Protokoll der Sitzung vom 28.11.2012

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Landschaftsverbände Rheinland und WestfalenLippe sind bekanntlich aus dem Kreis der Gewährträger der NRW.BANK ausgeschieden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird redaktionell der veränderten Gewährträgerstruktur Rechnung getragen.

Die Arbeit der NRW.BANK wird zudem zukünftig vom Landesrechnungshof begleitet. Fehlende Prüfungsmöglichkeiten sind somit schon bald Vergangenheit. Wir hatten dies im Übrigen bereits in der 14. Wahlperiode aus der Rolle der Opposition heraus gefordert.

Weiterhin wird wertvoller zusätzlicher Sachverstand in den Beirat für Wohnraumförderung geholt. Das geschieht durch Entsendung eines Vertreters/einer Vertreterin der Architektenkammer.

Abhilfe zu schaffen war noch betreffs des allgemeinen staatlichen Ansatzes, Aufsichtskosten den unter Staatsaufsicht stehenden Institutionen in Rechnung zu stellen. Mit dem durch die Koalitionsfraktionen eingebrachten Änderungsantrag werden dem zuständigen Ministerium eben diese Kosten zu 90 % von der NRW.BANK erstattet. Das ist nicht nur sinnvoll, sondern auch gängige Praxis anderer Bundesländer sowie auch im Bereich der Bundesaufsicht über Kreditinstitute und Versicherungen üblich.

Nun zum Änderungsantrag der Piratenfraktion bezüglich Berichtspflichten: Wie eben schon ausgeführt, trägt die Landesregierung dem in der Begründung des Antrags der Piratenfraktion zitierten Urteil des Verfassungsgerichtshofs mit dem vorgelegten Gesetz Rechnung. Der Landesrechnungshof erhält

die von den Koalitionsfraktionen immer schon geforderten Prüfungsrechte.

Darüber hinaus verfügt die NRW.BANK bereits über eine hohe Kontrolldichte. Bundesbank, BaFin und Verwaltungsrat stellen diese sicher. Letzterer ist zudem auch mit Abgeordneten des nordrheinwestfälischen Landtages besetzt. Die Zusammensetzung resultiert natürlich aus den Ergebnissen einer demokratischen Wahl und repräsentiert diese.

Dennoch: Einer Ausweitung von Transparenz, effektiv organisiert und die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der NRW.BANK wahrend, stehen wir aufgeschlossen gegenüber und wollen sie gerne auf den Weg bringen.

Mit unserem Änderungsantrag unterbreiten wir Ihnen und dem Haus darum das Angebot, einen parlamentarischen Beirat zu bilden. Dieser würde mit hoher Aktualität vom Vorstand der NRW.BANK über die Risiko- und Geschäftslage informiert. Die Besetzung soll analog dem bewährten Beirat für Wohnraumförderung nach dem Verhältniswahlsystem erfolgen. Damit ist die sicherlich von allen Seiten gewünschte Transparenz gegeben, und zwar in einem Gremium arbeitseffektiver Größe. Jede Fraktion ist vertreten, und die Mehrheitsverhältnisse des Landtages werden ebenfalls widergespiegelt. Weiterhin bleibt das individuelle Auskunftsrecht jedes Abgeordneten selbstverständlich unberührt.

Ich werbe deshalb um Ihre Zustimmung für eine praktikable Lösung und ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Danke schön, Herr Kollege Kämmerling. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kollege Sieveke.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bereits bei der Einbringung des vorliegenden Gesetzentwurfes waren wir uns einig, dass dieser erforderlich ist, um das NRW.BANK-Gesetz und die Landeshaushaltsordnung an die eingetretenen Veränderungen und Umstände anzupassen.

Die wichtigsten Veränderungen ergeben sich aus den Konsequenzen des Urteils des NRW-Verfassungsgerichtshofs vom 13. Dezember 2011. Mit diesem Urteil hat das Gericht den Umfang des Prüfungsrechtes des Landesrechnungshofs bei der NRW.BANK definiert, und zwar in der Form, dass laut Landesverfassung Nordrhein-Westfalen der Landesrechnungshof außer zur Rechnungsprüfung auch zu einer lückenlosen rechnungsunabhängigen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes ermächtigt ist.

Da das Land weitreichende Einstandspflichten für die NRW.BANK hat, unterliegt damit auch die Bank

einer umfassenden Prüfung durch den Landesrechnungshof. Dieser kann also bei seiner Prüfung sämtliche Auskünfte und Einsicht in alle Unterlagen verlangen, die aus seiner Sicht für die Finanzlage des Landes von Bedeutung sein können.

Die parlamentarischen Beratungen im Ausschuss haben gezeigt, dass wir hinsichtlich des Prüfungsrechts des Landesrechnungshofs bei der NRW.BANK jetzt einig sind.

In zwei Punkten können wir allerdings nicht zustimmen.

Zum einen haben die regierungstragenden Fraktionen von SPD und Grünen in der abschließenden Sitzung des Fachausschusses einen Änderungsantrag vorgelegt und auch beschlossen, der die NRW.BANK verpflichtet – das haben Sie eben erwähnt –, die Kosten der staatlichen Aufsicht dem Land zu 90 % zu erstatten.

Ein zweiter bemerkenswerter Punkt ist die Frage der zukünftigen Kontrollrechte des Landtages in Bezug auf die NRW.BANK. Auch dies hatte ich bei der Einbringung bereits erwähnt. Sie selbst sind eben auf die 14. Wahlperiode eingegangen.

Die regierungstragenden Fraktionen von SPD und Grünen haben im Februar 2010 einen Antrag gestellt, der sich mit der Zukunft der NRW.BANK nach der Integration des Vermögens der Wohnbauförderanstalt in die NRW.BANK beschäftigte und neben den Prüfungsrechten des Landesrechnungshofs auch ganz wesentlich auf die Rolle des Landtags abstellte. Sie haben damals sogar kritisiert, es sei ein Schattenhaushalt geschaffen worden, auf den nur die Landesregierung Zugriff habe, der der Kontrolle des Landtags vollständig entzogen sei. Im Fachausschuss haben die Piraten diese Bedenken nun aufgegriffen und inzwischen einen Änderungsantrag zur Aufnahme einer Berichtspflicht vorgelegt.

Auch die regierungstragenden Fraktionen von SPD und Grünen haben sich gestern an ihre Bedenken aus 2010 erinnert und nun einen eigenen Änderungsantrag eingebracht. Entscheidend dabei ist, dass sie das bei der Einbringung und der Beratung bis gestern nicht aufgegriffen haben. Es wäre aus unserer Sicht sinnvoll gewesen, wenn die Änderungsanträge der Regierungsfraktionen zu beiden Punkten schon zur Expertenanhörung vorgelegen hätten. Dann hätten wir die rechtlichen Fragen, die sich ergeben, klären und die NRW.BANK als Betroffene um Stellungnahme bitten können.

Daher werden wir uns bei der Abstimmung zu den vorliegenden Änderungsanträgen der Regierungskoalition und der Piraten sowie auch zum vorliegenden Gesetzentwurf enthalten. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Sieveke. – Nun spricht für die grüne Fraktion Herr Mostofizadeh.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Sachverhalt ist eben schon erläutert worden. Es geht um mehr Transparenz bei der NRW.BANK. Mit diesem Gesetzgebungsverfahren wird das Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs konsequent umgesetzt, die entsprechenden Artikel werden eingefügt.

Zwei weitere Fragen haben sich im Gesetzgebungsverfahren ergeben: Erstens geht es um die Kostenpflicht für die staatliche Aufsicht; der Kollege Sieveke hat es eben angesprochen. Ich weiß nicht, was daran rechtlich zu klären ist. Fast alle anderen Bundesländer handhaben das genauso. Man muss sich schlichtweg politisch entscheiden, ob man es will oder nicht. Wir haben uns dafür entschieden, dass die staatliche Aufsicht der NRW.BANK – nicht die wohnungsfachliche Aufsicht – zu vergüten ist, so ähnlich wie in anderen Verfahren auch. Wenn ich mein Auto zum TÜV bringe, muss ich auch Gebühren zahlen. In verschiedenen anderen Fällen ist es nicht anders. Insofern ist die politische Entscheidung ganz einfach zu treffen: Entweder man ist dafür, oder man ist dagegen. Die Koalitionsfraktionen haben sich dafür entschieden und haben das im Haushaltsausschuss beantragt und durchgesetzt.

Zweitens geht es um die Transparenz. Zum einen stellt sich die Frage der generellen Risikoaufsicht gegenüber der NRW.BANK, zum anderen: An wen berichtet der Landesrechnungshof, wenn es sich um vertrauliche Dinge in Prüfungsprozessen handelt? Wir halten es für sachgerecht, einen parlamentarischen Beirat zu gründen, der diese Fragen erörtern kann. Er ist mit zwölf Mitgliedern etwas kleiner zu fassen als der Haushalts- und Finanzausschuss, um die Vertraulichkeit weiter zu begrenzen. Denn wir alle müssen ein Interesse daran haben, dass die NRW.BANK weiterhin in einem geordneten Umfeld arbeiten kann, ohne dass sie Angst haben muss, dass Geschäftsprozesse nach außen dringen.

Insofern schlagen Ihnen die Koalitionsfraktionen den Änderungsantrag vor. Wir denken, das ist ein guter Kompromiss, ein guter Weg, um die Prüfungsrechte gegenüber der NRW.BANK zu erweitern und das Interesse des Landtags ausreichend auszustatten. Da sind wir ganz konsistent im Hinblick auf die 14. Wahlperiode.

Ich bitte um Zustimmung sowohl zur Beschlussempfehlung als auch zum Änderungsantrag.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Danke schön, Herr Mostofizadeh. – Nun spricht für die FDP-Fraktion Herr Kollege Witzel.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf enthält unterstützenswerte Dinge, aber auch Punkte, bei denen sich Nachfragen ergeben. Was die Frage der sinnvollen Neuregelungen angeht, ist viel über die uneingeschränkte Prüfungskompetenz des Landesrechnungshofs gesprochen worden. Das ist aus unserer Sicht absolut sinnvoll, eine Verbesserung der Transparenz, und es gibt ohnehin, nachdem die rechtlichen Urteile vorliegen, keine andere Möglichkeit. Es ist auch in der Sache vernünftig und begründet, bei einer Institution, die unser Vertrauen hat, die die Interessen des Steuerzahlers wahren und großen Wert auf die Ordnungsmäßigkeit von finanziellen Vorgängen legen soll, eine gravierende Beteiligung des Landes nicht auszunehmen, sodass Sachverhalte nicht überprüft werden könnten.

Ebenso wünschenswert und unterstützenswert ist die Anreicherung um Fachlichkeit, was Fragen der Wohnraumförderung und die Einbeziehung von Architekten angeht.

Weil alle Fragen in der Politik nicht nur abstrakter Natur sind, sondern auch konkrete Dinge beinhalten, will ich an dieser Stelle – auch wenn es um eine erweiterte Transparenz für Parlament und Landesrechnungshof geht – das nicht verschweigen, was zuletzt Gegenstand der Berichterstattung im öffentlichrechtlichen Rundfunk war. Dazu hätte ich gerne die Einschätzung der Landesregierung, wie sie das Ganze sieht, gerade weil über das Thema „Schattenhaushalt“ diskutiert wurde. Egal wie man es nennt: Wir wissen, von der Bilanzsumme her ist ein sehr großes Volumen gebunden, zuletzt in der Größenordnung von 160 Milliarden €. Laut Berichterstattung von „Panorama“ vom 23. August 2012 gibt es zahlreiche Risikopositionen. Dort heißt es – ich gebe das nur wieder, mache mir das nicht zu eigen –, dass bei der NRW.BANK 20,8 Milliarden € auf Credit Default Swaps entfallen, die in ihrer weiteren Entwicklung Risiken beinhalten.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Was heißt das?)

Wie bewertet die Landesregierung die tatsächlichen Aufsichtsstrukturen? Laut Berichterstattung von „Panorama“, so die Ergebnisse der journalistischen Untersuchung, führen die 33 Mitgliedschaften, die die Landesregierung in unterschiedlichen Aufsichtsgremien hat, nicht dazu, dass alle Fragen immer nur fachlich bewertet werden. Deshalb ist all das, was wir an mehr Transparenz und mehr Aufsichtsstrukturen organisiert bekommen, sinnvoll. Das gilt nicht nur für den Landesrechnungshof, sondern auch für die Frage parlamentarischer Beteiligung. In der Tat wäre es wünschenswert, wenn die Fraktionen hier noch etwas früher gemeinsam ins Gespräch gekommen wären. Nun gibt es einen Antrag, der ja die Mehrheit zu finden scheint, weil er von den Koalitionsfraktionen auf den Weg gebracht wird. Ich glaube, da ist die Frage, wie man es später in den weite

ren Regularien ausgestaltet, aber nicht die Frage, ob so etwas sinnvoll ist, eine stärkere parlamentarische Begleitung und Verankerung herzustellen.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Olejak?

Aber selbstverständlich.

Bitte schön.

Nur ganz kurz: Würden Sie dem geneigten Zuschauer sagen, was ein Credit Default Swap ist?

Es ist die Risikoposition, auf die in dem Bericht hingewiesen worden ist, im Bestand der Anlagen der NRW.BANK. Ich mache mir die Argumentation nicht zueigen, dass es sich jedenfalls in der journalistischen Berichterstattung und Analyse dabei um eine klassische Position handelt, die auch durch Marktrisiken Verlustpotenzial birgt. Ich habe dazu gesagt: Wenn die Berichterstattung so ist, macht es Sinn, Transparenz zu verbessern, sei es durch Aktivitäten – das war meine Argumentation – des Landesrechnungshofs als auch von parlamentarischer Seite. Wenn es bei riskanten Finanzprodukten mehr Augen gibt, die auf die Marktentwicklung und die Bewertungsfragen schauen, kann das nur hilfreich sein.

(Vorsitz: Vizepräsident Dr. Gerhard Papke)

Was ich aber an dieser Stelle ausdrücklich im Rahmen meiner eigentlichen Rede ansprechen wollte, ist der Aspekt der Werthaltigkeitsgarantie des Landes und das Modell für die Restrukturierung der WestLB. Natürlich ist dies, was für die NRW.BANK vollzogen werden soll, im Gesamtkonzept der Restrukturierungsbemühungen auch von Mitte des Jahres zu sehen, die auf der Eckpunktevereinbarung schon ein Jahr früher beruhen.

Wir als FDP-Landtagsfraktion haben das Gesamtkonzept, wie Besitzverhältnisse, Eigentümerstrukturen und Verantwortlichkeiten in der Restrukturierung der WestLB zu sehen sind, als Modell nicht unterstützt. Aus diesem Grunde ist das sicherlich ein von uns kritisch zu sehender Punkt, weil sich natürlich die Frage stellt, was aus den Beteiligungsverhältnissen wird. Das betrifft ausdrücklich die

NRW.BANK mit ihrem Anteil bei Portigon nach dem Jahre 2016. Dazu, wie es zukünftig mit den Werthaltigkeiten aussieht, wenn es hier in der geschäftlichen Entwicklung nicht so läuft, wie es wünschenswert wäre, gibt es auch erhebliche Risiken und Fragezeichen.

Wir haben von der EU Vorgaben für das Jahr 2016. Darin liegen Risiken, die in der Rückwirkung auch die NRW.BANK betreffen. Das gilt für all das, was die Verschiebung der Anteile angeht. Weil wir dieses Gesamtkonstrukt kritisch sehen – andere Aspekte in dem Gesetz, die mehrere Gesichtspunkte regeln, finden wir positiv –, werden wir uns in der Gesamtabstimmung über dieses Gesetz enthalten. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die Piratenfraktion spricht als Nächster Herr Kollege Schulz.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer hier im Saal und am Stream! Tolle Sache! Ich hatte schon in der letzten Sitzung – es könnte auch die vorletzte gewesen sein – innerhalb einer knappen Minute gesagt: Wunderbare Sache, dem kann man nur zustimmen. Wenn man dem nicht zustimmt, dann müsste man dagegen sein. Das wäre verhängnisvoll. – In der Zwischenzeit ist das passiert, was ich auch schon eben in der Haushaltsrede gesagt habe: Ein Lerneffekt ist eingetreten.