Protokoll der Sitzung vom 15.02.2017

Wenn Sie sagen, das mit der Dokumentation stehe immer im Vordergrund, dann kann ich nur sagen: Ich kenne diese Debatte aus den 90er-Jahren. Wie sagen die jungen Leute heutzutage? „Voll retro“. Wir haben diese Debatten geführt, als es darum ging, Managementsysteme einzuführen. Was ist heute? Ein ISO-System nach 9001 oder 17025 ist heute ein Instrument zur ordentlichen Unternehmensführung.

Auch dieses Siegel ist ein Instrument, um seinen Betrieb vernünftig zu führen. Denn es ist immer so, dass eine amtliche Kontrolle keine flächendeckende repräsentative Aufnahme über den Hygienezustand aller Betriebe ist. Es bleibt eine Momentaufnahme. Deshalb ist es richtig, die Dokumentation zu prüfen

durch die Dokumentationspflichten, die heute schon da sind. Es wird nichts mehr dokumentiert, sondern es wird nur kontrolliert, dass diese Dokumentationen auch durchgeführt werden. Aber die Dokumentation ist wichtig, um dem Unternehmer auch an die Hand zu geben, die Rückverfolgbarkeit überhaupt nachweisen zu können.

Gerade im Schadensfall und bei Skandalen ist es besonders für den Unternehmer immer wieder wichtig – auch in der Abwehr von Schadenersatzansprüchen –, lückenlos zu dokumentieren, wie die gesamte Kette war: vom Einkauf bis zum verzehrten Produkt.

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Deppe?

Ja, sehr gerne.

Bitte schön, Herr Deppe.

Vielen Dank. – Frau Kollegin, vielleicht könnten Sie diesem Haus und der Öffentlichkeit einmal erklären, warum es für einen Betrieb sinnvoller und vor allem für den Kunden wichtig ist, ob die Wäsche der Mitarbeiter zentral in einer Großwäscherei gewaschen wird oder privat zu Hause. Das ist offenbar ein wichtiges Kriterium. Vielleicht können Sie hier mal erklären, was das über den Hygienestatus eines Betriebes aussagt.

(Zurufe von der SPD und den GRÜNEN)

Ich denke, das ist ein Spezialthema unter Hygienikern. Aber ich kann Ihnen sagen: Das ist genau der gleiche Grund, warum im öffentlichen Bereich keine Handtücher aufgehängt werden, die man dann mit nach Hause nimmt, um sie dort zu waschen. Sie müssen sicherstellen, dass die Wäsche, die Sie tragen, unter hygienischen Bedingungen gewaschen wird – gerade im Lebensmittelbereich.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Wenn Sie wie ich aus einem Haushalt kommen, der mit Lebensmitteln umzugehen weiß, dann wissen Sie auch, wie wichtig es ist, sicherzustellen, dass gerade Ihre Arbeitsmittel und Ihre Kleidungsstücke sicher und sauber sind. Das hat nichts damit zu tun, dass man das nicht will, sondern es geht darum, das sicherzustellen. Und es ist nicht sichergestellt, wenn die Kolleginnen und Kollegen ihre Kleidung mit nach Hause nehmen. Das ist schlichtweg so.

(Zuruf von der SPD und der CDU)

Nach all den Debatten in diesem Raum kann ich nur sagen: In der Vergangenheit und heute hat sich eigentlich gezeigt, dass der Verbraucherschutz bei uns in guten Händen ist. Dass es so bleibt, dessen bin ich mir sehr sicher. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Dr. Beisheim. – Nun spricht für die Fraktion der FDP Herr Kollege Höne.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Dr. Beisheim, Sie haben zu Beginn Ihrer Rede das Pilotprojekt in Bielefeld und Duisburg gelobt. Darum möchte ich mit einer kleinen Erinnerung daran einsteigen, was Ihnen das Oberverwaltungsgericht zu diesem Pilotprojekt ins Stammbuch geschrieben hat;

(Beifall von der FDP und der CDU)

denn eine Weiterentwicklung und große Unterschiede zwischen dem Projekt und Ihrem Gesetzentwurf sind nicht zu erkennen.

Das Projekt schaffe weder Markttransparenz noch unterstütze es Verbraucher, eigenverantwortliche Konsumentscheidungen zu treffen. – Das wurde zu diesem Projekt, das nun Grundlage für Ihre Ampel ist, gesagt. Sie bringen das Gesetz jetzt trotzdem auf den Weg, und zwar ohne auch nur in irgendeiner Art und Weise auf die Kritik und auf die inhaltlichen Hinweise des Gerichts einzugehen.

(Zurufe von der SPD: Deswegen!)

Das, lieber Kollege Rüße, ist mindestens vermessen. Vielleicht ist es auch ein Stück weit ignorant.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, Sie behaupten, Sie wollten Transparenz. In Wahrheit täuschen Sie die Verbraucher in zweierlei Hinsicht:

Erstens. Die Kontrollergebnisse, die sich aus vielen Einzelaspekten speisen, werden ganz pauschal und zu stark vereinfacht in die drei Farbbereiche grün, gelb und rot eingeordnet. Die Farben – oder auch der entsprechende Punktwert – reichen aber nicht aus für einen wirklichen Rückschluss auf die Hygienebedingungen. Es geht nicht darum, ob man es den Menschen zutraut, sondern da geht es um die Frage: Was wird in der Realität eigentlich wahrgenommen, und was ist am Ende für den Verbraucher entscheidend? – Frau Blask, das hier ist auch nur eine Nebelkerze. Es geht doch gar nicht um die Rückverfolgung.

(Zuruf von Norbert Meesters [SPD])

Herr Meesters, Sie hätten ja sprechen können. Jetzt haben Sie Frau Blask den Vortritt gelassen, darum hören Sie am besten zu.

(Beifall von der FDP – Zurufe von der SPD und der CDU)

Niemand streitet die Rückverfolgbarkeit ab. Aber es ist ein Unterschied, ob es einen Punktabzug gibt, weil nicht geputzt wurde, oder ob es einen Abzug gibt, weil nicht aufgeschrieben wurde, dass geputzt wurde.

(Beifall von der FDP)

Oder gibt es einen Punktabzug, weil sich der Betrieb zum Beispiel in einem historischen Gebäude befindet? Sie haben im Ausschuss so gerne auf die 74 % der Verbraucher verwiesen, die entsprechende Ergebnisse wollen. Dann müssen Sie sich schon die Frage stellen, ob die Leute wissen wollen, ob geputzt wurde, oder ob darüber geschrieben wurde, dass das erfolgt ist.

(Zuruf von der SPD)

Für die Verbraucher ist es gerade nicht zu erkennen, wie das Ergebnis zustande gekommen ist.

Zweitens. Der Punktwert basiert auf der gerade schon angesprochenen AVV RÜb, die dafür keine fachlich geeignete Grundlage bildet. Das, was Sie hier vorstellen und vorschlagen, ist keine Hygieneampel, das ist eine Hygienenebelkerze.

Meine Damen und Herren, Sie führen nicht nur die Verbraucher hinters Licht, sondern Sie lassen auch die Kommunen im Stich. Die Kommunen werden für die Ausführung dieses Gesetzes zuständig sein. Sie haben eine Kostenfolgeabschätzung aufgestellt, bei der Sie erst mal von einem geringen Mehraufwand für die Kommunen sprechen. Drei Seiten später müssen Sie dann feststellen, dass dieser Punkt mit den kommunalen Spitzenverbänden streitig sei. Das ist von Ihrer Seite aus sehr vorsichtig formuliert. Der Landkreistag rechnet mit Mehrkosten bis zu 41 Millionen € in den nächsten sechs Jahren. Hinzu kommen weitere Kosten für die aufwendigeren Betriebsprüfungen.

Dann legen Sie hier einen Entschließungsantrag vor, in dem Sie mit warmen Worten erklären: In Zukunft finden wir eine Lösung dafür; wir schauen noch mal.

(Zuruf von der SPD: Mit wahren Worten!)

Ihre kommunalpolitischen Kollegen – schön, dass Herr Kollege Hübner in der ersten Reihe sitzt – haben für den morgigen Plenartag einen Antrag zur Konnexität auf den Weg gebracht. Da messen Sie aber deutlich mit zweierlei Maß. Der Bund soll es immer von vornherein ausgleichen; das gilt aber für Sie nicht. Das ist einfach nur lächerlich.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Zudem schreiben Sie in der Abschätzung, dass es über die Software – das BALVI-System – demnächst einfacher sein soll, das Ganze zu erfassen. Sie haben sich selber 27 Monate Schonzeit eingeräumt, bis die Software fertig war, die es den Kommunen leichter und günstiger machen soll, die Ergebnisse zu erfassen.

Direkt nach Inkrafttreten des Gesetzes haben die Betriebe aber ein Recht darauf, freiwillig geprüft zu werden. Da stellt sich die Frage – Herr Minister Remmel, vielleicht können Sie gleich darauf eingehen –: Können Sie eigentlich Ihre Hand dafür ins Feuer legen, dass die Software ab dem Tag, da das Gesetz verabschiedet ist, wirklich einsatzbereit ist?

(Beifall von der FDP)

Oder sind Sie ähnlich gut vorbereitet wie bei der Wiedereinführung der Widerspruchsverfahren? Da sehen wir bis heute, dass Sie es nicht auf die Kette bekommen haben.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Meine Damen und Herren, von Ihnen wurde die Clearingstelle Mittelstand eingerichtet. Gerade habe ich die kommunalpolitischen Kollegen angesprochen. Jetzt empfehle ich den wirtschaftspolitischen Kollegen und dem Wirtschaftsminister doch sehr, sich das noch einmal anzuschauen. Dort hieß es, hier werde eine unzureichende Auskunft über Prüfbereiche ausgesprochen. Es gebe eher Verständnisprobleme, als Klarheit zu schaffen. Die Clearingstelle hat die Hygieneampel rundherum aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt.

Sie ignorieren also die Hinweise des Gerichts. Sie schaffen eine Scheintransparenz, die Verbraucher täuscht. Sie belasten die Kommunen. Sie setzen sich über die Clearingstelle Mittelstand hinweg.

(Zuruf von der SPD: Falsch!)

Das belegt wieder einmal: Sie beteiligen zwar die Betroffenen, beziehen sie aber nur ein oder hören sie, wenn es ohnehin in die Ideologie und in den Plan passt.

Meine Damen und Herren, ein Hygieneführerschein wäre der richtige Weg. Diesen Weg wollen Sie nicht gehen. Sie gehen den einfachen, den falschen Weg, der die Kommunen belastet und die Verbraucher täuscht. Diesen Gesetzentwurf kann man nur ablehnen.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Höne. – Für die Piratenfraktion erteile ich Frau Kollegin Brand das Wort.