Natürlich haben wir nicht alles aufgenommen; denn es waren auch Dinge dabei, die wir nicht als sinnvoll erachtet haben. Dennoch kann ich mir überhaupt nicht vorstellen, dass es angesichts dieser über 30 Verbände eine breite Stimmung im Land gibt, die
Drei Punkte, die aus meiner Sicht einen deutlichen Fortschritt gegenüber der bisherigen Bauordnung darstellen, will ich Ihnen nennen. Der erste Punkt ist das Bauen mit Holz – die Kollegin Philipp hat es eben angesprochen. Nordrhein-Westfalen ist bei diesem Thema, was die Rechtsgrundlage angeht, bislang bundesweit Schlusslicht; denn wir fallen selbst hinter die Musterbauordnung zurück.
Nordrhein-Westfalen ist ein Holzland und ein Holzbauland. Wir haben eine sehr aktive Wald- und Forstindustrie und könnten viel mehr an Holzbau genehmigen.
Deswegen haben wir in der neuen Landesbauordnung mit den entsprechenden Brandschutzvorschriften, die demnächst – also nach der Übergangsphase – gelten werden, wirtschaftliche Möglichkeiten für mittelständische Betriebe aus Nordrhein-Westfalen für mehrgeschossigen Holzbau geschaffen. Das wird intensiv nachgefragt, und es gibt eine große Szene von Firmen und Verbänden, die ihre Interessen deutlich gemacht haben.
In den nächsten Jahren wird Nordrhein-Westfalen im Bereich Holzbau deutlich aufholen und vorbildlich sein. Das regelt die neue Landesbauordnung, und das ist somit ein deutlicher Schritt nach vorne.
Insbesondere über Sie von der CDU wundere ich mich, da Sie ja gerne die ländlichen Bereiche vertreten und uns aufgrund Ihrer guten Kontakte in die Forstwirtschaft bei anderen Themen eigentlich immer mit Informationen am Pult entgegenkommen. Herr Hausmann, in Ihrer Rede war nichts davon zu finden. Welchen Stellenwert hat das Thema „Bauen mit Holz“ für die CDU? Diesbezüglich sind Sie jede Antwort schuldig geblieben.
Von Herrn Schemmer lasse ich dieses Mal keine Zwischenfrage zu. Das mache ich immer, aber das bringt nie etwas, und deswegen mache ich es dieses Mal nicht.
Herr Hausmann, der zweite Punkt betrifft ebenfalls Ihre Rede, wonach wir ein Hemmschuh der Bauindustrie sind und hier also nichts passiert.
Gegen diese Sichtweise sprechen wirklich alle Zahlen. Nordrhein-Westfalen ist deutscher Meister im sozialen Wohnungsbau. Im letzten Jahr haben wir 40 % mehr genehmigte Bauanträge gehabt. In diesem Jahr sind fast 150 % der Förderprogramme schon verausgabt. Bei der Wohnraumförderung haben wir von 800 Millionen € auf 1,1 Milliarden € aufgestockt. Dieses Geld wird auch ausgegeben. In den letzten Jahren wurden nie so viele Wohnungen gebaut wie jetzt. Deswegen geht Ihr Vorwurf ins Leere.
Auf der einen Seite fordern Sie in Ihrer Rede ein, dass der Hemmklotz weg muss, und auf der anderen Seite fordern Sie mehr Sicherheit. Sie müssen sich schon mal entscheiden! Entweder sind es einem zu viele Vorschriften, oder es sind zu wenige. Wenn Ihnen der Sicherheitsaspekt so wichtig ist, frage ich mich, warum Sie in Ihrem Änderungsantrag den Freistellungsbescheid fordern, den wir jetzt vor dem Hintergrund von baustatischer Sicherheit gegenüber der gültigen Bauordnung bewusst rausnehmen. Das ist für mich ein Widerspruch, und ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, warum Sie das zum Thema machen.
Drittens komme ich zur Frage der Stellplätze. Wenn mich in den letzten Jahren ein Thema ereilt hat – auch als verkehrspolitischer Sprecher –, dann ist es die Unzufriedenheit mit der Regelung zur Stellplatzverordnung in der jetzigen Landesbauordnung. Es wird so zahlreich …
Ich muss Sie noch mal unterbrechen, Herr Kollege. Diesmal ist es Herr Kollege Hausmann. Hat der bessere Karten?
Herr Kollege! Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sehen Sie in unserem Antrag vielleicht auch, dass wir den qualifizierten Bauleiter gefordert und damit den Verbraucherschutz thematisiert haben?
Gerade bei der Genehmigungsfreistellung gibt es die offene Lücke, dass oft etwas gebaut wird, was nicht in den Planunterlagen stand. Dieses Problem soll in Zukunft mit jemandem, der eine Berufshaftpflichtversicherung hat und somit gegenüber dem Bauherrn, dem Verbraucher, unterschreibt, verbindlich geregelt werden. Deshalb möchte ich Ihnen diese Frage stellen, die zu dem Punkt passt, den Sie eben erwähnt haben.
Das habe ich gesehen. – Dennoch verstehe ich nicht, warum Sie trotzdem dafür plädieren, den Freistellungsbescheid beizubehalten. Dann hätten Sie auch auf unserer Seite anerkennen können, dass wir nach der Anhörung die Frage des Vieraugenprinzips bei der Bauabnahme mit aufgenommen haben. Dieses ist bei der Anhörung vonseiten der Bauindustrie mehrfach thematisiert worden.
Jetzt würde ich gerne auf die Stellplatzverordnung zu sprechen kommen. Zukünftig erlauben wir es den
Kommunen, selbst darüber zu entscheiden. Wir geben das nicht mehr von Landesseite vor, sondern die Kommunen haben es in Zukunft in der Hand, individuelle Lösungen für die örtlichen Problemlagen zu finden. In der Abwägung finde ich das ehrlich gesagt überzeugend.
In Zukunft kann der Stadtrat von Münster mit einer individuellen Satzung, die er sich geben wird, entscheiden, wie er bei Baugebieten mit der Stellplatzfrage umgeht. Er muss das nicht wie bisher mit einer landesweiten Liste tun. Wir geben diese Entscheidungskompetenz in die Kommunen.
Von Parteien, die sonst immer gerne vorgeben, die Interessen der Kommunen zu vertreten, hätte ich mir an dieser Stelle mehr Unterstützung erwartet. Das ist ein Schritt zu mehr kommunaler Souveränität. Außerdem glaube ich, dass es auch verkehrspolitisch ein richtiger Schritt ist, weil man damit die Veränderung im Mobilitätsverhalten – insbesondere ein Stück weg vom MIV und vom Privat-Pkw und hin zu mehr Fahrradverkehr – individuell unterstützt.
Der letzte Punkt betrifft aus meiner Sicht die Frage der Inklusion. Hier haben wir eine R-Quote von neun. Sie kritisieren das. Da wären wir sozusagen im Suchflug. Wir haben das entsprechend nachjustiert, weil wir nach der Anhörung ausgewertet haben und glauben, dass wir mit unserem jetzigen Vorschlag – bei mehr als acht Wohnungen – näher an der Realität liegen.
Das Entscheidende aber ist das, was die Kollegin Philipp angesprochen hat, dass wir in Zukunft landesweite Zahlen darüber haben, was an rollstuhlgerechten Wohnungen in Nordrhein-Westfalen notwendig ist. Es war, ehrlich gesagt, auch eine überraschende Situation für mich, in der Anhörung zu erfahren, dass selbst die Sozialverbände hier keine validen Zahlen nennen konnten.
Es ist die Zukunftsaufgabe, dass die Kommunen angehalten sind – wie wir das jetzt mit dem Änderungsantrag deutlich machen –, in Zukunft klares Zahlenmaterial zur Planung vorzulegen. Das ist für uns alle, die auch kommunale Verantwortung haben, eine wirklich dringende Notwendigkeit, um im Baubereich besser planen zu können.
Auch vor dem Hintergrund einer Evaluation, die wir vorschlagen, mag es sein, dass wir in der nächsten Legislaturperiode zu der Ansicht kommen, dass diese Neunerquote, die Sie jetzt kritisieren, möglicherweise doch nicht die richtige ist. Dann kann man das entsprechend nachjustieren. Ich glaube aber, zum jetzigen Zeitpunkt ist es der richtige Vorschlag.
Vielen Dank, Herr Kollege Klocke. – Für die FDP-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Ellerbrock das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Philipp, Ihr Werben um Zustimmung höre ich wohl, doch kann ich den Sirenenklängen nicht folgen. Dafür gibt es eine Menge Argumente.
Mit der Verabschiedung der vorliegenden Bauordnung, die wir auch im Ausschuss mehrfach diskutiert haben, verpasst die rot-grüne Landesregierung wiederum eine Möglichkeit, das Bauen in NordrheinWestfalen einfacher zu machen. Diese Landesbauordnung hat den Kurznamen „bau“, sie ist nämlich „b“ wie bürokratisch, „a“ wie anfällig für den Nachbesserungsbedarf und „u“ wie undurchdacht.
Sie ist bürokratisch, Herr Kollege Klocke, ich gehe gern darauf ein. Freistellungsverfahren? – Ja, bei einem zertifizierten Bauleiter. Wie Herr Kollege Hausmann schon dargestellt hat, ist das eine vernünftige Sache. Der Bürgermeister von Olfen hat deutlich gemacht: Ein Drittel der Anträge, die er hat, werden mittels eines Freistellungsverfahrens abgearbeitet. Das ist eine vernünftige Sache. Es führt zu weniger Bürokratie. Es ist ein schnelleres Verfahren. Nutzen wir die Chance!
Mir wurde kein vernünftiger Grund genannt, warum dieses Freistellungsverfahren gegen den Verbraucherschutz gerichtet sei und Sicherheitsbedenken vernachlässige. Nein, das ist ein vernünftiges Verfahren. Wir wollen gerade die Sicherheit stärken, indem der Bauleiter und der Tragwerksplaner, wie in dem Entschließungsantrag dargestellt, zertifiziert sind, fortgebildet sind und Haftpflichtversicherungen haben. Herr Kollege Hausmann, das, was Sie gesagt haben, kann ich genau so unterschreiben.
Wir wollen auf alle Fälle dieses Freistellungsverfahren beibehalten. Hören wir auf mit dieser Mär rollstuhlgerechter Wohnungen! Jeder in diesem Saal will, dass mobilitätseingeschränkte Menschen ein vernünftiges Wohnungsangebot erhalten. Keiner will das schlechtreden. Das ist eine vernünftige Sache.
Die Kollegen von der SPD-Fraktion haben jetzt die Quote abgesenkt. Aber Quote ist Quote. Quote geht am Bedarf vorbei.
Wenn hier die Landesregierung oder Sie als regierungstragende Fraktionen eine Quote einführen, dann müssen Sie doch sagen, wie ungefähr der Bedarf ist.
Herr Pollmann hat das hier in der Anhörung ganz klar gesagt, nachdem wir ihn gefragt haben – das war auch der Erkenntniszugewinn vom Kollegen Klocke aus der Anhörung –, was die Bauwirtschaft schätzt. Da sagte er völlig zu Recht: Sie schreiben es doch rein. Die Landesregierung schreibt es doch rein. Die muss doch eine Vorstellung haben, doch nicht wir.
Es ist die Aufgabe der Landesregierung, hier einen Bedarf zu ermitteln. Und dann sollte man es den Kommunen überlassen, weil sie näher vor Ort sind, das in ihren Gebieten satzungsgemäß zu regeln. Das ist der richtige Weg, auf dem wir gehen.
Frau Kollegin, wenn Sie eine Frage haben, wenden Sie sich bitte an den Sitzungsleiter. Der wird dann fragen, ob ich die Frage zulasse, und dann können wir weiter reden. Ansonsten gehen wir bitte nach draußen, dann können wir das danach machen, oder die Frage war unwichtig. Dann lassen wir es sein.
Meine Damen und Herren, Sie stellen hier Behauptungen auf, dass die Quote gerechtfertigt ist. Sie ist nicht gerechtfertigt, weil wir im Nebel herumstochern.
Der nächste Punkt betrifft die Stellplatzregelung. Das ist die undurchdachte Sache. Das hört sich gut an, ja. Sie wollen das auf die Kommunen überwälzen, damit sie auch die Rechtsunsicherheiten auf sich nehmen. Im Sommer hatte ich Ihnen, Herr Minister, eine Kleine Anfrage gestellt. Sie haben gesagt: Nichts da, Ellerbrock, Rechtsunsicherheiten gibt es da nicht. Na ja, dann haben wir die kommunalen Spitzenverbände gefragt, die unsere Auffassung völlig teilen. Darf ich das zitieren?