Um das hinzubekommen, brauchen wir Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Da geht es um Kindertageseinrichtungen. Um was denn sonst? Da geht es darum, dass wir ausreichend Plätze, qualitativ hochwertige Plätze in Nordrhein-Westfalen haben und
Das ist genau das, was ihr nicht versteht. Elternbeiträge zahlen die sowieso nicht, weil sie kein Einkommen haben. Jemand, der kein Einkommen hat, zahlt in Nordrhein-Westfalen keinen Beitrag.
Was ihr machen wollt – die SPD hat sich dem angeschlossen –, ist, die Bezieher von mittleren und höheren Einkommen mit mittlerweile fast einer Milliarde € zu subventionieren. Das sorgt nicht dafür, dass auch nur ein Kind aus Armut befreit wird. Da ist ein Irrglaube, den ihr habt! Deswegen brauchen wir hier in Nordrhein-Westfalen eine andere Politik.
Vielen Dank, Herr Hafke. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Duin in Vertretung für Herrn Minister Schmeltzer.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der schon angesprochene aktuelle Sozialbericht macht klar, dass Kinder und Jugendliche in besonderem Maße von Armut betroffen sind. Die Zahl derer, die in einkommensschwachen Haushalten leben, steigt bundesweit an, auch bei uns in NRW. Deshalb ist die Bekämpfung der Kinder- und Familienarmut ein besonderes Anliegen unserer Regierung.
Der Antrag der Piraten zielt ausschließlich auf die Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums von Kindern. Auch dieses Thema beschäftigt die Landesregierung bereits seit Jahren. Dabei darf natürlich nicht außer Acht gelassen werden – der Kollege Dr. Maelzer hat schon darauf hingewiesen –, dass hierfür, für die öffentliche Fürsorge, der Bund der zuständige Gesetzgeber ist.
Der Bund hat hier auch von seiner Kompetenz Gebrauch gemacht, insbesondere mit dem sogenannten Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz. Genau dieses Gesetz soll nach Ansicht des Deutschen Bundestages in Zusammenhang mit der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitsuchende auch zur Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums von Kindern und Jugendlichen beitragen.
Die Länder und ganz besonders die NRWLandesregierung haben über den Bundesrat ausdrücklich gefordert, den Regelbedarf von Kindern und Jugendlichen wissenschaftlich belastbar zu ermitteln. Der Bund hat die Regelsätze für Kinder und
Jugendliche im SGB II und im SGB XII zwar zum Teil erhöht, aber die Forderungen der Länder leider nur ansatzweise aufgegriffen.
Vor diesem Hintergrund ist der Antrag der Piraten durchaus nachvollziehbar. Aus unserer Sicht greift er aber zu kurz. Es reicht nicht aus, ein vollkommen neues Leistungssystem der Kindergrundsicherung einzuführen. Allein damit wird das Problem der Kinder- und Familienarmut unserer Ansicht nach nicht gelöst.
Die Bekämpfung der Kinder- und Familienarmut kann nur erfolgreich sein, wenn an mehreren Stellen angesetzt wird, nämlich durch Bekämpfung der Armut der Eltern, durch gute Arbeit und ausreichende Einkommen, durch Entlastung der Familien, durch bessere Vereinbarkeit mit dem Beruf, durch Kinderbetreuung, durch geringere oder gar keine Kitagebühren und durch Investitionen in Infrastrukturen, die den Bildungserwerb der Kinder von der sozialen Lage der Familien entkoppeln und Chancengleichheit für alle Kinder schaffen.
Die Landesregierung setzt sich deshalb seit Jahren für ausreichende und fair bezahlte Beschäftigung ein. Beispielhaft nenne ich hier nur unseren Einsatz für den gesetzlichen Mindestlohn oder gegen Missbrauch von Werkverträgen.
Viele Leistungen, die einen Beitrag zur Stärkung der Erziehungskompetenz von Eltern, der frühkindlichen Förderung oder der Bildungsbeteiligung leisten, werden in NRW inzwischen kostenlos angeboten. Ein gutes Beispiel dafür ist das beitragsfreie Kindergartenjahr.
Außerdem verweise ich auf die erheblichen Investitionen in Bildung von Anfang an, beispielsweise in den Ausbau von Kindertagesbetreuung und in die Finanzierung der Schulsozialarbeit, Letzteres mit jährlich 47 Millionen €.
Daneben haben wir mit der natürlich auch hier schon intensiv diskutierten Initiative „Kein Kind zurücklassen“ einen präventiven Politikansatz entwickelt, der allen Kindern gleiche Chancen auf ein gutes Aufwachsen, Bildung und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen soll.
Der Entschließungsantrag von SPD und Grünen macht daher zu Recht deutlich, dass eine umfassende Reform notwendig ist, die verschiedene Politikbereiche auf unterschiedlichen Ebenen berücksichtigt. Hier geht es nicht nur um sozialleistungsrechtliche Fragen des SGB II und des SGB XII, um das Existenzminimum für Kinder und Jugendliche armutsfest zu machen, sondern auch darum, sämtliche Bereiche der familienpolitischen Kinderförderung wie Kindergeld und Kinderzuschlag einzubeziehen, eine funktionierende Infrastruktur für die sozialen Dienstleistungen für Kinder und Familien zu schaffen und
Die Arbeits- und Sozialminister haben bereits am Rande ihrer letzten Konferenz Anfang Dezember 2016 beschlossen, diese Reform mit der Einrichtung einer länderoffenen Arbeitsgruppe zur Kindergrundsicherung zu begleiten. Für Nordrhein-Westfalen wird sich mein Kollege Schmeltzer selbstverständlich sehr intensiv an der Bearbeitung dieser Fragestellungen beteiligen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und ein schönes Wochenende!
Wir kommen zur Abstimmung, erstens über den Antrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/14382 ab. Hier ist direkte Abstimmung beantragt. Wer stimmt also dem Inhalt des Antrags zu? – Die Fraktion der Piraten und Herr Schwerd, fraktionslos. Wer stimmt dagegen? – SPD, Grüne, CDU und FDP stimmen dagegen. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag mit breiter Mehrheit abgelehnt.
Wir stimmen zweitens über den Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/14500 ab. Wer stimmt dieser Entschließung zu? – SPD und Grüne. Wer stimmt dagegen? – Piraten, FDP und CDU stimmen dagegen. Wer enthält sich? – Bei Enthaltung von Herrn Schwerd, fraktionslos, ist der Antrag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen angenommen.