Die FDP ist weiterhin fest entschlossen, gegen das neue Jagdgesetz und auch gegen diese Repressalien aus Brüssel zu kämpfen. Zum Wohle unserer Bürger und der heimischen Tierwelt werden wir das Jagdgesetz nach einer erfolgreichen Landtagswahl rückgängig machen. – Danke.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Wir haben hier eine Beschlussempfehlung vorliegen, die ein valides Anliegen mit großer Unterstützung in der Bevölkerung kurzerhand abbürsten will. Dargelegt wird dieses Anliegen in einer Volksinitiative, die mehr als das Doppelte der nötigen Unterstützerunterschriften vorlegte. 100.000 Jagdscheininhaber gibt es in NordrheinWestfalen, 60.000 sind im Landesjagdverband organisiert. Ein relevanter Teil der Gesellschaft äußert sich hier, der nicht nur ein Hobby ausübt, sondern auch in Eigeninitiative viel Gemeinnütziges in Natur und Landschaft leistet.
In der Beschlussempfehlung kann man mit viel gutem Willen einen inhaltlichen und einen formalen Teil sehen, auch wenn der erste Satz nur lakonisch lautet:
„Dem Anliegen der Volksinitiative für ein ideologiefreies, praxisgerechtes Jagdrecht in NRW wird nicht gefolgt.“
Das ist nicht ein „Anliegen“, sondern das sind viele modulare Inhalte, auf die überhaupt nicht eingegangen wird. Wir würden durchaus einigen Forderungen folgen können, anderen aber nicht, und bei weiteren ist ein Monitoring abzuwarten. Die Beschlussempfehlung ist schon inhaltlich verheerend. Der zweite Satz lautet:
Das kann eine Mehrheit hier formell so beschließen, befriedigend ist das aber nicht. Damit wollen Sie die vielen Menschen da draußen abspeisen? – Unabhängig von den Inhalten zeigt diese Volksinitiative, dass es der Regierungsmehrheit mit Bürgerbeteiligung und Mitbestimmung, mit mehr Demokratie nicht ernst ist.
Die beiden anderen Oppositionsfraktionen sind auch eher aus opportunistischen Gründen hier aufgestellt. Es ist Wahlkampf, und man will die Regierung vorführen, aber nicht wirklich bessere Verfahren bei Volksinitiativen.
In der Frage des Verbandsklagerechts als wichtigem kollektivem Bürgerrecht agieren Sie eben auch entsprechend bürgerfeindlich. Es macht keinen Sinn, eine inhaltlich vielfältige Initiative hier in Bausch und Bogen zu behandeln, und es ist direkt unverschämt, das in zwei Sätzen zu tun.
Welche Möglichkeiten hätten wir gehabt, damit angemessener umzugehen? – Modulare Abstimmung der Einzelforderungen wäre ein Weg gewesen. Das wollen die anderen hier aber nicht. Im Ausschuss gab es auf meinen Redebeitrag keine Resonanz dazu.
Für die Jäger und die Unterstützer wäre eine Aufteilung der Initiative in Einzelmodule beim Beantragen, beim Unterschriftensammeln und beim Einreichen unzumutbar gewesen. Die konnten nur so vorgehen, indem sie eine Gesamtinitiative durchführen. Aber Ausschuss und Landtag: Sollten wir nicht anders, also modular, vorgehen können? – Wir hätten es im Ausschuss tun müssen, wir müssten es jetzt hier im Plenum tun.
Wir brauchen also eine bessere Methode, wie Ausschüsse und Plenum sich mit solchen Dingen befassen. Natürlich haben wir wenig Erfahrung mit Volksinitiativen. Wir sehen hier am konkreten Beispiel, wie groß der Verbesserungsbedarf ist, wie sehr direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung noch in den Kinderschuhen stecken.
Wie groß sind die Chancen, dass der Gesetzgeber aus diesen hier aufgezeigten Mängeln lernt? – Es ist eine Schande, wie dieser Landtag erst im Ausschuss und jetzt im Plenum mit dieser Initiative umgeht. Für mehr als 100.000 Unterstützer fünf mal fünf Minuten
Das ist den vielen Menschen da draußen gegenüber unangemessen und unverschämt, die sich so viel Mühe machten. Ich hoffe, dass viele Bürger das jetzt direkt im Stream mitbekommen oder sich später in der Aufzeichnung anschauen.
Für die Zukunft ist das demotivierend für alle, die für mehr direkte Demokratie stehen. Das ist eine Nebenwirkung, die die Regierungsfraktionen gerne in Kauf nehmen. Leider! Beschämend!
Wir empfehlen die Ablehnung des CDU-Entschließungsantrags und die Annahme des Antrags der Regierungsfraktionen. Ein Monitoring ist kein Problem. Zu unserem Gesamtabstimmungsverhalten kommt jetzt der Kollege Marsching ans Podium. – Danke.
Vielen Dank, Herr Kollege Rohwedder. – Aber zuerst spricht Herr Minister Remmel für die Landesregierung.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich bekunde an dieser Stelle noch einmal meinen Respekt vor der Volksinitiative. Rund 120.000 Menschen in Nordrhein-Westfalen haben diese Volksinitiative unterstrichen und ihre Rechte bei der Mitsprache im Rahmen der direkten Demokratie wahrgenommen. Das ist auch gut so.
Klar ist auch: Die Jagd ist eine sinnvolle und naturnahe Nutzung von Wildtieren. Jagd darf aber nicht allein durch Traditionen bestimmt werden, sondern muss neue Erkenntnisse und gesellschaftliche Diskussionen mit aufnehmen. Die Gesellschaft, wir alle – und das bildet sich dann am Ende im Parlament ab – haben seit der bürgerlichen Revolution ein Mitspracherecht, wenn es um die Frage von Leben und Tod von Tieren geht und wenn übergreifende Fragestellungen wie Rahmenbedingungen der Jagd, die es zu regeln gilt, zu diskutieren sind. Hierzu zählen beispielsweise Themen wie das Töten von Haustieren, die Fallenjagd, der Artenschutz und die Wildschadensreduzierung. Die Entscheidung darüber – so ist es uns zugewiesen – fällt das Parlament. Ich bin von 1995 bis 2012 Mitglied dieses Hauses gewesen. Ich kann mich an kein Gesetz erinnern, das so intensiv vorbereitet und auch beraten worden ist.
Die Grundlagen des ökologischen Jagdgesetzes wurden im Vorfeld über zweieinhalb Jahre mit Interessensverbänden im Arbeitskreis „Jagd und Naturschutz“ und darüber hinaus in vielen Gremiensitzungen beraten. Es ist in der Tat das Resultat eines mehrjährigen Dialogprozesses. Das ökologische Jagdgesetz berücksichtigt zeitgemäße Ansprüche einer nachhaltigen Waldwirtschaft sowie des Tier- und Artenschutzes. Es wurde an vielen Punkten Klarheit über das geschaffen, was fachlich sinnvoll ist und gleichzeitig gesellschaftlich akzeptiert wird.
Das ökologische Jagdgesetz hat aus der Sicht der Landesregierung dazu beigetragen, viele Diskussionen, die es gegeben hat, zu befrieden. Zum jetzigen Zeitpunkt sehen wir keinen Änderungsbedarf. Das heißt aber nicht, dass Gesetze grundsätzlich nicht geändert werden können. Wenn neue Erkenntnisse da sind – die man erst gewinnen muss –, dann ist die richtige Grundlage gegeben, um Gesetze auch wieder zu ändern.
Die Erfahrungen und die Diskussionen in den letzten Jahren haben gezeigt, dass bestimmte Fragestellungen, die zuvor virulent waren, jetzt in der öffentlichen Diskussion nicht mehr auftauchen. Das ist mit „Akzeptanz“ gemeint, Herr Deppe. Das gilt beispielsweise für die Diskussion um den Katzenabschuss, die Fallenjagd oder bestimmte Praktiken der Jagdausübung. Da hat sich einiges positiv in der Diskussion entwickelt. Selbst der Landesjagdverband fordert aktuell nicht mehr ausdrücklich den Katzenabschuss. Das war zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens noch undenkbar.
Auch die Jagdbilanz des letzten Jahres, meine sehr verehrten Damen und Herren, fällt aus unserer Sicht positiv aus. So erreichen die Jagdstrecken beim Schalenwild und vielen anderen Wildarten die notwendigen Spitzenwerte.
Die Umsetzungsphase des ökologischen Jagdgesetzes ist noch nicht abgeschlossen. Erst in der letzten Woche hat es den Abschluss einer Vereinbarung zu einem Konfliktfall im Arnsberger Raum gegeben. Das sei an dieser Stelle erwähnt, soweit Sie es noch nicht wissen. Der Konflikt um das Sikawild war auch Gegenstand der Debatte. Alle Beteiligten – sowohl die Bürgermeister, als auch der Hegering, die Jägerschaft und der Bereich „Wald und Holz“ – haben eine Vereinbarung geschlossen, hier den gemeinsamen Weg zu gehen und die notwendigen Anpassungsschritte vorzunehmen. Das war Sinn und Zweck des Jagdgesetzes. Ob es am Ende erfolgreich ist, wird man aber erst sehen, wenn eine gewisse Zeit ins Land gegangen ist und man die Evaluierung auf den Weg gebracht hat.
Das schließt nicht aus, dass wir in der Übergangszeit weitere Erfahrungen über Monitoring gewinnen können, die dann gegebenenfalls Anpassungen nötig
machen. Dazu sind geeignete Grundlagen notwendig. Diese liegen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor. Wir können also klüger werden. Aktuell allerdings empfehlen wir sehr, die Grundlagen des ökologischen Jagdgesetzes in der vollen Ausbreitung zum Zuge kommen zu lassen, dann auszuwerten und erneut zu entscheiden. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Remmel. – Jetzt hat für die Piratenfraktion Herr Kollege Marsching das Wort.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf der Tribüne und zu Hause! Ich mache es kurz. Ich möchte nicht sachlich zum Thema reden, sondern ich möchte zur Volksinitiative reden, die ja nun einmal auf der Tagesordnung steht und bei der wir vor allen Dingen über Punkt 2 abstimmen, wonach sie abschließend behandelt ist.
Der Kollege Rohwedder hat es gerade schon gesagt. Im Grunde genommen ist die Behandlung einer solchen Volksinitiative, zu der immerhin 120.000 Unterschriften gesammelt worden, in diesem Landtag schändlich. Wir reden hier in der Debatte darüber. Wir haben im Ausschuss darüber geredet. Es müsste aber ein viel intensiverer Prozess in Gang gesetzt werden. Noch schlimmer war es bei der anderen Volksinitiative „G9 jetzt in NRW“, wozu nur die Initiative selbst geredet hat. Im Ausschuss wollte sich dazu noch nicht einmal jemand äußern.
Wir haben eine lange Diskussion zum Abstimmungsverhalten gehabt. Wir finden es schade, dass wir es in der Verfassungskommission nicht geschafft haben, dass die Unterschriften übernommen werden können; denn garantiert wird auf diese Volksinitiative ja ein Volksbegehren folgen.
Noch eines: Ich finde es außerdem schade, dass es – das gehört zu dieser schändlichen Behandlung – hier einer namentlichen Abstimmung bedarf, damit dieser Antrag eine solche Aufmerksamkeit bekommt. Wenn ich sehe, wie viele hier am Anfang gesessen haben und wenn ich die jetzt nach und nach hereintröpfelnden Kolleginnen und Kollegen sehe, finde ich es schade, dass wir über diesen Gesetzentwurf nicht von Anfang an in größerer Runde geredet haben. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Marsching. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Dann schließe ich an dieser Stelle die Aussprache zum Tagesordnungspunkt 5.
Wir kommen zur Abstimmung, erstens über die Beschlussempfehlung – Drucksache 16/14420 – zur Unterrichtung. Die Unterrichtung trägt die Drucksachennummer 16/13745. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt in der Drucksache 16/14420:
Die Fraktion der CDU hat eine namentliche Abstimmung beantragt. Nach Abs. 2 des entsprechenden Paragrafen erfolgt die namentliche Abstimmung durch Aufruf der Namen der Abgeordneten. Die Abstimmenden haben beim Namensaufruf – Sie kennen das – mit Ja oder Nein zu antworten oder zu erklären, dass sie sich der Stimme enthalten.
Wie vorhin schon einmal durchgeführt, ist es für diejenigen, die den Namensaufruf tätigen – in diesem Fall Frau Kollegin Watermann-Krass –, und für diejenigen, die das alles kontrollieren und abhaken, sehr viel einfacher, wenn der Geräuschpegel sehr gering bleibt und Sie dann, wenn Sie aufgerufen werden, recht laut „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ sagen.