An der Hochschule in Bielefeld wurde bereits ein Kopierraum eingerichtet, um die Möglichkeit zu schaffen, zumindest wieder mit Kopien aus Bibliotheken zu arbeiten. Dass das eine völlig inakzeptable Situation war, zustande gekommen durch den Abschluss einer nicht praktikablen Rahmenvereinbarung, erschließt sich wohl jedem von uns.
Ich bin deswegen sehr froh – das will ich deutlich sagen –, dass heute auch von diesem Haus an die Studierenden und an die Hochschulen das Signal gesendet werden kann: Zwischen den Akteuren VG Wort, Hochschulrektoren und Kultusministerkonferenz hat es eine Verständigung gegeben, die zwar noch unter einem Gremienvorbehalt steht, aber es ist gesichert, dass die entsprechende digitale Infrastruktur an den Hochschulen ab 01.01.2017 fortgesetzt wird. Das ist eine gute Botschaft für alle Studierenden in diesem Land.
An dieser Stelle will ich deshalb auch ein herzliches Dankeschön an die Landesregierung und an den Herrn Staatssekretär richten. Der Herr Staatssekretär ist ein Teilnehmer der kleinen Arbeitsgruppe gewesen, die innerhalb von wenigen Tagen diese Verständigung im Sinne aller Betroffenen in NordrheinWestfalen herbeigeführt hat. Ein großes Dankeschön dafür, dass dieses klare Signal heute von hier gesendet werden kann. Ich finde, das ist ein gutes und starkes Signal gerade an die Studierenden in diesem Land, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Der zweite Punkt, den ich gerne ansprechen möchte, ist: Wie gehen wir in der Perspektive mit diesen urheberrechtlichen Fragen um? Joachim Paul, ich denke, du hast das zu Recht angesprochen, weil man sich natürlich, wenn ein solcher Rahmenvertrag durch die Kultusministerkonferenz und die VG Wort abgeschlossen worden ist, der in der Praktikabilität ein Stück weit aus dem digitalen Zeitalter herausgeworfen ist, schon die Frage stellen muss: Müssen wir nicht eine veränderte Dialogstruktur hinbekommen, um solche Probleme, wie sie jetzt hier aufgetreten sind, in der Perspektive zu vermeiden?
Letztlich werden wir uns in der Perspektive auch mit urheberrechtlichen Fragen auseinandersetzen müssen. Aber ich persönlich finde, wir sollten mit großer Sorgfalt darüber nachdenken, wie sich in der Perspektive solche Situationen vermeiden lassen. Aller
dings bin ich auch sehr zuversichtlich, dass die handelnden Akteure nach dieser Situation, die sich sehr zugespitzt hatte, ab September eine gute Folgevereinbarung realisieren werden, weil alle die Zeichen der Zeit erkannt haben.
Liebe Frau Freimuth, ich möchte aber auch deutlich sagen, dass wir darauf setzen, dass die in der Koalitionsvereinbarung festgelegte Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht in Berlin umgesetzt wird. Als SPD-Fraktion hier im Landtag werden wir außerdem alles in unserer Macht Stehende tun – wie wir das auch in der Vergangenheit getan haben –, um dieses Thema in dieser Legislaturperiode erfolgreich zum Ziel zu führen. Das will ich ausdrücklich betonen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, das ist heute ein guter Tag für die Studierenden und die Hochschulen in diesem Land und ein gutes Signal kurz vor Weihnachten. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Oktober dieses Jahres haben die Kultusministerkonferenz der Länder und die VG Wort einen neuen Rahmenvertrag zur Vergütung gesetzlich erlaubter Intranetnutzungen an öffentlichen Hochschulen abgeschlossen. Die Hochschulen, die diesem Rahmenvertrag beitreten, sollen nun ab dem 1. Januar 2017 einen Betrag von 0,008 € pro Seite bezahlen und die Dozenten die dazu verwendete Literatur im Ganzen melden.
Die Landeshochschulkonferenz, die Landesrektorenkonferenz und verschiedene universitäre Vereinigungen haben beschlossen, dem Rahmenvertrag nicht beizutreten. Durch diesen Nichtbeitritt droht jetzt, dass Studierende keinen Zugriff mehr auf die von der VG Wort vertriebenen digitalisierten Schriftstücke im Intranet haben. Die Folge wäre, dass wieder Kopien angefertigt werden müssten. Alle Vorredner haben darauf hingewiesen, dass diese Folge zu vermeiden ist; denn das wäre ein Rückfall in ein prädigitales Zeitalter und würde das mediale Lernen in Nordrhein-Westfalen gefährden. Ich denke, das Anliegen, dieses Problem zu lösen, teilen alle Fraktionen hier.
Was mich jetzt, Herr Bell, verwundert: Sie haben die Landesregierung gelobt, dass eine Lösung gefunden worden sei. Wenn dem so ist, worüber wir in diesem Haus – außer der vielleicht der SPD-Fraktion – noch keine Kenntnis haben, ist das einerseits zu begrüßen. Andererseits ist es natürlich auch die Aufgabe
einer Regierung, Probleme zu lösen. Ich frage mich, warum die Regierung nicht bereits früher aktiv geworden ist und es erst eines Antrags der Piraten und der FDP bedurfte, um dieses Thema in diesem Haus zu diskutieren. Das könnte man hier auch anmerken.
Die CDU in Nordrhein-Westfalen unterstützt schnelle Problemlösungen; wir dürfen unsere Studierenden nicht im Regen stehen lassen. An dieser Stelle möchte ich es dabei bewenden lassen. – Ich bin gespannt, welche Lösungen uns die Regierung nun vorstellt. Außerdem bedanke ich mich ausdrücklich bei den antragstellenden Fraktionen für das Aufgreifen und die Behandlung dieses wichtigen Themas. – Vielen Dank.
(Beifall von der CDU) , Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Dr. Berger. – Für die Fraktion der Grünen spricht Frau Dr. Seidl. Dr. Ruth Seidl (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir freuen uns sehr darüber, dass in die derzeit untragbare Situation an den Hochschulen wieder Bewegung gekommen und es der Landesregierung gelungen ist – das sage ich ausdrücklich –, mit allen Verhandlungspartnern eine tragfähige Übergangslösung zu verabreden. Zudem haben KMK, HRK und VG Wort vereinbart, in den nächsten Monaten eine für alle Beteiligten praktikable und sachgerechte Lösung zu erarbeiten. Ich denke, vor diesem Hintergrund werden wir mit unseren Entschließungsantrag der aktuellen Entwicklung gerecht.
Mit dem ursprünglich geplanten neuen Rahmenvertrag zur digitalen Nutzung von Veranstaltungsunterlagen drohte an den Hochschulen – das haben jetzt auch schon mehrere Vorredner gesagt – unweigerlich der Rückfall ins analoge Zeitalter. Insbesondere hatte es bereits zahlreiche Ankündigungen gegeben, der Empfehlung der Hochschulrektorenkonferenz zu folgen und digitale Angebote wie Lernplattformen oder Online-Semesterapparate einzustellen. Das hatte dann bizarre Formen angenommen. Zum Beispiel forderte die Universität Paderborn die Studierenden auf, die relevanten Dateien noch schnell herunterzuladen; denn bis Ende des Jahres würden die Server abgeschaltet.
Tatsache ist: Alle Hochschulen in Deutschland gehören zu den Nutzerinnen von Publikationen der durch die VG Wort vertretenen Autorinnen und Autoren. Es werden zwar immer wieder alternative Nutzungen diskutiert; aber diese reichen nicht aus, um die bisherige Qualität der Lehre aufrechtzuerhalten – ein
Grund mehr, um das Thema Open Access insbesondere in der Wissenschaft noch einmal auf die Agenda zu setzen und auch langfristig zu diskutieren.
Ziel muss es sein, den Studierenden auch zukünftig alle Unterlagen für Lehrveranstaltungen digital zur Verfügung zu stellen. Das reduziert den Papierverbrauch, erspart den Studierenden Zeit und Geld und ermöglicht den Lehrenden eine breitere Literaturauswahl für ihre Seminare.
Da sich der neue Rahmenvertrag in den letzten Wochen als wirklich absolut praxisuntauglich erwiesen hat, ist es insofern richtig, dass Kultusministerkonferenz, Hochschulrektorenkonferenz und VG Wort für die Zeit ab dem 1. Januar eine Übergangslösung schaffen wollen, die die Beibehaltung der bisherigen pauschalen Vergütung vorsieht.
Es ist ebenfalls ausdrücklich zu begrüßen, dass ein neuer Rahmenvertrag, der ab Oktober 2017 gelten soll, sicherstellen wird, dass es eine unbürokratische Lösung für Hochschulen, Studierende und Lehrende geben wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für Wissenschaft, Forschung und Lehre stecken enorme Potenziale in der Digitalisierung. Um diese Chancen nutzen zu können, bedarf es endlich eines bildungs- und forschungsfreundlichen Urheberrechts. Denn bessere Forschungs- und Wissenszugänge sind wichtige Zukunftsmotoren für unsere Volkswirtschaft und auch Wissensökonomie.
Doch noch immer bestehen urheberrechtliche Hindernisse, die den Zugang zu Wissenschafts- und Bildungsmaterialien erschweren. Eines dieser Hindernisse besteht darin, dass bis heute eine umfassende Bildungs- und Wissenschaftsschranke im deutschen Urheberrecht fehlt. Es wurde eben angesprochen. Wir arbeiten von hier aus gemeinsam daran, denke ich, und hoffen, dass das dann auch in Berlin umgesetzt wird. Sie würde es Lehrenden, Lernenden und Forschenden erleichtern, publizierte Werke jedweder Art für den wissenschaftlichen Gebrauch grundsätzlich genehmigungsfrei und ohne Einschränkungen zu nutzen.
Ziel muss es sein, den für Bildung und Wissenschaft notwendigen Wissenszugang unter angemessenen und für alle Seiten fairen Bedingungen zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Zustimmung auch zu unserem Antrag. – Herzlichen Dank.
und Herren! Zunächst einmal bin ich froh, dass es uns gelungen ist, jetzt eine Einigung zu erzielen, die ein gutes Signal ist für die Studierenden und für die Lehrenden und die sicherstellt, dass die digitale Hochschule erst einmal erhalten bleibt und dass wir sie weiterentwickeln können. Das ist sehr wichtig.
Ich möchte daran erinnern, wie es überhaupt zu dieser Situation gekommen ist. Es gab eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes, die ganz unmissverständlich gesagt hat, dass das Abrechnungssystem mit der VG Wort verändert werden muss, dass die Pauschalvergütung, wie sie bisher gilt, so nicht mehr möglich ist, sondern dass es Einzelabrechnungen geben soll.
Vor diesem Hintergrund hat die KMK mit der VG Wort in langen und wirklich schwierigen Verhandlungen eine Lösung erarbeitet. Diese Lösung haben wir mit den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen ganz eng abgestimmt. Es war sehr schnell klar: Das lässt sich bei uns nicht umsetzen. Auch viele andere Hochschulen haben gesehen, dass das, was die VG Wort wollte, so nicht geht, weil Verwaltungsaufwand und das, was dabei herauskommt, in keinem Verhältnis zueinander stehen.
Dann hätte man sagen können: Okay, wir NordrheinWestfalen sind nicht Verhandlungsführer, sollen die anderen das doch klären. Das ist eben kompliziert, und da muss man jetzt irgendwie durch. – Das haben wir in Nordrhein-Westfalen nicht gemacht. Wir haben die Dinge nicht einfach laufen lassen, sondern wir haben sehr deutlich gemacht, dass jetzt alle an einen Tisch müssen. Wir haben dafür gesorgt, dass es neue Verhandlungen gibt, dass wir alle Beteiligten noch einmal an einen Tisch holen, weil wir wollen, dass die Digitalisierung in den Hochschulen weitergeht und nicht zurückgeworfen wird.
Wir haben es dann geschafft, dass alle Beteiligten zusammengekommen sind und dass letzte Woche Freitag auch eine erste Lösung auf den Weg gebracht wurde. Es gibt eine Arbeitsgruppe – einen kleinen Kreis –, an der unser Staatssekretär aus Nordrhein-Westfalen jetzt auch beteiligt ist. Die haben am letzten Freitag öffentlich gemacht, dass es keine kurzfristige Abschaltung der Semesterapparate geben wird. Das ist presseöffentlich gemacht worden, und zwar von KMK, von der HRK und von VG Wort gemeinsam.
Stattdessen wurde vereinbart, dass es eine Übergangsregelung geben wird, dass das bisherige Recht noch bis zum Wintersemester 2017/2018 weiterläuft und dass wir eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe haben – das ist die gleiche wie die, in der jetzt schon weiter verhandelt wird –, die ganz klare Ziele hat.
Wir wollen, dass ein System aufgebaut wird, das für alle praktikabel ist, das das Urteil berücksichtigt, in
das die Hochschulbibliotheken mit ihren enormen Kompetenzen – das ist das, was wir vor allen Dingen aus Nordrhein-Westfalen mit eingebracht haben – enger als bisher einbezogen werden, und dass wir trotzdem eine nutzerfreundliche Lösung bekommen, die die Einzelabrechnungen so, wie sie bisher geplant waren, überflüssig macht.
Die Details werden jetzt miteinander ausgearbeitet. Dazu haben wir jetzt auch ein bisschen Zeit. Aber wichtig ist, dass es diese Art Moratorium gibt, dass wir Zeit haben, miteinander zu verhandeln, und dass wir uns alle im Ziel einig sind.
Ich bin sehr froh, dass uns das in dieser kurzen Zeit gelungen ist. Das heißt für uns in Nordrhein-Westfalen: Wir können die Digitalisierung weiter vorantreiben. Wir werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass es auf der Bundesebene eine vernünftige Lösung gibt, dass wir da im Urheberrecht weiterkommen. Es ist im Koalitionsvertrag angelegt. Wir drängen mit darauf, dass es jetzt auch umgesetzt wird.
Insofern ist dies kurz vor Weihnachten ein guter Tag für die Studierenden, ein guter Tag für die Lehrenden. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich habe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Wir sind am Schluss der Aussprache.
Wir stimmen erstens ab über den Antrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/13680. Die antragstellende Fraktion der Piraten hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 16/13680. Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der Piraten. – Wer lehnt das ab? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag abgelehnt mit Stimmen von SPD und Grünen bei Zustimmung der Piraten und bei Enthaltung der CDU-Fraktion und der Fraktion der FDP.
Wir stimmen zweitens ab über den Antrag der Fraktion der FDP. Das ist die Drucksache 16/13695. Auch hier hat die antragstellende Fraktion der FDP direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zu Abstimmung über den Inhalt des Antrages Drucksache 16/13695. Wer dem seine Zustimmung gibt, bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – SPD und Grüne. Damit ist der Antrag abgelehnt mit Stimmen von SPD und Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Fraktion der Piraten.
Ich rufe drittens die Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen auf. Das ist die Drucksache
16/13789. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Damit ist der Antrag angenommen mit Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der Piraten bei Enthaltung der CDU-Fraktion und der Fraktion der FDP. – Vielen Dank.