Dabei hätte man gewarnt sein können. In Ihrem Antrag beziehen Sie sich auf den eigentlichen Urheber dieser Initiative; denn Sie verweisen auf die Aktivitäten des Freistaats Bayern in diesem Bereich. Da müssen ja bei allen Rechtspolitikern automatisch die roten Warnlampen angehen. So ist es eben auch dieses Mal. Es ist so wie in anderen Politikbereichen auch in dieser Zeit. Wenn etwas aus Bayern kommt, klebt eigentlich immer das Etikett „nicht verwertbar“
dran, sei es Maut, sei es Geschwafel über Obergrenzen, und auch dieser Vorstoß im Strafrechtsbereich ist ähnlich einzuordnen. Er ist eigentlich nur noch für den Papierkorb geeignet, wenn dieser denn nicht die Annahme verweigert.
Zu Ihren Gedankengängen Folgendes: Sie haben natürlich hier einen Punkt aufgegriffen, bei dem Sie wissen, dass Sie damit in der öffentlichen Diskussion möglicherweise wahrgenommen werden, weil hier natürlich ein Delikt angesprochen wird, das nicht ein einfaches Eigentumsdelikt ist, sondern das tatsächlich die Privatsphäre tangiert. Die Leute fühlen sich nach so einer Tat in ihrem persönlichen engsten Lebensbereich verunsichert. Dem muss man natürlich begegnen; das verstehe ich auch. Aber dann empfehle ich uns allen doch, zu wirksamen Maßnahmen zu greifen.
Das Problem ist, dass wirksame Maßnahmen überwiegend den Bereich der Prävention betreffen. Das ist für Politiker – zumindest für CDU-Politiker – scheinbar langweilig und lässt sich nicht so gut verkaufen, als wenn man wieder einmal Law and Order ausruft und nach Strafverschärfungen ruft. Aber denknotwendig können diese Maßnahmen nicht greifen. Denn wen wollen Sie mit einer Verurteilungsquote im unteren einstelligen Prozentbereich abschrecken? Weder generalpräventiv noch spezialpräventiv scheint das doch irgendwie eine Auswirkung haben zu können, wenn man eigentlich nicht davon ausgehen kann, dass man gefasst wird. Das ist leider so. Darüber müssen wir uns unterhalten, wie wir das vielleicht verbessern. Aber das ist nicht einfach. Da gibt es keine Spezialrezepte, die man aus dem Hut zaubert, und dann ist alles gut.
Es ist so, dass man über bessere Absicherungsmethoden Einbrüche verhindern kann, sodass sie dann im Versuch stecken bleiben. Noch besser – das wurde auch schon angesprochen – ist, wenn man das Wohnumfeld so gestaltet, dass die soziale Kontrolle besser ausfällt, sodass Täter abgeschreckt werden. Das können Sie alles nachlesen. Das ist auch schon vom Kriminologischen Forschungsinstitut in Niedersachsen untersucht worden. Da wird ganz klar, dass hier der Fokus der Maßnahmen sein sollte und dass man da nicht am materiellen Strafrecht herumfummeln sollte.
Auch bei der Begründung, dass man sich bei der Strafverfolgung besser aufstellt, indem man die Telefonüberwachung für diesen Deliktstyp ausweitet, haben sie doch hier offensichtlich in erster Linie die bandenmäßige Begehung im Auge. Dort gibt es die Möglichkeiten doch schon, sodass diese Begründung nicht zieht. Scheinbar wird von diesem Mittel entweder nicht genügend Gebrauch gemacht, oder es ist auch an der Stelle leider nutzlos. In beiden Fällen bringt uns jedenfalls Ihr Antrag auch nicht wirklich weiter.
Zum Schluss möchte ich noch zum Ausdruck bringen, dass es mich schon verwundert, dass Sie die Abschaffung des minderschweren Falls für den Wohnungseinbruchsdiebstahl fordern und damit das richterliche Ermessen bei der Tatbewertung deutlich einschränken. Das drückt meiner Meinung nach ein Misstrauen gegenüber der Richterschaft aus, das für mich vollkommen unerklärlich ist. Ich glaube, dass unsere Richter mit dieser Strafzumessung bewusst und gewissenhaft umgehen. Wenn Sie in der Rechtsprechungsdatenbank mal den Suchbegriff „minderschwerer Fall Wohnungseinbruchsdiebstahl“ aufrufen, dann wird es Ihnen schwerfallen, eine Vielzahl von Fällen herauszufinden, wo der angewandt wird. Das ist, wenn überhaupt, eine sehr begrenzte Anzahl von Fällen. Die rechtfertigen es bestimmt nicht, jetzt hier noch einmal als Gesetzgeber tätig zu werden und diesen Paragrafen zu streichen. Ich denke, die Regelungen werden zurzeit gut angewandt, und es besteht kein Änderungsbedarf. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Kern. – Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Kutschaty das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wohnungseinbruchsdiebstahl ist sicherlich eines der drängendsten Kriminalitätsprobleme, die wir momentan zu bekämpfen haben. Ein Wohnungseinbruch trifft die Opfer weit über den materiellen Schaden hinaus. Das Eindringen in die eigenen vier Wände, die massive Verletzung des Kernbereichs der Privatsphäre wiegt für die Opfer oftmals schwerer als der materielle Verlust. Sich im eigenen Heim nicht mehr sicher zu fühlen, ist sicherlich eine furchtbare Erfahrung.
Deswegen ist die Eindämmung des Wohnungseinbruchsdiebstahls der Landesregierung auch ein immens wichtiges Anliegen. Sie wissen um die umfassenden Anstrengungen, die wir in den letzten Jahren gerade in diesem Bereich unternommen haben und auch weiterhin unternehmen.
Angesichts der herausragenden Bedeutung des Themas hat die Landesregierung frühzeitig eine landesweite und ganzheitlich ausgerichtete Bekämpfungsstrategie etabliert. Mein Kollege Jäger hat Sie hier immer ausführlich über zahlreichen Maßnahmen informiert, die im Rahmen dieser kriminalitätsstrategischen Schwerpunktsetzung ergriffen worden sind.
Selbstverständlich leistet auch die Justiz des Landes einen Beitrag dazu. Die Bekämpfung des Einbruchsdiebstahls ist eine der Schwerpunktaufgaben, denen sich die Justiz dieses Landes stellt. Im Rahmen der Umsetzung des 15-Punkte-Plans der Landesregierung wurden in zahlreichen Staatsanwaltschaften Abteilungen für Organisierte Kriminalität verstärkt
Dass unsere vielfältigen Bemühungen in diesem Bereich auch fruchten, das zeigt auch, meine Damen und Herren, der deutliche Rückgang der Fallzahlen in Nordrhein-Westfalen. 2016 hat sich die Zahl der Einbrüche in Nordrhein-Westfalen deutlich um sage und schreibe 15,7 % im Vergleich zum Vorjahr verringert.
Außerdem scheitert mittlerweile fast jeder zweite Einbruchsversuch. Die ersten Zahlen für das laufende Jahr zeigen, dass sich diese Entwicklung fortsetzen wird. Kein anderes Bundesland, meine Damen und Herren, kann derartige Erfolge bei der Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls aufweisen. Ganz offensichtlich sind wir hier genau auf dem richtigen Weg.
Gerade diese jüngsten Zahlen belegen auch, dass der einfache Ruf nach Strafverschärfung nicht immer unbedingt die sinnvollste und effektivste Lösung ist, um Wohnungseinbruchsdiebstahl einzudämmen. Es geht um einen ganzheitlichen Ansatz wirksamer Präventionsmaßnahmen und schlagkräftiger Strafverfolgungsstrategie.
Wichtig ist, dass Einbruchsdelikte rasch aufgeklärt und abgeurteilt werden. Aber dafür hält das Strafrecht schon heute einen umfangreichen Katalog bereit. Ein Strafbarkeitsdefizit in diesem Bereich kann ich nicht erkennen.
Strafrechtsverschärfungen an dieser Stelle sind auch sehr gefahrgeneigt, das gesamte Strafrechtsgefüge ins Wanken zu bringen. Ich danke ausdrücklich Herrn Kollegen Wedel, der noch einmal rechtsdogmatisch aufgezeigt hat, welcher Irrsinn hinter den Vorstellungen der Union steckt.
Wir sind in Nordrhein-Westfalen gar nicht so schlecht aufgestellt, was das anbelangt. Strafrechtsverschärfungen allein sind keine Lösung und werden einen Täter auch nicht davon abhalten, in eine Wohnung einzusteigen.
Selbstverständlich wird sich die nordrhein-westfälische Landesregierung einer Diskussion auch auf Bundesebene im Rahmen eines möglicherweise bevorstehenden Gesetzgebungsverfahrens nicht entziehen. Wenn es eine solche Arbeitsgruppe denn geben sollte, sie eingerichtet wird, werden wir uns, wie bei allen fast allen Arbeitsgruppen des Bundes und der Länder, natürlich daran beteiligen und uns auch konstruktiv einbringen.
Vornämlich aber, meine Damen und Herren, werden wir uns weiterhin intensiv unserer wirksamen Strategie zur Bekämpfung der Einbruchskriminalität widmen und unsere Anstrengungen in diesem Bereich nicht drosseln. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Kutschaty. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung.
Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 16/14409, den Antrag Drucksache 16/13685 abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Deshalb darf ich fragen: Wer ist für den Antrag der CDU-Fraktion? – Das ist die CDU-Fraktion. – Wer stimmt dagegen? – Das sind SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Piratenfraktion und der fraktionslose Kollege Schulz. – Wer enthält sich der Stimme? – Es gibt keine Enthaltung. Damit ist der Antrag Drucksache 16/13685 abgelehnt.
Herr Kollege Schulz, wenn Sie so nett sind, demnächst bei den Abstimmungen auf Ihrem Platz zu sitzen. Denn wir können nicht bei Abstimmungen so eine Art Rate- und Suchspiel veranstalten: Sind die fraktionslosen Abgeordneten da und wenn ja, wo sitzen sie gerade? Da wäre ich Ihnen sehr verbunden.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 16/14410
Alle fünf Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, ihre Reden zu Protokoll zu geben (Anlage 3). Wir kommen somit unmittelbar zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in Drucksache 16/14410, den Gesetzentwurf in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen.
Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und nicht über den Gesetzentwurf. Wer ist für die Beschlussempfehlung des Ausschusses? – Das sind die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? – Nach einigem Zögern ist die CDU-Fraktion dagegen. Wer enthält sich der Stimme? – Es gibt eine Enthaltung aufseiten der Piratenfraktion sowie des fraktionslosen Kollegen Schulz. Außerdem wird mir jetzt noch nachgereicht, dass die FDP-Fraktion auch für den Antrag ist.
Habe ich jetzt alle Fraktionen des Hauses berücksichtigt, oder gibt es noch Bedarf, weiter nachzudenken? Das ist offenbar nicht der Fall. Damit darf ich feststellen, dass die Beschlussempfehlung,
Drucksache 16/14410 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 16/13989 in zweiter Lesung angenommen und verabschiedet ist.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 16/14411
Auch hier haben sich alle Fraktionen des Hauses zwischenzeitlich darauf verständigt, die Reden zu Protokoll zu geben (Anlage 4). Wir kommen somit auch hier direkt zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in Drucksache 16/14411, den Gesetzentwurf anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst und nicht über die Beschlussempfehlung.
Um es noch einmal leichter zu machen: Wer ist für den Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen? – Das sind die Koalitionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die CDU-Fraktion ist ebenfalls dafür. Wer stimmt dagegen? – Niemand möchte dagegen votieren. Wer enthält sich der Stimme? – Das sind die Piratenfraktion und die fraktionslosen Kollegen Schwerd und Schulz. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/14161 in zweiter Lesung angenommen und verabschiedet.
den Creative Commons Preises in NRW! Freien Zugang von digitalisierten Kunst- und Kulturgütern für die Zukunft absichern und die Verwendung von freien Lizenzen anregen
Alle im Hohen Haus vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, den Antrag Drucksache 16/14385 ohne Aussprache an den Ausschuss für Kultur und Medien zu überweisen mit der Maßgabe, dass die abschließende Aussprache und Abstimmung nach Vorlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses erfolgen soll. Wer dieser Empfehlung zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. Diesmal dürfte das im Verfahren keine Probleme machen. – Alle sind dafür. Dementsprechend kann es keine Enthaltungen oder Neinstimmen geben. Dem ist auch so. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.