltsvorschussleistungen gezahlt werden, die eigentlich der Unterhaltspflichtige zu zahlen hätte, gehen diese Ansprüche auf denjenigen über, der zahlt. Das bedeutet, dass man zusehen muss, mehr Geld davon zurückzuholen. Die Quoten