Es ist darüber hinaus davon auszugehen, dass am Ende nach einer möglicherweise erfolgreichen deutschen Bewerbung nicht alle deutschen Bewerberstädte, auch nicht alle aus Nordrhein-Westfalen, ausgewählt werden. Denn nach den Anforderungskriterien, die uns vorliegen, kommen in der Tat nur fünf Stadien infrage, nämlich Dortmund, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Köln und Mönchengladbach. Auch, wenn es wünschenswert wäre, dass alle fünf Städte ausgewählt werden, zeigt uns die historische Erfahrung, dass das wahrscheinlich nicht der Fall sein wird.
Im Falle einer erfolgreichen EM-Bewerbung würde erst mal allein der DFB die Stadien auswählen, in denen die Austragung stattfinden würde. Weder vor der WM 2006 noch vor der WM der Frauen im Jahr 2011 ist vom Land bereits während der Vorauswahl Partei für einen Standort in Nordrhein-Westfalen ergriffen
worden. Ich finde, das macht auch Sinn; denn, wie ich noch einmal betonen möchte, das ist ausschließlich Sache des organisierten Sports, hier des DFB. Im Nachgang beider Meisterschaften wurden natürlich die Standorte – ich meine, das ist auch diesmal selbstverständlich – durch die Politik und vor allem auch durch das Land unterstützt.
An Ihrem Antrag fehlt mir auch, dass Sie das Thema „Nachhaltigkeit“ mit keinem Wort aufgegriffen haben, obwohl gerade auch DFB-Präsident Reinhard Grindel das, wie ich finde, zu Recht noch einmal stark betont hat. Gerade dieses wichtige Thema wird wiederum im Antrag der regierungstragenden Fraktionen stark aufgegriffen; denn schließlich geht es heute bei Sportgroßveranstaltungen vor allem auch um eine ressourcenschonende Organisation und eine entsprechende Durchführung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine Bewerbung für die Europameisterschaften 2024 ist Chance und Verpflichtung zugleich. Ich finde, Ihr Antrag wird dem nicht gerecht. Er ist nicht viel mehr als ein Schnellschuss, der uns, glaube ich, an dieser Stelle überhaupt nicht weiterbringt. Deshalb begrüße ich den Antrag der regierungstragenden Fraktionen ganz ausdrücklich. – Herzlichen Dank.
Wir kommen also zur Abstimmung. Wir haben drei Abstimmungen vor uns. Erstens stimmen wir über den Antrag der Fraktion der CDU ab, Drucksache 16/14171. Hier ist eine direkte Abstimmung beantragt. Wer stimmt also dem Inhalt des Antrags zu? – Die CDU und die FDP. Wer stimmt dagegen? – SPD und Grüne, Teile der Piratenfraktion. Wer enthält sich? – Der größere Teil der Piratenfraktion enthält sich. Gleichwohl ist der Antrag mit breiter Mehrheit abgelehnt.
Ich rufe als Nächstes den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf, Drucksache 16/14234. Wer stimmt dieser Entschließung zu? – SPD und Grüne stimmen zu. Wer stimmt dagegen?
Oh, Pardon, die FDP stimmt, wie angekündigt, auch zu. – SPD, Grüne und FDP sind also dafür. Wer ist gegen die Entschließung? –
Herr Stüttgen ist jetzt auch da. Eben war er nicht da. Als fraktionsloser Abgeordneter stimmt er ebenfalls zu. Das nehmen wir so zur Kenntnis. – Ich wiederhole: Herr Stüttgen, fraktionslos, SPD, Grüne, FDP und zum Teil die Piratenfraktion stimmen dafür.
Wer stimmt gegen die Entschließung der Koalitionsfraktionen? – Teile der Piratenfraktion stimmen dagegen. Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der CDUFraktion ist die Entschließung…
Und der Enthaltung des Abgeordneten Bayer, Piratenfraktion. Bei Enthaltung der CDU-Fraktion und des Herrn Bayer, Piratenfraktion, ist der Entschließungsantrag Drucksache 16/14234 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP und von Teilen der Piraten angenommen.
Damit sind wir bei der dritten Abstimmung: Entschließungsantrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/14253. Wer stimmt dieser Entschließung zu? – Die Fraktion der Piraten. Wer stimmt dagegen? – SPD, Herr Stüttgen, fraktionslos, Grüne, CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag mit breiter Mehrheit abgelehnt.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk Drucksache 16/14184
Der Antrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/12842 wurde gemäß § 82 Abs. 2 b) unserer Geschäftsordnung vom Plenum an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk überwiesen mit der Maßgabe, dass eine Aussprache und Abstimmung nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Diskussion über die Folgekosten der Braunkohle ist nicht neu. Bereits 2015 hatte Greenpeace eine Studie zu dem Thema „Gesellschaftliche Kosten der Braunkohle“ in Auftrag gegeben. Ziel war es, mit dem Mythos von der Braunkohle als kostengünstigem Energieträger aufzuräumen. Einem vorzeitigen Aussteigen aus der Braunkohleverstromung steht nämlich entgegen, dass die Braunkohle ein kostengünstiger heimischer
Rohstoff ist, der subventionsfrei dafür sorgt, dass unsere Stromversorgung zuverlässig und bezahlbar ist. 2016 kam eine Studie im Auftrag des BUND, der Klimaallianz und anderer zu dem Thema „Finanzielle Vorsorge im Braunkohlebereich“ hinzu.
Der Antrag der Piraten knüpft an beide Studien eins zu eins an, übernimmt die dort aufgestellten Thesen und fordert nun ein unabhängiges Gutachten zur Kostenschätzung der gesamten Folgekosten im Braunkohlebereich, eine Sicherheitsleistung von RWE nach Bergrecht und die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds zur langfristigen Kostenbewältigung mit einer Nachschusspflicht.
Die Anhörung zum Antrag der Piraten dazu hat ergeben, dass das Bergbauunternehmen den Verpflichtungen nachkommt, für die Erfüllung künftiger bergbaulicher Verpflichtungen in vollem Maße geradesteht, mit dem gesamten Konzernvermögen uneingeschränkt haftet und dass Rückstellungen zur Absicherung der Wiedernutzbarmachung angemessen und sicher nach allen Regeln des Handels und des Bergrechts vorgenommen werden. Das wird überprüft von der Bergbehörde, dem Geologischen Dienst und dem LANUV. Weiterhin werden die Wirksamkeit und die Risiken der Rückstellungen von unabhängiger staatlicher Seite regelmäßig überprüft.
Ewigkeitslasten wie im Steinkohlebergbau sind im Tagebau nicht zu erwarten. Er funktioniert nämlich als rollierendes System – salopp gesagt: vorne baggern, hinten rekultivieren. Es liegen langjährige Erfahrungen mit Umsiedlungen und der Wiederherstellung nach Beendigung des Tagebaus vor. Die Fragen der Nachsorge werden bereits bei der Genehmigung eines Tagebaus umfangreich geprüft, übrigens auch die energiepolitische Notwendigkeit. Weitere Fragen im Zusammenhang dauerhafter oder langfristiger Folgen im Bereich der Wasserwirtschaft werden ebenfalls untersucht.
Sehr geehrte Damen und Herren, konventionelle Kraftwerke, Braunkohlekraftwerke werden noch lange gebraucht,
übrigens auch für den Umbau der Energieversorgung. Der Anteil von Wind- und Solarenergie wächst ständig. Allerdings geht die Versorgungssicherheit damit leider nicht einher. Von den erforderlichen umfassenden und wirtschaftlich darstellbaren Speicherlösungen zur zuverlässigen und bezahlbaren Energieversorgung sind wir noch weit entfernt. Wir sind hier eher am Anfang der Grundlagenforschung.
Der Netzausbau hinkt ebenfalls hinterher. Eine intelligente Verknüpfung von Verbrauch und Erzeugung ist zwar beschrieben, aber noch keine Realität.
Im Dezember und im Januar hatten wir durchaus typisch für diese Jahreszeit Dunkelflauten, also Zeiten,
in denen weder Solarstrom noch Windstrom zur Verfügung standen. Trotzdem brauchen zum Beispiel die Ford-Werke in Köln, die Aluminium-Hütte Neuss, das ThyssenKrupp-Werk in Duisburg, die CHEMPARKs von Leverkusen bis Marl, Krankenhäuser, Rundfunkanstalten, Radiosender, Tankstellen, letztlich unsere gesamte Infrastruktur Strom, um zu funktionieren –
Wenn also über die Kosten der Braunkohle gesprochen wird, sollte der Nutzen für die Gesellschaft und das Funktionieren der Wirtschaft, auch unseres Alltaglebens festgehalten werden.
Das alles haben wir in Nordrhein-Westfalen sorgsam im Auge. Es gilt, die Risiken und die Chancen insgesamt abzuwägen und transparent zu machen, damit die Energiewende eine Erfolgsgeschichte werden kann.
Die Empfehlung des Wirtschaftsausschusses, den Antrag abzulehnen, ist richtig. Im Übrigen ist auch richtig, was Sigmar Gabriel kürzlich gesagt hat: Erst wenn wir bis 2030 wissen, was wir alles im Rahmen der Energiewende gekonnt haben, macht es Sinn zu gucken, was danach erfolgen soll. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Thiel, ich war ein bisschen überrascht. Ich dachte, Sigmar Gabriel würde bei Ihnen gar nicht mehr zitiert, aber immerhin. Ich nehme das einmal zur Kenntnis.
Vielem von dem, was Sie hier gesagt haben, kann ich mich anschließen. Wir haben uns im Ausschuss intensiv mit dem Antrag der Piraten befasst. Wir haben dazu eine Anhörung durchgeführt. Überraschendes hat diese nicht zutage gefördert. Wir brauchen eine berechenbare, volkswirtschaftlich verantwortliche Energieerzeugung. Die müssen wir sicherstellen. Wir müssen sie bedarfsgerecht sicherstellen. Insofern müssen wir einen guten Ausgleich finden auf dem Weg hin zur erfolgreichen Energiewende. All das hat der Kollege Thiel gerade beschrieben.
Wir müssen aber auch die Menschen, die mit Unsicherheiten und offenen Fragestellungen in dem Bereich zu kämpfen haben, betrachten. Hier ist aus meiner Sicht, aus unserer Sicht, aus der Sicht meiner Fraktion auch die Landesregierung gefordert, bezüglich des Bereichs, den sie mit zu verantworten hat, nämlich die Bergaufsicht, zu Transparenz beizutragen und nicht die Bergaufsicht zu einer reinen Bergbaubegleitungsbehörde verkommen zu lassen. Hier muss deutlich gemacht werden, dass auch Bürgerinteressen durch die Bergaufsicht zu vertreten sind und nicht nur Bergbauinteressen. Das müssen wir ganz deutlich sagen.
Deswegen war die Berufung des Leiters der Anrufungsstelle kein hilfreicher Beitrag, um Vertrauen in die Region hineinzubringen, um dort zu einer unabhängigen Betrachtung zu kommen. Hier war bei Vielen wieder das Gefühl vorhanden – Herr Präsident, verzeihen Sie mir den Ausdruck –: Der „alte Klüngel“ – man hilft sich, man kennt sich – gewinnt wieder den großen Teil der Oberhand, und wir nehmen den Menschen ein Stück weit die Unterstützung, die diese Anrufungsstelle eigentlich bewirken sollte.
Insofern auch hier mit Blick auf den Wirtschaftsminister und die Bergbehörde der Hinweis: Sie sind nicht nur den Bergbautreibenden, sondern auch den Bürgerinnen und Bürgern Nordrhein-Westfalens verpflichtet. Wenn das die Bergbehörde etwas intensiver leben würde, wären wir sicherlich, auch was die Akzeptanz und die Transparenz angeht, ein Stück weit besser aufgestellt.