Protokoll der Sitzung vom 17.03.2017

(Norwich Rüße [GRÜNE]: Ach, Herr Busen! – Gegenruf von Henning Höne [FDP]: Warte doch erst mal ab!)

Die FDP-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf natürlich zustimmen. Die bisherigen Beiträge von SPD und Grünen konnten nicht überzeugen. Deshalb werden wir an unserer Auffassung festhalten. Denn eines ist klar: Das Gesetz ist total gescheitert.

(Beifall von der FDP)

Ich habe bereits bei der ersten Lesung darauf hingewiesen, dass es handwerklich mit ganz heißer Nadel gestrickt wurde, und auf Versäumnisse bei den Regelungen zur Akteneinsicht aufmerksam gemacht. Auch das Ministerium von Herrn Minister Remmel ist mit dem Gesetz völlig überfordert.

(Norwich Rüße [GRÜNE]: Das stimmt doch gar nicht!)

Dazu, Herr Rüße, muss man nur die Antworten auf unsere zahlreichen Kleinen Anfragen anschauen. Sie zeigen deutlich, dass das Umweltministerium bis heute nicht in der Lage ist, die Anerkennungsvoraussetzungen für Vereine gewissenhaft zu prüfen.

(Zuruf von der FDP: Sehr richtig!)

Sich grundsätzlich auf die Angaben der Vereine zu verlassen und diese nur auf Plausibilität zu prüfen, halten wir angesichts der Erfahrungen mit dem Gesetz für sträflichen Leichtsinn.

(Beifall von Henning Höne [FDP])

Sie haben militante Tierrechtler und andere Vereine anerkannt, die sich damit brüsten, dass es allein im Jahr 2014, Herr Kollege Börner, nicht nur sechs, sondern 30 Fälle gab, bei denen Baugenehmigungen nicht erteilt wurden. Von wegen sechs!

(Norwich Rüße [GRÜNE]: Die haben mit dem Gesetz nichts zu tun! Nur die sechs!)

Herr Rüße, das entlarvt aber, worum es bei diesem Gesetz wirklich geht, nämlich nicht um den Tierschutz. Sonst hätte man sich ja um Verbesserungen im Rahmen der Genehmigung bemüht. Aber nein, nichts ist passiert. Es geht nur darum, die Landwirtschaft abzulehnen, zu malträtieren und zu drangsalieren,

(Zuruf von der SPD: Genau!)

und zwar aus ideologischen Gründen der Grünen. Herr Rüße, das sind Ihre ideologischen Überzeugungen, die Landwirtschaft am liebsten abzuschaffen.

(Beifall von der FDP – Zurufe von den GRÜNEN)

Regen Sie sich nicht so auf! Nun warten Sie doch mal ab!

Anders lässt es sich nicht erklären, dass der Verein ARIWA Klage gegen den Kreis Kleve erhoben hat – übrigens wenige Tage, nachdem der Gesetzentwurf eingebracht wurde. Nach eigenen Worten will der Verein ARIWA mit dem Verfahren zeigen,

(Zuruf von Dagmar Hanses [GRÜNE])

dass das Verbandsklagerecht unentbehrlich ist. Ein Verbandsklagerecht darf für so etwas nicht instrumentalisiert werden!

(Dagmar Hanses [GRÜNE]: Was? – Michele Marsching [PIRATEN]: Was? Ich habe ein Recht und darf es nicht nutzen?)

Hiermit möchte man mit einem – Zitat – „Musterverfahren“ doch nichts anderes als ein Exempel statuieren. Das Thema, um das es in diesem Verfahren geht, die Kastenstandhaltung bei Sauen, darf man nicht auf dem Rücken einer Kreisverwaltung austragen. Das müssen Sie, Herr Minister, in Berlin mit dem Bundesagrarminister klären.

Meine Damen und Herren, wir haben in Deutschland die schärfsten Tierschutzrechte der Welt, und im ganzen Land haben wir sachkundig abwägende und hochengagierte amtliche Tierärzte.

Herr Kollege Busen, würden Sie …

Nein, ich bin gleich fertig.

Es ist die Aufgabe der staatlichen Veterinärverwaltung, dieses Recht in der Praxis umzusetzen. Das machen die amtlichen Tierärzte traditionell sehr gut, seriös, unabhängig und unbestechlich. Ein Gesetz, das Besserwissern, die keinerlei Qualifikation vorweisen müssen,

(Zuruf von der SPD)

solche Rechte gibt, brauchen wir absolut nicht. – Danke.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Busen. – Für die Piratenfraktion spricht Herr Kollege Bayer.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Tierschutzverbände und Jäger am Stream! Liebe CDU, seit Sie Ihren Gesetzentwurf im Januar dem Plenum vorlegten,

(Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU])

gab es leider keine neuen Erkenntnisse. Sie haben auch bei der Behandlung im Ausschuss nichts Neues vorgelegt, sondern einfach nur ihre verkehrten Behauptungen wiederholt. Sie sind auch überhaupt nicht auf die von uns und den regierungstragenden Fraktionen vorgebrachten Fragen und Argumente eingegangen. Sie nehmen das offensichtlich selber nicht so ernst.

Sie wissen natürlich, dass das wichtige kollektive Bürgerrecht der Verbandsklage nicht nur auf Landesrecht basiert; es basiert auch auf Bundes- und EURecht. Es kann nicht nach Belieben beschnitten, zusammengestrichen oder abgeschafft werden. Deshalb scheiterten Sie ja auch in Ihrer eigenen Regierungsperiode mit allen derartigen Versuchen, und Ihre großspurigen Versprechen von Einschränkungen erwiesen sich daher auch als leere Drohungen.

Sie sagen jetzt, Sie wollen ganz konkret etwas für nach der Wahl versprechen. Falls Sie dann wieder an der Regierung sein sollten, weiß ich nicht, wie Sie das Versprechen einlösen wollen, wenn es schon allein praktisch überhaupt nicht durchführbar ist. Sie haben es doch selber gezeigt; in Ihrer eigenen Regierungszeit haben Sie an der Stelle – zum Glück, muss man sagen – versagt.

Mein Kollege Rohwedder fragte Sie im Januar-Plenum und im Ausschuss nach dem Wunsch des Landesjagdverbandes, ebenfalls ein Verbandsklagerecht zu bekommen. Der wurde in der ersten Instanz vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen abgewiesen. Wie die zweite Instanz, das Oberverwaltungsgericht Münster, entscheiden wird, wissen wir nicht.

Ich wiederhole die Frage einmal: Falls der Landesjagdverband in Münster gewinnt und der Landtag jetzt Ihrem Antrag folgt – wie stehen Sie denn dann da?

Und wie stehen Sie zu unserem Vorschlag, ein Verbandsklagerecht auch für die Jäger zu schaffen, und zwar nicht aufgrund der Klage, weil sie ein Tierschutz- oder Umweltverband wären, sondern als das, was sie sind, ein Verbandsklagerecht als Jäger, als Jagdverband. Wie stehen Sie dazu?

(Martin-Sebastian Abel [GRÜNE]: Man kann auch die Metzgereiverkäuferin nehmen! – Ge- genruf von Michele Marsching [PIRATEN]: Kann man machen! Wo ist das Problem?)

Das ist für Sie, die Sie gegen Bürgerrechte und gegen Bürgerbeteiligung sind, natürlich schwierig. Aber das ist Ihr Problem.

Herr Deppe, abgesehen davon, dass Sie alle Gründe, die Sie anführen, noch immer nicht bewiesen haben – sie stehen noch immer unbewiesen im Raum –, auch abgesehen vom zugrunde liegenden verwirrten Weltbild, hat die Situation, dass NRW in

der Wirtschaft schlecht dasteht, was Sie eben sagten, wirklich gar nichts mit dem Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine zu tun.

Und dann bringen Sie, Herr Deppe, immer wieder das Argument der entgrünten Gesellschaft ins Spiel. Das Wort „entgrünen“ wurde von Herrn Groschek im Zusammenhang mit dem Problem gebraucht, dass Bürger- und Verbändebeteiligung angeblich der Dringlichkeit von Bauvorhaben entgegenstehen, zum Beispiel bei neuen Brücken. Dabei hat die Politik selbst die Dringlichkeit ausgelöst. Tierschutzverbände sind da an keiner Stelle verantwortlich. Weder an der maroden Infrastruktur

(Beifall von Michele Marsching [PIRATEN])

noch an der darbenden Wirtschaft in NRW sind Tierschutzverbände schuld.

(Beifall von den PIRATEN)

Tierschutzverbände verhindern auch nicht die Modernisierung und Erweiterung landwirtschaftlicher Betriebe.

Ich möchte an der Stelle ausnahmsweise einmal Herrn Abel zitieren: „Wer könnte was dagegen haben?“, hat er gefragt. Wenn alles überall in Ordnung ist, dann gibt es auch – das möchte ich hier festhalten – keinen Bedarf für dieses Abschaffungsgesetz.

Herr Busen, ich weiß nicht, was die Polarisierung – die Sie mit den Worten „militante Tierrechtler“ oder „Landwirtschaft abschaffen“ vorgenommen haben – an dieser Stelle soll. Wohin soll das führen? Wenn Sie wirklich gute Argumente gehabt hätten, dann wären die dadurch leider verdeckt worden.

(Michele Marsching [PIRATEN]: Hat er aber nicht! Das ist das Problem!)

Diese Argumente haben wir auch nicht gefunden. Wir haben wirklich versucht, uns damit sachlich auseinanderzusetzen und das Für und Wider abzuwägen. Das ging aber überhaupt nicht. Es bleibt bei der Empfehlung zur Ablehnung dieses CDU

Gesetzentwurfs. – Vielen Dank.