Protokoll der Sitzung vom 26.01.2017

Ebenso mag es Modelle geben, in denen Module so gestaltet sind, dass beide Elemente kombiniert werden: die Präsenz, der Austausch miteinander, die Diskussion, die Präsentation auf der einen Seite und auf der anderen Seite Vorbereitungen, lernen, alles, was Vorlesungscharakter hat, eher online von zu Hause aus. Solche Modelle werden zunehmen.

Digitalisierung in der Weiterbildung muss dafür sorgen, dass die Angebote, dass die Möglichkeiten der Wahrnehmung und die Chance, teilzuhaben, größer und vielfältiger werden und nicht kleiner und schmalspuriger. Das ist auch Teil des Gestaltungsanspruchs, den ich zu Anfang erwähnt habe.

Wichtig bei allen Bestandteilen der Weiterbildung ist nicht die Frage, wann, wo oder wie sie stattfinden, sondern wichtig sind die Qualität und Erfolgskontrolle. Digitales Lernen darf nicht dazu führen, dass die Qualität sinkt und dass Erfolge nicht mehr messbar sind. Umgekehrt gilt aber auch, dass künftig Teilnehmer sowie deren Arbeitgeber von einer Weiterbildung, die in Präsenz stattfindet, mehr erwarten und sich die Frage stellen, ob das Ganze nicht auch online hätte durchgeführt werden können.

So bin ich mir sicher, dass dieses Thema die Arbeit des Landtags auch in den nächsten Jahren begleiten wird, es kommt sozusagen in die digitale, in die virtuelle Wiedervorlagemappe.

Für heute enthalten wir uns bei diesem Antrag, weil er ein wichtiges Thema aufgreift, aber die Folgerungen daraus unvollständig bleiben. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Kerkhoff. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Maaßen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In unserer Informations- und Wissensgesellschaft gehört lebenslanges Lernen zur Basis für eine erfolgreiche Bildungs- und Arbeitsbiografie. Die Anforderungen und die Erwartungen, sich kontinuierlich weiterzubilden, steigen in unserer heutigen Wissensgesellschaft stetig an. Die rasche Entwicklung von Technologien und der immense jährliche Zuwachs an neuen Wissensbeständen machen es in vielen Bereichen unerlässlich, sich auch neben dem Beruf weiterzuqualifizieren.

Neben den klassischen Offlineschulungen kommt dem E-Learning dabei eine immer größer werdende Bedeutung zu. Die digitalen Medien bieten enorme Potenziale in der Aus- und Weiterbildung sowie in der beruflichen Facharbeit. Neue Formen der Kommunikation, Kooperation und Vernetzung sind ebenso möglich wie neue effektive Wege der Vermittlung von Lehr- und Lerninhalten.

Digitale Medien entkoppeln Ort und Zeit und bieten neue Freiheitsgrade der Gestaltung und Individualisierung von Qualifizierungsangeboten. So erlauben sie ein besonders rasches Anpassen der Inhalte an aktuelle Themen und Anforderungen. Dies kann von der Bereitstellung einer Lernsoftware über das Anbieten eines Onlinelehrgangs bis zu virtuellen Klassenräumen eine ganze Bandbreite an möglichen Unterrichtsformen bedeuten.

Zur Frage der digitalisierten und onlinebasierten Weiterbildungen im Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz gab es in der Anhörung im Ausschuss insoweit Einigkeit, dass mehr Möglichkeiten zur Digitalisierung durchaus zu begrüßen sind. Onlinelernen bietet unbestreitbare Vorteile. Die Zeit- und Ortsunabhängigkeit ermöglicht größtmögliche Flexibilität in zeitlicher und räumlicher Sicht. Es können Kosten gespart werden, An- und Abreisekosten entfallen, somit auch die Aufwendungen für Planung und Durchführung der Schulung. Eine standardisierte gleichbleibende Qualität ist in der Regel gesichert, Mehrsprachigkeit ist möglich.

Jedoch sollte auch bedacht werden, dass die Gefahr einer geringen didaktischen Absicherung im E-Learning-Bereich bestehen kann. Zudem ist technischer Sachverstand nötig, und Selbstdisziplin ist erforderlich. E-Learning wird das klassische Lernen auch in der beruflichen Weiterbildung nicht ganz verdrängen. Es stellt aber eine sinnvolle Ergänzung zu herkömmlichen Methoden der Wissensvermittlung dar, die den Bedürfnissen und Zielsetzungen der jeweiligen Teilnehmerinnen und Teilnehmer gemäß eingesetzt werden sollte.

Daher ist der Antrag der Piraten sehr zu begrüßen. Es macht Sinn, das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz in NRW in Bezug auf die Ortsgebundenheit und

die Onlineweiterbildung zu prüfen. Die Landesorganisationen der Weiterbildung in NRW werden sich in diesem Jahr mit dem Thema „Onlineweiterbildung“ beschäftigen. Wir Grünen möchten das Ergebnis der Beratungen der Experten abwarten und werden deshalb dem Antrag der Piraten – ich betone: heute – nicht zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Maaßen. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Alda.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir Freien Demokraten teilen grundsätzlich die Einschätzung, dass die Digitalisierung der Weiterbildung ein wichtiges Ziel ist – ein Ziel, das mit Herausforderungen, aber auch mit großen Chancen verbunden ist. Wer den Vorrednerinnen und Vorrednern zugehört hat, der hat, glaube ich, festgestellt, Torsten Sommer, dass es da keine Unterschiede gab. Ich denke, bei dem Thema sind wir uns alle einig.

Allerdings gibt es noch ein paar Randbetrachtungen. Im E-Learning liegen große Potenziale, gerade um zum Beispiel weiterbildungsferne Gruppen der Gesellschaft anzusprechen. Dass wir diese Potenziale bestmöglich heben und diese Chancen aktiv ergreifen, sehen wir gegenwärtig als eine der zentralen Aufgaben der Weiterbildung. Das gilt für die berufliche Weiterbildung ebenso wie für andere Bereiche; darauf werde ich gleich noch kurz eingehen.

(Beifall von der FDP)

Dabei bilden übrigens Präsenzveranstaltungen und Onlinekurse nicht zwangsläufig einen Gegensatz. Weiterbildungsanbieter machen zum Beispiel gute Erfahrungen mit digitaler Vor- und Nachbereitung von Präsenzveranstaltungen. Es ist nicht so, als wenn die berufliche Weiterbildung bei Onlineangeboten vor der Stunde null steht. Auch nach der heutigen Rechtslage sind durchaus Angebote möglich, die E-Learning-Anteile umfassen.

Den antragstellenden Piraten geht es aber darum, die Ortsgebundenheit komplett zu streichen und somit reine Onlineangebote zuzulassen. Dazu haben wir in der Anhörung aber auch Bedenken gehört, so wie es die Vorredner schon erwähnt haben. So ist die Erfolgsquote deutlich höher, wenn E-Learning- und Präsenzphasen verknüpft werden. Ich habe im Ausschuss als Vertreter der Stadt Hagen, der Stadt der Fernuniversität, schon darauf hingewiesen: Damals, als E-Learning noch aus Papier bestand, wurden schon Präsenzveranstaltungen gemacht und heute auch noch. Obwohl 90 % tatsächlich schon über E

Learning läuft, will man auf Präsenzveranstaltungen nicht verzichten – weil man weiß, warum.

(Beifall von Angela Freimuth [FDP])

Zudem wurde die Regelung zur Ortsgebundenheit bewusst im fraktionsübergreifenden Konsens geändert. Vor dem Hintergrund der EU-Dienstleistungsrichtlinie sollten zertifizierte Weiterbildungsträger aus europäischen Nachbarländern zu Recht einen Zugang erhalten. Aus dem Gesprächskreis der Landesorganisationen der Weiterbildung hat sich jedenfalls bereits eine AG Digitalisierung gebildet, die in den kommenden Monaten Vorschläge für die Umsetzung digitaler Weiterbildung erarbeiten soll. Diese Vorschläge sollten wir vor einer Änderung der gesetzlichen Grundlagen anhören. Martina Maaßen hat es für die Grünen gesagt; ich sage es für die Freien Demokraten auch noch einmal.

Last, but not least: Auch wenn der vorliegende Antrag aus unserer Sicht begrüßenswerte Ziele enthält, wird sich unsere Fraktion aus den eben genannten Gründen enthalten; denn wir wollen nicht grundsätzlich Nein sagen. – Danke.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Alda. – Bevor ich Herrn Kollegen Sommer für die Piratenfraktion das Wort erteile, bitte ich einen kleinen Moment um Aufmerksamkeit.

Ich würde nämlich sehr gern in unser aller Namen ganz besondere Gäste auf unserer Zuschauertribüne begrüßen. Wir haben Gold- und Silbermedaillengewinnerinnen und -gewinner unter uns bzw. im Moment über uns. Es sind zwei junge Damen und zwei Herren, die im letzten Jahr an den Paralympics in Rio de Janeiro teilgenommen haben, die ansonsten für Borussia Düsseldorf an den Start gehen. Ich begrüße ganz herzlich Stephanie Grebe, Sandra Mikolaschek, Thomas Schmidberger und Jochen Wollmert. Nachträglich alles Gute für Sie!

(Allgemeiner Beifall)

Vielen Dank, dass Sie gekommen sind. Viel Spaß bei der weiteren Begleitung unserer Plenardebatte. Und bleiben Sie so erfolgreich, wie Sie waren!

Ich glaube, es war richtig, die Sitzung einen ganz kleinen Augenblick dafür zu unterbrechen. – Torsten Sommer hat jetzt für die Piraten das Wort.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Tribüne und im Livestream! Sport ist sicherlich ein Bereich, der, was E-Learning anbelangt, schwierig ist – es sei denn, es geht um E-Sport. Ich glaube aber, dass es mit E-Learning beim physischen Sport so schnell nichts

werden wird. Aber wer weiß, was mit Virtual Reality noch alles passiert. Schauen wir mal.

Ich komme jetzt aber erst einmal zu unserem Antrag bzw. zur Gegenwart. Bei allen Vorrednern möchte ich mich herzlich bedanken, dass dieses Thema so konstruktiv aufgenommen worden ist. Ich weiß, es gibt immer den einen oder anderen Bedenkenträger bzw. die eine oder andere Sache, die solche Dinge stoppen kann. Gleichwohl möchte ich einfach positiv mitnehmen, wie gut das aufgenommen worden ist.

Ich nehme die Zusammenfassung schon einmal vorweg und gehe davon aus, dass wir den Antrag – egal, wer dann auch immer hier sitzen mag – im September oder Oktober wieder neu vorliegen haben werden. Vielleicht kann man dann, wer auch immer, ungezwungen über die Onlinekurse reden. Ich hoffe, dass wir dann auch zu einer Verabschiedung kommen – egal, wer auch immer das hier tut; das ist mir tatsächlich nicht so wichtig. Wichtig ist mir, dass wir zu einer Lösung kommen. Denn E-Learning – das hat die Anhörung ergeben – ist in bestimmten Unternehmen, die Kollegin Spanier-Oppermann sagte es gerade, seit 20 Jahren in Unternehmen völlig selbstverständlich, aber nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz zurzeit nicht so einfach möglich.

E-Learning ist aber extrem wichtig. Es nimmt immer mehr zu. Je nach Branche rechnen wir zurzeit damit, dass zwischen 10 und 50 % der Weiterbildungen schon als Onlinekurse stattfinden. Bei IT ist das selbstverständlich ein bisschen mehr, beim Handwerk ein bisschen weniger. Aber auch da finden immer mehr Kurse online statt, weil es viel einfacher und viel flexibler zu handhaben ist, weil man so die Familienansprüche viel besser unter einen Hut bekommt, und natürlich auch, weil nicht erst eine ganze Menge Menschen zu einem bestimmten Ort gekarrt werden muss, sondern weil das jeder quasi von zu Hause aus machen kann.

Ich komme jetzt von den kleinen Kursen zu den ganz großen bzw. zu den Uni-Kursen, den MOCs. Ulrich Alda brachte ja gerade die Fernuni ins Spiel. Da gibt es auch eine Professionalisierung und eine Erfolgskontrolle. Das alles gibt es tatsächlich schon. Ob jetzt eine Weiterbildung erfolgreich oder sinnvoll ist oder nicht, entscheidet nicht mehr, ob das online oder in Präsenz stattfindet, sondern das Konzept an sich. Die Vermittlung ist aber inzwischen tatsächlich zweitrangig, weil wir da so gut geworden sind, dass wir das eigentlich landesweit machen können.

Ich möchte gar nicht weiter ausführen, warum das jetzt nicht gemacht wird. Ich glaube, das würde auch schon jetzt ohne größere Probleme durch die Anbieter möglich sein. Wir reden hier übrigens – um das ein bisschen einzusortieren; Uli Alda brachte gerade das Beispiel von der Fernuni – nicht über jahrelanges Lernen, sondern über das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz, das pro Arbeitnehmer maximal fünf

Tage am Stück vorsieht. Wenn ich für zwei Jahre spare, sind es maximal zehn Tage am Stück. Dabei geht es aber auch um Einzelnehmer. Das ist bei Onlinekursen natürlich viel einfacher, denn wer kann sich heute erlauben, innerhalb von zwei Jahren eine Weiterbildung mit zehn Tagen am Stück zu machen? Das machen selbst Unternehmen nicht. Vielmehr führen auch die sehr viele Ein-, Zwei- oder Drei-Tages-Kurse durch. Das wäre beim Online-Learning noch viel einfacher. Das Ganze wurde auch durch die Aussagen der Experten – etwa Lucia Falkenberg vom eco-Verband, also vom Verband der Internetwirtschaft – untermauert.

Wenn nach digitaler Weiterbildung gefragt wird, kann man mit nur einem Satz antworten: Sie soll so individuell und bedürfnisorientiert wie möglich sein. Das ist online perfekt machbar. Man kann das nur unterstützen. Im Endeffekt haben mehr oder weniger alle das Gleiche gesagt. Der Verband der Anbieter möchte ganz gerne im Sommer noch einmal darüber diskutieren. Gleichwohl glaube ich, dass auch die im Endeffekt so gut aufgestellt sind, dass sie das schnell umsetzen könnten. – Wir reden hier übrigens nicht über einen Zwang, nur Onlinekurse machen zu müssen, sondern es handelt sich einfach um eine Öffnung.

Ich finde es deshalb schade, dass wir es jetzt noch nicht machen können. Ich glaube und hoffe aber, dass die Anregung, die wir hier in Bezug auf Onlinekurse einbringen konnten, nach der Sommerpause relativ zügig umgesetzt werden kann, dass die doch sehr gegriffene Umkreisregelung – dabei geht es um 500 Kilometer – komplett wegfallen kann. In einem zusammengehörigen Europa sollten wir das vielleicht als Maximalgrenze nehmen. Ansonsten sollten wir einfach davon weggehen und sagen: Lasst uns Onlinekurse ermöglichen, lasst uns digital vorweggehen, lasst uns das Ganze annehmen, lasst uns die positiven Aspekte daraus nutzen und nicht immer nur Bedenken regieren lassen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und die positive Aufnahme, und ich erwarte, dass wir es vielleicht im Herbst umsetzen. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Sommer. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Schmeltzer in Vertretung von Frau Ministerin Löhrmann.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Kollege Sommer, ich habe das so entgegengenommen, dass das nach der Sommerpause angestoßen werden soll. Ich bin mir si

cher, dass alle Vorredner – ich habe bei keinem etwas Negatives gehört – das auf dem Schirm haben. Es ist ja auch ein berechtigtes Anliegen.

Der digitale Wandel, meine Damen und Herren, ist ein Teil unserer Lebenswirklichkeit. Er verändert deutlich unsere Art, zu kommunizieren, zu lernen, zu wirtschaften und natürlich auch zu arbeiten. Bildung in der digitalen Welt umfasst deshalb selbstverständlich die gesamte Bildungskette.

Auch die Weiterbildung hat sich auf den Weg gemacht, digitales Lernen in ihre Angebote zu integrieren. Digitale Angebote können die bestehenden Formen gut ergänzen. Sie können sie aber – das ist auch die Mehrheitsmeinung innerhalb der Weiterbildung – in der Regel nicht komplett ersetzen. Aber das haben auch Sie eben zum Ausdruck gebracht. Das liegt auch daran, dass die meisten erwachsenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer die persönliche Ansprache der Lehrenden und den direkten Austausch mit anderen Teilnehmenden suchen und auch als deutlich bereichernd erleben.

Für sogenannte – das ist eben schon einmal angesprochen worden – bildungsferne Erwachsene ist der persönliche Kontakt oft der entscheidende Faktor für den Lernerfolg. Das trifft so auch auf die Angebote im Rahmen des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes zu. Diese Weiterbildung erfolgt danach in NordrheinWestfalen – ich zitiere aus dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz –

„über die Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung … bei Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.“

Im Übrigen, Herr Kollege Sommer, natürlich beinhaltet dieses Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz auch einen Rechtsanspruch der Kolleginnen und Kollegen, weil Sie eben darauf hingewiesen haben, dass das oft sehr schwierig ist.