bilienkreditrichtlinie in deutsches Recht Gestaltungsmöglichkeiten, die der europäische Gesetzgeber bewusst zugelassen hätte, nicht genutzt worden seien und in vielen Fällen die Vergabe von Immobilienkrediten, insbesondere an junge Familien, aber auch an Senioren erschwert oder gar unmöglich gemacht worden sei.
Da zu diesem Zeitpunkt aber jegliche Zahlen über einen Rückgang der Immobilienkreditvorgaben fehlten und zugleich das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in einen umfassenden Dialog mit Banken und Verbraucherverbänden eingetreten war, wurden die Beratungen im Bundesrat zu diesem Gesetzesvorhaben um drei Durchgänge bis zu den derzeit stattfindenden Ausschussberatungen im Bundesrats vertagt. Ich darf Ihnen mitteilen, dass gestern der Rechtsausschuss im Bundesrat – übrigens auf Antrag des antragstellenden Landes Baden-Württemberg – eine erneute Vertagung beschlossen hat.
In der Zwischenzeit hat sich aber auch gezeigt, dass die Vertagung des Gesetzesantrags anstelle eines populistischen Schnellschusses genau die richtige Lösung war, denn die dem Gesetzesantrag zugrunde liegende Behauptung hat sich so insgesamt nicht bestätigen lassen. Aussagekräftige belastbare Zahlen, die einen Kreditrückgang bei bestimmten Gruppen von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die auf den gesetzlichen Änderungen des sogenannten Umsetzungsgesetzes beruhen, hätten belegen können, konnten von den Beteiligten im Rahmen des Dialogs des Bundesministers nicht vorgelegt werden.
Aus dem Dialog mit den Banken und Sparkassenverbänden ergab sich vielmehr, dass weite Teile der Kreditwirtschaft überhaupt kein Problem mit der Anwendung der neuen Regeln sehen, während andere Institute bei der Auslegung der neuen Vorschriften eher unsicher und in der Folge eher restriktiv reagierten.
Unabhängig von der fachlichen Bewertung der erhobenen Kritik halte ich eine gesetzgeberische Reaktion dennoch für sinnvoll und notwendig, da sowohl bei Kreditgebern als auch bei Kreditnehmern durch das Umsetzungsgesetz bzw. die hierzu erfolgte öffentliche, insbesondere mediale Diskussion eine erhebliche Verunsicherung eingetreten ist, ob und inwieweit bei Krediten, die dem Bau oder der Renovierung einer Immobilie dienen, zum Beispiel der Wert der Immobilie bei der Kreditwürdigkeitsprüfung berücksichtigt werden darf bzw. diese Prüfung auf der Grundlage der neuen gesetzlichen Regelungen insgesamt auszugestalten ist.
Diese gesetzgeberische Reaktion ist aber jetzt durch eine Vorlage der Bundesregierung erfolgt. Sie behebt bei der Kreditvergabe offenbar bestehende Unsicherheiten. Der Gesetzentwurf der Bundesregie
rung stellt nunmehr klar, dass Immobilienverzehrkredite keine Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge darstellen und dass der Wert der Immobilie in die Kreditwürdigkeitsprüfung einfließen kann.
Auch wird durch den Regierungsentwurf Rechtssicherheit für die Vergabe von Immobilienkrediten an bestimmte Personengruppen wie etwa junge Familien, Senioren oder Menschen mit stark schwankendem Einkommen erreicht. Hierzu sieht der Regierungsentwurf eine Verordnungsermächtigung vor, aufgrund derer im Wege einer gemeinsamen Rechtsverordnung von Bundesfinanzministerium
und Bundesjustizministerium künftig Leitlinien betreffend die Kreditwürdigkeitsprüfung bei ImmobiliarVerbraucherdarlehensverträgen erlassen werden können.
Für mich erschießt sich daher überhaupt nicht, warum der heute vorliegende Antrag nun explizit Rechtssicherheit für die Vergabe dieser Kredite einfordert, wo doch genau diese Rechtssicherheit durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung künftig sichergestellt ist.
Die Lösung des Regierungsentwurfs unterscheidet sich nur gesetzestechnisch, aber nicht von der Zielrichtung und vom Ergebnis her von dem Vorschlag der drei eingangs genannten Bundesländer. Die von der Bundesregierung gewählte und im Vergleich zu der Länderinitiative vorzugswürdige Lösung wird dem Bedürfnis der Kreditwirtschaft nach flexiblen, detaillierten und einzelfallbezogenen Leitlinien gerecht und dient damit zugleich auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern, da durch eine Rechtsverordnung besser und bei entsprechendem Änderungsbedarf in der Zukunft auch schneller und einfacher auf die Bedürfnisse der Praxis bei Fragen der Kreditvergaben reagiert werden kann als durch ein formales und im Vergleich zum Erlass einer Rechtsverordnung deutlich langwierigeres Gesetzgebungsverfahren.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen aus der Fraktion von CDU und FDP, was bezwecken Sie also heute noch mit Ihrem Antrag, wenn eigentlich alles, was einer Regelung bedarf, schon auf dem Weg ist? Mir fehlt die Fantasie, was Ihrem Antrag im Interesse der Kreditwirtschaft noch förderlich oder für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu entnehmen sein könnte. – Herzlichen Dank.
(Thomas Kutschaty, Justizminister: Was? – Michele Marsching [PIRATEN]: Das kam mir auch so vor! – Heiterkeit)
Ich meine natürlich, um 32 Sekunden überschritten. Angesichts der Bedeutung dieses Themas wären 32 Minuten ja auch möglich gewesen. Also, die 32 Sekunden stehen jetzt noch im Raum. Ich frage, ob jemand von den Fraktionen noch einmal sprechen möchte. – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Damit sind wir am Schluss der Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von CDU und FDP haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrages Drucksache 16/14018 – Neudruck. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag Drucksache 16/14018 mit den Stimmen der SPD, der Grünen und der Fraktion der Piraten gegen die Stimmen der CDU- und der FDPFraktion abgelehnt.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Menschen am Stream und auf der Tribüne! Uns allen ist die mangelnde Umsetzung der UN-Menschenrechtskonvention für Kinder in Deutschland bekannt – zumindest sollte sie das.
Einer der wesentlichen Gründe für die mangelnde Umsetzung ist die mangelnde Bekanntheit dieser Menschenrechtskonvention und deren Inhalte. Dieser Zustand ist im Jahre 2017, rund ein Vierteljahrhundert nach der Ratifizierung der UN-Menschenrechtskonvention über die Rechte des Kindes, nicht mehr zu tolerieren.
Die Unkenntnis über die Menschenrechte der Kinder in Deutschland ist wirklich erschreckend. Im letzten Kinderreport der Deutschen Hilfswerks e. V. können Sie nachlesen, dass 85 % der Kinder und Jugendlichen sowie 86 % der Erwachsenen in Deutschland Kinderrechte nicht oder wenn, dann nur vom Namen her kennen. Ist es Ihnen allen eigentlich nicht peinlich, wenn Sachverständige Deutschland nicht umsonst als „Entwicklungsland in Sachen Kinderrechte“ bezeichnen?
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, obwohl der Plenarsaal nur mäßig besetzt ist, ist es relativ laut, und ich bitte doch darum, sich mit den Gesprächen etwas einzuschränken und dem Redner zu lauschen.
Nordrhein-Westfalen muss endlich seine Verpflichtungen wahrnehmen und alles erdenklich Mögliche tun, um die verhängnisvolle Unwissenheit und die damit verbundene mangelnde Umsetzung der Menschenrechte für Kinder zu bekämpfen.
Dies, liebe Landesregierung, haben Sie durchaus erkannt. Das wissen Sie alles selber – aber wann wollen Sie in die konkrete Offensive gehen? Uns fehlen hier die konkreten Maßnahmen.
Dass noch nicht lange jedes Kind und jeder Jugendliche über seine Rechte informiert ist, ist das eine. Erschwerend kommt hinzu, dass auch Eltern und Fachkräfte aufgrund mangelnder Information die Kinderrechte immer noch zu wenig beachten. Wie sollen sie das auch, wenn sie selbst nicht ausreichend informiert sind? Denn nur wer sein Recht kennt, kann sich auch aktiv darauf berufen und es einfordern. Und nur wer die Rechte der Kinder und Jugendlichen kennt, kann diese achten.
Ohne hinreichende Informationen bleibt das Bewusstsein über die einzelnen Rechte auch bei Fachkräften unzureichend. Ohne informierte Erwachsene können aber auch nicht alle Kinder und Jugendlichen ihre einzelnen Rechte erfahren, geschweige denn sie erleben.
Nachdem sich der Landtag im vergangenen Jahr leider entschieden hat, dem Antrag der Piraten auf die Wiedereinsetzung eines bzw. einer unabhängigen Landesbeauftragten für die Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen nicht zu folgen,
liegt diese Pflichtaufgabe der Informationsvermittlung nun bei der Landesregierung. Sie, liebe Landesregierung, müssen sich dieser Aufgabe und somit der Verantwortung stellen und Maßnahmen ergreifen, um der fatalen Unkenntnis in Bezug auf die Menschenrechte des Kindes entgegenzuwirken. Wann starten Sie, liebe Landesregierung, denn endlich ein Programm, um alle Menschen in Nordrhein-Westfalen über die Rechte der Kinder zu informieren und die dafür erforderlichen Mittel bereitzustellen?
Wann beginnen Sie damit, Kindern und Jugendlichen Informationen über ihre Rechte, Hilfsangebote und Beteiligungsmöglichkeiten leicht zugänglich zu machen und altersgerecht zu präsentieren? Wann stellen Sie sicher, dass die Aufklärung über die Rechte von Kindern und Jugendlichen ein angemessener Teil der Ausbildung aller Fachkräfte wird, deren Handeln Kinder betrifft?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn die Landesregierung ihren Aufgaben nicht von alleine nachkommt, ist es unsere Pflicht als Parlament, sie dazu aufzufordern und in diesem Falle somit die Umsetzung der Menschenrechte für Kinder hier in Nordrhein-Westfalen voranzubringen.
Wir als Piratenfraktion treten heute zum wiederholten Male dafür ein, dass die Menschenrechte für Kinder nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch bekannt gemacht werden. Zum wiederholten Male treten wir dafür ein, dass jedes Kind und jeder Jugendliche entsprechend seines Entwicklungsstandes über alle seine Rechte informiert wird. Wir bitten Sie, dies auch zu tun und unserem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Wegner. – Bevor die liebe Landesregierung antwortet, gibt es aber noch vier weitere Redner, zunächst die Frau Kollegin Watermann-Krass von der SPD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Wegner, wir haben schon sehr häufig auch über dieses Thema gesprochen. Ihren Forderungen „Kinderrechte sind Menschenrechte“ und „Das Land NRW und seine Regierung bekennen sich weiterhin zum UN-Kinderrechtsabkommen“ können wir voll und ganz zustimmen.
Aber alles andere? Da möchte ich an unseren umfangreichen Antrag vom Mai letzten Jahres erinnern. Ich erinnere an die Überschrift; sie lautet: „Rechte von Kindern und Jugendlichen in NRW stärken“. Herr Wegner, das haben wir doch in aller Breite im Fachausschuss und auch hier miteinander besprochen.
In diesem wirklich umfangreichen Antrag ist doch alles vielfältig dargestellt: Beteiligungsrechte, Beschwerdemöglichkeiten, Handlungskonzepte – alles ist dargestellt.
Deswegen kann ich heute auch nur sagen: Da gibt es nichts Neues zu beschließen. Land und Regierung bekennen sich aktiv zu den Kinderrechten. Au
ßerdem sei auch an die Verankerung der Beteiligungsrechte von Jugendlichen im Grundgesetz, in der Landesverfassung sowie im SGB VIII erinnert; dort sind sie fixiert.
Ich zitiere jetzt auszugsweise aus den Forderungen, die wir seinerzeit in unserem Antrag gestellt haben: die UN-Kinderrechtskonvention bekannter machen, mehr für Fortbildung und Schulung in diesem Bereich tun, zum Ende jeder Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendbericht vorlegen, der auch die Umsetzung der Kinderrechte in NRW in den Blick nimmt. Außerdem – und das bleibt bis heute auch unsere Forderung – wollen wir weiterhin auf der Bundesebene fordern, dass auch die Rechte der Kinder im Grundgesetz verankert werden.
Kinder und Jugendliche sollten ihre Rechte kennen; das ist unstrittig. Sie müssen sie jedoch nicht kennen, damit sie überhaupt gewahrt werden. Viel wichtiger ist doch, dass Eltern und Erwachsene, die mit Kindern umgehen, also Erzieherinnen, Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, diese Rechte kennen und sie vor allem in ihrer täglichen Arbeit auch umsetzen. Deshalb muss dieser Aspekt einen festen Platz in der Ausbildung und in der Fortbildung dieser Fachkräfte haben.
Im Übrigen kommt es nicht nur darauf an, die Kinderrechtskonvention dem Worte nach zu kennen, sondern darauf, die Inhalte auch zu leben. Davon zeugen unter anderem die vielfältigen und tiefgehenden Analysen der Situation unserer Kinder und Jugendlichen, so wie im letzten Kinder- und Jugendbericht dargestellt. Hierin werden die Kindheit in ihrer Unterschiedlichkeit, die Vielfalt der prekären Lebenslagen, Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund, die Rolle der Familie sowie viele weitere konkrete Fragestellungen behandelt. Hierzu gehört eben auch die Thematik der Kinderrechte.