Martina Maaßen

Sitzungen

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In unserer Informations- und Wissensgesellschaft gehört lebenslanges Lernen zur Basis für eine erfolgreiche Bildungs- und Arbeitsbiografie. Die Anforderungen und die Erwartungen, sich kontinuierlich weiterzubilden, steigen in unserer heutigen Wissensgesellschaft stetig an. Die rasche Entwicklung von Technologien und der immense jährliche Zuwachs an neuen Wissensbeständen machen es in vielen Bereichen unerlässlich, sich auch neben dem Beruf weiterzuqualifizieren.
Neben den klassischen Offlineschulungen kommt dem E-Learning dabei eine immer größer werdende Bedeutung zu. Die digitalen Medien bieten enorme Potenziale in der Aus- und Weiterbildung sowie in der beruflichen Facharbeit. Neue Formen der Kommunikation, Kooperation und Vernetzung sind ebenso möglich wie neue effektive Wege der Vermittlung von Lehr- und Lerninhalten.
Digitale Medien entkoppeln Ort und Zeit und bieten neue Freiheitsgrade der Gestaltung und Individualisierung von Qualifizierungsangeboten. So erlauben sie ein besonders rasches Anpassen der Inhalte an aktuelle Themen und Anforderungen. Dies kann von der Bereitstellung einer Lernsoftware über das Anbieten eines Onlinelehrgangs bis zu virtuellen Klassenräumen eine ganze Bandbreite an möglichen Unterrichtsformen bedeuten.
Zur Frage der digitalisierten und onlinebasierten Weiterbildungen im Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz gab es in der Anhörung im Ausschuss insoweit Einigkeit, dass mehr Möglichkeiten zur Digitalisierung durchaus zu begrüßen sind. Onlinelernen bietet unbestreitbare Vorteile. Die Zeit- und Ortsunabhängigkeit ermöglicht größtmögliche Flexibilität in zeitlicher und räumlicher Sicht. Es können Kosten gespart werden, An- und Abreisekosten entfallen, somit auch die Aufwendungen für Planung und Durchführung der Schulung. Eine standardisierte gleichbleibende Qualität ist in der Regel gesichert, Mehrsprachigkeit ist möglich.
Jedoch sollte auch bedacht werden, dass die Gefahr einer geringen didaktischen Absicherung im E-Learning-Bereich bestehen kann. Zudem ist technischer Sachverstand nötig, und Selbstdisziplin ist erforderlich. E-Learning wird das klassische Lernen auch in der beruflichen Weiterbildung nicht ganz verdrängen. Es stellt aber eine sinnvolle Ergänzung zu herkömmlichen Methoden der Wissensvermittlung dar, die den Bedürfnissen und Zielsetzungen der jeweiligen Teilnehmerinnen und Teilnehmer gemäß eingesetzt werden sollte.
Daher ist der Antrag der Piraten sehr zu begrüßen. Es macht Sinn, das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz in NRW in Bezug auf die Ortsgebundenheit und
die Onlineweiterbildung zu prüfen. Die Landesorganisationen der Weiterbildung in NRW werden sich in diesem Jahr mit dem Thema „Onlineweiterbildung“ beschäftigen. Wir Grünen möchten das Ergebnis der Beratungen der Experten abwarten und werden deshalb dem Antrag der Piraten – ich betone: heute – nicht zustimmen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine funktionierende Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zeichnet sich durch die Mitbestimmungsmöglichkeiten für Betriebsräte aus. In der überwiegenden Zahl der Betriebe wird diese traditionell gewachsene Sozialpartnerschaft als ein hohes Gut betrachtet. Hier wird die betriebliche Mitbestimmung als große Chance für das Unternehmen gesehen. Hier herrschen ein Klima der fairen Auseinandersetzung in der Sache und in der Regel eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Hat ein Unternehmen fünf oder mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, haben diese das Recht auf die Gründung eines Betriebsrates. Dies ist arbeitsrechtlich so geregelt. Die Praxis sieht jedoch oft anders aus. Die Hans-Böckler-Stiftung berichtet, dass fast jede sechste Betriebsratsgründung von den Arbeitsgebern verhindert wird. Einschüchterung der Kandidaten, Versetzungen, Kündigungsandrohungen bis hin zu Betriebsauflösungen sind Mittel, von denen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bzw. die Gewerkschaften berichten, um die Gründung eines Betriebsrates zu verhindern.
Union Busting, die Bekämpfung gewerkschaftlicher Aktivitäten, ist die gezielte Anwendung von Praktiken, um arbeitgeberunabhängige Organisierung und Interessenvertretung unter anderem in einem Betrieb zu unterbinden, auszuhebeln oder im Entstehen zu behindern.
Union Busting wird sowohl betrieben, um den erreichten Status quo an Konnektivität, Mitbestimmung und arbeitsrechtlichem Schutz anzugreifen als auch, um Organisierungsbemühungen von Beschäftigten möglichst im Keim zu ersticken. Eine wesentliche Bestrebung des Union Busting in Deutschland besteht darin, Betriebe und Konzerne zu betriebsratsfreien Zonen zu machen oder einen betriebsratsfreien Status quo zu wahren.
Die Motivation, Betriebsräte zu behindern oder nicht entstehen zu lassen, liegt in dem besonderen Kündigungsschutz, den gewählte Betriebsratsmitglieder
genießen, sowie deren Möglichkeiten, in die unternehmerische Gestaltungsfreiheit einzugreifen. Auch in Deutschland und auch in unserem Bundesland ist ein Geflecht aus einschlägigen Netzwerken entstanden, in dem sich Unternehmensberater, Rechtsanwälte, Personalabteilungen, Detekteien, Leiharbeitsfirmen, Think Tanks und wissenschaftliche Institute über Methoden zur Gewerkschafts- und Betriebsratsvermeidung austauschen.
Aus Sicht der grünen Landtagsfraktion ist es erforderlich, dass wir diesem Agieren auch in NordrheinWestfalen entgegentreten,
und zwar durch die Entwicklung von Anti-BustingMaßnahmen, basierend auf einer wissenschaftlichen Studie durch die Entwicklung von Strategien zur Eindämmung des Union Busting bis dahin, das Betriebsverfassungsgesetz zu verschärfen und durch eine gesellschaftliche Sensibilisierung und Diskussion im Kontext der NRW-Landesinitiative „Faire Arbeit – fairer Wettbewerb“ zu ergänzen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wirtschaft und Gesellschaft durchlaufen derzeit grundlegende und richtungsweisende Veränderungen. Die Digitalisierung wirkt sich schon heute auf unser Leben aus: auf die Art, wie wir kommunizieren, wie wir uns informieren, wie wir produzieren und wie wir konsumieren.
Bisher erfolgreiche Geschäftsmodelle verlieren ihre Grundlage. Völlig neue Produktionsweisen und Vermarktungskonzepte entstehen und entwickeln sich weiter. Noch kann niemand sagen, wie unsere Arbeitswelt zukünftig genau aussehen wird. Vieles spricht aber dafür, dass sie kommunikativer, vernetzter, flexibler und sicher technologischer sein wird als je zuvor.
Den Umbruch, in dem wir uns durch die Digitalisierung, Automatisierung und Vernetzung befinden, müssen wir gestalten, auch politisch. Dabei müssen
die Interessen der Beschäftigten und der Wirtschaft in ein ausgewogenes Verhältnis gesetzt werden. Die Digitalisierung stellt uns vor neue Herausforderungen. Sie kann dauernde Verfügbarkeit und Mehrarbeit erzeugen. Die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit, abhängiger und selbstständiger Tätigkeit sowie zwischen Selbstbestimmung und Selbstausbeutung verschwimmen.
Viele Menschen versuchen ihr Glück als Selbstständige in der digitalen Wirtschaft. Sie sind dabei oft nicht ausreichend gegen Arbeitslosigkeit sowie die Folgen von Alter und Krankheit abgesichert. Avantgarde trifft Prekariat – oft ist es beides zugleich.
Über die Rolle von Onlineplattformen für Dienstleistungen muss politisch und rechtlich diskutiert werden. Onlineplattformen müssen sich ihrer Verantwortung hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, der Mitbestimmung und der Entlohnung der vermittelten Dienstleistungen stellen.
Die Digitalisierung birgt das Risiko der Entgrenzung von Arbeit. Immer häufiger treten Selbständige als sogenannte Cloud-, Crowd- oder Clickworker auf. Hierdurch wird globales Arbeiten möglich. Unternehmen können Menschen auf der ganzen Welt beschäftigen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können als Selbstständige auf der ganzen Welt Arbeitsaufträge über das Internet annehmen und ausführen. Es fehlt jedoch eine durchschaubare Gehaltsstruktur. Es fehlen Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenrechte. Es fehlt der Sozialversicherungsschutz.
Deshalb begrüßen wir Grüne es, dass wir uns in Nordrhein-Westfalen, ausgehend von einem Antrag der Piraten, dieses Themas annehmen und eine Studie in Auftrag geben. Ich bedauere es, dass die CDUFraktion da nicht mit aufspringen konnte; denn wir sind uns fachlich einig, und es wäre gut gewesen, wenn wir diese Studie gemeinsam in Auftrag gegeben hätten. Schade, dass Sie da nicht mitmachen.
Wir wollen durch diese Studie erfahren, in welchem Umfang Click- und Crowdworking in NRW praktiziert wird und welche Chancen dies für unseren Arbeitsmarkt bietet, aber auch, wie man den Risiken entgegenwirken kann. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „KAoA – Kein Abschluss ohne Anschluss“ ist mittlerweile ein flächendeckendes System in NRW zur Berufsorientierung, Berufsvorbereitung und Gestaltung des Übergangs zwischen Schule und Beruf. Es ist in dieser Form einzigartig in Deutschland. Unser Land kann als erstes Bundesland ein flächendeckendes System im Übergangsmanagement vorweisen. Darauf können wir alle gemeinsam stolz sein. Und: Es ist ein lernendes System, ein System, das einen Paradigmenwechsel hervorruft und tief in die bisherigen Strukturen von Schule und Betrieb eingreift.
Seit dem Schuljahr 2012/13 wird KAoA umgesetzt und wellenförmig ausgebaut. Ausgehend von sieben Referenzkommunen sind nun in allen 53 Kreisen alle weiterführenden Schulen mit Potenzialanalysen, Berufsfelderkundungen und Berufspraktika befasst. Diese Standardelemente kommen in allen weiterführenden Schulformen, auch in den Förderschulen, zum Einsatz. Dies ist zu begrüßen, weil hierdurch in allen Regionen die gleichen Angebote zum Tragen kommen, unabhängig von regionalen oder gar sozialen Besonderheiten.
Im aktuellen Bericht des Arbeitsministeriums zum Umsetzungsstand und den anstehenden Ausbauplanungen sowie im Monitoring-Bericht der G.I.B wird deutlich, dass die Förderschulen intensiv in das schon jetzt bestehende System eingebunden sind. Im Schuljahr 2014/15 machten bereits 349 Förderschulen bei KAoA mit. 78 davon verfügen über ein schuleigenes Curriculum zur Berufs- und Studienorientierung. Fast alle haben Kooperationsvereinbarungen mit der Agentur für Arbeit.
Was jedoch auch klar ist: Jugendliche aus Förderschulen benötigen mehr Zeit und andere Rahmenbedingungen. Deshalb wird nun das bewährte Programm „STAR – Schule trifft Arbeitswelt“ in das Programm KAoA mit einbezogen. Die STAR-Angebote – Potenzialanalyse, Berufsfelderkundung, Praktika – und die wichtige Elternarbeit werden ohne Mengen- und Qualitätsverluste in das Programm Kein Abschluss ohne Anschluss überführt. Die bewährten Strukturen, die Organisation und die Begleitung durch die Integrationsfachdienste bleiben bestehen.
Die rot-grünen Landtagsfraktionen und die Landesregierung tragen dem Gedanken Rechnung, dass die Gleichbehandlung von Ungleichen die Ungleichheit verschärft. Wir schaffen auch in einem standardisierten System Möglichkeiten der individuellen Förderung. Hier möchte ich nur auf die Praxiskurse für benachteiligte Jugendliche hinweisen oder die Mög
lichkeit erwähnen, an drei Tagen Berufsfelderkundungen in einer außerbetrieblichen Einrichtung absolvieren zu können.
Darüber hinaus können natürlich eigene Projekte der Schulen weitergeführt werden. KAoA beschreibt die Mindestanforderungen. Weitergehende Initiativen liegen in der Eigenverantwortung der Schulen. Netzwerkarbeit vor Ort oder individuelle Lösungen sind möglich und ausdrücklich erwünscht.
Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU: Vieles von dem, was Sie in Ihrem Antrag fordern, wird bereits umgesetzt. Nichtsdestotrotz macht es Sinn, im Ausschuss weiter darüber nachzudenken, wie wir Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf die größtmögliche Unterstützung bei KAoA zukommen lassen. – Vielen Dank.
Herr Vorsitzender! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Kollegin, Frau Jansen, hat schon sehr viel zu den Rahmenbedingungen dieses Gesetzes gesagt. Sie stellte fest, dass es sich um eine EU-Richtlinie handelt, die wir hier in Landesgesetzform gießen müssen. Des Weiteren hat sie gesagt, dass vorwiegend ein Ansprechpartner bei der Bezirksregierung eingerichtet wird und dass es um weitere Vereinfachungen bei Verfahrensfragen geht.
Ich möchte doch darauf eingehen, was Herr Burkert bezüglich der Dunkelziffer gesagt hat. – Das sind reine Vermutungen. Wir haben in der Anhörung mehrfach nachgefragt und darum gebeten, uns Zahlen zu nennen. Es wurde von einer hohen Zahl berichtet. Der Begriff „Überschwemmung“ stand schon fast im Raum. Es war von Anträgen, die nicht stimmen würden, sowie von Urkundenfälschungen etc. die Rede. Wir haben wirklich drei, vier Fragerunden gebraucht, um den Experten einmal eine konkrete Zahl aus der Nase zu ziehen. Es kam heraus, dass es sich um annähernd 5 % handelt.
Die Behauptung, es gebe eine Dunkelziffer, steht im Raum. Die kann letztendlich niemand von uns benennen und auch nicht entkräften. Das ist aus meiner Sicht ein Totschlagargument, mit dem Sie jetzt hier
argumentieren. Und darauf gründen Sie auch Ihren Änderungsantrag.
Wir halten das für nicht zielführend …
… und sind weiterhin der Meinung, dass die papiergestützte Ausweisung der Qualifikationen durchaus reicht. Wir glauben, dass das kein großes Problem ist. Von daher bleiben wir bei unserer Auffassung.
Auch findet der Vorschlag der Ärztekammer Westfalen-Lippe, dass in jedem Fall bei Anerkennung aus einem Nicht-EU-Ausland eine mündliche oder praktische Prüfung durch die Kammer vorzunehmen ist, bei uns keine Zustimmung. Wir wollen hier keinen generellen Verdacht gegenüber Menschen aussprechen, die mit ihren Zertifikaten aus Nicht-EU-Ländern zu uns kommen. Wir akzeptieren das und nehmen erst einmal das, was sie vorbringen, ernst und gehen nicht direkt davon aus, dass sie gefälschte Unterlagen vorlegen.
Ich komme zum rot-grünen Antrag und damit auch schon zum Schluss. Hiermit stellen wir sicher, dass Mitteilungen über Berufsverbote sowohl für ausländische wie auch für inländische Inhaber von Berufsqualifikationen an die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union versandt werden. Das ist noch eine entscheidende Änderung, die wir einbringen wollen. Ansonsten ist das Gesetz, denke ich, so, wie es ist, in Ordnung. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für Leistungsbezieher unter 25 Jahren sieht der Gesetzgeber weiterhin verschärfte Regelungen bei Pflichtverstößen vor. Bereits bei der einmaligen Pflichtverletzung kann das Jobcenter eine Sanktion in Form des vollständigen Wegfalls der Regelleistungen verhängen. Ein erneuter Verstoß führt zu einem vollständigen Leistungsausfall, der auch die Kosten für die Unterkunft betrifft.
Bis Juni 2015 wurden über 1 Million Sanktionen ausgesprochen. Dies ist keine kleine Zahl, meine Damen und Herren. Besonders hoch ist die Sanktionsquote bei den Jugendlichen bis 25 Jahre. Sie liegt bei den arbeitslos gemeldeten Jugendlichen bei rund 10 %. Die Sanktionen gegen Jugendliche fallen schärfer aus als bei den Erwachsenen. Die Tatsache, dass der Staat seinen arbeitslosen Bürgerinnen und Bürgern die materielle Existenzgrundlage völlig entziehen kann, mutet befremdlich an und ist erschreckend.
Bei jungen Leuten können harte Sanktionen dazu führen, dass sie sich vollständig zurückziehen und den Kontakt zum Jobcenter abbrechen. Verlieren die Jugendlichen noch ihre Unterkunft, drohen Obdachlosigkeit und ein Abrutschen in die Kriminalität. Wohnungslosigkeit, verstärkte Verschuldung, eingeschränkte Ernährung, Verlust der persönlichen Stabilität und seelische Probleme können Folgen sehr hoher Sanktionen sein.
Mit stabilen Verhältnissen, die junge Menschen brauchen, um sich persönlich entwickeln zu können und sich auf ein geordnetes Berufsleben hin zu orientieren, hat dies nichts zu tun.
Wir Grünen bedauern zutiefst, dass das Bundeskabinett die Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Abschaffung der verschärften Sanktionen bei den U25-Jährigen nicht übernommen hat.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle grundsätzlicher werden. Die angestrebten Rechtsvereinfachungen bei Hartz IV führen aus grüner Sicht zu keinen Verbesserungen bei den Sanktionen. Einmal abgesehen davon, dass der Hartz-IVRegelsatz mit 404 € zu niedrig ist, wird dieser Betrag derzeit als Existenzminimum angesehen. Ich frage Sie, meine Damen und Herren:
Wie kann es sein, dass man ein Existenzminimum um bis zu 30 % kürzen kann und bei den U25-Jährigen sogar, wie bereits ausgeführt, um 100 %? Wie kann es sein, dass das Sanktionssystem noch verschärft wird? Nun wird auch noch der angebliche Tatbestand „sozialwidriges Verhalten“ eingeführt – als weitere Begründung, Erstattungsansprüche an Betroffene durchzusetzen.
Meine Damen und Herren, Existenzminimum ist Existenzminimum. Punkt!
Es handelt sich hierbei um ein Grundrecht. Ein Grundrecht, meine Damen und Herren, muss man sich nicht verdienen.
Im Hartz-IV-System rücken leider allzu oft die persönlichen Schwächen der Menschen in den Vordergrund – ihre Defizite in der Qualifizierung, ihre Defizite in der Lebensführung.
Mit den Sanktionen wird noch einiges draufgesetzt. Es wird demotiviert und gedemütigt. Sanktionen sind unnötig und kontraproduktiv. Aus grüner Sicht ist hier ein grundsätzlicher Paradigmenwechsel notwendig. Wir müssen positiv motivieren, positiv verstärken statt negativ sanktionieren.
Wir brauchen eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit fairen Regeln auf Augenhöhe. Der richtige Weg ist, die Stärken und eigenen Bemühungen der Betroffenen zu fördern: durch Zusatzleistungen bei Bemühungen um einen Arbeitsplatz, durch Zusatzleistungen bei Qualifizierungsanstrengungen, durch Zusatzleistungen bei der Bereitschaft, seine persönliche Situation zu klären.
Meine Damen und Herren, Sanktionen führen in der Praxis zu existenzieller Not, insbesondere bei den unter 25-Jährigen. Sanktionen bei Hartz IV gehören abgeschafft. Wir Grüne setzen auf Förderung und Unterstützung. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kerkhoff. – Sie haben eben gesagt, die Leute haben kein Mitleid verdient. Wie stehen Sie dazu, dass unter das Existenzminimum gekürzt wird, auch wenn es nur bei einer kleinen Prozentzahl ist?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 1. Januar 2016 war der erste Geburtstag
des Mindestlohngesetzes. Dies ist aus unserer Sicht wahrlich ein Grund zum Feiern. Die Zustimmung zum Mindestlohn liegt unverändert hoch bei 86 % aller Befragten.
Jobkiller, Bürokratiemonster, Preistreiber – kaum ein Argument ließen die Gegner des gesetzlichen Mindestlohns aus, um Stimmung gegen die Lohnuntergrenze zu machen. Keines der Horrorszenarien ist eingetreten. Meine Damen und Herren, die Mythen der Mindestlohnkritiker haben sich nicht bewahrheitet.
Mythos eins: Der Mindestlohn kostet Jobs. – Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist um mehrere Hunderttausend gestiegen, vor allem in traditionellen Niedriglohnbranchen. Die Minijobs gingen spürbar zurück. Es sind mehr Jobs entstanden, mehr reguläre, weniger atypische Beschäftigung. Der Mindestlohn ist ein Instrument, Altersarmut zu bekämpfen und insbesondere Frauen aus der Niedriglohnfalle zu führen.
Mythos zwei: Der Mindestlohn treibt die Preise. – Der Mindestlohn macht das Leben für Verbraucherinnen und Verbraucher mitnichten unerschwinglich. Die Preise sind bisher in einigen Bereichen, zum Beispiel im Taxigewerbe oder in der Gastronomie, moderat gestiegen, jedoch Millionen Beschäftigte verdienen nun mehr Geld. Leichte Preisanstiege sind somit kein Problem.
Mythos drei: Der Mindestlohn bringt den Beschäftigten nicht viel. – Meine Damen und Herren, der Mindestlohn kommt besonders Geringqualifizierten zugute, Beschäftigte in Niedriglohnbranchen in Ostdeutschland sowie den Minijobbern in ganz Deutschland. Die Löhne der Un- und Angelernten in Ostdeutschland sind um fast 10 % gestiegen, auch der Verdienst der Geringbeschäftigten steigerte sich bei uns um 5 %. Des Weiteren ist die Zahl der Aufstocker gesunken, im Osten um 10 %, im Westen um 2 %.
Der Mindestlohn – Mythos vier – ist schädlich für die Wirtschaft. – Im Gegenteil: Die Konsumlaune ist im Jahr 2015 gestiegen. Gerade Geringverdiener können nun mehr ausgeben. Es ist Kaufkraftgewinn entstanden, die Inlandsfrage ist gestärkt und neue Beschäftigung entsteht.
Mythos fünf: Der Mindestlohn ist ein Bürokratiemonster. – Da möchte ich Sie ganz persönlich ansprechen, Herr Uli Alda. Es gibt keine neue Bürokratie. Die Arbeitsstunden mussten schon in der Vergangenheit aufgezeichnet werden. Gerade wenn ein Arbeitgeber seine Beschäftigten korrekt und ehrlich nach tatsächlich geleisteter Arbeit bezahlen will, ist die Erfassung und die Dokumentation der Arbeitsstunden selbstverständlich. Zudem reicht es aus, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer handschriftlich einen Stundenzettel ausfüllen. Hier kann man wahrlich nicht von einem Bürokratiemonster sprechen.
Kommen wir zur aktuellen Debatte über eine Absenkung oder Aussetzung des Mindestlohns für Flüchtlinge. Meine Damen und Herren, die Arbeitsmarktchancen für Flüchtlinge erhöhen sich dadurch nicht. Was sich erhöhen würde, ist der Missbrauch als Billigarbeitskräfte und das Ausspielen gegen andere Beschäftigte. Dadurch wird Integration nicht vorangetrieben, sondern Diskriminierung und Unfrieden geschürt. Für uns Grüne macht es keinen Unterschied, woher die Beschäftigten kommen, die in Deutschland arbeiten. Dumpinglöhne für Flüchtlinge sind mit uns nicht zu machen.
Zum Schluss möchte ich die Ausnahmeregelung für langzeitarbeitslose Menschen ansprechen. Arbeitssuchenden, die bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet sind, kann der Mindestlohn vorenthalten werden. Hiermit geht Deutschland einen Sonderweg. Aus keinem anderen europäischen Land mit gesetzlichem Mindestlohn ist dies bekannt. Hier liegt die Annahme zugrunde, dass der Mindestlohn die Chancen der Langzeitarbeitslosen auf Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt verschlechtern.
Meine Damen und Herren, dies ist eine Mutmaßung. Gibt es hier nicht eher den Anreiz, nach sechs Monaten zu entlassen und dann wieder jemand Billigeren einzustellen? Gibt es hier nicht einen Wettbewerbsvorteil für nicht tarifgebundene Unternehmen?
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Der gesetzliche Mindestlohn hat sich als wirkungsvolle Untergrenze und als Stütze der Tarifpolitik erwiesen. Der Mindestlohn ist ein arbeitsmarktpolitischer Meilenstein. Rund 3,6 Millionen Menschen profitieren von der gesetzlichen Lohnuntergrenze. Wir Grünen wollen eine Anhebung des Mindestlohns. Der Mindestlohn muss existenzsichernd sein, nicht nur für Alleinstehende, auch für Familien. Wir Grünen wollen keine Herabsenkung für Flüchtlinge, und wir wollen zukünftig keine Ausnahmen für Langzeitarbeitslose. – Vielen Dank.
Danke schön, Herr Kollege. – Wie ist denn das Rezept der FDP zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit? Ich habe in den Ausschussdiskussionen noch nicht erleben dürfen,
dass Sie dazu konstruktive Vorschläge gemacht haben.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Alda, Sie haben mich tatsächlich herausgefordert mit Ihrer Bemerkung, dass Sie 25 Minuten bräuchten, um uns Ihr FDP-Konzept zur Integration Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt von Nordrhein-Westfalen zu erläutern. Ich ermögliche Ihnen jetzt mit dieser Intervention anderthalb Minuten.
Sie haben recht damit, dass wir in NRW ein großes Problem mit der Eingliederung langzeitarbeitsloser Menschen haben. Es gibt viele, die gering qualifiziert sind oder denen eine Ausbildung oder Qualifizierung fehlt. Das ist ein besonderes Problem in NordrheinWestfalen. Hinzu kommt ein hoher Anteil Zugewanderter, die zunächst qualifiziert werden müssen. Dem stellen wir uns, aber das ist eine Problemlage, die nicht von heute auf morgen zu bewältigen ist. Daher freue ich mich, dass Sie ebenfalls ein Konzept haben. Ich bitte Sie darum, diese anderthalb Minuten, die Sie zur Verfügung haben …
Nein, ich muss nicht fragen. Das ist eine Zwischenintervention, Herr Kollege. Daher darf ich hier meine Meinung äußern.
Ich frage zusätzlich Herrn Alda jetzt ein zweites Mal, ob er zumindest einige Leitlinien des FDPKonzeptes darlegen kann. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Teilhaben – das geht nur mit gerechten Löhnen und guter Arbeit für alle. Deshalb wollen wir prekäre Arbeitsverhältnisse eindämmen, Minijobs ersetzen, den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen verhindern und das Tarifvertragssystem stärken.
In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Zahl der Leiharbeiter fast verdreifacht. Ende 2014 waren 824.000 Menschen als Leiharbeiter beschäftigt.
Meine Damen und Herren, Wirtschaft und Unternehmen benötigen Flexibilität. Sie benötigen Flexibilität, um Personalengpässe und Auftragsspitzen zu bewältigen. Leiharbeit und Werkverträge können hier eine Lösung sein.
Aber es gibt auch Missbrauch – Herr Bischoff sprach es schon an –, den es einzudämmen gilt, nämlich dann, wenn mit diesen Instrumenten ausschließlich Lohnkosten gesenkt werden, wenn für die gleichen Tätigkeiten, die das Stammpersonal verrichtet, schlechtere Löhne gezahlt werden. Leiharbeitskräfte und Werkvertragsnehmer müssen fair und gerecht entlohnt werden und mehr Planungssicherheit erhalten.
Durch die 2012 eingeführte Lohnuntergrenze und den Mindestlohn haben sich die Bedingungen bei der Leiharbeit verbessert. Dies reicht uns jedoch nicht aus. Es wird der besonders geforderten Flexibilität und dem Schutzbedürfnis der Leiharbeitskräfte nicht gerecht. Zudem sind Leiharbeiter häufiger von Arbeitslosigkeit bedroht. Mehr als 50 % der Beschäftigungsverhältnisse in der Leiharbeitsbranche enden bereits nach drei Monaten, und viele Beschäftigte werden wieder arbeitslos. Gleichzeitig wird von der Arbeitsagentur und den Jobcentern mit mehr als 30 % überdurchschnittlich häufig in die Leiharbeitsbranche vermittelt. Festzustellen ist: Hier entstehen Drehtüreffekte, die wir so nicht zulassen können.
Der Bundesrechnungshof hat festgestellt, dass allein im zweiten Halbjahr 2013 rund 500 000 Leiharbeitsverhältnisse neu geschlossen, dafür aber auch 547 000 beendet wurden. Nur ein geringer Teil der Beschäftigten findet eine Festanstellung im Entleihbetrieb. Es sind – je nach Untersuchung – zwischen 7 und 10 %. Mit einer nachhaltigen Arbeitsintegration hat der hohe Anteil an Vermittlungen in Leiharbeit nichts zu tun.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf die Höhe der Eingliederungszuschüsse an Leiharbeitsfirmen hinweisen. Allein drei Leiharbeitsfirmen, bei denen in 2013 zusammen knapp 120 000 Leiharbeiter beschäftigt waren, erhielten 2013 und 2014 fast 10 Millionen € an Eingliederungszuschüssen. Aus grüner Sicht sind hier mehr Qualifizierung und Begleitung Langzeitarbeitsloser und weniger Eingliederungszuschüsse für Zeitarbeitsfirmen notwendig.
Im dritten Quartal 2015 lagen die durchschnittlichen Bruttostundenlöhne für Leiharbeiter bei 13 €. In der Folge ist das Verarmungsrisiko von Leiharbeitern besonders groß. Ein überdurchschnittlich hoher Anteil muss aufstocken und zusätzlich zum Verdienst Grundsicherungsleistungen beantragen. Die aus
Steuermitteln getragenen Aufstockungskosten bei Leiharbeitern sind beträchtlich. Sie betrugen 2014 fast 350 Millionen €.
Ich komme nun kurz zu den Werkverträgen. Klassische Werkverträge, mit denen Arbeitsaufträge mit gelegentlichem Charakter und spezialisierten Tätigkeiten extern vergeben werden, sind nicht zu kritisieren. Problematisch ist, wenn Stammbelegschaften durch Beschäftigte von Werkvertragsunternehmen ersetzt werden. Manche Unternehmen haben zweifelhafte Werkvertragskonstruktionen entwickelt. Extreme Beispiele finden sich in der Fleischbranche: Solo-Selbstständige, die ohne Anrecht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Kündigungsschutz ausschließlich mittels Werkvertrag für einen Arbeitgeber arbeiten.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Der vorliegende rot-grüne Antrag ist für uns Grüne ein erster Ansatzpunkt, den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen einzudämmen, ein erster Ansatzpunkt, weil wir Grünen hier nicht stehen bleiben wollen. Wir wollen eine weitere politische Debatte: gleiche Arbeit für gleichen Lohn ab dem ersten Tag auch für Leiharbeiter.
Wir wollen eine Prämie für Leiharbeiter als Ausgleich für höhere Risiken und Flexibilitätsanforderungen. Wenn gleicher Lohn und Prämie umgesetzt werden, kann auf eine Höchstüberlassungsdauer verzichtet werden. Leiharbeitskräfte sollten nicht in bestreikten Betrieben eingesetzt werden. Hinzu kommt, dass die Informations- und Mitbestimmungsmöglichkeiten der Betriebsräte gestärkt werden müssen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe CDU-Fraktion, zunächst einmal das Positive – ich habe dazu jedoch genau wie meine Vorrednerin Frau Jansen nur einen Satz –: Es ist gut, dass die CDU-Fraktion die Problemlage arbeitsloser Menschen in den Blick nimmt. – Frau Jansen hat gesagt: Das war’s. – Das nehme ich auf und sage ebenso: Das war’s.
Denn das, was Sie in Ihrem Antrag als scheinbar neue Ideen präsentieren, wird schon längst gemacht.
Sie sprachen vom Tun, Herr Kern. – Wir tun, und wir tun schon lange und ganz vorn bei der öffentlich geförderten Beschäftigung, dem sozialen Arbeitsmarkt. Hier werden Menschen qualifiziert und an den Arbeitsmarkt herangeführt, auch im Baugewerbe.
Leider war es nicht möglich, im zuständigen Ausschuss eine gemeinsame Position zum sozialen Arbeitsmarkt und einen gemeinsamen Antrag auf den Weg zu bringen. Warum war das nicht möglich? – Von Ihnen kam kein Vorschlag und keine Idee zu unserem Antrag, obwohl es so verabredet war. Hier, liebe CDU, wäre ein Anknüpfungspunkt gewesen, Beschäftigung benachteiligter Menschen bei der baulichen und sozialen Quartiersentwicklung in den Kommunen zu diskutieren und die vorhandenen Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten mehr hierauf auszurichten. Sie haben dies nicht gemacht.
Denn dann wäre Ihnen schnell dargelegt worden, was nun hier im Plenum erfolgt: Landesregierung und Regierungsfraktionen sind längst einen Schritt
weiter. Wir haben die CDU längt überrundet. Die operationalen Programme des EFRE, des ELER und des ESF verfolgen ressortübergreifend die städtebauliche und soziale Entwicklung im Quartier mit integrierten Maßnahmen. Das ist der bereits durchgeplante Weg von SPD und Grünen. Leider geht die CDU diesen Weg bisher nicht mit.
So werden wir der Herausforderung gerecht, Teilhabe insbesondere an Bildung und Arbeit von Menschen am Rande unserer Gesellschaft zu schaffen. Hinzu kommen weitere Programme wie die „Soziale Stadt NRW“, BIWAQ, Lohnkostenzuschüsse, Qualifizierungsmaßnahmen – unterstützt vom Bund und der BA. – Fazit, liebe CDU-Fraktion: Wir haben Sie schon lange nicht rechts, sondern links überholt.
Sie hätten beim Programm „Sozialer Arbeitsmarkt“ mitwirken können. Sie hätten im ESF-Begleitausschuss Vorschläge einbringen können. Sie hätten sich bei der Veranstaltung der Landesregierung vor zwei Wochen kundig machen können, als alle drei EU-Strukturförderprogramme und deren verknüpfende Maßnahmen vorgestellt wurden. Ich habe dort keine Kollegin und keinen Kollegen der CDU gesehen.
Und Sie hätten sich, wie Frau Jansen schon erwähnt hat, vor drei Tagen über die Zusammenarbeit des Wirtschafts- und Arbeitsministeriums mit der BA, den Kammern, den Gewerkschaften und dem Unternehmerverband in Bezug auf Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und Benachteiligten am Arbeitsmarkt informieren können. Die CDU war nicht da.
Ich frage Sie, Herr Kern und Co., mit den Worten Herbert Grönemeyers:
„Was soll das?“ Sie rühren im kalten Kaffee, sind längst überrundet, bringen Ihre scheinbar neuen Ideen in den zuständigen Gremien nicht ein.
Mich ärgert besonders: Sie haben bisher in unserem Ausschuss keine Vorschläge zum sozialen Arbeitsmarkt gemacht, obwohl wir in der Anhörung vereinbart hatten, gemeinsam einen Antrag auf den Weg zu bringen.
Und nun kommen Sie mit einem Antrag um die Ecke, der direkt abgestimmt werden soll. Ihnen ist Populismus wichtiger als Facharbeit – schade. Ihnen ist gemeinsame Facharbeit bisher egal – schade. – Wir Grünen lehnen Ihren Antrag ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Deutschland ist jeder verpflichtet, in Not geratenen oder hilflosen Personen Hilfe zu leisten, wenn es ihnen den Umständen nach zuzumuten ist.
Erste-Hilfe-Kurse sind verpflichtend vorgeschrieben, um einen Führerschein zu erhalten. Aber auch un
abhängig davon ist der Besuch von Erste-HilfeKursen zu empfehlen, um in einer Notsituation richtig reagieren zu können. Deshalb ist es wichtig, so wie es in NRW schon geregelt ist, dass die Grundausbildung in Erster Hilfe bereits im schulischen Unterricht angeboten wird.
Es gibt längst viele verschiedene Konzepte und Möglichkeiten, Erste Hilfe umzusetzen, so auch viele der Maßnahmen, die die FDP in ihrem Antrag vorschlägt. So kommen in zahlreichen Bereichen schon automatisierte externe Defibrillatoren zum Einsatz. Auch die Telefonreanimation, die eben von meinem Kollegen Walter Kern beschrieben worden ist, wird im Rahmen der standardisierten Notabfrage durch die nordrhein-westfälischen Leitstellen in einigen Kreisen und kreisfreien Städten durchgeführt.
Die Telematik spielt im Rettungswesen eine wichtige Rolle. Verschiedene Projekte – eben wurden schon Smartphone-Apps erwähnt – zum Einsatz von Ersthelferinnen und Ersthelfern oder auch Such-Apps, wo Defibrillatoren zu finden sind, werden in NRW erprobt und eingesetzt.
Darüber hinaus hat sich der Einsatz von ausgebildeten Laienhelferinnen und -helfern für lebensrettende Sofortmaßnahmen und Erste Hilfe bewährt. Diese Angebote, die es nicht flächendeckend in NRW gibt, gilt es kontinuierlich weiterzuentwickeln und da, wo es notwendig ist, auch auszubauen.
Notwendig ist sicher auch Mut; Frau Schneider sprach es an. Viele Menschen haben Hemmungen, ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse anzuwenden. Wir müssen dafür Sorge tragen und motivieren, dass sie sich dies trauen. Hierzu gibt es schon verschiedene Ausbildungsprogramme und Motivationsveranstaltungen. Diese gilt es noch bekannter zu machen, gegebenenfalls auch auszubauen; denn jeder von uns kann in die Notlage gelangen, auf Erste Hilfe angewiesen zu sein oder Erste Hilfe leisten zu müssen.
Wir stimmen der Überweisung an den Ausschuss zu und freuen uns da auf eine intensive Diskussion. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Unbestritten ist die Notwendigkeit, sich neben der gesetzlichen Rentenversicherung eine betriebliche und private Altersvorsorge aufzubauen. Dabei ist festzustellen, dass Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge ähnlich wie Lebensversi
cherungen vor besonderen Herausforderungen durch das Niedrigzinsumfeld stehen.
Es stellt sich die berechtigte Frage, welche Wirkungen das andauernde Niedrigzinsumfeld auf die Stabilität der Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge haben wird. Grundsätzlich ist denkbar, dass die verzögerte Aufwertung der Rückstellungen zur Verschleierung problematischer Solvenzsituationen der Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge führen kann.
Die höhere Belastung von Renten der betrieblichen Altersversorgung mit Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ist, wie eben schon von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern erwähnt, auf das GKV-Modernisierungsgesetz zurückzuführen, das bereits seit dem Jahr 2004 in Kraft ist.
Die Beiträge auf Betriebsrenten wurden verdoppelt. Dies war der Tatsache geschuldet, dass unsere Sozialversicherungssysteme mit erheblichen Finanzproblemen zu kämpfen hatten und insbesondere durch die demografische Entwicklung die Krankenversicherung der Rentner erheblich belastet war und ist.
Die von der FDP angestrebte Reduzierung der Beitragspflicht würde zu Einnahmeverlusten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung führen. Ich frage Sie, Herr Alda: Wie will die FDP diese Einnahmelücke schließen? Welche Maßnahmen der Gegenfinanzierung müssen hier gefunden werden? Im Lichte des gedeckelten Arbeitgeberbeitrages bleiben ja letztendlich nur Zusatzbeiträge von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Dies würde aus unserer Sicht zu Ungleichbehandlungen führen – es sei denn, die FDP befürwortet wieder eine paritätische Finanzierung durch Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmerinnen, den Einbezug weiterer Einkommensarten und eine Bürgerversicherung, wie sie von uns Grünen gefordert wird.
Da diese Forderungen bei der FDP nicht auf Widerhall stoßen und auch auf Bundesebene derzeit nicht mehrheitsfähig sind, lehnen wir Grünen es ab, die derzeit geltende Beitragsregelung aufzuheben.
Nachzuvollziehen ist jedoch die Forderung hinsichtlich des Handels- und Steuerrechts in Bezug auf die Bewertung der Pensionsrückstellungen.
Diese Inkonsistenz ist nicht recht nachvollziehbar. Die handelsbilanziellen Pensionsrückstellungen sollten hier entschärft werden, um die betriebliche Altersvorsorge zu stärken. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Weltweit sind über 50 Millionen Menschen auf der Flucht. Dies bedeutet auch für Deutschland und für uns in NordrheinWestfalen eine erhöhte Zuweisung von Flucht betroffener Menschen.
Viele dieser Flüchtlinge sind sehr gut ausgebildet. Dies ist auch bei unserer Wirtschaft angekommen. IHK und Wirtschaftsverbände drängen immer mehr darauf, Asylsuchenden den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Der Arbeitsmarktzugang ist für Asylsuchende und geduldete Menschen nun nach dreimonatigem Aufenthalt in Deutschland möglich. Dies ist zunächst einmal eine Verbesserung. Die sogenannte Vorrangprüfung entfällt allerdings erst nach 15 Monaten und nur bei Engpassberufen schon früher.
Strukturelle Hindernisse wie mangelnde Deutschkenntnisse, langwierige Verfahren für die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen und Qualifikationen sowie fehlende Anpassungslehrgänge werden die Inanspruchnahme dieser Erleichterungen erschweren oder sogar unmöglich machen.
Meine Damen und Herren, wir brauchen einen uneingeschränkten Zugang für Neuankömmlinge zu Integrationskursen. Ebenso sollten bereits bei Asylantragsstellung die Schul- und Berufsabschlüsse erfasst werden. Es müssen bereits bei der Ankunft Potenziale abgefragt und Integrationsmöglichkeiten in den Arbeitsmarkt geprüft werden. Hierzu sollte der Zugang zu qualifizierter Berufsanerkennungsberatung ermöglicht werden.
Wir Grünen setzen uns für eine vollständige Öffnung des Arbeitsmarktes ein. Auch der Entschließungsantrag der FDP lässt hier hoffen. Jedoch ist es nicht so einfach, mal eben so Landesprogramme zur Förderung aufzulegen. Im Ausschuss müssen wir uns daher über Finanzierungsmöglichkeiten unterhalten.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, eine humanitäre Flüchtlingspolitik denkt Integration von Anfang an mit. Deshalb sollten wir uns alle hier verpflichtet fühlen, allen Asylsuchenden ihr Recht auf Arbeit zu verschaffen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die allgemeine Entwicklung am Arbeitsmarkt ist erfreulich. Dies kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass in der Arbeitsmarktpolitik ein Paradigmenwechsel notwendig ist. Der Arbeitsmarkt bleibt gespalten, die Verlierer sind die Langzeitarbeitslosen.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat in ihrer Regierungszeit rund 40 % bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik gekürzt. Dadurch sind ausgerechnet diejenigen durch den Rost gefallen, die besonderer Unterstützung bedürfen. Bundesweit gelten mehr als 430.000 Personen als arbeitsmarktfern. Sie sind in den vergangenen Jahren von der regierenden Bundespolitik schlichtweg – ich sage: bewusst – vergessen worden. Eine dauerhafte Exklusion dieser Menschen aus dem Erwerbsleben und letztendlich aus unserer Gesellschaft wurde hier bewusst in Kauf genommen.
Die Folge ist eine massive Verhärtung der Langzeitarbeitslosigkeit im Grundsicherungssystem.
Meine Damen und Herren, der arbeitsmarktpolitische Aufbruch für die Abgehängten muss endlich kommen,
und das geht nur mit einem verlässlichen sozialen Arbeitsmarkt. Hierdurch können Arbeitslose mit besonders schweren Problemen wieder Zugang zum Arbeitsmarkt finden, und zwar schrittweise, individuell und nachhaltig. Wir brauchen „normale“ Beschäftigung, die nicht zusätzlich ist, die allen offensteht und mit der die Menschen gefördert werden können, die geringe Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Es darf nicht weiter an den Lebenslügen der öffentlichen Beschäftigung, der Zusätzlichkeit des öffentlichen Interesses und der Wettbewerbsneutralität festgehalten werden.
Dies müssen wir aufbrechen. Wir brauchen letztendlich einen inklusiven Arbeitsmarkt, keine Versäulung und keine ausgeprägte Trennung zwischen behinderten Menschen und nichtbehinderten langzeitarbeitslosen Menschen.
Wir Grüne wollen einen sozialen Arbeitsmarkt als Baustein eines inklusiven Arbeitsmarktes schaffen. Der soziale Arbeitsmarkt ist ein Förderinstrument eines Spektrums ineinandergreifender Fördermöglichkeiten. So haben auch Arbeitsgelegenheiten als niederschwelliges Angebot weiterhin ihre Berechtigung.
Aber worauf wir abzielen müssen und was wir auch brauchen, sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen mit öffentlicher Förderung, und zwar über zwei Jahre hinaus. Dies ist für uns Grüne der nächste Schritt.
Meine Damen und Herren, ein sozialer Arbeitsmarkt schafft neue Lebensperspektiven. Langzeitarbeitslose Menschen, die bislang gesellschaftlich ausgegrenzt waren, erfahren soziale Teilhabe. Sie erfahren, dass sie gebraucht werden. Sie haben wieder mehr Selbstsicherheit. Ihre Selbstachtung steigt. Sie haben wieder mehr soziale Kontakte. Ihre soziale Isolation schwindet.
Da, wo Grüne regieren, geht es schon in die richtige Richtung: bei uns in Nordrhein-Westfalen und in Baden-Württemberg mit den schon bestehenden Landesprogrammen. In Hessen haben sich die Koalitionspartner Grüne und CDU auf einen Einstieg in einen sozialen Arbeitsmarkt geeinigt; das Gleiche gilt im rot-grünen Hamburg.
Leider sind den Bundesländern Grenzen gesetzt. Nur wenn wir auch auf Bundesebene den Passivaktiv-Transfer umsetzen, kann es einen flächendeckenden sozialen Arbeitsmarkt geben, auf dem
dauerarbeitslose Menschen nicht mehr ausgegrenzt werden.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen eine bundesweite Lösung. Wir brauchen einen gesetzlich verankerten sozialen Arbeitsmarkt. Wir brauchen einen sozialen Arbeitsmarkt mit einem Passiv-aktiv-Transfer. Passive Transferleistungen fließen ein als Zuschuss zum Arbeitsentgelt für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Wir brauchen einen sozialen Arbeitsmarkt, der frei ist von praxisuntauglichen Förderkriterien wie Zusätzlichkeit, Wettbewerbsneutralität und öffentliches Interesse.
Wir brauchen einen sozialen Arbeitsmarkt mit marktgängiger Beschäftigung. Und wir brauchen einen sozialen Arbeitsmarkt, der für alle Tätigkeiten bei allen Arbeitgebern offen ist. Entscheidend ist ein lokaler Konsens der relevanten Arbeitsmarktakteure vor Ort. Wir brauchen einen sozialen Arbeitsmarkt über eine Förderdauer von zwei Jahren hinaus.
Es ist eine Grundsatzentscheidung notwendig, vor der wir auch heute hier stehen: Wollen wir langzeitarbeitslose Menschen dauerhaft mit passiven Transferleistungen stilllegen, oder wollen wir eine Arbeitsmarktpolitik, die sich an Teilhabe orientiert? Wir Grüne wollen Teilhabe. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Preuß. – Sie merken an, dass die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen bei der Arbeitsmarktpolitik und den Langzeitarbeitslosen zu wenig unternehme. Wo waren denn Ihre Anträge und Ihre Ideen hierzu im Rahmen der Haushaltsberatungen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sage es gleich zu Anfang: Die grüne Regierungsfraktion spricht sich nicht, wie hier von der FDP gewünscht, gegen eine Ausbildungsplatzabgabe oder -umlage aus.
Es tut mir auch leid, aber wir machen es nicht.
Wir haben in unserem Koalitionsvertrag mit der SPD einen Prüfauftrag vermerkt. Und wir werden diesen Prüfauftrag angehen. Ich gehe für die Grünen noch einen Schritt weiter: Wir begleiten diesen
Prüfauftrag positiv. Wir sehen hier einen Anreiz, auszubilden und das duale System zu sichern. Ausbildende Betriebe können unterstützt werden.
Wir haben das Programm „Kein Abschluss ohne Anschluss“ auf den Weg gebracht mit Bestandteilen einer frühzeitigen Berufsorientierung und Kompetenzvermittlung. Die Wirtschaft hat sich verpflichtet, mehr Ausbildungsplätze im dualen System anzubieten. Hinzu kommt, dass wir noch nicht ausbildungsreifen jungen Menschen mittels Jugendberufswerkstätten oder Produktionsschulen auf die Sprünge helfen.
Lieber Herr Alda, lieber Uli, wir sind uns zwar sympathisch – aber nur so lange, wie wir nicht über Politik reden, dann wird es kritisch.
Entschuldige bitte: Aber es ist doch totaler Quatsch, zu fordern, die Zahl der Menschen, die sich im Übergangssystem Schule/Beruf befinden, zu reduzieren. Entweder sind der FDP die Begrifflichkeiten nicht klar oder sie blickt nicht mehr durch.
So, wie sich alle kleinen Kinder im Übergangssystem Kita/Schule befinden, so befinden sich alle Jugendlichen im Übergangssystem Schule/Beruf.
Im Rahmen dieses Systems werden nun nach und nach flächendeckend Angebote installiert. Der Fokus liegt dabei natürlich auf einer betrieblichen Ausbildung. Daneben muss es aber auch weiterhin außerbetriebliche und schulische Angebote geben, und die sinnlosen Warteschleifen müssen vermieden werden.
Um dies zu verwirklichen, muss man gemeinsam an einem Strang ziehen, und diesen Strang gibt es im Ausbildungskonsens. Aber es ist festzustellen, dass die von der Wirtschaft im Ausbildungskonsens gemachten Zusagen nicht realisiert werden. Es scheint so zu sein, dass zwischen der Funktionärsebene und den Unternehmen keine Einflussmöglichkeiten bestehen, dass Information und Kommunikation nicht ausreichend vorhanden sind.
Wir Grünen sehen es so: Eine Ausbildungsumlage oder -abgabe ist keine Zwangsumlage, sondern eine Investitionsleistung in unsere Jugend.
Erschreckend ist auch, dass laut einer aktuellen Bertelsmann-Studie annähernd 60 % aller aktiven Ausbildungsbetriebe noch nie einen Azubi mit Migrationshintergrund eingestellt haben. Den Unternehmen scheint noch nicht existenziell bewusst geworden zu sein, dass sie im Lichte des drohenden Fachkräftemangels – zumindest in einigen Branchen – selbst für Nachwuchs sorgen müssen und nicht mehr unproblematisch Fachkräfte einkaufen können. Im neuen Prognos-Bericht ist zu lesen, dass unzureichende Ausbildung Gift für den Wirt
schaftsstandort NRW ist. Das muss uns doch alle aufrütteln.
Die Jugendarbeitslosigkeit in NRW ist besonders gravierend. Im Juli 2014 waren in NRW 80.000 Jugendliche unter 25 Jahren arbeitslos. Dies entspricht einer Quote von 8,1 %. In NRW fanden ca. 20.000 junge Menschen keinen Ausbildungsplatz. Mehrere Tausend Bewerber hatten überhaupt keine Anschlussperspektive und blieben unversorgt. Die abgeschlossenen Ausbildungsverträge gingen in 2013 um 3,2 % zurück. Und so viel zu regionalen Unterschieden: Lediglich in drei von 34 Bezirken, die die BA untersucht hat, war die Entwicklung im Ausbildungsmarkt positiv.
Unternehmen haben eine gesellschaftliche Verantwortung. Dieser Verantwortung stellt sich das Baugewerbe. Hier gibt es schon seit 1975 einen tariflich geregelten Ausbildungsfonds.
Es ist auch bereits auf die Umlagefinanzierung in der Altenpflege hingewiesen worden. Die hat uns 10.000 neue Ausbildungsplätze gebracht.
Unsere europäischen Nachbarn in Frankreich und Dänemark haben schon seit 1925 bzw. 1977 Ausbildungsabgaben. Liebe Kollegen der FDP, mir ist nicht bekannt, dass Altenheime oder Baubetriebe in Deutschland oder die Dänen oder die Franzosen bürokratisch untergehen, weil es dort eine Ausbildungsplatzumlage gibt.
Trotzdem, es hat sich doch bewährt. Wir sollten uns das wenigstens mal in Ruhe anschauen.
Das duale System und auch die Ausbildungsumlage – nach meiner Wahrnehmung und der Wahrnehmung der Grünen.
Ich möchte mit einem Zitat meines derzeitigen Schülerpraktikanten Kubilay schließen, der aus seiner Sicht sicherlich auch ein Fachexperte ist:
Durch eine Abgabe oder Umlage können sich viele Jugendliche weiterentwickeln und bleiben nicht auf der Strecke. Man darf nie vergessen, dass die Jugendlichen heute die Zukunft von morgen sind. Und wenn man auf die Zukunft setzt und will, dass es vorangeht, dann muss man auch die Zukunft unserer Jugendlichen fördern.
In diesem Sinne! – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Wegner. – Ich möchte auf die Altenpflegeausbildung zurückkommen. Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir gerade mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf diese schulische Ausbildung sichern und nicht mehr als freiwillige Leistung des MGEPA definieren? Wir nehmen sie ins Gesetz auf, sodass auch ein Rechtsanspruch darauf besteht. In diesem Sinne ist es schon ein Fortschritt; denn dann steht das Schulgeld nicht bei jeder Haushaltsdiskussion erneut zur Disposition.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Preuß, das einzige, was uns heute Abend verbindet, ist die Einschätzung, dass eine Debatte über Arbeitsschutz nach einem bisherigen zehn- bis zwölfstündigen Arbeitstag sehr passend ist.
Nun zur Sache: Die CDU fordert in ihrem Antrag eine Überprüfung hinsichtlich der Übertragung des Arbeitsschutzes auf einen privaten Rechtsträger. Diese Idee schlägt gänzlich fehl, denn die Anhörung war zu eindeutig.
Gestern hat der FC Landtag getagt. Wenn man es auf den Fußball bezieht, hieße das Ergebnis: 11 für Rot-Grün und 0 für die CDU, naja, vielleicht auch 10:1, wenn man die Einlassungen von Herrn Prof. Dr. Meyer-Falcke wohlwollend der Meinung der CDU zuschlägt.
Das macht ja nichts.
Weil er in seiner Stellungnahme zur Anhörung durchaus CDU-Positionen vertreten hat.
In der Anhörung wurde aber trotzdem deutlich, dass die Zusammenarbeit innerhalb der gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie zwischen den staatlichen Überwachungsbehörden und der Unfallversicherung gut funktioniert. Es gibt klare Absprachen und eine klare Grenzziehung hinsichtlich der Überwachung. Doppelkontrollen werden weitgehend vermieden. Durch Verzahnung der Strukturen wird man bei bestimmten Themen schlagkräftiger.
Insbesondere beim Thema „psychische Belastungen“ ist eine synchrone Bearbeitung gewährleistet, und die Aktionen sind aufeinander abgestimmt. Selbst die Unternehmen schätzen die Informations- und Beratungspflicht der Unfallversicherung und der staatlichen Aufsicht. Ich betone das Wort „und”, denn in der Anhörung wurde nicht von „oder“ gesprochen, sondern die gemeinsame Zusammenarbeit wurde sehr betont.
Die CDU hat in ihrem Antrag Folgendes nicht bedacht: Eine Übertragung auf die Unfallversicherung ist kein Nullsummenspiel. Die Arbeitsschutzbeamten bleiben dem Staat als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten. Zusätzliche neue Stellen müssen bei der Unfallversicherung geschaffen und vom Land refinanziert werden. Des Weiteren muss erst einmal das Fachpersonal dafür gefunden werden.
Wir Grüne wollen den Arbeitsschutz gestalten. Wir wollen die direkte Kommunikation mit der betrieblichen Wirklichkeit. Der Informationsfluss von unten nach oben ist wesentlich im Arbeitsschutzhandeln. Ich frage Sie liebe Kolleginnen und Kollegen: Wie soll dies ohne eigenes Personal im Staatsdienst gelingen?
Zum Schluss, liebe CDU: Nicht die scheinbaren Doppelstrukturen von Unfallversicherung und staatlicher Aufsicht sind das Problem, sondern, wie Herr Bischoff es auch schon sehr deutlich machte, der erhebliche Abbau des Personals im Bereich Arbeitsschutz, den Sie in Ihrer Gott sei Dank kurzen Regierungszeit zu verantworten haben. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Ellerbrock. – Normalerweise scheint es doch so zu sein, dass die FDP für Bürokratieabbau ist. Warum sollten wir einem Prüfauftrag zustimmen, wenn über 90 % der Experten in der Anhörung gesagt haben, dass sich das eigentlich nicht lohnt?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Piratenfraktion hat mit ihrem Antrag gute Anregungen zu fiskalischen Ausgleichsmechanismen in Europa gegeben. Auch wir Grünen wollen den makroökonomischen Dialog in der EU weiterentwickeln.
In diesem Rahmen wollen wir ein Ausgleichsinstrument prüfen, um den wirtschaftlichen Abschwung in einem Mitgliedstaat abzufedern und zu verhindern, dass eine lokale Krise die gesamte Eurozone mitzieht. Hierbei ist auch für uns eine europäische Arbeitslosenversicherung denkbar, zum Beispiel als Basissicherung, die durch die weiter bestehenden nationalen Sicherungssysteme ergänzt wird.
Der Schwerpunkt bei uns liegt jedoch derzeit auf Prüfen und Diskutieren. Für uns ist es nicht so sonnenklar, wie im Piratenantrag behauptet, dass ein europäischer Ausgleichsmechanismus die nationalen Sicherungssysteme problemlos ergänzt.
Ich verweise hier auf die Veröffentlichung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, die Herr Kerkhoff in seinem Redebeitrag schon zitiert hat.
Auf der Grundlage einer Simulationsrechnung zu den Verteilungswirkungen einer europäischen Arbeitslosenversicherung kommt das IAB zu dem Schluss, dass es zu nennenswerten Umverteilungswirkungen innerhalb Europas kommen würde, Deutschland zum größten Nettozahler würde und komplizierte Probleme bei der Verzahnung mit den bestehenden Sicherungssystemen der Mitgliedsländer entstehen würden.
Diese Problemlagen müssen wir in unsere Betrachtungen einbeziehen. Ich komme jedoch nicht zu dem Schluss wie Herr Kerkhoff, der gesagt hat, dass er deshalb in diese Richtung nicht weiterdenken möchte. Ich erlebe diese Untersuchung des IAB als Denkanstoß und nicht als Ausschlussfaktor, uns weiterhin mit der europäischen Arbeitslosenversicherung zu beschäftigen.
Es gilt aus unserer Sicht genau hinzuschauen. Wir befinden uns erst am Anfang dieser Debatte. Wir tragen es gern in den Ausschuss, auch auf Bundes- und Europaebene. Ich freue mich auf die Diskussion. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es stimmt, die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen in NRW befindet sich nach wie vor unverändert auf einem hohen Niveau. Wir liegen über dem Bundesdurchschnitt. Ja, es ist richtig, dass Qualifizierung ein Schlüssel zur Überwindung von Arbeitslosigkeit ist. Und ja, wir brauchen mehr sozialorientierte Unternehmen, die öffentlich geförderte Arbeitsplätze anbieten. Dies ist aber auch schon alles an Übereinstimmung mit dem FDP-Antrag.
Die FDP will mehr Qualifizierung. – Ich muss Ihnen sagen, Herr Alda, da tun mir aber meine Ohren weh. Denn es war die FDP, die während ihrer Regierungsbeteiligung die Mittel der Jobcenter für die Eingliederungsmaßnahmen massiv zusammengestrichen hat. Die Mittel, Herr Kerkhoff, sind nicht
gleich geblieben; sie sind von 6,6 Milliarden € auf 3,9 Milliarden € gekürzt worden.
Die Folge ist weniger Qualifizierung, weniger Weiterbildung und die Einschränkung öffentlich geförderter Beschäftigung.
Die Betrachtung des Arbeitsmarkts und der Situation langzeitarbeitsloser Menschen greift im FDPAntrag zu kurz. Der deutsche Arbeitsmarkt ist ein Stück weit erstarrt, teilweise von Angst und prekärer Beschäftigung geprägt. Die Angst der Beschäftigten vor Arbeitslosigkeit ist weiterhin da. Um ihren Arbeitsplatz zu erhalten, sind sie zu größeren Opfern bereit. Die Bereitschaft, Arbeitnehmerrechte wahrzunehmen, verringert sich. Niedrige Einstiegslöhne und Befristungen machen Arbeitsgeberwechsel unattraktiv. Nicht beachtet werden auch die Besonderheit des Arbeitsmarkts in NRW und die spezifischen Problemlagen der langzeitarbeitslosen Menschen.
Die vergleichsweise ungünstige Entwicklung der Fallzahlen in Nordrhein-Westfalen ist im Wesentlichen das Ergebnis zweier Faktoren: einer geringeren Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarkts für Arbeitssuchende aus dem SGB II sowie der spezifischen Zusammensetzung der Gruppe der Leistungsberechtigten.
In Nordrhein-Westfalen sind Personengruppen mit einem überdurchschnittlich hohen Risiko zum Langzeitleistungsbezug im SGB II überrepräsentiert. Das betrifft etwa große Bedarfsgemeinschaften mit fünf oder mehr Personen, Ausländerinnen und vor allem Arbeitslose ohne Berufsausbildung.
Hinzu kommt eine geringere Arbeitsmarktdynamik in NRW. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen ist lediglich um 1 % gestiegen, im Bund jedoch um 1,3 %.
Lassen Sie mich zum vorgeschlagenen Work-FirstAnsatz kommen. Dies praktizieren die Jobcenter seit Jahren, und das hat aus unserer Sicht zu einer Konzentration auf arbeitsmarktnahe Menschen geführt. Einhergehend mit den massiven Mittelkürzungen hat sich dadurch die Gruppe der Langzeitarbeitslosen mehr und mehr verfestigt.
Zum Schluss möchte ich zur fachlichen Unkenntnis und den schrägen Verknüpfungen im FDP-Antrag kommen. Entgegen der Wahrnehmung der FDP ist beim sozialen Arbeitsmarkt die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt das Endziel. Und es wird zudem individuell betreut und qualifiziert. Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenberatungsstellen haben aber nicht die Aufgabe, zu qualifizieren, sondern zu beraten und zu unterstützen. Die Gesellschaften, die sich die Qualifizierung zur Aufgabe gemacht haben, die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften, gehen leider wegen der Mittelkürzungen dank Ihrer Mithilfe reihenweise pleite.
Schräg ist die Verknüpfung zur Vorverlegung des Termins für die Sozialabgaben.
Hier einen Zusammenhang zu mehr Arbeitsplätzen für Langzeitarbeitslose herzustellen, bleibt allein der Fachlichkeit der FDP vorbehalten.
Die Boston Consulting Group hat der FDP angeraten, lösungsorientiert, optimistisch, mutig und empathisch zu sein. Meine Damen und Herren, dieser Weg der FDP wird kein leichter sein. Dieser Weg ist nach diesem Antrag steinig und schwer. Denn nicht mit vielen werdet ihr euch einig sein, doch dieses Leben bietet so viel mehr. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kerkhoff, diese Vision teile ich nicht. Das hätten wir nicht so gern.
Bitte?
Das beruhigt ihn? Ach so, ein Schwarz-Grüner ist er nicht. Das können wir hier einmal feststellen. Okay.
Oder gerade. Gut. Jetzt aber kommen wir in eine Diskussion, die uns von dem Antrag wegführt. Ich möchte ohnehin nur kurz reden. Daher haben wir noch genug Redezeit für solche Geplänkel.
Lieber Ulrich Alda, ich – wie auch meine anderen Kollegen – sehe das ähnlich wie Frau Warden. Sie hätten in der schwarz-gelben Regierung die Zeit und die Chance gehabt. Ich meine auch, in meiner Recherche erkannt zu haben, dass Sie in Sachsen noch mit in Regierungsverantwortung sind und dort eine Bundesratsinitiative mit auf den Weg gebracht haben – gerade noch zur rechten Zeit, weil es im August dort auch vorbei ist.
Ich möchte aber jetzt zum Inhalt kommen. Wir können dem einiges Bedenkenswertes abgewinnen. Dennoch sind wir der Auffassung, dass wir intensiv prüfen müssen, welche Auswirkungen das auf die Sozialversicherungsträger hat. Aber ich sehe auch Ihr Argument, das Sie jetzt auch noch einmal vorgebracht haben, dass man die Belastungen der Arbeitgeber sehen muss. Von daher sollten wir das ausgiebig im Ausschuss beraten, weil es da unterschiedliche Facetten und unterschiedliche Auswirkungen gibt.
Ich muss aber dazu sagen, dass ich einen direkten Handlungsdruck – den würde ich auch ein Stück erwarten von den Kammern, vom Handwerk, von den kleinen und mittleren Unternehmen – so nicht erkennen kann. Es gibt einige Stellungnahmen. Mich hat in letzter Zeit eine von der IHK erreicht.
Vielleicht haben Sie das auch zum Anlass genommen, diesen Antrag zu formulieren. Aber dass das massiv eingefordert wird und die Problemlagen uns auch über diese Einrichtungen verdeutlicht werden, kann ich so nicht sehen. Von daher haben wir noch stärkeren Beratungs- und Informationsbedarf.