Protokoll der Sitzung vom 28.11.2012

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer hier im Saal und am Stream! Tolle Sache! Ich hatte schon in der letzten Sitzung – es könnte auch die vorletzte gewesen sein – innerhalb einer knappen Minute gesagt: Wunderbare Sache, dem kann man nur zustimmen. Wenn man dem nicht zustimmt, dann müsste man dagegen sein. Das wäre verhängnisvoll. – In der Zwischenzeit ist das passiert, was ich auch schon eben in der Haushaltsrede gesagt habe: Ein Lerneffekt ist eingetreten.

Der Lerneffekt hatte in der Entwicklung durch Besprechungen und Prüfungen hervorgebracht, dass der Änderungsantrag gestellt werden müsse. Denn – das muss man ganz klar sagen – wir haben es hier mit einem Haushalt zu tun, der auch vom Verfassungsgerichtshof – und zwar explizit dessen Urteil – als Schattenhaushalt bezeichnet worden ist und der extrem hohe Risiken birgt, nämlich in Höhe von deutlich über 20 Milliarden € Minimum, allein schon im Bereich der sogenannten CDS, der Credit Default Swaps, was letztendlich nichts anderes bedeutet als Kreditausfallversicherung.

(Marc Olejak [PIRATEN]: Danke!)

Damit dürfte klar sein, was hier gewollt ist. Es ist beabsichtigt, eine budget- und haushaltsrelevante Risikogröße innerhalb der NRW.BANK der Kontrolle des Parlaments zu unterstellen. Es kann nicht gut angehen, dass innerhalb der NRW.BANK Geschäfte getätigt werden, die mehr oder weniger Investmentgeschäfte sind und letztendlich nicht dem Portfolio einer ursprünglichen Förderbank gerecht werden. Die NRW.BANK betreibt Geschäfte, und zwar mit einer klaren Zusage bzw. Aussage des Finanzministeriums, an diesen Geschäften durchaus festhalten zu wollen, nämlich den sogenannten CDS, die dem Königsrecht des Parlaments, der Kontrolle über haushaltsrelevante Geschäfte, unterliegen. Dies zu bewerkstelligen, haben wir dann durch den Änderungsantrag versucht herzustellen, und zwar auf möglichst kostengünstige Weise, indem die NRW.BANK schlicht und ergreifend den relevanten

Ausschüssen, nämlich dem Haushalts- und Finanzausschuss sowie dem Haushaltskontrollausschuss, berichten möge.

(Beifall von den PIRATEN)

Es gab innerhalb der letzten Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses rechtliche Bedenken von allen Fraktionen und seitens des Ministeriums. Diese Bedenken konnten in der Zwischenzeit auch dank des Ministeriums – Dank an Sie noch einmal Herr Dr. Messal – ausgeräumt werden mit der Folge, dass wir diesen Antrag für heute erneut eingebracht haben.

Offensichtlich haben die regierungstragenden Fraktionen unseren Stream der Fraktionssitzung, in der das besprochen wurde, mitgeschaut und gesagt: Jetzt holen wir schnell etwas aus der Schublade und schieben es noch rein, damit es so aussieht, als ob wir, die regierungstragenden Fraktionen, Transparenz schaffen würden. – Dazu muss ich sagen: Das ist zu kurz gesprungen. Wenn man bedenkt, dass Sie vor zwei Jahren noch einen Verwaltungsratssitz für alle Fraktionen gefordert haben,

(Beifall von den PIRATEN und der CDU)

dann steht das, was Sie heute mit dem Beirat beantragt haben, deutlich hinter dem zurück, was Sie selbst ursprünglich gefordert haben. Heute sitzen Sie in der Regierung. Dann mögen Sie sagen können: Wir sind ja voll vertreten im Verwaltungsrat, aber mit dem Beirat wird die ganze Sache nur aufgebäht und ein zusätzliches Gremium geschaffen, dessen Satzung und Inhalte und auch dessen Aufgaben nicht klar umrissen worden sind. Deswegen können wir uns leider Gottes hinsichtlich der Gesetzesänderung, auch bezüglich der Beiratsgeschichte, inzwischen nur enthalten, denn wir möchten uns durchaus offenhalten, auch im Sinne der Transparenz daran beteiligt zu sein.

Wir gehen jedoch davon aus, dass die Unterrichtung des Parlaments über die Ausschüsse das wesentlich effektivere und sinnvollere Instrument ist, sodass ich dafür werbe, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die Landesregierung spricht nun in Vertretung des Finanzministers Herr Minister Duin.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die Unterstützung, die in vielen Wortbeiträgen und auch in der entsprechenden Anhörung zum Ausdruck gekommen ist für das, was die Landesregierung an Änderungen beim

NRW.BANK-Gesetz vorschlägt, insbesondere zu

dem umfassenden Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs. Das ist auf Zustimmung gestoßen, und dafür möchten wir uns bedanken.

Dann haben wir zwei Änderungsanträge vorliegen, zu denen ich aus Sicht der Landesregierung ganz kurz Stellung beziehen will.

Zum einen haben wir den Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD. Nach dem Antrag soll zukünftig ein parlamentarischer Beirat bei der NRW.BANK gebildet werden. Damit wird – und so sehe ich das auch aus der Kenntnis der Gremien heraus – eine noch engere Verknüpfung zwischen Bank und Landtag erreicht und zusätzliche Transparenz erzielt. Zugleich wird mit Augenmaß dem Interesse der Bank an der Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Rechnung getragen. Somit ist das ein guter und vernünftiger Weg.

In dem Zusammenhang möchte ich in Erinnerung rufen, dass die NRW.BANK als Förderbank des Landes – das ist in der Debatte gar nicht so zum Ausdruck gekommen, aber ich will das hier hervorheben – eine hervorragende Arbeit leistet. Jährlich fördert die Bank mit mehr als 8 Milliarden € Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger in NordrheinWestfalen. Von der Wohnungsbauförderung über die Mittelstandsförderung bis hin zur Kommunalfinanzierung ist sie überhaupt nicht mehr wegzudenken.

Dann haben wir einen zweiten Antrag, den ich erheblich skeptischer sehe. Es ist nicht nur fälschlicherweise von einem Schattenhaushalt die Rede; es könnte auch der Eindruck entstehen, als würde die NRW.BANK nicht ausreichend kontrolliert, als würde sie in irgendeiner Weise intransparent agieren. Das ist nicht der Fall. Deswegen sollten wir auch gar nicht erst den Eindruck erwecken.

Die Kontrolldichte bei der NRW.BANK ist extrem hoch. Es gibt keine prüfungsfreien Räume. Neben dem umfassenden Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs und der Kontrolle durch die Bundesbank gibt es natürlich auch die Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen. Die gesamte laufende Geschäftstätigkeit wird ebenso durch die Gremien der NRW.BANK begleitet und überwacht.

Herr Minister, entschuldigen Sie bitte. Würden Sie eine Zwischenfrage des Abgeordnetenkollegen Schulz von den Piraten zulassen?

Ja, gerne.

Vielen Dank. Herr Minister, ist Ihnen, da Sie ja hier durchaus für die regierungstragenden Fraktionen mit sprechen, be

kannt, dass diese selbst – auch aus Ihrem Hause insoweit bestätigt – im Jahre 2010 zur Begründung des damaligen Antrages auf erweiterte Besetzung des Verwaltungsrates und des Förderausschusses als Hauptargument angeführt haben, dass die NRW.BANK insgesamt einen als solchen zu bezeichnenden „Schattenhaushalt“ darstellt?

(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Erstens ist mir diese Vorlage nicht bekannt. Ich kann deswegen also nicht überprüfen, ob das so gewesen ist oder nicht. Aber ich teile diese Auffassung, egal von wem sie geäußert worden ist, nicht, und die gesamte Landesregierung teilt diese Auffassung ausdrücklich nicht, dass es sich bei der NRW.BANK um einen sogenannten Schattenhaushalt handeln würde.

Ich war bei der Kontrolldichte. Neben den Dingen, die ich genannt habe, unterliegt die NRW.BANK auch der Staatsaufsicht durch das Ministerium für Inneres und Kommunales. Es gibt also nicht nur keine prüfungsfreien Räume, es gibt im Übrigen auch keinen parlamentsfreien Raum. Denn jeder und jede Abgeordnete oder jede Fraktion kann jederzeit beantragen, über die Lage der Bank informiert zu werden. Sofern Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse betroffen sind, kann dies in vertraulicher Sitzung erfolgen. Einer gesetzlichen Normierung, so wie in dem Antrag dargestellt, bedarf es nach unserer Auffassung deswegen nicht.

Im Übrigen möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass auch in den jetzt schon existierenden Gremien von zwölf Mitgliedern des Verwaltungsrates derzeit vier Parlamentarier sind. Bezogen auf die acht Landesvertreter ist also die Hälfte der vom Land entsandten Mitglieder Parlamentarier.

Insofern kommen wir zu dem Ergebnis, dass der Antrag, einen parlamentarischen Beirat einzurichten, in dem zwei Mal im Jahr durch den Vorstand direkt berichtet werden kann, der richtige Weg ist.

Ich freue mich, dass der eigentliche Anlass, den wir für dieses Gesetz hatten, nämlich das Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs einzuräumen und gesetzlich zu normieren, so viel Zustimmung findet, wenngleich sich einige aus anderen Gründen – nicht aus dem eigentlichen Anlass – nunmehr enthalten wollen. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Für die Piratenfraktion hat sich noch einmal Kollege Schulz zu Wort gemeldet. Für höchstens 59 Sekunden, Herr Kollege, haben Sie das Wort.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich lese einmal diejenigen Personen vor, die das mit dem Schattenhaushalt vorgebracht haben: Hannelore Kraft, Carina Gödecke, Gisela Walsken, Norbert Römer, Hans-Willi Körfges und Fraktion.

(Zuruf von der FDP: Hört, hört!)

Hört, hört! Herr Minister, ich sage Ihnen nur eines. Sie sprachen eben von der staatlichen Kontrolle. Es geht nicht um eine staatliche Kontrolle, es geht um eine parlamentarische Kontrolle. Diese wollen wir, und zwar vollumfänglich und auch quartalsweise und auch dann, wenn Risikogeschäfte gemacht werden. Staatliche Kontrolle hatten wir bei der WestLB schon. Die hat nicht funktioniert. Was daraus geworden ist, wissen wird. – Danke schön.

(Beifall von den PIRATEN, der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass wir am Schluss der Beratung angelangt sind.

Wir kommen zur Abstimmung.

(Zurufe von der SPD)

Ich darf, meine Damen und Herren, um Ruhe bitten, weil wir jetzt in die Abstimmung eintreten.

Wir stimmen erstens über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/1555 ab. Ich darf fragen, wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte. – Wer ist gegen diesen Änderungsantrag? – Wer enthält sich? – Dann ist dieser Änderungsantrag mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung von der CDU, der FDP und der Piraten angenommen.

Wir stimmen zweitens ab über den Änderungsantrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/1556, der gegebenenfalls redaktionell an die soeben geänderte Fassung des Gesetzentwurfes anzupassen wäre. Wer ist für diesen Änderungsantrag der Piraten? – Wer ist gegen diesen Änderungsantrag? – Wer enthält sich? – Dann ist dieser Änderungsantrag mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung von CDU und FDP gegen die Stimmen der Piraten abgelehnt.

Wir stimmen drittens über den so geänderten Gesetzentwurf ab. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 16/1483, den Gesetzentwurf Drucksache 16/743 in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wer ist dafür, dieser Beschlussempfehlung zu folgen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist diese Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen bei Enthal

tung von CDU, FDP und Piraten angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.

Wir kommen direkt zu Tagesordnungspunkt

12 Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Befris

tungen im Zuständigkeitsbereich des Finanzministeriums

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/747

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 16/1484

zweite Lesung