die von diesen Verbesserungen profitieren, im SGBII-Bezug sind. Das heißt, denjenigen können wir damit ganz konkret helfen.
Stefan Kämmerling hat eben sehr richtig gesagt, dass ganz viele der Alleinerziehenden in Teilzeit arbeiten. Das heißt, wenn wir jetzt den Unterhaltsvorschuss ausdehnen, dann würde das dazu führen, dass ganz viele überhaupt nicht erst in den SGB-IIBezug gelangen. Das ist, finde ich, die beste Armutsprävention, die wir haben können.
Jetzt würde ich gerne weiter ausführen, warum die Anträge meiner Ansicht nach an vielen Stellen an der Sache vorbeigehen. Sie fordern zum Beispiel, dass wir uns für einen besseren Unterhaltsrückgriff einsetzen. Das machen wir schon ganz konkret. Dazu hatten wir neulich im Ausschuss eine lange Diskussion.
Sie haben vorhin richtig gesagt, Herr Sommer, dass wir in Nordrhein-Westfalen eine schwierigere Sozialstruktur haben. Deshalb sind wir leider in der Situation, dass viele Väter gar nicht zahlen können. Wir haben den Kommunen hier ganz konkrete Unterstützungsleistungen angeboten und zukommen lassen, damit wir die Rückgriffsquoten in Zukunft noch weiter steigern können.
Auch die Selbstverständlichkeiten, die Sie, meine Damen und Herren von der CDU und der FDP, darüber hinaus formulieren, bringen uns nicht weiter. Denn es ist doch ganz klar, dass sich die Landesregierung in den laufenden Verhandlungen dafür einsetzen wird, dass sich auch der Bund angemessen an den Kosten beteiligt. Das betrifft genauso die Punkte zum Bürokratieabbau. Natürlich haben wir auch die Belastungen der Kommunen im Blick. Wir werden uns dort für eine gerechte Verteilung einsetzen.
Alleinerziehende besser zu unterstützen, sollte eines der zentralen Ziele unserer Familienpolitik sein. Andrea Asch hat es eben richtig gesagt: Wir haben an dieser Stelle eine ganz konkrete sozialpolitische Verantwortung. Deshalb bitte ich Sie: Lassen Sie uns hier gemeinsam an einem Strang ziehen – an einem Strang für mehr Gerechtigkeit für Familien und für Kinder in Nordrhein-Westfalen, damit sie die Unterstützung bekommen, die sie auch gebrauchen können. – Herzlichen Dank.
Frau Ministerin, entschuldigen Sie. Für die FDP-Fraktion hat sich unmittelbar vor dem Ende Ihrer Rede und damit regelgerecht Herr Kollege Höne zu einer Kurzintervention zu Wort gemeldet.
Vor dem Ende Ihrer Rede hat sich außerdem noch Herr Kollege Kern mit der Bitte zu Wort gemeldet, Ihnen eine Frage stellen zu dürfen. Lassen Sie die zu?
Danke schön, Frau Ministerin, dass ich eine Frage stellen darf. – Ist Ihnen bekannt, dass der SPD-Landrat aus Lippe uns aufgefordert hat, heute entsprechend unserem Antrag tätig zu werden?
Es kommt nicht darauf an, ob mir das bekannt ist. Entscheidend ist doch, Herr Kern, dass die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind
und wir im Moment über all diese Fragen – gerade auch über die Belastung der Kommunen – verhandeln und Gespräche führen.
Sie können mir glauben – ich habe es gerade gesagt –: Wir haben die Belastung der Kommunen an dieser Stelle im Blick, und wir werden wohl auch zu einer guten Lösung kommen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. So weit die Frage und die Antwort dazu. – Jetzt hat Herr Kollege Höne für bis zu 90 Sekunden das Wort. Bitte schön.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin Kampmann, hätten Sie mir bei meiner Rede wirklich zugehört, hätten Sie gewusst, dass ich für unsere Fraktion ausdrücklich die Ausweitung der Leistungen beim Unterhaltsvorschuss begrüßt habe. Uns das abzusprechen, weist entweder darauf hin, dass Sie nicht zugehört haben, oder es zeigt, dass Sie eine billige Ausrede suchen, um noch ein paar Punkte gegen die Opposition zu erzielen. Das ist mein erster Punkt.
Zweiter Punkt: Wenn Sie den Antrag richtig gelesen hätten, hätten Sie erkannt, dass wir die geplanten Änderungen des Unterhaltsvorschussgesetzes auch nicht komplett ablehnen. Im Antrag steht vielmehr, dass die Änderungen im Gesetz in der jetzigen Form abzulehnen sind, und zwar aus den eben schon genannten Gründen.
Sie sagen, Sie wollen etwas für die Familien tun. Da hätten Sie uns voll an Ihrer Seite. Das Problem ist: Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf, wie er in der Diskussion steht, hätten die Familien nicht einen Cent mehr in der Tasche, müssten sich aber um mindestens ein weiteres Formular kümmern. Es wäre also eigentlich nichts gewonnen.
Sie suchen einen Strohhalm, um nicht zustimmen zu müssen. Sie suchen einen Strohhalm, um weiter ein bisschen gegen die Opposition zu wettern. Die Hoffnung stirbt zwar zuletzt, aber mein Vertrauen in die weiteren Verhandlungen und in die Ministerpräsidentenkonferenz ist allerdings – das werden Sie sicherlich verstehen – gering; denn die Tatsache, dass wir überhaupt darüber diskutieren, dass wir überhaupt in der jetzigen Situation sind, dass sich der Bund mal eben um 700 Millionen € entlastet und die Kommunen mit 800 Millionen € belastet werden, ohne dass Familien einen Cent mehr in der Tasche haben, ist das Ergebnis einer solchen Ministerpräsidentenkonferenz.
Herr Höne, es ist ein Irrglaube, dass die Familien keinen einzigen Cent mehr in der Tasche haben, weil nicht alle Familien, sondern nur ein Teil im SGB-II-Bezug sind.
Zum andern habe ich Ihren Antrag gelesen, und ich habe Ihnen zugehört. Wenn ich in Ihren Antrag schaue, lese ich da etwas von „Kommunalkollaps“ und von „Fallzahlen“. Es geht hier aber nicht um Fallzahlen, sondern um alleinerziehende Familien. Diese Situation haben Sie in Ihrer Rede überhaupt nicht in den Blick genommen, lieber Herr Höne!
Meine Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse erstens über den Antrag der CDU-Fraktion Drucksache 16/13528 abstimmen. Der Ältestenrat empfiehlt die
Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Kommunalpolitik – federführend –, den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend sowie den Haushalts- und Finanzausschuss. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen.
Der Entschließungsantrag der Piratenfraktion Drucksache 16/13656 soll ebenfalls entsprechend überwiesen werden. Wer dieser Überweisungsempfehlung folgen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist jeweils nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Ich lasse zweitens über den Antrag der FDP-Fraktion Drucksache 16/13542 abstimmen. Die FDP hat direkte Abstimmung über den Inhalt ihres Antrags beantragt, zu der wir somit kommen. Wer für den FDPAntrag ist, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Die FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich der Stimme? – CDU, Piratenfraktion und der fraktionslose Kollege Schulz. Damit stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 16/13542 abgelehnt ist.
Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Piratenfraktion Herrn Kollegen Düngel das Wort.
(Der Abgeordnete begibt sich zum Redepult, bekleidet mit einem lila Kapuzenshirt, einer dunklen Freizeithose und grauen Turnschu- hen.)
Herr Kollege Düngel, gestatten Sie mir, bevor ich Ihnen das Wort erteile, eine Bemerkung. Der sitzungsleitende Präsident hatte Sie gestern persönlich auf die Bekleidungsvereinbarungen aufmerksam gemacht, die auch die Präsidentin allen Abgeordneten intensiv kommuniziert hatte. Wie ich sehe, ist das Resultat, dass Sie sich heute besonders fein gemacht haben.
Ich habe nicht vor, mich mit Ihnen über stilvolle Bekleidung zu unterhalten, möchte Ihnen aber vielleicht doch noch einen Hinweis geben: Dass wir uns hier
als gewählte Abgeordnete im Parlament angemessen kleiden, ist Ausdruck unseres Respekts gegenüber dem Parlament und gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die uns in dieses Parlament gewählt haben.
Deshalb laufen wir hier nicht rum, als wären wir auf dem Weg in den eigenen Garten, um den Rasen zu schneiden.